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Begleitetes Fahren bald grenzübergreifend möglich?

DEUTSCHLAND/NIEDERLANDE, 14.08.2020

Fahranfänger dürfen in Ostfriesland mit Begleiter überall fahren. An der Grenze zu den Niederlanden ist allerdings Schluss. Denn beim begleiteten Fahren mit 17 (BF17) sind Grenzübertritte nach Österreich erlaubt. Dagegen ist der Weg nach Frankreich, Belgien oder in die Niederlande versperrt – bislang. 

Einige Christdemokraten wollen das ändern. Dazu gehört die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Sie hat selbst niederländische Wurzeln. 

Für sie ist klar: „Führerscheine werden in Europa gegenseitig anerkannt. Beim begleiteten Fahren bekommen die Jugendlichen aber „nur“ eine Prüfungsbescheinigung. Sie gilt nicht überall als gültige Fahrerlaubnis. Gerade in unserer Grenzregion führt das immer wieder zu Problemen. Das hat mit dem europäischen Gedanken nichts zu tun. Unsere Fahranfänger müssen über die Grenze zu unseren Nachbarn fahren können.“

Connemann hat deshalb erneut mit 55 CDU-Abgeordneten aus Europa, Bund und Land eine Initiative für grenzübergreifendes Fahren gestartet. Dafür gibt es hochrangige Unterstützung von den Verkehrsministern aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Das gemeinsame Ziel: ein deutsch-niederländisches Abkommen für ein begleitetes Fahren ohne Grenzen.

Ein erster Erfolg ist erreicht: bereits im Oktober 2019 hatten die Verkehrsminister aller 16 deutschen Bundesländer beschlossen, eine deutsch-niederländische Kooperation zu unterstützen. 2019 hatte es auch bereits erste Gespräche der Verkehrsministerien beider Staaten gegeben.

Die Christdemokraten starten jetzt einen neuen Anlauf, den Zusammenhalt beider Staaten durch einheitliche Regelungen zu verstärken. Dafür haben sie sich direkt an die niederländische Ministerin für Infrastruktur gewandt. Laut Connemann stehen die Chancen grundsätzlich gut. Denn in den Niederlanden gibt es mit „2toDrive“ ein ähnliches Modell wie BF17. Auch dort wurde das begleitete Fahren eingeführt, um die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken.