Einkünfte
Monatliche Bezüge als Mitglied des Deutschen Bundestags
Abgeordnetenentschädigung
Für mein Bundestagsmandat erhalte ich eine in Steuerklasse 4 voll zu versteuernde Abgeordnetenentschädigung (Diät). Wegen meiner Tätigkeit als Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie wird meine Abgeordnetenentschädigung um bis zu 50 Prozent gekürzt, höchstens jedoch in Höhe von 30 Prozent meiner Amtsbezüge als Parlamentarische Staatssekretärin. Meine Abgeordnetenentschädigung beträgt aktuell 7.658,59 Euro brutto inklusive des Zuschusses zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.
Die Abgeordnetenentschädigung entspricht der Höhe der Besoldung einiger Bundesrichter und Bürgermeister. Der Betrag wird jährlich anhand des Nominallohnindexes des Statistischen Bundesamtes angepasst. Die Abgeordneten des Bundestages haben also keinen Einfluss auf die Berechnung der Erhöhung.
Neben meinem Bundestagsmandat und meinem Amt als Parlamentarische Staatssekretärin übe ich keine weiteren entgeltlichen Tätigkeiten aus.
Steuerfreie Kostenpauschale
Zur Deckung der Kosten, die Abgeordneten durch ihre Tätigkeit sowohl in Berlin und als auch im Wahlkreis entstehen, erhalten wir zusätzlich eine steuerfreie Kostenpauschale. Da ich als Parlamentarische Staatssekretärin einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt habe, den ich auch für mandatsbezogene Zwecke nutze, wird die Kostenpauschale um 25 Prozent gekürzt. Aktuell beläuft sich meine steuerfreie Kostenpauschale auf 4.012,15 Euro.
Sie steht uns jedoch nicht zur freien Verfügung. Mit der Kostenpauschale finanziere ich nicht nur die Mieten für eine Zweitwohnung in Berlin und zwei leistungsfähige Büros im Wahlkreis. Hiervon muss ich auch die anfallenden Bürokosten wie zum Beispiel eine Telekommunikationsanlage, Briefmarken, Papier, usw. bezahlen.
Durch diese Kostenpauschale entfallen der Verwaltungsaufwand für die Einzelabrechnung aller Posten und sämtliche Kosten für die Kontrolle der Ausgaben. Die Pauschale führt steuerrechtlich dazu, dass Abgeordnete keinerlei Ausgaben wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben für die Bundestagstätigkeit steuermindernd gelten machen können. Reicht die Pauschale nicht für alle anfallenden Ausgaben aus, tragen die Abgeordneten die Mehrkosten selbst. Auch diese zusätzlichen Kosten können steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Darüber hinaus werden Kosten für Inlandsreisen erstattet, die in Ausübung des Bundestagsmandats anfallen (Dienstreisen). Für Fahrten mit der Deutschen Bahn stellt der Bundestag eine Netzkarte 1. Klasse, zur Verfügung, die nicht privat genutzt werden darf. Für Fahrten innerhalb Berlins stellt der Bundestag einen Fahrdienst, der es ermöglicht, pünktlich von einem Termin zum nächsten zu kommen.
Vom Bundestag erstattete Ausgaben
Für Büromaterial, Software, Hardware, technische Ausstattung, Mobiltelefon, Telefon, Briefpapier, Visitenkarten etc. stehen jeder/jedem Abgeordneten jeweils bis zu 12.000 Euro im Jahr zu. Die Büroausstattung wird bis zu dieser Höhe gegen Einzelnachweise vom Bundestag direkt bezahlt. Zusätzliche Ausgaben müssen aus der Kostenpauschale beglichen werden.
Da ich meine Mandatstätigkeit nicht ohne die Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewältigen könnte, gibt es eine Mitarbeiterpauschale in Höhe von 26.650,- Euro (Arbeitnehmerbrutto, also zuzüglich Sozialabgaben). Diese wird nicht an die Abgeordneten direkt ausgezahlt. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird ihr Gehalt direkt von der Bundestagsverwaltung überwiesen. Mit mir verwandte, verheiratete oder verschwägerte Personen darf ich selbstverständlich nicht einstellen.
Weitergehende Informationen zum Thema Aufwandsentschädigung, Kostenpauschale und Amtsausstattung für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages finden Sie hier: https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten
Monatliche Bezüge als parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Seit Mai 2025 bin ich Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie. Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre erhalten Amtsbezüge, die anteilig auf die Abgeordnetenentschädigung angerechnet werden.
Als Parlamentarische Staatssekretärin erhalte ich monatlich derzeit Amtsbezüge in Höhe von insgesamt 13.979,66 Euro brutto.
Dürfen Abgeordnete Nebeneinkünfte beziehen?
Es ist keinem Abgeordneten verboten, für in Nebentätigkeiten erbrachte Leistungen auch Entgelte zu nehmen. Einkünfte aus Nebentätigkeiten werden nicht auf die Diät angerechnet. Es besteht aber die Verpflichtung, jede Nebentätigkeit anzuzeigen, um mögliche Interessenkonflikte offen zu legen. Bei den Nebentätigkeiten handelt es sich zum Beispiel um Tätigkeiten und Funktionen in Aufsichts-, Beratungs- und Leitungsgremien von Unternehmen, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, Vereinen, Stiftungen und Verbänden sowie um Mandate in Gemeinderäten und Kreistagen. Und zwar unabhängig davon, ob ein Entgelt hierfür gezahlt wird oder nicht. Diese Angaben werden im Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es gibt keine finanziellen Grenzen hinsichtlich des Verdienstes. Jedes Mitglied des Deutschen Bundestages kann Nebentätigkeiten nachgehen – unbeschränkt. Bundestagsabgeordnete müssen selbst entscheiden, ob und wie sie den zeitlichen Aufwand für die Nebentätigkeit mit den Aufgaben in Einklang bringen kann, die sich in Berlin und im Wahlkreis ergeben. Für mich persönlich stelle ich fest, dass mir die Betreuung meines Wahlkreises keine Zeit für eine bezahlte Nebentätigkeit lassen würde. Für mein ehrenamtliches Mandat im Kreistag Leer bekomme ich lediglich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 230 Euro pro Monat. Das Sitzungsgeld beläuft sich auf 32 Euro pro Sitzung. Meine Mandatspflichten binden mich insgesamt bis zu 90 Stunden pro Woche.
Alle obenstehenden Angaben beziehen sich auf den Stand 01. September 2025.