7.6.2013: Flutkatastrophe ist eine nationale Tragödie
Liebe Freunde,
Große Teile Deutschlands sind wieder von einer entsetzlichen Hochwasserkatastrophe heimgesucht worden. Erneut ist von einer Jahrhundertflut die Rede. Vielerorts haben Tausende von Menschen ihre Häuser verlassen müssen. Ihr Hab und Gut ist oft schwer beschädigt oder gar zerstört. Geschäftsleute stehen buchstäblich vor den Trümmern ihrer Existenz. Die Schäden gehen vermutlich in die Milliardenhöhe, obwohl die Helfer bis zur Erschöpfung versucht haben, das Schlimmste zu verhindern, und dabei Vorbildliches geleistet haben. Die Solidarität der Menschen untereinander ist beeindruckend.
Die Flutkatastrophe ist eine nationale Tragödie. Deshalb sind auch die Linderung der Not und der Wiederaufbau eine nationale Aufgabe. Der Bund und die betroffenen Länder müssen diese gemeinsam bewältigen. Die Bundeskanzlerin hat den Geschädigten in allen Hochwassergebieten 100 Millionen Euro als Soforthilfe zugesagt. Wir in der Bundestagsfraktion unterstützen dies voll und ganz. Wir hoffen, dass sich die Situation bald entspannt. In der kommenden Sitzungswoche werden wir uns dann im Bundestag sicher mit der ersten Bilanz der Verwüstungen beschäftigen, sofern dies zu diesem Zeitpunkt überhaupt schon möglich ist.
In den Medienberichten hat mich ein Randaspekt nachdenklich gestimmt. An verschiedenen Stellen wurde erwähnt, dass in der Stadt Grimma, die bereits 2002 von der Flut schwer beschädigt wurde, verschiedene Bürgerinitiativen den Bau eines effektiven Hochwasserschutzes verhindert oder zumindest verzögert haben. Trifft dies zu, wäre dies leider symptomatisch für ein grundlegendes Problem in unserem Land. Eigeninteressen werden mittlerweile vielfach über die Interessen der Allgemeinheit gestellt.
Natürlich ist es jeder zu verstehen, der sich dagegen wehrt, dass zum Beispiel durch den Bau einer Staumauer sein Eigentum verschandelt wird. Aber Eigentum verpflichtet auch, wie unser Grundgesetz sagt. Es ist zum Wohle der Allgemeinheit zu nutzen. Das Bestehen auf dem Eigentumsrecht darf nicht dazu führen, dass am Ende die Allgemeinheit – wie im Fall Grimma – geschädigt wird. Zwischen Eigeninteresse und Gemeinwohl muss ein Ausgleich geschaffen werden. Davon geht unsere Verfassung aus – und von nichts anderem. Das Eigeninteresse geht nicht automatisch vor.
Es grüßt Sie herzlich
Ihre
Gitta Connemann
Berlin, den 7. Juni 2013
Die Woche im Plenum
Lage der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland Die kommunalfreundliche Politik des Bundes ist ein milliardenschwerer Segen für die Städte und Gemeinden in unserem Land. Das ist das Fazit der Antwort auf unsere Große Anfrage zur Lage der Kommunen. Wir haben in den vergangenen vier Jahren eine einmalige und bisher nicht dagewesene Leistungsbilanz erarbeitet, die sich positiv durch alle Politikbereiche zieht. Ganz im Sinne der Subsidiarität misst die Bundesregierung der kommunalen Selbstverwaltung ein großes Gewicht bei. Grundvoraussetzung dafür sind solide Finanzen. Daher war die deutliche finanzielle Entlastung der Kommunen der christlich-liberalen Koalition so wichtig.
Deswegen übernimmt der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter in der Höhe von ca. 4,5 Milliarden Euro. Den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren fördert die Bundesregierung mit 5,5 Milliarden Euro und leistet den Ländern damit eine unschätzbare Hilfe. Hinzu kommt, dass künftig die kommunalen Spitzenverbände noch besser in bundespolitische Entscheidungen eingebunden werden. Schließlich sorgt auch die positive wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes für einen Finanzierungsüberschuss der Kommunen, die im vergangenen Jahr erstmals seit 2008 wieder mehr eingenommen als ausgegeben haben, und zwar bundesweit 1,797 Milliarden Euro.
Der Bund steht zu seiner Verantwortung für die Kommunen. Wenn diese trotz der umfangreichen Zuschüsse und Lastenübernahmen durch den Bund weiterhin Probleme bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz oder den Kommunalfinanzen haben, liegt dies an Versäumnissen der Länder. Wir fordern, dass unsere Hilfen uneingeschränkt bei den Kommunen ankommen. Es ist alarmierend zu sehen, dass immer mehr Kommunen Verwaltungsklagen gegen ihre Landesregierungen einlegen müssen, weil sie sich unfair behandelt sehen.
Bericht der Bundesregierung zur Lage der Freien Berufe. Von den freien Berufen hängt vieles in Deutschland ab – nicht zuletzt ein erheblicher Teil der deutschen Wirtschaftsleistung. Die rd. 370 Milliarden Euro, die von Ärzten, Rechtsanwälten, Journalisten, Autoren, Schauspielern oder auch Tagesmüttern erwirtschaftet werden, machen mehr als zehn Prozent des Bruttoinlandsproduktes aus. 2012 gab es in Deutschland 1,2 Millionen selbstständige Freiberufler mit mehr als 3 Millionen Beschäftigten. Die christlich-liberale Koalition ist dieser mittelständischen Berufsgruppe verpflichtet und trägt mit Bürokratieabbau und durch Änderungen im Berufsrecht zu einer Verbesserung ihrer Lage bei. Obwohl wir in der vergehenden Wahlperiode einiges erreicht haben, bleibt noch Handlungsbedarf, etwa im Urheberrecht oder in Bezug auf eine Harmonisierung der Regelungen in Europa.
Kurzberichte aus dem Plenum
Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität – Wege zum nachhaltigen Wirtschaften und gesellschaftlichen Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft“. Um ein breites Verständnis von Wohlstand und Lebensqualität abzubilden, hat sich die Kommission auf einen Indikatorensatz nach ökonomischen, sozialen und ökologischen Kriterien verständigt. Diese Messwerte sollen unter Einbindung des Statistischen Bundesamtes transparent, prägnant und leicht verständlich etabliert werden.
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten. In erster Lesung haben wir den Gesetzentwurf zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer debattiert. Die Strafvorschriften zum Menschenhandel werden erweitert und verschärft. Auch sollen Prostitutionsstätten zukünftig überwacht werden können, um kriminellen Begleiterscheinungen wie Menschenhandel, Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung vorzubeugen. Dafür werden die Prostitutionsstätten in den Katalog der überwachungsbedürftigen Gewerbe nach § 38 Abs. 1 der Gewerbeordnung aufgenommen. Dieses führt dazu, dass Betreiber einer Prostitutionsstätte zukünftig auf ihre Zuverlässigkeit hin zu überprüfen sind. Die Behörde erhält zur Überwachung gewerberechtliche Kontrollmöglichkeiten wie sie bereits im Hinblick auf andere Gewerbe bestehen. Darüber hinaus kann der Betrieb des Gewerbes von Auflagen abhängig gemacht werden.
Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz – ANSG). Die Sicherstellung der Arzneimittel-Notversorgung in der Fläche haben wir in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Für den Apothekennotdienst werden zusätzlich rund 120 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Die mit dem Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen sind geeignet, die Arzneimittelversorgung durch Apotheken im Rahmen des Notdienstes gerechter zu vergüten. Desweiteren setzten wir die EU-Richtlinie zur Pharmakovigilanz um, verbessern die Grundlagen der Bekämpfung von Doping im Sport und entwickeln die Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung nach dem AMNOG weiter.
Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes. Gegenstand der Novelle ist insbesondere die Förderung der Barrierefreiheit von Filmen und Kinosälen. Weiterhin aufgegriffen sind Anstrengungen zur Digitalisierung des filmischen Erbes sowie eine stärkere Förderung des Kinderfilms, der nach Originalstoffen gedreht wird.
Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung durch kontinuierliche Impulse des Bundes konsequent weiter vorantreiben. Die christlich-liberale Koalition steht für ein ideologiefreies, pragmatisches Handeln zugunsten der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Die Zahl der Professorinnen hat sich seit dem Jahr 2000 verdoppelt, dennoch besteht in Wissenschaft und Forschung ein Nachholbedarf, was die konsequente und nachhaltige Erhöhung des Frauenanteils angeht. Schließlich liegt dieser noch immer erst bei etwa 20%. Wenngleich die Geschwindigkeit der Umsetzung noch steigerungsfähig erscheint, trägt das neue Kaskadenmodell schon jetzt wirkungsvoll zu einer Verbesserung bei. Wir stellen fest, dass die Anreizprogramme sich bewährt haben. Sie sollen nun durch weitere gezielte Förderaktivitäten und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen ergänzt werden.
Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt. Wir haben nach intensiver Beratung die Neuregelung zur vertraulichen Geburt zur Entscheidung in zweiter und dritter Lesung vorgelegt. Schwangere in Not können ihr Kind künftig unter ärztlicher Betreuung auf die Welt bringen, ohne dabei ihre Daten offenlegen zu müssen. Diese werden zwar erfasst, bleiben jedoch bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes unter Verschluss. Danach hat das Kind ein Recht auf Auskunft, das nur im Einzelfall durch den Beschluss eines Familiengerichts dauerhaft hinter den Schutzanspruch der Mutter zurückgestellt werden kann. Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung wird auf diese Weise bei größtmöglichem Respekt vor dem Schutzbedürfnis der Mutter gewahrt.
Gesetz zur Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes. Angesichts der Strukturreform der Bundeswehr ergibt sich ein Anpassungsbedarf für das Gleichstellungsgesetz. So bestand etwa für die Wahl einer militärischen Gleichstellungsbeauftragten in einer zivilen Dienststelle keine Rechtsgrundlage. Daher passen wir die Vorschriften des Gesetzes in zweiter und dritter Lesung an. Hierbei sind die besonderen Bedingungen der laufenden Bundeswehr-Strukturreform zu beachten.
Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie haben wir die Gelegenheit zur Klärung der Nutzungsmöglichkeiten von sogenannten vergriffenen bzw. verwaisten Werken genutzt. Der in erster Lesung vorgelegte Entwurf zielt darauf ab, deren Digitalisierung zu erreichen – so können auch solche Werke, deren Rechteinhaber nicht mehr zu ermitteln sind, im Zusammenhang mit der umfassenden Digitalisierung des deutschen Kulturgutes erfasst und bewahrt werden. Schließlich sieht der Entwurf erstmals auch Bestimmungen für ein Zweitverwertungsrecht für die Urheber wissenschaftlicher Beiträge vor, sofern diese aus einer öffentlich geförderten Forschungstätigkeit entstammen.
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999. Dem Antrag der Bundesregierung auf eine Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der VN-Mission zur dauerhaften Befriedung des Kosovo habe ich zugestimmt. Die deutsche Beteiligung soll bei unveränderter Zielsetzung mit bis zu 1.850 Soldaten fortgeführt werden können. Wenngleich die Lage in der Republik Kosovo mittlerweile grundsätzlich ruhig und stabil ist, sehen wir noch immer ein hohes Eskalationspotenzial. Daher ist der Beitrag der Bundeswehr wesentlich für Frieden, Ruhe und Sicherheit vor Ort, so dass zivile und Polizeikräfte erfolgreich für eine freiheitliche Rechtsordnung arbeiten können.
Gesetz zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel. Ziel des Vertrages über den Waffenhandel ist es, den internationalen Handel mit konventionellen Rüstungsgütern durch die Schaffung von rechtlich bindenden, weltweit einheitlichen Mindeststandards, insbesondere für Exporte, zum Zwecke der Stärkung von Frieden und Sicherheit zu regulieren. Das ist ein Meilenstein in unserem weltweiten Bemühen um Rüstungskontrolle und Sicherheit. Mit der ersten Lesung bringen wir als eines der ersten Länder die Umsetzung des Vertrages auf den Weg.
Ringen vor dem Ausschluss aus dem olympischen Programm bewahren. In Deutschland hat der Ringsport eine stolze Tradition. Wir treten dafür ein, dass die Sportart weiterhin Teil des olympischen Programms bleibt. Der eingebrachte Antrag richtet sich ausdrücklich nicht gegen andere, sich bewerbende Sportarten und respektiert die ‚Autonomie des Sports‘. Wir wollen zusammen mit der Bundesregierung u.a. bei der Erarbeitung möglicher Lösungsansätze beratend helfen.
Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen. Unser Antrag zielt darauf ab, eine wirtschaftliche Monopolbildung zu verhindern und die wettbewerbliche Entwicklung neuer Software zu fördern.
Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013. Der erstmals als unabhängiger wissenschaftlicher Bericht erstellte Report stellt eine positive Entwicklung fest. So hat der Bund wichtige Akzente für die wissenschaftliche Nachwuchsförderung gesetzt. Der Anteil von Ausländern an den Promotionen in Deutschland hat sich zwischen 2000 und 2010 nahezu verdoppelt, darüber hinaus gelingt der überwiegenden Mehrheit der Promovierten ein zügiger Berufseintritt. Als zentraler Arbeitsbereich wird die Befristungspraxis von hauptberuflich an Universitäten arbeitenden Beschäftigten genannt. Die Entwicklung von planbaren, verlässlichen Karrierestrukturen mit familienfreundlicheren Rahmenbedingungen im Wissenschaftssystem steht noch aus. Festzuhalten ist, dass dort, wo der Bund eine alleinige Verantwortung besitzt, die Bedingungen grundsätzlich besser sind – so etwa in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Der Gesetzentwurf ist ein Ergebnis der im November vom Bundestag beschlossenen Stärkung von Wissenschafts- und Forschungsfreiheit. Sie soll nun auch in der besseren Ermöglichung der Aufarbeitung der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts Umsetzung finden. So wollen wir etwa eine Nutzung der im Gericht als Zwischenarchiv aufbewahrten Akten nach Ablauf von 30 Jahren ermöglichen. Für Entscheidungsvorschläge, also richterliche Voten, gilt eine Sonderregelung. Hier wird eine Einsichtnahme erst nach Ablauf von 60 Jahren nach Abschluss des Verfahrens vorgesehen, um dem hohen Rang des gerichtlichen Beratungsgeheimnisses Rechnung zu tragen.
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (StrÄndG). In erster Lesung haben wir uns mit der Schaffung eines eigenständigen Straftatbestandes der Verstümmelung weiblicher Genitalien befasst. Wir wollen, dass diese Taten künftig mit einer Mindeststrafe von einem Jahr belegt werden. Die Höchststrafe soll bei 15 Jahren liegen. Opfer sollen als Nebenkläger auftreten können und schon im Ermittlungsverfahren anwaltlichen Beistand beantragen können.
Daten und Fakten
Arbeitslosenzahl erneut unter 3 Millionen.
In Deutschland ist die Arbeitslosigkeit erneut unter die 3-Millionen-Marke gesunken. Sie ist jetzt auf dem niedrigsten Stand seit zwei Jahrzehnten. Allein seit 2009 verringerte sich die jahresdurchschnittliche Zahl der Arbeitslosen um rund 500.000. Die Zahl der Erwerbstätigen ist im April auf den Rekordstand von 41,69 Millionen gestiegen. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist mit 29,09 Millionen trotz Krise höher als vor zehn Jahren (rund 27 Millionen). Und viele Unternehmen suchen weiterhin nach Arbeitskräften. Es gibt 950.000 offene Stellen. Die Tendenz auf dem Arbeitsmarkt bleibt positiv.
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit / Statistisches Bundesamt)
Väterbeteiligung bei Elterngeld auf Höchststand.
Der Anteil der Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen, hat einen neuen Höchststand erreicht. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, haben Väter von 181.000 der insgesamt rund 663.000 im Jahr 2011 geborenen Kinder Elterngeld bezogen. Dies entspricht einer Väterbeteiligung von 27,3%. Damit ist die Väterbeteiligung gegenüber dem Vorjahr noch einmal deutlich um zwei Prozentpunkte angestiegen. Mütter bezogen in durchschnittlich 95% der Fälle Elterngeld.
Die höchste Väterbeteiligung gab es wie schon in den letzten Jahren in Bayern (35,8%) und Sachsen (35,6%). Sie war dort somit mehr als doppelt so hoch wie im Saarland, das mit 17,5% nach wie vor das Schlusslicht bildet. Veränderungen bei der Dauer der Inanspruchnahme gab es hingegen kaum. Nach wie vor bezogen etwas mehr als drei von vier Vätern (77%) Elterngeld für maximal zwei Monate. Nur knapp 7% der Väter nimmt die Leistung für zwölf Monate in Anspruch. Mütter bezogen weiter in neun von zehn Fällen das Elterngeld für zwölf Monate. Deutliche regionale Unterschiede gab es bei der Höhe des bezogenen Elterngeldes. So betrug der durchschnittliche Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, in den meisten süddeutschen und westdeutschen Kreisen über 1.200 € Euro. Die Kreise, in denen der Anspruch niedriger als 1.000 € war, liegen hingegen fast ausnahmslos in den ostdeutschen Ländern. Bei den Müttern zeigt sich ein ähnliches Bild: Auch hier lag der Elterngeldanspruch insbesondere in den west- und süddeutschen Kreisen deutlich über dem in den ostdeutschen Landkreisen und kreisfreien Städten.
(Quelle: Statistisches Bundesamt)
Deutsches Rentensystem ist stabil.
In einem Interview mit „positionen“, der Zeitschrift des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), lobt der Wirtschaftswissenschaftler Axel Börsch-Supan, Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München, die Stabilität des deutschen Rentensystems. Gleichzeitig spricht er sich für eine flexiblere Handhabung des Renteneintritts aus. Die Reformen der 1990er und 2000er Jahre hätten dazu beigetragen, dass man der Verrentung der sogenannten „Babyboomer“ gelassen entgegensehen könne. Private und betriebliche Altersvorsorge würden das gesetzliche Rentensystem in den nächsten Jahren stützen. Von Altersarmut bedroht seien in Deutschland statistisch gesehen nur wenige Menschen, nämlich ca. 3 % der über 65-jährigen. Um dennoch Altersarmut entgegenzuwirken, müsse man schon vor dem Rentenalter ansetzen: Überhaupt Arbeit zu haben, verringere das Risiko von Altersarmut. Daher plädiert Börsch-Supan gegen eine Abschaffung des Niedriglohnsektors, weil sie zu höherer Arbeitslosigkeit führen würde. Der Renteneintritt müsse flexibler gestaltet werden, um dem Älterwerden als individuellem Prozess gerecht zu werden. Niemand solle gezwungen werden, seine Arbeit in einem bestimmten Alter aufzugeben.
(Quelle: „positionen“, Zeitschrift des GDV)
130607 Bundestag-Aktuell 09-13