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Notparlament im Krisen- oder Verteidigungsfall

BERLIN, 01.03.2018

Viele der Ausschüsse des Deutschen Bundestages sind bekannt – von Haushalt über Verteidigung bis Sport. Den Gemeinsamen Ausschuss werden dagegen nur die wenigsten kennen – aus gutem Grund. Denn seit 1949 hat dieser Ausschuss noch nie getagt.

„Zum Glück.“, sagt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann erleichtert. Sie gehört dem Gremium seit 2014 an und wurde jetzt wiedergewählt. Der gemeinsame Ausschuss tritt nur bei einer Staatskrise oder im Verteidigungsfall zusammen und wird deshalb auch Notparlament genannt. Connemann hofft deshalb auch. „Hoffentlich werde ich nie zu einer Sitzung eingeladen.“

Wenn es der Bundestag wegen eines unüberwindlichen Hindernisses nicht schafft, rechtzeitig oder in beschlussfähiger Stärke zusammen zukommen, springt der Gemeinsame Ausschuss ein. Er besteht aus 48 Mitgliedern. Zwei Drittel sind Abgeordnete des Bundestags, ein Drittel Mitglieder des Bundesrates.

Die Bundesregierung hat gegenüber den Mitgliedern dieses Ausschusses besondere Informationspflichten – auch in Friedenszeiten. Das Notparlament kann die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler abwählen. Im Fall der Fälle kontrolliert es den Einsatz der Bundespolizei im gesamten Bundesgebiet und kann Landesregierungen Weisungen erteilen.