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Einkünfte

Wie werden Abgeordnete bezahlt?

Als Entschädigung für unser Mandat erhalten wir Abgeordnetenbezüge, die sogenannte Diät. Seit dem 01. Juli 2022 beträgt die Abgeordnetenentschädigung 10.323,29 Euro pro Monat.

Diese Bezüge sind, anders als viele denken, nicht steuerfrei. Sie unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Die Steuerpflicht für Abgeordnetenbezüge ist unter § 22 des Einkommensteuergesetzes geregelt, Freibeträge werden dabei nicht gewährt. Neben Steuern zahle ich natürlich auch Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. In die Arbeitslosenversicherung können und dürfen wir nicht einzahlen, da wir keine Arbeitnehmer sind. Deshalb besteht auch keine Pflicht zur Zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Von den Nettobezügen zahle ich übrigens monatlich Beiträge an meine Partei und parteiliche Gruppierungen.

Wir erhalten die Diät als Entschädigung, damit unsere Unabhängigkeit, die Abgeordneten durch das Grundgesetz zugesichert wird, gewährleistet ist. Die Höhe ist gesetzlich vorgeschrieben. Während Löhne, Einkommen und Lebenshaltungskosten zwischen 1977 und 2007 deutlich gestiegen sind, haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in dieser Zeit wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Die Diäten sind deshalb nachweislich hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück geblieben.

Kostenpauschale

Jeder Abgeordnete erhält eine Kostenpauschale in Höhe von derzeit 4.725,48 Euro pro Monat. Diese ist steuerfrei. Sie steht uns jedoch nicht zur freien Verfügung. Mit der Kostenpauschale finanziere ich nicht nur die Mieten für eine Zweitwohnung in Berlin und zwei leistungsfähige Büros im Wahlkreis. Hiervon muss ich auch die anfallenden Bürokosten wie zum Beispiel eine Telekommunikationsanlage, Briefmarken, Papier, usw. bezahlen. Da ich im Wahlkreis mit meinem privaten Auto unterwegs bin, kommen Verschleiß- und Spritkosten hinzu, die ebenfalls über die Kostenpauschale abgerechnet werden. Nur so kann ich gewährleisten, im Wahlkreis „vor Ort“ zu sein. Wegen der Kostenpauschale kann ich als Bundestagsabgeordnete keinen Sonderaufwand (Werbungskosten usw.) im Rahmen meiner Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Darüber hinaus werden Kosten für Inlandsreisen erstattet, die in Ausübung des Bundestagsmandats anfallen (Dienstreisen). Für Fahrten mit der Deutschen Bahn stellt der Bundestag eine Netzkarte 1. Klasse, zur Verfügung, die nicht privat genutzt werden darf. Für Fahrten innerhalb Berlins stellt der Bundestag einen Fahrdienst, der es ermöglicht, pünktlich von einem Termin zum nächsten zu kommen.

Mitarbeiter­pauschale

Um mein Mandat effektiv zu erfüllen, beschäftige ich in meinem Wahlkreis und in Berlin Mitarbeiter. Jedem Bundestagsabgeordneten stehen zur Zahlung der Mitarbeitergehälter monatlich 23.205,00 Euro (Arbeitnehmerbrutto) zur Verfügung. Diese Gehälter werden nicht von mir, sondern direkt von der Bundestagsverwaltung an die Mitarbeiter gezahlt.

Dürfen Abgeordnete Nebeneinkünfte beziehen?

Es ist keinem Abgeordneten verboten, für in Nebentätigkeiten erbrachte Leistungen auch Entgelte zu nehmen. Einkünfte aus Nebentätigkeiten werden nicht auf die Diät angerechnet. Es besteht aber die Verpflichtung, jede Nebentätigkeit anzuzeigen, um mögliche Interessenkonflikte offen zu legen. Bei den Nebentätigkeiten handelt es sich zum Beispiel um Tätigkeiten und Funktionen in Aufsichts-, Beratungs- und Leitungsgremien von Unternehmen, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, Vereinen, Stiftungen und Verbänden sowie um Mandate in Gemeinderäten und Kreistagen. Und zwar unabhängig davon, ob ein Entgelt hierfür gezahlt wird oder nicht. Diese Angaben werden im Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundestages veröffentlicht.

Es gibt keine finanziellen Grenzen hinsichtlich des Verdienstes. Jedes Mitglied des Deutschen Bundestages kann Nebentätigkeiten nachgehen – unbeschränkt. Bundestagsabgeordnete müssen selbst entscheiden, ob und wie sie den zeitlichen Aufwand für die Nebentätigkeit mit den Aufgaben in Einklang bringen kann, die sich in Berlin und im Wahlkreis ergeben. Für mich persönlich stelle ich fest, dass mir die Betreuung meines Wahlkreises keine Zeit für eine bezahlte Nebentätigkeit lassen würde. Für mein ehrenamtliches Mandat im Kreistag Leer bekomme ich lediglich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 195 Euro pro Monat. Das Sitzungsgeld beläuft sich auf 27 Euro pro Sitzung. Meine Mandatspflichten binden mich insgesamt bis zu 90 Stunden pro Woche.