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15.3.2013: Der Mittelstand muss gestärkt werden

Liebe Freunde,

die Zahlen zeigen, wer vor allem für die gute Wirtschaftslage Deutschlands verantwortlich ist. Nach Schätzungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau hat allein der Mittelstand zwischen 2005 und 2010 rund 1,8 Millionen Erwerbstätige neu eingestellt. Auch für 2013 rechnet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag mit rund 150.000 neuen Arbeitsplätzen gerade im Mittelstand. Der Mittelstand ist darüber hinaus nicht nur Motor der Beschäftigung, sondern auch Motor der Innovation. Wenn das Qualitätssiegel „Made in Germany“ weltweit einen so guten Klang hat, ist das ein Verdienst der kleineren und mittleren Betriebe in unserem Land.

Nach Erhebungen der EU bringt über die Hälfte der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland jedes Jahr eine echte Produkt- oder Prozessinnovation auf den Markt. Im EU-Durchschnitt sind es nur 34 Prozent. Daher ist es nur folgerichtig, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrer Sitzung in dieser Woche einen Antrag verabschiedet hat, der die Leistungen des Mittelstands würdigt. Der Antrag listet aber auch die jüngsten Maßnahmen der christlich-liberalen Koalition auf, die zur Stützung der kleineren und mittleren Betriebe beigetragen haben. In dieser Legislaturperiode haben wir uns vor allem darauf konzentriert, dem Mittelstand die notwendigen Fachkräfte zu sichern. Zu den Maßnahmen zählen außerdem zahlreiche Bemühungen zur Qualifizierung der inländischen Arbeitnehmer. Auch der Zuzug ausländischer Fachkräfte wurde erleichtert. Deutschland entwickelt mehr und mehr Anziehungskraft für junge gut ausgebildete Arbeitnehmer aus den südlichen EU-Ländern.

Hier müssen wir weitermachen. Wichtig wäre aber auch, beim Bürokratieabbau voranzukommen. Insofern war es sehr bedauerlich, dass die rot-rot-grüne Mehrheit im Bundesrat die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen verhindert hat, die vorschreiben, wie lange Dokumente in einem Betrieb nicht vernichtet werden dürfen. Diese Blockade ist bezeichnend für die mittelstandsfeindliche Politik von Rot-Rot-Grün. Das SPD-Wahlprogramm sieht unter anderem eine Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 49 Prozent vor. Das würde den Mittelstand massiv treffen und seine Investitionsbereitschaft schmälern. Aber auch die Arbeitnehmer hätten das Nachsehen, da sich die Steuertarife zu ihren Lasten verändern würden. Die Bedenken gegen diese Belastungen, die unsere Wirtschaft ins Herz treffen würden, tut die SPD nur als „Unfug“ ab. Der Zukunft unseres Landes schadet Rot-Rot-Grün damit. Wir müssen aber unsere Wettbewerbsfähigkeit erhalten, damit es allen im Land weiterhin gut geht.

Das Verhältnis vom Durchschnittsgehalt in einem Unternehmen zu den Gehältern von Vorständen und Managern hat sich grundlegend geändert. Im Schnitt ist das Gehalt der Vorstände der 30 größten deutschen Unternehmen in den letzten 25 Jahren um 713 Prozent gestiegen. 1997 betrug es das 19-Fache des Durchschnittsgehalts, vor zwei Jahren bereits das 54-Fache. Vor diesen Unwuchten werden wir als größte Bundestagsfraktion die Augen nicht verschließen. Zum Maßhalten hatte die Deutschen bereits Ludwig Erhard, der Vater der sozialen Marktwirtschaft, aufgefordert. Diese Forderung stellt sich in Zeiten der Finanz- und Staatsschuldenkrise neu. Wir müssen Nutzen und Lasten gerecht verteilen. Für Maßlosigkeit und Exzesse lassen Freiheit und soziale Gerechtigkeit keinen Raum. Wir planen deshalb eine Änderung des Aktienrechts. Vorstandsgehälter sollen künftig von den Eigentümern eines börsennotierten Unternehmens, den Aktionären in der Hauptversammlung, beschlossen werden. Anders als bisher sollen sie das letzte Wort haben. Es geht dabei um grundlegende Entscheidungen für das Unternehmen. Und die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen, dass es nicht genügt, wenn Aufsichtsräte hier die Entscheidungshoheit haben. Wenn im kleinen Kreis Unternehmens- und Gewerkschaftsvertreter entscheiden, mangelt es häufig an Nachvollziehbarkeit und Transparenz.

Denkbar ist, dass die Hauptversammlung künftig auf Vorschlag des paritätisch besetzten Aufsichtsrats ein Letztentscheidungsrecht über die Managervergütung erhält. Diese unternehmerische Entscheidung schafft Transparenz, stärkt aber auch die Wirtschaftlichkeit und dient dem sozialen Frieden im Unternehmen. Eine Deckelung von Gehältern wollen wir mit Blick auf die Vertragsfreiheit und die Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft jedoch nicht. Sehr erfreulich ist, dass auch die Europäische Union Regelungen zu mehr Transparenz von Managergehältern und einer Stärkung der Eigentümer in diesem Bereich plant. Deutschland wird dieses Thema mit einer baldigen nationalen Regelung voranbringen und so auch hier eine Vorreiterrolle einnehmen – ähnlich wie wir es beim Verbot von Leerverkäufen oder jüngst beim Hochfrequenzhandel getan haben.

Der argentinische Jesuitenpater Jorge Mario Bergoglio ist neuer Papst. Der vom Konklave zum Nachfolger von Benedikt XVI. gewählte Papst Franziskus wird am kommenden Dienstag feierlich in sein Amt eingeführt. Ich wünsche Papst Franziskus für seine Aufgabe viel Erfolg und Gottes Segen.

Es grüßt Sie herzlich
Ihre
Gitta Connemann

Berlin, den 15. März 2013

Kurzberichte aus dem Plenum

Regierungserklärung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Philipp Rösler „Eine starke Energieinfrastruktur für Deutschland“. Die Regierungserklärung erläuterte unseren Weg hin zu einer bezahlbaren und sicheren Energie in ganz Deutschland.
Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze. Der Entwurf des Gesetzes, den wir in erster Lesung beraten haben, sieht vielfältige Maßnahmen vor, die bedarfsgerecht zum raschen Ausbau der Energienetze beitragen werden.
Drittes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes. Aufbauend auf die Ergebnisse einer Forschungsstudie legten wir in erster Lesung einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Leistungen an Conterganopfer im Umfang von 120 Millionen Euro vor. Contergan-Oper sollen erheblich höhere Renten erhalten. Der Bundestag debattierte am Donnertag in erster Lesung einen Gesetzentwurf, demzufol¬ge die nach dem Schweregrad der Behinderung gestaffelten Monatsrenten von derzeit höchstens 1.152 Euro auf maximal 6.912 Euro angehoben werden. Damit können Contergan-Geschädigte einen Großteil ihrer zusätzlichen Bedürfnisse – etwa der behindertengerechte Umbau eines Pkw oder Hilfe im Alltag – ohne aufwändige Einzelfallprüfung decken. Für die Anhebung der Renten stellt der Bund 90 Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem werden den Betroffenen für ganz spezifische Bedürfnisse Bundesmittel in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro jährlich in einem Fonds bereitgestellt: Auf Antrag und mit entsprechenden Nachweisen werden Rehabilitationsleistungen, Heil- und Hilfsmittel sowie zahnärztliche und kieferchirurgische Behandlungen bezahlt, soweit diese nicht von anderen Kostenträgern übernommen werden. Die Leistungen werden von der Conterganstiftung ausgezahlt – nach Richtlinien, die das Bundesfamilienministerium erlässt. Diese Verbesserungen sind erforderlich, da die Folge- und Spätschäden bei contergangeschädigten Menschen beträchtlich sind. Die Verluste von Fähigkeiten und Fertigkeiten haben sich in den letzten Jahren stark beschleunigt. Eine Ende vergangenen Jahres vorgelegte Studie über Probleme und Versorgungsdefizite von contergangeschädigten Menschen zeigt auf, dass der körperliche Allgemeinzustand eines etwa 50-jährigen Betroffenen dem eines 70- bis 80-Jährigen in der Gesamtbevölkerung entspricht. Aufgrund ihrer vielfältigen Behinderungen leiden Contergan-Opfer unter schweren körperlichen Abnutzungserscheinungen.
Finanzstabilität sichern: Regulierung systemrelevanter Finanzinstitute und des internationalen Schattenbanksystems. Mit dem Beschluss dieses Koalitionsantrags fordern wir die Bundesregierung auf, sich bei der Europäischen Union und den G20 weiterhin intensiv für die internationale Regulierung systemischer Risiken einzusetzen. Mit unseren nationalen Regelungen wie dem Restrukturierungsgesetz von 2011 oder dem aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Risikoabschirmung gehen wir voran, um die internationalen Verhandlungen aktiv und konstruktiv mitzugestalten.
Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen. Wir haben das sogenannte Trennbankengesetz als weiteres zentrales Projekt der Finanzmarktregulierung in erster Lesung eingebracht. Banken müssen künftig Pläne aufstellen, wie sie sich im Falle einer finanziellen Schieflage sanieren oder gar abwickeln können. Dieses sogenannte Bankentestament sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. Außerdem soll eine besondere Einheit in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingerichtet werden, die für systemrelevante Banken Abwicklungspläne erstellen kann. Daneben enthält der Gesetzentwurf Regelungen für eine verbesserte Abschirmung von Risiken aus spekulativen Geschäften vom Kundengeschäft. Der Gesetzentwurf folgt dabei weitgehend den Erkenntnissen und Empfehlungen der europäischen Liikanen-Gruppe. Er setzt auch die Vereinbarung mit Frankreich um, in Europa beim Aufbau eines Trennbankensystems mit nationalen Regelungen voranzugehen. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus strafrechtliche Vorschriften vor. Bei groben Pflichtverletzungen, die zur Schieflage einer Bank oder Versicherung führen können, drohen Bankvorständen künftig auch Haftstrafen. Der Gesetzentwurf ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Regulierung der Finanzmärkte. Deutschland nimmt damit erneut eine Vorreiterrolle in Europa ein. Beschlossen wurde im Rahmen der Debatte auch ein Antrag zur Regulierung des Schattenbankensystems. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, die internationalen Aktivitäten zur Regulierung des Schattenbankensystems weiter voranzutreiben und sich für verbindliche Standards einzusetzen. Damit machen die Koalitionsfraktionen deutlich, dass diese Risiken nicht unterschätzt werden dürfen.
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs. Wir haben mit einer Entscheidung in zweiter und dritter Lesung erheblich zur Verbesserung der Opferrechte beigetragen. Opfer von Missbrauch und Gewalt werden künftig im Strafverfahren noch besser vor Belastungen geschützt. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz. Es greift dabei die Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ auf. Im Wesentlichen geht es darum, die Mitwirkung der oft traumatisierten Missbrauchsopfer am Strafverfahren so schonend wie möglich zu gestalten. So werden den Opfern künftig mehrfache Vernehmungen erspart. Dafür kann die richterliche Videovernehmung im Ermittlungsverfahren stärker eingesetzt werden. Wenn ein bei der Tat minderjähriges Opfer trotzdem in der Hauptverhandlung aussagen muss, müssen die Gerichte grundsätzlich immer die Öffentlichkeit ausschließen. Damit sich die Betroffenen besser über diese und andere Rechte informieren können, sollen sie außerdem häufiger Anspruch auf kostenlose anwaltliche Beratung und Unterstützung haben. Neben vielen anderen Neuerungen wird zudem der Beginn der Verjährung von Sexualstraftaten vom 18. auf das 21. Lebensjahr des Opfers verschoben – aus Sicht der Union ein Schritt in die richtige Richtung. Doch hätte sie sich eine deutlichere Ausdehnung der strafrechtlichen Verjährung gewünscht. Denn zahlreiche Opfer von sexueller Gewalt sind psychisch stark belastet. Sie können oft erst nach vielen Jahren über das Geschehene sprechen und damit auch gegen den Täter vorgehen. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wird deshalb von bisher drei auf jetzt dreißig Jahre verlängert. Damit verschafft das Gesetz gerade minderjährigen Opfern die Zeit, die sie brauchen, um vor den Zivilgerichten die Anerkennung des erlittenen Unrechts
Unterstützung für die Opfer von Halabja fortsetzen. Zum 25. Mal jährt sich der Giftgasangriff auf Befehl des irakischen Diktators Saddam Hussein auf die nordirakische Stadt Halabja, bei dem am 16. März 1988 bis zu 5.000 Menschen ums Leben kamen. Dieses schreckliche Verbrechen nahmen wir zum Anlass, die Bundesregierung aufzufordern, weiterhin Hilfe für die Betroffenen und ihre Hinterbliebenen zu leisten. Zudem unterstützen wir die Bundesregierung bei ihrem Einsatz für die weltweite Ächtung von Chemiewaffen.
Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes. Wir legten ein Gesetz zur Entscheidung in zweiter und dritter Lesung vor, das das bisher nicht einheitliche Gebührenrecht des Bundes in einer umfassenden Strukturreform bereinigt, vereinheitlicht und modernisiert. Schwerpunkte der Reform sind die Zusammenfassung der allgemeinen Regelungen im neuen Bundesgebührengesetz sowie eine Gebührenbemessung am Kostendeckungsprinzip. Der Bund regelt solche Aspekte, bei denen ein Bedürfnis für eine bundeseinheitliche Handhabe besteht – alle anderen öffentlichen Leistungen der Länder sind durch Landesrecht zu regeln.
Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Hier: Änderung der Verhaltensregeln. Wir ändern die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, um Angaben zu den Nebeneinkünften der Abgeordneten besser nachvollziehbar zu gestalten. Diese Angaben sollen nun in zehn Stufen Einkünfte von 1.000 bis über 250.000 Euro ausweisen. Die neue Regelung tritt mit Beginn der nächsten Wahlperiode in Kraft.
Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes. Wir schafften in erster Lesung grundsätzliche Ermächtigungsgrundlagen für die Energieeinsparungsverordnung und setzen neue Energiestandards für Neubauten.
Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren. Wir sorgen für einen Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder. Zukünftig wird der Anwendungsbereich für Hochfrequenzanlagen wie etwa Mobilfunkanlagen auch auf öffentliche und privat betriebene Funkanlagen ausgedehnt. Für Niederfrequenzanlagen wie Hochspannungsleitungen enthält die Verordnung ein Grenzwert- und Vorsorgekonzept. Wir sorgen mit den nun eingeführten klaren Regeln auch und gerade mit Blick auf den bevorstehenden Ausbau der Hoch- und Höchstspannungsleitungen für einen vorsorgenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung.
Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze. Mit den in erster Lesung vorgelegten Änderungen stoßen wir die Reform des Verkehrszentralregisters an und gestalten dieses einfacher, transparenter und verhältnismäßiger. Wir tragen unter anderem Sorge dafür, dass Eintragungen auf verkehrssicherheitsrelevante Verstöße beschränkt werden. Mit einem neuen Bewertungssystem und den neuen, dem Stand des Wissens entsprechenden Fahreignungsseminaren verbessern wir die Verkehrssicherheit.
Daten und Fakten
Interesse an Stasi-Akten auch 2012 ungebrochen. Insgesamt 88.231 Anträge auf persönliche Akteneinsicht gingen im Jahr 2012 beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) ein. Im Vergleich zum Jahr 2011 (80.611 Anträge) zeigt diese Zahl das gestiegene Interesse an einem Zugang zu den Unterlagen einer Geheimpolizei. Im Bereich der Akteneinsicht für Forschung und Medien wurden 1.430 Anträge gestellt. Seit 1992 wurden somit 2.918.325 Anträge auf persönliche Einsicht und 27.730 Anträge auf Akteneinsicht für Forschung und Medien gestellt. (Quelle: BStU)
Deutschland erfüllt Klimaschutzziele. Obwohl 2011 acht Atomkraftwerke vom Netz gingen, sind die Treibhausgasemissionen in Deutschland im gleichen Jahr gesunken. Gegenüber dem Vorjahr 2010 nahmen die Emissionen um 2,9% ab. Dies entspricht 27 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten. Der Nationale Inventarbericht des Umweltbundesamtes weist aus, dass die größten Minderungen bei den Feuerungsanlagen zur Raumwärmeerzeugung erfolgten, wobei vor allem die Emissionen der privaten Haushalte sanken. Zwar verflacht der Minderungstrend in den letzten Jahren – für 2012 wird im Vergleich zum Vorjahr nach vorläufigen Berechnungen wieder ein leichter Anstieg der Treibhausgasemissionen prognostiziert – dennoch konnten die Emissionen gegenüber 1990 um fast 27% gemindert werden. Damit hat Deutschland sein Klimaschutzziel mehr als erfüllt: Mit der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls hatte Deutschland sich verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 um 21% unter das Niveau von 1990 zu senken. (Quelle: Umweltbundesamt)
Akademisches Austauschprogramm ERASMUS schreibt Rekordzahlen. Mehr als 33.000 Studierende aus Deutschland haben im Hochschuljahr 2011/2012 mit dem ERASMUS-Programm der Europäischen Union einen Teil ihres Studiums oder ein Praktikum im europäischen Ausland absolviert. Dies entspricht einem Anstieg von über 3.000 Studierenden im Vergleich zum Vorjahr 2011. Zudem beteiligten sich fast 4.000 deutsche Wissenschaftler sowie Hochschulangehörige im letzten Jahr an dem akademischen Austauschprogramm der Europäischen Union. Umgekehrt kamen im gleichen Jahr über 30.000 Personen von ausländischen Partnereinrichtungen mit ERASMUS an deutsche Hochschulen. Von dieser Internationalisierung der Universitäten profitieren auch die Studierenden, denen aus verschiedenen Gründen keine Auslandserfahrung möglich ist. (Quelle: Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD))
130315 Bundestag-Aktuell 05-13