Wir lassen die Betriebe von Landwirtschaft und Gartenbau in der Corona-Krise nicht allein
BERLIN, 23.03.2020
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung auch Maßnahmen für die Land- und Ernährungswirtschaft für die Corona-Krise auf den Weg gebracht. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, sowie der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft, Albert Stegemann:
Gitta Connemann: „Die Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland ist systemrelevant. Die Bedeutung der Betriebe zeigt sich täglich. Denn sie sorgen dafür, dass jeden Tag ausreichend bezahlbare und gesunde Lebensmittel zur Verfügung stehen. Aber gerade Saisonbetriebe sorgen sich um ihre Ernten. Sie brauchen Saisonarbeitskräfte, um Spargel, Erdbeeren, Brokkoli, Salat ernten oder anbauen zu können. Diese fehlen. Denn die jährlich rund 300.000 Saisonarbeitskräfte bleiben zu Hause oder in Grenzkontrollen hängen. Die Betriebe brauchen deshalb auch dringend Arbeitskräfte aus dem Inland. Hier helfen wir.
Saisonarbeitskräfte, die bereits in Deutschland sind, dürfen länger sozialversicherungsfrei arbeiten – statt 70 bis zu 115 Tagen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat auch dafür gekämpft, dass die Überlassung von Arbeitnehmern aus anderen Branchen in der Krise ohne Erlaubnis möglich wird. Die Arbeit auf dem Feld wird zudem finanziell reizvoller. Denn Arbeitnehmer in Kurzarbeit dürfen zu dem Kurzarbeitergeld hinzuverdienen. Ihr Einkommen wird befristet nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Die Hinzuverdienstgrenze in der Alterssicherung der Landwirte wird aufgehoben. Hinzu kommen finanzielle Hilfen.“
Albert
Stegemann:
„Mit der Ausweitung der ‚70-Tage-Regelung‘ dürfen Saisonarbeitskräfte nunmehr
bis zum 31. Oktober 2020 eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage
sozialversicherungsfrei ausüben. Bisher war das lediglich für bis zu 70 Tage
möglich. Das ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung unserer Bäuerinnen und
Bauern. Saisonarbeitskräfte, die sich bereits in Deutschland aufhalten, können
so länger in der Landwirtschaft arbeiten. Das hilft unseren
landwirtschaftlichen Betrieben bei der Ernte und Aussaat. Denn wir wollen auch
künftig Spargel und Erdbeeren, aber auch Gemüse aus unseren Regionen
genießen.
Mit den
heutigen Beschlüssen des Bundeskabinetts, die wir nun mit Hochdruck, aber auch
mit der gebotenen Sorgfalt im Parlament beraten, ist ein wichtiger Schritt zur
Sicherung unserer regionalen Lebensmittelversorgung erreicht. Klar muss aber
auch sein: Wir brauchen wieder eine Rückkehr zur Arbeitnehmerfreizügigkeit im
Europäischen Binnenmarkt. Wer als ausländische Saisonarbeitskraft nach
Deutschland kommen will und seine Unterlagen wie den Arbeitsvertrag vorweisen
kann, der muss auch nach Deutschland reisen können.“