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Einsatz für Behindertenwerkstätten erfolgreich

EMSLAND/OSTFRIESLAND, 15.8.2016

Eine gute Nachricht für alle Werkstätten für behinderte Menschen und Integrationsbetriebe: auf Initiative des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundesfraktion Uwe Schummer MdB und seiner Kollegin Gitta Connemann wurde nun ein drängendes Steuerproblem gelöst.

Bislang konnten diese Werkstätten für Umsätze einen ermäßigten Steuersatz in Anspruch nehmen. Dieser beträgt 7 Prozent. Seit einigen Jahren gab es jedoch bei der Anwendung Probleme mit den Landesfinanzverwaltungen, vorneweg Niedersachsen. Diese legten einen Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums sehr eng aus. Bei sog.

Nichtproduktionsleistungen wie z. B. Dienstleistungen lehnten Finanzämter zunehmend die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ab. Die ersten Werkstätten sahen sich mit hohen Steuerrückforderungen konfrontiert. Über den anderen hing die Rechtsunsicherheit wie ein Damoklesschwert.

Auf dieses Problem war Connemann vor rund einem Jahr bei einem Besuch einer Niederlassung des Vitus Werk in Haren / Emmeln aufmerksam gemacht worden. Sie wandte sich an den Behindertenbeauftragten der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Uwe Schummer MdB. Gemeinsam wandten sich die Christdemokraten an den Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble.

Daraufhin wurde eine Abfrage des Ministeriums bei den Ländern veranlasst. Diese bestätigte die Hinweise von Schummer und Connemann. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom Oktober 2010 wurde vom Bundesministerium der Finanzen geändert und an den erweiterten Auftrag der Werkstätten angepasst.

„Das steuerliche Hickhack gefährdete wichtige Arbeitsplätze. Leidtragenden waren Menschen mit Behinderungen, die es ohnehin besonders schwer am Arbeitsmarkt haben. Hier musste eine Klarstellung her.“, zeigt sich Gitta Connemann erleichtert. „Gerade Werkstätten mit kreativen Ideen und Außenarbeitsplätzen können jetzt wieder aufatmen.“

Dies tut auch Heinz Bernd Mäsker, Geschäftsführer vom St. Lukas Heim und der Caritas-Werkstätten nördliches Emsland. Er dankte Connemann für ihren Einsatz für behinderte Menschen: „Damit ist eine mühsame Etappe geschafft! Es wäre auch bitter, wenn es anders gekommen wäre.“ Thomas Winsenborg, Werkstattleiter der Lebenshilfe e.V. ergänzt: „Wir freuen uns riesig. Denn die bis zuletzt restriktive Auslegung des Anwendungserlasses hätte zu einer erheblichen Verschlechterung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung geführt und dies nicht nur in unserer Werkstatt!“