27.2.2013: Zukünftig besseres Instrument im Kampf gegen Überfischung

OSTFRIESLAND. Es waren zähe Verhandlungen. Aber die EU-Fischereiminister haben sich nun in der Nacht auf ein „Rückwurf-Verbot“ geeinigt. Eines der Kernprobleme der europäischen Fischerei sind die hohen Rückwürfe von unbeabsichtigten Beifängen. In manchen Fischereien belaufen sich diese auf über 50 Prozent der Fänge. Damit wird das Problem der Überfischung verschärft. Mit dem „Rückwurf-Verbot“ soll verhindert werden, dass jährlich Tausende Tonnen Beifang zurück ins Meer geworfen werden.
„Diese Verschwendung wertvoller Meeres-Ressourcen ist unverantwortlich. Es ist gut, dass damit europaweit Schluss gemacht wird“, betonte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann nach Bekanntwerden der Entscheidung. Die Christdemokratin hatte für ihre Fraktion im vergangenen Sommer einen Antrag auf den Weg gebracht, der die Bundesregierung auffordert, sich auf EU-Ebene für die Einführung von Rückwurfverboten und Anlandegeboten einzusetzen. Nun soll die Reform zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Es wurde ein genauer Zeitplan für Anlande-Verpflichtungen beschlossen. Damit werden Rückwürfe von unbeabsichtigt gefangenen Fischen schrittweise in allen EU-Mitgliedstaaten faktisch verboten. Gitta Connemann sieht darin auch einen Vorteil für die heimischen Fischbetriebe wie in Ditzum oder Greetsiel. „Die Fischer in Ostfriesland wirtschaften bereits heute bestandserhaltend. Wenn jetzt alle diesem Vorbild folgen müssen, kann der Raubbau auf See beendet werden“.
Insgesamt sei der Kompromiss allerdings weniger ehrgeizig ausgefallen als Deutschland es sich gewünscht habe, räumte die Christdemokratin ein. Dies gelte insbesondere für die beschlossenen Bagatellgrenzen beim Rückwurfverbot. So soll insbesondere Flotten in Ländern wie Spanien mehr Zeit für die Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen zu geben. Auf der anderen Seite sei es Deutschland gelungen, Forderungen anderer Mitgliedstaaten abzuwehren, bestimmte Fischarten vom Rückwurfverbot gänzlich auszunehmen, zusätzliche Beifangquoten und höhere Bagatellgrenzen zu gewähren.

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