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Flächen- und Produktionsstilllegungen in Deutschland aussetzen

SAARLAND/BERLIN, 05.03.2022

Connemann und Breher: Krieg in der Ukraine gefährdet globale Nahrungssicherheit/Parteispitze der CDU fordert: Gemeinsame Europäische Agrarpolitik muss auf den Prüfstand/Union verlangt Sondersitzung des Agrarausschusses

Russland und die Ukraine gehören zu den Kornkammern der Welt. Die fruchtbaren Böden in beiden Staaten sorgen für gut ein Viertel der globalen Weizenexporte (28,7 %). Auf das Konto beider Staaten gehen 19,5 Prozent des Maishandels. Und die Ukraine liefert die Hälfte des weltweit gehandelten Sonnenblumenöls. Bislang.

„Der russische Angriff auf die Ukraine gefährdet auch die weltweite Versorgung mit Nahrungsmitteln.“ Davor warnen jetzt die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten Silvia Breher MdB und Gitta Connemann MdB. „Exporte werden durch zerstörte Bahnlinien und verminte Häfen zunehmend schwieriger. Durch die Kämpfe ist die Aussaat in Gefahr. Und viele Länder auf der Welt, gerade in Afrika sind auf Kunstdünger aus Russland angewiesen. Nahrungsmittel werden knapper.“

Darauf springen schon jetzt Agrar- und Lebensmittelmärkte an. Die Preise an den internationalen Börsen steigen rasant. „Darauf müssen Deutschland und die EU reagieren.“, erwarten die beiden Agrarexpertinnen. Gemeinsam haben Connemann und Breher deshalb jetzt bei einer Klausurtagung in Saarbrücken für eine Positionierung des Bundesvorstandes der CDU Deutschlands gesorgt. Die Parteispitze fordert die Bundesregierung auf, eine ertragsstarke deutsche und europäische Landwirtschaft sicherstellen. Dafür müssten die Instrumente der europäischen und nationalen Agrarpolitik, insbesondere die geplanten Flächen- und Produktionsstilllegungen neu überprüft werden.

Breher und Connemann werden deutlich. „Unsere Krisenreserven sind gut gefüllt. Es sind keine Engpässe in Deutschland zu erwarten. Aber die Verknappung belastet auch unsere Höfe mit Preisexplosionen bei Futter- und Düngemitteln. Und Deutschland und die EU tragen mit ihrer Landwirtschaft auch Verantwortung für die Welternährung. Unsere heimische Erzeugung muss gestärkt werden.“

Die Erzeugung von Nahrungsmitteln müsse wieder oberste Priorität haben. Es müsse alles getan werden, sich von Exporten unabhängig zu machen. Für die beiden Christdemokratinnen ist klar: „Alle Strategien der EU wie auch die Gemeinsame EU-Agrarpolitik und der Green Deal gehören auf den Prüfstand. Erzwungene Produktionsrückgänge durch eine Extensivierung der Landwirtschaft passen nicht mehr in die Zeit. Flächen- und Produktionsstilllegungen müssen ausgesetzt werden.“

Für Connemann und Breher sind Stilllegungsflächen mindestens zur Futtererzeugung freizugeben, die Pflichtstilllegung auszusetzen oder zumindest über den Anbau von Leguminosen zu erfüllen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb für den 9. März eine Sondersitzung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft beantragt. Einziger Tagesordnungspunkt: Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des russischen Angriffs auf die globale Ernährungsversorgung und die Versorgungslage in Deutschland.

„Hoffentlich endet der Krieg in der Ukraine so schnell wie möglich.“, hoffen Breher und Connemann. „Aber auch dann können wir nicht mehr zum Alltag zurückkehren. Schon die Corona-Pandemie zeigte, wie sensibel die Lieferketten sind. Und durch den Krieg wird mehr als deutlich: Nahrungsmittelsicherheit ist keine Selbstverständlichkeit. Wir müssen für unsere eigene Versorgung sorgen. Und wir müssen unserer globalen Verantwortung gerecht werden.“

Hintergrund:

Etliche Regelungen der GAP führen zu einer beabsichtigten Einschränkung der Produktivität der Landwirtschaft. So sind im Rahmen des Greenings 5 Prozent der Ackerfläche eines Betriebs für ökologische Vorrangflächen vorzusehen. Ab 2023 ist eine Pflichtstilllegung von mindestens 4 Prozent der Ackerfläche vorgesehen. Diese Flächen würden nicht mehr für eine landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen. Denn produktionsintegrierte Maßnahmen – wie zum Beispiel der derzeit mögliche Anbau von Leguminosen zur Erfüllung des Anteils ökologischer Vorrangflächen – sind nicht mehr vorgesehen. Auch etwa Selbstfolgen von Weizen werden wegen der Vorgaben zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) nicht mehr erlaubt sein.