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Mehr Schutz bei Tätowierungen

BERLIN, 28.10.2021

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat jetzt Mindestanforderungen für die Sicherheit von Tätowierfarben sowie einen Prüfkatalog für Hersteller und Inverkehrbringer vorgelegt. Hierzu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann:

„Tätowierungen sind im Trend. Rund 20 Prozent aller Bundesbürger haben mindestens ein Tattoo. Für viele ist die eigene Haut zur Leinwand geworden. Aber Tätowierungen können zum gesundheitlichen Risiko werden. Vor allem Tätowierfarben können es in sich haben – von krebserregenden bis zu allergenen Stoffen. Über die Wirkung der Farbpigmente im Körper ist wenig bekannt. Gerade die langfristigen Folgen sind unklar.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich seit Jahren für einen besseren Schutz bei Tätowierungen ein. Es geht uns nicht um das Ob, sondern um das Wie. Jedem sein Tattoo – sofern er beziehungsweise sie volljährig ist. Aber die Kunden brauchen mehr Sicherheit.

Durch die Tätowiermittel-Verordnung sind zwar bestimmte Farbstoffe verboten. Diese dürfen in Deutschland nicht beim Tätowieren eingesetzt werden. Hinzu kommen die Vorgaben auf europäischer Ebene durch die REACH-Verordnung. Für die Sicherheit von Tätowiermitteln sind Hersteller und Inverkehrbringer zuständig.

Es gibt keine Garantie dafür, dass die farbigen Zeichnungen auf der Haut kein gesundheitliches Nachspiel haben. Denn es gibt keinen gesetzlichen Rahmen. Während die Anwendung kosmetischer Mittel europaweit geregelt ist, gibt es für Tattoos und Permanent-Make-up keine vergleichbaren Regelungen, keine gesundheitliche Risikobewertung und kein Zulassungsverfahren.

Aber nicht nur, was auf die Haut kommt, muss sicher sein. Sondern gerade das, was unter die Haut kommt. Denn ein Tattoo ist in der Regel eine Entscheidung für das Leben. Deshalb hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sich seit längerem für verbindliche Kriterien stark gemacht. Wir brauchen eine Sicherheitsbewertung von Tätowiermitteln, geeignete Prüfmethoden und Daten.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und sein Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) haben unsere Forderung aufgegriffen. Mindestanforderungen an Tätowiermittel und Prüfmethoden für Hersteller und Inverkehrbringer wurden entwickelt. So können Farbpigmente identifiziert werden, die für Tätowierungen nicht geeignet sind. Diese Mindestanforderungen machen die Tätowierfarben der Zukunft sicherer. Das ist ein großer Schritt nach vorne für dem Gesundheitsschutz von Tattookunden. Und damit wird die Grundlage für eine gesundheitliche Risikobewertung von Tätowiermitteln gelegt. Und genau diesen Schutz und Vorsorge brauchen Tätowierte und diejenigen, die es werden wollen. Denn an einem Tattoo sollte man sein Leben lang Freude haben.“