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26.11.2012: Bundeshaushalt: Die Koalition spart, ohne das Wachstum abzuschneiden

Liebe Freunde,

heute haben wir den Bundeshaushalt für 2013 verabschiedet. Dieser ist aus meh­reren Gründen bemerkenswert. In den parlamentarischen Beratungen ist es gelungen, die Neuverschuldung gegen­über dem schon sehr ambitionierten Regierungsentwurf nochmals um 1,7 Milliarden Euro auf 17,1 Milliarden Euro zu senken. Die nach der Schuldenbremse maximal zulässi­ge Neuverschuldung von 41,4 Milliarden Euro wird um über 24 Milliarden Euro und damit deutlich unterschritten. Unsere christlich-liberale Koalition wird somit drei Jahre frü­her als erforderlich die verfassungsrechtliche Grenze für das strukturelle Defizit von 0,35 Prozent des Bruttoinlands­produkts (BIP) einhalten. Das ist echte Zukunftsvorsorge.

Die Koalition spart, ohne das Wachstum abzuschneiden. Die Vorhaltungen der Opposition sind scheinheilig: Sie for­dert zwar noch mehr Sparanstrengungen. Echte Einspar­vorschläge hat sie im Parlament aber nicht vorgelegt.

Das alles ist schon ärgerlich genug. Hinzu kommt aber, dass SPD und Grüne aus rein wahltaktischen Gründen Nein dazu sagen, dem Staat eine riesige Geldquelle zu eröffnen. Wenn sie tatsächlich das Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat scheitern lassen, würden dem Staat dauerhaft Milliardeneinnahmen verloren gehen. Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund. Man kann ja noch so sehr einen har­ten Kurs gegen Steuerhinterzieher fordern. Wenn am Ende der Staat, dem die Steuern zustehen, leer ausgeht, ist dies einfach nur dummes Imponiergehabe.

Hinzu kommt, dass Rot-Grün mit Blick auf den Wahlkampf immer neue Ausgaben- und Umverteilungsprogramme for­muliert. Erst verabschiedet die SPD ein Rentenkonzept, das 30 Milliarden Euro kosten würde. Jetzt haben die Grünen nachgezogen: Sie wollen die Arbeitslosenhilfe nach Hartz IV massiv erhöhen. Auch mit ihnen sollen die Renten steigen, als gäbe es nur das Heute und nicht das Morgen. Schon 2030 soll es eine einhundertprozentige Versorgung mit er­neuerbaren Energien geben.

Das alles wird die Bürger und die Unternehmen massiv belasten – von den Steuererhöhungsplänen ganz abgese­hen. Das ist kein Konzept, aus dem Deutschland Kraft für die Zukunft schöpfen kann.

Trotz der krisenhaften Entwicklung in der Euro-Zone zeigt sich der deutsche Arbeitsmarkt robust. Ein Höchststand an Beschäftigung, ein enormes Job-Wachstum sowie eine Arbeitslosen­quote auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung tragen zu ei­ner spürbaren Konsolidierung des Ge­samthaushaltes bei. Der Etat des Bun­desministeriums für Arbeit und Sozi­ales wird 2013 daher um sieben Milliarden Euro geringer ausfallen als in diesem Jahr. Mit 119,2 Milliarden Euro bleibt er aber größter Posten im Haushalt. Der Bundestag verabschie­dete den Haushalt 2013 am Freitag.

Einen Betrag von 31,7 Milliarden Euro sieht der Etat für die Arbeitsförde­rung vor. Dies sind über acht Milliar­den Euro weniger als noch für das laufende Jahr vorgesehen war. Dies ist eine unmittelbare Folge der guten Wirtschafts- und Be­schäftigungspolitik der christlich-libera­len Koalition, die dazu führt, dass die Arbeits­losigkeit sinkt. Zudem hat die Koalition die Instrumente der akti­ven Arbeitsmarktpoli­tik gestrafft und effizi­enter gestaltet. Ziel war die schnellere In­tegration der Lang­zeitarbeitslosen in den ersten Arbeits­markt. Die Mittel zur Eingliederung wurden konzentriert auf Fort- und Weiterbildung. Auch das hat dazu bei­getragen, dass die Ar­beitslosigkeit bislang stetig gesunken ist. 42 Millionen Erwerbstä­tige sind der höchste Wert, der in Deutschland je gemessen wurde.

Die Arbeitslosigkeit bei den Ju­gendlichen ist im Vergleich zu 2009 um über 16 Prozent gesunken, bei den unter 25-Jährigen um über 28 Prozent. Damit hat Deutschland in­zwischen die niedrigste Jugendar­beitslosigkeit in Europa. Auch bei den Alleinerziehenden ist die Arbeitslo­sigkeit um über zehn Prozent im Ver­gleich zu 2009 gesunken. Die Koalition spart nicht an den Men­schen: Pro Kopf stehen für die Integ­ration von Langzeitarbeitslosen mit 1.860 Euro im nächsten Jahr weit mehr Mittel zur Verfügung als im Jahr 2006 mit 1.526 Euro. Dieser Be­trag liegt immer noch zehn Euro über dem Betrag von 2008, dem Jahr der Wirtschafts- und Finanzkrise. Die Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik bleiben also im wesentlichen kon­stant.

Wie erfolgreich diese Politik ist, zeigt die Entwicklung der Zahl der Langzeitarbeitslosen, also der Men­schen, die länger als ein Jahr ohne Be­schäftigung sind. Die Langzeitarbeits­losigkeit ist seit 2007 um fast 40 Pro­zent gesunken. Zum ersten Mal sinkt auch die Sockelarbeitslosigkeit, die in den letzten Jahrzehnten selbst nach einem konjunkturellen Aufschwung immer gestiegen ist.

Erfreulich ist auch die Entwick­lung der Finanzlage in der gesetzli­chen Rentenversicherung. Dank der guten wirtschaftlichen Entwicklung sind die Beitragseinnahmen gestie­gen. Dadurch ist die Nachhaltigkeits­rücklage so angewachsen, dass der Beitragssatz – gemäß der gesetzli­chen Vorgaben – ab 2013 von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent sinkt. Das entlastet Arbeitgeber und Arbeitneh­mer.

Die einen wollen weniger Geld ausge­ben, die anderen mehr. Auf einem Sondergipfel in dieser Woche rangen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union um eine Eini­gung auf den Finanzrahmen für die Jahre 2014 bis 2020. In Zahlen ausge­drückt: Es ging um rund eine Billion Euro, zu denen Deutschland rund 20 Prozent beiträgt. Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte, Deutschland als Nettozahler habe ein Interesse da­ran, dass die Zahlungen an Brüssel nicht zu sehr steigen. Die christlich-liberale Koalition will unter der Billi­on bleiben.

Angesichts der Schuldenkrise in Europa muss der neue siebenjährige Finanzrahmen nach Auffassung der Unionsfraktion die Notwendigkeit widerspiegeln, dass nicht nur die Mit­gliedstaaten ihre Ausgaben begren­zen, sondern auch die Gemeinschaft als solche. Nur mit solider Haushalts­führung kann die europäische Wäh­rung letztendlich stabilisiert werden. Dies erzwingt bei den Ausgaben eine Konzentration auf das Wesentliche.

Uns geht es darum, dass nicht mehr Mittel eingesetzt, sondern dass die verfügbaren Mittel besser einge­setzt werden. Ein effizienterer Einsatz der Mittel bedeutet Investitionen vor allem in Zukunftsbereiche, die zu ei­ner höheren Wettbewerbsfähigkeit der Union und zu mehr wirtschaftli­chem Wachstum führen.

Die bisherigen Vorschläge der Eu­ropäischen Kommission, der zyprioti­schen Ratspräsidentschaft und des Europäischen Parlaments wurden diesem Anspruch nicht gerecht. Sie lagen oberhalb der Grenze von einer Billion.

Die Beschneidung von Jungen soll auch künftig in Deutschland grund­sätzlich erlaubt sein. Der Bundestag debattierte am Donnerstag in erster Le­sung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dies klarstellt. Der Gesetz­entwurf ist eine Reaktion auf das Urteil des Landge­richts Köln vom Mai, das die religiös begründete Beschneidung als rechts­widrige Körperverletzung gewertet hatte. Das Urteil hatte Juden und Muslime in Deutschland tief verun­sichert.. Nach dem Gesetzentwurf wird im elterlichen Sorgerecht klargestellt, was bisher schon gilt: Eltern können in eine Be­schneidung ihres Sohnes unter be­stimmten Voraussetzungen einwilli­gen, auch wenn der Eingriff nicht me­dizinisch notwendig ist. Voraussetzung ist, dass die Eltern umfassend über die Risiken und Fol­gen einer Beschneidung aufgeklärt werden und dass der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst er­folgt. Dazu gehört auch eine mög­lichst effektive Schmerzbehandlung. Die Eltern sind außerdem verpflich­tet, den Willen des Sohnes in ihre Ent­scheidung einzubeziehen – und zwar umso mehr, je älter das Kind ist. Eine Beschneidung ist dann nicht erlaubt, wenn sie das Wohl des Kindes gefähr­den würde.

Mit dem Kölner Landgericht hatte erstmals ein deutsches Gericht die ri­tuelle Beschneidung, die für Muslime und Juden von essenzieller religiöser Bedeutung ist, in Frage gestellt. In Deutschland war die Beschneidung bisher stets erlaubt. Nach dem Urteil fürchteten Juden und Muslime um die Zukunft ihres religiösen Lebens in Deutschland. Deshalb hatte sich der Bundestag schon am 19. Juli mit gro­ßer Mehrheit für eine gesetzliche Re­gelung ausgesprochen, die in verfassungskonformer Weise die Beschnei­dung von Jungen auch weiterhin zulässt. Mit dem Gesetzentwurf hatten sich der Zentralrat der Juden und mus­limische Verbände zufrieden gezeigt, weil er für Rechtssicherheit sorge.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt, dass nach dem Grundgesetz die Erzie­hung von Kindern in erster Linie in der Verantwortung ihrer Eltern liegt. Eingriffe in das elterliche Erziehungs­recht sind nur in eng begrenzten Aus­nahmefällen gerechtfertigt, nämlich dann, wenn das Kindeswohl gefähr­det ist. Die Beschneidung ist einer der weltweit am meisten vorgenomme­nen medizinischen Eingriffe. Sie gefährdet das Kindeswohl nach heuti­gem Wissensstand in der Regel nicht, wenn bestimmte Voraussetzungen greifen. Diese definiert das Gesetz für die Zukunft. Eine der Voraussetzungen ist, dass in der Regel nur Ärzte den Eingriff vornehmen dürfen. Darüber hinaus dürfen auch Personen, die von Religi­onsgemeinschaften dafür vorgesehen werden, beispielsweise jüdische Mo­halim, in den ersten sechs Lebensmo­naten einen Jungen beschneiden. Sie müssen jedoch speziell ausgebildet und für den Eingriff so befähigt sein wie ein Arzt. Mit dem Gesetzentwurf liegt eine ethisch überzeugende und verfas­sungskonforme Antwort auf die Fra­gen vor, die das Urteil des Landge­richts Köln aufgeworfen hat.

 

Kurzberichte aus dem Plenum

Haushaltsgesetz 2013. Die parlamentarische Woche stand ganz im Zeichen der abschließenden Beratungen über den Bundeshaushalt 2013.

Bereits am Dienstag begann die Debatte im Plenum. Neben den Haushalten der drei Verfassungsorgane Bundespräsidialamt, Bundestag und Bundesrat ging es um die Etats der Ministerien der Finanzen, des Innern, der Justiz, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie für Gesundheit.

Der Mittwoch stand traditionell im Zeichen der Generaldebatte, die sich um den Etat des Bundeskanzleramts dreht. Am Nachmittag wurden die Haushalte des Auswärtigen Amtes, des Verteidigungsministeriums, des Bundes­ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz debattiert und beschlos­sen.

Am Donnerstag ging es um Wirtschaft und Technologie, Arbeit und Sozia­les sowie am Nachmittag um Familie, Frauen, Senioren und Jugend sowie Bil­dung und Forschung.

Freitag dann fand die Debatte um den Einzelplan Verkehr, Bau und Stadt­entwicklung statt. Am Ende folgte die Schlussrunde sowie die abschließende Abstimmung in 3. Lesung.

Wir haben in den parlamentarischen Bera­tungen nicht nur die Nettokreditaufnahme gegenüber dem Regierungs­entwurfs deutlich eingedämmt, sondern auch eine Reihe kleinerer, aber wichtiger Akzente gesetzt. Dazu gehört:

–  die Erhöhung der Ausgaben für Kultur um rund 100 Millionen Euro u. a. für das Denkmalschutzprogramm, den Deutschen Filmförderfonds und die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung;

–  die Bereitstellung von 30 Millionen Euro zusätzlich für das Auswärtige Amt zur Sicherung der Auslandsbauten und Botschaftsangehörigen in Kri­sen­ländern;

–  eine Million Euro zusätzlich für das Innenministerium zur Dopingbekämp­fung durch die Nationale Anti Doping Agentur (NADA);

–  die Aufstockung der Mittel für die Ortsverbände des Technischen Hilfs­werks um zwei Millionen Euro auf insgesamt 27 Millionen Euro;

–  eine Ausstattung der Stiftung Datenschutz, um mit allen Beteiligten inno­vative und zukunftsfähige Datenschutzkonzepte zu entwickeln;

–  die personelle Verstärkung der Markttransparenzstelle zur Überwachung des Kraftstoffmarktes und des Großhandels mit Strom und Gas;

–  die Erhöhung des Finanzbeitrags für die Seeschifffahrt um rund 29 Millio­nen Euro auf fast 58 Millionen Euro, um den maritimen Standort Deutsch­land mit Lohnnebenkostenzuschüssen zu stärken;

–  das erforderliche Personal für die Organspende-Kampagne des Bundes­gesundheitsministeriums und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung;

–  die personelle Unterstützung der Arbeit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung.

Zweites Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaus­haltsplan für das Haushaltsjahr 2012. Im Zusammenhang der Beratungen über den Bundeshaushalt 2013 beschlossen wir auch den zweiten Nachtrags­haushalt für das laufenden Jahr und schaffen so die Grundlage für die Bereit­stellung des deutschen Anteils an der Kapitalerhöhung der Europäi­schen Investitionsbank (1,6 Milliarden Euro) sowie für die nochmalige Aufstockung der Bundes-Unterstützung für den Kita-Ausbau (580,5 Millionen Euro für die För­derung von 30.000 zusätzlichen Plätzen). Weiter werden mit Verpflich­tungs­ermächtigungen in der Höhe von 312 Millionen Euro für die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) die haushaltsrechtlichen Grundlagen dafür ge­schaffen, dass der Bund mit den Ländern Berlin und Brandenburg ggf. noch in diesem Jahr Beschlüsse zur Deckung des notwendigen Kapitalbedarfs der FBB (Darlehen oder Eigenkapital) fassen und in den kommenden Jahren ab­decken könnte. Dank geringerer Zinsausgaben in Höhe von 2,2 Milliarden Euro bleibt die Neuverschuldung in diesem Jahr weiterhin unverändert bei 32,1 Milliar­den Euro.

Haushaltsbegleitgesetz 2013. Mit der zweiten und dritten Lesung haben wir zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen in den Bereichen der ge­setzlichen Renten- und Krankenversicherung beschlossen sowie bei der Arbeitsförderung. Der Bundeszuschuss an die Rentenkasse fällt um 1 Milliarde Euro ge­ringer aus. Dank der hervorragenden Situation in den Kassen der gesetzlichen Kran­kenversicherungen hat die Koalition beim Steuerzuschuss zum Gesundheits­fonds weitere 500 Millionen Euro, insgesamt also 2,5 Milliarden Euro, zu­gunsten des Neuverschuldungsabbaus einsparen können. Der Steuerzuschuss zum Gesundheitsfonds beträgt damit im kommenden Jahr 11,5 Milliarden Euro. Durch eine Entflechtung der Haushalte von Bund und Bundesagentur für Arbeit kann der Bundeshaushalt um weitere 2,15 Milliarden Euro entlastet werden, ohne dass eine Veränderung des Beitrags zur Arbeitslosenversiche­rung erfor­derlich ist.

Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags. Wir haben in dieser Woche die Beratungen des Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags abgeschlossen. Deutschland setzt damit in der Europäischen Union das positive Signal, auf allen Staatsebenen geschlossen hinter dem neuen Ver­tragswerk zur Stabilisierung der Währungsunion zu stehen. Mit der Schulden­bremse und dem Stabilitätsrat waren in Deutschland wesentliche Vorgaben des Fiskalvertrags bereits erfüllt. Hinzu kommen jetzt die Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit von 0,5% des BIP, ihre Überwachung durch den Stabilitätsrat einschließlich eines unabhängigen Bei­rats sowie die innerstaatliche Aufteilung etwaiger Sanktionszahlungen. Die Defizitgrenze von 0,5% des BIP entspringt dem verschärften Stabilitäts- und Wachstumspakt und schließt Länder, Kommunen und Sozialversicherungen mit ein. Die Regelung der Schuldenbremse, die dem Bund maximal 0,35% und den Ländern künftig keine Neuverschuldung mehr erlaubt, bleibt davon un­berührt.

Drittes Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisie­rung des Finanzmarktes (Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz). Wir haben in dieser Woche ebenfalls eine Verlängerung des Finanzmarkt­stabilisierungsfonds (SoFFin) für neue Anträge bis zum 31. Dezember 2014 beschlossen. Das wirkt bleibender Verunsicherung auf den Finanzmärkten entgegen und ermöglicht eine Verzahnung mit dem bankfinanzierten Restrukturierungs­fonds, um so die Empfänger von Stabilisierungshilfen an den Kosten beteili­gen zu können.

Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes. In erster Lesung legten wir eine Regelung zur Ermögli­chung der Beschneidung des männlichen Kindes vor. Mit einer Klarstellung im Recht der elterlichen Sorge unterstreichen wir, dass die Personensorge der Eltern auch das Recht umfasst, in eine medizinisch nicht angezeigte Be­schnei­dung ihres nicht einsichts- und urteilfähigen Sohnes einzuwilligen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst er­folgt und das Kindeswohl nicht gefährdet. Wir bestätigen damit knapp und präzise den heute schon in Deutschland und dem Rest der Welt geltenden Tatbestand, dass Eltern in die medizinisch nicht induzierte Be­schneidung ihres Kindes einwilligen können. Der Entwurf regelt darüber hin­aus die kon­kreten Voraussetzungen für die Durchführung von Beschneidun­gen auch mit Blick auf die jüdische Beschneidungspraxis.

Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme. In erster Lesung legten wir einen Entwurf zur Regelung der Behandlung von Menschen vor, denen krankheitsbedingt die Einsicht in die Be­handlungsnotwendigkeit fehlt und die derzeit häufig medi­zinisch nicht aus­reichend versorgt werden. Deshalb regeln wir mit dem Gesetz die betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung mit einer hinreichend be­stimmten Rechtsgrundlage für eine Einwilligung des rechtlichen Betreuers in eine ärzt­liche Behandlung des Betreuten.

Daten und Fakten

Arbeitgeber bescheinigen ehemaligen Hartz IV-Empfängern deutliches Potenzial. Eine erstmals durchgeführte repräsentative Studie über die Erfah­rungen von Arbeitgebern mit ehemaligen Hartz IV-Empfängern beleuchtet die Zufriedenheit der Arbeitgeber mit den ehemaligen Arbeitssuchenden. Dem­nach sind 67% der Arbeitgeber aus den Branchen Pflege, Handwerk und Gast­ronomie zufrieden mit ihren neuen Mitarbeitern – jeder vierte Arbeitgeber (25%) ist sogar sehr zufrieden. Wie das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit weiter ermittelte, sind Hartz IV-Empfän­ger dem Urteil der Arbeitgeber zufolge mehrheitlich pünktlich, teamfähig, flexibel, zuverlässig, motiviert und auch qualifiziert. Dabei sind 81% der Ar­beitgeber mit der Pünktlichkeit zufrieden, 76% mit deren Teamfähigkeit und 69% mit der Flexibilität der ehemaligen Hartz IV-Empfänger. Auch mit der Zu­verlässigkeit sind 68% der Arbeitgeber zufrieden, 64% sind es bei der Moti­va­tion. Lediglich die Qualifikation wird zurückhaltender beurteilt, dennoch ist mit 53% jeder zweite Arbeitgeber zufrieden oder sehr zufrieden. Dabei unter­scheidet sich die Leistung ehemaliger Hartz IV-Empfänger nicht nennenswert von der Leistung anderer Mitarbeiter, mit 55% sieht die Mehrheit der Arbeit­geber „kaum Unterschiede“. Demzufolge würden 75% der Befragten aufgrund ihrer Erfahrungen wieder einen ehemaligen Hartz IV-Empfänger einstellen. 53% jener Arbeitgeber, in deren Branchen es laut eigenem Urteil einen Ar­beitskräftemangel gibt, sind außerdem überzeugt, dass man dem Mangel an Arbeitskräften mit der Einstellung von Hartz IV-Empfängern erfolgreich ent­gegenwirken kann. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Erneut weniger Empfänger sozialer Mindestsicherung in 2011. Die Zahl von Empfängern sozialer Mindestsicherungsleistungen ist in Deutschland im vergangenen Jahr erneut zurückgegangen. Zum Jahresende erhielten rund 7,3 Millionen Menschen und damit 8,9% der Bevölkerung Transferleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Wie das Statistische Bundesamt (StatBA) mitteilt, ist dies der niedrigste Wert seit der erstmaligen Berechnung im Jahr 2006. Dabei sank die Inanspruchnahme von Leistungen der sozialen Mindest­sicherung gegenüber 2006 in allen Ländern, wobei der Rückgang in Mecklen­burg-Vorpommern am stärksten war. Hier erhielten 2006 noch 17,8% der Be­völkerung soziale Mindestsicherung, während es 2011 nur noch 13,7% waren. Mit 18,9% war die Quote zum Jahresende 2011 in Berlin am höchsten, in Bay­ern war sie mit 4,3% am niedrigsten. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Zahl der Schulanfänger rückläufig. Zu Beginn des laufenden Schuljahres 2012/13 wurden nach vorläufigen Daten in Deutschland 691.800 Kinder eingeschult. Das waren 2,7 Prozent weniger als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, ist die Zahl der Einschulungen im Vergleich zum Vorjahr lediglich in Berlin (+ 2,9 Prozent), Brandenburg (+ 0,9 Prozent) und Bayern (+ 0,7 Prozent) gestiegen. In allen übrigen Bundesländern ist die Zahl der Schulanfänger gesunken. Den deutlichsten Rückgang gab es in Nordrhein-Westfalen (– 6,4 Prozent). Der überwiegende Teil der Schulanfänger begann die Schulausbildung in Grundschulen (95,2 Prozent). Lediglich 3,3 Prozent der ABC-Schützen wurden in Förderschulen, 0,6 Prozent in integrierten Gesamtschulen und 0,8 Prozent in freien Waldorfschulen eingeschult. Von allen neu eingeschulten Kindern waren 48,5 Prozent Mädchen. Während ihr Anteil in den Förderschulen nur bei 33,1 Prozent lag, war er in den Grundschulen mit 49,1 Prozent am höchsten.

Weniger Förderschüler. Bundesweit begannen in den Förderschulen im Vergleich zum Vorjahr 5,5 Prozent weniger Kinder ihre Schullaufbahn. Dies ist eine Folge der zunehmenden Anstrengungen der Bundesländer zur Inklusion behinderter Kinder. Die geringsten Anteile an Kindern, die in Förderschulen eingeschult wurden, gab es in Bremen (0,3 Prozent) und Schleswig-Holstein (1,0 Prozent), die höchsten in Baden-Württemberg (4,6 Prozent) und Bayern (4,4 Prozent).

Campingtourismus im Aufwärtstrend. Während der ersten neun Monate des Jahres 2012 stieg die Zahl der Übernachtungen auf deutschen Campingplätzen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um sechs Prozent auf 24,3 Millionen. Dies teilte das Statistische Bundesamt anlässlich der internationalen Ausstellung „Touristik & Caravaning“ in Leipzig mit. Die Zahl der Campinggäste aus dem Ausland stieg um sieben Prozent auf 3,9 Millionen. Die Übernachtungen deutscher Campinggäste verzeichneten ein Plus von fünf Prozent (20,4 Millionen).

121123 Bundestag-Aktuell 18-12