16.5.2013: Punkteabbau weiter möglich

BERLIN/ MOORMERLAND. Das ist auch eine wichtige Entscheidung für den Spezialisten für Schwertransporte „Ulferts“ aus Moormerland: der Deutsche Bundestag hat heute die Reform des Verkehrszentralregisters beschlossen. Im Vorfeld hatten Hermann Ulferts und Temmo Niekamp von der Ulferts-Geschäftsführung in einem Gespräch mit der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann insbesondere den geplanten Wegfall des Punkteabbaus durch Nachschulungen kritisiert. Denn davon wären Berufskraftfahrer besonders betroffen gewesen. „Ein Lkw- oder Taxifahrer kann nicht mit einer Privatperson verglichen werden, die nur einige wenige Fahrten am Tag machen“. Die Christdemokratin hatte sich daraufhin in Berlin für den Erhalt stark gemacht. Mit Erfolg – der freiwillige Punkteabbau wird auch nach der Reform fortgeführt.
„Dies nenne ich eine ausgewogene Lösung“, freut sich Gitta Connemann und berichtet. „Das Flensburger Punktesystem für Autofahrer wird einfacher, gerechter und transparenter“. Denn zukünftig wird es im Punktesystem nur noch drei Kategorien geben: ein Punkt bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, zwei Punkte bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit „besonders“ beeinträchtigen, sowie bei Straftaten ohne Führerscheinentzug und drei Punkte bei Straftaten mit Führerscheinentzug. Connemann: „Bei vier schweren Verstößen wird die Fahrerlaubnis entzogen.“ Ordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel Parkverstöße, die den Verkehr nicht gefährden, sollen nicht mehr gespeichert werden.
„Bürgerinnen und Bürger wissen jetzt, woran sie sind. Dies gilt auch für die Tilgungsfristen“. Bislang wurden Punkte zum Teil jahrelang übertragen. Ein neuer Eintrag führte dazu, dass alte nicht gelöscht wurden. Zukünftig verjähren verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten fest nach zweieinhalb Jahren.
Der freiwillige Punkteabbau wird auch nach der Reform fortgeführt: Absolviert der Inhaber einer Fahrerlaubnis freiwillig ein Fahreignungsseminar, kann er bei einem Punktestand von vier oder fünf Punkten zwei Punkte abbauen, erläuterte Gitta Connemann. Ein solcher Punkteabzug ist jedoch nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich.

Sprachen über die Reform des Verkehrszentralregisters (v.l.): Gitta Connemann, Hermann Ulferts und Temmo Niekamp.
Sprachen über die Reform des Verkehrszentralregisters (v.l.): Gitta Connemann, Hermann Ulferts und Temmo Niekamp.

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