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09.11.2012: Fit für die Zukunft

Liebe Freunde,

derzeit erreichen uns viele erfreuli­che Zahlen. Im Jahr 2011 sank die Zahl der Empfänger staatlicher Sozialleistungen auf den niedrigsten Stand seit 2006. Immer weniger Menschen sind auf Hartz IV oder auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Aufgrund der guten Konjunktur erhalten die deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich höhere Gehälter. Um durchschnittlich 3,2 Prozent stiegen die tariflichen Monatsverdienste von Juli 2011 bis Juli 2012. Gleichzeitig sank auch die Ein­kommensungleichheit signifikant – seit 2005 in Ostdeutschland um neun Prozent, im Westen um vier. Auch in der Euro-Schuldenkrise ist der Arbeitsmarkt stabil. Im Oktober lag die Arbeitslosenquote auf weiterhin niedrigem Niveau von 6,5 Prozent. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist weiterhin auf Rekordniveau. Wir haben europaweit die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit. Im Vergleich zu anderen Staaten in der Europäischen Union und auch im internationalen Vergleich sind dies sehr gute Ergebnisse, die die strukturelle Stärke unseres Arbeitsmarktes und der deutschen Wirtschaft insgesamt belegen.

Darauf dürfen und werden wir uns aber nicht ausruhen. Bei allen positiven Nachrichten: Die Finanzkrise hat die Weltmärkte geschwächt. Viele Staaten, auch außerhalb der EU, leiden weiterhin unter Konjunktureinbrüchen, wachsender Arbeitslosigkeit und hoher Verschuldung. Das kann unsere exportorientierte Wirtschaft in Deutschland treffen. Die konjunkturellen Erwartungen für 2013 gehen zurück. Die „Wirtschaftsweisen“ fordern daher weitere Reformen, vor allem der Europäischen Uni­on. Und sie fordern den konsequenten Abbau von Schulden. Beides haben wir in der christlich- liberalen Koalition fest im Blick. Bereits im kommenden Jahr – und damit drei Jahre früher als geplant – werden wir die Schuldenbremse des Grundgesetzes einhalten. Wir gehen sogar noch weiter: Bereits 2014 streben wir einen strukturell ausgeglichenen Haushalt an. So hat es der Koalitionsausschuss am vergangenen Sonntag beschlossen. Wir dürfen und werden in unseren Sparanstrengungen nicht nachlassen. Dies kann im Zweifel auch schmerzhafte Einschnitte bedeuten. Aber wir wissen: Nur wenn wir konsequent unsere Schulden abbauen, erlangen wir die notwendige Handlungsfähigkeit zurück, um unsere Gesellschaft zu ge­stalten. Das gilt für uns genauso wie für unsere Partner in Europa.

Der Bund entlastet Städte und Gemeinden in Milliardenhöhe. Wir beschlossen am Donnerstag, dass der Bund die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bis 2014 in mehreren Schritten übernimmt. Damit hält unsere Koalition ihr Versprechen, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken und ihnen mehr Gestaltungsfreiheit zu geben. Die Union unterstreicht erneut ihre besondere Rolle als die Kommunalpartei. Allein für den Zeitraum von 2013 bis 2016 entlastet der Bund die Kommunen mit der Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um voraussichtlich 20 Milliarden Euro. Doch die Entlastung für die Kommunen wirkt nicht nur kurz- und mittelfristig, sondern vor allem langfristig. Denn wegen der zunehmenden Alterung der Gesellschaft werden die Ausgaben in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung langfristig ansteigen.

Unsere Koalition nimmt die Energie- und Kraftstoffpreise unter die Lupe. Der Bundestag beschloss am Donnerstag die Einrichtung einer Markttransparenzstelle. Diese erhält zum einen die Befugnis, die aktuellen Verkaufspreise für Ben­zin und Diesel zu erheben und auszu­werten. Zum anderen soll sie die Preisbildung auf den Großmärkten für Strom und Gas beobachten. Ziel ist es, über die Markttransparenzstelle den Wettbewerb und die Verbraucherinteressen zu stärken. Online-Informationsdienste über Kraftstoffpreise sollen auf die von der Markttransparenzstelle gesammelten Daten zurückgreifen und den Konsu­menten einen aktuellen Überblick ge­ben können – z.B. über Apps für Smartphones. Autofahrer können dann gezielt die billigste Tankstelle in ihrer Umgebung anfahren. Eine sichere und preiswerte Strom- und Gasversorgung ist Grundvoraussetzung für den Erfolg der Energiewende. Die Markttransparenzstelle erhält die notwendigen Instrumente, um Daten zu erheben, Verstöße gegen den Wettbewerb zu ermitteln und entsprechend zu ahnden. Sanktioniert werden Verstöße gegen die Verbote des Insiderhandels und der Marktmanipulation sowie gegen die Verpflich­tung zur sofortigen Veröffentlichung und gegen die Meldepflichten.

Der Bundestag hat die Bundeswehr-Einsätze im Rahmen der UN-Missionen für Darfur und Südsudan bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Für jede Mission können bis zu 50 Bundeswehr-Soldaten eingesetzt werden. In der Region Darfur im Westen des Sudans überwacht die UNAMID den Waffenstillstand zwischen Regierungstruppen und Aufständischen. Durch Patrouillen leistet die UNAMID einen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung. Eine dauerhafte Lösung des Darfur-Konflikts zeichnet sich nicht ab. Die Bundeswehr will weiterhin zehn Soldaten im Hauptquartier der Mission einsetzen. Die UNMISS überwacht die prekäre Sicherheitslage im Südsudan. In dem seit 16 Monaten unabhängigen Land muss der Sicherheitssektor komplett neu aufgebaut werden. Derzeit sind 16 Bundeswehrsoldaten daran beteiligt. Die Sicherheitslage im Südsudan ist fragil. Das Land leidet unter einer tiefen Wirtschaftskrise.

Mit besten Grüßen

Ihre

Gitta Connemann

Kurzberichte aus dem Plenum

Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung). Wir setzten in zweiter und dritter Lesung die letzten offenen Punkte des Hartz-IV-Regelsatzkompromisses aus dem Vermittlungsverfahren Anfang 2011 um und sichern so die milliardenschweren Entlastungen der Kommunen durch den Bund gesetzlich ab.

Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes und Gesetz zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes. In dieser Woche haben wir die Einführung eines Betreuungsgeldes ab dem 1.8.2013 beschlossen. Das Betreuungsgeld beträgt bis zum 31. Juli 2014 zunächst 100 Euro/Monat. Ab dem 1. August 2014 beträgt es 150 Euro/Monat. Außerdem bringen wir in 1. Lesung die am Sonntag vom Koalitionsausschuss beschlossene Ergänzung auf den Weg, mit der bei Verwendung des Betreuungsgeldes für zusätzliche private Altersvorsorge oder für ein Bildungssparen ein Bonus von 15 Euro im Monat gezahlt wird.

Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen / Abschaffung der Praxisgebühr. In 2./3. Lesung haben wir beschlossen, dass Pfleger sich gemeinsam mit dem Schwerbehinderten in eine stationäre Reha oder Vorsorge aufnehmen lassen können. Bisher war das nur bei stationärer Aufnahme ins Krankenhaus möglich. Dieses Gesetz wird ergänzt, um die am Sonntag vom Koalitionsausschuss beschlossene Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 rechtzeitig beschließen zu können.

Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas. Zur Sicherstellung transparenter und wettbewerbskonformer Preisbildungen bei Strom und Gas vollzieht das in zweiter und dritter Lesung beschlossene Gesetz die Angleichung deutschen Rechts an den europäischen Rahmen. Gleichzeitig richten wir Monitoringstellen ein, die die reibungslose Durchführung der Energiewende, aber auch eine bessere Transparenz der Preisveränderungen im Tankstellensektor gewährleisten werden. Diese zentrale Marktbeobachtung soll die Aufdeckung und Sanktionierung von Kartellrechtsverstößen erleichtern.

Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung. In zweiter und dritter Lesung haben wir die Hinweise des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen, die eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung erzwingen. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, den Unterschied der Sicherheitsverwahrung zum Strafvollzug deutlicher sichtbar zu machen, da die zu verwahrenden Personen, von denen weiterhin eine Gefährdung ausgeht, ihre Strafe schon verbüßt haben. Das Gesetz regelt daher unter anderem, die Sicherungsverwahrung in vom Strafvollzug eindeutig getrennten geeigneten Einrichtungen vorzunehmen und eine begleitende, intensive therapeutische Betreuung der Untergebrachten zu gewährleisten.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID). In namentlicher Abstimmung haben wir über die Mission im Sudan entschieden. Die Lage in Darfur bleibt angespannt. Immer wieder aufflammende Kämpfe zwischen Regierungstruppen, Rebellen und Milizen sowie eine hohe Bedrohung durch bewaffnete Banditen belasten die weiterhin prekäre humanitäre Lage der Zivilbevölkerung. UNAMID hat einen Unterstützungsplan für die Umsetzung des Friedensabkommens von Doha erarbeitet. Die Umsetzung geht, wenn auch langsam, voran. Mit einer nachhaltigen Verbesserung der Sicherheitslage in Darfur ist indes nur dann zu rechnen, wenn eine umfassende politische Lösung für den Darfur-Konflikt gefunden wird. Deutschland engagiert sich vor diesem Hintergrund weiterhin für eine friedliche und nachhaltige Lösung des Darfur-Konflikts.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS). Ebenfalls in namentlicher Abstimmung entschieden wir über die Fortsetzung der Mission in dem seit mehr als einem Jahr unabhängigen Südsudan, dessen Situation von einer tiefen wirtschaftlichen Krise, humanitärer Not sowie einer fragilen Sicherheitslage geprägt ist. Aufbau und politische Stabilisierung der internen Situation bedürfen intensiver Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft. Kernaufgaben der Mission sind daher die Unterstützung der Regierung bei der Friedenskonsolidierung und dadurch längerfristig des Staatsaufbaus und der wirtschaftlichen Entwicklung. Darüber hinaus leistet UNMISS Unterstützung bei der Gewährleistung von Sicherheit, Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit und Stärkung des Sicherheits- und Justizsektors.

Gesetz zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes. In zweiter und dritter Lesung haben wir die Ergänzung des Geldwäschegesetzes beschlossen, die aufgrund der Veränderung der Gesetzgebung der Länder, die eine Legalisierung von Glücksspielen im Internet vorgenommen haben, notwendig geworden ist. Ziel ist die Vermeidung der Geldwäsche über neue Formen des Glücksspiels, daher schaffen wir spezifische neue Sorgfaltspflichten für deren Veranstalter. Auch Kredit- und Zahlungsinstituten, die in diesem Zusammenhang eingebunden sind, entstehen entsprechende Pflichten. Wir entsprechen hiermit europarechtlichen Vorgaben.

Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes. Seit dem Jahr 1999 kennt das Energie- und Stromsteuergesetz Steuerbegünstigungen für produzierende Unternehmen. In zweiter und dritter Lesung sicherten wir die gesetzliche Grundlage für eine Nachfolgeregelung dieses sog. Spitzenausgleiches, und sicherten so die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Betriebe. Die Neuregelung sieht Verpflichtungen für die Begünstigten vor – diese müssen etwa Managementsysteme nachweisen, über die sie ihre Umweltbilanz verbessern. Voraussetzung ist ebenfalls, dass die begünstigten Wirtschaftszweige insgesamt einen Beitrag zur Energieeinsparung erbringen. Die zu erreichenden Effizienzziele werden gesetzlich vorgegeben und durch externe Experten überprüft.

Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz). Wir haben in dieser Woche beschlossen, dass Privatkunden die ihnen geläufige Kontonummer und Bankleitzahl über Februar 2014 hinaus übergangsweise zwei Jahre länger verwenden dürfen. Ab dem 1. Februar 2016 ist dann ausschließlich die internationale Kontokennung IBAN zu verwenden. Auch das in Deutschland übliche Elektronische Lastschriftverfahren darf aufgrund einer Sonderregelung bis zum 1. Februar 2016 weitergeführt werden.

Gesetz zur Änderung des Flaggenrechtsgesetzes und der Schiffsregisterordnung. In zweiter und dritter Lesung verpflichteten wir ausflaggende Reeder aus Deutschland dazu, ausgeflaggte Schiffe weiterhin als Ausbildungsplätze anzubieten. Ausnahmsweise kann diese Verpflichtung durch die Zahlung einer zweckgebundenen Ablösesumme aufgehoben werden. Weiterhin kommt es zu einer Anpassung des deutschen Flaggenrechts an den europäischen Rahmen.

Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Antibiotika in der Tierhaltung). Ziel der in erster Lesung vorgestellten Novelle ist die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung, die über eine Reihe von Maßnahmen, wie etwa der Einrichtung einer Datenbank zur Kontrolle der Therapiehäufigkeit erreicht werden soll.

Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften. Über das in zweiter und dritter Lesung beschlossene Gesetz gleichen wir deutsches Recht an die europäischen Vorgaben an. Mit der Veränderung wird die Möglichkeit einer umweltrechtlichen Verbandsklage wie durch den EuGH gefordert eingeführt. In Deutschland wird die nun einzuführende Verbandsklage mit einer Klagebegründungsfrist ergänzt, um sicher zu stellen, dass das Instrument der Verbandsklage in der Praxis nicht zu sachlich nicht gerechtfertigten Verzögerungen missbraucht wird.

Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess. Durch das in zweiter und dritter Lesung beschlossene Gesetz müssen gerichtliche und sonstige justizielle Entscheidungen im Zivilprozess künftig mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden. Ebenfalls geregelt werden einige andere, mit der Rechtsbehelfsbelehrung nicht zusammenhängende Punkte geregelt, wie etwa eine Entfristung des im Finanzmarktstabilisierungsgesetz befristet eingeführten Überschuldungsbegriffs für Unternehmungen.

Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr. In erster Lesung befassten wir uns mit einem Gesetzesentwurf zur Erleichterung der Abwicklung der steigenden Anzahl von strittigen Sachverhalten zwischen Luftfahrtunternehmen und Fluggästen. Angesichts der Ähnlichkeit der in der Regel einfach zu beurteilenden Streitfälle setzt die gesetzliche Regelung zur Beschleunigung der Streitbeilegung auf eine Stärkung von privatrechtlich organisierten Schlichtungsstellen, ohne den Beteiligten den gerichtlichen Weg grundsätzlich zu versagen.

Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen. Im Zentrum des in erster Lesung zu beratenden Gesetzes steht die Umsetzung des EU-Milchpaktes, der sich mit der Stärkung der Erzeugerseite insbesondere gegenüber den Molkereien befasst.

Gesetz zur Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes. Nach einem Urteil des EuGH dürfen personenbezogene Daten von Unionsbürgern nur unter bestimmten Voraussetzungen in einem Register wie dem Ausländerzentralregister gespeichert und genutzt werden. Die Grundsätze dieses Urteils zu den Voraussetzungen der Speicherung, der Erhebung sowie der Auswertung statistischer Daten und der Datennutzung zur Kriminalitätsbekämpfung setzten wir nunmehr um.

Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung – Grundsatz der deutschen Entwicklungspolitik. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen leben von den weltweit mehr als 600 Millionen Menschen mit Behinderungen fast 70 Prozent in den Entwicklungsländern. Der Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP fordert die Bundesregierung daher dazu auf, diese Tatsache in der Weiterentwicklung der dem Leitbild der Inklusion folgenden deutschen Entwicklungszusammenarbeit noch stärker zu berücksichtigen und die Vertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen in die Planung und Umsetzung von Maßnahmen einzubeziehen.

Daten und Fakten

Weniger Einkommensungleichheit. Seit der Ablösung der rot-grünen Regierung 2005 hat sich die Einkommensungleichheit in Deutschland deutlich reduziert. Dies bestätigt eine aktuelle Studie des gewerkschaftsnahen DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung). Die Markteinkommen der Personen in privaten Haushalten, deren Hauptkomponente Erwerbseinkommen sind, stiegen seit 2005 um 4%. Auch die verfügbaren Haushaltseinkommen stiegen nach 2005 stetig, während sie zwischen der Jahrtausendwende und noch 2005 stagniert hatten, teilweise sogar zurückgegangen waren. Die Entwicklung der Einkommen von 2009 auf 2010 offenbart dabei deutliche Unterschiede zwischen den Einkommensgruppen: Die unteren 40 Prozent der Bevölkerung konnten ihr verfügbares Einkommen real um etwa zwei Prozent und damit überdurchschnittlich steigern, während die Einkommen der restlichen Bevölkerung stabil blieben. Die Einkommensungleichheit nahm im Zuge der konjunkturellen Verbesserungen in Deutschland dementsprechend ab. In Ostdeutschland sank der Gini-Koeffizient, der ein Standardmaß zur Messung von Einkommensungleichheit ist, um 9% und im Westen Deutschlands um 3%. In beiden Landesteilen ist außerdem die Ungleichheit bei den Markteinkommen auf den Stand vom Beginn des vergangenen Jahrzehnts zurückgegangen. (Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung – DIW)

Löhne steigen so stark wie seit 2008 nicht mehr. Die deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten aufgrund der guten Konjunktur deutlich höhere Löhne und Gehälter. Um durchschnittlich 3,2% stiegen die tariflichen Monatsverdienste von Juli 2011 bis Juli 2012. Der Anstieg der Tarifverdienste beschleunigte sich im Laufe dieses Jahres: Betrug er zu Beginn des ersten Quartals im Januar noch 2,0%, waren es zu Beginn des zweiten Quartals 2,2%. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, ist der Anstieg um 3,2% im Juli 2012 auf die Tarifabschlüsse in der Metallindustrie und in der Chemischen Industrie zurückzuführen. Im Jahresvergleich stiegen die Tarifverdienste in unterschiedlichen Berufsgruppen deutlich. Angestellte im Bereich Erziehung und Unterricht, also überwiegend Angestellte kommunaler Kinderkrippen und Kindergärten, verdienen nun durchschnittlich 4,0% mehr. Auch in der öffentlichen Verwaltung (+3,6%) sowie im verarbeitenden Gewerbe (+3,9%) stiegen die tariflichen Monatsverdienste. Im Gesundheits- und Sozialwesen lagen die Tarifverdienste um 2,9% höher als im Vorjahr, im Gastgewerbe um 2,6%. Mit jeweils 2,3% stiegen die Tarife im Baugewerbe, im Handel und bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie im Bereich Information und Kommunikation (+2,2%) spürbar, wenn auch unterdurchschnittlich. Die Senkung des Rentenversicherungsbeitrags zum 1.1.2013 lässt die verfügbaren Einkommen weiter steigen. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Arbeitslosigkeit in Deutschland weiterhin auf stabil geringem Stand. Die Arbeitslosigkeit in Deutschland ist im Oktober erneut leicht gesunken. Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) mitteilte, waren in diesem Monat 2,753 Millionen Arbeitslose registriert. Das seien 35.000 weniger gewesen als im September. Allerdings: Gegenüber dem letzten Oktober ist es zu einem leichten Anstieg der Arbeitslosenzahlen gekommen ist (knapp 16.000 Arbeitslose mehr). Dennoch bezeichnete BA-Chef Frank-Jürgen Wiese den Arbeitsmarkt als „robust und in einer guten Verfassung“. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Weniger Hilfeempfänger. Niedrigster Wert seit 2006. Im Jahr 2011 ging in Deutschland der Anteil der Empfänger von Grundsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung erneut zurück. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, erhielten zum Jahresende 2011 rund 7,3 Millionen Menschen und damit 8,9 Prozent der Bevölkerung Transferleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Das ist der niedrigste Wert seit der erstmali­gen Berechnung im Jahr 2006. Die Inanspruchnahme von Leistungen der sozialen Mindestsicherung sank gegenüber 2006 in allen Bundesländern: Am stärksten war der Rückgang in Mecklenburg-Vorpommern – von 17,8 Prozent 2006 auf 13,7 Prozent 2011. Wie in den Vorjahren war die Quote zum Jahresende 2011 in Berlin am höchsten (18,9 Prozent) und in Bayern am niedrigsten (4,3 Prozent).

Stärkster Rückgang bei Hartz IV. Die Transferleistungen sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Siche­rung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV genannt), Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (beides als Sozialhilfe bezeichnet), Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Die Empfängerzahlen der einzelnen Sozialleistungen entwickelten sich in den vergangenen Jahren unterschiedlich. So ging die Anzahl der Hartz-IV-Empfänger – der größten Empfängergruppe – zum Jahresende im oben genannten Zeitraum um 16,0 Prozent auf rund 6,1 Millionen Personen zurück. Die Inanspruchnahme der Sozialhilfe stieg im gleichen Zeitraum um 24,7 Prozent auf über 952.000 Personen an.

121109 Bundestag-Aktuell 17-12