Liebe Freunde,
die Steueroasen sind derzeit im Fokus der Öffentlichkeit. Neu ist das Thema aber nicht. Die Bundesregierung setzt sich schon seit Jahren dafür ein, dass die Steuergesetze auch umgesetzt werden – nicht nur auf europäischer Ebene, sondern auch in wichtigen internationalen Organisationen.
Länder, die als Steueroasen gelten, fördern die Steuerhinterziehung. Menschen, die Steuern hinterziehen, verhalten sich in höchstem Maße unsolidarisch. Wer Teil eines staatlichen Gemeinwesens ist und dessen Vorzüge in Anspruch nimmt, muss sich auch an der Finanzierung dieses Gemeinwesens beteiligen. Wer das nicht tut, wälzt die Kosten auf seine steuerehrlichen Mitbürger ab.
Steueroasen gibt es nicht nur in der Karibik, sondern auch in unserer Nachbarschaft. Luxemburg hat angekündigt, zukünftig wie alle anderen Länder der Europäischen Union beim automatischen Steuer-Informationsabgleich mitzumachen. Dem müssen nun Taten folgen. Auch Österreich muss mitmachen. Volle Transparenz in Sachen Steuern fordern wir auch von Staaten außerhalb der Europäischen Union. Wenn ein Deutscher sein Geld im Ausland anlegt, muss das automatisch der deutschen Steuerbehörde gemeldet werden. Vor den Steuerbehörden darf es kein Bankgeheimnis geben. Dem Finanzamt muss alles offengelegt werden.
Ein hartes Vorgehen gegen Steueroasen ist Teil der notwendigen Regulierung der Finanzmärkte. In Zusammenhang mit der Regulierung sollte jeder Staat auch darauf achten, dass die Größe seiner Banken zur Wirtschaftskraft seines Landes passt. Genau daran hat es in Zypern gefehlt. Darum musste Zypern auch Hilfen anderer Staaten beantragen, die der Bundestag am Donnerstag gebilligt hat. Wir haben immer gesagt, dass es Leistungen nur bei Gegenleistungen geben kann. Im Fall Zypern werden nun zielgenau diejenigen an der Bankenrettung beteiligt, die zuvor von dem Bankensektor besonders profitiert haben – die großen Anleger. Außerdem muss der Bankensektor der Inselrepublik selbst verkleinert werden.
Ich hatte dazu in der Fraktion Herrn Bundesfinanzminister Dr. Schäuble befragt. Denn das Bruttosozialprodukt von Zypern beträgt nur 0,2 Prozent der Euro-Zone. „Wir müssen verhindern, dass aus Problemen in Zypern Probleme für die anderen Länder werden“, sagte mir unser Finanzminister. Wenn man Zypern nicht helfe, stehe das Land vor dem Staatsbankrott, warnte er. Dies könne andere Länder der Euro-Zone in Mitleidenschaft ziehen.
Damit kommt die sogenannte Systemrelevanz ins Spiel, die Voraussetzung für Hilfen aus dem Euro-Rettungsschirm ist. Sie besagt: Hilfen können nur dann gewährt werden, wenn die Finanzstabilität der EuroZone als Ganzes bedroht ist. Außerdem dürfe die Hilfe nur so hoch sein, dass das Land seine Schuldentragfähigkeit bald wieder erlangen könne, sagte Schäuble. Bis 2020 soll Zypern einen Schuldenstand von 100 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erreichen.
Wie für alle anderen Euro-Krisenländer, die mit Krediten aus dem europäischen Rettungsschirm unterstützt werden, gilt auch für Zypern: „Hilfe ist immer Hilfe zur Selbsthilfe“, betonte Schäuble. Damit die Inselrepublik neun Milliarden Euro aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und eine Milliarde vom Internationalen Währungsfonds (IWF) erhalten kann, muss sie selbst den restlichen Finanzbedarf von rund 13 Milliarden Euro schultern.
Außerdem muss Zypern wie die anderen sogenannten Programmländer wirtschafts- und sozialpolitische Reformen durchführen, die es mit der Troika aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank (EZB) und IWF vereinbart hat. In Zypern kommen strenge Auflagen zur Restrukturierung des Bankensektors hinzu. Bei Einlagen über 100.000 Euro müssen sich die Kontoinhaber mit erheblichen Summen beteiligen.
Die Beteiligung von Anlegern ist bislang einmalig. Steuerzahler und Staatengemeinschaft dürfen bei einer drohenden Banken-pleite erst an letzter Stelle einspringen. Zuerst kämen die Eigentümer, dann die Fremdkapitalgeber und danach bis zu einer gewissen Grenze die Einleger. Erst danach dürften die Staaten und die Staatengemeinschaft helfen.
Es grüßt Sie herzlich
Ihre
Gitta Connemann
Berlin, den 19. April 2013
Kurzberichte aus dem Plenum
Einholung eines zustimmenden Beschlusses nach ESM-Finanzierungsgesetz und Stabilisierungsmechanismusgesetz. Nachdem die zyprische Regierung die Bedingungen für eine Hilfsleistung durch EU und IWF akzeptiert hat, wurde dem Deutschen Bundestag eine Vorlage für die Beschlussfassung dazu vorgelegt.
Gesetz zur Förderung der Prävention. Viele Erkrankungen lassen sich vermeiden, wenn eine zielgerichtete und umfassende Gesundheitsvorsorge betrieben wird. Zur besseren Abstimmung und Ausgestaltung der Leistungen der Krankenkassen sowie zur Unterstützung eines gesundheitsförderlichen Verhaltens legten wir diesen Gesetzesentwurf in erster Lesung vor.
Schlussbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“. Knapp drei Jahre hat sie getagt und Tausende Seiten produziert: die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“. Am Donnerstag präsentierte sie im Bundestag ihre Bilanz – eine Bilanz, die überfällig war, denn von der Digitalisierung der Gesellschaft ist inzwischen fast jeder Bereich betroffen. Sie hat Auswirkungen auf die frühkindliche Bildung, auf die Wirtschafts- und Arbeitswelt, ja sogar auf die Art und Weise, wie wir Freundschaften pflegen und unsere kulturellen Bedürfnisse befriedigen. Das Internet ist allgegenwärtig. „Die große Leistung der Enquete besteht in den Bestandsaufnahmen. Dabei handelt es sich oft um die besten Darstellungen und Analysen zur Digitalisierung, die es derzeit gibt“, so resümiert der Sachverständige und Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes BITKOM, Bernhard Rohleder, die Arbeit der Kommission. Mit den zwölf Einzelberichten der Enquete-Projektgruppen ist eine Bilanz vorgelegt worden, die schon jetzt als Standardwerk und Grundlage für Zukunftsentscheidungen gilt, da erstmals in einem Werk das große Querschnittsthema Digitalisierung abgehandelt wird. Dabei spielte die Frage nach optimaler Wachstumsfinanzierung für Start-Ups ebenso eine Rolle wie der Ausbau moderner Bürgerbeteiligung, die digitale Ausstattung von Schulen, Medienkompetenz und Urheberrecht. Die Enquete-Kommission zieht aber nicht nur Bilanz des gesellschaftlichen Wandels, welcher mit der Digitalisierung einhergeht, sondern gibt auch einen Ausblick auf das, was uns in Zukunft erwartet – und was mit großer Wahrscheinlichkeit auch das Parlament beschäftigen wird. Gerade für das Thema digitale Wirtschaft hat die Kommission die Politik sensibilisiert. Denn schon jetzt zeichnet sich ab: Die vierte industrielle Revolution und das Internet der Dinge werden die Wirtschaft in den nächsten Jahren maßgeblich verändern. Entwicklungen wie der 3D-Drucker stellen Herausforderungen an Wirtschaftszweige wie die Spielzeugindustrie oder die Zahntechnik – denn bald wird man sich wohl von der Zahnprothese bis zum Lego-Stein alles ausdrucken können. Daneben stellen digitale Arztpraxen mit virtuellen Sprechstunden gerade für den ländlichen Raum eine große Chance dar. Die politischen Fragen, welche hiermit verbunden sind, hat die Enquete schon heute gestellt und entsprechende Handlungsempfehlungen erarbeitet. Dies ist nicht zuletzt Ergebnis einer sehr konstruktiven Zusammenarbeit aller Mitglieder: „Die personelle und interaktive Auseinandersetzung zwischen Abgeordneten und Sachverständigen habe ich als sehr fruchtbar erlebt.“, schreibt der Unions-Sachverständige Christof Weinhardt, Professor am Karlsruher Institut für Technologie, im Schlussbericht der Kommission. Die Sachverständigen hätten nicht nur ihr Wissen aus ihrem jeweiligen Fachgebiet eingebracht, sondern an der ein oder anderen Stelle auch ganz andere Fragen gestellt, als es vielleicht sonst der Fall gewesen wäre.
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Wir stellten in erster Lesung ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Schutz von Verbrauchern und Kleinunternehmern gegen unseriöse Praktiken im Bereich Inkasso, in der Telefonwerbung oder dem Abmahnwesen vor. So halten wir etwa eine deutliche Anhebung des Bußgeldhöchstsatzes für nötig.
Tourismus in ländlichen Räumen – Potenziale erkennen, Chancen nutzen. Der Tourismus in ländlichen Räumen kann als echter Job-Motor wirken. Er beeinflusst zahlreiche regionale Wirtschaftsfaktoren. Anders als die vom steigenden Zustrom von Gästen aus aller Welt begünstigten Städte brauchen die ländlichen Gebiete eine Unterstützung in der Entwicklung der Tourismuswirtschaft. Auf der Grundlage eines umfassenden Maßnahmenpakets der Bundesregierung kann es gelingen, selbsttragende Entwicklungen im ländlichen Raum zu erreichen.
Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften. Das Gesetz dient der Umsetzung von Maßnahmen, die noch in dieser Legislaturperiode geregelt werden sollen. Insbesondere wird die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nach der Abgabenordnung, dem Umsatzsteuergesetz und dem Handelsgesetzbuch als eine wichtige Maßnahme des Bürokratieabbaus erneut eingebracht. Allein diese Maßnahme führt zu einem Einsparpotential für die Unternehmen von rund 2,5 Mrd. Euro jährlich. Zu den weiteren entlastenden Maßnahmen gehören z.B. die Umsatzsteuerbefreiungen für rechtliche Betreuer, Bühnenregisseure und –choreographen sowie die Steuerbefreiung des Taschengeldes bei zivilen Freiwilligendiensten. Darüber hinaus werden die Steuerbefreiungsvorschriften für freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten angepasst.
Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011. Unter der Überschrift „Stärkung des Wettbewerbs bei Handel und Dienstleistungen“ legte die Monopolkommission ihr 19. Hauptgutachten vor. Gegenstand der Berichterstattung sind etwa der Wettbewerb auf den Glücksspielmärkten, Defizite im Wettbewerb im deutschen Seelotsenwesen oder die Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich. Ausdrücklich begrüßt wird eine Befassung der Bundesregierung mit der Einrichtung einer Markttransparenzstelle, zu deren Organisation weitergehende Empfehlungen ausgesprochen werden.
Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG). Wir haben die Regelungen zur Unterrichtung und Mitwirkung des Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union in zweiter und dritter Lesung neu festgeschrieben. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere die Instrumente, die sich aus der Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion ergeben, auch und insbesondere mit Bezug auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012. Die Verpflichtung zur Herstellung eines Einvernehmens zwischen Bundestag und Bundesregierung wird auf die Einführung des Euro in weiteren EU-Mitgliedstaaten erweitert. Gegenstand des Gesetzes sind ebenfalls der Unterrichtungsanspruch des Bundestages und die Berücksichtigung des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung des Bundes. Das Gesetz enthält ebenfalls eine klare Abgrenzung zu den bereits vorliegenden Regelungen zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESMFinG) und im Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmecha¬nismus (StabMechG).
Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten. In zweiter und dritter Lesung haben wir die Koalitionsfraktionen die Voraussetzungen und Regelungen für die Gewährung eines Altersgeldes für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten beschlossen. Damit soll ein Wechsel zwischen Bundesdienst und Privatwirtschaft erleichtert werden. Nach einer Mindestdienstzeit von sieben Jahren sollen scheidende Bundesbeamte einen dynamisierten Anspruch auf Altersbezüge erhalten, der auch Hinterbliebene abdeckt. Über einen Abschlag auf das Altersgeld wird ein Ausgleich für die Nachteile des Dienstherren berücksichtigt, die u.a. durch die Notwendigkeit einer vorzeitigen Nachbesetzung entstehen.
Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung. Wir legten einen Gesetzesentwurf in erster Lesung vor, der den Umgang mit Beitragsrückständen bei Krankenkassen neu regelt. Eingeführt werden soll unter anderem ein Notlagentarif für privat bzw. freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Menschen. Ziel ist es, Beitragsschuldner vor einer weiteren Überforderung zu schützen und ihre Notfallversorgung zu gewährleisten.
Öffentlich-Private Partnerschaften – Potentiale richtig nutzen, mittelstandsfreundlich gestalten und Transparenz erhöhen. Die Koalitionsfraktionen wollen mit Zustimmung zur Beschlussempfehlung sicherstellen, dass der Mittelstand im Bereich öffentlich-privater Partnerschaften auch von Projekten mit hohen Investitionsvolumina profitieren kann. Bisher sind mittelständische Unternehmen oft nur über die Nachunternehmer-Ebene eingebunden. Ansprüche an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden präzisiert und die Kommunikation aller Beteiligten verbessert, um so vermehrt ÖPP zu ermöglichen.
Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz). Wir streben eine verlässliche und transparente Absicherung der Förderung der Deutschen Auslandsschulen an. Mit dem jetzt in erster Lesung vorgelegten Gesetz wird erstmals Rechtssicherheit für die insgesamt 141 Schulen geschaffen, die bislang nur auf das jährliche Haushaltsgesetz und ein mit den Ländern beschlossenes Rahmenstatut begründet waren.
54. Bericht des Wehrbeauftragten. Wir sind stolz auf die Leistung unserer Soldaten und nehmen ihre Probleme ernst. Der Jahresbericht 2012 des Wehrbeauftragten beschreibt die Belastungen für die Soldatenfamilien, die sich im Zuge der Strukturreform und den damit zusammenhängenden Stationierungsfragen etwa mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder bei der Kinderbetreuung ergeben. Ebenfalls besonderes Augenmerk gilt den zahlreichen Auslandseinsätzen. Bei allen bestehenden Belastungen ist jedoch erfreulich, dass sich insbesondere die Betreuung und Ausrüstung im Zuge der Auslandseinsätze nach Ansicht des Wehrbeauftragten verbessert hat.
Gesetz zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes. Das in zweiter und dritter Lesung vorgelegte Gesetz sieht eine wirkungsgleiche Übertragung der bestehenden Regelungen für Tarifbeschäftigte zur Familienpflegezeit auf den Beamtenbereich vor. Weiterhin ermöglicht das Gesetz einen Ausgleich von sogenannten versorgungsbiografischen Lücken über den Anspruch auf Dienstzeitverlängerung. Angesichts des demografischen Wandels sieht das Gesetz eine Regelung zur Ermöglichung einer Verzögerung des Eintritts in den Ruhestand vor.
Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens. Das in zweiter und dritter Lesung eingebrachte Gesetz modernisiert das Mess- und Eichwesen grundlegend. Beibehalten wird bei einer Verbesserung der Vorschriften über die behördliche Überwachung der hohe Schutzstandard in Deutschland.
Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare. In zweiter und dritter Lesung ermöglichten wir die Übertragung von Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare. Hier geht es u.a. um die Ausstellung von Vollmachtsbescheinigungen auf Grundlage öffentlicher bzw. öffentlich beglaubigter Vollmachtsurkunden, die Gewährung der isolierten Grundbucheinsicht, also der Einsicht in das Grundbuch unabhängig von einem sonstigen Amtsgeschäft, oder die Aufnahme von Erbscheinanträgen und eidesstattlichen Versicherungen.
Gesetze zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern. Mit dem in erster Lesung vorgelegten Gesetzesentwurf sollten vorrangig zwei EU-Richtlinien umgesetzt werden: Zum einen soll der Anwendungsbereich der sogenannten Daueraufenthaltsrichtline auf international Schutzberechtigte erweitert werden. Danach erwerben Flüchtlinge nach fünfjährigem berechtigtem Aufenthalt eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU. Zum anderen ist die Einführung eines kombinierten Aufenthaltstitels zum Zweck der Erwerbstätigkeit vorgesehen. Darüber hinaus enthält der Entwurf zur frühzeitigen Integration maß- und sinnvolle Anpassungen hinsichtlich der Erwerbstätigkeit ausländischer Familienangehöriger in Deutschland.
Daten und Fakten
Deutschland erzielt Rekord-Stromüberschuss. Wie schon in den sechs vorangegangenen Jahren, war Deutschland auch 2012 im Saldo wieder Stromexporteur. Insgesamt wurden nach Angaben der vier großen Übertragungsnetzbetreiber im vergangenen Jahr 43,8 Terrawattstunden (TWh) über die europäischen Stromnetze nach Deutschland eingeführt. Währenddessen exportierte Deutschland im gleichen Zeitraum 66,6 TWh. Dies ergibt einen Überschuss von 22,8 TWh. Gegenüber 2011 vervierfachte sich dieser Überschuss nahezu, allerdings betrug der Überschuss im Jahr 2011 auch nur 6,0 TWh. 2010 lag der Überschuss noch bei 17,6 TWh, 2009 bei 14,4 TWh. Damit wurde 2012 der höchste Überschuss der letzten vier Jahre erzielt. Deutschland erwirtschaftete durch diesen Stromüberschuss im vergangenen Jahr 1,4 Mrd. €. Der Wert der Stromausfuhren betrug 3,7 Mrd. €, während die Importwerte bei 2,3 Mrd. € lagen. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Immobilien wichtigste Vermögensgrundlage für die Deutschen. Die Bundesbürger besitzen Häuser und Eigentumswohnungen im Wert von fast 6 Billionen Euro. Dieser Wert hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt, so eine Analyse des Kompetenzfelds Immobilienökonomik des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln. Immobilien sind somit nach wie vor die wichtigste Vermögensgrundlage der privaten Haushalte. Deutschlandweit verfügen 18,8 Millionen Haushalte (das entspricht 48 %) über Haus- und Grundbesitz. Dabei liegt die Quote im Osten mit 39 % niedriger als in Westen (50 %). In der Gruppe der Rentner verfügen 60 % über Immobilienbesitz. Immobilienvermögen und Einkommenshöhe stehen in einem engen Verhältnis: Während etwa 80 % der Haushalte mit mehr als 4.500 € netto im Monat über Immobilienbesitz verfügen, sind dies bei Einkommen unter 1.300 € netto monatlich nur etwa 20 % der Haushalte. Ein ebenso wichtiges Kriterium ist die Haushaltsgröße: Je mehr Personen in einem Haushalt leben, umso eher handelt es sich um Eigentum. (Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW))
Eltern befürworten Ehegattensplitting. Eine im Auftrag der Zeitschrift „Eltern“ durchgeführte Studie belegt, dass 81 % der Eltern minderjähriger Kinder das Ehegattensplitting für eine geeignete Maßnahme zur Förderung von Familien halten. Sowohl bei Anhängern von CDU/CSU (84 %), als auch bei 76 % der Grünen- und 83 % der SPD-Wähler stößt es auf Zustimmung. Nur 16 % halten es für eine gute Idee, das Splitting abzuschaffen. Ferner zeigt die Studie die Hintergründe dieser Beliebtheit auf: Von dem Splittingvorteil profitieren insbesondere Paare, bei denen einer der Partner mehr verdient – was in Familien fast immer der Fall ist. Dass der Splittingtarif die richtige Antwort auf die Lebenspraxis ist, wird auch dadurch bestätigt, dass das Modell der doppelten Vollzeitberufstätigkeit bei Eltern unpopulär ist: Nur 13 % streben es an. Dagegen ziehen 40 % der Eltern die Teilzeitbeschäftigung der Mutter vor, die sich so um die Kinder kümmern kann, während der Vater in Vollzeit arbeitet. Gleichzeitig gibt gut die Hälfte der Befragten an, Probleme mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu haben. Schließlich bevorzugen nur noch 6 % der Eltern die klassische Alleinverdiene-Ehe und nur eine Minderheit von 14 % lebt in einer solchen Partnerschaft. Zur Relevanz der Ergebnisse führt die Studie aus, dass das Thema „Familie, Kinder und Bildung“ für 86 % der befragten Eltern bei ihrer Wahlentscheidung eine mindestens genauso so große Rolle spielen wird wie andere Themen. Das Ehegattensplitting wird für 59 % Einfluss auf die Wahlentscheidung haben. (Quelle: Forsa-Studie „Familie und Wahl“)
Zum Antrag „Mehr Zeitsouveränität für Beschäftigte – Teilzeitarbeit gestalten“ der SPD-Fraktion
Rede im Plenum Deutscher Bundestag am 18. April 2013 (TOP 6)
Herr Präsident,
meine Damen und Herren!
„Des einen Leid‘, des anderen Freud‘.“
Dieser Satz fiel mir beim Lesen Ihres Antrages ein, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Darin geht es um Änderungen des Teilzeitrechts. Eltern sollen mehr Ansprüche erhalten, einen zwingenden Ansprüche auf Verringerung der Arbeitszeit und ein Recht auf Rückkehr in die Vollzeit. Ohne Frage, das hört sich gut an.
Wir kennen sicherlich alle Fälle, in denen der Kinderwunsch zur Karrierefalle wurde. Ohne Frage: wer Familien stärken will, muss ihren Bedürfnissen gerecht werden – auch und gerade in der Arbeitswelt. Viele Arbeitnehmer wünschen sich mehr Flexibilität. Die einen, um Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Die anderen für ihre individuelle Lebensplanung.
Dafür haben wir als Gesetzgeber einiges getan. Ich nenne beispielhaft nur die Vätermonate, die Pflegezeit für die Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger. Aber auch die Betriebe haben reagiert. Seit der Unterzeichnung der „Charta für familienbewusste Arbeitszeiten“ gibt es deutliche Fortschritte. Heute bieten über 70 % der Unternehmen in Deutschland familienfreundliche Maßnahmen an. Sie ermöglichen Zeitsouveränität zum Beispiel durch Staffelung der Arbeitszeit, individuelle Wochenarbeitstage, flexible Pausen – UND das Angebot der Teilzeitarbeit – dauerhaft oder befristet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erleben es ja in unseren eigenen Betrieben, unseren Abgeordnetenbüros. Gerade die Teilzeitarbeit ist in manchen Lebensphasen begehrt. Und hilft, persönliche Wünsche und Ziele zu erreichen.
Ich bin sehr froh, dass die SPD dies inzwischen auch erkannt hat. In vielen Anträgen der letzten Jahre wurde Teilzeitarbeit immer wieder als atypisch, als prekär gegeißelt. Dass die SPD inzwischen festgestellt hat, ich zitiere: „Auf die Lebenslage kommt es an: Teilzeitarbeit ist nicht per se gut oder schlecht.“ Das ist ein Fortschritt. Ich gratuliere dieser Einsicht.
In rund 80 % der Betriebe gibt es Beschäftigte, die in Teilzeit arbeiten. Das ist in den meisten Fällen das Wunschmodell. Dies gilt übrigens auch für mein Büro. Von meinem Team arbeiten eine Mitarbeiterin und Mitarbeiter in Vollzeit, zwei arbeiten 30 Stunden und ein Mitarbeiter arbeitet 20 Stunden. Übrigens nicht deshalb, weil ich es diktatorisch vorgegeben hätte, sondern weil wir es so vereinbart haben. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses. Aber auch danach.
Eine Mitarbeiterin bekam ein Kind, ein Mitarbeiter überlegte sich zu promovieren. Im Team haben wir besprochen wie die Lösung aussehen kann. Denn der Wunsch des einen muss von den anderen geschultert werden – durch die Einarbeitung neuer Kollegen, die Übernahme weiterer Aufgaben. Deswegen: „Des einen Freud, des anderen Leid“.
Meine Damen und Herren, wenn nur ein Mitarbeiter in kleineren Betrieben oder einer Abteilung in Teilzeit wechselt, ist das für die anderen spürbar – ohne Frage. Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber wird ein Betrieb solche Teilzeitwünsche ermöglichen, aber er wird auch dafür sorgen, dass ein Ersatz eingestellt wird, damit die anderen Mitarbeiter nicht im Regen stehen.
Es geht also immer um einen Interessenausgleich. Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, aber auch zwischen den Mitarbeitern. Dem wird das Gesetz, das wir derzeit haben, gerecht. Das konzediere ich auch der damaligen rot-grünen Fraktion, die es auf den Weg gebracht hat. Denn alle Belange können berücksichtigt werden können.
So gibt es schon heute das Recht auf Teilzeit, auch das Recht auf Verlängerung, allerdings eben nicht um jeden Preis, nicht unbedingt. Genau das wollen aber jetzt die Kolleginnen und Kollegen von der SPD: einen bedingungslosen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit und ein zwingendes Recht auf Rückkehr in die Vollzeit. Damit wären wir wieder am Anfang: „Des einen Freud, des anderen Leid“.
Solche Regeln mögen den unmittelbar Betroffenen helfen. Alle anderen leiden jedoch unter der unkalkulierbaren Flexibilität. Den Preis zahlen nämlich nicht nur die Betriebe sondern die anderen Arbeitnehmer und insbesondere die Ersatzkräfte.
Solche Regelungen schaden nicht nur den Betrieben. Ich will gar nicht davon sprechen, wie brachial mit einer solchen Regelung in die Vertragsfreiheit eingegriffen wird. Solche Güter scheinen hier im Hause kaum noch zu interessieren. Aber der Blick auf die betriebliche Praxis sei mir gestattet. Diesen hätte ich den Kolleginnen und Kollegen von der SPD auch empfohlen. Eine Arbeitszeitverkürzung kann noch durch eine befristete Ersatzkraft oder Reorganisation bewältigt werden. Aber was ist mit der Personalplanung, wenn unsicher ist, wann und wie viele Teilzeitarbeitnehmer mit dem Wunsch auf Vollzeit anklopfen? Insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen ohne eigene Personalabteilung.
Wenn der Betrieb damit rechnen muss, dass alle Teilzeiteltern jederzeit wieder eine Vollzeitstelle einfordern können, kann er nur eines machen: befristet einstellen, Minijobs basteln, auf Zeitarbeit zurückgreifen. Leidtragende wären in diesem Fall insbesondere die jungen Arbeitskräfte, die ohnehin schon oftmals von einem befristeten Vertrag in den nächsten rutschen – und sich deshalb auch manchmal gegen Kinder entscheiden. „Des einen Freud, des anderen Leid.“
Mehr Flexibilität für Eltern hat eine Kehrseite – nämlich weniger Sicherheit für andere, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Sie führt zu mehr Arbeitsverhältnissen, die Sie sonst in diesem Haus immer geißeln. Das ist nicht nur ein kreativer Umgang mit der Wahrheit, sondern es ist in großem Maße unseriös. Das ist ein Verschiebebahnhof, dem Sie die Grundlage geben wollen. Das ist mit uns nicht zu machen.
Ein solches Gesetz hätte einen hohen Preis. Die Frage ist: wäre es überhaupt erforderlich? Denn Vereinbarungen über die spätere Ausweitung der Arbeitszeit sind auch heute schon möglich – wenn sich beide Seiten einig sind.
Dies liegt übrigens im existenziellen Interesse der Arbeitgeber. Betriebe, die keine flexiblen, befristeten Teilzeitmöglichkeiten anbieten, geben Wettbewerbsvorteile preis. Sie verlieren Fachkräfte – und das in einer Zeit des Fachkräftemangels. Das kann sich kein Betrieb leisten.
Natürlich gibt es auch Teilzeitbeschäftigte, die lieber wieder in Vollzeit arbeiten würden. Unfreiwillige Teilzeit ist zwar nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Laut Statistischem Bundesamt traf dies auf 16% im Jahr 2011 zu. Der häufigste Grund, warum längeres Arbeiten nicht möglich ist, sind unzureichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Der beste Weg, um unfreiwillige Teilzeit abzubauen, ist also der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen.
Es gibt Länder wie Sachsen, die eine Betreuungsquote von fast 50 % haben. Es gibt aber auch Länder wie Nordrhein-Westfalen, rot-grün geführt, mit einer Betreuungsquote von nur noch 20 %. Ich empfehle Ihnen dringend: Machen Sie erst einmal Ihre Hausaufgaben.
Meine habe ich gemacht. Ich habe mir den Spruch Matthäus 7,3 angesehen, dessen Lektüre uns der Kollege Zimmer empfohlen hatte. Dort heißt es: „Was siehst du den Splitter im Auge deines Bruders den Balken aber in dem Auge bemerkst du nicht?“ – Das heißt auch: Kehr‘ zunächst vor deiner eigenen Tür. Wohl wahr.
Zum Antrag „Guthabenkonto“ der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen
Rede im Plenum Deutscher Bundestag am 19. April 2013 (TOP 39)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Wer kennt ihn nicht, den Hauptmann von Köpenick? Ein vorbestrafter Schuster in einem Teufelskreislauf. Ohne Wohnung, keine Arbeit. Ohne Arbeit, keine Wohnung. Um aus der Illegalität zu entkommen, versucht er einen Pass zu stehlen, in Hauptmannsuniform.
Ein wenig erinnert die Geschichte um das Girokonto für Jedermann an die Köpenickiade. Denn die Betroffenen, die Verbraucher ohne Konto, befinden sich in einem ähnlichen Teufelskreis. Häufig sind sie gebrandmarkt durch einen Schufa-Eintrag. Dabei beginnt der Weg in die Schuldenfalle oft harmlos. Zuerst ein Handyvertrag, dann Bestellungen im Internet, schließlich die Kreditkarte. Die Schulden häufen sich. Das Konto wird geschlossen.
Dabei ist ein Leben ohne Girokonto in Deutschland kaum möglich. Lohn, Miete, Telefon, etc – nahezu alle Geschäfte des Alltags werden per Bank abgewickelt. Haben Sie schon einmal versucht, eine Stromrechnung bar zu bezahlen? Oder jeden Monat beim Vermieter angeklopft, um einen Geldumschlag zu überreichen? Sollten Sie es tun, werden Sie mehr als schräge Blicke erhalten. Mit kritischen Fragen und Nachforschungen ist zu rechnen.
Kontolosigkeit führt also nicht nur dazu, dass Betroffene in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. Die Folge ist auch ein Ansehensverlust und damit soziale Ausgrenzung.
Für die meisten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist dies kein Thema. Denn derzeit werden hier rund 94,5 Millionen Girokonten geführt. Aber es gibt eben immer noch Menschen ohne Girokonto. Und zwar unfreiwillig. Diese brauchen unsere Hilfe, unseren Schutz.
Dafür haben wir uns als CDU/CSU Fraktion in den vergangenen Jahren aktiv eingesetzt. Wir sind der Überzeugung, dass in Deutschland jede Bürgerin, jeder Bürger das Recht auf ein Girokonto haben muss. Deshalb hatten wir im Juni letzten Jahres einen entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Mit Erfolg.
Denn die öffentlich-rechtlichen Sparkassen haben darauf mit einer bindenden Selbstverpflichtung reagiert.
Seit Oktober letzten Jahres wird jeder Privatperson ein Guthabenkonto eingerichtet. Mit dem sog. Bürgerkonto können Kunden am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen, ohne sich dabei zu verschulden. Vor diesem Einsatz der Sparkassen habe ich Respekt. Denn dies ist ein Beitrag zum Gemeinwohl.
Meine Damen und Herren, ich würde mir wünschen, dass auch die anderen Kreditinstitute in Deutschland diesem Beispiel folgen würden. Wettbewerbspolitisch wäre es angemessen, Kunden mit geringer Bonität auf alle gleichmäßig zu verteilen. Dies ist eine Frage der Fairness.
Das könnten wir als Gesetzgeber entscheiden. In der Sache sind wir für ein solches Basiskonto für Jedermann. Aber macht ein nationaler Alleingang, wie es die Opposition fordert, jetzt Sinn? Nein.
Denn der akute Handlungsbedarf ist durch das Bürgerkonto entschärft. Und in den kommenden Wochen wird die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Basiskonto vorlegen. Diese ist in nationales Recht umzusetzen. Es bringt also nichts, wenn wir jetzt in Deutschland Regelungen treffen, die dann kurze Zeit später wieder hinfällig werden. Das ist Aktionismus. Davon haben Verbraucherinnen und Verbraucher gar nichts.
Ihnen nützt eine europäische Regelung, die jedem Verbraucher die Möglichkeit eröffnet, ein Konto zu eröffnen – und zwar zu einem angemessenen Preis. Aber es braucht mehr. Das beste Recht nützt nämlich nichts, wenn der Verbraucher davon nichts weiß. Deshalb müssen auch Informationspflichten geregelt werden. Dies gilt auch für den Zugang zu Schlichtungsverfahren. Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern wissen nämlich nach wie vor nicht, dass eine solche Möglichkeit besteht – und zwar kostenlos.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, hängen Sie Ihr Herz nicht an überholte Anträge. Unterstützen Sie uns und die Bundesregierung, Brüssel zu überzeugen. Entsprechend eines Mottos unseres Altbundeskanzlers Dr. Konrad Adenauer, dessen Todestag heute ist: „Jede Partei ist für das Volk da und nicht für sich selbst.“
Leer, den 09. April 2013
Keine Sparversion bei der Ledabrücke
Ausbau des Fuß- und Radweges erfolgt beidseitig
LEER. Beim Neubau der Ledabrücke in Leer wird es keine Sparversion geben: der Fuß- und Radweg soll beidseitig angelegt werden. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hatte bislang in ihren Planungen nur die einseitige Variante berücksichtigt. Entwarnung kam jetzt vom zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aus Berlin. „Das ist eine gute Nachricht. Wir Ostfriesen sind eine Radfahrnation“, teilte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann jetzt mit. Sie hatte sich beim Ministerium für den beidseitigen Ausbau stark gemacht.
Bis 2011 konnte der Fuß- und Radweg auf der Ledabrücke noch beidseitig benutzt werden. Doch wegen der nachlassenden Tragfähigkeit der Nebenanlage mussten „Schrammborde“ aufgestellt werden. Dadurch verengte sich die Breite des Weges und der Radverkehr war nur noch einseitig möglich. „Bei einem nur einseitigen Ausbau des Fuß- und Radweges hätte es zu erheblichen Unfällen kommen können“, betonte Gitta Connemann. Denn viele Pendlerinnen und Pendler aus dem Overledingerland fahren mit dem Rad zur Arbeitsstelle nach Leer und zurück.
Auch die Leeraner CDU-Stadtratsfraktion zeigte sich erleichtert über die gute Nachricht aus Berlin. „Das ist ein wichtiges Signal für unsere Region. Wir danken Gitta Connemann für ihren Einsatz“, sagte Vorsitzende Beatrix Kuhl.
Fest steht bereits seit Ende des Jahres: die neue Brücke soll dreispurig gebaut werden. „Damit kann die Situation für den Berufsverkehr morgens und abends deutlich entschärft werden. Die kilometerlangen Staus vor dem Knotenpunkt gehören dann hoffentlich der Vergangenheit an”, sagte Gitta Connemann. Für die Richtung aus Papenburg / Westoverledingen sind zwei Fahrspuren auf der Brücke vorgesehen.
Nun fehlt nur noch die Entscheidung über die Bauwerkkonstruktion selbst. Zur Diskussion stehen eine Schrägseilbrück oder eine Stabbogenbrücke. Beide Varianten werden zur Zeit auch mit Blick auf die entstehenden Kosten geprüft. „Eine Entscheidung darüber soll im Mai oder Juni fallen”, sagte die Christdemokratin.
In den letzten Jahrzehnten hatte sich der Zustand des Brückenbauwerks an der Leda gravierend verschlechtert. Täglich sind mehr als 20.000 Fahrzeuge auf dem Bauwerk von 1930 unterwegs. Wegen zahlreicher Bauwerksschäden wurde Ende 2010 sogar eine Nachberechnung der gesamten Brücke durchgeführt. Das Ergebnis: Nur noch Fahrzeuge unter 25 Tonnen dürfen das marode Bauwerk überqueren.
Berlin, den 17. April 2013
Ein Netz für Kinder
Plattform für kindgerechte Angebote im Internet / Initiativen werden gefördert
BERLIN. Was gibt es für Kinder im Internet? Wie finden Kinder die Seiten, die sie interessieren? Wie müssen sie „surfen“, um schnell auf die wichtigen Seiten zu gelangen? Auf diese und andere Fragen bietet die Initiative „Ein Netz für Kinder“ Antworten. Ziel ist es, innovative und hochwertige Internetangebote für Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren zu fördern. Dafür stellt der Bund jährlich 1.350.000 Million Euro zur Verfügung.
Auch ostfriesische und emsländische Projektideen sind an dieser Stelle gefragt. „Immer noch gibt es zu wenig geeignete Internetseiten für Kinder. Dabei nutzen sie das Internet häufig schon ab dem Grundschulalter mit großer Selbstverständlichkeit. Deshalb ist es pädagogisch wichtig, innovative und qualitativ hochwertige Internetangebote für Kinder zu fördern“, teilte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann jetzt mit.
Seit der Gründung von „Ein Netz für Kinder“ im Jahr 2008 wurden insgesamt 94 Projekte unterstützt. In diesem Jahr werden fünf weitere kindgerechte Internetangebote unterstützt wie zum Beispiel das Online-Lernspiel „Wikinger“. Dabei unternehmen Kinder eine Reise ins Nordeuropa des Jahres 845 und erleben die Geschichte und die Kultur der Wikinger auf unterhaltsame und spielerische Art. Die Spieler können in die Rolle eines Bauern, Kriegers, Zauberers oder Händlers schlüpfen und abhängig von der Rolle eine Mission erfüllen. Das nötige Wissen erwerben sie anhand von Filmen, Interviews mit Experten und historischen Dokumenten.
Welche Bedingungen müssen für eine Förderung erfüllt werden? Gefördert werden Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsangebote, Angebote zur Förderung der Medienkompetenz, altersgerechte interaktive Plattformen und kindersichere Chats sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur. Da vor allem auch Integrationsangebote für benachteiligte Kinder fehlen, sollen solche Seiten besonders unterstützt werden. Nähere Informationen zur Antragstellung und zur Initiative sind unter www.ein-netz-fuer-kinder.de zu finden.
130419 Bundestag-Aktuell 06-13