Skip to main content

Entfristung der 70-Tage-Regelung

BERLIN, 30.11.2018

Zur heute im Deutschen Bundestag beschlossenen Entfristung der 70-Tage-Regelung können Sie die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Gitta Connemann, sowie den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft, Albert Stegemann, wie folgt zitieren:

Gitta Connemann: „Der heutige Beschluss des Deutschen Bundestages ist für unsere Branchen ein Befreiungsschlag. Wir wissen: Seit 2015 hat sich die 70-Tage-Regelung bewährt. Denn es gibt keine Verlierer, nur Gewinner. Die Saisonarbeitskräfte können länger tätig werden. Sie erleiden dadurch keine sozialversicherungsrechtlichen Einbußen. Und die Saisonbetriebe haben die Chance, ihren saisonalen Bedarf an Arbeitskräften zu decken. Davon profitieren unser Obst-, Gemüse-, Garten- und Weinbau in Deutschland. Ohne Saisonarbeitskräfte könnten diese Betriebe mit arbeitsintensiven Kulturen dicht machen. Denn der Bedarf kann nicht durch Mitarbeiter aus Deutschland gedeckt werden. Für Saisonbetriebe in der Landwirtschaft und im Gartenbau sind Saisonarbeitskräfte insbesondere aus Polen, Rumänien und möglicherweise zukünftig auch aus der Ukraine oder vom Westbalkan unverzichtbar. Gewinner sind am Ende auch die Verbraucher. Sie wollen Lebensmittel aus deutschen Landen und das zu Recht. Denn hier wird nach höchsten Standards produziert. Mit dieser Entscheidung stellen wir Weichen, nämlich für die dauerhafte Erzeugung von saisonalen Lebensmitteln in Deutschland.“

Albert Stegemann: „Wir freuen uns, dass es in der Koalition gelungen ist, die 70-Tage-Regelung bei der kurzfristigen Beschäftigung zu entfristen. Hier zeigt sich eine neue Kultur der Zusammenarbeit für Landwirte und Verbraucher. Unsere Landwirte können weiterhin in Deutschland regionale Produkte anbauen und ernten. Und die Verbraucher profitieren durch hochwertige, saisonale Produkte aus der Region. Wir haben seit 2015 sehr gute Erfahrungen mit der 70-Tage-Regelung in der Landwirtschaft gemacht. Die Anhebung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung von zwei auf drei Monate und von 50 auf 70 Arbeitstage hat sich positiv auf die Betriebe und ihre Saisonarbeitskräfte ausgewirkt. Deshalb ist es gut und richtig, die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von Saisonkräften dauerhaft zu stärken. Davon profitieren im Übrigen auch die Betriebe in der Gastronomie und in der Tourismus-Branche. Studenten, die sich in den Semesterferien etwas dazuverdienen wollen, erhalten ebenfalls dauerhaft mehr Spielräume.“

Hintergrund: Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns wurden die Zeitgrenzen für eine kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung zunächst befristet bis Ende 2018 erweitert. Mit der heutigen Verabschiedung des Qualifizierungschancengesetzes durch den Deutschen Bundestag wird diese Regelung künftig unbefristet gelten.