5.10.2012: Bewegende Stunden
Liebe Freunde,
in der vergangenen Woche haben wir bewegende Stunden erlebt. Am Dienstag besuchte uns unser Altbundeskanzler Dr. Helmut Kohl in der Fraktion. Mittwochs gab es eine Matinee für unseren Bundesfinanzminister Dr. Wolfang Schäuble zu seinem 70. Geburtstag. Es waren Höhepunkte, an die sich viele auch in den nächsten Jahren erinnern werden. So unterschiedlich die Ereignisse auch waren: Beide Würdigungen haben uns eines wieder einmal vor Augen geführt: In den für unser Land entscheidenden Stunden waren es die Union und ihre Politiker, die die richtigen Entscheidungen trafen. Helmut Kohl und Wolfgang Schäuble haben unserem Land zur Einheit verholfen. Beide haben die Weichen für ein geeintes Europa gestellt. Als Lehre aus der Krise sind wir aufgerufen, dieses Europa stärker zu machen. Dazu hat uns Helmut Kohl erneut ermahnt. Selten hat ein Politiker so einfühlsam beschrieben, was die Fraktion für ihn bedeutet: „Hier ist meine Heimat: in der CDU/ CSU, im Parlament. Hier bin ich zu Hause – und das bleibe ich!“
Die christlich-liberale Koalition sorgt jetzt dafür, dass Patienten künftig ihrem Arzt, ihrem Physiotherapeuten oder dem Krankenhaus auf Augenhöhe gegenübertreten können. Der Bundestag debattierte am Freitag in erster Lesung ein entsprechendes Gesetz, das die Rechte der Patienten stärkt. Es ist nämlich für Patienten, die Behandlungsfehler vermuten und deshalb klagen wollen, oft schwierig zu erfahren, welche Rechte sie haben. Das liegt daran, dass unterschiedlichste Gesetze greifen. Und das Recht wurde durch zahlreiche Gerichtsurteile immer unübersichtlicher. Deshalb bündeln wir die Rechte und schaffen einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen. Darin schreiben wir auch fest, dass Patienten künftig umfassend vom Behandelnden – also ihrem Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten – über alles aufgeklärt werden müssen, was für die Behandlung von Relevanz ist. Bereits heute haben gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf Informationen über die Kosten der Behandlung. Die geplanten Neuregelungen sehen nun zudem eine schriftliche Information über absehbare Kosten vor, wenn erkennbar ist, dass die Bezahlungen nicht durch Dritte, sondern vom Patienten selbst zu tragen sind. Hierzu gehören beispielsweise homöopathische Behandlungen oder die viel diskutierten „individuellen Gesundheitsleistungen“ (IGeL), die Ärzte den gesetzlich Versicherten gegen Selbstzahlung anbieten können. Bereits heute unterstützen viele, insbesondere gesetzliche Krankenkassen, die Patienten bei Behandlungsfehlern. Hieraus wird in Zukunft ein gesetzlicher Anspruch des Versicherten. Außerdem ergänzen wir das Recht auf Einsichtnahme in die Patientenakte und regeln die Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler neu. Bei „groben“ Behandlungsfehlern etwa müssen die behandelnden Ärzte künftig nachweisen, dass sie nicht Ursache der eingetretenen Gesundheitsschäden waren. Der Patient hat Mitwirkungsrechte, aber damit verbunden ist auch eine Pflicht. Selbstverständlich ist in erster Linie der Arzt derjenige, der die Informationen über die Behandlungsmöglichkeiten an den Patienten gibt. Der Patient muss seinerseits seine persönliche medizinische Situation offenlegen. Letztlich kann er die Entscheidung über die Behandlung nur selber treffen. Die Informationen sollen ihm dabei helfen.
Die Modernisierung von Mietwohnungen zum Zwecke der Energieeinsparung soll künftig erleichtert werden. Der Bundestag beriet am Donnerstag in erster Lesung über eine entsprechende Gesetzesänderung. 61 Prozent der Wohneinheiten, das sind rund 14,5 Millionen Wohnungen, werden von privaten Vermietern zur Verfügung gestellt. Deutschland ist daher auch ein Land der Vermieter. Die christlich-liberale Koalition strebt einen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern an. Um einen Anreiz für die energetische Modernisierung zu schaffen, wird der Anspruch des Mieters auf Mietminderung bei Sanierungsmaßnahmen in den ersten drei Monaten begrenzt. Die Mietminderungsansprüche der Mieter sind eine große Hürde für Vermieter, die die Sanierung ihres Hauses in Angriff nehmen wollten. 40 Prozent des Endenergieverbrauchs und ein Drittel der CO2-Emmissionen entstehen in Gebäuden. In den Zusammenhang von Energiewende und Klimaschutz gehört auch der Anspruch, Wärmelieferkosten auf den Mieter umzulegen, wenn der Vermieter von der Eigenversorgung des Gebäudes auf eine gewerbliche Wärmelieferung – das sogenannte Contracting – umstellt. Für den Mieter dürfen die Kosten durch diese Umstellung aber nicht steigen. Teil der Mietrechtsänderung ist darüber hinaus der Schutz des Vermieters vor Mietbetrügern. Denn dieser ist für private Vermieter bislang schlicht unzureichend. Mitnomaden sind der Alptraum eines jeden Vermieters. Sie täuschen den Wohnungsbesitzer über ihre finanzielle Situation, zahlen ihre Miete nicht und hinterlassen die Wohnung – oft fluchtartig – in einem katastrophalen Zustand. Eigentümern wird die Räumung von Mietwohnungen, für die keine Miete mehr gezahlt wird, erleichtert. Das Räumungsverfahren wird effizienter und kostengünstiger. Die Gegenstände, die sich noch in der Wohnung befinden, müssen nicht aufwändig weggeschafft werden, sondern können zunächst dort verbleiben. Befolgt der Mieter bei einer Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs eine vom Gericht erlassene Sicherungsanordnung nicht, kann der Vermieter schneller als bislang ein Räumungsurteil erwirken. Zum Schutz von Mietern vor Eigenbedarfskündigungen wird eine Lücke im Gesetz geschlossen. Sie bezieht sich auf Fälle, die als Münchener Modell bezeichnet wird. Der Kündigungsschutz wurde in diesen Fällen bei der Umwandlung vermieteter Wohnungen in Eigentumswohnungen umgangen. Dies wird zukünftig verhindert.
Die deutsche Bevölkerung altert: Seit Jahrzehnten steigt die Lebenserwartung; die Geburtenrate hat sich auf niedrigem Stand eingependelt. Der demografische Wandel verändert das Leben in Deutschland und stellt die Politik vor neue Herausforderungen. So müssen die sozialen Sicherungssysteme den veränderten Gegebenheiten angepasst werden. Mit den finanziellen Ressourcen und den ökologischen Lebensgrundlagen müssen wir schonend umgehen, um sie für die nachkommenden Generationen zu erhalten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verabschiedete am Dienstag ein Positionspapier, in dem sie die Demografiepolitik zur Querschnittsaufgabe erklärte. Mit dem Papier bereiten wir uns auf den Demografiegipfel der Bundesregierung Mitte Oktober vor. Sie geht von der These aus, dass auch eine allmählich kleiner und älter werdende Gesellschaft vital bleiben kann. Die Lebensphase „Alter“ umfasst inzwischen oft mehrere Jahrzehnte. Für die Menschen ist sie mit dem Wunsch nach einer aktiven Gestaltung verbunden. Die Familie als Keimzelle der Gesellschaft stellt die Fraktion nach wie vor an den Beginn ihrer Überlegungen. Kinder sind eine Bereicherung. Wir wollen junge Männer und Frauen ermutigen, sich für Kinder zu entscheiden. Damit dies gelingt, soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Wenn der demografische Wandel nicht zu Wohlstandsverlusten führen soll, bedarf es vor allem einiger Anpassungen im Bildungsbereich, in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt. Angesichts des sich bereits abzeichnenden Fachkräftemangels setzten wir uns dafür ein, die inländischen Potenziale für den Arbeitsmarkt noch besser zu nutzen. An anderer Stelle wurden bereits Weichen gestellt, etwa mit der behutsamen Einführung der Rente mit 67.
Mit besten Grüßen
Ihre Gitta Connemann