27.6.2013: „Wir sind sehr erleichtert“
WEENER. Nicole Leemhuis konnte ihren Augen kaum trauen: mehrere tausend Euro sollte sie als Ehefrau eines nebenberuflichen Landwirts in die Alterssicherung der Landwirte nachzahlen. Im Juni 2010 hatte sie einen Nebenerwerbslandwirten geheiratet. Durch ihre Heirat war sie automatisch Pflichtmitglied in der Alterskasse geworden – obwohl sie bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert ist. Dies wurde ihr aber erst im Juli 2012 mitgeteilt. Eine rückwirkende Befreiung war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, da die Frist versäumt war. „Davon wusste ich aber nichts“, erzählt Nicole Leemhuis.
Schweren Herzens zahlte die junge Mutter die Forderung von fast 6000 Euro, um Mahnungen zu vermeiden. Sie wollte sich aber damit nicht abfinden und wandte sich mit dem Problem an die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Die Christdemokratin ist sowohl im Ausschuss für Arbeit und Soziales als auch im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für die Landwirtschaftliche Sozialversicherung zuständig. Sie machte sich bei den Ministerien und den Ausschussmitgliedern für eine Änderung stark. Mit Erfolg. Denn das Ergebnis lautet: diese Lücke im Gesetz wurde heute geschlossen.
„Ich war schockiert, als ich das Schreiben gelesen habe“, erinnert sich Nicole Leemhuis. Und sie war kein Einzelfall. Laut einer Schätzung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sind rund 2.000 Ehegatten von Landwirtinnen und Landwirten betroffen. So hatten sich neben Nicole Leemhuis auch Betroffene aus den Landkreisen Emsland und Leer an Gitta Connemann gewandt. Mit der Gesetzesänderung steht jetzt für diese nach langem Bangen endlich fest: sie werden ihre mehrere tausend Euro komplett zurückbekommen. „Wir sind sehr erleichtert“, sagte Nicole Leemhuis.
Zum Hintergrund: nach einer Rüge des Bundesrechnungshofes war 2010 die Rechtslage geändert worden. Seitdem ist eine rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht nur noch innerhalb einer Frist von drei Monaten ab der Eheschließung möglich. Wird der Befreiungsantrag später gestellt, erfolgt die Befreiung erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, erläuterte Gitta Connemann. Betroffene wie Nicole Leemhuis hätten aber zum Teil schuldlos erst Jahre nach der Heirat von der Versicherungspflicht erfahren. Seit 2013 erfolge ein automatischer Datenabgleich. Dadurch erfährt der Bundesträger, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), auch ohne eine Meldung der Eheleute von der Eheschließung und kann die Versicherungspflicht zeitnah feststellen. Betroffen waren deshalb nur die Ehegatten, die zwischen 2010 und 2012 geheiratet hätten. Diese Lücke wurde heute im Rahmen des Bundesunfallkassen-Neuordnungsgesetzes geschlossen.