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Erschwernisausgleich wird kommen – wichtige Hürde genommen

BERLIN, 11.06.2021

Heute hat sich die Agrarministerkonferenz zur Einführung eines neuen GAK-Fördergrundsatzes bekannt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte die Zustimmung zum Bundesnaturschutzgesetz von diesem Erschwernisausgleich abhängig gemacht. Hierzu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gitta Connemann und der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Albert Stegemann:

Gitta Connemann: „Unser Kampf hat sich gelohnt. Wir sind froh, dass die Agrar­minister der Länder unserer Forderung gefolgt sind. Wir haben in den letzten Monaten intensiv für unsere Landwirte und damit auch für den Insektenschutz gekämpft. Denn Arten- und Insektenschutz geht nur mit der Landwirtschaft, mit Kooperation statt Bestrafung. Es war ein schwerer Weg. Wir mussten Kompromisse eingehen. Für uns Agrarpolitiker war am Ende entscheidend, dass die Landwirte einen Erschwernisausgleich erhalten. Denn Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz führen zu Einschrän­kungen bei der Bewirtschaftung. Die Widerstände waren enorm. Aber wir Agrarpolitiker haben klargemacht: Wir können dem Gesetz nur zustimmen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind – und die brauchen wir Schwarz auf Weiß. Mit der Entscheidung der Agrarminister ist diese Hürde genommen. Wir haben es jetzt Schwarz auf Weiß: Im Sonderrahmenplan ‚Insektenschutz‘ der GAK wird ein neuer Fördertatbestand für den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz geschaffen. Dafür gibt es frisches Geld, nämlich 65 Millionen Euro/Jahr – und zwar ausschließlich für die Landwirte, deren Flächen betroffen sind. Mit der Ko-Finanzierung der Länder stünden damit bis zu 90 Millionen Euro zur Verfügung. Und dies langfristig, ohne Deckelung und als Pauschalbeträge. Wir haben jetzt eine belastbare Lösung, die den Landwirten und damit dem Insektenschutz zugutekommt.“

Albert Stegemann: „Mit dem heutigen Beschluss der Agrarministerkonferenz folgen die Landesminister einer Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Landwirtinnen und Landwirte, deren Flächen von Einschränkungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln betroffen sind und dadurch zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste haben, sollen durch eine neue Verankerung einer Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) einen Erschwernisausgleich erhalten. Die intensiven Verhandlungen waren insofern in wichtigen Teilen erfolgreich und wir konnten noch Erleichterungen, zumindest finanzielle Erleichterungen in Form einer GAK-Förderung, erreichen. Das ist ein wichtiger Schritt und ein wichtiges Signal, dass ein zielgerichteter Insektenschutz nur mit und nicht gegen die Landwirtschaft geht.  Jetzt ist wichtig, dass Bund und Länder rasch die neuen GAK-Fördergrundsätze erarbeiten, implementieren und die Mittel fest verankern. Anschließend sind alle Bundesländer in der Pflicht und aufgefordert, diese GAK-Fördermöglichkeiten auch den betroffenen Landwirten anzubieten.“