Skip to main content

4.2.2013: Erst die Arbeit, dann der Wahlkampf

Liebe Freunde,

Niedersachsen hat gewählt und verliert eine erfolgreiche Regierung und einen beliebten Ministerprä-sidenten. Im Bundesrat werden wir auf die bislang konstruktive Mitwirkung Niedersachsens an der Gesetzgebung des Bundes verzichten müssen. Sicher, das Regieren im Bund wird dadurch nicht ein-facher. Wir aber setzen auf Vernunft. Unser oberstes Gebot ist es, Fortschritte für die Menschen in unserem Land zu erreichen.
So arbeiten wir weiter daran, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit voran zu bringen. Die Opposition kann daran mitwirken oder bereits jetzt vollends in den Wahlkampfmodus verfallen. Bedenklich stimmt, dass SPD und Grüne seit der Niedersachsen-Wahl viel von einer „eigenen Gestaltungsmehrheit“ im Bundesrat fabulieren.
Fakt ist: Eine Mehrheit gegen die von der Union regierten und mitregierten Länder gibt es nur mit den Stimmen der Linken aus Brandenburg. In dem Falle wären alle Schwüre des SPD-Vorsitzenden oder seines Kanzlerkandidaten hinfällig, dass die Linke auf Bundesebene kein Politikpartner sei.
Viel Hoffnung auf konstruktive Politik besteht allerdings nicht, denn schon bisher haben sich die rot-grün regierten Länder im Bundesrat kaum dafür eingesetzt, den Menschen zu nützen. Oft haben sie sogar das Gegenteil bewirkt.
So hätte von unserer Förderung der Gebäudesanierung neben dem Handwerk vor allem die Umwelt profitiert – die selbsternannte Umweltpartei war dagegen. Die Ablehnung von Steuer-Korrekturen an der kalten Progression war ungerecht und einer alten Arbeiterpartei unwürdig. Und wer ständig neue und höhere Steuern fordert, sollte zunächst einmal daran mitarbeiten, dass bis zu 10 Milliarden Euro deutschen Geldes aus der Schweiz zurück in die Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden geholt werden können.
Ich bin gespannt, ob SPD und Grüne in den kommenden Monaten die Kraft für konstruktive Politik aufbringen, oder ob sie mit der Linken gemeinsame Bundesrats-Sache machen. Wir jedenfalls werden weiter unbeirrt für das Wohl des Landes und seiner Menschen arbeiten.
Am 27. Januar 1945 befreiten Einheiten der Roten Armee das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Dieses Lager steht wie kein anderes für das Menschheitsverbrechen des Holocaust, für das Deutschland unlöschbar die Verantwortung trägt. Das durch Adolf Hitler errichtete Regime hat Millionen Menschen entrechtet, verfolgt, gequält und ermordet. Symbolhaft für diesen Terror steht das Konzentrationslager Auschwitz.
Den Tag der Befreiung dieses Lagers begehen wir seit 1996 als Gedenktag für die Opfer des nationalsozialistischen Rassenwahns und Völkermordes. Bundespräsident Herzog hat den 27. Januar zum Gedenktag erhoben, um „eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken“. Die Gedenkstunde im Plenarsaal des Deutschen Bundestages, die bundesweite Trauerbeflaggung am Tag selbst und vielfältige Veranstaltungen in unserem Land kommen diesem Auftrag nach.
Gastrednerin der diesjährigen Gedenkveranstaltung ist die deutsch-israelische Schriftstellerin Inge Deutschkron. Sie wurde im August 1922 in Finsterwalde (Brandenburg) geboren und wuchs in Berlin auf. Ihre Familie und sie selbst wurden seit 1933 als Juden und aus politischen Gründen benachteiligt und verfolgt. Krieg und Völkermord überlebte sie in Verstecken in Berlin. Nach dem Krieg führte sie ihr Weg über das Studium in England 1956 nach Bonn. Ab 1958 war sie Deutschland-Korrespondentin der israelischen Zeitung Ma’ariv. Von 1972 bis 1987 arbeitete sie als Journalistin in Tel Aviv.
Inge Deutschkron engagiert sich stark für Menschenrechte und Demokratie und steht für die Erinne-rung an den Holocaust. Vielen Menschen in Deutschland ist sie als Autorin bekannt, eines ihrer be-kanntesten Bücher heißt „Ich trug den gelben Stern“. Die vielfach für ihren Einsatz Geehrte ist seit 2001 wieder Berlinerin.

Es grüßt Sie herzlich
Ihre
Gitta Connemann

Kurzberichte aus dem Plenum

Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvor-sorge-Verbesserungsgesetz). In zweiter und dritter Lesung beschlossen wir zehn Jahre nach Ein-führung der sog. Riester-Rente und sieben Jahre nach Einführung der Basisrente ca. 20 Einzelmaß-nahmen, mit denen wir diese neuen Möglichkeiten zur Altersvorsorge aufgrund der damit gesammelten Erfahrungen anpassen. Ziel ist die Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge bei gleichzeitiger Verbesserung des Verbraucherschutzes. Wir wollen mehr Transparenz und Vergleichbarkeit der ge-förderten Altersvorsorgeprodukte, wozu wir die Einführung eines verpflichtenden Produktinformations-blattes planen.
Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts. Wir haben einen Gesetzesentwurf in die erste Lesung gebracht, der sich mit der Anpassung des Kostenrechts insbesondere für Notare und die freiwillige Gerichtsbarkeit befasst. Unser Ziel ist die Vereinfachung, die bessere Nachvollziehbarkeit und die Verbesserung der Leistungsgerechtigkeit. Im Zuge dieser Veränderungen sollen auch Gebüh-ren, Honorare und Aufwandsentschädigungen, sowie Vergütungen und Gebühren, die sich mit der Tätigkeit der Justiz verbinden, der Preisentwicklung angepasst werden.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internatio-nalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance For-ce, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolution 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 2069 (2012) vom 9. Oktober 2012 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. In dieser Woche haben wir das Afghanistanmandat verlängern. Deutschland beteiligt sich bereits seit Dezember 2001 an der ISAF (International Security Assistance Force). Unsere Beteiligung ist ein entscheidender Beitrag für das Ziel der internationalen Staatengemeinschaft, Afghanistan eine Zukunft in Frieden und Freiheit zu ermöglichen. Das Land darf nicht wieder in die Zeit der Taliban-Herrschaft zurückfallen, in der die Menschenrechte massiv verletzt wurden und das Land am Hindukusch Operationsbasis des internationalen Terrorismus war. Die Mandatsverlängerung ist auch deswegen wichtig, weil nach dem Willen der NATO im Jahr 2014 die Sicherheitsverantwortung vollständig in die Hände der afghanischen Sicherheitskräfte übergeben werden soll. Zudem zeigt der ISAF-Einsatz Erfolge: Laut Fortschrittsbericht der Bundesregierung hat sich die Sicherheitslage in Afghanistan verbessert – auch durch die hervorragende Arbeit der Bundeswehr im Regionalkomman-do Nord. Um diesen positiven Trend nicht abreißen zu lassen, ist eine Mandatsverlängerung zwingend geboten. Deutschland leistet damit einen bedeutenden Beitrag für die Zukunft Afghanistans und zur Verbesserung der internationalen Sicherheit und zeigt sich erneut als besonders zuverlässiger NATO-Bündnispartner.

Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klini-sche Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz). Wir haben wegweisende Struk-turverbesserung bei der Krebsfrüherkennung und der Qualität und Effizienz in der onkologischen Ver-sorgung verbessert. Mit der Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und dem flächendeckenden Ausbau von klinischen Krebsregistern werden zwei zentrale Bereiche des nationalen Krebsplans auf-gegriffen.
Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern. Wir haben eine grundlegende Reform bei den Voraussetzungen für die Übertragung der gemeinsamen Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern geschaffen. Insbesondere der Zugang des Kindsvaters zur elterlichen Sorge wird mit dem Ziel eines gerechten Ausgleichs der Interessen beider Elternteile geregelt.
Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Wir haben eine Regelung für zusätzliche Bundesmittel zur Finanzierung von Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren verabschiedet. Der Bundesrat hatte unser erstes Gesetz mit diesem Ziel abgelehnt. Um Familien und Gemeinden zu unterstützen, bieten wir die zu-sätzlichen 580,5 Millionen Euro gleichwohl erneut an. Damit können weitere 30.000 Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden. Auch an den zusätzlichen laufenden Kosten für diese Plätze beteiligt sich der Bund. Teil des Gesetzes ist schließlich die Festlegung eines Vertei-lungsschlüssels sowie eines Monitoring-Verfahrens, damit wir sehen, ob und wie die Mittel von den Ländern verwendet werden.
Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags. Auch dieses Gesetz hatte der Bun-desrat abgelehnt, obwohl die Länder den Fiskalvertrag ratifiziert haben und mit dem Bund Vereinba-rungen zur innerstaatlichen Umsetzung der Regeln des Fiskalpaktes getroffen hatten. Wir haben das Gesetz erneut zur zweiten und dritten Lesung gebracht.

Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. In erster Lesung haben wir im Licht der Erfahrungen bei der Anwendung des „Bildungs- und Teilhabepakets“ einige Maßnahmen zur Vereinfachung auf Verwaltungsebene beraten, um die Inanspruchnahme zu erleichtern.
Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz. Wir haben eine verbesserte Förderung des Ehren-amts beschlossen. Die Übungsleiterpauschale wird um weitere 300 auf 2.400 Euro und die Ehren-amtspauschale um 220 auf nunmehr 720 Euro steigen. Überdies soll die Umsatzgrenze für die Einstu-fung sportlicher Veranstaltungen eines Sportvereins als Zweckbetrieb um 10.000 auf 45.000 Euro an-steigen. Die Steuermindereinnahmen betragen insgesamt 110 Millionen Euro jährlich für den Gesamt-staat. Das ist vertretbar. Denn das ehrenamtliche Engagement ist ein Grundpfeiler der Gesellschaft, wird immer anspruchsvoller und verdient ein Signal der Anerkennung und Unterstützung.
Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters. Ein Auskunftsrecht über die persönlichen Verhältnisse des Kindes räumt die bisherige Rechtslage grundsätzlich allein den rechtlichen Eltern, nicht aber dem nur leiblichen Vater ein. Nach dem in erster Lesung beratenen Ge-setzentwurf ist vorgesehen, dass auch leibliche Väter bei berechtigtem Interesse ein Recht auf Aus-kunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes erhalten, soweit dies dem Kindeswohl nicht wi-derspricht. Diese Regelung berücksichtigt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege. Wir haben eine Initiative zur Überwindung des Fachkräftemangels in der Altenpflege in erster Lesung beraten. Der Gesetzesentwurf greift den intensiven Austausch zwischen Bund, Ländern und Wohlfahrtsverbänden auf und stellt geeignete Maßnahmen vor, mit der lebens- und berufserfahrene Menschen für die Aus-bildung zu Altenpflegern gewonnen werden können.

Leistungspotenziale von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben ausschöpfen. Unser An-trag betont das klare Ziel, Menschen mit Behinderungen verstärkt einen Zugang zum ersten Arbeits-markt zu eröffnen. Viele Arbeitgeber, sowohl große Konzerne als auch zahlreiche kleine und mittlere Betriebe, profitieren bereits von der hohen Motivation und der guten Ausbildung von Menschen mit Behinderungen. Angesichts der hohen Nachfrage von Fachkräften wollen wir Behinderten Beschäfti-gungspotenziale jenseits des geförderten Beschäftigungssektors eröffnen. Wir setzen mit unserem Antrag daher das Signal, dass Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt gebraucht werden und dass eine Beschäftigung hier das klare Integrationsziel bleibt.

Daten und Fakten

Frankreich wichtigster Außenhandelspartner für Deutschland. Nicht nur in politischer Hinsicht ist Frankreich ein enger Verbündeter, sondern auch in wirtschaftlicher: 50 Jahre nach der Unterzeichnung des Élyséevertrags ist Frankreich auch 2012 erneut Deutschlands wichtigster Handelspartner. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes wurden zwischen Januar und November 2012 Waren im Wert von 97,5 Milliarden Euro nach Frankreich exportiert. Deutschland importierte Waren im Wert von 60,2 Milliarden Euro. Bereits seit 1961 ist Frankreich ohne Unterbrechung das wichtigste Exportland für deutsche Waren. Wichtigstes Lieferland war Frankreich für Deutschland zuvor bereits zwischen 1968 und 1972 sowie von 1987 bis 2007. Hinsichtlich des Umsatzes des gesamten Außenhandels (Ausfuhren + Einfuhren) ist Frankreich seit 1975 ununterbrochen der wichtigste Handelspartner für Deutschland. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Mehr Bedürftige erhielten Hilfe zur Pflege in 2011. Rund 423.000 Menschen erhielten im Jahr 2011 Hilfe zur Pflege als Sozialhilfeleistung (nach Kapitel 7, SGB XII „Sozialhilfe“). Das ist eine Steigerung der Empfängerzahlen um 2,9% im Vergleich zum Vorjahr. Die Träger der Sozialhilfe gaben mit rund 3,1 Milliarden Euro etwa 4,6% mehr als im Vorjahr für diese Leistungen aus. Die Hilfe zur Pflege greift dann, wenn Bedürftige Pflegeleistungen nicht selbst zahlen können und sie nicht aus der Pflegeversi-cherung erhalten. 2011 waren in Deutschland pro 1.000 Einwohner durchschnittlich 7 Frauen und 4 Männer auf die Hilfe zur Pflege angewiesen. Insgesamt waren also mit 66% zwei Drittel der Hilfeemp-fänger Frauen. Diese waren mit 79 Jahren im Durchschnitt deutlich älter als die männlichen Leis-tungsbezieher mit 68 Jahren. Dabei nahmen rund drei Viertel (72%) der Leistungsbezieher die Hilfe zur Pflege ausschließlich in Einrichtungen in Anspruch, da sie meist auf vollstationäre Pflege angewiesen waren, während 27% die Hilfe ausschließlich außerhalb von Einrichtungen bezogen. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Frauenanteil in Spitzenpositionen steigt. Der Frauenanteil in Aufsichtsräten und Vorständen großer deutscher Unternehmen ist leicht gestiegen. Dies gibt das neueste Managerinnen-Barometer des ge-werkschaftsnahen Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) vor. Vorstandspositionen in den 200 umsatzträchtigsten deutschen Unternehmen waren Ende 2012 demnach zu einem Anteil von 4% mit Frauen besetzt. Dies ist ein Anstieg von einem Prozentpunkt im Vergleich zum Vorjahr. Mit einer Steigerung des Frauenanteils in Spitzenpositionen von 3,7% auf 7,8% war die Entwicklung bei den DAX-30-Unternehmen dynamischer. Weiterhin zeigt das Barometer, dass Frauen grundsätzlich stärker in Aufsichts- und Verwaltungsräten vertreten sind als in Vorständen. 12,9% der Aufsichtsgremien der Top-200-Unternehmen waren im vergangenen Jahr weiblich besetzt, bei den Dax-30-Unternehmen lag der Anteil sogar bei 19,4%. Anteilig mehr Frauen in den Aufsichtsräten als im Vorstand sind auch im Finanzsektor zu finden: 17,8% der Aufsichtsräte bei Banken und Sparkassen waren zum Jahresende 2012 Frauen, bei den Versicherungen waren es 15,3%. (Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung – DIW)
130201 Bundestag-Aktuell 02-13