Skip to main content

5.3.2013: „Au-Pair-Beschäftigung wird attraktiver“

BERLIN. Das Bundeskabinett hat jetzt eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts verabschiedet, die auch Auswirkungen auf das Au-Pair-Recht hat. „Mit der Verordnung wird die Au-Pair-Beschäftigung attraktiver gestaltet“, berichtet die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Denn die Höchstaltersgrenze für Au-Pairs wird von 25 auf 27 Jahre angehoben. Die neue Altersgrenze bewegt sich im Rahmen des Europäischen Übereinkommens über die Au-Pair-Beschäftigung, wonach Au-Pair-Beschäftigte nicht älter als 30 Jahre sein dürfen.
Neu sei laut Connemann auch, dass die deutsche Sprache nicht mehr wie bisher als Muttersprache gesprochen werden muss. Es sei künftig lediglich erforderlich, dass Deutsch als Familiensprache gesprochen wird.
Es wird auch klargestellt, dass die Zustimmung ohne Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit erteilt wird. Die Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.