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30.11.2012: Positive Bilanz nach drei Jahren

Liebe Freunde,

die CDU kann auf ihrem Parteitag in Hannover in der nächsten Woche selbstbewusst eine positive Bilanz nach drei Jahren christlich-liberaler Koalition ziehen. Gemein­sam mit der Bundeskanzlerin können wir mit einigem Stolz sagen: Deutschland geht es gut. Unser Land ist wie kein zweites in Europa wettbewerbsfähig. Die Arbeitslosig­keit ist auf dem tiefsten Stand seit der Wiedervereinigung. Doch ebenso müssen wir den Bürgern deutlich machen: Wir können nicht damit rechnen, dass dieser Zustand ohne weitere Anstrengung einfach so erhalten bleibt. Schwellen­länder wie China, Indien, Indonesien oder auch Brasilien werden in den nächsten Dekaden aufsteigen. Deutschland wird unter den Wirtschaftsnationen auf Rang zehn zurück­fallen. Dieser Entwicklung müssen wir uns stellen. Als Union wer­den wir es uns nicht leisten, die Wirklichkeit schönzure­den oder gar auszublenden – so wie dies SPD und Grüne derzeit aus rein wahltaktischen Gründen tun. Die Frage der Zukunftsfähigkeit muss immer Dreh- und Angelpunkt un­serer Entscheidungen sein. Wenn wir Vorsorge für die Zukunft treffen, müssen wir zunächst die Haushalte in Ordnung bringen. Diesen ersten Schritt haben wir gemacht. Wir müssen aber noch stärker auf Zukunftsinvestitionen setzen. Denn wir benötigen leis­tungsfähige Flughäfen, intakte Autobahnen, Wasserstra­ßen und Bahnlinien sowie ein schnelles Internet überall im Lande. Wir müssen unseren Wissens- und Innovationsvor­sprung erhalten – durch Investitionen in Bildung. Hier sind auch die Länder gefordert. Bezeichnend ist und bleibt da­bei, dass dort, wo die Union in Regierungsverantwortung ist, die Schüler die besten Ergebnisse bringen. Eine solche zukunftsorientierte Politik dient dem Gemein­wohl und ist im besten Sinne des Wortes bürgerlich. Bürger sind immer bereit, für die nächsten Generationen Verantwor­tung zu übernehmen. Darauf kann die Union setzen.

Es war keine einfache, aber es war die richtige Entscheidung, die wir in dieser Woche getroffen haben, als wir einer wei­teren Unterstützung Griechenlands zuge­stimmt haben. Griechenland kann sich noch immer nicht aus eigener Kraft an den internationalen Finanzmärkten refi­nanzieren. Mit der Fortsetzung des Pro­gramms setzen wir daher erneut ein kla­res Zeichen der europäischen Solidarität. Griechenland erhält ab Mitte Dezem­ber in mehreren Schritten Hilfen von insgesamt 43,7 Milliarden Euro aus dem im Februar beschlossenen zweiten Ret­tungspaket. Davon sind zunächst 10,6 Milliarden unmittelbar für die Finanzie­rung des griechischen Haushalts und 23,8 Milliarden zur Absicherung und Entschuldung des Bankensektors. Damit bleiben wir in der Logik der bisherigen Rettungsmaßnahmen. Grie­chenland erhält Hilfe in Form von Kredi­ten. Deren Gewährung bleibt an strenge Reformbedingungen und den konse­quenten Schuldenabbau geknüpft. Die Kontrolle dieser Maßnahmen wird verbessert. Das ist ein wichtiger Punkt. Die für das Jahr 2013 vorgesehe­nen 9,3 Milliarden Euro werden nur aus­gezahlt, wenn Athen beschlossene Pro­jekte konkret in Angriff nimmt. So muss Griechenland nächstes Jahr beispiels­weise die Umsetzung einer Steuerreform nachweisen, bevor es weiteres Geld er­hält. Der Abbau von Schulden wird dadurch forciert, dass ein speziell für den Schuldendienst ge­schaffenes Konto eingerichtet wird. Die Zahlung unterliegt strenger Kontrolle.

Wir dürfen nicht vergessen, un­ter welch´ schwierigen Bedin­gungen Griechenland die für seine Zukunft existentiellen Re­formen durchführt. Das Land befindet sich das fünfte Jahr in Folge in einer Rezession. Es lei­det unter einer enormen Zinslast und den allgemein schlechten konjunkturel­len Bedingungen. Zudem haben die zweifachen Parlamentswahlen im Früh­jahr notwendige Reformen verzögert. Dennoch kann die griechische Regie­rung inzwischen bemerkenswerte Fort­schritte vorweisen, vor allem in der Steu­erverwaltung und im Gesundheitsbe­reich. Kein Land in der EU hat in den vergangenen 30 Jahren so viel gespart und so viele Ausgaben gekürzt wie Grie­chenland seit Beginn der Krise. Dies er­kennen wir an, wenn wir die Hilfen er­weitern und Griechenland mehr Zeit für weitere Sparmaßnahmen geben. Auch die Lohnstückkosten zeigen: Die griechische Wirtschaft ist heute im internationalen Vergleich wettbewerbs­fähiger als noch vor fünf Jahren. Der viel­fach geforderte Schuldenschnitt bei den öffentlichen Gläubigern käme schlicht zum falschen Zeitpunkt. Für uns alle in Europa bleibt die Be­wältigung der Staatsschuldenkrise eine große Herausforderung. Wir haben uns für einen Weg entschieden, der mit den geringsten ökonomischen und politi­schen Risiken verbunden ist. Auf diesem Weg haben wir bereits viel erreicht, das zeigen die Fortschritte in Griechenland und in Europa insgesamt. Gehen wir die­sen Weg der Reformen und des Zusam­menhalts besonnen und geduldig wei­ter! Dann werden wir viel erreichen – für uns, für die Europäische Union und da­mit für unsere Zukunft.

Die demografische Ent­wicklung führt zwangsläufig dazu, dass sich die Bevölkerung auf dem Land aus­dünnt. Die Attraktivität der Städte und das Angebot an Arbeitsplätzen dort tun das Ihre dazu, die Menschen wegzulo­cken. In Zeiten einer schrump­fenden Bevölkerung droht eine Abwärtsspirale. Es ist deshalb zentral, das wirtschaftliche Potenzial auf dem Land zu aktivieren. Mit ihrem Antrag bringt die Koalition ein 105 Einzelmaßnahmen umfassen­des Aktionsbündel in den Bun­destag ein, um das Landleben wieder zukunftsfest zu machen. So können wir den demografischen Wandel recht­zeitig gestalten. Der Ausbau der Breitbandversorgung ist ein zentraler Aspekt des Antrages. Bereits zehn Prozent mehr Breitbandausbau schafft 1,5 Prozent mehr Wirtschaftswachstum. Deshalb sind die Ausbauziele der Bundesre­gierung, bis 2014 für 75 Prozent und bis 2018 für 100 Prozent der Haus­halte Breitbandanschlüsse mit Über­tragungsraten von mindestens 50 Megabit/Sekunde verfügbar zu haben, so wichtig. Mit einem uneinge­schränkten Zugang zu Kabelverzwei­gern und Schaltverteilern wollen wir für mehr Wettbewerb im Markt sor­gen. Außerdem setzen wir uns für ein gemeinsames Infrastrukturförderpro­gramm Breitbandausbau für die Kom­munen ein. Und wir müssen vor allem der Jugend eine berufliche Perspektive auf dem Land bieten. Deshalb fordern wir, dass der Mopedführerschein mit 15 in Modellversuchen getestet wird. Zudem wollen wir mit der anstehen­den Novelle des Personenförderungs­gesetzes sicherstellen, dass es weiter­hin einen flächendeckenden öffentlichen Nahverkehr auf dem Lande gibt. Eine alternde Gesellschaft ist auf eine gute medizinische Versorgung angewie­sen. Die Koalition geht bereits gegen den Ärztemangel auf dem Lande vor, etwa mit der Verbesserung der Vergütungsstruktur für Landärzte. Doch dies kann nur der erste Schritt sein. Wir prüfen, ob wir nicht stärker den Aufbau von medizinischen Ver­sorgungszentren fördern müssen. Auch die Telemedizin bietet Möglich­keiten, wenn Spezialisten nicht vor Ort sind.

Mit besten Grüßen

Ihre Gitta Connemann

Berlin, den 30. November 2012

Kurzberichte aus dem Plenum

Finanzhilfen für Griechenland. Nach einer Regierungserklärung zu den Vorschlägen der Eurogruppe debattieren und entscheiden wir über Änderungen am Griechenland II-Programm.

Zukunft für Ländliche Räume – Regionale Vielfalt sichern und ausbauen. Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP fasst die Empfehlungen der Koalitionsarbeitsgruppe „Ländliche Räume – Regionale Vielfalt“ zusammen und zeigt konkreten Handlungsbedarf auf. Er zeigt, dass wir Politik für die Mehrheit im und auf dem Lande machen.

Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften. In abschließender Lesung der EnWG-Novelle regeln wir bisher unklare Haftungsfragen bei Verzögerung oder Störung der Anbindung eines Offshore-Windparks an das Stromübertragungsnetz. Überdies ergreifen wir Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit.

Hochfrequenzhandelsgesetz. In erster Lesung befassen wir uns mit den besonderen Risiken des algorithmischen Hochfrequenzhandels. Wir wollen gezielte Regulierungen vornehmen, ohne diese Form des automatisierten Handels, die auch außerhalb des Finanzsektors weit verbreitet ist, pauschal zu verbieten.

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten. Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf überführen wir die Rechte von Patienten aus dem Richterrecht erstmals in eine eindeutige und transparente gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Sozialgesetzbuch. Die systematische Änderung schafft Rechtssicherheit einerseits für die Patienten, die nun etwa bei Behandlungsfehlern eine klare Grundlage für die Wahrnehmung ihrer Rechte erhalten. Andererseits erhalten auch Ärzte sowie die Angehörigen weiterer Gesundheitsberufe Rechtssicherheit im Versorgungsprozess.

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA [Operation Active Endeavour, OAE]. In dieser Woche wollen wir die weitere Verlängerung dieses Mandates im Mittelmeer bis zum 31. Dezember 2013 auf den Weg bringen. Die Operation entfaltet weiterhin neben der Verbesserung des Lagebildes durch ihre Abschreckung eine präventive Wirkung.

Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf ändern wir die Anwendung des sogenannten „Schienenbonus“ für Schienenwege, deren Planfeststellungsverfahren nach Inkrafttreten der nächsten Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und des dazu gehörigen Bedarfsplans eröffnet werden. Um mehr Investitionen in Lärmschutzmaßnahmen zu erreichen, ist ein System lärmabhängiger Trassenpreise vorgesehen, das europaweit zur Geltung kommen soll. Das Schienennetz wird auf diese Weise verstärkt unter dem Gesichtspunkt von mehr Lärmschutz, auch unter Verwendung innovativer Technologien, verbessert werden.

20 Jahre Zeichnung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Am 5. November 2012 jährt sich die Zeichnung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zum zwanzigsten Mal. Dieses Ereignis bietet Anlass für einen Antrag, der die Regional- oder Minderheitensprachen als gefährdetes europäisches Kulturerbe in den Blick nimmt. In der Debatte ergreifen traditionell Redner auf Niederdeutsch/Plattdeutsch und Sorbisch das Wort. Aber auch Nordfriesisch, Dänisch und Romanes werden zu hören sein. Für Menschen, die in Regional- und Minderheitensprachen zu Hause sind, ist diese Debatte im Plenum des Bundestages insofern ein besonderer Höhepunkt.

Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte. Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf wollen wir Gründern nach einem Fehlstart eine zweite Chance eröffnen und hierzu die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs auf drei Jahre halbieren. Neben diesem zentralen Element sieht der Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen vor, durch die das Restschuldbefreiungs- und das Verbraucherinsolvenzverfahren flexibler, effektiver und weniger aufwändig gestaltet werden soll.

Siebentes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes. In erster Lesung beraten wir die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage. In Umsetzung des Koalitionsvertrages wird Presseverlagen damit das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Auf diesem Wege werden Presseverlage im Online-Bereich mit anderen sog. Werkmittlern gleichgestellt. Nicht erfasst werden andere Nutzer, wie Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer.

Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts. Dieser in erster Lesung zur Beratung anstehende Gesetzentwurf sieht u. a. eine Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme vor. Ebenso wichtig: Künftig sind angemessen große Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten zulässig. Zudem wird das sog. Maß der baulichen Nutzung flexibilisiert. Auch enthält das Gesetz Regelungen zu Intensivtierhaltungsanlagen.

Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Mit dem in zweiter und dritter Lesung anstehenden Gesetzentwurf wird die Geltung der nach bisheriger Rechtslage zum 31. Dezember 2012 auslaufenden Vorschrift des §52a UrhG um zwei Jahre bis Ende 2014 verlängert. Die Regelung gestattet es, urheberrechtlich geschützte Werke zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen und weiteren Einrichtungen ins Intranet einzustellen. Den Urhebern steht dafür eine angemessene Vergütung zu. Die kommenden beiden Jahre sollen dazu genutzt werden, über den Inhalt einer unbefristeten Regelung entscheiden zu können.

Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf wird die gewerbsmäßig begangene Suizidhilfe unter Strafe gestellt. Damit wollen wir verhindern, dass eine solche kommerzielle Hilfe zum Suizid als eine normale Dienstleistung angesehen wird und sich Menschen zur Selbsttötung verleiten lassen, die dies ohne ein solches Angebot nicht getan hätten. Um den Schutz des Lebens am Lebensende zu gewährleisten, wollen wir „Geschäften mit dem Tod“ sichtbar und nachhaltig die Grundlage entziehen und damit der organisierten Suizidbeihilfe entgegenwirken.

Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und –registergesetz). Der in erster Lesung zur Beratung anstehende Gesetzentwurf enthält wegweisende strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Krebsfrüherkennung und der Qualität und Effizienz in der onkologischen Versorgung. Mit der Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und dem flächendeckenden Ausbau von klinischen Krebsregistern werden zwei zentrale Bereiche des nationalen Krebsplans aufgegriffen.

Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen. Im Zentrum des in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetzes steht die Umsetzung des EU-Milchpaktes, der sich mit der Stärkung der Erzeugerseite insbesondere gegenüber den Molkereien befasst.

Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG). Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetzesentwurf streben wir Erleichterungen in der Veröffentlichung des Jahresabschlusses für Kleinstkapitalgesellschaften mit einem Umsatz von maximal 700.000 Euro, einer Bilanzsumme von max. 350.000 Euro bzw. maximal zehn Arbeitnehmern an. Wir leisten so einen Beitrag zum Bürokratieabbau.

Tagespflegepersonen stärken – Qualifikation steigern. Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen heben wir die Bedeutung der Tagespflegepersonen für den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Deutschland hervor und fordern die Stärkung der Tagespflege, damit ein bedarfsgerechtes und den Elternwünschen entsprechendes Angebot in der Kindertagespflege gewährleistet wird. Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen dazu gebracht werden, ihre Tagespflegepersonen mit einem regional angemessenen Betreuungssatz zu vergüten.

Weltwärts wird Gemeinschaftswerk. Der Antrag der Koalitionsfraktionen beschäftigt sich mit dem entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“, der sich an junge Menschen im Alter von 18 bis 28 Jahren richtet, die sich in Entwicklungsländern engagieren und internationale Lernerfahrungen machen wollen. Das Programm umfasst etwa 6.500 anerkannte Einsatzplätze und ca. 200 Entsendeorganisationen. Gegenwärtig sind knapp 3.000 Einsatzplätze besetzt. Der Antrag macht konkrete Vorschläge für Qualitätsverbesserungen dieses populären Programms.

Barrierefreies Filmangebot umfassend ausweiten – Mehr Angebote für Hör- und Sehbehinderte. Obwohl in Deutschland rund 11,7 Prozent der Bürger mit einer Behinderung leben, werden nur wenige barrierefrei ausgestattete Filme produziert. Bestehende Fördermöglichkeiten werden kaum genutzt. Mit diesem Antrag der Koalitionsfraktionen fordern wir die Bundesregierung auf, die Wirksamkeit und Defizite der bestehenden Fördermöglichkeiten für eine barrierefreie Ausstattung zu untersuchen und ggf. Konsequenzen in der 2012 zu erarbeitenden FFG-Novelle zu ziehen.

Daten und Fakten

Deutschlandstipendium erweist sich als Erfolg. Die deutschen Hochschulen haben in diesem Jahr mit 10.977 doppelt so viele Stipendien vergeben wie noch in 2011 (5.375). Folglich ist jedes vierte öffentlich geförderte Stipendium ein Deutschlandstipendium. Damit hat sich dieses Förderinstrument erfolgreich an den Hochschulen etabliert. An der Vergabe beteiligen sich 263 von 388 Hochschulen. Unabhängig vom Einkommen der Eltern erhalten besonders begabte und engagierte Studierende ein Stipendium von 300 Euro im Monat. Es wird zur einen Hälfte von privaten Förderern und zur anderen vom Bund finanziert. Auf diese Weise wurden bereits 30 Millionen Euro an privaten Mitteln für die Ausbildung zukünftiger Führungspersönlichkeiten generiert. Das Deutschlandstipendium setzt damit wichtige Anreize zur Förderung der Stipendienkultur in Deutschland. 104 der beteiligten Hochschulen haben in diesem Jahr die Höchstförderquote von einem Prozent der Studierendenschaft ausgeschöpft. 40% der 263 teilnehmenden Hochschulen nehmen zudem die Möglichkeit in Anspruch, die nicht genutzten Mittel anderer Hochschulen einzusetzen. Im Verhältnis zur Zahl der Studierenden ist das Saarland auch 2012 wieder Spitzenreiter bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums. Nordrhein-Westfalen ist mit 3.165 Stipendien absolut gesehen das Land mit den meisten Deutschlandstipendiaten. (Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Sozialhilfeausgaben in 2011 leicht gestiegen. 22,7 Milliarden Euro netto wurden 2011 für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch („Sozialhilfe“) ausgegeben. Dies entspricht einem Anstieg um 4,5% gegenüber dem Vorjahr. Pro Einwohner wurden rechnerisch 278 Euro netto aufgewendet. Dabei waren die Pro-Kopf-Ausgaben im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) mit 288 Euro deutlich höher als in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) mit 238 Euro. Die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben hatten allerdings die Stadtstaaten. Bremen gab 462 Euro pro Kopf aus, Hamburg 437 Euro und Berlin 418 Euro. Von den westlichen Flächenländern gab Baden-Württemberg mit 204 Euro je Einwohner am wenigsten für die Sozialhilfe aus, Nordrhein-Westfalen mit 327 Euro pro Kopf am meisten. In den ostdeutschen Flächenstaaten waren die Ausgaben insgesamt geringer: Sachsen hatte mit 143 Euro je Einwohner die niedrigsten Ausgaben, Mecklenburg-Vorpommern mit 233 Euro pro Kopf die höchsten. Mit 57% entfiel 2011 der größte Teil der Nettoausgaben für Sozialhilfe auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. 19% der Sozialhilfeausgaben wurden für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eingesetzt. 14% entfielen auf die Hilfe zur Pflege. 5% wurden für die Hilfe zum Lebensunterhalt, weitere 5% für sonstige Ausgaben wie Hilfe zur Gesundheit aufgewendet. Diese Anteile haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Ifo-Geschäftsklimaindex hellt sich auf. Der wichtigste Frühindikator für die deutsche Konjunkturentwicklung ist nach sechs Rückgängen in Folge erstmals wieder gestiegen. Maßgeblich ist eine leichte Zunahme der Zufriedenheit mit der gegenwärtigen Geschäftslage sowie deutlich weniger Pessimismus hinsichtlich der zukünftigen Geschäftsentwicklung. Ermutigende Signale kommen vor allem von den Exporterwartungen, die sich nach drei Monaten wieder in den positiven Bereich gedreht haben, der sprunghaft verbesserten Geschäftslage im Großhandel, dem aufgehellten Geschäftsklima im Einzelhandel und einer spürbar verbesserten Geschäftssituation bei den Bauunternehmern. (Quelle: ifo-Institut, München)

Ältere fühlen sich zehn Jahre jünger – Hohe Zufriedenheit laut Umfrage. Die 65- bis 85-Jährigen in Deutsch­land fühlen sich im Durchschnitt zehn Jahre jünger, als es ihrem tat­sächlichen Lebensalter entspricht. Sie führen mehrheitlich ein sehr aktives, zufriedenes und abwechslungsrei­ches Leben. Dieses selbstbestimmte Leben wollen sie möglichst lebens­lang beibehalten. Die Mehrheit von ihnen stellt deshalb den Erhalt der Ge­sundheit in den Mittelpunkt.. Das sind zentrale Ergebnisse einer Altersstudie, die das Institut für De­moskopie Allensbach im Auftrag der Generali Deutschland durchgeführt hat. Weitere Erkenntnisse über die Äl­teren in Deutschland: Die materielle Lebenssituation wird als gut empfun­den und ist de facto deutlich besser als die der Älteren vor 20 oder 30 Jah­ren. Die überwiegende Mehrheit der 65- bis 85-Jährigen verfügt der Umfra­ge zufolge über enge familiäre Bin­dungen sowie einen stabilen Freun­des- und Bekanntenkreis. Die Mehr­zahl der Älteren hat zu den Kindern ein gutes Verhältnis und steht ihnen mit Rat und Tat sowie finanziell zur Seite. Auch außerhalb der Familie sind Älte­re laut Studie aktiv: Aktuell engagie­ren sich 45 Prozent im gesellschaftli­chen Bereich und können sich vor­stellen, ihr Engagement im Durchschnitt um bis zu sechs Stun­den in der Woche auszudehnen (aktu­ell vier Stunden). Für die repräsentati­ve Studie wurden jeweils rund 2.000 Personen der Altersgruppen 65 bis 74 sowie 75 bis 85 mündlich befragt.

Im einzelnen ergab die Umfrage, dass 58 Prozent der 65- bis 85-Jähri­gen sich nicht als alte Menschen be­zeichnen würden. Bei den 65- bis 74-Jährigen sagen das sogar 67 Pro­zent. Jede zweite Frau im Alter von 65 bis 74 Jahren nutzt heute regelmäßig einen Lippenstift, vor rund 30 Jahren war es nur rund jede vierte. Die neue Generation der Älteren führt heute überwiegend ein sehr aktives Leben, in dem Familie, Hobbys, aber auch eh­renamtliches Engagement eine große Rolle spielen.

121130 Bundestag-Aktuell 19-12