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4.3.2013: Risiken des Finanzhandels mindern

Liebe Freunde,

die Finanzkrise der Jahre 2008 und 2009 darf sich nicht wiederholen. Deren Folgen sind immer noch spürbar, auch wenn sich Deutschland längst vom Einbruch des Wachs¬tums erholt hat. So sinnvoll die Ausgaben für die Konjunkturprogram¬me auch waren, diese haben natürlich das Staatsdefizit erhöht. Die Finanzkrise war auch der Keim für die Euro-Staatsschuldenkrise, die uns bis heute beinahe täglich beschäftigt.

In dieser Woche hat nun der Bundestag ein weiteres wichtiges Gesetz verabschiedet, das die Risiken des Finanzhandels beschränken wird. Konkret geht es um die Regulierung des Hochfrequenzhandels. Schon längst wird an den Börsen der Handel zu einem Großteil nicht mehr von Maklern, sondern über Computer abgewickelt. „Sie kaufen und verkaufen in Millisekunden, handeln selbstständig nach den Algorithmen, mit denen man sie gefüttert hat. Ein Mensch kommt da nicht mehr mit“, hieß es dazu kürzlich in einer Wirtschaftzeitung.

Diese Art des Handels hat in der Vergangenheit zum Teil heftige Kursschwankungen hervorgerufen, die sich leicht zu größeren Krisen hätten ausweiten können. Mit dem Ge¬setz werden nun einige Vorkehrungen getroffen, die diesem Handel in Zukunft erstmals so etwas wie Leitplanken geben sollen. Es reiht sich ein in eine Vielzahl von Maßnah¬men, mit der die christlich-liberale Koalition Konsequen¬zen aus der Finanzmarktkrise zieht. So haben wir unter anderem bereits ein Verbot der Leerverkäufe, eine Stärkung der Finanzaufsicht und die Einführung einer Bankenabga¬be durchgesetzt. Ich weiß, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hier weitere Regulierungen vorantreibt. Ihre Durchschlagkraft hängt aber immer davon ab, dass möglichst viele Partner in Europa und in der Welt mitziehen. Die Regulierung der Finanzmärkte muss weitergehen.

In der vergangenen Woche hatten wir in Europa zwei wichtige Wahlen. Auf Zypern gab es einen Machtwechsel. Der konservative Politiker Nikos Anastasiades wird neuer Präsi¬dent. Diese Entscheidung bietet der Troika aus EU-Kom¬mission, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internatio¬nalem Währungsfonds (IWF) nun die Chance, vernünftige Gespräche über die von Nikosia beantragten Mittel beim europäischen Rettungsfonds zu führen. An unseren Forderungen hat sich nichts geändert. Zypern muss vor allem energisch gegen die Geldwäsche vorgehen.

Schwieriger ist nach der Wahl die Lage in Italien, wo sich noch keine handlungsfähige Regierung abzeichnet. Aus eigenem Interesse sollte aber Italien auf seinem Reformkurs bleiben. Dank der Anstrengungen der alten Regierung von Mario Monti hat das Land seine Lage stabilisiert. Das sollte nicht aufs Spiel gesetzt werden.

Es grüßt Sie herzlich
Ihre
Gitta Connemann

Berlin, den 01. März 2013

Kurzberichte aus dem Plenum

Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel. In dieser Woche haben wir in zweiter und dritter Lesung weitere Regulierungen für einen gefährlichen Bereich des Finanzmarktes beschlossen. Der Hochfrequenzhandel erfolgt über computergesteuerte Handelsprogramme, die in Sekundenbruchteilen Kauf- und Verkaufssignale auslösen. Wir führen strenge Anforderungen für die Nutzung dieses Instruments ein, regeln und minimieren dadurch besondere Risiken wie Systemüberlastungen und Überreaktionen bei Kursentwicklungen und schließen Lücken in der Aufsicht der Hochfrequenzhändler. Ein weiteres Mal ist Deutschland europäischer Vorreiter in der Finanzmarktregulierung.
Siebentes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes. In dieser Woche beschlossen wir die Einführung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage. In der Debatte zur zweiten und dritten Lesung haben wir die Einzelheiten der von vielen erwarteten Regelung dargelegt.
Entgeltgleichheit für Frauen und Männer verwirklichen – Familienfreundliche Unternehmen als Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter. Die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP haben als ursachengerechte Strategie zur Verminderung der Entgeltungleichheit von Frauen und Männern Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorgeschlagen.
Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Mali sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012) und 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Wir stimmten der Entsendung von bis zu 180 Bundeswehrangehörigen zur EU-geführten Ausbildungsmission für die malischen Streitkräfte zu.
Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Internationalen Unterstützungsmission in Mali unter afrikanischer Führung (AFISMA) auf Grundlage der Resolution 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Im Rahmen der internationalen Unterstützungsmission für die malischen Streitkräfte stimmten wir auch einer Beteiligung der Bundeswehr im Logistikbereich zu.
Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes. Die LINKE muss ihren Vertreter im Parlamentarischen Kontrollgremium nach dem Austritt ihres Abgeordneten Wolfgang Neskovic ersetzen und schlug dem Plenum zur Wahl den Abgeordneten Steffen Bockhahn vor.
Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II. Wir beschlossen die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II in zweiter und dritter Lesung. Das Gesetz beschleunigt das Verfahren, was angesichts des schlechten Zustands des Bergwerks geboten ist. Geregelt werden auch Kriterien zum Abbruch der Rückholung, wenn Grundsätze des Strahlenschutzes nicht eingehalten werden können oder die bergtechnische Sicherheit nicht gewährleistet ist.
Im maroden Atommülllager Asse lie¬gen rund 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen. Weil das Grubengebäude instabil ist und Wasser in die Kammern zu dringen droht, soll die Schachtanlage in Nie¬dersachsen so bald wie möglich geschlossen werden. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag fraktions¬übergreifend ein Gesetz, wonach die Abfälle, die zwischen 1967 und 1978 in der Asse eingelagert worden waren, beschleunigt zurückgeholt werden sollen. Die Sicherheit der Bergleute und der Bevölkerung vor Ort wird je¬derzeit gewährleistet.
Mit dem Gesetz wird die Rückholung der Abfälle aus dem ehemaligen Salzbergwerk im Landkreis Wolfen¬büttel zur Vorzugsoption gegenüber anderen Optionen wie Verfüllung und Umlagerung. Das Gesetz sieht dafür Verfahrensregeln und bürokratische Erleichterungen vor. Unter anderem soll für die Rückholung kein Planfest¬stellungsverfahren nötig sein. Im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben sollen Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften möglich sein, soweit der Strahlenschutz generell gewährleistet ist. Für mögliche Störfälle wird Vorsorge getroffen, so dass Men¬schen und Umwelt keinerlei schädlicher Strahlung ausgesetzt werden.
Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften. Neben verwaltungstechnischen Notwendigkeiten ist ein Schwerpunkt dieses Gesetzes die Einführung einer Sonderregelung für Elektrofahrzeuge im Rahmen der sogenannten Dienstwagenbesteuerung, mit der wir Elektromobilität stärker fördern. Hierfür schafften wir in zweiter und dritter Lesung die Grundlage.
Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Antibiotika in der Tierhaltung). Die in zweiter und dritter Lesung verabschiedete Novelle dient der Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung. Eingeführt wird etwa die einzelbetriebliche Erfassung der Therapiehäufigkeit mit Antibiotika über eine Datenbank. Der daraus ermittelte durchschnittliche Therapieindex wird Überschreitungen erkennen lassen und so zur Reduzierung des Einsatzes insgesamt beitragen. Umwidmungen von Antibiotika, die für die Humanmedizin wichtig sind, werden eingeschränkt.
Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz – TierGesG). Wir beschlossen in zweiter und dritter Lesung eine Neustrukturierung des Tierseuchenrechts, wodurch eine bessere EU-weite Abstimmung in der Tierseuchenbekämpfung erreicht wird. Angesichts des stetig zunehmenden inner- und außergemeinschaftlichen Handels mit Tieren und Tierprodukten ist dies ein sinnvoller und notwendiger Schritt.
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften. Die umfassend überarbeitete Ausbildungsordnung steht in zweiter und dritter Lesung zur Abstimmung an. Es handelt sich um eine grundlegende Reform: So wird die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre angehoben. Der Ausbildungsgang soll den Auszubildenden darüber hinaus bei der Abschätzung kritischer Einsatzsituationen und der Entscheidung unterstützen, in welchen Situationen ein Eingreifen auf der Grundlage der sog. Notfallkompetenz gerechtfertigt ist. Die Gesamtverantwortung für die Organisation und Koordination des Unterrichts wird den Schulen übertragen. Auszubildende erhalten zukünftig erstmalig eine Ausbildungsvergütung.
Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes. Nachdem die gesetzliche Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes mit Datum vom 30. Juni 2011 ausgesetzt wurde, fehlt eine einheitliche Rechtsgrundlage für den freiwilligen Dienst in den Streitkräften. Wir haben daher in zweiter und dritter Lesung die bisher im Wehrpflichtgesetz enthaltenen Regelungen zum freiwilligen Wehrdienst inhaltsgleich in das Soldatengesetz übernommen und schafften so ein einheitliches Dienstrecht für unsere Soldaten.
Gesetz zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren. Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschlossen haben, führt bisher über verschiedene Fachgesetze verteilte Sonderregelungen zur Verfahrensbeschleunigung im Sinne der Rechtsvereinheitlichung zusammen. Daneben wird unter andere das neue Instrument der „frühen Öffentlichkeitsbeteiligung“ eingeführt. Es soll dazu beitragen, Großvorhaben besser vorzubereiten und Konflikte frühzeitig zu bereinigen oder zu vermeiden. Das Instrument greift bereits vor dem eigentlichen Verwaltungsvorhaben und steht einem möglichst großen Personenkreis offen, um einen Dialog zu ermöglichen. Mit den geplanten Regelungen sollen Großvorhaben zugleich zügiger und mit größerer Akzeptanz der Bevölkerung umgesetzt werden können. Das Gesetz erlaubt den Vorhabenträgern die Entscheidung für eine frühzeitige Einholung der Bürgermeinung ohne sie dazu zu verpflichten.
Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes. Wir legten ein Gesetz zur Entscheidung in zweiter und dritter Lesung vor, das das bisher nicht einheitliche Gebührenrecht des Bundes in einer umfassenden Strukturreform bereinigt, vereinheitlicht und modernisiert. Schwerpunkte der Reform sind die Zusammenfassung der allgemeinen Regelungen im neuen Bundesgebührengesetz sowie eine Gebührenbemessung am Kostendeckungsprinzip. So wird die Gebührenkalkulation auf eine sichere Grundlage gestellt. Der Bund regelt schließlich nur solche Aspekte, bei denen ein Bedürfnis für eine bundeseinheitliche Handhabe besteht – alle anderen öffentlichen Leistungen der Länder sind durch Landesrecht zu regeln.
Drittes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften. Das in zweiter und dritter Lesung verabschiedete Gesetz regelt in Umsetzung des Dioxin-Aktionsplans des BMELV eine Versicherungspflicht für Futtermittelunternehmen. Vorgesehen ist, dass sich von verunreinigten Futtermitteln geschädigten Kunden direkt an die Haftpflichtversicherer der Futtermittelhersteller wenden können. Weiterhin sieht das Gesetz Verpflichtungen zur Zusammenarbeit von und zum Informationsaustausch zwischen Bundes- und Länderbehörden im Fall von Lebensmittelkrisen vor.
Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz). In zweiter und dritter Lesung entschieden wir über die Vereinfachung und Beschleunigung der Beantragung von Unterhaltsleistungen. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Gleichzeitig wird die Regelung eingeführt, dass die zuständige Stelle dem alleinerziehenden Elternteil relevante Informationen über den Unterhaltsschuldner zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche weitergeben muss.
Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften. Wir regelten in zweiter und dritter Lesung die Umstände, unter denen ein Jagdrevierinhaber einen Antrag zur Herausnahme seines Grundstückes aus der revierübergreifenden Bejagung stellen kann. Eine genaue Darlegung seiner ethischen Skrupel ist dazu unumgänglich. Wir stellen so sicher, dass die Bejagung als elementarer Bestandteil der Hege und damit des Natur- und Artenschutzes in der Regel weiterhin revierübergreifend erfolgen kann.
Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (hier: Änderung der Geheimschutzordnung). Durch eine Änderung der Geschäftsordnung stellten wir in Reaktion auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sicher, dass die parlamentarische Arbeit und die berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Bundes abgewogen werden. Bei der Beantwortung von Anfragen wird die Bundesregierung künftig die Gründe für die Geheimhaltung von Informationen darlegen. Verschlusssachen werden weiterhin bei entsprechender Berechtigung in der Geheimregistratur eingesehen werden können. Verschlusssachen können davon abweichend von Mitgliedern von Untersuchungsausschüssen sowie von regelmäßig geheim tagenden Gremien zur Einsichtnahme in den Büroräumen ausgegeben werden, sofern diese mit VS-Verwahrgelassen ausgestattet sind.
Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren. Der in erster Lesung vorgelegte Entwurf sieht eine Regelung zur Sicherstellung einer rechtzeitigen Zuleitung relevanter Texte an den Verbraucher durch das Notariat beim Immobilienerwerb vor.
Gesetz zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes. Wir legten einen Entwurf zu einer wirkungsgleichen Übertragung der bestehenden Regelungen für Tarifbeschäftigte auf den Beamtenbereich in erster Lesung vor.
Siebentes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes. Gegenstand der in erster Lesung vorgelegten Novelle mit der ausnahmeweise begrenzten Laufzeit von zweieinhalb Jahren ist insbesondere die Förderung der Barrierefreiheit von Filmen und Kinosälen. Weiterhin aufgegriffen sind Anstrengungen zur Digitalisierung des filmischen Erbes sowie eine stärkere Förderung des Kinderfilms, der nach Originalstoffen gedreht wird.

Daten und Fakten

Anzahl der Wohngeld-Haushalte sinkt um 10%. Rund 770.000 Haushalte in Deutschland bezogen am Jahresende 2011 Wohngeld. Das waren 1,9% der privaten Haushalte. Im Jahr 2010 bezogen noch 2,1% der Haushalte Wohngeld. Dabei wurde das Wohngeld nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes in den neuen Ländern (ohne Berlin) 2011 fast doppelt so häufig in Anspruch genommen wie im früheren Bundesgebiet. 1,3% aller ostdeutschen und 1,7% aller westdeutschen Privathaushalte bezogen am Jahresende 2011 diesen öffentlichen Zuschuss. Die Zahlen über die Wohngeldbezüge im Jahr 2011 zeigen zudem, dass Einpersonenhaushalte am häufigsten Wohngeld empfingen: 56% aller Empfängerhaushalte waren Einpersonenhaushalte, 13% Zweipersonenhaushalte und 8% Dreipersonenhaushalte. 23% der Empfängerhaushalte machten Haushalte mit vier oder mehr Personen aus. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag 2011 bei 114 Euro im Monat.
(Quelle: Statistisches Bundesamt)

Sozialer Aufstieg durch Arbeit und Bildung vermeidet Armut. Im März wird das Kabinett den 4. Armuts- und Reichtumsbericht beschließen. Die zur Vorbereitung herangezogenen Daten zeigen schon jetzt: Deutschland ist bei der Armutsbekämpfung gut vorangekommen. Der größte Erfolg im Kampf gegen die Armut entsteht dadurch, dass Ar¬beits¬plätze geschaffen werden, auf die Arbeitslose vermittelt werden: Die Arbeits¬losigkeit konnte auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung gesenkt werden. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen hat seit 2007 um über 40% abge¬nommen (von 1,73 Millionen auf 1,03 Millionen in 2011). Chancen für Erwachsene auf Arbeit zu schaffen, heißt zugleich Chancen für die Kinder auf Bildung und sozialen Aufstieg zu schaffen: Dies lässt sich daran ermessen, dass die Zahl der bedürftigen Kinder unter 15 Jahren, die Unter¬stützung durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende benötigen, rückläufig ist: 2001 waren es 236.000 Kin¬der weniger als im Jahr 2007. Bildung ist der Schlüssel für Beschäftigung und existenzsichernde Löhne: Auch hier gibt es Fortschritte: So stieg der Anteil von Schülern mit Haupt¬schulabschluss von 92,3% (2007) auf 93,5% (2010). Die Arbeitslosigkeit Jugendlicher hat sich halbiert. Deutschland hat dank des dualen Ausbildungs¬systems die niedrigste Jugendarbeitslosenquote in der Europäischen Union. Im August 2012 betrug sie hierzulande rund 6,1%, während sie in einigen europäischen Ländern um 50% beträgt. Außerdem positiv: Die materielle Absicherung im Alter zeigt eine stabile Ent¬wicklung: Seit 2007 haben deutlich über 97% der über 65-jährigen existenz¬sichernde Alterseinkünfte. Die Ungleichheit der Einkommen nimmt seit dem Jahr 2005 ab. Die aktuellen Tariflohnsteigerungen setzen diesen Trend fort. (Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Statistisches Bundesamt, Statistisches Amt der Europäischen Union, Bertelsmann-Stiftung, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung)

Deutlich mehr Bildungsaufsteiger als -absteiger in Deutschland. Deutschland zählt deutlich mehr Bildungsaufsteiger als Bildungsabsteiger, wie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt. Die Studie basiert auf den Daten des Nationalen Bildungspanels (National Educational Panel Study/NEPS), die Studie fokussiert sich dabei aber auf die 35- bis 44-Jährigen, da diese die jüngste Gruppe bilden, in der die meisten den Bildungsweg abgeschlossen haben. Rund ein Drittel der Befragten dieser Altersklasse besitzt laut der IW-Studie einen höheren Bildungsabschluss als ihr Vater, während knapp ein Fünftel einen niedrigeren Bildungsabschluss besitzt. Vergleicht man den Abschluss der Befragten mit dem ihrer Mütter, so sind vier von zehn der 35- bis 44-Jährigen Bildungsaufsteiger und nur jeder elfte ein Absteiger. Weiterhin sehen die IW-Forscher Aufwärtsmobilität durch die Tatsache erwiesen, dass der Anteil der Gymnasiasten, deren Vater über keinen beruflichen Abschluss verfügt, allein zwischen 2000 und 2009 von 17% auf 22% gestiegen ist. Vor allem das soziale Umfeld ist für den Bildungsaufstieg junger Menschen wichtig. Laut IW spielt das Einkommen der Eltern eine nur geringe Rolle, bedeutender ist vielmehr, wie das Einkommen erzielt wird: Kinder von Sozialhilfeempfängern gehen seltener auf ein Gymnasium als Kinder von Erwerbstätigen, auch wenn diese nur ein geringes Einkommen haben. (Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW))

Privathaushalte kommen besser mit Einkommen zurecht. Den privaten Haushalten fällt es nach eigener Auskunft heute wesentlich leichter, mit ihrem monatlichen Einkommen zurechtzukommen, als dies noch 2005 der Fall war. Während 2005 noch 51,7% der Haushalte angaben, schlecht mit den Einkommen aller Haushaltsmitglieder zurechtzukommen, ist dieser Anteil im Jahr 2010 auf 22,9% abgesunken. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2007und 2012)

Gemeinsam für den Artenschutz. Das Ausmaß der Wilderei hat in den letzten Jahren in erschreckender Weise zugenommenen. Insbesondere Elefanten und Nashörner werden rücksichtslos gejagt. In einem Fachgespräch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erörterten wir mit Diplomaten und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, wie man Wilderei wirksam bekämpfen kann. Allein im Jahre 2012 wurden 30.000 Elefanten abgeschlachtet, also etwa fünf Prozent des gesamten Bestandes. Ähnliche Zahlen gibt es für die illegale Jagd von Nashörnern. Das illegale Geschäft mit Elfenbein und dem Horn von Nashörnern hat inzwischen ein jährliches Volumen von sechs bis sieben Milliarden Euro. Dieses Geschäft hat Wildererbanden und die internationale organisierte Kriminalität zusammengebracht. Angetrieben wird dies von der starken Nachfrage nach Horn und Elfenbein in Asien. Wilderern kann nur dann das Handwerk gelegt werden, wenn die Nachfrage in den Zielländern eingedämmt und die Nationalparks in den Herkunftsländern effektiver geschützt würden. Für eine konsequente Bekämpfung der internationalen Kriminalität muss insbesondere der Zoll sorgen. Der deutsche Zoll überwacht nicht nur die Importe ins Inland, sondern berät auch die Herkunftsländer und hilft dort mit Spürhunden aus. Bei der bevorstehenden Artenschutzkonferenz CITES in Bangkok wird sich Deutschland für eine Stärkung dieser Maßnahmen einsetzen.

Frankreich wichtigster Handelspartner. Im vergangenen Jahr tauschten Deutschland und Frankreich Waren im Wert von 169,2 Milliarden Euro aus. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, war das Nachbarland Frankreich damit wie in den vergangenen rund 40 Jahren auch 2012 wieder Deutschlands wichtigster Handelspartner. Auf den Rängen zwei und drei folgten die Niederlande mit einem Warenverkehr in Höhe von 157,6 Milliarden Euro und die Volksrepublik China mit einem Außenhandelsumsatz von 143,9 Milliarden Euro. Frankreich war im Jahr 2012 wichtigstes Abnehmerland deutscher Waren. Von Deutschland wurden Güter im Wert von 104,5 Milliarden Euro an das Nachbarland ausgeführt. Auf Platz zwei der wichtigsten deutschen Exportländer lagen die Vereinigten Staaten (86,8 Milliarden Euro), auf Platz drei folgte Großbritannien (72,2 Milliarden Euro). Nach Deutschland importiert wurden 2012 die meisten Waren aus den Niederlanden (86,6 Milliarden Euro). Auf Rang zwei der wichtigsten deutschen Lieferländer lag die Volksrepublik China (77,3 Milliarden Euro), gefolgt von Frankreich (64,8 Milliarden Euro). Den höchsten Ausfuhrüberschuss gab es im Jahr 2012 im Warenhandel mit Frankreich (39,7 Milliarden Euro). Auch in die Vereinigten Staaten (Saldo von plus 36,3 Milliarden Euro) und nach Großbritannien (plus 28,6 Milliarden Euro) exportierte Deutschland mehr Waren als es aus diesen Ländern importierte. Fleischproduktion nimmt ab. Die Fleischproduktion in Deutschland war im vergangenen Jahr erstmals seit 1997 rückläufig: 2012 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 8,0 Millionen Tonnen Fleisch erzeugt, das waren 1,9 Prozent weniger als im Jahr 2011 (minus 159.500 Tonnen). Im Jahr 1997hatte die erzeugte Schlachtmenge 4,9 Millionen Tonnen betragen. Bis zum Jahr 2011 war sie um fast 67 Prozent auf rund 8,2 Millionen Tonnen gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilte, ging die verminderte Produktion 2012 vor allem auf die rückläufige Schweinefleischproduktion zurück. An der Fleischerzeugung hatte Schweinefleisch mit 67,8 Prozent den höchsten Anteil, gefolgt von Geflügel (17,7 Prozent) und Rindfleisch (14,1 Prozent). Der Anteil an Schaf-, Ziegen- und Pferdefleisch betrug zusammen nur 0,3 Prozent.
130301 Bundestag-Aktuell 04-13