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Lichtblick für die Kulturszene

BERLIN, 06.11.2020

Die Details zur Außerordentlichen Wirtschaftshilfe November stehen. Dies haben gestern Abend das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen verkündet. Hierzu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, und die kultur- und medienpolitische Sprecherin Elisabeth Motschmann:

Gitta Connemann: „Außerordentliche Zeiten brauchen außerordentliche Maßnahmen. Künstler, Kreative, Veranstalter kämpfen seit Monaten um ihre Existenz. Die Corona-Pandemie hat ihnen fast alles genommen. Auch jetzt wird die Szene wieder hart getroffen. Ohne Veranstaltungen fehlen Beschäftigungsmöglichkeiten und Gagen. Es gab bislang schon staatliche Unterstützung – aber nicht immer passgenau. Umso wichtiger ist die Novemberhilfe. Denn sie sendet das richtige Signal. Wir lassen die Kultur- und Kreativbranche nicht im Stich. Und sie bietet die richtigen Instrumente. Auch mittelbar indirekt Betroffene können die Hilfe beantragen, nämlich all jene, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit Betrieben machen, die schließen müssen. Solo-Selbstständige können unbürokratisch eine Förderung beantragen. Sie erhalten ein Wahlrecht, welcher Umsatz als Entschädigungsmaßstab angelegt wird – der wöchentliche Umsatz im November 2019 oder der durchschnittliche Wochenumsatz im Jahr 2019. Dafür haben wir gekämpft. Der Einsatz hat sich gelohnt. Dies bedeutet Licht am Ende eines langen Tunnels für Künstler und Kreative.“

Elisabeth Motschmann: „Unsere Künstler sind in Not. Sie brauchen unsere Hilfe und sie bekommen unsere Hilfe. Wir tragen der besonderen Lebens- und Berufssituation von Solo-Selbstständigen Rechnung. Sie können bis zu einem Förderhöchstbetrag von 5.000 Euro den Zuschuss direkt und ohne Steuerberater beantragen. Bereits jetzt müssen wir aber den Blick über den November hinaus richten, denn vielen Kulturschaffenden fehlt eine Perspektive. Wir dürfen jetzt nicht die Hände in den Schoß legen.“