1.5.2013: Planungssicherheit für die Seeschifffahrt
LEER / HAREN. Reedereien im Emsland und Ostfriesland können aufatmen: mit der Änderung des Versicherungssteuergesetzes hat der Deutsche Bundestag drohende Steuerforderungen in Millionenhöhe abgewendet worden. Schiffserlöspools werden rückwirkend und bis Ende 2015 nicht der Versicherungssteuerpflicht unterliegen. „Mit dem Beschluss schaffen wir Planungssicherheit für die deutsche Seeschifffahrt“, teilte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann jetzt mit.
Mit der Änderung des Gesetzes haben die Reeder nun zwei Jahre Zeit, ihre Schifferlöspools in Abstimmung mit dem Bundeszentralamt für Steuern umzugestalten. Ziel ist es, dass die in der Praxis unterschiedlichen Modelle von Erlöspools zweifelsfrei nicht der Versicherungssteuer unterliegen.
„Wir stehen zur deutschen Seeschifffahrt“, betonte Gitta Connemann. Mit Blick auf die Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise Ende 2008 auf den Schifffahrtsmärkten wird mit der Regelung der wirtschaftlichen Situation der deutschen Seeschifffahrt Rechnung getragen. Für diese sei der Zugang zu Fremdkapital schwierig geworden, weil Schiffsfinanzierungen nur noch sehr selektiv vergeben würden, erläuterte die Leeranerin.
Zum Hintergrund: Schiffserlöspools sind ein Instrument zur gemeinsamen, flexiblen und wettbewerbsmäßigen Vermarktung der in einem Pool vereinten Schiffe. Diese dienen dem Ziel, den Mitgliedern eine wettbewerbsfähige Teilnahme am Markt zu ermöglichen und gleichen zudem das Risiko der Unterbeschäftigung von Schiffen zwischen den Poolmitgliedern aus.