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14.12.2012: Grund zum Optimismus für 2013

Liebe Freunde,

Deutschland kann auf ein gutes Jahr zurückblicken. Und es hat Grund zum Optimismus für 2013. Nach der Überwin­dung der Finanzkrise von 2008 und 2009 ist es gelungen, auch der Euro-Staatsschuldenkrise zu trotzen. Das Wirt­schaftswachstum hat sich aufgrund der nachlassenden Nachfrage aus dem Ausland zuletzt zwar verlangsamt. Aber unser Land hat auch im zurückliegenden Jahr immer noch weniger Arbeitslose als vor dem Krisenjahr 2009. Rund 42 Millionen Deutsche haben eine Beschäftigung. Die Löhne sind gestiegen. Die Staatsfinanzen gesunden. Die Si­tuation der Sozialversicherungen ist hervorragend.

Auch die Aussichten für das kommende Jahr sind positiv. Die Konjunkturaussichten verbessern sich, wie jüngste Prognosen zeigen. Der Arbeitsmarkt ist robust. Die Politik muss diese Entwicklung fördern, wo immer sie kann. So werden wir im nächsten Jahr aller Voraussicht nach die Schuldenbremse einhalten. 2013 geht es gerade für uns um mehr als nur um Wahlkampf.

Nur wenn Deutschland so gesund bleibt, wird es auch in Zukunft in der Welt bestehen. Der SPD-Parteitag hat es wieder einmal bewiesen: Die Sozialdemokraten denken nur an Umverteilen, nicht aber daran, wie unser Land die Grundlagen erhalten kann, um den Wohlstand überhaupt zu erwirtschaften. Die Sozialdemokraten und ihr Wende­hals-Kandidat machen nur leere Versprechungen, sagen aber nicht, woher das Geld für ihre Umsetzung kommen soll. Das ist genau die Politik, die viele Staaten in Europa in die Probleme gebracht hat, die wir jetzt zu lösen haben. SPD und Grüne haben aus der Krise nichts gelernt.

Europa wird uns auch im kommenden Jahr beschäftigen – das steht fest. Auch hier hat sich vieles zum Besseren ent­wickelt. Aber viele Sorgen bleiben. Grundsätzlich geht es jetzt darum, das Haus Europa wettbewerbsfähiger zu ma­chen. Dazu gehören die Sanierung der Staatsfinanzen und mehr Kontrollen. Aber die EU-Mitgliedsländer müssen vor allem innovativer werden. Darum muss sich Brüssel küm­mern, anstatt immer nur daran zu denken, möglichst alle Länder zur Lösung der Probleme einzelner in Haftung zu nehmen. Zum Glück haben wir aber die Bundeskanzlerin, die Europa noch immer auf den richtigen Kurs gebracht hat.

Mut und Zuversicht sollten uns auch im kommenden Jahr auszeichnen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein ge­segnetes Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 2013.

Es grüßt Sie herzlich

Ihre Gitta Connemann

Berlin, den 14. Dezember 2012

Kurzberichte aus dem Plenum

Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 13./14. Dezember 2012 in Brüssel. Bundeskanzlerin Angela Merkel be­richtete darüber, wie Deutschland im Verbund mit seinen europäischen Part­nern die weitere Vertiefung und Absicherung der Wirtschafts- und Wäh­rungsunion gestaltet. In der anschließenden Debatte haben wir dar­gelegt, welche Schwerpunkte aus unserer Sicht dabei zu beachten sind.

Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes. Wir haben in zweiter und dritter Lesung die ge­setzliche Grundlage beschlossen. Damit bleibt auch zukünftig die Beschneidung von Jungen in Deutschland grund­sätzlich erlaubt. Das Gesetz ist eine Reaktion auf das Urteil des Landgerichts Köln vom Mai, das die religiös begründete Beschnei­dung als rechtswidrige Körperverlet­zung gewertet hatte. Das Urteil hatte Juden und Muslime in Deutschland tief verunsichert. Im elterlichen Sorgerecht wird nun klargestellt, was bisher schon gilt: El­tern können in eine Beschneidung ih­res Sohnes unter bestimmten Voraus­setzungen einwilligen. Dazu gehört, dass sie umfassend über die Risiken und Folgen einer Beschneidung auf­geklärt werden und dass der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt. Grundsätzlich dürfen nur Ärz­te den Eingriff vornehmen. Ausnah­men sind Personen, die von Religi­onsgemeinschaften dafür vorgesehen und speziell ausgebildet sind, bei­spielsweise jüdische Mohalim. Sie dürfen einen Jungen nur in den ersten sechs Lebensmonaten beschneiden. Zu den Regeln der ärztlichen Kunst gehört auch eine möglichst effektive Schmerzbehandlung. Die Eltern sind außerdem verpflichtet, den Willen des Sohnes in ihre Entscheidung ein­zubeziehen – und zwar umso mehr, je älter das Kind ist. Eine Beschneidung ist dann nicht erlaubt, wenn sie das Wohl des Kindes gefährden würde. Mit dem Kölner Landgericht hatte erstmals ein deutsches Gericht die ri­tuelle Beschneidung, die für Muslime und Juden von essenzieller religiöser Bedeutung ist, in Frage gestellt. In Deutschland war die Beschneidung bisher stets erlaubt. Nach dem Urteil fürchteten Juden und Muslime um die Zukunft ihres religiösen Lebens in Deutschland.

Ausführungsgesetz zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Ausführungs­gesetz). Der inzweiter und dritter Lesung verabschiedete Ge­setzentwurf flankiert die EU-Regulierung für den Handel mit außerbörslich gehan­delten Derivaten. Wir schaffen so einen europaweit gültigen rechtlichen Rahmen, der den außerbörslichen Handel von Derivaten zukünftig der Fi­nanzaufsicht unterstellt – ein weiterer Baustein unserer aktiven Finanz­markt­regulierungspolitik.

Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der in­tegrierten Luftverteidigung der NATO (NATINADS) auf Ersuchen der Tür­kei auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nord­atlantikrates vom 04. Dezember 2012 hierzu. Wir haben mit einem Bundeswehrmandat beschlossen, dass sich Deutschland mit Ab­wehrbatterien vom Typ „Patriot“ am Schutz des NATO-Partners Türkei vor Raketen aus Syrien beteiligen wird. Der Bundestag stimmte in dieser Woche einem ent­sprechenden Bundeswehr-Mandat zu. Mit dieser Entscheidung sendet das atlantische Bündnis unzweideuti­ge Signale an das Assad-Regime in Sy­rien, den Konflikt nicht über die Lan­desgrenzen hinauszutragen. Auf Bitten der Türkei hatte die NATO am 4. Dezember beschlossen, „Patriot“-Abwehrraketen an die Gren­ze zu Syrien zu verlegen. Das vom Bundestag mit großer Mehrheit verab­schiedete Mandat sieht vor, bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten mit zu ent­senden. Die relativ hohe Zahl ist durch den zusätzlichen Einsatz in „AWACS“-Radarflugzeugen der NATO zu erklären, die zum Luftlagebild bei­tragen. Der Einsatz ist rein defensiv. Er erfolgt ausschließlich auf türkischem Gebiet und somit innerhalb der Grenzen des Bündnisses. Es geht nicht um die Ein­richtung oder Absicherung einer Flugverbotszone in Syrien oder gar um ein Eingreifen in den dortigen Bürgerkrieg. Beides wird in dem von der Bundesregierung vorgelegten Mandat eindeutig ausgeschlossen. Ein UN-Mandat ist daher nicht not­wendig.

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstüt­zung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrages sowie der Reso­lutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen [Operation Active Endeavour, OAE]. Der Sicherheitsrat der Verein­ten Nationen hat am 9. Oktober 2012 bekräftigt, dass der internationale Ter­rorismus weiterhin eine Gefahr für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit darstellt und daher bekämpft werden muss. Wir stimmten der Beschluss­empfehlung der Bundesregierung zu, die den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Reaktion auf diese Gefahr vor­sieht.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen  Sicherheitsunterstützungstruppe in Afgha­nistan (Inter­national Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grund­lage der Resolution 1386 (2001) und folgender Resoluti­onen, zuletzt Resolution 2069 (2012) vom 9. Oktober 2012 des Sicher­heitsrates der Vereinten Nationen. Wir entsprachen dem Antrag der Bun­desregierung und verlängern den Einsatzzeitraum des bis zu 4.400 Soldaten umfassenden deutschen Kontingents im Rahmen des Einsatzes der NATO in Afghanistan bis zum 28. Februar 2014. So tragen wir auch in den kommenden 15 Monaten zu sicheren Rahmenbedingungen für die Befrie­dung des Landes bei und unterstützen so die Sicherung des Wiederaufbaus oder die Vorbe­reitung der afghanischen Streitkräfte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit.

Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II. Im Versuchsbergwerk Asse II in Nie­dersachsen liegen insgesamt 125.787 Fässer mit schwach- und mittelradio­aktiven Abfällen, die zwischen 1967 und 1978 dort eingelagert wurden. Die Situation vor Ort ist wegen der mangelnden Standfestigkeit des Gru­bengebäudes und der Gefahr von Wasserzufluss in die Kammern, in de­nen die Abfälle lagern, sehr problema­tisch. Daher muss die Rückholung der Abfälle und die Schließung des Berg­werks unbedingt beschleunigt wer­den. Der Bundestag beriet am Don­nerstag in erster Lesung einen ge­meinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen. Mit dem Gesetz wird die Rückholung der Abfälle aus dem ehemaligen Salz­bergwerk im Landkreis Wolfenbüttel zur Vorzugsoption gegenüber ande­ren Optionen wie Verfüllung und Um­lagerung. Ziel ist die Beschleunigung der Arbeiten zur Stilllegung des Schachts. Die Sicherheit der Bergleute und der Bevölkerung vor Ort wird je­derzeit gewährleistet. Im einzelnen sieht der Gesetzent­wurf Verfahrenserleichterungen vor, damit die Schachtanlage Asse II be­schleunigt stillgelegt werden kann. Unter anderem wird klargestellt, dass für die Rückholung der radioaktiven Abfälle ein Planfeststellungsverfah­ren nicht erforderlich ist. Im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben sol­len Ausnahmen von Strahlenschutz­vorschriften möglich sein, soweit der Strahlenschutz generell gewährleistet ist. Für mögliche Störfälle wird Vor­sorge getroffen, dass Menschen und Umwelt keinerlei schädlicher Strah­lung ausgesetzt werden.

Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungs­unternehmen auf Seeschiffen. Mit dem Beschluss dieses Gesetzentwurfs reagierten wir auf zunehmende Piraterie, der in der Regel auf hoher See nicht mit einem raschen Eingreifen hoheitlicher Kräfte begegnet werden kann. Da­her regeln wir ein Zulassungsverfahren für Sicherheitsdienstleister, die auf maritime Einsätze spezialisiert sind. So leisten wir einen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Sicherheit auf Hochseeschiffen.

Drittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Der Schenkelbrand bei Pferden und die Ferkelkastration bleiben bis Ende 2018 ohne Betäubung erlaubt. Beide Regelungen sind Teil des neuen Tier­schutzgesetzes, das der Deutsche Bundestag in dieser Woche beschloss. Bei der Novelle setzt die christlich-li­berale Koalition auf einen in der Pra­xis anwendbaren Tierschutz; ideolo­gisch gefärbte Verbote lehnt sie ab. Der Schenkelbrand bei Pferden – wie die Ferkelkastration eine emotional diskutierte Frage – muss ab 2019 un­ter lokaler Betäubung erfolgen. Diese kann aber vom Tierhalter durchge­führt werden. Der Schenkelbrand soll erhalten bleiben, weil er zum einen eine klare Kennzeichnung ermög­licht. Zum anderen stellt er ein wich­tiges Kulturgut und Markenzeichen für die deutsche Pferdezucht dar. Die betäubungslose Ferkelkastrati­on, die ebenfalls bis Ende 2018 er­laubt bleibt, ist notwendig, um den unangenehmen Geruch von Eber­fleisch zu verhindern. Derzeit gibt es für Landwirte keine praktikablen Al­ternativmethoden. Dies bestätigen auch die mit diesem Thema befassten Wissenschaftler. Deswegen sollen die Erkenntnisse der aktuell laufenden Forschungsprojekte abgewartet wer­den, bevor die betäubungslose Ferkel­kastration verboten wird. Die Novelle setzt darüber hinaus die EU-Tierversuchsrichtlinie in deut­sches Recht um und greift verschiede­ne nationale Tierschutzfragen auf. So wird beispielsweise das Verbot der Qualzucht rechtssicher gestaltet. Die Haltung bestimmter wild lebender Arten im Zirkus kann künftig einge­schränkt werden, sofern ein tierge­rechter Transport dieser Tiere nicht möglich ist. Darüber hinaus werden die Nutztierhalter verpflichtet, die Haltungsbedingungen nach be­stimmten Tierschutzindikatoren zu bewerten. Außerdem hat die Bundes­regierung die Anregung des Bundes­rates aufgegriffen und das Verbot se­xueller Handlungen an Tieren ver­schärft. Abschließend bleibt festzuhalten: Deutschland ist weltweit, aber auch in der EU, Vorreiter im Tierschutz. Die Tierhaltung in Deutschland erfüllt be­reits heute höchste Tierschutzstan­dards. Das Erreichte werden wir auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnis­se permanent weiter entwickeln.

Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts. In zweiter und dritter Lesung haben wir eine grundlegende Reform des Seehandelsrechts beschlossen. Zu den we­sentlichen Elementen der Reform zählt die Neufassung des Seefrachtrechts, das künftig klar zwischen verschiedenen Vertragstypen unterscheidet. Erst­mals eingeführt wird eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung elektro­nischer Beförderungsdokumente. Von besonderer Bedeutung ist auch die Neuregelung des Personenbeförderungsrechts. Die Bestimmungen werden an die einschlägige EU-Verordnung über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See angepasst. Die Haftung des Beförderers insbesondere für Personenschäden wird deutlich verschärft.

Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften. Wir haben in erster Lesung eine umfassend überarbeitete Ausbildungsordnung vorgelegt, die sich wesentlich von den bisherigen Regelungen unterscheidet. So wird die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre angehoben. Es soll den Auszubildenden darüber hinaus erleichtert werden abzuschätzen, in welchen Situationen ein Eingreifen auf der Grundlage der sog. Notfallkompetenz gerechtfertigt ist. Die Gesamt­verantwortung für die Organisation und Koordination des Unterrichts wird den Schulen übertragen. Auszubildende erhalten zukünftig eine Ausbildungs­vergütung.

Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten. Die Verord­nung regelt, unter welchen Umständen Unternehmen mit sehr hohem Ener­gieverbrauch für ihre Bereitschaft vergütet werden, innerhalb kürzester Zeit zur Vermeidung eines weiträumigen Netzausfalles (sog. Black-out) vom Netz genommen zu werden. Je nach Vorlaufzeit ist eine Kombination aus einem Leistungspreis pro Megawatt und Jahr und einem Preis für die tatsächlich in Anspruch genommene Arbeit vorgesehen. Die Kosten werden durch eine ge­deckelte Umlage auf die Verbraucher umgelegt, die nach Angaben des BMWi rechnerisch maximal jährlich vier Euro pro Haushalt umfassen kann.

Daten und Fakten

Die Rente ist stabiler denn je. Laut Rentenversicherungsbericht ist die Ren­tenkasse zum Jahresende 2012 mit 29,4 Mrd. Euro äußert gut gefüllt. Dies entspricht 1,69 Monatsausgaben. Zum Jahresende 2011 hatte die Nachhaltig­keitsrücklage mit 24,1 Mrd. Euro noch 5,3 Mrd. Euro weniger betragen (1,42 Monatsausgaben). Trotz der Beitragssenkung zum Jahresbeginn 2012 haben sich die Einnahmen der Rentenversicherung besser entwickelt als erwartet. Grund für den Zuwachs in der Rentenkasse ist vor allem die positive wirt­schaftliche Entwicklung und verbunden damit die deutlich gestiegenen Bei­tragseinnahmen. Der Beitragssatz sinkt entsprechend den gesetzlichen Regeln zum 1. Januar 2013 von 19,6 auf 18,9%. Dadurch werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber je­weils um 3,2 Mrd. Euro entlastet. Dies ist der niedrigste Beitrag seit 1996, der voraussichtlich bis 2018 stabil bleiben kann. Gleichzeitig können die Rent­nerinnen und Rentner im Westen Deutschlands bis 2016 nach derzeitigen Schätzungen mit einem Plus von 8,5%, im Osten sogar mit einem Plus von 11,55% rechnen. (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Hochschulstandort Deutschland ist beliebt. Die Zahl der Studierenden in Deutschland nimmt immer weiter zu. Im Jahr 2001 gab es 1,9 Millionen Studentinnen und Studenten an deutschen Hochschulen. Innerhalb von zehn Jahren erhöhte sich ihre Zahl um 27 Prozent auf 2,4 Millionen im Jahr 2011. Zum Wintersemester 2012/2013 hat sich die Zahl der Studierenden nach vor­läufigen Berechnungen sogar auf 2,5 Millionen erhöht. Im Jahr 2011 hatte auch die Zahl der Studienanfänger mit 518.700 Personen einen Rekordwert erreicht. Dies war eine Steigerung um 50 Prozent gegenüber 2001. Im Studienjahr 2012 sank die Zahl der Erstsemester nach vorläufigen Ergebnissen zwar auf 492.700, dies war jedoch noch immer der zweithöchste gemessene Wert. Rund 337.100 Menschen waren 2011 als wissenschaftliches und künstleri­sches Personal an deutschen Hochschulen und Hochschulkliniken beschäf­tigt, 50 Prozent mehr als noch im Jahr 2001. Dabei ist vor allem die Zahl der nebenberuflich Beschäftigten wie der Lehrbeauftragten und wissenschaft­lichen Hilfskräfte mit 85 Prozent auf 119.600 Personen deutlich gestiegen. Auch die Zahl der hauptberuflich Beschäftigten ist seit 2001 deutlich gestiegen. Vor allem die Zahl wissenschaftlicher und künstlerischer Mitarbeiter verzeichnet mit 60 Prozent einen enormen Anstieg auf 162.100. Außerdem gab es 2011 mit insgesamt 42.900 Professoren 14 Prozent mehr als noch 2001. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Nachhaltigkeitsfaktor wirkt positiv auf Rentenniveau. Als im Jahr 2004 der Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt wurde, rechneten die Experten mit einer Absenkung des Netto-Rentenniveaus vor Steuern von damals 51% auf 43% im Jahr 2030. Wenn in den Vorausberechnungen der Rentenversicherung dieses Mindestziel als gefährdet angesehen wird, muss der Gesetzgeber aktiv werden (§ 154 SGB VI). Für uns ist ein Rentenniveau von 43% keine Zielgröße, sondern eine Auffanglinie: Das Rentenniveau wird in mindestens dieser Höhe garantiert. Seit 2005 konnten die Annahmen für das künftige Rentenniveau ständig nach oben angepasst werden, denn der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt positiv: Weil die Zahl der beitragszahlenden Arbeitnehmer schneller steigt als die Zahl der Rentner, puffert der Nachhaltigkeitsfaktor sogar die Rentenniveauabsenkung ab. Der positive Effekt des Nachhaltigkeitsfaktors betrug in den Jahren 2007 und 2008 jeweils 0,2 Prozentpunkte, im Jahr 2009 dann 0,3 Prozentpunkte und im aktuellen Jahr sogar 2,1 Prozentpunkte. Ging man im Jahr 2005 davon aus, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2018 auf 46,3% sinkt, sieht die Prognose im aktuellen Rentenversicherungsbericht das Rentenniveau im Jahr 2018 bei 48,1% – das sind fast zwei Prozentpunkte mehr, als bei der Verabschiedung der Rentenreform erwartet wurde. Die beschriebene Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors zeigt politische Hand­lungsmöglichkeiten auf: Eine steigende Erwerbstätigkeit kompensiert den Rückgang der Bevölkerung zumindest teilweise. Also kann die stärkere Er­werbsbeteiligung von Frauen und Älteren oder der Zuzug von gut Qualifizier­ten aus dem Ausland das Rentenniveau über den Nachhaltigkeitsfaktor erhöhen. (Quelle: Rentenversicherungsbericht 2012)

Bildungsausgaben auf Rekordhöhe – Mehr Geld auch für Forschung und Wissenschaft. Bund, Länder und Gemeinden geben in diesem Jahr nach vorläufigen Zahlen 110,3 Milliarden Euro für Bildung aus – 4,7 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Zu diesem Ergebnis kommt das Statistische Bundesamt im Bildungsfinanzbericht 2012, der im Auftrag des Bundesbildungsministeriums und der Kultusministerkonferenz erstellt wurde. Endgültige Angaben zu den öffentlichen Bildungsausgaben liegen derzeit bis zum Jahr 2009 vor. Demnach beliefen sich im Jahr 2009 die öffentlichen Bildungsausgaben auf 100 Milliarden Euro. Davon stellten der Bund 6,2 Milliarden Euro, die Länder 71,9 Milliarden Euro und die Gemeinden 21,8 Milliarden Euro bereit. Im Jahr 2009 stieg das Budget für Bildung, Forschung und Wissenschaft auf insgesamt 224,8 Milliarden Euro, 10,6 Milliarden Euro mehr als 2008. In Relation zum Bruttoinlandspro­dukt entsprach dies einem Anteil von etwa 9,5 Prozent. Nach vorläufigen Berechnungen erhöhten sich die Aus­gaben im Jahr 2010 um weitere 9,7 Milliarden Euro, auf 234,5 Milliarden Euro. Dies entsprach ebenfalls 9,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Von den Gesamtausgaben des Bud­gets für Bildung, Forschung und Wissenschaft entfielen im Jahr 2009 insgesamt 164,6 Milliarden Euro auf den Bildungsbereich, einschließlich der Ausgaben für Forschung und Ent­wicklung an Hochschulen in Höhe von 11,8 Milliarden Euro. Weitere 55,2 Milliarden Euro wurden für For­schung und Entwicklung in Unter­nehmen und außeruniversitären For­schungseinrichtungen ausgegeben sowie 5,1 Milliarden Euro für Muse­en, Bibliotheken, Fachinformations­zentren und die außeruniversitäre Wissenschaftsinfrastruktur. Der Bildungsfinanzbericht ermöglicht auch einen Vergleich der Bil­dungsausgaben Deutschlands mit an­deren Staaten. Nach dem internatio­nal vergleichbaren Teil des Bildungsbudgets entfielen in Deutschland im Jahr 2009 beispiels­weise 126,4 Milliarden Euro auf die Ausgaben für Kindergärten, Schulen, Hochschulen und die Berufsbildung. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt entsprach dies einem Anteil von 5,3 Prozent. Damit lag Deutschland bei den Ausgaben für diese Bildungsein­richtungen deutlich unter dem OECD-Durchschnitt von 6,2 Prozent.

121214 Bundestag-Aktuell 20-12