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Überbrückungshilfe für Krabbenfischer wird verdoppelt

DITZUM/BERLIN, 26.06.2020

„Wir lassen die  Krabbenfischer in der Krise nicht allein. Die Überbrückungshilfen werden verlängert und verdoppelt!“ Die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann ist erleichtert. Sie hatte sich in den letzten Wochen auf Bundesebene für die Krabbenfischer eingesetzt.

Denn deren Kutter liegen seit Monaten still. Sämtliche Einnahmen sind weggefallen. Aber die Kosten laufen weiter. Deshalb hatte die Europäische Union den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, Fischereibetrieben Gelder aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) als Überbrückungshilfen für coronabedingte Stilllegungen zu zahlen. Diese Hilfen drohten am 30. Juni 2020 auszulaufen.

Deshalb trafen sich die Krabbenfischer mit Connemann in Ditzum. Dabei wurden die Rheiderländer von dem Vorsitzenden des Landesfischereiverbandes Weser-Ems Dirk Sander und der Fischereiberaterin der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Hilke Looden begleitet. Gemeinsam machten sie die Folgen der Corona-Pandemie deutlich. Seit dem Lockdown liegen die Schiffe im Hafen. Denn damit wurden auch Verarbeitungs- und Vertriebswege gekappt. Zwar entspannt sich der Markt für die Fischer von Frischfisch. Aber die Krabbenfischer sind nach wie vor betroffen, da sie die Schälkapazitäten in Marokko nicht nutzen können. Deshalb sind die Krabbenfischer sind weiter auf die Überbrückungshilfen angewiesen. Hinzu kam ein weiteres Problem. Die Hilfen für die niederländischen Fischer waren höher als die der Deutschen.

Connemann hatte ihre Unterstützung zugesagt und sich an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gewandt. „Wir haben uns für eine Verlängerung und eine Erhöhung der Prämien an den Verhandlungstisch gesetzt. Denn deutsche Fischer brauchen dieselben Wettbewerbsbedingungen wie ihre europäischen Nachbarn.“

Jetzt kam die befreiende Nachricht. Die Hilfen werden vom 1. Juli an bis zum 1. September 2020 verlängert. „Und sie werden sogar verdoppelt. Je nach Kuttergröße können die Betriebe für maximal 30 Tage Liegezeit zwischen 400 bis 600 Euro täglich erhalten. Auf Wunsch einiger Küstenländer bleibt es bei einer Aufteilbarkeit von drei mal zehn Tage-Blöcken.“

Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem eine gültige Fanglizenz für 2020 und der Nachweis, dass sämtliche Fischereitätigkeiten aufgrund der Krise eingestellt sind. Connemann: „Die Corona-Pandemie bringt die Krabbenfischerei unverschuldet in eine Schieflage. Die Betriebe. Denn was wären unsere Küsten ohne ihre Kutter und ihre Produkte? Arm dran.“