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Mit flexibilisierter Filmförderung reagieren wir auf Covid-Pandemie

BERLIN, 13.01.2021

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes beschlossen. Dazu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann:

„Die Corona-Pandemie hat die gesamte Filmbranche nahezu komplett lahmgelegt. Tausende Filmschaffende sehen sich in ihrer Existenz bedroht. Darauf müssen wir reagieren, und daher ist es richtig und angemessen, dass der heute verabschiedete Gesetzentwurf die Filmförderung in Zeiten der Pandemie flexibler macht und so mehr Gestaltungsräume zulässt. Das bereits eingeleitete große Novellierungsverfahren des Filmfördergesetzes wurde vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ausgesetzt, denn die Schäden und die mittelfristigen Folgen der Pandemie auf die Filmbranche sind aktuell nicht abschätzbar.

Oberstes Ziel ist es nun, die Leistungsfähigkeit der deutschen Film- und Kinowirtschaft zu sichern. Deshalb soll die Erhebung der Filmabgabe nur um zwei Jahre – statt der üblichen fünf – verlängert werden. Diese Entscheidung wird von der Branche unterstützt. Denn eine Filmwirtschaft im Ausnahmezustand hat keine Zeit für eine große Novellierung. Deshalb ist sie aufgeschoben, aber nicht aufgehoben.

Mit dem Gesetzentwurf reagieren wir auf die aktuelle Situation: Die Filmwirtschaft muss künftig besser für Fälle von höherer Gewalt gewappnet sein. Für diese Fälle sind Flexibilisierungen bei Sperrfristen, der Mittelverwendung und bei den Fördervoraussetzungen vorgesehen. All dies wird der Filmwirtschaft in Notzeiten notwendige Handlungsspielräume eröffnen.“