Ferkelkastration: praktikable Lösungen brauchen mehr Zeit

BERLIN, 21.09.2018

Der von vier Ländern eingebrachte Antrag zur Verschiebung des Inkrafttretens des Verbotes der betäubungslosen Ferkelkastration hat heute im Plenum des Bundesrates keine Mehrheit gefunden. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, und den agrarpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, wie folgt zitieren:

„Wir bedauern die Entscheidung der Mehrheit des Bundesrates. Durch die Verweigerungshaltung einiger weniger Länder wurde eine angemessene Übergangslösung verhindert. Damit haben sich diese Länder ihrer Verantwortung entzogen. Gerade die kleineren Betriebe brauchen eine Verschiebung des Zeitpunktes, ab dem die betäubungslose Ferkelkastration verboten ist. Nur so können Ergebnisse derzeit laufender Studien für die Praxis berücksichtigt werden. Und es braucht die Zeit, um geeignete Tierarzneimittel zuzulassen. Ein Inkrafttreten des Verbots zum 1. Januar 2019 ohne praktikable und marktgängige Alternativen würde zu einem Einbrechen der Sauenhaltung in Deutschland führen. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dies zu verhindern.“

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