Connemann: Verbraucher brauchen Rechtssicherheit bei Patientenverfügungen
BERLIN, 7.9.2016
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs könnten tausende Patientenverfügungen ungültig sein. Die Richter bemängeln, dass die Verfügung „keine lebensverlängernden Maßnahmen ausführen“ zu allgemein sei. Dazu erklärt die für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Gitta Connemann:
„Jeder Mensch soll selbst entscheiden können, ob und was mit ihm nach einem Unfall, bei einer schweren Erkrankung oder am Ende des Lebens geschieht. Viele Menschen haben diese schweren Entscheidungen für sich getroffen und sind jetzt verunsichert. Denn der Bundesgerichtshof hat entschieden: Eine Patientenverfügung muss vollkommen klar sein. Maßnahmen, zum Beispiel Ernährung per Magensonde, müssen konkret ausgeschlossen werden. Viele Menschen fragen sich nun, ob ihre Patientenverfügung den Anforderungen genügt.
Verbraucher brauchen Klarheit und Sicherheit. Sie brauchen verlässliche Informationen und Hilfe für die Erstellung einer Patientenverfügung. Sie müssen sich darauf verlassen können: Die Verfügung hält, was sie verspricht. Sie brauchen Rechtssicherheit.
Zwar bietet das Bundesjustizministerium eine eigene Anleitung mit vielen Textbausteinen in der Broschüre „Patientenverfügung“. Aber im Netz wimmelt es nur so an Vorlagen nach dem Motto „Patientenverfügung im Baukastensystem“. Da ist Überforderung vorprogrammiert – mit gegebenenfalls existentiellen Folgen.
Es kann nicht sein, dass der letzte Wille eines Menschen an Formfehlern scheitert. Tausende ungültige Patientenverfügungen – das sind tausende menschliche Tragödien. Hier steht der Bundesverbraucherschutzminister in der Pflicht: Er muss prüfen, ob wir Standards bei den Patientenverfügungen brauchen. Wie können die schlechten von den guten unterschieden werden? Wir fordern den Bundesjustizminister auf, hier für Klarheit zu sorgen. Damit jeder weiß: Mein letzter Wille wird im Falle des Falles auch tatsächlich eingehalten.“