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3.7.2013: Vor dem Wahlkampf – die Bilanz

Liebe Freunde,

der Bundestag hat seine regulären Beratungen für diese Wahlperiode abgeschlossen. Nun steht der Wahlkampf bevor. Ich weiß, mit Eigenlob ist es immer so eine Sache. Aber wir können auch einmal mit Stolz sagen, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner und der Bundesregierung unser Land in den vergangenen vier Jahren vorangebracht hat. Noch nie war die Arbeitslosigkeit so niedrig. Noch nie waren die Aussichten vor allem für die jüngere Generation so gut. Deutschland ist in Europa das Land, auf das alle anderen schauen. Das ist auch das Verdienst der Bundeskanzlerin.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in den vergangenen vier Jahren auf vielen Gebieten eigene Akzente gesetzt. Als ein Beispiel will ich hier die Beteiligung des Parlaments in Europaangelegenheiten nennen. Der Bundestag hat heute hier mehr Mitspracherechte als noch vor vier Jahren. Das ist auch richtig, weil der Bundestag den Willen des Volkes unmittelbar repräsentiert.
CDU und CSU haben nun ihr Wahlprogramm vorgelegt. Es schafft die Voraussetzung dafür, dass Deutschland weiter auf dem Erfolgsweg bleiben kann. Es ist ein Programm von Maß und Mitte.
Steuererhöhungen, Euro-Bonds sowie immer neue Vorschriften und Bevormundungen – wie von Rot-Rot-Grün vorgeschlagen – würden unserem Land schaden. Die Menschen und die Unternehmen brauchen in diesen Zeiten vor allem eines: Verlässlichkeit. Die Welt wandelt sich rasant. Unsere Arbeitnehmer und Unternehmer müssen sich ständig neuen Anforderungen stellen. Da muss es auch Bereiche geben, wo sie wissen können: Hier bleibt zunächst einmal alles auf einem vernünftigen Weg.
Das bedeutet nicht, dass wir nicht an der einen oder anderen Stelle Korrekturen machen müssen. So müssen wir mehr Geld in die Infrastruktur investieren. Wir müssen unser Bildungs- und Forschungsniveau verbessern. Und wir können dann auch die eine oder andere Ungerechtigkeit beseitigen – Stichwort: Mütterrente. Dabei versprechen wir unter dem Strich keine Utopien, sondern nur das, was finanzierbar ist.
Ich bin mir sicher: Die Menschen werden diese Botschaft verstehen.

Schnell und direkt, unbürokratisch und nachhaltig – so hilft die Bundesregierung den Opfern der Flutkata-strophe im Süden und Osten Deutschlands. In ihrer Regierungserklärung zum zweiten „Jahrhunderthoch-wasser“ in nur elf Jahren zeigte sich Kanzlerin Merkel am Dienstag zuversichtlich, dass Deutschland die Herausforderungen bewältigen kann. Sie dankte den Einsatzkräften von Bundeswehr, Technischem Hilfs-werk, Bundespolizei und Feuerwehr sowie den zahlreichen Freiwilligen. Wir setzten einen Fluthilfefonds im Umfang von acht Milliarden Euro ein, den Bund und Länder gemeinsam befüllen.
Der Bund übernimmt davon einen Anteil von 4,75 Milliarden Euro, die Länder die restlichen 3,25 Milliarden Euro. Der Anteil des Bundes ist deshalb leicht höher, weil er die Reparatur von beschädigten Schienennetzen, Bundesstraßen, Autobahnen und Wasserwegen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro allein trägt. Der Rest wird zwischen beiden Seiten aufgeteilt.

Der Bund streckt die acht Milliarden Euro über einen Nachtragshaushalt für 2013 komplett vor. Dadurch erhöht sich die Nettokreditaufnahme in diesem Jahr von 17,1 Milliarden Euro auf 25,1 Milliarden Euro, liegt aber immer noch unterhalb der durch die Schuldenbremse vorgeschriebenen Grenze. Die Länder haben 20 Jahre Zeit, dem Bund ihren Anteil zurückzuzahlen. Mit dem Beschluss des Bundestages und des Bundesrates zur Einrichtung des Fonds kann die Auszahlung der Hilfsgelder beginnen. Das Geld soll Privathaushalten, Unternehmen sowie betroffenen Städten und Gemeinden zugute kommen. Betrieben, die wegen der Flut Arbeitsausfälle hinnehmen mussten, werden die Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend ab 1. Juni 2013 für drei Monate erstattet.

Es grüßt Sie herzlich
Ihre
Gitta Connemann

Berlin, den 3. Juli 2013

Die Woche im Plenum

Gesetz zur Suche uns Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und Änderung anderer Gesetze. Der Kompromiss zwischen Bund und Ländern, Parteien und Fraktionen über das weitere Vorgehen bei der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle steht. Der Bundestag verabschiedete am Freitag das entsprechende Standortauswahlgesetz. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass der seit Jahrzehnten bestehende Konflikt um ein atomares Endlager im gesamtgesellschaftlichen Konsens gelöst werden kann.

Mit dem Gesetz werden die einzelnen Verfahrensschritte für die ergebnisoffene Suche und Auswahl eines Standortes festgelegt, an dem hoch radioaktive Abfälle sicher gelagert werden können. An dem Suchverfahren wird die Öffentlichkeit in allen Phasen umfassend beteiligt; der Dialog mit den Betroffenen wird geführt.
Bevor das Auswahlverfahren beginnt, werden Grundsatzfragen geklärt – zum Beispiel welche Mindestanforderungen an den Standort gestellt werden und welche Ausschlusskriterien gelten sollen. Hierfür wird eine pluralistisch zusammengesetzte Kommission eingerichtet. Wesentliche Schritte während des Standortauswahlverfahrens wie die Festlegung der Entscheidungsgrundlagen sowie die Entscheidungen über die über- und die untertägigen Untersuchungen möglicher Standorte werden durch Gesetze getroffen. Das Verfahren endet mit der abschließenden gesetzlichen Entscheidung für einen bestimmten Standort.

Vertrauen in Organtransplantationen stärken. Der Bundestag zieht die Konsequenzen aus den Manipulationen und Betrugsfällen bei Organtransplantationen, die im vergangenen Jahr bekannt geworden waren. In einem gemeinsamen Antrag, der am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet wurde, fordern alle Bundestagsfraktionen eine Reihe von Sofortmaßnahmen, um das verloren gegangene Vertrauen der Menschen in das System der Organspende wiederherzustellen.

Als Reaktion auf die Unregelmäßigkeiten vor allem in Lebertransplantationszentren wurde bereits beschlossen, dass in Zukunft Manipulationen an den Wartelisten für Patienten strafrechtlich verfolgt werden. Darüber hinaus müssen die Richtlinien der Bundesärztekammer, die die Grundlage für die Organtransplantation bilden, künftig vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden. Hiermit soll möglicher Willkür vorgebeugt werden.
Um in Zukunft deutlich bessere Informationen über Umfang und Art der Organverpflanzungen in Deutschland zu erhalten, soll ein Transplantationsregister geschaffen werden. Denn nur mit der nötigen Datentransparenz wird es möglich sein, die Abläufe von der Spende über die Zuteilung bis zur Verpflanzung des Organs zu verbessern.

Bereits im Sommer 2012 wurde mit den Stimmen aller Fraktionen des Bundestages beschlossen, dass Bürger und Bürgerinnen über das Thema Organspende besser aufgeklärt werden. Parallel dazu wurden Strukturverbesserungen in der Transplantationsmedizin auf den Weg gebracht. Ziel dieser Maßnahmen war es, die Spendenbereitschaft in Deutschland zu fördern und den 12.000 Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, eine Transplantation in Aussicht zu stellen.

Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken. Aufdringliche Werbeanrufe, überzogene Abmahnrechnungen oder dubiose Inkassomethoden – solche unlauteren Geschäftspraktiken sind eine erhebliche Belastung für betroffene Verbraucher und Kleinunternehmer. Die christlich-liberale Koalition geht gegen diese Auswüchse nun mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vor, das der Bundestag am Donnerstag verabschiedete.

Bei unerlaubter Telefonwerbung wird die Obergrenze für Bußgelder von 50.000 auf 300.000 Euro versechsfacht.
Vermeintliche Gewinnspiele, mit denen oftmals langfristige Verpflichtungen für den Verbraucher einhergehen, können künftig nicht mehr rechtswirksam am Telefon verabredet werden, sondern müssen vom Unternehmer in Textform vorgelegt werden.

Im Bereich von urheberrechtlichen Abmahnungen werden die Anwaltsgebühren, die einem Verbraucher in Rechnung gestellt werden dürfen, auf der Grundlage eines festen Streitwerts gedeckelt. Damit soll Geschäftsmodellen von Anwälten, die auf überzogenen Abmahnungen beruhen, der Boden entzogen werden. Bei Klagen gegen einen Verbraucher wegen einer Urheberrechtsverletzung darf sich der Kläger künftig nicht mehr den Gerichtsort aussuchen. Ist eine Abmahnung unberechtigt, kann der Betroffene außerdem verlangen, dass seine eigenen Kosten für die Rechtsverteidigung vom Abmahnenden ersetzt werden.

Inkassounternehmen werden in Zukunft strenger von den Behörden kontrolliert und können mit höheren Bußgeldern belegt werden. Zusätzlich wird die Transparenz für den Verbraucher erhöht: Aus jeder Rechnung muss klar hervorgehen, für wen das Inkassounternehmen arbeitet, auf welcher Grundlage der Rechnungsbetrag
beruht und wie sich die Inkassokosten berechnen. Ebenso wird in Zukunft festgelegt, welche Gebühren und Auslagen einem Verbraucher für den Einzug der Forderung höchstens in Rechnung gestellt werden dürfen.

Kampf der Verstümmelung weiblicher Genitalien. Die Verstümmelung weiblicher Genitalien wird künftig härter bestraft. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein Gesetz der christlich-liberalen Koalition, mit dem ein eigener Tatbestand im Strafgesetzbuch verankert wird. Diese Art der Genitalverstümmelung wird somit künftig als Verbrechen eingestuft, bei dem der Täter eine erhöhte Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu 15 Jahren zu erwarten hat. Opferverbände hatten schon lange eine solche Regelung gefordert, um den Schutz gefährdeter Mädchen und Frauen zu verbessern.

Die Verstümmelung der weiblichen Genitalien ist eine schwerwiegende und durch nichts zu rechtfertigende Menschenrechtsverletzung. Davon betroffen sind zwar hauptsächlich Mädchen und Frauen in bestimmten Regionen Afrikas, Asiens und Südamerikas. Nach Schätzungen leben aber auch in Deutschland knapp 24.000 Betroffene sowie etwa 6.000 Mädchen und Frauen, die von Genitalverstümmelung bedroht sind.

Der Gesetzgeber ist hier in der Pflicht, diese gefährdeten Mädchen und Frauen mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu schützen. Dabei spielt das Strafrecht zweifellos eine besondere Rolle. Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist zwar schon nach geltendem Recht als gefährliche Körperverletzung strafbar. Mit der Regelung in einem eigenen Tatbestand im Strafgesetzbuch macht die Koalition jetzt deutlich, dass es hier um ein erhebliches
Unrecht geht, bei dem der Staat auch ein gesteigertes Interesse an der Strafverfolgung hat.

Das Gesetz stärkt außerdem die Rechte der Opfer einer Genitalverstümmelung im Strafverfahren. Sie können sich dem Prozess als Nebenklägerin anschließen und haben frühzeitig einen Anspruch auf Bestellung eines anwaltlichen Beistands.

Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zu den Ergebnissen des G8-Gipfels und zum Europäi-schen Rat am 27./28. Juni 2013 in Brüssel. Die G8-Staaten haben sich in Bezug auf den syrischen Bürgerkrieg und die Vermeidung der Steuerhinterziehung auf den Rahmen einer gemeinsamen Haltung einigen können. Auch fanden vielversprechende Gespräche hinsichtlich der Einrichtung einer transatlantischen Freihandelszone statt. In der Regierungserklärung erläutert die Bundeskanzlerin zudem die Schwerpunkte des bevorstehenden EU-Rates.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) vom 11. August 2006 und folgender Resolu-tionen, zuletzt 2004 (2011) vom 30. August 2011 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Wir stimmten der Entscheidung der Bundesregierung zu, die deutsche Beteiligung an dem durch die Vereinten Nationen mandatierten Einsatz um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Mission kommt angesichts der gewachsenen Unsicherheit in der Region weiter eine wichtige Rolle zu. Die Bundeswehr ermöglicht mit ihrem Beitrag den Erfolg der wichtigen Stabilisierungsmission und wirkt so deeskalierend.

Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission in Mali (MINUSMA) auf Grundlage der Resolution 2100 (2013) des Sicherheitsra-tes der Vereinten Nationen vom 25. April 2013. Wir haben der deutschen Beteiligung an der durch die Vereinten Nationen beschlossenen Stabilisierungsmission zugestimmt. Deutschland wird mit bis zu 150 Soldaten ins-besondere zur Logistik der Mission beitragen und so seiner Verantwortung auch im Rahmen der VN gerecht werden.

Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesver-fassungsgerichtes vom 7. Mai 2013. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass aufgrund des all-gemeinen Gleichheitssatzes im Grundgesetz das Steuersplitting auf Lebenspartner ausgeweitet werden soll. Wir setzen dieses Urteil nun um, indem wir die Beratungen im Bundestag mit der zweiten und dritten Lesung abge-schlossen haben. Nach Zustimmung auch des Bundesrates kann das Gesetz so noch vor der Sommerpause endgültig verabschiedet werden.

Gesetz zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel. Wir bekräftigten unser Ziel der besseren weltweiten Kontrolle des Waffenhandels in zweiter und dritter Lesung. Mit der Ratifizierung des von den Gremien der Vereinten Nationen ausgehandelten Vertrags, an dessen Entstehung die Bundesregierung intensiv beteiligt war, nehmen wir einen wichtigen Schritt hin zur erstmaligen Festlegung international verbindlicher Regeln zum Transfer von Rüstungsgütern. Das Abkommen, das von mindestens 50 Staaten der Weltgemeinschaft ratifiziert werden muss, um in Kraft zu treten, kann in Zukunft dazu dienen, bewaffneten Konflikten vorzubeugen, den Schutz der Menschenrechte durchzusetzen aber auch Terrorismus und Kriminalität einzudämmen.

Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrecht-licher Vorschriften (VorstKoG / Aktienrechtsnovelle 2012). Im Vordergrund dieses Gesetzes, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten, stehen die Neuregelungen der Managervergütung. Künftig sind die Ver-gütungssysteme der Vorstandsmitglieder ein festes und verbindliches Element der jährlichen Hauptversamm-lung. Somit kommt den Eigentümern die Aufgabe zu, die Höchstgrenzen dieser Gehälter festzulegen. Der Auf-sichtsrat behält das Vorschlagsrecht dafür. Durch die neue Regelung wird die Rechenschaftspflicht gegenüber den Aktionären verschärft. Weitere Inhalte dieses Gesetzes sind verschiedene, eher technische Punkte im Ak-tienrecht.

Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und zur Überwachung von Prostitutionsstätten. Mit der zweiten und dritten Lesung dieses Gesetzes setzen wir zum einen die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämp-fung des Menschenhandels und zum anderen den Schutz seiner Opfer um. Die Erweiterung und Verschärfung der Strafvorschriften zum Menschenhandel ist ein wichtiger Schritt. Zudem schaffen wir im nationalen Recht die gesetzliche Grundlage, dass Prostitutionsstätten zukünftig überwacht werden können. So beugen wir kriminellen Begleiterscheinungen wie Menschenhandel, Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung vor. Die Prostituti-onsstätten werden in den Katalog der überwachungsbedürftigen Gewerbe nach § 38 Abs. 1 der Gewerbeord-nung aufgenommen, was eine Zuverlässigkeitsprüfung des Betreibers nach sich zieht. Mit dieser Novelle be-kommen die Behörden endlich die gewerberechtlichen Kontrollmöglichkeiten, wie sie bereits für andere Betriebe bestehen. Darüber hinaus kann der Betrieb des Prostitutionsbetriebs von Auflagen abhängig gemacht werden.

Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen. Wir setzen das bilaterale Abkommen mit den USA zur Bekämpfung der grenz-überschreiten-den Steuerhinterziehung durch Ausbau des automatischen Informationsaustausches mit zweiter und dritter Lesung in Kraft. Das Abkommen knüpft an das sogenannte FATCA-Gesetz der USA an („Foreign Account Tax Compliance Act“) und soll zu einem europa- und weltweiten Standard ausgebaut werden.

Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung be-schlossen, soll vor allem das Ordnungsgeldverfahren zur Durchsetzung von Offenlegungspflichten im Bilanz-recht modernisiert werden. Vor allem entlasten wir kleine und kleinste Kapitalgesellschaf-ten. Diese sehen sich bisher teilweise Ordnungsgeldern gegenüber, die eine Existenzbedrohung darstellen. Daher wollen wir die Ord-nungsgelder zukünftig nach der Größe der Unternehmen staffeln.

Bericht der Bundesregierung zum Stand der Aufarbeitung der SED-Diktatur. Der vorliegende Bericht stellt eine beispielslose Bestandsaufnahme aller Maßnahmen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur dar und verweist auf die enormen Erfolge dieser Aufarbeitung. Zahlreiche Museen und Gedenkstätten sind entstanden. Wichtiger noch: Die Opfer des menschenverachtenden Systems wurden rehabilitiert und entschädigt, die Täter rechtlich verfolgt. Besonders erfreulich ist die umfangreiche Forschung zum Regime der DDR, deren Ergebnisse der darauf aufbauenden politischen Bildungsarbeit sehr zugute kommen. Insgesamt fördert der Bund die geschichtliche Aufarbeitung des SED-Unrechtsstaates mit deutlich über 100 Millionen Euro pro Jahr. Gleichzeitig gibt es, gerade mit Blick auf den Kenntnisstand der jungen Generation, noch viel zu tun, um die Erinnerung an Unrecht und Leid aufrecht zu halten. Dafür steht unsere Fraktion wie keine andere. Wir fordern daher die konsequente Fortführung der engagierten Arbeit der befassten Stellen. Hier kommt insbesondere der sog. „Jahn-Behörde“ eine zentrale Rolle zu.

Fortschrittsbericht 2012 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Der Bericht der Bundesregierung ist mitt-lerweile durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung bewertet und kommentiert worden. Während der Einsatz für ein besseres Nachhaltigkeitsmanagement begrüßt wird, sieht der Beirat auch Verbes-serungsmöglichkeiten, etwa in einer besseren Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Ausdrücklich begrüßt werden die Arbeitsschwerpunkte der Bundesregierung, etwa bezüglich eines nachhaltigen Wirtschaftens oder im Bereich der Klima- und Energiepolitik. Wir fordern die Bundesregierung daher dazu auf, sich weiter – wie durch den Beirat empfohlen – für Nachhaltigkeit einzusetzen. Die Nachhaltigkeitsziele sollten langfristig, zumindest bis 2030, fortgeschrieben werden.

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz). Ab August können Eltern endlich Betreuungsgeld bekommen. Mit der zweiten und dritten Lesung des Betreuungsgeldergänzungsgesetzes haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass jene Eltern, die das Elterngeld in einen Altersvorsorgevertrag einzahlen oder für das Bildungsparen einsetzen, einen Bonus in Höhe von 15 Euro monatlich bekommen. Elterngeld in einen Altersvorsorgevertrag einzahlen oder für das Bildungsparen ein-setzen, einen Bonus in Höhe von 15 Euro monatlich bekommen.

Syrische Flüchtlinge schützen. Wir haben als christlich-liberale Koalition im Konsens mit den Fraktionen von SPD und Grünen einen gemeinsamen Antrag für den verbesserten Schutz syrischer Flüchtlinge vorgelegt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei einer Verstärkung ihrer Hilfsleistungen vor Ort auch eine Zahl besonders schutzbedürftiger und mit Deutschland verbundener Flüchtlinge nach Deutschland aufzunehmen. Mit der Auf-nahme dieser 5.000 Menschen wollen wir Not lindern und es in Deutschland lebenden Syrern er-möglichen, ihren Verwandten in Zeiten der Not beizustehen. Gleichzeitig unterstreichen wir, dass ein Ende der Gewalt in Syrien dringend erreicht werden muss.

Jahresbericht 2012 des Wehrbeauftragten (54. Bericht). Der auf der Grundlage von 4.300 Eingaben von Soldaten der Bundeswehr erstellte Bericht unseres Wehrbeauftragten benennt Punkte, an denen die Einsatz- und Dienstbedingungen unserer Soldaten noch verbessert werden können. Der Bericht ist geprägt durch die Auswirkungen der Neuausrichtung der Streitkräfte sowie der Auslandseinsätze der Bundeswehr. Wenngleich festzustellen ist, dass die Zahl der Eingaben rückläufig ist und der Wehrbeauftragte eine Reihe von positiven Entwicklungen feststellt, so nehmen wir die geschilderten Probleme und Hinweise auf Mängel ernst. Insbeson-dere mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Dienst sind Verbesserungen geboten.

Für eine humane Arbeitswelt – Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz stärken. Mit unserem Antrag weisen wir auf die Verantwortung aller Beteiligten hin, sich dem zunehmenden Problem der Gewährleistung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz anzunehmen. Wir begrüßen die zahlreichen Initiativen der Bundesre-gierung in diesem Bereich, sind aber gleichzeitig der Ansicht, dass den Faktoren, die zu vermehrtem psychi-schem Stress führen, nur schwer mit bürokratischen Mitteln beizukommen ist. Weniger Stress kann nicht einfach verordnet werden – es kommt vielmehr auf gezielte Maßnahmen für den einzelnen Arbeitnehmer und den ein-zelnen Betrieb an.

Deutschland in der globalen Wissensgesellschaft klar positionieren – Internationalisierung von Wissen-schaft und Forschung weiter vorantreiben. Die Umsetzung der Internationalisierungsstrategie der Bundesre-gierung war ein sehr zielführender Kompass für die Aktivitäten der einzelnen Ressorts mit diesem Zweck. Auch und gerade die wirtschaftliche Stärke Deutschlands sowie die starke Förderung von Forschung und Technologie haben die Attraktivität unseres Landes für kluge Köpfe gesteigert. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, auch in Zukunft keine Lücke zwischen Nach-frage und Förderangebot entstehen zu lassen und daher diesen Weg weiter mit Nachdruck zu verfolgen.

Gesetz zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelung über die Be-kanntmachung zum Ausstellungsschutz. Wir modernisieren das Geschmacksmustergesetz. Wir führen den neuen Begriff des eingetragenen Designs ein und präzisieren Schutzwürdigkeit sachgerecht. Die Überarbeitung des Strafmaßes dient der Stärkung des Markenrechts. Eine dreimonatige Freiheitsstrafe ist nun als Mindeststra-fe für den Straftatbestand der gewerbsmäßig begangenen Kennzeichenverletzung festlegt. Auch die banden-mäßige Begehung dieser Straftat wird ausdrücklich im Markengesetz berücksichtigt.

Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechts-schutzes. In zweiter und dritter Lesung haben wir ein Verbot der Patentierung von Pflanzen, Tieren und biologi-schen Verfahren zu deren Gewinnung präzisiert. Zu den nicht patentierbaren Tieren und Pflanzen gehören auch deren Samen, Eizellen und Embryonen. Die Novelle dient darüber hinaus der weiteren Entbürokratisierung und verstärkten Nutzerorientierung, etwa durch eine nutzerfreundliche Optimierung der Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt für Patentsachen. Kosten und Aufwand bei der Patentanmeldung sollen in diesem Zusammenhang reduziert werden. Wir sind zuversichtlich, mit der Straffung und Vereinfachung des Verfahrens der Patentanmeldung die Rechte der Erfinder besser zu schützen und Innovationen zu fördern.

Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsge-setzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUKNOG). Mit der zweiten und dritten Lesung haben wir die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland vorangebracht. Die Reduzierung und Neuorganisation der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen wird mit diesem Gesetz formal abgeschlossen und zukunftsfest ausgestaltet. Durch Fusionen errichten wir im Konsens mit der Selbstverwal-tung die Unfallversicherung Bund und Bahn sowie die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft-Post-Logistik-Telekommunikation. Außer-dem mildern wir in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung mit diesem Gesetz die hohen Beitragsbelastungen für bestimmte Landwirtfamilien.

Deutsche Sprache fördern und sichern. Nach dem Bericht der Enquete- Kommission „Kultur in Deutschland“ ist die deutsche Sprache das prägende Element deutscher Identität. In Europa sprechen etwa 100 Millionen Menschen Deutsch als Muttersprache – ein Spitzenplatz. Gerade für die Integration ist der Spracherwerb eine wesentliche Voraussetzung. Wir setzen uns daher für die verstärkte Förderung des Deutschen ein und schlagen hierfür geeignete Mittel für die nationale und internationale Ebene vor.

Deutschland drittgrößtes Aufnahmeland für Flüchtlinge. Die Zahl der in Deutschland lebenden Flüchtlinge betrug Ende 2012 nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) 589.700, das sind 17.000 mehr als ein Jahr zuvor. Damit ist Deutschland das weltweit drittgrößte Zufluchtsland nach Pakistan und dem Iran und verzeichnet nach den USA den zweitgrößten absoluten Anstieg der Flüchtlingszahlen (USA: + 25.000 Flüchtlinge im Jahr 2012). Die meisten neuen Flüchtlinge kommen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan nach Deutschland. Auch auf die Einwohnerzahl gerechnet beherbergt Deutschland im Vergleich zu anderen entwickelten Ländern viele Flüchtlinge: Auf 1.000 Einwohner kommen 7 Flüchtlinge. Auf dem europäischen Kon-tinent weisen nur Malta (20 pro 1.000 Einwohner), Montenegro (18), Schweden (10) und Norwegen (9) höhere Kennziffern auf. Laut UNHCR befinden sich weltweit ca. 35,8 Millionen Menschen auf der Flucht oder in flucht-ähnlichen Situationen. Das sind 400.000 mehr als noch Ende 2011. (Quelle: UNHCR)
Ein Euro ist in Deutschland mehr wert als bei den Nachbarn. Verbraucher in Deutschland bekommen für ihren Euro mehr als die Menschen in den meisten Nachbarländern. Lediglich in Polen und Tschechien sind die Lebens-haltungskosten niedriger, wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden berichtete. Insgesamt lag das Preisniveau in Deutschland im vergangenen Jahr um 1,8 % über dem Durchschnitt der 27 Länder der Europäischen Union. Am teuersten innerhalb der EU ist es in Dänemark: Hier liegen die Lebenshaltungskosten 41,9 % über dem Durchschnitt aller 27 Mitgliedstaaten. An zweiter und dritter Stelle stehen die anderen skandinavischen Länder Schweden (+ 28,4 %) und Finnland (+ 24,0 %). Innerhalb der EU am billigsten ist es in Bulgarien: Hier müssen die Verbraucher für den Erwerb eines repräsentativen Warenkorbs nicht einmal halb so viel zahlen wie im Durchschnitt aller Mitgliedstaaten (– 51,1 %). (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Bildungs- und Forschungsausgaben im Jahr 2011 gestiegen. Im Jahr 2011 wurden in Deutschland nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes insgesamt 245,1 Mrd. € für Bildung, Forschung und Wissenschaft ausgegeben. Das waren 4,5 % mehr als im Jahr 2010. Begünstigt wurde diese Entwicklung durch das Zukunftsinvestitionsgesetz, den Kinderbetreuungsausbau, den Hochschulpakt, die Exzellenzinitiative und andere Sonderprogramme. In Relation zum Bruttoinlandsprodukt 2011 wurden 9,5 % für Bildung, Forschung und Wissenschaft verwendet, im Jahr zuvor waren es 9,4 %. Der mit 137 Mrd. € größte Anteil der Ausgaben entfiel auf die Erstausbildung in Kindergärten, Schulen und Hochschulen, sowie auf die duale Ausbildung. Private Haushalte wandten 20,1 Mrd. € für Bildung auf, während 20,9 Mrd. € in die Bereiche Weiterbildung, Jugendar-beit, Krippen und Horte flossen. Für Forschung und Entwicklung wurden von Unternehmen und au ßeruniversitären Forschungseinrichtungen 62,1 Mrd. € aufgewendet. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

130702 Bundestag-Aktuell 11-13