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5.10.2012: Bewegende Stunden

Liebe Freunde,

in der vergangenen Woche haben wir bewegende Stunden erlebt. Am Dienstag besuchte uns unser Altbundeskanzler Dr. Helmut Kohl in der Fraktion. Mittwochs gab es eine Matinee für unseren Bundesfinanzminister Dr. Wolfang Schäuble zu seinem 70. Geburtstag. Es waren Höhe­punkte, an die sich viele auch in den nächsten Jahren erinnern werden. So unterschiedlich die Ereignisse auch waren: Beide Würdigungen haben uns eines wieder einmal vor Augen geführt: In den für un­ser Land entscheidenden Stunden waren es die Union und ihre Politiker, die die richtigen Entscheidungen trafen. Helmut Kohl und Wolfgang Schäuble haben unserem Land zur Einheit verholfen. Beide haben die Weichen für ein geein­tes Europa gestellt. Als Lehre aus der Krise sind wir aufgeru­fen, dieses Europa stärker zu machen. Dazu hat uns Helmut Kohl erneut ermahnt. Selten hat ein Politiker so einfühlsam beschrieben, was die Frakti­on für ihn bedeutet: „Hier ist meine Heimat: in der CDU/ CSU, im Parlament. Hier bin ich zu Hause – und das bleibe ich!“

Die christlich-liberale Koalition sorgt jetzt dafür, dass Patienten künftig ihrem Arzt, ihrem Physiotherapeuten oder dem Krankenhaus auf Augenhöhe gegenübertreten können. Der Bun­destag debattierte am Freitag in erster Lesung ein entsprechendes Gesetz, das die Rechte der Patienten stärkt. Es ist nämlich für Patienten, die Behandlungsfehler vermuten und deshalb klagen wollen, oft schwierig zu erfahren, welche Rechte sie haben. Das liegt daran, dass unterschied­lichste Gesetze greifen. Und das Recht wurde durch zahlreiche Gerichtsurteile immer unübersichtli­cher. Deshalb bündeln wir die Rechte und schaffen einen ein­heitlichen gesetzlichen Rah­men. Darin schreiben wir auch fest, dass Patienten künftig umfassend vom Behandelnden – also ihrem Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten – über alles aufgeklärt werden müs­sen, was für die Behandlung von Relevanz ist. Bereits heute haben gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf Informationen über die Kosten der Behandlung. Die geplanten Neuregelungen sehen nun zudem eine schriftliche Information über absehbare Kosten vor, wenn erkennbar ist, dass die Bezahlungen nicht durch Dritte, sondern vom Pati­enten selbst zu tragen sind. Hierzu gehören beispielsweise homöopathi­sche Behandlungen oder die viel dis­kutierten „individuellen Gesund­heitsleistungen“ (IGeL), die Ärzte den gesetzlich Versicherten gegen Selbst­zahlung anbieten können. Bereits heute unterstützen viele, insbesondere gesetzliche Kran­kenkassen, die Patienten bei Behand­lungsfehlern. Hieraus wird in Zukunft ein gesetzlicher Anspruch des Versicherten. Außerdem ergän­zen wir das Recht auf Einsichtnahme in die Patientenakte und regeln die Beweislast bei Haftung für Behand­lungs- und Aufklärungsfehler neu. Bei „groben“ Behandlungsfehlern etwa müssen die behandelnden Ärzte künftig nachweisen, dass sie nicht Ursache der eingetretenen Gesund­heitsschäden waren. Der Patient hat Mitwirkungs­rechte, aber damit verbunden ist auch eine Pflicht. Selbstverständlich ist in erster Linie der Arzt derjenige, der die Informationen über die Behand­lungsmöglichkeiten an den Patienten gibt. Der Patient muss seinerseits seine persönliche medizinische Situ­ation offenlegen. Letztlich kann er die Entscheidung über die Behand­lung nur selber treffen. Die Informa­tionen sollen ihm dabei helfen.

Die Modernisierung von Mietwoh­nungen zum Zwecke der Energieein­sparung soll künftig erleichtert wer­den. Der Bundestag beriet am Don­nerstag in erster Lesung über eine entsprechende Gesetzesänderung. 61 Prozent der Wohn­einheiten, das sind rund 14,5 Millio­nen Wohnungen, werden von priva­ten Vermietern zur Verfügung gestellt. Deutschland ist daher auch ein Land der Vermieter. Die christlich-liberale Koalition strebt einen Inter­essenausgleich zwischen Mietern und Vermietern an. Um einen Anreiz für die energetische Modernisierung zu schaffen, wird der Anspruch des Mieters auf Mietminde­rung bei Sanierungsmaßnahmen in den ersten drei Monaten begrenzt. Die Mietminderungsansprüche der Mie­ter sind eine große Hürde für Ver­mieter, die die Sanierung ihres Hau­ses in Angriff nehmen wollten. 40 Prozent des Endenergieverbrauchs und ein Drittel der CO2-Emmissionen entstehen in Gebäuden. In den Zusammenhang von Ener­giewende und Klimaschutz gehört auch der Anspruch, Wärmelieferkos­ten auf den Mieter umzulegen, wenn der Vermieter von der Eigenversor­gung des Gebäudes auf eine gewerbli­che Wärmelieferung – das sogenann­te Contracting – umstellt. Für den Mieter dürfen die Kosten durch diese Umstellung aber nicht steigen. Teil der Mietrechtsänderung ist darü­ber hinaus der Schutz des Vermieters vor Mietbetrügern. Denn dieser ist für private Vermieter bislang schlicht un­zureichend. Mitnomaden sind der Alptraum eines jeden Ver­mieters. Sie täuschen den Wohnungsbesitzer über ihre finanzielle Situation, zahlen ihre Miete nicht und hinterlassen die Wohnung – oft fluchtar­tig – in einem katastrophalen Zustand. Eigentümern wird die Räumung von Mietwohnungen, für die keine Miete mehr gezahlt wird, erleichtert. Das Räu­mungsverfahren wird effizienter und kostengünstiger. Die Gegenstände, die sich noch in der Wohnung befinden, müssen nicht aufwändig weggeschafft werden, sondern können zunächst dort verbleiben. Befolgt der Mieter bei einer Räumungsklage wegen Zahlungsver­zugs eine vom Gericht erlassene Siche­rungsanordnung nicht, kann der Ver­mieter schneller als bislang ein Räumungsurteil erwirken. Zum Schutz von Mietern vor Eigen­bedarfskündigungen wird eine Lücke im Gesetz geschlossen. Sie bezieht sich auf Fälle, die als Münchener Mo­dell bezeichnet wird. Der Kündi­gungsschutz wurde in diesen Fällen bei der Umwandlung vermieteter Wohnungen in Eigentumswohnun­gen umgangen. Dies wird zukünftig verhindert.

Die deutsche Bevölkerung altert: Seit Jahrzehnten steigt die Lebenserwar­tung; die Geburtenrate hat sich auf niedrigem Stand eingependelt. Der demografische Wandel verändert das Leben in Deutschland und stellt die Politik vor neue Herausforderungen. So müssen die sozialen Sicherungs­systeme den veränderten Gegeben­heiten angepasst werden. Mit den fi­nanziellen Ressourcen und den öko­logischen Lebensgrundlagen müssen wir schonend umgehen, um sie für die nachkommenden Generationen zu erhalten. Die CDU/CSU-Bundes­tagsfraktion verabschiedete am Dienstag ein Positionspapier, in dem sie die Demografiepolitik zur Quer­schnittsaufgabe erklärte. Mit dem Papier bereiten wir uns auf den Demografiegipfel der Bun­desregierung Mitte Oktober vor. Sie geht von der These aus, dass auch eine allmählich kleiner und älter werdende Ge­sellschaft vital bleiben kann. Die Le­bensphase „Alter“ umfasst inzwischen oft mehrere Jahrzehnte. Für die Men­schen ist sie mit dem Wunsch nach ei­ner aktiven Gestaltung verbunden. Die Familie als Keimzelle der Ge­sellschaft stellt die Fraktion nach wie vor an den Beginn ihrer Überlegun­gen. Kinder sind eine Bereicherung. Wir wollen junge Männer und Frauen ermutigen, sich für Kinder zu ent­scheiden. Damit dies ge­lingt, soll die Vereinbarkeit von Fami­lie und Beruf verbessert werden. Wenn der demografische Wandel nicht zu Wohlstandsverlusten führen soll, bedarf es vor allem einiger An­passungen im Bildungsbereich, in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt. Angesichts des sich bereits abzeich­nenden Fachkräftemangels setzten wir uns dafür ein, die in­ländischen Potenziale für den Ar­beitsmarkt noch besser zu nutzen. An anderer Stelle wurden bereits Wei­chen gestellt, etwa mit der behutsa­men Einführung der Rente mit 67.

Mit besten Grüßen

Ihre Gitta Connemann

121005 Bundestag-Aktuell 14-12