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18.1.2013: Das Jahr hat mit guten Botschaften begonnen

Liebe Freunde,

wir haben es immer wieder betont: Die Sanierung der Haushalte ist eine der wichtigsten Aufgaben der christlich-liberalen Koalition. In diesen Tagen erreichte uns nun die Nachricht, dass wir einen großen Schritt auf dem langen Weg zu dauerhaft soliden Finanzen vorangekommen sind. Der Bund hat 2012 zum ersten Mal die Vorgabe der neuen Schuldenbremse aus dem Grundgesetz eingehalten – vier Jahre früher als geplant. Alle öffentlichen Haushalte – also die der Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen ein¬geschlossen – dürften sogar mit einem leichten Plus abge¬schlossen haben.

Nun sagen wieder einige, dass dies keine besondere Leis¬tung sei, weil die gute Wirtschaftslage in Deutschland das Fundament dafür geschaffen habe. Da kann man nur sagen: Ja, natürlich ist dieses Resultat eine Gesamtleistung aller Bürger, die jeden Tag hart arbeiten und dafür sorgen, dass Deutschland ökonomisch so gut dasteht. Die Bürger haben dazu beigetragen, dass die öffentlichen Kassen wieder gut gefüllt sind. Allerdings hat die Konsolidierung auch viel da¬mit zu tun, dass unsere Politik richtig ist. Schauen wir doch nur, was SPD und Grüne – von der Linkspartei mal ganz abgesehen – im Wahlkampf alles fordern und was das kostet. Ein Online-Magazin hat die Gegenfinanzierung der Wahlversprechen der SPD und ihres Spitzenkandidaten Peer Steinbrück vor kurzem einmal überprüft. Das Ergebnis war für die SPD niederschmetternd: „Den Satz, man wolle ‚Schulden abbauen‘, um ‚nachfolgende Generationen zu entlasten‘ sollte die SPD aus ihren Leitlinien streichen“, hieß es in dem Beitrag. „Das Gegenteil ist nun der Fall.“

Es kommt also sehr wohl darauf an, wer die Politik be¬stimmt, damit die nächsten Generationen nicht auf Schul¬denbergen sitzen, damit wir auch in Europa mit unserer Forderung nach soliden Finanzen glaubwürdig bleiben. Po¬litik muss auch die Kraft haben, einmal Nein zu sagen, wenn neue Ausgabenwünsche formuliert werden – so sehr man einige Ziele auch nachvollziehen kann. Die Kunst be¬steht darin, einen vernünftigen Interessenausgleich hinzu¬bekommen. In der Geschichte der Bundesrepublik war es vor allem die Union, die dies geschafft hat: Solide wirtschaften und gleichzeitig dafür sorgen, dass unser Land immer auf der Höhe der Zeit bleibt, das hat immer unsere Politik ausge¬zeichnet. Gemeinsam mit unserer Bundeskanzlerin wer¬den wir als Bundestagsfraktion die verbleibenden Monate bis zur Bundestagswahl in diesem Sinne gestalten.

Während die beruflichen Perspekti¬ven für junge Menschen in vielen eu¬ropäischen Ländern eher schlecht sind, glänzt Deutschland mit der ge¬ringsten Jugendarbeitslosigkeit in Eu¬ropa. Als Hauptgrund dafür gilt das traditionelle berufliche Ausbildungs¬system. Nie war dessen Stellenwert bei internationalen Organisationen wie der OECD höher, nie strebten mehr Staaten die Einführung von Ele¬menten des deutschen Systems an. Wie das deutsche Berufsbildungssys¬tem fortentwickelt werden soll, darü¬ber debattierte der Bundestag am Donnerstag.

Das deutsche Berufsbildungssys¬tem hat eine Reihe von Vorteilen. Wie kein anderes vermittelt es Hand¬lungskompetenz im Beruf. Wer schon im Betrieb gelernt und eigene Beiträge zum Arbeitsablauf geleistet hat, kann anschließend leichter eine verant¬wortliche Tätigkeit übernehmen. Au¬ßerdem werden mit einer betriebli¬chen Ausbildung auch schulmüde Ju¬gendliche erreicht. Viele Auszubildende erzielen trotz schwa¬cher Schulabschlüsse am Ende be¬achtliche Berufsabschlüsse.

Eine Herausforderung für das Sys¬tem ist allerdings der Umstand, dass in Deutschland immer weniger junge Menschen eine betriebliche Ausbil¬dung anstreben. Zu Beginn des Aus-bildungsjahres 2012/2013 gab es zum fünften Mal in Folge mehr freie Aus¬bildungsplätze als unversorgte Be¬werber. Auf jeden unversorgten Be¬werber entfielen rechnerisch zwei freie Ausbildungsplätze. Hauptgrün¬de sind der demografisch bedingte Rückgang der Schulabgängerzahlen und der Trend zum Studium.

Es liegt daher nahe, ausbildungs¬willige Jugendliche aus Ländern wie Spanien, Portugal oder Griechenland nach Deutschland zu holen. Aller dings sind die Erfolge nicht zuletzt wegen der Sprachbarriere noch ge¬ring. Erfolgversprechender dürfte aus Sicht von CDU und CSU hingegen die Ver¬knüpfung von beruflicher und akade¬mischer Bildung sein. Nach einer ak¬tuellen Schweizer Studie führt nicht etwa der rein akademische Bildungs¬weg zum höchsten Einkommen, son¬dern ein gemischter Pfad mit berufli¬cher und akademischer Bildung. So hat in der Schweiz ein Absolvent einer Berufslehre, der später einen Hoch¬schulabschluss erwirbt, ein um 32 Prozent höheres Einkommen als ein Universitätsabsolvent ohne berufli¬che Ausbildung. Für Deutschland dürfte Ähnliches gelten.

Absolventen mit Abschlüssen bei¬der Systeme verfügen neben dem aka¬demisch erworbenen Fachwissen zu¬sätzlich über berufliche Handlungs¬kompetenz. Diese Kombination ist bei Arbeitgebern gefragt. Daher ge¬winnt das Modell des dualen Studi¬ums in Deutschland mehr und mehr an Bedeutung. Die Zahl der dual Stu¬dierenden steigt kontinuierlich.

Kurzberichte aus dem Plenum

50 Jahre Elysée-Vertrag – Zusammenarbeit und gemeinsame Verantwortung für die Zukunft Europas. Wir haben unter anderem über den Entwurf einer gemeinsamen Erklärung von Bundestag und Assemblée Nationale beraten, der in der gemeinsamen Sitzung der Parlamente am 22. Januar in Berlin verabschiedet werden soll.

Regierungserklärung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler zum Jahreswirtschaftsbericht 2013. Die Bundesregierung legt gemäß dem Gesetz zur Förderung der Stabilität des Wachstums und der Wirtschaft (StWG) bis Ende Januar eines jeden Jahres einen Jahreswirtschaftsbericht (JWB) über die von ihr verfolgte Wirtschafts- und Finanzpolitik und die erwartete gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland vor.

53. Bericht des Wehrbeauftragten. Der Bericht des Wehrbeauftragten des Bundestages hat auf Probleme im Rahmen der Umstrukturierung und der aktuellen Einsatzwirklichkeit der Bundeswehr hingewiesen. Bei allen geschilderten Umständen ist grundsätzlich erfreulich, dass die Zahl der Eingaben an den Wehrbeauftragten im Vergleich zu den Vorjahren gesunken ist. Gleichzeitig zeigt der Bericht Probleme auf, die sich insbesondere aus den Auslands¬einsätzen ergeben. Hier handelt die Bundesregierung: Mit dem Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz können posttraumatische Belastungen für Soldaten und ihre Angehörigen besser aufgefangen werden. Ebenfalls hat die Bundesregierung mit der Gründung einer treuhänderischen Stiftung für besondere Härtefälle den Rahmen geschaffen, um unbürokratisch Unterstützung zu leisten.

Das deutsche Berufsbildungssystem – Versicherung gegen Jugendarbeitslosigkeit und Fachkräftemangel. Neben den soliden Rahmendaten der deutschen Wirtschaft ist das duale Berufsbildungssystem ein wichtiger Grund für die geringe Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland. Wir fordern die Bundesregierung daher dazu auf, dieses System weiter zu verbessern. So soll das Angebot an Ausbildungsbausteinen über die bestehenden 14 Ausbildungsberufe hinaus erweitert werden. Wir wollen weiterhin erreichen, dass das Programm zur Förderung von Bildungsketten so ausgebaut wird, dass möglichst viele Schüler eine Berufsorientierungsmaßnahme durchlaufen können. Nicht zuletzt fordern wir die Bundesregierung dazu auf, in Europa darauf hinzuwirken, dass nicht eine zwölfjährige Mindestschulzeit für bestimmte Ausbildungsberufe erzwungen wird.

Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Wir haben den Entwurf zur Regelung der zusätzlichen Finanzierung von Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren in erster Lesung neu eingebracht. Dies wird nötig, weil der Bundesrat ein erstes Gesetz mit diesem Ziel völlig unverständlicherweise abgelehnt hat. Wir wollen alles tun, um mit Blick auf den ab dem 1. August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz rasch dafür zu sorgen, dass die durch die Bundesregierung zusätzlich bereitgestellten 580,5 Millionen Euro auch verbaut werden können. Teil des Verfahrens ist die Festlegung eines Verteilungsschlüssels sowie eines Monitoring-Verfahrens, damit wir sehen, ob und wie die Mittel von den Ländern verwendet werden.

Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme. Mit dem zur zweiten und dritten Lesung vorliegenden Gesetz wurde eine Grundlage für die Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen bei Menschen geschaffen. Psychisch Kranke dürfen nur in Aus¬nahmefällen gegen ihren Willen ärzt¬lich behandelt werden. Ein entspre¬chendes Gesetz verabschiedete der Bundestag nach intensiven Beratun¬gen am Donnerstag. Damit wird im Betreuungsrecht eine Lücke geschlos¬sen, die nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im vergangenen Jahr entstanden ist. Konkret geht es um die ärztliche Behandlung eines Betreuten, der auf¬grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit einer Behandlung nicht erkennen kann oder sie ablehnt. Eine solche Behand¬lung gegen den Willen des Betroffe nen soll ausschließlich im Rahmen einer Unterbringung in einer ge¬schlossenen Einrichtung erfolgen. Sie soll nur dann möglich sein, wenn sie zwingend erforderlich ist, um schwer¬wiegende Gesundheitsschäden abzu¬wenden. Das Gesetz orientiert sich eng an ver¬fassungsrechtlichen Vorgaben. So müssen alle milderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein, bevor eine Zwangs¬behandlung angeordnet werden darf. Zudem muss zuvor ernsthaft und mit dem nötigen Zeitaufwand versucht werden, den Betroffenen von der Not¬wendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen. Mit dem Gesetz werden zudem die Verfahrensrechte des Betroffenen ge¬stärkt. Jede Einwilligung des Betreu¬ers in eine ärztliche Behandlung be¬darf einer ausdrücklichen gerichtli¬chen Genehmigung. Für den Betreuten wird dabei stets ein Verfah¬renspfleger bestellt, der seine Rechte vor Gericht wahrnimmt. Das Gericht muss zudem den Betroffenen persön¬lich anhören und sich einen unmit-telbaren Eindruck von ihm verschaf¬fen. Es muss schließlich ein ärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der Behandlung einholen.

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes. Nachdem die gesetzliche Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes mit Datum vom 30. Juni 2011 ausgesetzt wurde, fehlt eine einheitliche Rechtsgrundlage für den freiwilligen Dienst in den Streitkräften. Der in erster Lesung vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, die bisher im Wehrpflichtgesetz enthaltenen Regelungen zum freiwilligen Wehrdienst inhaltsgleich in das Soldatengesetz als einheitliches Dienstrecht zu integrieren.

Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz). In erster Lesung haben wir die vorgesehene Neustrukturierung des Tierseuchenrechts beraten, auch mit Blick auf die Harmonisierung des europäischen Rechtsrahmens. Angesichts des zunehmenden Handels mit Tieren und Tierprodukten setzt das neue Gesetz noch stärker auf die Vorbeugung von Tierseuchen und damit auf die Erhaltung von Tiergesundheit.

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen. Wir nahmen mit einer Entschließung zu EU-Plänen zur Reform der Jahresabschluss-Prüfung Stellung. Dabei zeigen wir eine Reihe von Kritikpunkten und Verbesserungsvorschlägen auf, unter anderem zur Einschränkung der Definition der im Vorhaben genannten Unternehmen von öffentlichem Interesse, die bisher zu weitgehend ist. Wir lehnen weiterhin die Pflicht zur externen Rotation des Abschlussprüfers nach bestimmten Zeiträumen ab, ebenso die geplante Einschränkung bzw. Untersagung der Einbringung von Beratungsleistungen durch den Abschlussprüfer. Schließlich wollen wir, dass bewährte Aufsichtsstrukturen in den Mitgliedsländern beibehalten werden können.

Revision der europäischen Medizinprodukte-Richtlinien: Vertrauen wieder herstellen – Patientensicherheit bei Medizinprodukten muss erste Priorität sein. Die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und FDP reagierten mit ihrem Antrag zu implantierbaren Medizinprodukten auf die Verbesserung der Sicherheit von Medizinprodukten der Klasse IIb und III. Dies geschieht vor dem Hintergrund der Verwendung ungeeigneter Implantate, die aufgrund einer fehlerhaften Zertifizierung des französischen Herstellers PIP erfolgte. Aus unserer Sicht ergibt sich ein Regelbedarf für unangemeldete Produktprüfungen bei Herstellern, der auf europäischer Ebene aufgegriffen werden muss. Ebenso soll geprüft werden, wie und unter welchen Voraussetzungen ein Qualitätssiegel oder ein zentrales Register von implantierten Medizinprodukten auf europäischer Ebene etabliert werden können, um etwa eine Langzeitüberwachung zu ermöglichen. Ein Implantatpass soll die Patienteninformationen verbessern.

Daten und Fakten

2012 so viele Erwerbstätige wie noch nie. Die Zahl der Erwerbstätigen lag 2012 im Durchschnitt bei rund 41,5 Millionen. Damit waren im vergangenen Jahr so viele Menschen in Deutschland erwerbstätig wie noch nie. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Erwerbstätigen folglich um 416 000 Menschen (+1%) gestiegen, so das Statistische Bundesamt. Der neue Rekord ist der sechste Höchstwert in Folge, die Zahl der Erwerbstätigen ist seit 2005 um 2,66 Millionen Personen (+6,8%) gestiegen. Zudem hat sich im gleichen Zeitraum die Zahl der Erwerbslosen um 2,23 Millionen Personen verringert und sich damit auf 2,34 Millionen Erwerbslose in 2012 nahezu halbiert. Quelle: Statistisches Bundesamt

Gute Konjunkturaussichten für 2013 und 2014. Das Bruttoinlandsprodukt wächst weiter. Zwar ist die deutsche Wirtschaft aufgrund einer schwachen zweiten Jahreshälfte im vergangenen Jahr lediglich um 0,8 Prozent gewachsen, das Bruttoinlandsprodukt wird in 2013 aber mit zunehmendem Tempo um weitere 0,9 Prozent wachsen. Im kommenden Jahr wird sogar eine jahresdurchschnittliche Rate von mehr als zwei Prozent erwartet. Bedingt wird dies laut Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) durch die wachsende Nachfrage nach deutschen Exportprodukten aus Nachbarländern wie Frankreich und den Niederlanden. Außerdem prognostizieren die Experten, dass die Lage am Arbeitsmarkt auch weiterhin gut bleibt, sodass die Konsumnachfrage kräftig zunehmen dürfte. Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)

Exportschlager duale Ausbildung. Sechs EU-Länder wollen künftig bei der Reform ihrer Ausbildungssysteme eng mit Deutschland zusammenarbeiten. Auf Einladung von Bundesbildungsministerin Annette Schavan haben Deutschland, Spanien, Griechenland, Portugal, Italien, die Slowakei und Lettland unter Beteiligung der Europäischen Kommission im Dezember 2012 in Berlin ein Memorandum unterzeichnet. Es enthält zahlreiche konkrete Maßnahmen zur Einführung eines Systems der beruflichen Bildung nach deutschem Vorbild. Ziel ist, dass 80 Prozent aller jungen Menschen bis 2020 in der EU Arbeit haben sollen. Derzeit liegt in EU-Staaten wie Griechenland und Spanien die Jugendarbeitslosigkeit bei über 50 Prozent, europaweit ist jeder Vierte unter 25 ohne Arbeit. Deutschland weist mit einer Quote von rund acht Prozent den EU-weit niedrigsten Stand auf, was auf sein eng mit der Wirtschaft und dem Arbeitsmarkt verzahntes duales Ausbildungssystem zurückgeführt wird.
Vereinbart sind Austauschmöglichkeiten für 30.000 Jugendliche, zum Beispiel in Form von Praktika und Ausbildungsphasen. In den Partnerländern werden 30 regionale Ausbildungs-netzwerke geschaffen, sechs politische Beratungsprojekte werden aufgesetzt. Das Bundes-ministerium für Bildung und Forschung stellt dafür 2013 und 2014 zusätzlich zehn Millio¬nen Euro zur Verfügung, die durch Mittel der Partnerländer ergänzt werden.
130118 Bundestag-Aktuell 01-13