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Autor: vds

11.12.2012: Raus aus dem Irrgarten „Demografie“

BERLIN. Von der Kita bis zum Mehrgenerationenhaus, von der Ausbildung bis zur Rente, von Migration bis Pluralität: der demografische Wandel erfasst nahezu alle Lebens- und Politikbereiche. Wie willst du alt werden? Wie soll das Deutschland von morgen aussehen? Mit genau diesen Fragen wird sich der nächste Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag beschäftigen. „Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden sich mit dem demografischen Wandel unserer Gesellschaft auseinandersetzen. Und sie sollen die Antworten der Politik auf diese Herausforderungen aus Sicht der jungen Generation hinterfragen“. Darauf weist jetzt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann hin.

Während des Jugendmedienworkshops im Deutschen Bundestag haben Teilnehmer die Möglichkeit vom 17. bis 23. März 2013 mit Experten, Parlamentariern und Journalisten zu diskutieren. Dafür hospitieren sie einen Tag lang bei einer Haupstadtredaktion, um das aktuelle politisch-parlamentarische und gesellschaftliche Geschehen kritisch zu hinterfragen und darüber auch mit einem eigenen Artikel im Veranstaltungsmagazin „politikorange“ zu berichten. „Die Teilnehmer werden hinter die Kulissen der Berliner Mediendemokratie blicken. Das wird eine spannende Woche, die man sich auf keinen Fall entgehen lassen sollte“, sagte Gitta Connemann.

Dafür sollten sich Interessenten ab dem 15. Dezember für den diesjährigen Jugendmedienworkshop anmelden. Bewerben können sich Jugendliche im Alter zwischen 16 und 20 Jahren mit einem journalistischen Beitrag zum Thema des Workshops. Eingereicht werden können Artikel, Video-/Audiobeiträge oder Fotoarbeiten. Das Teilnehmerkontingent ist allerdings begrenzt. „Ich würde mich freuen, wenn sich auch Jugendliche aus Ostfriesland und dem Emsland bewerben würden“, so die Christdemokratin.

Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.bundestag.jugendpresse.de zu finden. Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2013

10.12.2012: Ein Anruf genügt

EMSLAND/ OSTFRIESLAND. Mit dem Projekt „Verbraucherlotse“ bietet das Verbraucherministerium eine neue zentrale Anlaufstelle für Verbraucherfragen. Unter der Rufnummer 0228 / 24 25 26 27 können Verbraucher sich bei vielfältigsten Fragen ab sofort einen kompetenten Rat einholen. „Ein Anruf genügt, und Verbraucher erhalten rasch die gewünschte Information oder werden ohne Umwege an die richtigen Stellen gelotst“, teilte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann jetzt mit. Dabei grenzt sich der Lotse klar von bestehenden Angeboten ab, da – anders als zum Beispiel bei den dafür zuständigen Stellen der Verbraucherzentralen – ausdrücklich keine Rechtsberatung erfolgt.

Verbraucherpolitik reicht heute in fast jeden Lebensbereich hinein: von der Lebensmittelkennzeichnung bis hin zu wirtschaftlichen Fragen im Alltag. Ein Beispiel gefällig? Wie war das noch mit der Entschädigung, wenn die Bahn verspätet ist oder der Flug ausfällt? Wie verhält es sich mit den Umtausch- und Gewährleistungsrechten, wenn ein Weihnachtsgeschenk nicht passt oder nach kurzem Gebrauch defekt ist? Was besagen die Ziffern auf einem Ei, was die E-Nummern in der Zutatenliste? Und an wen kann ich mich wenden, wenn ich im Internet ungewollt in eine Kostenfalle getappt bin? Bei diesen Fragen hilft der „Verbraucherlotse“ weiter.

„Das neue Angebot wird sich rasch zu einer wichtigen Orientierungshilfe bei allen Verbraucherfragen entwickeln“, ist sich Gitta Connemann sicher. Mit dem Start des Projektes wird zudem die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung eines Verbrauchertelefons konsequent umgesetzt. Dabei geht das Verbraucherministerium deutlich darüber hinaus. Denn der neue Verbraucherlotse ist nicht nur per Telefon (Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr) erreichbar, sondern auch per E-Mail, Brief und Fax. Die Bundesanstalt betreibt den Verbraucherlotsen im Auftrag des Bundesministeriums.

Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.verbraucherlotse.de zu finden.

05.12.2012: „Vor Ort wirklich etwas bewegen“

EMSLAND. Damit hatte Ingrid Cloppenburg nicht gerechnet: sie ist Teil der neuen CDU-Mitgliederkampagne 2013 „Deutschland braucht Sie“. Insgesamt zwölf CDU-Mitglieder werben bundesweit mit ihren unterschiedlichen Geschichten für eine Mitgliedschaft in der Union. Die Kampagne wurde jetzt auf dem Bundesparteitag in Hannover der Öffentlichkeit vorgestellt.

„Ich kann es noch gar nicht fassen“, sagte Ingrid Cloppenburg, die bei der Samtgemeinde in Sögel arbeitet. Eine Jury hatte sie aus 150 Vorschlägen ausgewählt. „Sie hat bewiesen, dass der Weg das Ziel sein kann. Sie plante in ihrer Heimat den „Hümmlinger Pilgerweg“. Heute führt er über 90 Kilometer Länge durch drei Samtgemeinden im Emsland. Die Mutter zweier Kinder folgt einem klaren Kompass“, lautete die Begründung der Jury. Seit 2008 ist Ingrid Cloppenburg Mitglied in der CDU. Und warum? „Weil ich dort vor Ort wirklich etwas bewegen kann“, so die überzeugte Christdemokratin.

Und dass Ingrid Cloppenburg ihren Worten Taten folgen lässt, bestätigt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. „Sie ist eine wirkliche Wegbereiterin. Ohne Ingrid Cloppenburg gäbe es auch keine Jugendredaktion, in der sich heute 16 Mädchen und Jungen als Reporter einbringen. Wir brauchen Menschen wie sie, die sich einmischen.“

Auch der CDU-Kreisvorsitzende Günter Wigbers ist von der neuen Kampagne begeistert. „Ingrid Cloppenburg und die anderen elf Gesichter stehen für unsere Bandbreite. Sie ergreifen im besten Sinne des Wortes Partei. Sie beziehen Position und treten für ihre Überzeugung ein.“

Bundesparteitag 2012 in Hannover
Sind von der neuen CDU-Mitgliederkampagne überzeugt (v.l.): Günter Wigbers, Gitta Connemann und Ingrid Cloppenburg.

 

30.11.2012: Positive Bilanz nach drei Jahren

Liebe Freunde,

die CDU kann auf ihrem Parteitag in Hannover in der nächsten Woche selbstbewusst eine positive Bilanz nach drei Jahren christlich-liberaler Koalition ziehen. Gemein­sam mit der Bundeskanzlerin können wir mit einigem Stolz sagen: Deutschland geht es gut. Unser Land ist wie kein zweites in Europa wettbewerbsfähig. Die Arbeitslosig­keit ist auf dem tiefsten Stand seit der Wiedervereinigung. Doch ebenso müssen wir den Bürgern deutlich machen: Wir können nicht damit rechnen, dass dieser Zustand ohne weitere Anstrengung einfach so erhalten bleibt. Schwellen­länder wie China, Indien, Indonesien oder auch Brasilien werden in den nächsten Dekaden aufsteigen. Deutschland wird unter den Wirtschaftsnationen auf Rang zehn zurück­fallen. Dieser Entwicklung müssen wir uns stellen. Als Union wer­den wir es uns nicht leisten, die Wirklichkeit schönzure­den oder gar auszublenden – so wie dies SPD und Grüne derzeit aus rein wahltaktischen Gründen tun. Die Frage der Zukunftsfähigkeit muss immer Dreh- und Angelpunkt un­serer Entscheidungen sein. Wenn wir Vorsorge für die Zukunft treffen, müssen wir zunächst die Haushalte in Ordnung bringen. Diesen ersten Schritt haben wir gemacht. Wir müssen aber noch stärker auf Zukunftsinvestitionen setzen. Denn wir benötigen leis­tungsfähige Flughäfen, intakte Autobahnen, Wasserstra­ßen und Bahnlinien sowie ein schnelles Internet überall im Lande. Wir müssen unseren Wissens- und Innovationsvor­sprung erhalten – durch Investitionen in Bildung. Hier sind auch die Länder gefordert. Bezeichnend ist und bleibt da­bei, dass dort, wo die Union in Regierungsverantwortung ist, die Schüler die besten Ergebnisse bringen. Eine solche zukunftsorientierte Politik dient dem Gemein­wohl und ist im besten Sinne des Wortes bürgerlich. Bürger sind immer bereit, für die nächsten Generationen Verantwor­tung zu übernehmen. Darauf kann die Union setzen.

Es war keine einfache, aber es war die richtige Entscheidung, die wir in dieser Woche getroffen haben, als wir einer wei­teren Unterstützung Griechenlands zuge­stimmt haben. Griechenland kann sich noch immer nicht aus eigener Kraft an den internationalen Finanzmärkten refi­nanzieren. Mit der Fortsetzung des Pro­gramms setzen wir daher erneut ein kla­res Zeichen der europäischen Solidarität. Griechenland erhält ab Mitte Dezem­ber in mehreren Schritten Hilfen von insgesamt 43,7 Milliarden Euro aus dem im Februar beschlossenen zweiten Ret­tungspaket. Davon sind zunächst 10,6 Milliarden unmittelbar für die Finanzie­rung des griechischen Haushalts und 23,8 Milliarden zur Absicherung und Entschuldung des Bankensektors. Damit bleiben wir in der Logik der bisherigen Rettungsmaßnahmen. Grie­chenland erhält Hilfe in Form von Kredi­ten. Deren Gewährung bleibt an strenge Reformbedingungen und den konse­quenten Schuldenabbau geknüpft. Die Kontrolle dieser Maßnahmen wird verbessert. Das ist ein wichtiger Punkt. Die für das Jahr 2013 vorgesehe­nen 9,3 Milliarden Euro werden nur aus­gezahlt, wenn Athen beschlossene Pro­jekte konkret in Angriff nimmt. So muss Griechenland nächstes Jahr beispiels­weise die Umsetzung einer Steuerreform nachweisen, bevor es weiteres Geld er­hält. Der Abbau von Schulden wird dadurch forciert, dass ein speziell für den Schuldendienst ge­schaffenes Konto eingerichtet wird. Die Zahlung unterliegt strenger Kontrolle.

Wir dürfen nicht vergessen, un­ter welch´ schwierigen Bedin­gungen Griechenland die für seine Zukunft existentiellen Re­formen durchführt. Das Land befindet sich das fünfte Jahr in Folge in einer Rezession. Es lei­det unter einer enormen Zinslast und den allgemein schlechten konjunkturel­len Bedingungen. Zudem haben die zweifachen Parlamentswahlen im Früh­jahr notwendige Reformen verzögert. Dennoch kann die griechische Regie­rung inzwischen bemerkenswerte Fort­schritte vorweisen, vor allem in der Steu­erverwaltung und im Gesundheitsbe­reich. Kein Land in der EU hat in den vergangenen 30 Jahren so viel gespart und so viele Ausgaben gekürzt wie Grie­chenland seit Beginn der Krise. Dies er­kennen wir an, wenn wir die Hilfen er­weitern und Griechenland mehr Zeit für weitere Sparmaßnahmen geben. Auch die Lohnstückkosten zeigen: Die griechische Wirtschaft ist heute im internationalen Vergleich wettbewerbs­fähiger als noch vor fünf Jahren. Der viel­fach geforderte Schuldenschnitt bei den öffentlichen Gläubigern käme schlicht zum falschen Zeitpunkt. Für uns alle in Europa bleibt die Be­wältigung der Staatsschuldenkrise eine große Herausforderung. Wir haben uns für einen Weg entschieden, der mit den geringsten ökonomischen und politi­schen Risiken verbunden ist. Auf diesem Weg haben wir bereits viel erreicht, das zeigen die Fortschritte in Griechenland und in Europa insgesamt. Gehen wir die­sen Weg der Reformen und des Zusam­menhalts besonnen und geduldig wei­ter! Dann werden wir viel erreichen – für uns, für die Europäische Union und da­mit für unsere Zukunft.

Die demografische Ent­wicklung führt zwangsläufig dazu, dass sich die Bevölkerung auf dem Land aus­dünnt. Die Attraktivität der Städte und das Angebot an Arbeitsplätzen dort tun das Ihre dazu, die Menschen wegzulo­cken. In Zeiten einer schrump­fenden Bevölkerung droht eine Abwärtsspirale. Es ist deshalb zentral, das wirtschaftliche Potenzial auf dem Land zu aktivieren. Mit ihrem Antrag bringt die Koalition ein 105 Einzelmaßnahmen umfassen­des Aktionsbündel in den Bun­destag ein, um das Landleben wieder zukunftsfest zu machen. So können wir den demografischen Wandel recht­zeitig gestalten. Der Ausbau der Breitbandversorgung ist ein zentraler Aspekt des Antrages. Bereits zehn Prozent mehr Breitbandausbau schafft 1,5 Prozent mehr Wirtschaftswachstum. Deshalb sind die Ausbauziele der Bundesre­gierung, bis 2014 für 75 Prozent und bis 2018 für 100 Prozent der Haus­halte Breitbandanschlüsse mit Über­tragungsraten von mindestens 50 Megabit/Sekunde verfügbar zu haben, so wichtig. Mit einem uneinge­schränkten Zugang zu Kabelverzwei­gern und Schaltverteilern wollen wir für mehr Wettbewerb im Markt sor­gen. Außerdem setzen wir uns für ein gemeinsames Infrastrukturförderpro­gramm Breitbandausbau für die Kom­munen ein. Und wir müssen vor allem der Jugend eine berufliche Perspektive auf dem Land bieten. Deshalb fordern wir, dass der Mopedführerschein mit 15 in Modellversuchen getestet wird. Zudem wollen wir mit der anstehen­den Novelle des Personenförderungs­gesetzes sicherstellen, dass es weiter­hin einen flächendeckenden öffentlichen Nahverkehr auf dem Lande gibt. Eine alternde Gesellschaft ist auf eine gute medizinische Versorgung angewie­sen. Die Koalition geht bereits gegen den Ärztemangel auf dem Lande vor, etwa mit der Verbesserung der Vergütungsstruktur für Landärzte. Doch dies kann nur der erste Schritt sein. Wir prüfen, ob wir nicht stärker den Aufbau von medizinischen Ver­sorgungszentren fördern müssen. Auch die Telemedizin bietet Möglich­keiten, wenn Spezialisten nicht vor Ort sind.

Mit besten Grüßen

Ihre Gitta Connemann

Berlin, den 30. November 2012

Kurzberichte aus dem Plenum

Finanzhilfen für Griechenland. Nach einer Regierungserklärung zu den Vorschlägen der Eurogruppe debattieren und entscheiden wir über Änderungen am Griechenland II-Programm.

Zukunft für Ländliche Räume – Regionale Vielfalt sichern und ausbauen. Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP fasst die Empfehlungen der Koalitionsarbeitsgruppe „Ländliche Räume – Regionale Vielfalt“ zusammen und zeigt konkreten Handlungsbedarf auf. Er zeigt, dass wir Politik für die Mehrheit im und auf dem Lande machen.

Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften. In abschließender Lesung der EnWG-Novelle regeln wir bisher unklare Haftungsfragen bei Verzögerung oder Störung der Anbindung eines Offshore-Windparks an das Stromübertragungsnetz. Überdies ergreifen wir Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit.

Hochfrequenzhandelsgesetz. In erster Lesung befassen wir uns mit den besonderen Risiken des algorithmischen Hochfrequenzhandels. Wir wollen gezielte Regulierungen vornehmen, ohne diese Form des automatisierten Handels, die auch außerhalb des Finanzsektors weit verbreitet ist, pauschal zu verbieten.

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten. Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf überführen wir die Rechte von Patienten aus dem Richterrecht erstmals in eine eindeutige und transparente gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Sozialgesetzbuch. Die systematische Änderung schafft Rechtssicherheit einerseits für die Patienten, die nun etwa bei Behandlungsfehlern eine klare Grundlage für die Wahrnehmung ihrer Rechte erhalten. Andererseits erhalten auch Ärzte sowie die Angehörigen weiterer Gesundheitsberufe Rechtssicherheit im Versorgungsprozess.

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA [Operation Active Endeavour, OAE]. In dieser Woche wollen wir die weitere Verlängerung dieses Mandates im Mittelmeer bis zum 31. Dezember 2013 auf den Weg bringen. Die Operation entfaltet weiterhin neben der Verbesserung des Lagebildes durch ihre Abschreckung eine präventive Wirkung.

Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf ändern wir die Anwendung des sogenannten „Schienenbonus“ für Schienenwege, deren Planfeststellungsverfahren nach Inkrafttreten der nächsten Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und des dazu gehörigen Bedarfsplans eröffnet werden. Um mehr Investitionen in Lärmschutzmaßnahmen zu erreichen, ist ein System lärmabhängiger Trassenpreise vorgesehen, das europaweit zur Geltung kommen soll. Das Schienennetz wird auf diese Weise verstärkt unter dem Gesichtspunkt von mehr Lärmschutz, auch unter Verwendung innovativer Technologien, verbessert werden.

20 Jahre Zeichnung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Am 5. November 2012 jährt sich die Zeichnung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zum zwanzigsten Mal. Dieses Ereignis bietet Anlass für einen Antrag, der die Regional- oder Minderheitensprachen als gefährdetes europäisches Kulturerbe in den Blick nimmt. In der Debatte ergreifen traditionell Redner auf Niederdeutsch/Plattdeutsch und Sorbisch das Wort. Aber auch Nordfriesisch, Dänisch und Romanes werden zu hören sein. Für Menschen, die in Regional- und Minderheitensprachen zu Hause sind, ist diese Debatte im Plenum des Bundestages insofern ein besonderer Höhepunkt.

Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte. Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf wollen wir Gründern nach einem Fehlstart eine zweite Chance eröffnen und hierzu die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs auf drei Jahre halbieren. Neben diesem zentralen Element sieht der Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen vor, durch die das Restschuldbefreiungs- und das Verbraucherinsolvenzverfahren flexibler, effektiver und weniger aufwändig gestaltet werden soll.

Siebentes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes. In erster Lesung beraten wir die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage. In Umsetzung des Koalitionsvertrages wird Presseverlagen damit das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Auf diesem Wege werden Presseverlage im Online-Bereich mit anderen sog. Werkmittlern gleichgestellt. Nicht erfasst werden andere Nutzer, wie Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer.

Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts. Dieser in erster Lesung zur Beratung anstehende Gesetzentwurf sieht u. a. eine Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme vor. Ebenso wichtig: Künftig sind angemessen große Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten zulässig. Zudem wird das sog. Maß der baulichen Nutzung flexibilisiert. Auch enthält das Gesetz Regelungen zu Intensivtierhaltungsanlagen.

Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Mit dem in zweiter und dritter Lesung anstehenden Gesetzentwurf wird die Geltung der nach bisheriger Rechtslage zum 31. Dezember 2012 auslaufenden Vorschrift des §52a UrhG um zwei Jahre bis Ende 2014 verlängert. Die Regelung gestattet es, urheberrechtlich geschützte Werke zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen und weiteren Einrichtungen ins Intranet einzustellen. Den Urhebern steht dafür eine angemessene Vergütung zu. Die kommenden beiden Jahre sollen dazu genutzt werden, über den Inhalt einer unbefristeten Regelung entscheiden zu können.

Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf wird die gewerbsmäßig begangene Suizidhilfe unter Strafe gestellt. Damit wollen wir verhindern, dass eine solche kommerzielle Hilfe zum Suizid als eine normale Dienstleistung angesehen wird und sich Menschen zur Selbsttötung verleiten lassen, die dies ohne ein solches Angebot nicht getan hätten. Um den Schutz des Lebens am Lebensende zu gewährleisten, wollen wir „Geschäften mit dem Tod“ sichtbar und nachhaltig die Grundlage entziehen und damit der organisierten Suizidbeihilfe entgegenwirken.

Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und –registergesetz). Der in erster Lesung zur Beratung anstehende Gesetzentwurf enthält wegweisende strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Krebsfrüherkennung und der Qualität und Effizienz in der onkologischen Versorgung. Mit der Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und dem flächendeckenden Ausbau von klinischen Krebsregistern werden zwei zentrale Bereiche des nationalen Krebsplans aufgegriffen.

Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen. Im Zentrum des in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetzes steht die Umsetzung des EU-Milchpaktes, der sich mit der Stärkung der Erzeugerseite insbesondere gegenüber den Molkereien befasst.

Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG). Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetzesentwurf streben wir Erleichterungen in der Veröffentlichung des Jahresabschlusses für Kleinstkapitalgesellschaften mit einem Umsatz von maximal 700.000 Euro, einer Bilanzsumme von max. 350.000 Euro bzw. maximal zehn Arbeitnehmern an. Wir leisten so einen Beitrag zum Bürokratieabbau.

Tagespflegepersonen stärken – Qualifikation steigern. Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen heben wir die Bedeutung der Tagespflegepersonen für den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Deutschland hervor und fordern die Stärkung der Tagespflege, damit ein bedarfsgerechtes und den Elternwünschen entsprechendes Angebot in der Kindertagespflege gewährleistet wird. Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen dazu gebracht werden, ihre Tagespflegepersonen mit einem regional angemessenen Betreuungssatz zu vergüten.

Weltwärts wird Gemeinschaftswerk. Der Antrag der Koalitionsfraktionen beschäftigt sich mit dem entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“, der sich an junge Menschen im Alter von 18 bis 28 Jahren richtet, die sich in Entwicklungsländern engagieren und internationale Lernerfahrungen machen wollen. Das Programm umfasst etwa 6.500 anerkannte Einsatzplätze und ca. 200 Entsendeorganisationen. Gegenwärtig sind knapp 3.000 Einsatzplätze besetzt. Der Antrag macht konkrete Vorschläge für Qualitätsverbesserungen dieses populären Programms.

Barrierefreies Filmangebot umfassend ausweiten – Mehr Angebote für Hör- und Sehbehinderte. Obwohl in Deutschland rund 11,7 Prozent der Bürger mit einer Behinderung leben, werden nur wenige barrierefrei ausgestattete Filme produziert. Bestehende Fördermöglichkeiten werden kaum genutzt. Mit diesem Antrag der Koalitionsfraktionen fordern wir die Bundesregierung auf, die Wirksamkeit und Defizite der bestehenden Fördermöglichkeiten für eine barrierefreie Ausstattung zu untersuchen und ggf. Konsequenzen in der 2012 zu erarbeitenden FFG-Novelle zu ziehen.

Daten und Fakten

Deutschlandstipendium erweist sich als Erfolg. Die deutschen Hochschulen haben in diesem Jahr mit 10.977 doppelt so viele Stipendien vergeben wie noch in 2011 (5.375). Folglich ist jedes vierte öffentlich geförderte Stipendium ein Deutschlandstipendium. Damit hat sich dieses Förderinstrument erfolgreich an den Hochschulen etabliert. An der Vergabe beteiligen sich 263 von 388 Hochschulen. Unabhängig vom Einkommen der Eltern erhalten besonders begabte und engagierte Studierende ein Stipendium von 300 Euro im Monat. Es wird zur einen Hälfte von privaten Förderern und zur anderen vom Bund finanziert. Auf diese Weise wurden bereits 30 Millionen Euro an privaten Mitteln für die Ausbildung zukünftiger Führungspersönlichkeiten generiert. Das Deutschlandstipendium setzt damit wichtige Anreize zur Förderung der Stipendienkultur in Deutschland. 104 der beteiligten Hochschulen haben in diesem Jahr die Höchstförderquote von einem Prozent der Studierendenschaft ausgeschöpft. 40% der 263 teilnehmenden Hochschulen nehmen zudem die Möglichkeit in Anspruch, die nicht genutzten Mittel anderer Hochschulen einzusetzen. Im Verhältnis zur Zahl der Studierenden ist das Saarland auch 2012 wieder Spitzenreiter bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums. Nordrhein-Westfalen ist mit 3.165 Stipendien absolut gesehen das Land mit den meisten Deutschlandstipendiaten. (Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Sozialhilfeausgaben in 2011 leicht gestiegen. 22,7 Milliarden Euro netto wurden 2011 für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch („Sozialhilfe“) ausgegeben. Dies entspricht einem Anstieg um 4,5% gegenüber dem Vorjahr. Pro Einwohner wurden rechnerisch 278 Euro netto aufgewendet. Dabei waren die Pro-Kopf-Ausgaben im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) mit 288 Euro deutlich höher als in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) mit 238 Euro. Die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben hatten allerdings die Stadtstaaten. Bremen gab 462 Euro pro Kopf aus, Hamburg 437 Euro und Berlin 418 Euro. Von den westlichen Flächenländern gab Baden-Württemberg mit 204 Euro je Einwohner am wenigsten für die Sozialhilfe aus, Nordrhein-Westfalen mit 327 Euro pro Kopf am meisten. In den ostdeutschen Flächenstaaten waren die Ausgaben insgesamt geringer: Sachsen hatte mit 143 Euro je Einwohner die niedrigsten Ausgaben, Mecklenburg-Vorpommern mit 233 Euro pro Kopf die höchsten. Mit 57% entfiel 2011 der größte Teil der Nettoausgaben für Sozialhilfe auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. 19% der Sozialhilfeausgaben wurden für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eingesetzt. 14% entfielen auf die Hilfe zur Pflege. 5% wurden für die Hilfe zum Lebensunterhalt, weitere 5% für sonstige Ausgaben wie Hilfe zur Gesundheit aufgewendet. Diese Anteile haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Ifo-Geschäftsklimaindex hellt sich auf. Der wichtigste Frühindikator für die deutsche Konjunkturentwicklung ist nach sechs Rückgängen in Folge erstmals wieder gestiegen. Maßgeblich ist eine leichte Zunahme der Zufriedenheit mit der gegenwärtigen Geschäftslage sowie deutlich weniger Pessimismus hinsichtlich der zukünftigen Geschäftsentwicklung. Ermutigende Signale kommen vor allem von den Exporterwartungen, die sich nach drei Monaten wieder in den positiven Bereich gedreht haben, der sprunghaft verbesserten Geschäftslage im Großhandel, dem aufgehellten Geschäftsklima im Einzelhandel und einer spürbar verbesserten Geschäftssituation bei den Bauunternehmern. (Quelle: ifo-Institut, München)

Ältere fühlen sich zehn Jahre jünger – Hohe Zufriedenheit laut Umfrage. Die 65- bis 85-Jährigen in Deutsch­land fühlen sich im Durchschnitt zehn Jahre jünger, als es ihrem tat­sächlichen Lebensalter entspricht. Sie führen mehrheitlich ein sehr aktives, zufriedenes und abwechslungsrei­ches Leben. Dieses selbstbestimmte Leben wollen sie möglichst lebens­lang beibehalten. Die Mehrheit von ihnen stellt deshalb den Erhalt der Ge­sundheit in den Mittelpunkt.. Das sind zentrale Ergebnisse einer Altersstudie, die das Institut für De­moskopie Allensbach im Auftrag der Generali Deutschland durchgeführt hat. Weitere Erkenntnisse über die Äl­teren in Deutschland: Die materielle Lebenssituation wird als gut empfun­den und ist de facto deutlich besser als die der Älteren vor 20 oder 30 Jah­ren. Die überwiegende Mehrheit der 65- bis 85-Jährigen verfügt der Umfra­ge zufolge über enge familiäre Bin­dungen sowie einen stabilen Freun­des- und Bekanntenkreis. Die Mehr­zahl der Älteren hat zu den Kindern ein gutes Verhältnis und steht ihnen mit Rat und Tat sowie finanziell zur Seite. Auch außerhalb der Familie sind Älte­re laut Studie aktiv: Aktuell engagie­ren sich 45 Prozent im gesellschaftli­chen Bereich und können sich vor­stellen, ihr Engagement im Durchschnitt um bis zu sechs Stun­den in der Woche auszudehnen (aktu­ell vier Stunden). Für die repräsentati­ve Studie wurden jeweils rund 2.000 Personen der Altersgruppen 65 bis 74 sowie 75 bis 85 mündlich befragt.

Im einzelnen ergab die Umfrage, dass 58 Prozent der 65- bis 85-Jähri­gen sich nicht als alte Menschen be­zeichnen würden. Bei den 65- bis 74-Jährigen sagen das sogar 67 Pro­zent. Jede zweite Frau im Alter von 65 bis 74 Jahren nutzt heute regelmäßig einen Lippenstift, vor rund 30 Jahren war es nur rund jede vierte. Die neue Generation der Älteren führt heute überwiegend ein sehr aktives Leben, in dem Familie, Hobbys, aber auch eh­renamtliches Engagement eine große Rolle spielen.

121130 Bundestag-Aktuell 19-12

30.11.2012: Eine Firma auf Expansionskurs

RHAUDERFEHN. „Das ist ein riesiger Schritt für unsere Firma“, sagt Wilko Tombrink von „Ulpts – Manufaktur für Betonwerkstein“. Für ein Schloss in Norwegen soll das Rhauderfehner Familienunternehmen nicht nur eine 120 Meter lange Balustrade aus Hochleistungsbeton liefern, sondern auch zahlreiche Fensterumrahmungen anfertigen. Das Auftragsvolumen liegt bei mehr als 150.000 Euro. Im Frühjahr 2013 soll es losgehen. Und es gibt eine Option für einen weiteren Großauftrag in Russland. Davon berichtete Geschäftsführer Wilko Tombrink bei einem Besuch der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann. Begleitet wurde diese von dem Langholter Ortsbürgermeister Bernhard Robbers, dem Schatzmeister im CDU-Gemeindeverband Friedrich Hafer und Ortsbürgermeister von Klostermoor Folkmar Watzema.

Der Zuschlag für den Auftrag in Norwegen ist ein Meilenstein für das Rhauderfehner Unternehmen. Auch die Ausmaße der außergewöhnlichen Villa sind bemerkenswert: die Wohnfläche beträgt mehr als 2000 Quadratmeter, das Grundstück ist rund 6,5 Hektar groß. „Alleine für die Balustraden werden wir 36 Tonnen Beton verarbeiten“, erläutert Wilko Tombrink.

Angefangen hat die Erfolgsgeschichte des Unternehmens „Ulpts“ vor 42 Jahren in einer kleinen Garage. Damals hatte Firmengründer Wilhelm Ulpts (Großvater von Wilko Tombrink) noch in mühevoller Handarbeit den bekannten RHAUDER-Zaun gefertigt. Zusammen mit seinem Vater Wilhelm führt Wilko Tombrink heute als Geschäftsführer das Familienunternehmen in der dritten Generation. Vor zwei Jahren hat der Betonstein- und Terrazzoherstellermeister das komplette Vertriebssystem umgestellt. Der Privatverkauf wurde komplett eingestellt. Heute arbeitet der Rhauderfehner Unternehmer mit rund 500 Baustofffachhandlungen zusammen. Die Produktpalette reicht von Fassadenteilen, Säulen, Balustraden, Accessoires, Pflanzgefäßen bis zum RHAUDER-Zaun.

Gitta Connemann erkundigte sich auch nach den Erfahrungen mit Fördermitteln für die energetische Gebäudesanierung. In den letzten sechs Jahren hatte der Bund deutschlandweit insgesamt 7,8 Milliarden für energieeffizientes Bauen und Sanieren zur Verfügung gestellt. „Damit tun wir etwas fürs Klima, den Geldbeutel von Mietern und Hauseigentümern und das örtliche Handwerk.“ Davon hat auch die Firma „Ulpts“ in Rhauderfehn profitiert. „Immer mehr Bauherrn nutzen diese Programme. Die Nachfrage hat deutlich zugenommen“, weiß  Wilko Tombrink aus Erfahrung. Für den Vollwärmeschutz stellt Ulpts Fensterbänke und Fensterumrahmungen her.

Besonders gefragt ist der genannte „Hochleistungsbeton“. Denn er lässt sich problemlos reinigen und hat die vierfache Festigkeit des „normalen“ Betons. Wilko Tombrink: „Damit haben wir bereits vor zwölf Jahren Pionierarbeit geleistet. Heute produzieren wir ihn serienmäßig“. Darüber freut sich auch Gitta Connemann:  „Das Handwerk in unserer Region hat zu Recht einen hervorragenden Ruf. Denn Können und Ideenreichtum gehen Hand in Hand. Auch deshalb ist „Made in Germany“ wieder weltweit groß in Mode.“

Die energetische Gebäudesanierung ist ein zentraler Bestandteil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung. Seit dem Programmstart 2006 hat der Bund bis Ende 2011 im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms insgesamt rund 7,8 Milliarden Euro Fördermittel für das energieeffiziente Bauen und Sanieren von Wohnraum sowie zur Sanierung der lokalen und sozialen Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2012 bis 2014 stehen jährlich 1,5 Milliarden Euro Fördermittel aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ bereit. Damit finanziert die bundeseigene KfW-Bankengruppe zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur sowie energieeffiziente Wohnungsneubauten.

Schauten Ulpts-Mitarbeiter Michael Krumminga (l.) über die Schulter: Wilko Tombrink, Flokmar Watzema, Gitta Connemann und Bernhard Robbers.

29.11.2012: Weiterer Beitrag für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

BERLIN. Am 30. November ist das neue Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestartet. Danach können Arbeitgeber zukünftig einen Zuschuss erhalten, wenn sie neue, betriebliche Kinderbetreuungsplätze einrichten. „Davon profitieren die Eltern genauso wie die Betriebe. Denn Mütter und Väter, die ihre Kinder gut aufgehoben wissen, arbeiten stressfreier und effizienter“, teilte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann mit. Damit werde ein weiterer Beitrag für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erbracht.

Das Förderprogramm des Bundes richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland. Daneben können sich auch Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts, wie zum Beispiel Hochschulen, und Behörden an dem Programm beteiligen.

„Für unsere Region ist besonders interessant, dass auch Verbundlösungen gefördert werden. Denn nicht jedes klein- und mittelständische Unternehmen kann eine eigene Kinderbetreuung vorhalten. Zukünftig kann es sich lohnen, sich für eine gemeinsame Kinderbetreuung zusammenschließen“, erläuterte die Christdemokratin. Dies könne die Attraktivität von Arbeitsplätzen in Ostfriesland und dem Emsland erhöhen. „Und das ist angesichts des Wettbewerbs der Regionen um Fachkräfte erforderlich.“

Die Fördermittel werden als Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre gewährt. Je neu geschaffenem Ganztagsbetreuungsplatz werden 400 Euro pro Monat als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gezahlt. Insgesamt können die Unternehmen während des Förderzeitraums eine Unterstützung von 9.600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten. Mit dem Programm werden neue Gruppen mit Mitarbeiterkindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr gefördert.

Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.erfolgsfaktor-familie.de/kinderbetreuung zu finden.

26.11.2012: Parlamentarischer Staatssekretär zu Gast in Leer

LEER. Auf Einladung der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ralf Brauksiepe, das Zentrum für Arbeit in Leer besucht. Seit 2005 ist der Landkreis Leer alleinverantwortlich zuständig für die Beratung, Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Im Zentrum für Arbeit in der Bavinkstraße in Leer kümmern sich 140 Mitarbeiter um die Arbeitsvermittlung, die Ausbildungsplatzvermittlung und die Entwicklung von beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen. In den zwölf Gemeinden stehen zudem 70 Mitarbeiter in den Sozialämtern bereit, um den individuellen Arbeitslosengeld II-Anspruch zu berechnen, auszuzahlen und um Fragen zu diesem Leistungsanspruch kompetent zu beantworten.

Nahmen an dem Gespräch im Zentrum für Arbeit in Leer teil (v.l.): Bernhard Bramlage, Günther E. Weers, Ralf Brauksiepe, Hermine Mahr, Andreas Epple, Gitta Connemann und Gerhard Bruns.

26.11.2012: Bundeshaushalt: Die Koalition spart, ohne das Wachstum abzuschneiden

Liebe Freunde,

heute haben wir den Bundeshaushalt für 2013 verabschiedet. Dieser ist aus meh­reren Gründen bemerkenswert. In den parlamentarischen Beratungen ist es gelungen, die Neuverschuldung gegen­über dem schon sehr ambitionierten Regierungsentwurf nochmals um 1,7 Milliarden Euro auf 17,1 Milliarden Euro zu senken. Die nach der Schuldenbremse maximal zulässi­ge Neuverschuldung von 41,4 Milliarden Euro wird um über 24 Milliarden Euro und damit deutlich unterschritten. Unsere christlich-liberale Koalition wird somit drei Jahre frü­her als erforderlich die verfassungsrechtliche Grenze für das strukturelle Defizit von 0,35 Prozent des Bruttoinlands­produkts (BIP) einhalten. Das ist echte Zukunftsvorsorge.

Die Koalition spart, ohne das Wachstum abzuschneiden. Die Vorhaltungen der Opposition sind scheinheilig: Sie for­dert zwar noch mehr Sparanstrengungen. Echte Einspar­vorschläge hat sie im Parlament aber nicht vorgelegt.

Das alles ist schon ärgerlich genug. Hinzu kommt aber, dass SPD und Grüne aus rein wahltaktischen Gründen Nein dazu sagen, dem Staat eine riesige Geldquelle zu eröffnen. Wenn sie tatsächlich das Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat scheitern lassen, würden dem Staat dauerhaft Milliardeneinnahmen verloren gehen. Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund. Man kann ja noch so sehr einen har­ten Kurs gegen Steuerhinterzieher fordern. Wenn am Ende der Staat, dem die Steuern zustehen, leer ausgeht, ist dies einfach nur dummes Imponiergehabe.

Hinzu kommt, dass Rot-Grün mit Blick auf den Wahlkampf immer neue Ausgaben- und Umverteilungsprogramme for­muliert. Erst verabschiedet die SPD ein Rentenkonzept, das 30 Milliarden Euro kosten würde. Jetzt haben die Grünen nachgezogen: Sie wollen die Arbeitslosenhilfe nach Hartz IV massiv erhöhen. Auch mit ihnen sollen die Renten steigen, als gäbe es nur das Heute und nicht das Morgen. Schon 2030 soll es eine einhundertprozentige Versorgung mit er­neuerbaren Energien geben.

Das alles wird die Bürger und die Unternehmen massiv belasten – von den Steuererhöhungsplänen ganz abgese­hen. Das ist kein Konzept, aus dem Deutschland Kraft für die Zukunft schöpfen kann.

Trotz der krisenhaften Entwicklung in der Euro-Zone zeigt sich der deutsche Arbeitsmarkt robust. Ein Höchststand an Beschäftigung, ein enormes Job-Wachstum sowie eine Arbeitslosen­quote auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung tragen zu ei­ner spürbaren Konsolidierung des Ge­samthaushaltes bei. Der Etat des Bun­desministeriums für Arbeit und Sozi­ales wird 2013 daher um sieben Milliarden Euro geringer ausfallen als in diesem Jahr. Mit 119,2 Milliarden Euro bleibt er aber größter Posten im Haushalt. Der Bundestag verabschie­dete den Haushalt 2013 am Freitag.

Einen Betrag von 31,7 Milliarden Euro sieht der Etat für die Arbeitsförde­rung vor. Dies sind über acht Milliar­den Euro weniger als noch für das laufende Jahr vorgesehen war. Dies ist eine unmittelbare Folge der guten Wirtschafts- und Be­schäftigungspolitik der christlich-libera­len Koalition, die dazu führt, dass die Arbeits­losigkeit sinkt. Zudem hat die Koalition die Instrumente der akti­ven Arbeitsmarktpoli­tik gestrafft und effizi­enter gestaltet. Ziel war die schnellere In­tegration der Lang­zeitarbeitslosen in den ersten Arbeits­markt. Die Mittel zur Eingliederung wurden konzentriert auf Fort- und Weiterbildung. Auch das hat dazu bei­getragen, dass die Ar­beitslosigkeit bislang stetig gesunken ist. 42 Millionen Erwerbstä­tige sind der höchste Wert, der in Deutschland je gemessen wurde.

Die Arbeitslosigkeit bei den Ju­gendlichen ist im Vergleich zu 2009 um über 16 Prozent gesunken, bei den unter 25-Jährigen um über 28 Prozent. Damit hat Deutschland in­zwischen die niedrigste Jugendar­beitslosigkeit in Europa. Auch bei den Alleinerziehenden ist die Arbeitslo­sigkeit um über zehn Prozent im Ver­gleich zu 2009 gesunken. Die Koalition spart nicht an den Men­schen: Pro Kopf stehen für die Integ­ration von Langzeitarbeitslosen mit 1.860 Euro im nächsten Jahr weit mehr Mittel zur Verfügung als im Jahr 2006 mit 1.526 Euro. Dieser Be­trag liegt immer noch zehn Euro über dem Betrag von 2008, dem Jahr der Wirtschafts- und Finanzkrise. Die Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik bleiben also im wesentlichen kon­stant.

Wie erfolgreich diese Politik ist, zeigt die Entwicklung der Zahl der Langzeitarbeitslosen, also der Men­schen, die länger als ein Jahr ohne Be­schäftigung sind. Die Langzeitarbeits­losigkeit ist seit 2007 um fast 40 Pro­zent gesunken. Zum ersten Mal sinkt auch die Sockelarbeitslosigkeit, die in den letzten Jahrzehnten selbst nach einem konjunkturellen Aufschwung immer gestiegen ist.

Erfreulich ist auch die Entwick­lung der Finanzlage in der gesetzli­chen Rentenversicherung. Dank der guten wirtschaftlichen Entwicklung sind die Beitragseinnahmen gestie­gen. Dadurch ist die Nachhaltigkeits­rücklage so angewachsen, dass der Beitragssatz – gemäß der gesetzli­chen Vorgaben – ab 2013 von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent sinkt. Das entlastet Arbeitgeber und Arbeitneh­mer.

Die einen wollen weniger Geld ausge­ben, die anderen mehr. Auf einem Sondergipfel in dieser Woche rangen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union um eine Eini­gung auf den Finanzrahmen für die Jahre 2014 bis 2020. In Zahlen ausge­drückt: Es ging um rund eine Billion Euro, zu denen Deutschland rund 20 Prozent beiträgt. Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte, Deutschland als Nettozahler habe ein Interesse da­ran, dass die Zahlungen an Brüssel nicht zu sehr steigen. Die christlich-liberale Koalition will unter der Billi­on bleiben.

Angesichts der Schuldenkrise in Europa muss der neue siebenjährige Finanzrahmen nach Auffassung der Unionsfraktion die Notwendigkeit widerspiegeln, dass nicht nur die Mit­gliedstaaten ihre Ausgaben begren­zen, sondern auch die Gemeinschaft als solche. Nur mit solider Haushalts­führung kann die europäische Wäh­rung letztendlich stabilisiert werden. Dies erzwingt bei den Ausgaben eine Konzentration auf das Wesentliche.

Uns geht es darum, dass nicht mehr Mittel eingesetzt, sondern dass die verfügbaren Mittel besser einge­setzt werden. Ein effizienterer Einsatz der Mittel bedeutet Investitionen vor allem in Zukunftsbereiche, die zu ei­ner höheren Wettbewerbsfähigkeit der Union und zu mehr wirtschaftli­chem Wachstum führen.

Die bisherigen Vorschläge der Eu­ropäischen Kommission, der zyprioti­schen Ratspräsidentschaft und des Europäischen Parlaments wurden diesem Anspruch nicht gerecht. Sie lagen oberhalb der Grenze von einer Billion.

Die Beschneidung von Jungen soll auch künftig in Deutschland grund­sätzlich erlaubt sein. Der Bundestag debattierte am Donnerstag in erster Le­sung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dies klarstellt. Der Gesetz­entwurf ist eine Reaktion auf das Urteil des Landge­richts Köln vom Mai, das die religiös begründete Beschneidung als rechts­widrige Körperverletzung gewertet hatte. Das Urteil hatte Juden und Muslime in Deutschland tief verun­sichert.. Nach dem Gesetzentwurf wird im elterlichen Sorgerecht klargestellt, was bisher schon gilt: Eltern können in eine Be­schneidung ihres Sohnes unter be­stimmten Voraussetzungen einwilli­gen, auch wenn der Eingriff nicht me­dizinisch notwendig ist. Voraussetzung ist, dass die Eltern umfassend über die Risiken und Fol­gen einer Beschneidung aufgeklärt werden und dass der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst er­folgt. Dazu gehört auch eine mög­lichst effektive Schmerzbehandlung. Die Eltern sind außerdem verpflich­tet, den Willen des Sohnes in ihre Ent­scheidung einzubeziehen – und zwar umso mehr, je älter das Kind ist. Eine Beschneidung ist dann nicht erlaubt, wenn sie das Wohl des Kindes gefähr­den würde.

Mit dem Kölner Landgericht hatte erstmals ein deutsches Gericht die ri­tuelle Beschneidung, die für Muslime und Juden von essenzieller religiöser Bedeutung ist, in Frage gestellt. In Deutschland war die Beschneidung bisher stets erlaubt. Nach dem Urteil fürchteten Juden und Muslime um die Zukunft ihres religiösen Lebens in Deutschland. Deshalb hatte sich der Bundestag schon am 19. Juli mit gro­ßer Mehrheit für eine gesetzliche Re­gelung ausgesprochen, die in verfassungskonformer Weise die Beschnei­dung von Jungen auch weiterhin zulässt. Mit dem Gesetzentwurf hatten sich der Zentralrat der Juden und mus­limische Verbände zufrieden gezeigt, weil er für Rechtssicherheit sorge.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt, dass nach dem Grundgesetz die Erzie­hung von Kindern in erster Linie in der Verantwortung ihrer Eltern liegt. Eingriffe in das elterliche Erziehungs­recht sind nur in eng begrenzten Aus­nahmefällen gerechtfertigt, nämlich dann, wenn das Kindeswohl gefähr­det ist. Die Beschneidung ist einer der weltweit am meisten vorgenomme­nen medizinischen Eingriffe. Sie gefährdet das Kindeswohl nach heuti­gem Wissensstand in der Regel nicht, wenn bestimmte Voraussetzungen greifen. Diese definiert das Gesetz für die Zukunft. Eine der Voraussetzungen ist, dass in der Regel nur Ärzte den Eingriff vornehmen dürfen. Darüber hinaus dürfen auch Personen, die von Religi­onsgemeinschaften dafür vorgesehen werden, beispielsweise jüdische Mo­halim, in den ersten sechs Lebensmo­naten einen Jungen beschneiden. Sie müssen jedoch speziell ausgebildet und für den Eingriff so befähigt sein wie ein Arzt. Mit dem Gesetzentwurf liegt eine ethisch überzeugende und verfas­sungskonforme Antwort auf die Fra­gen vor, die das Urteil des Landge­richts Köln aufgeworfen hat.

 

Kurzberichte aus dem Plenum

Haushaltsgesetz 2013. Die parlamentarische Woche stand ganz im Zeichen der abschließenden Beratungen über den Bundeshaushalt 2013.

Bereits am Dienstag begann die Debatte im Plenum. Neben den Haushalten der drei Verfassungsorgane Bundespräsidialamt, Bundestag und Bundesrat ging es um die Etats der Ministerien der Finanzen, des Innern, der Justiz, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie für Gesundheit.

Der Mittwoch stand traditionell im Zeichen der Generaldebatte, die sich um den Etat des Bundeskanzleramts dreht. Am Nachmittag wurden die Haushalte des Auswärtigen Amtes, des Verteidigungsministeriums, des Bundes­ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz debattiert und beschlos­sen.

Am Donnerstag ging es um Wirtschaft und Technologie, Arbeit und Sozia­les sowie am Nachmittag um Familie, Frauen, Senioren und Jugend sowie Bil­dung und Forschung.

Freitag dann fand die Debatte um den Einzelplan Verkehr, Bau und Stadt­entwicklung statt. Am Ende folgte die Schlussrunde sowie die abschließende Abstimmung in 3. Lesung.

Wir haben in den parlamentarischen Bera­tungen nicht nur die Nettokreditaufnahme gegenüber dem Regierungs­entwurfs deutlich eingedämmt, sondern auch eine Reihe kleinerer, aber wichtiger Akzente gesetzt. Dazu gehört:

–  die Erhöhung der Ausgaben für Kultur um rund 100 Millionen Euro u. a. für das Denkmalschutzprogramm, den Deutschen Filmförderfonds und die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung;

–  die Bereitstellung von 30 Millionen Euro zusätzlich für das Auswärtige Amt zur Sicherung der Auslandsbauten und Botschaftsangehörigen in Kri­sen­ländern;

–  eine Million Euro zusätzlich für das Innenministerium zur Dopingbekämp­fung durch die Nationale Anti Doping Agentur (NADA);

–  die Aufstockung der Mittel für die Ortsverbände des Technischen Hilfs­werks um zwei Millionen Euro auf insgesamt 27 Millionen Euro;

–  eine Ausstattung der Stiftung Datenschutz, um mit allen Beteiligten inno­vative und zukunftsfähige Datenschutzkonzepte zu entwickeln;

–  die personelle Verstärkung der Markttransparenzstelle zur Überwachung des Kraftstoffmarktes und des Großhandels mit Strom und Gas;

–  die Erhöhung des Finanzbeitrags für die Seeschifffahrt um rund 29 Millio­nen Euro auf fast 58 Millionen Euro, um den maritimen Standort Deutsch­land mit Lohnnebenkostenzuschüssen zu stärken;

–  das erforderliche Personal für die Organspende-Kampagne des Bundes­gesundheitsministeriums und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung;

–  die personelle Unterstützung der Arbeit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung.

Zweites Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaus­haltsplan für das Haushaltsjahr 2012. Im Zusammenhang der Beratungen über den Bundeshaushalt 2013 beschlossen wir auch den zweiten Nachtrags­haushalt für das laufenden Jahr und schaffen so die Grundlage für die Bereit­stellung des deutschen Anteils an der Kapitalerhöhung der Europäi­schen Investitionsbank (1,6 Milliarden Euro) sowie für die nochmalige Aufstockung der Bundes-Unterstützung für den Kita-Ausbau (580,5 Millionen Euro für die För­derung von 30.000 zusätzlichen Plätzen). Weiter werden mit Verpflich­tungs­ermächtigungen in der Höhe von 312 Millionen Euro für die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) die haushaltsrechtlichen Grundlagen dafür ge­schaffen, dass der Bund mit den Ländern Berlin und Brandenburg ggf. noch in diesem Jahr Beschlüsse zur Deckung des notwendigen Kapitalbedarfs der FBB (Darlehen oder Eigenkapital) fassen und in den kommenden Jahren ab­decken könnte. Dank geringerer Zinsausgaben in Höhe von 2,2 Milliarden Euro bleibt die Neuverschuldung in diesem Jahr weiterhin unverändert bei 32,1 Milliar­den Euro.

Haushaltsbegleitgesetz 2013. Mit der zweiten und dritten Lesung haben wir zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen in den Bereichen der ge­setzlichen Renten- und Krankenversicherung beschlossen sowie bei der Arbeitsförderung. Der Bundeszuschuss an die Rentenkasse fällt um 1 Milliarde Euro ge­ringer aus. Dank der hervorragenden Situation in den Kassen der gesetzlichen Kran­kenversicherungen hat die Koalition beim Steuerzuschuss zum Gesundheits­fonds weitere 500 Millionen Euro, insgesamt also 2,5 Milliarden Euro, zu­gunsten des Neuverschuldungsabbaus einsparen können. Der Steuerzuschuss zum Gesundheitsfonds beträgt damit im kommenden Jahr 11,5 Milliarden Euro. Durch eine Entflechtung der Haushalte von Bund und Bundesagentur für Arbeit kann der Bundeshaushalt um weitere 2,15 Milliarden Euro entlastet werden, ohne dass eine Veränderung des Beitrags zur Arbeitslosenversiche­rung erfor­derlich ist.

Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags. Wir haben in dieser Woche die Beratungen des Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags abgeschlossen. Deutschland setzt damit in der Europäischen Union das positive Signal, auf allen Staatsebenen geschlossen hinter dem neuen Ver­tragswerk zur Stabilisierung der Währungsunion zu stehen. Mit der Schulden­bremse und dem Stabilitätsrat waren in Deutschland wesentliche Vorgaben des Fiskalvertrags bereits erfüllt. Hinzu kommen jetzt die Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit von 0,5% des BIP, ihre Überwachung durch den Stabilitätsrat einschließlich eines unabhängigen Bei­rats sowie die innerstaatliche Aufteilung etwaiger Sanktionszahlungen. Die Defizitgrenze von 0,5% des BIP entspringt dem verschärften Stabilitäts- und Wachstumspakt und schließt Länder, Kommunen und Sozialversicherungen mit ein. Die Regelung der Schuldenbremse, die dem Bund maximal 0,35% und den Ländern künftig keine Neuverschuldung mehr erlaubt, bleibt davon un­berührt.

Drittes Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisie­rung des Finanzmarktes (Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz). Wir haben in dieser Woche ebenfalls eine Verlängerung des Finanzmarkt­stabilisierungsfonds (SoFFin) für neue Anträge bis zum 31. Dezember 2014 beschlossen. Das wirkt bleibender Verunsicherung auf den Finanzmärkten entgegen und ermöglicht eine Verzahnung mit dem bankfinanzierten Restrukturierungs­fonds, um so die Empfänger von Stabilisierungshilfen an den Kosten beteili­gen zu können.

Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes. In erster Lesung legten wir eine Regelung zur Ermögli­chung der Beschneidung des männlichen Kindes vor. Mit einer Klarstellung im Recht der elterlichen Sorge unterstreichen wir, dass die Personensorge der Eltern auch das Recht umfasst, in eine medizinisch nicht angezeigte Be­schnei­dung ihres nicht einsichts- und urteilfähigen Sohnes einzuwilligen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst er­folgt und das Kindeswohl nicht gefährdet. Wir bestätigen damit knapp und präzise den heute schon in Deutschland und dem Rest der Welt geltenden Tatbestand, dass Eltern in die medizinisch nicht induzierte Be­schneidung ihres Kindes einwilligen können. Der Entwurf regelt darüber hin­aus die kon­kreten Voraussetzungen für die Durchführung von Beschneidun­gen auch mit Blick auf die jüdische Beschneidungspraxis.

Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme. In erster Lesung legten wir einen Entwurf zur Regelung der Behandlung von Menschen vor, denen krankheitsbedingt die Einsicht in die Be­handlungsnotwendigkeit fehlt und die derzeit häufig medi­zinisch nicht aus­reichend versorgt werden. Deshalb regeln wir mit dem Gesetz die betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung mit einer hinreichend be­stimmten Rechtsgrundlage für eine Einwilligung des rechtlichen Betreuers in eine ärzt­liche Behandlung des Betreuten.

Daten und Fakten

Arbeitgeber bescheinigen ehemaligen Hartz IV-Empfängern deutliches Potenzial. Eine erstmals durchgeführte repräsentative Studie über die Erfah­rungen von Arbeitgebern mit ehemaligen Hartz IV-Empfängern beleuchtet die Zufriedenheit der Arbeitgeber mit den ehemaligen Arbeitssuchenden. Dem­nach sind 67% der Arbeitgeber aus den Branchen Pflege, Handwerk und Gast­ronomie zufrieden mit ihren neuen Mitarbeitern – jeder vierte Arbeitgeber (25%) ist sogar sehr zufrieden. Wie das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit weiter ermittelte, sind Hartz IV-Empfän­ger dem Urteil der Arbeitgeber zufolge mehrheitlich pünktlich, teamfähig, flexibel, zuverlässig, motiviert und auch qualifiziert. Dabei sind 81% der Ar­beitgeber mit der Pünktlichkeit zufrieden, 76% mit deren Teamfähigkeit und 69% mit der Flexibilität der ehemaligen Hartz IV-Empfänger. Auch mit der Zu­verlässigkeit sind 68% der Arbeitgeber zufrieden, 64% sind es bei der Moti­va­tion. Lediglich die Qualifikation wird zurückhaltender beurteilt, dennoch ist mit 53% jeder zweite Arbeitgeber zufrieden oder sehr zufrieden. Dabei unter­scheidet sich die Leistung ehemaliger Hartz IV-Empfänger nicht nennenswert von der Leistung anderer Mitarbeiter, mit 55% sieht die Mehrheit der Arbeit­geber „kaum Unterschiede“. Demzufolge würden 75% der Befragten aufgrund ihrer Erfahrungen wieder einen ehemaligen Hartz IV-Empfänger einstellen. 53% jener Arbeitgeber, in deren Branchen es laut eigenem Urteil einen Ar­beitskräftemangel gibt, sind außerdem überzeugt, dass man dem Mangel an Arbeitskräften mit der Einstellung von Hartz IV-Empfängern erfolgreich ent­gegenwirken kann. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Erneut weniger Empfänger sozialer Mindestsicherung in 2011. Die Zahl von Empfängern sozialer Mindestsicherungsleistungen ist in Deutschland im vergangenen Jahr erneut zurückgegangen. Zum Jahresende erhielten rund 7,3 Millionen Menschen und damit 8,9% der Bevölkerung Transferleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Wie das Statistische Bundesamt (StatBA) mitteilt, ist dies der niedrigste Wert seit der erstmaligen Berechnung im Jahr 2006. Dabei sank die Inanspruchnahme von Leistungen der sozialen Mindest­sicherung gegenüber 2006 in allen Ländern, wobei der Rückgang in Mecklen­burg-Vorpommern am stärksten war. Hier erhielten 2006 noch 17,8% der Be­völkerung soziale Mindestsicherung, während es 2011 nur noch 13,7% waren. Mit 18,9% war die Quote zum Jahresende 2011 in Berlin am höchsten, in Bay­ern war sie mit 4,3% am niedrigsten. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Zahl der Schulanfänger rückläufig. Zu Beginn des laufenden Schuljahres 2012/13 wurden nach vorläufigen Daten in Deutschland 691.800 Kinder eingeschult. Das waren 2,7 Prozent weniger als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, ist die Zahl der Einschulungen im Vergleich zum Vorjahr lediglich in Berlin (+ 2,9 Prozent), Brandenburg (+ 0,9 Prozent) und Bayern (+ 0,7 Prozent) gestiegen. In allen übrigen Bundesländern ist die Zahl der Schulanfänger gesunken. Den deutlichsten Rückgang gab es in Nordrhein-Westfalen (– 6,4 Prozent). Der überwiegende Teil der Schulanfänger begann die Schulausbildung in Grundschulen (95,2 Prozent). Lediglich 3,3 Prozent der ABC-Schützen wurden in Förderschulen, 0,6 Prozent in integrierten Gesamtschulen und 0,8 Prozent in freien Waldorfschulen eingeschult. Von allen neu eingeschulten Kindern waren 48,5 Prozent Mädchen. Während ihr Anteil in den Förderschulen nur bei 33,1 Prozent lag, war er in den Grundschulen mit 49,1 Prozent am höchsten.

Weniger Förderschüler. Bundesweit begannen in den Förderschulen im Vergleich zum Vorjahr 5,5 Prozent weniger Kinder ihre Schullaufbahn. Dies ist eine Folge der zunehmenden Anstrengungen der Bundesländer zur Inklusion behinderter Kinder. Die geringsten Anteile an Kindern, die in Förderschulen eingeschult wurden, gab es in Bremen (0,3 Prozent) und Schleswig-Holstein (1,0 Prozent), die höchsten in Baden-Württemberg (4,6 Prozent) und Bayern (4,4 Prozent).

Campingtourismus im Aufwärtstrend. Während der ersten neun Monate des Jahres 2012 stieg die Zahl der Übernachtungen auf deutschen Campingplätzen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um sechs Prozent auf 24,3 Millionen. Dies teilte das Statistische Bundesamt anlässlich der internationalen Ausstellung „Touristik & Caravaning“ in Leipzig mit. Die Zahl der Campinggäste aus dem Ausland stieg um sieben Prozent auf 3,9 Millionen. Die Übernachtungen deutscher Campinggäste verzeichneten ein Plus von fünf Prozent (20,4 Millionen).

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24.11.2012: Kochideen für die kreative Resteküche

OSTFRIESLAND/ EMSLAND. Ab sofort können mit einer neuen kostenlosen App Lebensmittel vor der Mülltonne gerettet werden: 50 Spitzenköche und Prominente haben dafür dem Bundesverbraucherministerium ihre besten Ideen und Tipps zur Verfügung gestellt. Denn aus übriggebliebenen Lebensmitteln lassen sich viele leckere Restegerichte zubereiten. „Dieses App ist ein praktischer Helfer für die Küche und den nächsten Einkauf. Wer Reste vermeiden will, sollte vor allem die richtige Lagerung der Lebensmittel beachten und seine Einkäufe gut planen“, sagte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Sie selbst hat das kostenlose Angebot bereits ausprobiert.

Knapp elf Millionen Tonnen Lebensmittel landen jährlich im Müll. Im Schnitt wirft jeder Bundesbürger pro Jahr 81,6 Kilogramm weg. 65 Prozent dieser Lebensmittelabfälle wären völlig oder zumindest teilweise vermeidbar. „Wir leben in einer Überfluss- und Wegwerfgesellschaft. Es ist Zeit für einen Bewusstseinswandel – und für mehr Wertschätzung für unsere Lebensmittel“, betonte die Christdemokratin.

Neben kreativen Ideen für Rezepte gibt die App aber auch zahlreiche Tipps zum Umgang mit Lebensmitteln. Das reicht vom cleveren Einkauf bis zur richtigen Aufbewahrung. Wer den Besuch im Supermarkt mit der App plant, bringt mit einem interaktiven Einkaufszettel Übersicht in den nächsten Einkauf und erhält gleichzeitig Hilfe bei den benötigten Mengen für die gewünschte Personenzahl. „Ein gut geplanter Einkauf ist die beste Vorsorge, um Reste zu vermeiden“, betonte Connemann.

Die App ist kostenlos. Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.zugutfuerdietonne.de/app zu finden.

Hat die neue App auch schon ausprobiert: Gitta Connemann.

20.11.12: Mehr Geld als geplant für das Technische Hilfswerk

Die Ortsverbände des Technischen Hilfswerkes (THW) in Ostfriesland und dem Emsland können auch im kommenden Jahr mit einer stabilen Finanzausstattung für das Jahr 2013 rechnen. Denn der Deutsche Bundestag hat heute die Erhöhung des Haushaltstitels für die Ortsverbände auf insgesamt 27 Millionen Euro beschlossen. Der Entwurf des Finanzministeriums sah noch einen Betrag von nur 25 Millionen Euro vor. „Von diesem Geld profitieren auch die Ortsverbände Leer, Aurich,  Emden sowie Papenburg/Aschendorf“, berichtet jetzt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Die Leeraner Christdemokratin ist selbst Mitglied der THW-Helfervereinigung. Sie ist überzeugt: „In den Ortsverbänden wird hervorragende Arbeit geleistet. Und das alles ehrenamtlich.“ Mit der Erhöhung der Mittel für das THW werde ein deutliches Zeichen für die Anerkennung dieser Arbeit gesetzt.

Mit den Mitteln werden die Ortsverbände bei Aufgaben wie Nachwuchswerbung, Jugendarbeit, Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit zur Attraktivitätssteigerung des THW unterstützt. „Und bisher unterrepräsentierte Gruppen wie Frauen und Menschen mit Migrationshintergund sollen stärker eingebunden werden.“

In den Ortsverbänden in Leer, Aurich und Emden stehen aktuell insgesamt 169 Helferinnen und Helfer als Einsatzkräfte zur Verfügung. Im Ortsverband Papenburg/Aschendorf sind es 74. „Sie sind im Katastrophenfall immer zur Stelle“, sagte Gitta Connemann. Doch das Technische Hilfswerk steht vor großen Herausforderungen. Bislang war der Nachwuchs als Ausfluss der Wehrpflicht gesichert. Denn junge Männer konnten sich ersatzweise zum Dienst beim THW verpflichten. Durch das Aussetzen der Wehrpflicht im Jahr 2010 wurde der gesicherte, automatische Zugang zum THW gestoppt. „Damit ist ein wichtiges Instrument der Nachwuchsgewinnung weggefallen“. Deshalb habe das THW einen umfangreichen Maßnahmenkatalog ausgearbeitet, der die Leistungsfähigkeit und den Fortbestand der Einsatzorganisation absichern soll. Dies will der Bund unterstützen. Auch Gitta Connemann, für die das THW „eine Herzensangelegenheit“ ist.

Die Struktur des THW ist weltweit einmalig: Organisatorisch gehört das THW als Bundesanstalt zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. 99 Prozent der THW-Angehörigen arbeiten ehrenamtlich. In 668 Ortsverbänden engagieren sich bundesweit mehr als 80.000 Helferinnen und Helfer in ihrer Freizeit, um Menschen in Not kompetent und engagiert Hilfe zu leisten. Das Motto lautet deshalb auch: Faszination Helfen.

Mehr Geld als geplant für das Technische Hilfswerk. Darüber freuen sich (v.l) Ewald Nagel (stellv. THW-Landessprecher) Albrecht Broemme (Präsident THW), Gitta Connemann (CDU-Bundestagsabgeordnete), Wolfgang Lindmüller (Landessprecher Niedersachsen) und Ingo Henke (THW-Jugend).