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22.2.2013: Arbeitsmarktentwicklung positiv

Liebe Freunde,

Arbeit ist der Schlüssel zu einem gesicherten Leben. Wer keine Arbeit hat, dem gehen Perspektiven verloren. Auch die Gemeinschaft verliert mit jedem Arbeitslosen. Von Anfang an war es daher Ziel der christlich-liberalen Koalition, den Arbeitsmarkt weiter zu stabilisieren und die Arbeitslosigkeit abzubauen. Rot-Grün hat einst rund fünf Millionen Arbeitslose hinterlassen. Heute ist Deutschland nicht nur die wettbewerbsfähigste Volkswirtschaft Europas, es ist auch das einzige Land in der Europäischen Union, das heute deutlich weniger Arbeitslose hat als vor dem Krisenjahr 2009.

Im Jahresschnitt 2012 waren weniger als drei Millionen Menschen arbeitslos. Das ist immer noch zu viel. Aber es ist im Ergebnis viel besser als das, was einst Rot und Grün bewerkstelligt haben. Erfreulich ist, dass auch in diesem Jahr neue Arbeitsplätze entstehen werden. Der Industrie- und Handelskammertag rechnete jüngst mit der Schaffung von 150.000 neuen Stellen. Allein in den Bereichen Gesundheit, Gastgewerbe und Tourismus sollen der Prognose zufolge 65.000 neue Jobs entstehen. IT-Unternehmen, Versicherungen und Beratungen wollten 55.000 zusätzliche Mitarbeiter beschäftigen.

Das deutsche Jobwunder, wie es im Ausland gesehen wird, bleibt damit weiter bestehen. Vor allem sollten wir stolz darauf sein, dass unsere Jugendarbeitslosigkeit so niedrig ist. In Europa hören wir von Raten zwischen 20 bis 50 Prozent.

Wir müssen dafür sorgen, dass Deutschland auch in den nächsten Jahren auf diesem Weg bleibt. Das ist eine Herausforderung. Der rot-grüne Koalitionsvertrag in Niedersachsen ist ein weiterer Beweis dafür, dass SPD und Grüne genau diesen Pfad verlassen wollen. Das Motto von Rot-Grün ist: Steuern hoch, mehr Bürokratie und weniger Leistungsgerechtigkeit. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Plan der neuen Landesregierung, das Sitzenbleiben abzuschaffen. Ich glaube nicht, dass dies dem einzelnen Schüler oder gar der Gemeinschaft nutzt. Denn der Einzelne und auch die Gesellschaft werden nur dann erfolgreich sein, wenn sie wissen, dass man sich auch anstrengen muss.

Es grüßt Sie herzlich
Ihre
Gitta Connemann

Berlin, den 22. Februar 2013

Kurzberichte aus dem Plenum

Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission European Training Mission Mali (EUTM MLI) auf Grundlage des Ersuchens der Regierung Mali sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071(2012) und 2085(2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der In¬ternationalen Unterstützungsmission in Mali unter afrikanischer Führung (AFISMA) auf Grundlage der Resolution 2085(2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Mit den Anträgen reagierte die Bundesregierung auf die verschärfte humanitäre Situation in Mali, die in Folge der im Januar 2012 aus¬gebrochenen Kämpfe zwischen Regierungseinheiten und Tuareg-Rebellen entstanden ist. Aus den betroffenen Gebieten sind bereits 350.000 Menschen geflohen. Die afrikanischen Nachbarn, UNO und die EU sind sich einig, die gefährdete Sicherheit Westafrikas zu wahren. Als Beitrag zur Stabilisierung und Sicherung des Landes beteiligt sich die Bundeswehr mit bis zu 150 Sol¬daten am Lufttransport und an der Luftbetankung. Dies geschieht im Rahmen der am 20. Dezember 2012 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen be¬schlossenen internationale Unterstützungsmission. Weiterhin wird die mili¬tärische Ausbildungsmission EUTM mit bis zu 180 Soldaten unterstützt. Ihr Einsatzgebiet wird die Planung und fachliche Aufsicht der Missionen sowie die Ausbildung der malischen Streitkräfte sein.
Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, zu den Ergebnissen des Europäischen Rates am 7./8. Februar 2013 in Brüssel. Unsere Bundeskanzlerin erläuterte die Vorschläge zum Haushaltsrahmen der Europäischen Union für die kommenden sieben Jahre und die sich darin widerspiegelnden Schwerpunktsetzungen.

Verbraucherpolitischer Bericht 2012. Die große öffentliche Unruhe, die durch die Entdeckung von nicht deklariertem Pferdefleisch in Fertiggerichten hervorgerufen wurde, belegt die Entrüstung, mit der die Menschen in Deutschland auf Gesetzesverstöße im Verbraucherrecht reagieren. Der Bericht der Bundesregierung zeigte auf, wie mit konkreten gesetzgeberischen Maßnahmen zum Schutz des mündigen Bürgers als Verbraucher beigetragen werden konnte. Diese gesetzgeberische Arbeit stellt die Grundlage für einen wirkungsvollen Verbraucherschutz dar.

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds. Das AIFM-Umsetzungsgesetz ging in die erste Lesung. Es werden Aufsicht und Regulierung für alternative Investmentfonds, z. B. Hedge Fonds, Immobilienfonds und Private Equity Fonds, sowie ihre Manager, fortentwickelt und an geänderte EU-Vorgaben angepasst. Beispielsweise benötigen die Manager solcher Fonds künftig eine Zulassung und un-terliegen der laufenden Aufsicht. So wird der graue Kapitalmarkt weiter verengt. Manager von Hedgefonds und PrivateEquity-Fonds sollen künftig einer Zu¬lassungspflicht unterliegen und fortlaufend beaufsichtigt werden. Das sieht ein Gesetz vor, das der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat. Dem Gesetz zufolge müssen diese Manager über besondere Sachkenntnis und Erfahrungen verfügen sowie nachweislich zuverlässig sein. Daneben werden ihnen umfangreiche Berichtspflichten gegenüber der Fi¬nanzaufsicht auferlegt.

Zur Verbesserung des Anlegerschutzes werden zusätzliche Anforderungen an Investmentfonds gestellt, die sich speziell an Kleinanleger richten. Für geschlossene Fonds sind ebenfalls Anlagebeschränkungen vor gesehen. So wird auch von geschlossenen Fonds grundsätzlich gefordert, dass sie zur Begrenzung des Risikos in mehrere Vermögensanlagen investieren. Auch soll der Hedgefonds-Vertrieb an Kleinanleger verboten werden, um diese besser vor Risiken zu schützen. Als Reaktion auf die Erfahrungen mit offenen Immobilienfonds, bei denen es in der Vergangenheit vermehrt zu Schließungen und Abwicklungen gekommen ist, enthält das Gesetz Regelungen zur Stabilisierung dieses Fondstyps. Danach sollen auch Kleinanleger ihre Anteile höchstens einmal pro Jahr zurückgeben können. Für Kleinanleger, die bereits Anteile halten, sollen dafür die bisher geltenden Rückgabemöglichkeiten weiter bestehen. Das heißt, sie können auch weiterhin ihre Anteile zurückgeben, wenn die Summe der Rückgaben 30.000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt. Mit dem Gesetz wird eine entsprechende europäische Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und ein neues Kapitalanlagegesetzbuch ge¬schaffen. Es unterwirft sämtliche Arten von Investmentfonds und ihre Verwalter einer Finanzaufsicht. Das Gesetz ist ein weiterer Baustein zur Regulierung der Finanzmärkte.

Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Wir legten einen gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, FDP und Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes zur zweiten und dritten Lesung vor. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) war eine Änderung des Bundeswahlgesetzes notwendig geworden, um dauerhaft das sog. negative Stimmgewicht vermeiden zu können. Wir halten dazu am bewährten System der personalisierten Verhältniswahl fest, führen dazu aber ein Verfahren ein, das für Überhangmandate einen Ausgleich vorsieht. Alle Direktmandate sind künftig durch Zweitstimmen unterlegt, so dass im Ergebnis keine Überhangmandate mehr anfallen. Damit kann künftig auch auf eine gesonderte Regelung zum Ausscheiden bei Überhangkonstellationen verzichtet werden.
Mit einer Reform des Wahlrechts hat der Deutsche Bundestag bisweilen auftretende verzerrende Effekte be¬seitigt. Am Donnerstag verabschiedete das Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf, der gemeinsam von den Fraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht worden war. Mit der No¬velle reagiert der Bundestag auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und nimmt Änderungen bei der Sitzverteilung im Bundestag vor.

Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil vom vergangenen Jahr ver¬langt, den Effekt des „negativen Stimmgewichts“ zu vermeiden. Danach kann ein Zuwachs an Zweitstimmen unter bestimmten Umständen zu einem Verlust an Mandaten bei derselben Partei führen. Ferner wiesen die Richter darauf hin, dass Überhangmandate ab einer bestimmten Größenordnung zu erheblichen Pro¬porzstörungen führen können. Zur Vermeidung des negativen Stimmgewichts werden die 598 Sitze im Deutschen Bundestag nach der Neuregelung zuerst auf die Bundesländer verteilt. Die Größe dieser „Ländersitzkontingente“ bemisst sich nach dem Anteil eines Bundeslandes an der gesamtdeutschen Wohnbevöl¬kerung. Anschließend werden diese Sitzkontingente nach Zweitstimmen¬anteil an die Parteien im jeweiligen Land verteilt. Auch nach dem neuen Wahlrecht können Parteien Überhangmandate erzielen. Allerdings werden Über-hangmandate künftig im weiteren Verlauf der Sitzverteilung durch zusätzliche Mandate an die anderen Parteien voll ausgeglichen. Ziel des Ausgleiches ist es, dass am Ende der ursprüngliche Proporz nach Zweitstimmen wieder hergestellt ist. Damit ist sichergestellt, dass die Bundestagswahl auch bei einer steigenden Anzahl von Überhangmandaten ihren Charakter als Verhältniswahl behält.

Nationaler Bildungsbericht 2012 – Bildung in Deutschland und Stellungnahme der Bundesregierung. Wir weisen am Beispiel der kulturellen Bildung nach, dass sich die Politik der christlich-liberalen Koalition an den Bedürfnissen der Menschen in Deutschland orientiert und gerade im Bereich der Bildungs- und Forschungspolitik hervorragende Ergebnisse aufzuweisen hat.
Mehr Berücksichtigung von Qualität bei der Vergabe von Dienstleistungen. Mit unserem Koalitionsantrag unterstützen wir die Bundesregierung darin, das Vergaberecht für die Beschaffung insbesondere sozialer Dienstleistungen sachgerechter auszugestalten. Bieterbezogene Kriterien sollen in die Zuschlagsentscheidung einfließen können, so zum Beispiel Qualifi¬kation und Fachkenntnisse der Ausführungskräfte. Die Bundesregierung soll sich auch auf europäischer Ebene für eine gleichlautende Regelung bei der anstehenden Reform der Vergaberichtlinien einsetzen.
Innovation stärken und Lust auf Technik wecken. Wir stellen fest, dass es uns in Deutschland mittlerweile oft an der Offenheit und einer positiven Grundeinstellung für technische Innovationen mangelt, die zuweilen vorschnell und ohne abwägende Diskussion abgelehnt werden. Dabei ist die Aufgeschlossenheit für neue Technologien eine wichtige Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes. Wir wollen daher noch stärker als bisher dafür sorgen, dass neben den Risiken auch die Chancen des technologischen Wandels betrachtet werden. Bei diesem Dialog mit den Bürgern sind Politik, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und viele Andere gleichermaßen gefragt.

Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege. Wir legten einen Gesetzesentwurf vor, der mehr Menschen für eine Ausbildung zur Fachkraft in der Altenpflege gewinnen soll. Auf der einen Seite verbessern wir die Möglichkeiten zur Ausbildungsverkürzung bei entsprechenden Vorkenntnissen, die durch berufliche Weiterbildungen bestehen. Daneben führen wir die dreijährige Vollfinanzierung von nicht verkürzbaren Weiterbildungen befristet wieder ein. Die entstehenden Kosten sind überschaubar und eine gute Investition in die Behebung des Fachkräftemangels in der Altenpflege. Aufgrund der Dringlichkeit kommt es in dieser Woche auch zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzes, mit dem wir in der gemeinsam mit den Ländern und Wohlfahrtsverbänden erarbeiteten „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ dazu beitragen, dem Fachkräftemangel in der Altenpflege zu begegnen.
Die Altenpflege gehört zu den Berufs¬zweigen mit dem größten Mangel an Fachkräften: Derzeit bewerben sich auf 100 offene Stellen nur noch 35 Altenpflegerinnen und Altenpfleger. Fachkräfte werden dringend gebraucht. Am Donnerstag verabschiedete der Bundestag daher mit den Stimmen aller Fraktionen ein Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege.
Mit dem Gesetz wird die Qualifizierung von Fachkräften auf zweierlei Weise gefördert: Zum einen werden im Rahmen von beruflichen Weiterbildungen die bereits bestehenden Möglichkeiten zur Ausbildungsverkürzung ausgebaut. Wer Vorkenntnisse im Pflegebereich mitbringt, kann die Ausbildung von drei auf zwei Jahre verkürzen. Die hohen Qualitätsanforderungen an die Ausbildung blei¬ben dabei sehr wohl gewahrt. Zum anderen können sich lebens- und berufserfahrene Menschen umschulen lassen. Wenn die Umschulung zwischen Anfang April 2013 und Ende März 2016 beginnt, finanziert die Bundesagentur für Arbeit sie wieder vollständig. Neben den Weiterbil¬dungskosten trägt die Bundesagentur auch das Arbeitslosengeld bezie-hungsweise die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Bereich der Grundsicherung.
Mit dem Gesetz setzt die christlich-li¬berale Koalition zwei Maßnahmen der „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ um. Um deutlich zu machen, dass die Altenpflege ein stark wachsender Dienstleistungssek¬tor mit hervorragenden beruflichen Perspektiven ist, hatten sich rund 30 Partner aus Bund, Ländern und Verbänden zusammengefunden und die Initiative auf den Weg gebracht. Mit ihr sollen die Ausbildungszahlen in der Altenpflege bis zum Jahr 2015 stu-fenweise um mehr als 30 Prozent ge¬steigert werden.

Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation. In zweiter und dritter Lesung setzten wir im Seearbeitsübereinkommens eine Charta der Arbeitnehmerrechte für weltweit 1,2 Millionen Seeleute auf 65.000 Handelsschiffen in deutsches Recht um. Die Charta ist eine Zusammenfassung zahlreicher seearbeitsrechtlicher Einzelübereinkommen und empfehlungen. Sie setzt weltweit verbindliche Min¬deststandards und trägt so zum fairen Welthandel bei.

Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlagenberatungsgesetz). In erster Lesung haben wir einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der honorarbasierten Anlage¬beratung beraten. Damit schaffen wir eine sinnvolle Alternative zur üblichen provisionsbasierten Beratung. Honorar-Anlageberatung soll nur derjenige durch¬führen dürfen, der einen ausreichenden Marktüberblick hat und sich nur durch das Honorar entgelten lässt. Provisionsbasierte Anlageberatung, die nach wie vor von vielen Anlegern nachgefragt wird, wird weiter möglich sein.
Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschrei¬bung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz). Wir modernisierten die Gesetzeslage in zweiter und dritter Lesung, um auf die veränderten Verhältnisse etwa durch die Reform des Personenstandrechts zu reagieren. So wird in zukünftigen Erhebungen nun auch der Bestand eingetragener Lebenspartnerschaften erfasst. Ebenfalls werden Erhebungs- und Hilfsmerkmale konkret festgelegt.

Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Die Erfahrungen bei der Anwendung des „Bildungs- und Teilhabe¬pakets“ zeigen Verwaltungsvereinfachungen und Rechtsänderungen an, die in zweiter und dritter Lesung zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Änderungen bezwecken im Detail eine Verbesserung und Vereinfachung der Inanspruchnahme, der Abrechnung und der Verwaltung von Leistungen.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschafts¬aufgaben und Finanzhilfen. Bund und Länder müssen bis Ende des Jahres prüfen, in welcher Höhe die Zahlungen des Bundes für den Zeitraum 2014 bis Ende 2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder „noch angemessen und erforder¬lich“ sind. Die im Zuge der Beratungen zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags vorgesehene Einigung ist weiterhin nicht erfolgt. Um die Planungssicherheit für anstehende Investitionen zu erhöhen, sollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Leistungen des Bundes für das Jahr 2014 auf Höhe der bisher jährlich geleisteten Beträge fortgeschrieben werden. Hierüber haben wir in erster Lesung beraten.

Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz). Der zur ersten Lesung vorgelegte Gesetzentwurf hat wichtige Maßnahmen aus dem Jahressteuergesetz 2013 aufgegriffen, das vom Bundesrat abgelehnt wurde. Die für Länder, Bürger und Unternehmen unverzichtbaren Bestandteile legen wir erneut vor.
Gesetz zum Wrackbeseitigungseinkommen. Wir berieten in erster Lesung ein Vertragsgesetz, mit dem der Beitritt Deutschlands zum Wrackbeseitigungsübereinkommen ermöglicht wird. Das Übereinkommen regelt erstmals die Beseitigung von Wracks, insbesondere aber die Modalitäten, mit denen der eingetragene Eigentümer zur Übernahme von Kosten verpflichtet werden kann. Die Regelung ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit des internationalen Seeverkehrs und zum Schutz der Meeresumwelt.

Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft weiter erhöhen – Initiative der Bundesregierung verstetigen und ausbauen. Der Beitrag der Kultur- und Kreativwirtschaft zur Bruttowertschöpfung in Deutschland ist bedeutend. Für das Jahr 2011 etwa wird er auf 62,7 Mrd. € veranschlagt. In 244.000 Unternehmen arbeiten knapp eine Million Erwerbstätige. Der Antrag der christlich-liberalen Koalition würdigt diese Bedeutung und benennt Stellen, an denen Kultur- und Kreativwirtschaft besser unterstützt werden kön¬nen. Auch weiterhin werden wir uns in der Initiative „Kultur- und Kreativwirtschaft“ besonders für die Belange dieses Wirtschaftszweiges einsetzen.

Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren. Das in zweiter und dritter Lesung verabschiedete Gesetz soll zu einer Verfahrensbeschleunigung und einer Erhöhung der Wirtschaftlichkeit gerichtlicher Verfahren beitragen. Mit der Bereitstellung der Videokonferenztechnik bzw. der Anordnung ihrer Verwendung durch die Justizverwaltung wird den Verfahrensbeteiligten in geeigneten Fällen die Gelegenheit geboten, an gerichtlichen Verfahren teilnehmen zu können, ohne extra anreisen zu müssen. Vorgesehen sind auch Regelungen zur Vernehmung von Zeugen, Sachver¬ständigen und Angeklagten unter Verzicht auf ihre persönliche Anwesenheit.

Erstes Gesetz zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes. Wir befassten uns in erster Lesung mit einem Entwurf zur Umsetzung europäi¬scher Vorgaben zum Holzhandel in deutsches Recht. Ziel des Gesetzes ist ins¬besondere die Verhinderung der Einfuhr von illegal geschlagenem Holz.

Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkasse, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze. In erster Lesung legten wir eine zusammenfassende und vereinfachende Neu¬regelung der bundesunmittelbaren Unfallkassen vor. Bestimmungen zur Prüfpflicht der Deutschen Rentenversicherung hinsichtlich der Künstler¬sozialabgabe und zur Prüfkompetenz im Bereich der Schwarzarbeit sind Teil des Pakets. Der Entwurf enthält darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung.

Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften. Der Gesetzesentwurf dient dem Abbau bundes¬rechtlicher Hindernisse, die die elektronische Kommunikation mit der Ver¬waltung behindern. In erster Lesung haben wir über technologische Normen beraten, die eine Verfahrenssicherheit in der Kommunikation sicherstellen, so etwa eine qualifizierte elektronische Signatur und Identifizierung. Der Gesetzesentwurf schafft die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Verwaltung das E-Government-Angebot ausbauen kann.
Originäre Kinderfilme aus Deutschland stärker fördern. Wir legten in erster Lesung eine Unionsinitiative zur Stärkung des Kinderfilms in Deutschland vor, die in enger Zusammenarbeit mit der Zielgruppe entstanden ist. Über die Verbesserung der Produktionsförderung schließen wir eine bedeutende Lücke zugunsten einer Verbesserung der Qualität des deutschen Kinderfilms, insbesondere hinsichtlich der Erhöhung des Anteils von ambitionierten Filmen mit Originalstoffen.

Daten und Fakten

Soziale Gerechtigkeit ist vor allem Chancengerechtigkeit. Dies ist das zentrale Ergebnis einer Untersuchung, die das Institut für Demoskopie Allensbach (IfD Allensbach) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) durchgeführt hat. 70% der Befragten empfinden eine wachsende Gerechtigkeitslücke. Um diese zu schließen, halten es 90% für ausschlag-gebend, allen Kindern gleiche Bildungschancen zu geben. Dazu gehört neben einer besseren frühkindlichen Förderung (56%) auch eine stärkere Vereinbarkeit von Familie und Beruf (71%). Aspekte der Einkommensspreizung und Vermögensverteilung treten in den Hintergrund zugunsten von Familien¬förderung, Kinderbetreuung, Schulpolitik, Ausbildungsförderung und Hoch¬schulpolitik: Nur für 21% der Befragten hat Verteilungsgerechtigkeit Vorrang, wohingegen fast dreimal so vielen (57%) Chancengerechtigkeit am wichtigsten ist. (Quelle: Studie „Was ist gerecht?“ des Instituts für Demoskopie Allensbach) Reallöhne steigen 2012 zum dritten Mal in Folge.

Die preisbereinigten Bruttomonatsverdienste in Deutschland sind im vergangenen Jahr durch¬schnittlich um 0,6% gestiegen. Nach einem Anstieg um 1,0% im Jahr 2011 und um 1,5% im Jahr 2010 ist dies somit der dritte Anstieg in Folge. Im Einzelnen: Die Nominallöhne lagen im Jahr 2012 um 2,6% über ihrem Vorjahreswert. Im selben Zeitraum erhöhten sich die Verbraucherpreise um 2,0%. Dabei zeigte sich auch, dass die Reallöhne innerhalb des Jahres 2012 von Quartal zu Quartal stetig anstiegen. War im ersten Quartal 2012 der Anstieg der Nominallöhne und der Reallöhne nahezu identisch, sodass die Reallöhne unverändert blieben, stiegen die Nominallöhne in den Folgequartalen jeweils stärker als die Verbraucherpreise. Dadurch beschleunigte sich folglich das Wachstum der Reallöhne – im vierten Quartal 2012 betrug es 1,2%. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Neue Rekordwerte bei Ein- und Ausfuhren. Sowohl bei den Einfuhren als auch bei Ausfuhren verzeichnete Deutschland im vergangenen Jahr Rekord¬werte. Insgesamt wurden Waren im Wert von 1.097,4 Milliarden Euro ausge¬führt und Waren im Wert von 909,2 Milliarden Euro eingeführt. Damit lagen die deutschen Ausfuhren im Jahr 2012 um 3,4% und die Einfuhren um 0,7% höher als im bisherigen Rekordjahr 2011. Während der Überschuss im Jahr 2011 noch 158,7 Milliarden Euro betragen hatte, wurde im Jahr 2012 ein Überschuss von 188,1 Milliarden Euro verbucht.
Nach vorläufigen Berechnungen der Deutschen Bundesbank schloss die Leistungsbilanz im Jahr 2012 zusammen mit den Salden für Dienstleistungen (-6,7 Milliarden Euro), Erwerbs- und Vermögenseinkommen (+51,8 Milliarden Euro), laufende Übertragungen (-37,1 Milliarden Euro) sowie Ergänzungen zum Außenhandel (-29,2 Milliarden Euro) mit einem Überschuss von 166,9 Milliarden Euro ab. Im Jahr 2011 hatte die Leistungsbilanz noch einen Saldo von 147,2 Milliarden Euro ausgewiesen. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Auf dem nachfolgenden Link können Sie meine Reden von dieser Woche einsehen:

https://gitta-connemann.de/category/reden/

Mittwoch, 20. Februar 2013: Amazon – Missbrauch von Leiharbeit
Donnerstag, 21. Februar 2013: Werkverträge
Freitag, 22. Februar 2013: Verbraucherpolitischer Bericht 2012
130222 Bundestag-Aktuell 03-13