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Arbeiten im Alter wird attraktiv – Staat belohnt längeres Arbeiten

BERLIN, 21.10.2016

Auf Initiative der Mittelstands- und Wirtschaftspolitiker der CDU/CSU hat der Deutsche Bundestag am Freitag das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) beschlossen. Das Gesetz wird 2017 stufenweise in Kraft treten.

Der Kern des Gesetzes ist einfach: Wer länger arbeitet, bekommt künftig mehr Rente, wenn er weiter in die Rentenversicherung einzahlt. Damit profitiert der Arbeitnehmer auch von den Beiträgen, die sein Arbeitgeber für ihn zahlt und die die Rentenversicherung bislang einbehalten hat. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann freut sich über die Entscheidung:

„Arbeiten im Alter wird attraktiver und deutlich lohnen. Wer länger arbeitet, erhält mehr Rente, wenn er weiter in die Rentenversicherung einzahlt.“ Das Gesetz beseitigt nämlich das bisherige, starre Rentenmodell. Danach zahlte bislang nur der Arbeitgeber Beiträge, die von der Rentenkasse einbehalten werden und sich nicht auf die Rentenhöhe auswirken. Künftig können Bezieher einer vollen Altersrente nach Erreichen der Regelaltersrente noch Beiträge zur Rente leisten und diese damit erhöhen. Aber es wird auch mehr Flexibilität geschaffen.

So sollen Arbeitnehmer künftig ab dem 63. Lebensjahr die Möglichkeit haben, die Teilrente stufenlos zu wählen. Diese muss mindestens 10% betragen. So kann die Arbeitszeit individuell reduziert und dazu passgenau eine Teilrente z.B. von 30% oder 40% gewählt werden. Es ist ein Hinzuverdienst von jährlich 6.300 Euro anrechnungsfrei. Darüber hinaus werden 40 % angerechnet.

Für die Christdemokratin ist dies eine überzeugende Gesamtlösung. „Mit dem Gesetz könnten Menschen endlich selbst entscheiden, wann sie in den Ruhestand gehen. Es muss nicht immer heißen von Hundert auf Null – von der Arbeit in die Rente. Mit der Flexi-Rente wird der schrittweise Ausstieg aus dem Erwerbsleben möglich gemacht.“ Sie ist sicher: „Von der Flexi-Rente profitieren alle Seiten: Der Staat, der mehr Steuern einnimmt. Der Arbeitgeber, der Fachkräfte im Unternehmen halten kann. Und der Arbeitnehmer, der seinen Renteneinstieg nach seinen Wünschen freier gestalten kann.“

Zudem wird zukünftig der Vorrang auf Prävention und Reha vor Rente gesetzt. Das neue Gesetz umfasst deshalb Maßnahmen, mit denen eine medizinische und berufliche Rehabilitierung erreicht werden soll. Ab dem 45. Lebensjahr wird es einen individuellen berufsbezogenen Gesundheitscheck geben. Damit soll ein Präventions- oder Rehabilitationsbedarf frühzeitig erkannt werden. Connemann weist auf die Vorteile hin: „Die Gesundheit steht im Vordergrund. Wir wollen verhindern, dass Menschen aus gesundheitlichen Gründen früh aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen und auf Erwerbsminderungsrente angewiesen sind.“

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Hintergrund:
Heute hat der Deutsche Bundestag das von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) in zweiter und dritter Lesung beschlossen.

Das Gesetz wird im Jahre 2017 stufenweise in Kraft treten. Das Gesetz hat folgende Inhalte:

Künftig soll es ab dem 63. Lebensjahr möglich sein, die Teilrente stufenlos zu wählen. Diese muss mindestens 10% betragen. So kann die Arbeitszeit flexibel reduziert und dazu passgenau eine Teilrente z.B. von 30% oder 40% gewählt werden.
Es können jährlich 6.300 Euro ohne Anrechnung hinzuverdient werden. Darüber hinaus erfolgt eine Anrechnung von 40 %.
Die isolierten Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung bei Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze werden befristet für fünf Jahre abgeschafft und die Wirtschaft so entlastet.
Es können freiwillige Beiträge zum Abkauf von Abschlägen ab 50 statt wie derzeit ab 55 Jahren geleistet werden.
Es wird zukünftig ein Vorrang für Prävention und Reha vor Rente gesetzt.