Änderung der Handwerksordnung

BERLIN/OSTFRIESLAND, 12.12.2019

Heute hat der Deutsche Bundestag die Rückkehr zur Meisterpflicht in zwölf Gewerken beschlossen. Aus Sicht der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann ist dies ein großer Erfolg für den Mittelstand auch in Ostfriesland.

„Der Meisterbrief ist Garant für höchste Qualität der Arbeit und der beruflichen Ausbildung. Mit der Rückkehr zur Meisterpflicht wird die hochwertige berufliche Ausbildung ebenso wie die Qualitätsarbeit des Handwerks gestärkt. Davon werden auch die Betriebe und Kunden in Ostfriesland profitieren.“

Sie hat sich mit der Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU/CSU seit Jahren auf allen Ebenen für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zentralen Gewerken starkgemacht. „2004 hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung die Meisterpflicht weitgehend abgeschafft. Das war ein Fehler. Danach ist nicht nur die Qualität der Arbeit, sondern auch die Qualität der Ausbildungsleistung in diesen Gewerken stark zurückgegangen“, sagt Connemann.

Diese Auffassung teilt auch Harald Gerjets aus Aurich. Er ist Raumausstattermeister. Als Präsident des Zentralverbandes Raum und Ausstattung hat er sich seit Jahren für die Meisterpflicht bei den Raumausstattern eingesetzt: „Wir sind stolz darauf im kommenden Jahr wieder Meister ausbilden zu können. Der Dank gehört der Politik und auch Frau Connemann, die sich seit Jahren dafür eingesetzt hat.“

Jetzt ist es soweit. Zum 1. Januar 2020 soll die Meisterpflicht für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter und Orgel- und Harmoniumbauer wieder eingeführt werden. Die Wiedereinführung gilt aber nur für neu gegründete Betriebe. Bestehende Betriebe haben Bestandsschutz.

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