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„Das endet in einem Flickenteppich“

Wenn die Abgeordneten im September wieder nach Berlin kommen, wartet auf sie der Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes. Eine der geplanten Neuregelungen sorgt derzeit bereits für Unruhe bei den Rassegeflügelzüchtern in der Region. Streitpunkt ist die Änderung des Paragrafen 11 b. Diese Vorschrift verbietet schon heute die sogenannte Qualzucht auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse. Darauf könnte es in der Zukunft aber nicht mehr ankommen. Im Gegenteil: als Grundlage sollen künftig „durchschnittliche züchterische Kenntnisse“ gelten. Der Amtsveterinär vor Ort könnte dann ein Ausstellungsverbot verhängen.

Josef Quatmann und Volkwin Janßen schütteln deshalb mit den Köpfen. „Wir wollen den §  11 b in der jetzigen Form behalten. Denn die Gesundheit unserer Tiere liegt uns am Herzen. Die Änderung wird den Tierschutz nicht verbessern. Es werden nur neue bürokratische Hürden geschaffen und Züchter verunsichert“, kritisieren die beiden Mitglieder vom Landesverband der Rassegeflügelzüchter Weser Ems e.V. im Gespräch mit der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann.

Große Sorgen bereiten dem 2. Vorsitzenden und dem Tierschutzbeauftragten des Verbandes die geplanten zusätzlichen Befugnissen der Amtsveterinäre. Die Entscheidung über ein Ausstellungsverbot soll künftig im „subjektiven“ Ermessen des örtlichen Amtsveterinärs liegen. Wissenschaftliche Erkenntnisse sollen keine Rolle mehr spielen. „Es kann doch nicht sein, dass solche Entscheidungen nicht mehr auf der Grundlage von Daten sondern von subjektiven Erkenntnissen getroffen werden.“ Denn immerhin ginge es bei dem Ausstellungsverbot um eine einschneidende Maßnahme für Züchter.

Die beiden Züchter treffen bei Connemann auf Verständnis. Sie erinnert an ähnliche Erfahrungen, in denen Kompetenzen verlagert wurden. Von Ort zu Ort werde anders entschieden. „Das endet in einem Flickenteppich“, befürchtet die Christdemokratin in dem Gespräch. Sie erinnert daran, dass das vergangene Jahr noch im Zeichen der „Biodiversität“ gestanden habe. „Die biologische Vielfalt  ist auch das Ergebnis der Arbeit von Züchterinnen und Züchtern. Denn ohne diese gäbe es heute viele Rassen nicht mehr“, lobte sie die Arbeit der Rassegeflügelzüchter. Josef Quatmann und Volkwin Janßen bekräftigen, dass Züchter nicht nach Gewinn streben sondern aus Liebe zum Tier.

Die Entscheidung über die geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes ist noch nicht gefallen. Josef Quatmann und Volkwin Janßen wollen deshalb nicht locker lassen und weiter für die Beibehaltung des Paragrafen 11b in der alten Form kämpfen. Die Rechtslage soll bleiben wie sie ist. Connemann sicherte ihnen bei Unterstützung zu. Und sie hat bereits Wort gehalten: die Christdemokratin hat bereits Briefe an den agrarpolitischen Sprecher Franz-Josef Holzenkamp MdB und Tierschutzbeauftragten Dieter Stier MdB geschickt. „Wir dürfen die Züchter auf Bundeseben nicht im Regen stehen lassen.“