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17.1.2013: Rückenwind für Bergrechts-Initiative

Berlin. Die Bürgerinitiative Rheiderland up-Stee brachte den Stein ins Rollen. Seit ihrer Gründung fordern die Mitglieder um den Vorsitzenden Gerd Santjer eine Ausdehnung des Bergschadensrecht auf Untergrundspeicher. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann nahm den Hinweis auf und startete gemeinsam mit ihrem Kollegen Hans-Werner Kammer eine Initiative. Landes- und Bundesregierung wurden angesprochen, Kollegen sensibilisiert und Verbündete gewonnen. Die ersten Erfolge stellen sich jetzt ein. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat ein Gutachten in Auftrag gegeben. Und die Niedersächsische Landesregierung hat in dieser Woche mit Erfolg einen Antrag im Bundesrat im Sinne der Anlieger eingebracht.
„Das ist für uns ein starker politischer Rückenwind“, freut sich Gitta Connemann über den Etappensieg. Nach dem Umweltausschuss stimmte jetzt auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats dem Antrag der niedersächsischen Landesregierung zu, das Bergrecht zugunsten der Anwohner von Untergrundspeichern zu ändern. Übrigens mit überwältigender Mehrheit: elf Länder unterstützten den Vorstoß von Ministerpräsident David McAllister, zwei enthielten sich der Stimme und nur drei Länder stimmten dagegen.
„Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung und Dimensionen des Bohrlochbergbaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, den Geltungsbereich des Bergschadensrechts auf die Gewinnung von Bodenschätzen durch Tiefbohrungen einschließlich des Betriebs von unterirdischen Kavernenspeichern zu erweitern“, heißt es wörtlich in dem Antrag. Die Landesregierung greift in der Begründung die Sorgen und Nöte der Anwohner auf: „Bei einem Schaden (zum Beispiel Gebäudeschäden, Vernässung von landwirtschaftlichen Flächen), der im kausalen Zusammenhang mit der Ausübung von bergbaulichen Tätigkeiten zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen steht, liegt nach derzeitiger Rechtslage die Beweispflicht beim Geschädigten. Die Nachweisführung gestaltet sich jedoch schwierig, da zum Einen sehr komplexe unterirdische Vorgänge einen Bergschaden provozieren und zum Anderen detaillierte Informationen des Bergbauunternehmers zumeist unverzichtbar bei der Ermittlung der Schadensursache sind.“
Der CDU-Landtagskandidat Dieter Baumann betont: „Das zeigt, dass David McAllister die Sorgen und Nöte der Anlieger sehr ernst nimmt. Dies ist eine gute Nachricht insbesondere für das Rheiderland.“
In dem Antrag zieht die Landesregierung den zutreffenden Schluss: „Um diesen Missstand zu beseitigen, sieht der Änderungsvorschlag die Ausweitung des Geltungsbereiches des gesamten Bergschadensrechts auf die Gewinnung von Bodenschätzen durch Tiefbohrungen einschließlich des Betriebs von unterirdischen Kavernenspeichern vor. Damit werden Bergbauzweige vollständig ins Bergschadensrecht integriert, die im Verdacht stehen Bergschäden zu bewirken. Diese Regelung ist konsequent, zumal das im Bundesberggesetz verankerte Bergschadensrecht von jeher für Bergbaubetriebe gilt, die bekanntermaßen Bergschäden verursachen.“
Gitta Connemann und Hans-Werner Kammer sehen in dem Vorstoß des Landes Niedersachsen ein Musterbeispiel für die gute Zusammenarbeit zwischen dem Land und den niedersächsischen Bundestagsabgeordneten: „Das wollen wir in den nächsten Jahren so fortsetzen!“