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Autor: vds

17.1.2013: Rückenwind für Bergrechts-Initiative

Berlin. Die Bürgerinitiative Rheiderland up-Stee brachte den Stein ins Rollen. Seit ihrer Gründung fordern die Mitglieder um den Vorsitzenden Gerd Santjer eine Ausdehnung des Bergschadensrecht auf Untergrundspeicher. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann nahm den Hinweis auf und startete gemeinsam mit ihrem Kollegen Hans-Werner Kammer eine Initiative. Landes- und Bundesregierung wurden angesprochen, Kollegen sensibilisiert und Verbündete gewonnen. Die ersten Erfolge stellen sich jetzt ein. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat ein Gutachten in Auftrag gegeben. Und die Niedersächsische Landesregierung hat in dieser Woche mit Erfolg einen Antrag im Bundesrat im Sinne der Anlieger eingebracht.
„Das ist für uns ein starker politischer Rückenwind“, freut sich Gitta Connemann über den Etappensieg. Nach dem Umweltausschuss stimmte jetzt auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats dem Antrag der niedersächsischen Landesregierung zu, das Bergrecht zugunsten der Anwohner von Untergrundspeichern zu ändern. Übrigens mit überwältigender Mehrheit: elf Länder unterstützten den Vorstoß von Ministerpräsident David McAllister, zwei enthielten sich der Stimme und nur drei Länder stimmten dagegen.
„Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung und Dimensionen des Bohrlochbergbaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, den Geltungsbereich des Bergschadensrechts auf die Gewinnung von Bodenschätzen durch Tiefbohrungen einschließlich des Betriebs von unterirdischen Kavernenspeichern zu erweitern“, heißt es wörtlich in dem Antrag. Die Landesregierung greift in der Begründung die Sorgen und Nöte der Anwohner auf: „Bei einem Schaden (zum Beispiel Gebäudeschäden, Vernässung von landwirtschaftlichen Flächen), der im kausalen Zusammenhang mit der Ausübung von bergbaulichen Tätigkeiten zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen steht, liegt nach derzeitiger Rechtslage die Beweispflicht beim Geschädigten. Die Nachweisführung gestaltet sich jedoch schwierig, da zum Einen sehr komplexe unterirdische Vorgänge einen Bergschaden provozieren und zum Anderen detaillierte Informationen des Bergbauunternehmers zumeist unverzichtbar bei der Ermittlung der Schadensursache sind.“
Der CDU-Landtagskandidat Dieter Baumann betont: „Das zeigt, dass David McAllister die Sorgen und Nöte der Anlieger sehr ernst nimmt. Dies ist eine gute Nachricht insbesondere für das Rheiderland.“
In dem Antrag zieht die Landesregierung den zutreffenden Schluss: „Um diesen Missstand zu beseitigen, sieht der Änderungsvorschlag die Ausweitung des Geltungsbereiches des gesamten Bergschadensrechts auf die Gewinnung von Bodenschätzen durch Tiefbohrungen einschließlich des Betriebs von unterirdischen Kavernenspeichern vor. Damit werden Bergbauzweige vollständig ins Bergschadensrecht integriert, die im Verdacht stehen Bergschäden zu bewirken. Diese Regelung ist konsequent, zumal das im Bundesberggesetz verankerte Bergschadensrecht von jeher für Bergbaubetriebe gilt, die bekanntermaßen Bergschäden verursachen.“
Gitta Connemann und Hans-Werner Kammer sehen in dem Vorstoß des Landes Niedersachsen ein Musterbeispiel für die gute Zusammenarbeit zwischen dem Land und den niedersächsischen Bundestagsabgeordneten: „Das wollen wir in den nächsten Jahren so fortsetzen!“

15.1.2013: „Energie pflanzen!“ geht überall

BERLIN. Dieser Schulwettbewerb steht ganz im Zeichen der Energiewende: Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. schreiben für das Jahr 2013 den bundesweiten Schulwettbewerb „Energie pflanzen!“ aus. Mit diesem Angebot sollen Kinder und Jugendliche sich mit einem der wichtigsten Bausteine – der Bioenergie – aktiv auseinandersetzen. Der Wettbewerb eignet sich auch als Thema für Projektwochen oder Projektpräsentationen und kann gut mit Exkursionen verbunden werden. Das teilte jetzt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann mit.
So vielseitig wie die Energiepflanzen selbst gestaltet sich auch der Wettbewerb: Schulklassen oder AGs von Grundschulen und der Sekundarstufe I können sich daran beteiligen. Art, Inhalt und Umfang sind dabei völlig frei zu gestalten. Einzige Voraussetzung: das Projekt muss sich rund um Energiepflanzen drehen. Eingereicht werden können Texte, Fotos oder auch Filme. Noch keine Idee? Wie wäre es mit einem Kunst-Projekt oder einem Theaterstück? Egal ob im Sachkunde-, Biologie-, Chemie-, Kunst- oder Deutschunterricht oder in einer AG. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. „Energie pflanzen!“ geht überall“, sagte Gitta Connemann.
Mit der Kampagne „Energie pflanzen!“ wird bereits seit Anfang 2012 über das Thema Bioenergie – vom Anbau bis zur Anwendung – informiert. Dabei geht es neben den biologischen und technologischen Aspekten auch um Themen wie die Sicherstellung einer nachhaltigen Erzeugung von Energiepflanzen und deren Bedeutung für die Tier- und menschliche Ernährung.
Schulklassen können sich ab dem 1. Februar 2013 auf der Internetseite www.energie-pflanzen.info/schulwettbewerb für den Wettbewerb anmelden. Eine fachkundige Jury bewertet später die eingereichten Projekte. Kriterien sind Originalität, Kreativität, Fachlichkeit des Projekts sowie die Qualität der Dokumentation. Der erste Platz erhält ein Preisgeld in Höhe von 750 Euro. Der 2. und 3. Platz werden mit 500 beziehungsweise 250 Euro ausgezeichnet. Weitere Informationen sind auch auf der Internetseite www.energie-pflanzen.info/schulwettbewerb zu finden.

13.1.2013: Moderner, sicherer und komfortabler

PAPENBURG. Nach einem Jahr Bauzeit ist es soweit: die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen am Papenburger Bahnhof sind abgeschlossen worden. Der TÜV hat die offizielle Freigabe erteilt. „Der Bahnhof Papenburg ist moderner, sicherer und komfortabler geworden“. Davon überzeugte sich die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann vor Ort bei einer Besichtigung mit Rolf von Häfen von der Deutschen Bahn. Insgesamt wurden 3,3 Millionen Euro von Bund und Land in Papenburg investiert. Die Bahnhöfe in Leer und Dörpen sollen 2014 folgen.
Im Rahmen der Sanierung wurden die Bahnsteige auf einer Länge von 300 Metern von 38 Zentimetern auf 78 Zentimeter erhöht. So wird das Ein- und Aussteigen für Fahrgäste erleichtert. Doch das ist nicht alles: die Beleuchtungsanlage wurde komplett erneuert. Auch ein taktiles Wegeleitsystem für Menschen mit Handicap wurde eingerichtet – ebenfalls eine neue Brücke mit zwei Fahrstühlen gebaut. „Nun können auch Gäste in Rollstühlen, mit Kinderwagen oder Rollatoren die Bahngleise ohne Hilfe Dritter erreichen.“, freut sich Gitta Connemann. Zudem werden Fahrgäste künftig von so genannten „dynamischen Schriftanzeigern“ profitieren. Diese werden Verspätungen, Zugausfälle oder die Uhrzeit anzeigen. „Dieses System soll noch weiter ausgebaut werden“, erläuterte Rolf von Häfen von der Deutschen Bahn. Gitta Connemann ist nach dem Ende der Sanierungsmaßnahmen davon überzeugt: „Jetzt ist der Papenburger Bahnhof wieder ein Aushängeschild. Denn eine kundenfreundliche Station ist die Visitenkarte einer Stadt“.
Zusammen mit dem Bund investieren die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) und die Deutsche Bahn AG im Rahmen des Projektes „Niedersachsen ist am Zug II“ in den nächsten Jahren mehr als 100 Millionen Euro in die Modernisierung und den barrierefreien Ausbau von 37 niedersächsischen Stationen.

Besichtigten den Papenburger Bahnhof: die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann und Rolf von Häfen von der Deutschen Bahn.
Besichtigten den Papenburger Bahnhof: die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann und Rolf von Häfen von der Deutschen Bahn.

18.1.2013: Das Jahr hat mit guten Botschaften begonnen

Liebe Freunde,

wir haben es immer wieder betont: Die Sanierung der Haushalte ist eine der wichtigsten Aufgaben der christlich-liberalen Koalition. In diesen Tagen erreichte uns nun die Nachricht, dass wir einen großen Schritt auf dem langen Weg zu dauerhaft soliden Finanzen vorangekommen sind. Der Bund hat 2012 zum ersten Mal die Vorgabe der neuen Schuldenbremse aus dem Grundgesetz eingehalten – vier Jahre früher als geplant. Alle öffentlichen Haushalte – also die der Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen ein¬geschlossen – dürften sogar mit einem leichten Plus abge¬schlossen haben.

Nun sagen wieder einige, dass dies keine besondere Leis¬tung sei, weil die gute Wirtschaftslage in Deutschland das Fundament dafür geschaffen habe. Da kann man nur sagen: Ja, natürlich ist dieses Resultat eine Gesamtleistung aller Bürger, die jeden Tag hart arbeiten und dafür sorgen, dass Deutschland ökonomisch so gut dasteht. Die Bürger haben dazu beigetragen, dass die öffentlichen Kassen wieder gut gefüllt sind. Allerdings hat die Konsolidierung auch viel da¬mit zu tun, dass unsere Politik richtig ist. Schauen wir doch nur, was SPD und Grüne – von der Linkspartei mal ganz abgesehen – im Wahlkampf alles fordern und was das kostet. Ein Online-Magazin hat die Gegenfinanzierung der Wahlversprechen der SPD und ihres Spitzenkandidaten Peer Steinbrück vor kurzem einmal überprüft. Das Ergebnis war für die SPD niederschmetternd: „Den Satz, man wolle ‚Schulden abbauen‘, um ‚nachfolgende Generationen zu entlasten‘ sollte die SPD aus ihren Leitlinien streichen“, hieß es in dem Beitrag. „Das Gegenteil ist nun der Fall.“

Es kommt also sehr wohl darauf an, wer die Politik be¬stimmt, damit die nächsten Generationen nicht auf Schul¬denbergen sitzen, damit wir auch in Europa mit unserer Forderung nach soliden Finanzen glaubwürdig bleiben. Po¬litik muss auch die Kraft haben, einmal Nein zu sagen, wenn neue Ausgabenwünsche formuliert werden – so sehr man einige Ziele auch nachvollziehen kann. Die Kunst be¬steht darin, einen vernünftigen Interessenausgleich hinzu¬bekommen. In der Geschichte der Bundesrepublik war es vor allem die Union, die dies geschafft hat: Solide wirtschaften und gleichzeitig dafür sorgen, dass unser Land immer auf der Höhe der Zeit bleibt, das hat immer unsere Politik ausge¬zeichnet. Gemeinsam mit unserer Bundeskanzlerin wer¬den wir als Bundestagsfraktion die verbleibenden Monate bis zur Bundestagswahl in diesem Sinne gestalten.

Während die beruflichen Perspekti¬ven für junge Menschen in vielen eu¬ropäischen Ländern eher schlecht sind, glänzt Deutschland mit der ge¬ringsten Jugendarbeitslosigkeit in Eu¬ropa. Als Hauptgrund dafür gilt das traditionelle berufliche Ausbildungs¬system. Nie war dessen Stellenwert bei internationalen Organisationen wie der OECD höher, nie strebten mehr Staaten die Einführung von Ele¬menten des deutschen Systems an. Wie das deutsche Berufsbildungssys¬tem fortentwickelt werden soll, darü¬ber debattierte der Bundestag am Donnerstag.

Das deutsche Berufsbildungssys¬tem hat eine Reihe von Vorteilen. Wie kein anderes vermittelt es Hand¬lungskompetenz im Beruf. Wer schon im Betrieb gelernt und eigene Beiträge zum Arbeitsablauf geleistet hat, kann anschließend leichter eine verant¬wortliche Tätigkeit übernehmen. Au¬ßerdem werden mit einer betriebli¬chen Ausbildung auch schulmüde Ju¬gendliche erreicht. Viele Auszubildende erzielen trotz schwa¬cher Schulabschlüsse am Ende be¬achtliche Berufsabschlüsse.

Eine Herausforderung für das Sys¬tem ist allerdings der Umstand, dass in Deutschland immer weniger junge Menschen eine betriebliche Ausbil¬dung anstreben. Zu Beginn des Aus-bildungsjahres 2012/2013 gab es zum fünften Mal in Folge mehr freie Aus¬bildungsplätze als unversorgte Be¬werber. Auf jeden unversorgten Be¬werber entfielen rechnerisch zwei freie Ausbildungsplätze. Hauptgrün¬de sind der demografisch bedingte Rückgang der Schulabgängerzahlen und der Trend zum Studium.

Es liegt daher nahe, ausbildungs¬willige Jugendliche aus Ländern wie Spanien, Portugal oder Griechenland nach Deutschland zu holen. Aller dings sind die Erfolge nicht zuletzt wegen der Sprachbarriere noch ge¬ring. Erfolgversprechender dürfte aus Sicht von CDU und CSU hingegen die Ver¬knüpfung von beruflicher und akade¬mischer Bildung sein. Nach einer ak¬tuellen Schweizer Studie führt nicht etwa der rein akademische Bildungs¬weg zum höchsten Einkommen, son¬dern ein gemischter Pfad mit berufli¬cher und akademischer Bildung. So hat in der Schweiz ein Absolvent einer Berufslehre, der später einen Hoch¬schulabschluss erwirbt, ein um 32 Prozent höheres Einkommen als ein Universitätsabsolvent ohne berufli¬che Ausbildung. Für Deutschland dürfte Ähnliches gelten.

Absolventen mit Abschlüssen bei¬der Systeme verfügen neben dem aka¬demisch erworbenen Fachwissen zu¬sätzlich über berufliche Handlungs¬kompetenz. Diese Kombination ist bei Arbeitgebern gefragt. Daher ge¬winnt das Modell des dualen Studi¬ums in Deutschland mehr und mehr an Bedeutung. Die Zahl der dual Stu¬dierenden steigt kontinuierlich.

Kurzberichte aus dem Plenum

50 Jahre Elysée-Vertrag – Zusammenarbeit und gemeinsame Verantwortung für die Zukunft Europas. Wir haben unter anderem über den Entwurf einer gemeinsamen Erklärung von Bundestag und Assemblée Nationale beraten, der in der gemeinsamen Sitzung der Parlamente am 22. Januar in Berlin verabschiedet werden soll.

Regierungserklärung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler zum Jahreswirtschaftsbericht 2013. Die Bundesregierung legt gemäß dem Gesetz zur Förderung der Stabilität des Wachstums und der Wirtschaft (StWG) bis Ende Januar eines jeden Jahres einen Jahreswirtschaftsbericht (JWB) über die von ihr verfolgte Wirtschafts- und Finanzpolitik und die erwartete gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland vor.

53. Bericht des Wehrbeauftragten. Der Bericht des Wehrbeauftragten des Bundestages hat auf Probleme im Rahmen der Umstrukturierung und der aktuellen Einsatzwirklichkeit der Bundeswehr hingewiesen. Bei allen geschilderten Umständen ist grundsätzlich erfreulich, dass die Zahl der Eingaben an den Wehrbeauftragten im Vergleich zu den Vorjahren gesunken ist. Gleichzeitig zeigt der Bericht Probleme auf, die sich insbesondere aus den Auslands¬einsätzen ergeben. Hier handelt die Bundesregierung: Mit dem Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz können posttraumatische Belastungen für Soldaten und ihre Angehörigen besser aufgefangen werden. Ebenfalls hat die Bundesregierung mit der Gründung einer treuhänderischen Stiftung für besondere Härtefälle den Rahmen geschaffen, um unbürokratisch Unterstützung zu leisten.

Das deutsche Berufsbildungssystem – Versicherung gegen Jugendarbeitslosigkeit und Fachkräftemangel. Neben den soliden Rahmendaten der deutschen Wirtschaft ist das duale Berufsbildungssystem ein wichtiger Grund für die geringe Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland. Wir fordern die Bundesregierung daher dazu auf, dieses System weiter zu verbessern. So soll das Angebot an Ausbildungsbausteinen über die bestehenden 14 Ausbildungsberufe hinaus erweitert werden. Wir wollen weiterhin erreichen, dass das Programm zur Förderung von Bildungsketten so ausgebaut wird, dass möglichst viele Schüler eine Berufsorientierungsmaßnahme durchlaufen können. Nicht zuletzt fordern wir die Bundesregierung dazu auf, in Europa darauf hinzuwirken, dass nicht eine zwölfjährige Mindestschulzeit für bestimmte Ausbildungsberufe erzwungen wird.

Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Wir haben den Entwurf zur Regelung der zusätzlichen Finanzierung von Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren in erster Lesung neu eingebracht. Dies wird nötig, weil der Bundesrat ein erstes Gesetz mit diesem Ziel völlig unverständlicherweise abgelehnt hat. Wir wollen alles tun, um mit Blick auf den ab dem 1. August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz rasch dafür zu sorgen, dass die durch die Bundesregierung zusätzlich bereitgestellten 580,5 Millionen Euro auch verbaut werden können. Teil des Verfahrens ist die Festlegung eines Verteilungsschlüssels sowie eines Monitoring-Verfahrens, damit wir sehen, ob und wie die Mittel von den Ländern verwendet werden.

Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme. Mit dem zur zweiten und dritten Lesung vorliegenden Gesetz wurde eine Grundlage für die Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen bei Menschen geschaffen. Psychisch Kranke dürfen nur in Aus¬nahmefällen gegen ihren Willen ärzt¬lich behandelt werden. Ein entspre¬chendes Gesetz verabschiedete der Bundestag nach intensiven Beratun¬gen am Donnerstag. Damit wird im Betreuungsrecht eine Lücke geschlos¬sen, die nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im vergangenen Jahr entstanden ist. Konkret geht es um die ärztliche Behandlung eines Betreuten, der auf¬grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit einer Behandlung nicht erkennen kann oder sie ablehnt. Eine solche Behand¬lung gegen den Willen des Betroffe nen soll ausschließlich im Rahmen einer Unterbringung in einer ge¬schlossenen Einrichtung erfolgen. Sie soll nur dann möglich sein, wenn sie zwingend erforderlich ist, um schwer¬wiegende Gesundheitsschäden abzu¬wenden. Das Gesetz orientiert sich eng an ver¬fassungsrechtlichen Vorgaben. So müssen alle milderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein, bevor eine Zwangs¬behandlung angeordnet werden darf. Zudem muss zuvor ernsthaft und mit dem nötigen Zeitaufwand versucht werden, den Betroffenen von der Not¬wendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen. Mit dem Gesetz werden zudem die Verfahrensrechte des Betroffenen ge¬stärkt. Jede Einwilligung des Betreu¬ers in eine ärztliche Behandlung be¬darf einer ausdrücklichen gerichtli¬chen Genehmigung. Für den Betreuten wird dabei stets ein Verfah¬renspfleger bestellt, der seine Rechte vor Gericht wahrnimmt. Das Gericht muss zudem den Betroffenen persön¬lich anhören und sich einen unmit-telbaren Eindruck von ihm verschaf¬fen. Es muss schließlich ein ärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der Behandlung einholen.

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes. Nachdem die gesetzliche Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes mit Datum vom 30. Juni 2011 ausgesetzt wurde, fehlt eine einheitliche Rechtsgrundlage für den freiwilligen Dienst in den Streitkräften. Der in erster Lesung vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, die bisher im Wehrpflichtgesetz enthaltenen Regelungen zum freiwilligen Wehrdienst inhaltsgleich in das Soldatengesetz als einheitliches Dienstrecht zu integrieren.

Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz). In erster Lesung haben wir die vorgesehene Neustrukturierung des Tierseuchenrechts beraten, auch mit Blick auf die Harmonisierung des europäischen Rechtsrahmens. Angesichts des zunehmenden Handels mit Tieren und Tierprodukten setzt das neue Gesetz noch stärker auf die Vorbeugung von Tierseuchen und damit auf die Erhaltung von Tiergesundheit.

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen. Wir nahmen mit einer Entschließung zu EU-Plänen zur Reform der Jahresabschluss-Prüfung Stellung. Dabei zeigen wir eine Reihe von Kritikpunkten und Verbesserungsvorschlägen auf, unter anderem zur Einschränkung der Definition der im Vorhaben genannten Unternehmen von öffentlichem Interesse, die bisher zu weitgehend ist. Wir lehnen weiterhin die Pflicht zur externen Rotation des Abschlussprüfers nach bestimmten Zeiträumen ab, ebenso die geplante Einschränkung bzw. Untersagung der Einbringung von Beratungsleistungen durch den Abschlussprüfer. Schließlich wollen wir, dass bewährte Aufsichtsstrukturen in den Mitgliedsländern beibehalten werden können.

Revision der europäischen Medizinprodukte-Richtlinien: Vertrauen wieder herstellen – Patientensicherheit bei Medizinprodukten muss erste Priorität sein. Die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und FDP reagierten mit ihrem Antrag zu implantierbaren Medizinprodukten auf die Verbesserung der Sicherheit von Medizinprodukten der Klasse IIb und III. Dies geschieht vor dem Hintergrund der Verwendung ungeeigneter Implantate, die aufgrund einer fehlerhaften Zertifizierung des französischen Herstellers PIP erfolgte. Aus unserer Sicht ergibt sich ein Regelbedarf für unangemeldete Produktprüfungen bei Herstellern, der auf europäischer Ebene aufgegriffen werden muss. Ebenso soll geprüft werden, wie und unter welchen Voraussetzungen ein Qualitätssiegel oder ein zentrales Register von implantierten Medizinprodukten auf europäischer Ebene etabliert werden können, um etwa eine Langzeitüberwachung zu ermöglichen. Ein Implantatpass soll die Patienteninformationen verbessern.

Daten und Fakten

2012 so viele Erwerbstätige wie noch nie. Die Zahl der Erwerbstätigen lag 2012 im Durchschnitt bei rund 41,5 Millionen. Damit waren im vergangenen Jahr so viele Menschen in Deutschland erwerbstätig wie noch nie. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Erwerbstätigen folglich um 416 000 Menschen (+1%) gestiegen, so das Statistische Bundesamt. Der neue Rekord ist der sechste Höchstwert in Folge, die Zahl der Erwerbstätigen ist seit 2005 um 2,66 Millionen Personen (+6,8%) gestiegen. Zudem hat sich im gleichen Zeitraum die Zahl der Erwerbslosen um 2,23 Millionen Personen verringert und sich damit auf 2,34 Millionen Erwerbslose in 2012 nahezu halbiert. Quelle: Statistisches Bundesamt

Gute Konjunkturaussichten für 2013 und 2014. Das Bruttoinlandsprodukt wächst weiter. Zwar ist die deutsche Wirtschaft aufgrund einer schwachen zweiten Jahreshälfte im vergangenen Jahr lediglich um 0,8 Prozent gewachsen, das Bruttoinlandsprodukt wird in 2013 aber mit zunehmendem Tempo um weitere 0,9 Prozent wachsen. Im kommenden Jahr wird sogar eine jahresdurchschnittliche Rate von mehr als zwei Prozent erwartet. Bedingt wird dies laut Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) durch die wachsende Nachfrage nach deutschen Exportprodukten aus Nachbarländern wie Frankreich und den Niederlanden. Außerdem prognostizieren die Experten, dass die Lage am Arbeitsmarkt auch weiterhin gut bleibt, sodass die Konsumnachfrage kräftig zunehmen dürfte. Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)

Exportschlager duale Ausbildung. Sechs EU-Länder wollen künftig bei der Reform ihrer Ausbildungssysteme eng mit Deutschland zusammenarbeiten. Auf Einladung von Bundesbildungsministerin Annette Schavan haben Deutschland, Spanien, Griechenland, Portugal, Italien, die Slowakei und Lettland unter Beteiligung der Europäischen Kommission im Dezember 2012 in Berlin ein Memorandum unterzeichnet. Es enthält zahlreiche konkrete Maßnahmen zur Einführung eines Systems der beruflichen Bildung nach deutschem Vorbild. Ziel ist, dass 80 Prozent aller jungen Menschen bis 2020 in der EU Arbeit haben sollen. Derzeit liegt in EU-Staaten wie Griechenland und Spanien die Jugendarbeitslosigkeit bei über 50 Prozent, europaweit ist jeder Vierte unter 25 ohne Arbeit. Deutschland weist mit einer Quote von rund acht Prozent den EU-weit niedrigsten Stand auf, was auf sein eng mit der Wirtschaft und dem Arbeitsmarkt verzahntes duales Ausbildungssystem zurückgeführt wird.
Vereinbart sind Austauschmöglichkeiten für 30.000 Jugendliche, zum Beispiel in Form von Praktika und Ausbildungsphasen. In den Partnerländern werden 30 regionale Ausbildungs-netzwerke geschaffen, sechs politische Beratungsprojekte werden aufgesetzt. Das Bundes-ministerium für Bildung und Forschung stellt dafür 2013 und 2014 zusätzlich zehn Millio¬nen Euro zur Verfügung, die durch Mittel der Partnerländer ergänzt werden.
130118 Bundestag-Aktuell 01-13

05.01.2013: Bundeswettbewerb „Nachhaltige Tourismusregionen“ bietet Chancen für den Wahlkreis

EMSLAND/ OSTFRIESLAND. Das Bundesumweltministerium hat gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz und dem Deutschen Tourismusverband einen Bundeswettbewerb „Nachhaltige Tourismusregionen“ ausgeschrieben. Bis zum 31. Januar 2013 können sich Tourismusregionen im Internet unter www.bundeswettbewerb-tourismusregionen.de um den Preis bewerben.

„Wenn nicht wir, wer dann?“, fragt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. „Gerade unsere Heimat bietet so viele Beispiele für nachhaltigen Tourismus. Vom Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer bis hin zu den vielfältigen Möglichkeiten zum Rad- und Wasserwandern. Das sind beste Beispiele für Tourismus im Einklang mit der Natur.“ Im Landkreis Leer bietet das Programm „Mit Paddel und Pedal“ die Möglichkeit, die Region auf der Straße und auf dem Wasser zu entdecken. Das Emsland mit seinen zahlreichen Radrouten und urwüchsigen Moorlandschaften sei ein gutes Beispiel für sanften Tourismus. Immer wieder machten engagierte Menschen durch Projekte zum Naturnahen Tourismus auf sich aufmerksam. In der Gemeinde Twist wurde ein Barfußpfad angelegt, in Rhauderfehn mit Befis Naturgarten ein Refugium für Naturfreunde geschaffen.

„Unsere Region bietet so viel. Eine Teilnahme am Bundeswettbewerb wäre sicherlich eine gute Möglichkeit, diese Vielfalt einem breiten Publikum zu präsentieren“, so Connemann.

31.12.2012: Starthilfe für Nachwuchsmusiker

EMSLAND/ OSTFRIESLAND. Eine gute Starthilfe für Bands auch aus Ostfriesland und dem Emsland bietet die „Initiative Musik“ des Bundes. Alleine im letzten Jahr wurden Künstlerprojekte mit mehr als 1,5 Millionen Euro gefördert. Und 2013 wird der musikalische Nachwuchs wieder mit mehreren Förderprogrammen unterstützt werden. Anmeldeschluss für die nächste Runde ist der 22. Januar 2013.
Die Initiative Musik wurde von Kultur- und Haushaltspolitikern des Bundes im Jahr 2008 ins Leben gerufen. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann gehörte dazu. „Bis dahin gab es so gut wie keine Förderung von Pop, Rock und Jazz. Jetzt haben wir einen Leuchtturm, der wegweisend für Nachwuchsbands sein kann.“ Das beste Beispiel ist für Gitta Connemann die Band „Enno Bunger“, die ebenfalls von der Initiative Musik profitierte. Inzwischen ist Enno Bunger aus Leer mit seinen Musikern weit über die Grenzen Ostfrieslands hinweg bekannt.
Seit 2008 wurden von der Bundesinitiative bereits 450 Musikprojekte gefördert. Auch die Band „Sonic Avenue“ aus Leer könnte vielleicht einmal dazu gehören. Vor drei Jahren wurde die Band durch ein „Casting“ vom heutigen Band-Coach Holger Lorenz ins Leben gerufen. Die Kreismusikschule Leer unterstützt die Musiker seitdem mit Probemöglichkeiten und Instrumenten. „Das ist keine Selbstverständlichkeit. Oft fängt man ja bei Null an“, wissen die beiden Bandmitglieder Bianca Kusche und Joshua Niedermayer aus Erfahrung. Heutzutage sei es schwierig, als junge Band gefördert zu werden.
Und an dieser Stelle versucht die „Initiative Musik“ Nachwuchsmusiker aus den Bereichen Rock, Pop und Jazz zu unterstützen. Bisher wurden in den letzten fünf Jahren mehr als 7,5 Millionen Euro für Projekte bewilligt. „Das ist eine gute Investition in die Zukunft. Damit wird auch der Musikstandort Deutschland gestärkt“, betonte Gitta Connemann. „Wir werden uns die Förderprogramme der „Initiative Musik“ sicherlich genauer anschauen“, sind sich auch die beiden Bandmitglieder Joshua Niedermayer und Bianca Kusche einig.
Das nächste Mal ist die Band aus Leer bei einer Benefiz-Gala am 4. Februar um 19.30 Uhr in der Realschule in Moormerland zu hören. „Sonic Avenue“ spielen Stücke von bekannten Künstlern nach. Die Nachwuchsband hat bereits eine Demo-CD aufgenommen. Die Bandmitglieder sind: Bianca Kusche und Petra Möhlmeyer (beide Gesang), Anna- Sophia Franco (Keyboard und Gesang), Steffen Roos und Hauke Boekhoff (beide Gitarre), Hendrik Vogelsang (Bass), Joshua Niedermayer (Schlagzeug) sowie Holger Lorenz (Coach, Gitarren- und Basslehrer). Lorenz ist verantwortlich für den Rock/Pop- Bereich an der Kreismusikschule Leer.
Interessantes über die Band findet sich auch im Internet unter www.sonic-avenue.net.
Weitere Informationen zur Förderung junger Bands gibt es unter www.initiative-musik.de.

Initiative Musik
Die Band Sonic Avenue bei der Probe

 

25.12.2012: Ledabrücke soll dreispurig gebaut werden

Die grundsätzlichen planerischen Details für den Neubau der Ledabrücke an der B72 in Leer stehen jetzt fest: die Brücke soll dreispurig gebaut werden. Auch der Bau von Rad- und Fußwegen wurde beschlossen. Das ist das Ergebnis eines Gesprächs zwischen dem zuständigen Bundesverkehrsministerium und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, über das jetzt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann informierte. „Jetzt stehen die Planungsgrundsätze fest. Damit ist ein wichtiger Schritt nach vorne getan“, zeigte sich die Christdemokratin zufrieden.
Nun fehlt nur noch die Entscheidung über die Bauwerkkonstruktion selbst. Zur Diskussion stehen eine Schrägseilbrück oder eine Stabbogenbrücke. „Eine Entscheidung darüber soll im Frühjahr fallen“, teilte Gitta Connemann weiter mit.

Anfang August hatte sich der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Enak Ferlemann (CDU), auf Einladung von Gitta Connemann von der Notwendigkeit eines Neubaus der Ledabrücke überzeugt. Denn in den letzten Jahrzehnten hatte sich der Zustand des Brückenbauwerks gravierend verschlechtert. Täglich sind mehr als 20.000 Fahrzeuge auf dem Bauwerk von 1930 unterwegs. Wegen zahlreicher Bauwerksschäden wurde Ende 2010 sogar eine Nachberechnung der gesamten Brücke durchgeführt. Das Ergebnis: Nur noch Fahrzeuge unter 25 Tonnen dürfen das marode Bauwerk überqueren. „Sie haben meine volle Rückendeckung für einen Neubau. Baubeginn könnte bereits 2015 sein“, stellte Ferlemann damals vor Ort in Aussicht.

Mit der Festlegung der Planungsgrundsätze ist jetzt ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem Brückenneubau getan worden. „Mit dem dreispurigen Ausbau der Ledabrücke kann die Situation für den Berufsverkehr morgens und abends deutlich entschärft werden. Die kilometerlangen Staus vor dem Knotenpunkt gehören dann hoffentlich der Vergangenheit an“, sagte Gitta Connemann. Für die Richtung aus Papenburg / Westoverledingen sind zwei Fahrspuren auf der Brücke vorgesehen.

Eine Entscheidung steht allerdings noch aus: die grundsätzliche Frage der künftigen Bauwerkkonstruktion. Denn die konstruktive Ausgestaltung des Brückenbauwerkes als Schrägseilbrücke oder Stabbogenbrücke hat unterschiedliche Auswirkungen. Deshalb werden beide Varianten zur Zeit auch mit Blick auf die entstehenden Kosten überprüft. Angesichts der Dringlichkeit der Maßnahme dürfe es an der Bereitstellung von finanziellen Mitteln durch den Bund jedoch nicht scheitern, so Gitta Connemann. Die Kosten für den Neubau westlich der Ledabrücke werden auf rund 13 Millionen Euro geschätzt.

Ledabruecke
Erwin Fritscher (l.) von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
informierte bereits Anfang August die CDU-Politiker Ulf Thiele, Enak Ferlemann, Gitta Connemann und Dieter Baumann über den aktuellen Sachstand an der Ledabrücke.

 

 

20.12.2012: „Davon profitieren auch Familien“

Das Bundesfamilienministerium und die KfW-Bankengruppe starten ab 2013 zwei neue Förderprogramme für den Ausbau von Kindertagesstätten. „Wir stocken die Bundesmittel für den Kita-Ausbau noch einmal auf. Damit helfen wir Kommunen und Trägern. Denn diese können den Ausbau vor Ort jetzt noch weiter vorantreiben“, berichtete die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Der Druck ist da. Eltern von unter dreijährigen Kindern haben ab August 2013 gegen Länder und Kommunen einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz.
In den Jahren 2013 bis 2015 werden KfW-Kredite im Umfang von insgesamt 350 Millionen Euro für Kommunen und andere Träger von Kindertagesstätten zur Verfügung stehen. Die Förderung ist Teil des Zehn-Punkte-Plans der Bundesregierung „Kindertagesbetreuung 2013″. Das Bundesfamilienministerium unterstützt das Vorhaben mit einer Zinsverbilligung.
Zu den förderfähigen Investitionen gehören Neubau-, Umbau-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen und Ausstattungsinvestitionen. „Auch der Erwerb von Grundstücken und Immobilien zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist förderfähig“, erläuterte Gitta Connemann. „Damit helfen wir auch den Familien. Denn für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist zwar schon viel getan worden. Aber es fehlen immer noch Plätze vor Ort.“
Im Förderprogramm „IKK – Kita-Ausbau“ erhalten Kommunen direkt bei der KfW Kredite. Für kommunale und gemeinnützige Unternehmen, natürliche Personen und andere Investoren, die als Träger der öffentlichen oder freien Jugendhilfe beziehungsweise als Tagespflegepersonen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege betraut sind, steht das Förderprogramm „IKU – Kita-Ausbau“ über die Hausbank der Antragsteller zur Verfügung. Die Zinsen in beiden Programmen werden kurz vor Programmstart festgelegt.
Weitere Informationen zu den neuen Förderprogrammen sind auch im Internet unter www.kfw.de/inlandsfoerderung zu finden.

14.12.2012: Grund zum Optimismus für 2013

Liebe Freunde,

Deutschland kann auf ein gutes Jahr zurückblicken. Und es hat Grund zum Optimismus für 2013. Nach der Überwin­dung der Finanzkrise von 2008 und 2009 ist es gelungen, auch der Euro-Staatsschuldenkrise zu trotzen. Das Wirt­schaftswachstum hat sich aufgrund der nachlassenden Nachfrage aus dem Ausland zuletzt zwar verlangsamt. Aber unser Land hat auch im zurückliegenden Jahr immer noch weniger Arbeitslose als vor dem Krisenjahr 2009. Rund 42 Millionen Deutsche haben eine Beschäftigung. Die Löhne sind gestiegen. Die Staatsfinanzen gesunden. Die Si­tuation der Sozialversicherungen ist hervorragend.

Auch die Aussichten für das kommende Jahr sind positiv. Die Konjunkturaussichten verbessern sich, wie jüngste Prognosen zeigen. Der Arbeitsmarkt ist robust. Die Politik muss diese Entwicklung fördern, wo immer sie kann. So werden wir im nächsten Jahr aller Voraussicht nach die Schuldenbremse einhalten. 2013 geht es gerade für uns um mehr als nur um Wahlkampf.

Nur wenn Deutschland so gesund bleibt, wird es auch in Zukunft in der Welt bestehen. Der SPD-Parteitag hat es wieder einmal bewiesen: Die Sozialdemokraten denken nur an Umverteilen, nicht aber daran, wie unser Land die Grundlagen erhalten kann, um den Wohlstand überhaupt zu erwirtschaften. Die Sozialdemokraten und ihr Wende­hals-Kandidat machen nur leere Versprechungen, sagen aber nicht, woher das Geld für ihre Umsetzung kommen soll. Das ist genau die Politik, die viele Staaten in Europa in die Probleme gebracht hat, die wir jetzt zu lösen haben. SPD und Grüne haben aus der Krise nichts gelernt.

Europa wird uns auch im kommenden Jahr beschäftigen – das steht fest. Auch hier hat sich vieles zum Besseren ent­wickelt. Aber viele Sorgen bleiben. Grundsätzlich geht es jetzt darum, das Haus Europa wettbewerbsfähiger zu ma­chen. Dazu gehören die Sanierung der Staatsfinanzen und mehr Kontrollen. Aber die EU-Mitgliedsländer müssen vor allem innovativer werden. Darum muss sich Brüssel küm­mern, anstatt immer nur daran zu denken, möglichst alle Länder zur Lösung der Probleme einzelner in Haftung zu nehmen. Zum Glück haben wir aber die Bundeskanzlerin, die Europa noch immer auf den richtigen Kurs gebracht hat.

Mut und Zuversicht sollten uns auch im kommenden Jahr auszeichnen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein ge­segnetes Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 2013.

Es grüßt Sie herzlich

Ihre Gitta Connemann

Berlin, den 14. Dezember 2012

Kurzberichte aus dem Plenum

Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 13./14. Dezember 2012 in Brüssel. Bundeskanzlerin Angela Merkel be­richtete darüber, wie Deutschland im Verbund mit seinen europäischen Part­nern die weitere Vertiefung und Absicherung der Wirtschafts- und Wäh­rungsunion gestaltet. In der anschließenden Debatte haben wir dar­gelegt, welche Schwerpunkte aus unserer Sicht dabei zu beachten sind.

Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes. Wir haben in zweiter und dritter Lesung die ge­setzliche Grundlage beschlossen. Damit bleibt auch zukünftig die Beschneidung von Jungen in Deutschland grund­sätzlich erlaubt. Das Gesetz ist eine Reaktion auf das Urteil des Landgerichts Köln vom Mai, das die religiös begründete Beschnei­dung als rechtswidrige Körperverlet­zung gewertet hatte. Das Urteil hatte Juden und Muslime in Deutschland tief verunsichert. Im elterlichen Sorgerecht wird nun klargestellt, was bisher schon gilt: El­tern können in eine Beschneidung ih­res Sohnes unter bestimmten Voraus­setzungen einwilligen. Dazu gehört, dass sie umfassend über die Risiken und Folgen einer Beschneidung auf­geklärt werden und dass der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt. Grundsätzlich dürfen nur Ärz­te den Eingriff vornehmen. Ausnah­men sind Personen, die von Religi­onsgemeinschaften dafür vorgesehen und speziell ausgebildet sind, bei­spielsweise jüdische Mohalim. Sie dürfen einen Jungen nur in den ersten sechs Lebensmonaten beschneiden. Zu den Regeln der ärztlichen Kunst gehört auch eine möglichst effektive Schmerzbehandlung. Die Eltern sind außerdem verpflichtet, den Willen des Sohnes in ihre Entscheidung ein­zubeziehen – und zwar umso mehr, je älter das Kind ist. Eine Beschneidung ist dann nicht erlaubt, wenn sie das Wohl des Kindes gefährden würde. Mit dem Kölner Landgericht hatte erstmals ein deutsches Gericht die ri­tuelle Beschneidung, die für Muslime und Juden von essenzieller religiöser Bedeutung ist, in Frage gestellt. In Deutschland war die Beschneidung bisher stets erlaubt. Nach dem Urteil fürchteten Juden und Muslime um die Zukunft ihres religiösen Lebens in Deutschland.

Ausführungsgesetz zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Ausführungs­gesetz). Der inzweiter und dritter Lesung verabschiedete Ge­setzentwurf flankiert die EU-Regulierung für den Handel mit außerbörslich gehan­delten Derivaten. Wir schaffen so einen europaweit gültigen rechtlichen Rahmen, der den außerbörslichen Handel von Derivaten zukünftig der Fi­nanzaufsicht unterstellt – ein weiterer Baustein unserer aktiven Finanz­markt­regulierungspolitik.

Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der in­tegrierten Luftverteidigung der NATO (NATINADS) auf Ersuchen der Tür­kei auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nord­atlantikrates vom 04. Dezember 2012 hierzu. Wir haben mit einem Bundeswehrmandat beschlossen, dass sich Deutschland mit Ab­wehrbatterien vom Typ „Patriot“ am Schutz des NATO-Partners Türkei vor Raketen aus Syrien beteiligen wird. Der Bundestag stimmte in dieser Woche einem ent­sprechenden Bundeswehr-Mandat zu. Mit dieser Entscheidung sendet das atlantische Bündnis unzweideuti­ge Signale an das Assad-Regime in Sy­rien, den Konflikt nicht über die Lan­desgrenzen hinauszutragen. Auf Bitten der Türkei hatte die NATO am 4. Dezember beschlossen, „Patriot“-Abwehrraketen an die Gren­ze zu Syrien zu verlegen. Das vom Bundestag mit großer Mehrheit verab­schiedete Mandat sieht vor, bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten mit zu ent­senden. Die relativ hohe Zahl ist durch den zusätzlichen Einsatz in „AWACS“-Radarflugzeugen der NATO zu erklären, die zum Luftlagebild bei­tragen. Der Einsatz ist rein defensiv. Er erfolgt ausschließlich auf türkischem Gebiet und somit innerhalb der Grenzen des Bündnisses. Es geht nicht um die Ein­richtung oder Absicherung einer Flugverbotszone in Syrien oder gar um ein Eingreifen in den dortigen Bürgerkrieg. Beides wird in dem von der Bundesregierung vorgelegten Mandat eindeutig ausgeschlossen. Ein UN-Mandat ist daher nicht not­wendig.

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstüt­zung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrages sowie der Reso­lutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen [Operation Active Endeavour, OAE]. Der Sicherheitsrat der Verein­ten Nationen hat am 9. Oktober 2012 bekräftigt, dass der internationale Ter­rorismus weiterhin eine Gefahr für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit darstellt und daher bekämpft werden muss. Wir stimmten der Beschluss­empfehlung der Bundesregierung zu, die den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Reaktion auf diese Gefahr vor­sieht.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen  Sicherheitsunterstützungstruppe in Afgha­nistan (Inter­national Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grund­lage der Resolution 1386 (2001) und folgender Resoluti­onen, zuletzt Resolution 2069 (2012) vom 9. Oktober 2012 des Sicher­heitsrates der Vereinten Nationen. Wir entsprachen dem Antrag der Bun­desregierung und verlängern den Einsatzzeitraum des bis zu 4.400 Soldaten umfassenden deutschen Kontingents im Rahmen des Einsatzes der NATO in Afghanistan bis zum 28. Februar 2014. So tragen wir auch in den kommenden 15 Monaten zu sicheren Rahmenbedingungen für die Befrie­dung des Landes bei und unterstützen so die Sicherung des Wiederaufbaus oder die Vorbe­reitung der afghanischen Streitkräfte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit.

Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II. Im Versuchsbergwerk Asse II in Nie­dersachsen liegen insgesamt 125.787 Fässer mit schwach- und mittelradio­aktiven Abfällen, die zwischen 1967 und 1978 dort eingelagert wurden. Die Situation vor Ort ist wegen der mangelnden Standfestigkeit des Gru­bengebäudes und der Gefahr von Wasserzufluss in die Kammern, in de­nen die Abfälle lagern, sehr problema­tisch. Daher muss die Rückholung der Abfälle und die Schließung des Berg­werks unbedingt beschleunigt wer­den. Der Bundestag beriet am Don­nerstag in erster Lesung einen ge­meinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen. Mit dem Gesetz wird die Rückholung der Abfälle aus dem ehemaligen Salz­bergwerk im Landkreis Wolfenbüttel zur Vorzugsoption gegenüber ande­ren Optionen wie Verfüllung und Um­lagerung. Ziel ist die Beschleunigung der Arbeiten zur Stilllegung des Schachts. Die Sicherheit der Bergleute und der Bevölkerung vor Ort wird je­derzeit gewährleistet. Im einzelnen sieht der Gesetzent­wurf Verfahrenserleichterungen vor, damit die Schachtanlage Asse II be­schleunigt stillgelegt werden kann. Unter anderem wird klargestellt, dass für die Rückholung der radioaktiven Abfälle ein Planfeststellungsverfah­ren nicht erforderlich ist. Im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben sol­len Ausnahmen von Strahlenschutz­vorschriften möglich sein, soweit der Strahlenschutz generell gewährleistet ist. Für mögliche Störfälle wird Vor­sorge getroffen, dass Menschen und Umwelt keinerlei schädlicher Strah­lung ausgesetzt werden.

Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungs­unternehmen auf Seeschiffen. Mit dem Beschluss dieses Gesetzentwurfs reagierten wir auf zunehmende Piraterie, der in der Regel auf hoher See nicht mit einem raschen Eingreifen hoheitlicher Kräfte begegnet werden kann. Da­her regeln wir ein Zulassungsverfahren für Sicherheitsdienstleister, die auf maritime Einsätze spezialisiert sind. So leisten wir einen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Sicherheit auf Hochseeschiffen.

Drittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Der Schenkelbrand bei Pferden und die Ferkelkastration bleiben bis Ende 2018 ohne Betäubung erlaubt. Beide Regelungen sind Teil des neuen Tier­schutzgesetzes, das der Deutsche Bundestag in dieser Woche beschloss. Bei der Novelle setzt die christlich-li­berale Koalition auf einen in der Pra­xis anwendbaren Tierschutz; ideolo­gisch gefärbte Verbote lehnt sie ab. Der Schenkelbrand bei Pferden – wie die Ferkelkastration eine emotional diskutierte Frage – muss ab 2019 un­ter lokaler Betäubung erfolgen. Diese kann aber vom Tierhalter durchge­führt werden. Der Schenkelbrand soll erhalten bleiben, weil er zum einen eine klare Kennzeichnung ermög­licht. Zum anderen stellt er ein wich­tiges Kulturgut und Markenzeichen für die deutsche Pferdezucht dar. Die betäubungslose Ferkelkastrati­on, die ebenfalls bis Ende 2018 er­laubt bleibt, ist notwendig, um den unangenehmen Geruch von Eber­fleisch zu verhindern. Derzeit gibt es für Landwirte keine praktikablen Al­ternativmethoden. Dies bestätigen auch die mit diesem Thema befassten Wissenschaftler. Deswegen sollen die Erkenntnisse der aktuell laufenden Forschungsprojekte abgewartet wer­den, bevor die betäubungslose Ferkel­kastration verboten wird. Die Novelle setzt darüber hinaus die EU-Tierversuchsrichtlinie in deut­sches Recht um und greift verschiede­ne nationale Tierschutzfragen auf. So wird beispielsweise das Verbot der Qualzucht rechtssicher gestaltet. Die Haltung bestimmter wild lebender Arten im Zirkus kann künftig einge­schränkt werden, sofern ein tierge­rechter Transport dieser Tiere nicht möglich ist. Darüber hinaus werden die Nutztierhalter verpflichtet, die Haltungsbedingungen nach be­stimmten Tierschutzindikatoren zu bewerten. Außerdem hat die Bundes­regierung die Anregung des Bundes­rates aufgegriffen und das Verbot se­xueller Handlungen an Tieren ver­schärft. Abschließend bleibt festzuhalten: Deutschland ist weltweit, aber auch in der EU, Vorreiter im Tierschutz. Die Tierhaltung in Deutschland erfüllt be­reits heute höchste Tierschutzstan­dards. Das Erreichte werden wir auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnis­se permanent weiter entwickeln.

Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts. In zweiter und dritter Lesung haben wir eine grundlegende Reform des Seehandelsrechts beschlossen. Zu den we­sentlichen Elementen der Reform zählt die Neufassung des Seefrachtrechts, das künftig klar zwischen verschiedenen Vertragstypen unterscheidet. Erst­mals eingeführt wird eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung elektro­nischer Beförderungsdokumente. Von besonderer Bedeutung ist auch die Neuregelung des Personenbeförderungsrechts. Die Bestimmungen werden an die einschlägige EU-Verordnung über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See angepasst. Die Haftung des Beförderers insbesondere für Personenschäden wird deutlich verschärft.

Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften. Wir haben in erster Lesung eine umfassend überarbeitete Ausbildungsordnung vorgelegt, die sich wesentlich von den bisherigen Regelungen unterscheidet. So wird die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre angehoben. Es soll den Auszubildenden darüber hinaus erleichtert werden abzuschätzen, in welchen Situationen ein Eingreifen auf der Grundlage der sog. Notfallkompetenz gerechtfertigt ist. Die Gesamt­verantwortung für die Organisation und Koordination des Unterrichts wird den Schulen übertragen. Auszubildende erhalten zukünftig eine Ausbildungs­vergütung.

Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten. Die Verord­nung regelt, unter welchen Umständen Unternehmen mit sehr hohem Ener­gieverbrauch für ihre Bereitschaft vergütet werden, innerhalb kürzester Zeit zur Vermeidung eines weiträumigen Netzausfalles (sog. Black-out) vom Netz genommen zu werden. Je nach Vorlaufzeit ist eine Kombination aus einem Leistungspreis pro Megawatt und Jahr und einem Preis für die tatsächlich in Anspruch genommene Arbeit vorgesehen. Die Kosten werden durch eine ge­deckelte Umlage auf die Verbraucher umgelegt, die nach Angaben des BMWi rechnerisch maximal jährlich vier Euro pro Haushalt umfassen kann.

Daten und Fakten

Die Rente ist stabiler denn je. Laut Rentenversicherungsbericht ist die Ren­tenkasse zum Jahresende 2012 mit 29,4 Mrd. Euro äußert gut gefüllt. Dies entspricht 1,69 Monatsausgaben. Zum Jahresende 2011 hatte die Nachhaltig­keitsrücklage mit 24,1 Mrd. Euro noch 5,3 Mrd. Euro weniger betragen (1,42 Monatsausgaben). Trotz der Beitragssenkung zum Jahresbeginn 2012 haben sich die Einnahmen der Rentenversicherung besser entwickelt als erwartet. Grund für den Zuwachs in der Rentenkasse ist vor allem die positive wirt­schaftliche Entwicklung und verbunden damit die deutlich gestiegenen Bei­tragseinnahmen. Der Beitragssatz sinkt entsprechend den gesetzlichen Regeln zum 1. Januar 2013 von 19,6 auf 18,9%. Dadurch werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber je­weils um 3,2 Mrd. Euro entlastet. Dies ist der niedrigste Beitrag seit 1996, der voraussichtlich bis 2018 stabil bleiben kann. Gleichzeitig können die Rent­nerinnen und Rentner im Westen Deutschlands bis 2016 nach derzeitigen Schätzungen mit einem Plus von 8,5%, im Osten sogar mit einem Plus von 11,55% rechnen. (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Hochschulstandort Deutschland ist beliebt. Die Zahl der Studierenden in Deutschland nimmt immer weiter zu. Im Jahr 2001 gab es 1,9 Millionen Studentinnen und Studenten an deutschen Hochschulen. Innerhalb von zehn Jahren erhöhte sich ihre Zahl um 27 Prozent auf 2,4 Millionen im Jahr 2011. Zum Wintersemester 2012/2013 hat sich die Zahl der Studierenden nach vor­läufigen Berechnungen sogar auf 2,5 Millionen erhöht. Im Jahr 2011 hatte auch die Zahl der Studienanfänger mit 518.700 Personen einen Rekordwert erreicht. Dies war eine Steigerung um 50 Prozent gegenüber 2001. Im Studienjahr 2012 sank die Zahl der Erstsemester nach vorläufigen Ergebnissen zwar auf 492.700, dies war jedoch noch immer der zweithöchste gemessene Wert. Rund 337.100 Menschen waren 2011 als wissenschaftliches und künstleri­sches Personal an deutschen Hochschulen und Hochschulkliniken beschäf­tigt, 50 Prozent mehr als noch im Jahr 2001. Dabei ist vor allem die Zahl der nebenberuflich Beschäftigten wie der Lehrbeauftragten und wissenschaft­lichen Hilfskräfte mit 85 Prozent auf 119.600 Personen deutlich gestiegen. Auch die Zahl der hauptberuflich Beschäftigten ist seit 2001 deutlich gestiegen. Vor allem die Zahl wissenschaftlicher und künstlerischer Mitarbeiter verzeichnet mit 60 Prozent einen enormen Anstieg auf 162.100. Außerdem gab es 2011 mit insgesamt 42.900 Professoren 14 Prozent mehr als noch 2001. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Nachhaltigkeitsfaktor wirkt positiv auf Rentenniveau. Als im Jahr 2004 der Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt wurde, rechneten die Experten mit einer Absenkung des Netto-Rentenniveaus vor Steuern von damals 51% auf 43% im Jahr 2030. Wenn in den Vorausberechnungen der Rentenversicherung dieses Mindestziel als gefährdet angesehen wird, muss der Gesetzgeber aktiv werden (§ 154 SGB VI). Für uns ist ein Rentenniveau von 43% keine Zielgröße, sondern eine Auffanglinie: Das Rentenniveau wird in mindestens dieser Höhe garantiert. Seit 2005 konnten die Annahmen für das künftige Rentenniveau ständig nach oben angepasst werden, denn der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt positiv: Weil die Zahl der beitragszahlenden Arbeitnehmer schneller steigt als die Zahl der Rentner, puffert der Nachhaltigkeitsfaktor sogar die Rentenniveauabsenkung ab. Der positive Effekt des Nachhaltigkeitsfaktors betrug in den Jahren 2007 und 2008 jeweils 0,2 Prozentpunkte, im Jahr 2009 dann 0,3 Prozentpunkte und im aktuellen Jahr sogar 2,1 Prozentpunkte. Ging man im Jahr 2005 davon aus, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2018 auf 46,3% sinkt, sieht die Prognose im aktuellen Rentenversicherungsbericht das Rentenniveau im Jahr 2018 bei 48,1% – das sind fast zwei Prozentpunkte mehr, als bei der Verabschiedung der Rentenreform erwartet wurde. Die beschriebene Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors zeigt politische Hand­lungsmöglichkeiten auf: Eine steigende Erwerbstätigkeit kompensiert den Rückgang der Bevölkerung zumindest teilweise. Also kann die stärkere Er­werbsbeteiligung von Frauen und Älteren oder der Zuzug von gut Qualifizier­ten aus dem Ausland das Rentenniveau über den Nachhaltigkeitsfaktor erhöhen. (Quelle: Rentenversicherungsbericht 2012)

Bildungsausgaben auf Rekordhöhe – Mehr Geld auch für Forschung und Wissenschaft. Bund, Länder und Gemeinden geben in diesem Jahr nach vorläufigen Zahlen 110,3 Milliarden Euro für Bildung aus – 4,7 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Zu diesem Ergebnis kommt das Statistische Bundesamt im Bildungsfinanzbericht 2012, der im Auftrag des Bundesbildungsministeriums und der Kultusministerkonferenz erstellt wurde. Endgültige Angaben zu den öffentlichen Bildungsausgaben liegen derzeit bis zum Jahr 2009 vor. Demnach beliefen sich im Jahr 2009 die öffentlichen Bildungsausgaben auf 100 Milliarden Euro. Davon stellten der Bund 6,2 Milliarden Euro, die Länder 71,9 Milliarden Euro und die Gemeinden 21,8 Milliarden Euro bereit. Im Jahr 2009 stieg das Budget für Bildung, Forschung und Wissenschaft auf insgesamt 224,8 Milliarden Euro, 10,6 Milliarden Euro mehr als 2008. In Relation zum Bruttoinlandspro­dukt entsprach dies einem Anteil von etwa 9,5 Prozent. Nach vorläufigen Berechnungen erhöhten sich die Aus­gaben im Jahr 2010 um weitere 9,7 Milliarden Euro, auf 234,5 Milliarden Euro. Dies entsprach ebenfalls 9,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Von den Gesamtausgaben des Bud­gets für Bildung, Forschung und Wissenschaft entfielen im Jahr 2009 insgesamt 164,6 Milliarden Euro auf den Bildungsbereich, einschließlich der Ausgaben für Forschung und Ent­wicklung an Hochschulen in Höhe von 11,8 Milliarden Euro. Weitere 55,2 Milliarden Euro wurden für For­schung und Entwicklung in Unter­nehmen und außeruniversitären For­schungseinrichtungen ausgegeben sowie 5,1 Milliarden Euro für Muse­en, Bibliotheken, Fachinformations­zentren und die außeruniversitäre Wissenschaftsinfrastruktur. Der Bildungsfinanzbericht ermöglicht auch einen Vergleich der Bil­dungsausgaben Deutschlands mit an­deren Staaten. Nach dem internatio­nal vergleichbaren Teil des Bildungsbudgets entfielen in Deutschland im Jahr 2009 beispiels­weise 126,4 Milliarden Euro auf die Ausgaben für Kindergärten, Schulen, Hochschulen und die Berufsbildung. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt entsprach dies einem Anteil von 5,3 Prozent. Damit lag Deutschland bei den Ausgaben für diese Bildungsein­richtungen deutlich unter dem OECD-Durchschnitt von 6,2 Prozent.

121214 Bundestag-Aktuell 20-12

14.12.2012: „Das wäre ein idealer Standort“

BORKUM. Erste Gespräche haben bereits stattgefunden: Die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Borkum haben Interesse an einer zivilen Nutzung des Außenlandeplatzes der Bundeswehr angemeldet. Das städtische Unternehmen möchte ein neues Angebot für die Wartung von Offshore-Anlagen schaffen. Ein Helikopter-Unternehmen nutzt bereits den Borkumer Flugplatz, um von dort aus Arbeiter zur Offshore-Anlage Riffgat zu fliegen.

„Im Einzelfall ist eine Mitbenutzung durch Dritte im Rahmen freier Kapazitäten möglich“. Das hatte der Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Thomas Kossendey, der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann Ende September mitgeteilt. Die Christdemokratin hatte daraufhin den Kontakt zwischen den Wirtschaftsbetrieben und der zuständigen Wehrbereichsverwaltung vermittelt. Gemeinsam mit Bürgermeister Georg Lübben und Axel Held von den Wirtschaftsbetrieben besuchte die Christdemokratin nun den Stützpunkt auf Borkum.

Erst vor wenigen Monaten wurde bekannt: der Hubschrauberlandeplatz und der Dienstposten der Bundeswehr bleiben weiterhin auf Borkum erhalten. Nicht nur für Rettungsflüge hat der Landeplatz der Bundeswehr eine große Bedeutung, sondern auch für die Anbindung von Borkum an das Festland. „Bei starker Vereisung ist dieser die einzige und verlässliche Verbindung“, betonte Gitta Connemann. Der Erhalt des Hubschrauberlandeplatzes sei ein großer Gewinn für die Insel, zeigte sich auch Bürgermeister Georg Lübben erleichtert.

Für eine Mitbenutzung des Außenlandeplatzes der Bundeswehr hat Axel Held von den Wirtschaftsbetrieben bereits eine Idee: Windanlagenkomponenten werden an den Häfen in der Region Weser-Ems verladen. Und davon könnte auch Borkum profitieren. „Für die notwendigen Wartungsarbeiten der Offshore-Windanlagen wäre unsere Insel ein idealer Standort. Der Bedarf ist sicherlich da“, sind sich Bürgermeister Georg Lübben und Axel Held sicher. Zudem seien die Unterbringungsmöglichkeiten ein weiterer Standortvorteil für Borkum. Ebenso die Nähe des Außenlandeplatzes zum Hafen, der bereits von den Stadtbetrieben unterhalten wird.

Bei einer möglichen Mitbenutzung bliebe die vorhandene Infrastruktur allerdings in der Hand der Bundeswehr. So müssten die Wirtschaftsbetriebe zum Beispiel eine eigene Tankanlage sicherstellen. Aber soweit ist es  noch nicht: zunächst werde in den nächsten Wochen geprüft, ob das Vorhaben umgesetzt werden kann. Die Wirtschaftsbetriebe haben dafür eine externe Beraterfirma eingeschaltet.

Beim Rundgang auf dem Bundeswehr-Gelände zeigte Oberbootsmann Stefan Kantel den Besuchern auch den Seenotrettungshubschrauber „Sea King MK41″, der 1973 in Dienst gestellt wurde. Zur Zeit deckt der Marineflieger ein Gebiet von Dänemark bis Polen ab. Insgesamt können bis zu 20 Menschen im Notfall damit transportiert werden. Die Besatzung besteht aus zwei Piloten, einem Navigator sowie einem Bordmechaniker. Die „Sea King MK41″ hat 8000 Flugstunden auf dem Buckel. Und hat auf Borkum bereits einen Spitznamen erhalten: „Anneliese“.

Besichtigten die „Sea King MK41“: Bürgermeister Georg Lübben, CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann, Leiter der Stadtwerke Borkum Axel Held sowie Oberbootsmann Stefan Kantel.