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26.11.2012: Parlamentarischer Staatssekretär zu Gast in Leer

LEER. Auf Einladung der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ralf Brauksiepe, das Zentrum für Arbeit in Leer besucht. Seit 2005 ist der Landkreis Leer alleinverantwortlich zuständig für die Beratung, Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Im Zentrum für Arbeit in der Bavinkstraße in Leer kümmern sich 140 Mitarbeiter um die Arbeitsvermittlung, die Ausbildungsplatzvermittlung und die Entwicklung von beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen. In den zwölf Gemeinden stehen zudem 70 Mitarbeiter in den Sozialämtern bereit, um den individuellen Arbeitslosengeld II-Anspruch zu berechnen, auszuzahlen und um Fragen zu diesem Leistungsanspruch kompetent zu beantworten.

Nahmen an dem Gespräch im Zentrum für Arbeit in Leer teil (v.l.): Bernhard Bramlage, Günther E. Weers, Ralf Brauksiepe, Hermine Mahr, Andreas Epple, Gitta Connemann und Gerhard Bruns.

26.11.2012: Bundeshaushalt: Die Koalition spart, ohne das Wachstum abzuschneiden

Liebe Freunde,

heute haben wir den Bundeshaushalt für 2013 verabschiedet. Dieser ist aus meh­reren Gründen bemerkenswert. In den parlamentarischen Beratungen ist es gelungen, die Neuverschuldung gegen­über dem schon sehr ambitionierten Regierungsentwurf nochmals um 1,7 Milliarden Euro auf 17,1 Milliarden Euro zu senken. Die nach der Schuldenbremse maximal zulässi­ge Neuverschuldung von 41,4 Milliarden Euro wird um über 24 Milliarden Euro und damit deutlich unterschritten. Unsere christlich-liberale Koalition wird somit drei Jahre frü­her als erforderlich die verfassungsrechtliche Grenze für das strukturelle Defizit von 0,35 Prozent des Bruttoinlands­produkts (BIP) einhalten. Das ist echte Zukunftsvorsorge.

Die Koalition spart, ohne das Wachstum abzuschneiden. Die Vorhaltungen der Opposition sind scheinheilig: Sie for­dert zwar noch mehr Sparanstrengungen. Echte Einspar­vorschläge hat sie im Parlament aber nicht vorgelegt.

Das alles ist schon ärgerlich genug. Hinzu kommt aber, dass SPD und Grüne aus rein wahltaktischen Gründen Nein dazu sagen, dem Staat eine riesige Geldquelle zu eröffnen. Wenn sie tatsächlich das Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat scheitern lassen, würden dem Staat dauerhaft Milliardeneinnahmen verloren gehen. Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund. Man kann ja noch so sehr einen har­ten Kurs gegen Steuerhinterzieher fordern. Wenn am Ende der Staat, dem die Steuern zustehen, leer ausgeht, ist dies einfach nur dummes Imponiergehabe.

Hinzu kommt, dass Rot-Grün mit Blick auf den Wahlkampf immer neue Ausgaben- und Umverteilungsprogramme for­muliert. Erst verabschiedet die SPD ein Rentenkonzept, das 30 Milliarden Euro kosten würde. Jetzt haben die Grünen nachgezogen: Sie wollen die Arbeitslosenhilfe nach Hartz IV massiv erhöhen. Auch mit ihnen sollen die Renten steigen, als gäbe es nur das Heute und nicht das Morgen. Schon 2030 soll es eine einhundertprozentige Versorgung mit er­neuerbaren Energien geben.

Das alles wird die Bürger und die Unternehmen massiv belasten – von den Steuererhöhungsplänen ganz abgese­hen. Das ist kein Konzept, aus dem Deutschland Kraft für die Zukunft schöpfen kann.

Trotz der krisenhaften Entwicklung in der Euro-Zone zeigt sich der deutsche Arbeitsmarkt robust. Ein Höchststand an Beschäftigung, ein enormes Job-Wachstum sowie eine Arbeitslosen­quote auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung tragen zu ei­ner spürbaren Konsolidierung des Ge­samthaushaltes bei. Der Etat des Bun­desministeriums für Arbeit und Sozi­ales wird 2013 daher um sieben Milliarden Euro geringer ausfallen als in diesem Jahr. Mit 119,2 Milliarden Euro bleibt er aber größter Posten im Haushalt. Der Bundestag verabschie­dete den Haushalt 2013 am Freitag.

Einen Betrag von 31,7 Milliarden Euro sieht der Etat für die Arbeitsförde­rung vor. Dies sind über acht Milliar­den Euro weniger als noch für das laufende Jahr vorgesehen war. Dies ist eine unmittelbare Folge der guten Wirtschafts- und Be­schäftigungspolitik der christlich-libera­len Koalition, die dazu führt, dass die Arbeits­losigkeit sinkt. Zudem hat die Koalition die Instrumente der akti­ven Arbeitsmarktpoli­tik gestrafft und effizi­enter gestaltet. Ziel war die schnellere In­tegration der Lang­zeitarbeitslosen in den ersten Arbeits­markt. Die Mittel zur Eingliederung wurden konzentriert auf Fort- und Weiterbildung. Auch das hat dazu bei­getragen, dass die Ar­beitslosigkeit bislang stetig gesunken ist. 42 Millionen Erwerbstä­tige sind der höchste Wert, der in Deutschland je gemessen wurde.

Die Arbeitslosigkeit bei den Ju­gendlichen ist im Vergleich zu 2009 um über 16 Prozent gesunken, bei den unter 25-Jährigen um über 28 Prozent. Damit hat Deutschland in­zwischen die niedrigste Jugendar­beitslosigkeit in Europa. Auch bei den Alleinerziehenden ist die Arbeitslo­sigkeit um über zehn Prozent im Ver­gleich zu 2009 gesunken. Die Koalition spart nicht an den Men­schen: Pro Kopf stehen für die Integ­ration von Langzeitarbeitslosen mit 1.860 Euro im nächsten Jahr weit mehr Mittel zur Verfügung als im Jahr 2006 mit 1.526 Euro. Dieser Be­trag liegt immer noch zehn Euro über dem Betrag von 2008, dem Jahr der Wirtschafts- und Finanzkrise. Die Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik bleiben also im wesentlichen kon­stant.

Wie erfolgreich diese Politik ist, zeigt die Entwicklung der Zahl der Langzeitarbeitslosen, also der Men­schen, die länger als ein Jahr ohne Be­schäftigung sind. Die Langzeitarbeits­losigkeit ist seit 2007 um fast 40 Pro­zent gesunken. Zum ersten Mal sinkt auch die Sockelarbeitslosigkeit, die in den letzten Jahrzehnten selbst nach einem konjunkturellen Aufschwung immer gestiegen ist.

Erfreulich ist auch die Entwick­lung der Finanzlage in der gesetzli­chen Rentenversicherung. Dank der guten wirtschaftlichen Entwicklung sind die Beitragseinnahmen gestie­gen. Dadurch ist die Nachhaltigkeits­rücklage so angewachsen, dass der Beitragssatz – gemäß der gesetzli­chen Vorgaben – ab 2013 von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent sinkt. Das entlastet Arbeitgeber und Arbeitneh­mer.

Die einen wollen weniger Geld ausge­ben, die anderen mehr. Auf einem Sondergipfel in dieser Woche rangen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union um eine Eini­gung auf den Finanzrahmen für die Jahre 2014 bis 2020. In Zahlen ausge­drückt: Es ging um rund eine Billion Euro, zu denen Deutschland rund 20 Prozent beiträgt. Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte, Deutschland als Nettozahler habe ein Interesse da­ran, dass die Zahlungen an Brüssel nicht zu sehr steigen. Die christlich-liberale Koalition will unter der Billi­on bleiben.

Angesichts der Schuldenkrise in Europa muss der neue siebenjährige Finanzrahmen nach Auffassung der Unionsfraktion die Notwendigkeit widerspiegeln, dass nicht nur die Mit­gliedstaaten ihre Ausgaben begren­zen, sondern auch die Gemeinschaft als solche. Nur mit solider Haushalts­führung kann die europäische Wäh­rung letztendlich stabilisiert werden. Dies erzwingt bei den Ausgaben eine Konzentration auf das Wesentliche.

Uns geht es darum, dass nicht mehr Mittel eingesetzt, sondern dass die verfügbaren Mittel besser einge­setzt werden. Ein effizienterer Einsatz der Mittel bedeutet Investitionen vor allem in Zukunftsbereiche, die zu ei­ner höheren Wettbewerbsfähigkeit der Union und zu mehr wirtschaftli­chem Wachstum führen.

Die bisherigen Vorschläge der Eu­ropäischen Kommission, der zyprioti­schen Ratspräsidentschaft und des Europäischen Parlaments wurden diesem Anspruch nicht gerecht. Sie lagen oberhalb der Grenze von einer Billion.

Die Beschneidung von Jungen soll auch künftig in Deutschland grund­sätzlich erlaubt sein. Der Bundestag debattierte am Donnerstag in erster Le­sung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dies klarstellt. Der Gesetz­entwurf ist eine Reaktion auf das Urteil des Landge­richts Köln vom Mai, das die religiös begründete Beschneidung als rechts­widrige Körperverletzung gewertet hatte. Das Urteil hatte Juden und Muslime in Deutschland tief verun­sichert.. Nach dem Gesetzentwurf wird im elterlichen Sorgerecht klargestellt, was bisher schon gilt: Eltern können in eine Be­schneidung ihres Sohnes unter be­stimmten Voraussetzungen einwilli­gen, auch wenn der Eingriff nicht me­dizinisch notwendig ist. Voraussetzung ist, dass die Eltern umfassend über die Risiken und Fol­gen einer Beschneidung aufgeklärt werden und dass der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst er­folgt. Dazu gehört auch eine mög­lichst effektive Schmerzbehandlung. Die Eltern sind außerdem verpflich­tet, den Willen des Sohnes in ihre Ent­scheidung einzubeziehen – und zwar umso mehr, je älter das Kind ist. Eine Beschneidung ist dann nicht erlaubt, wenn sie das Wohl des Kindes gefähr­den würde.

Mit dem Kölner Landgericht hatte erstmals ein deutsches Gericht die ri­tuelle Beschneidung, die für Muslime und Juden von essenzieller religiöser Bedeutung ist, in Frage gestellt. In Deutschland war die Beschneidung bisher stets erlaubt. Nach dem Urteil fürchteten Juden und Muslime um die Zukunft ihres religiösen Lebens in Deutschland. Deshalb hatte sich der Bundestag schon am 19. Juli mit gro­ßer Mehrheit für eine gesetzliche Re­gelung ausgesprochen, die in verfassungskonformer Weise die Beschnei­dung von Jungen auch weiterhin zulässt. Mit dem Gesetzentwurf hatten sich der Zentralrat der Juden und mus­limische Verbände zufrieden gezeigt, weil er für Rechtssicherheit sorge.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt, dass nach dem Grundgesetz die Erzie­hung von Kindern in erster Linie in der Verantwortung ihrer Eltern liegt. Eingriffe in das elterliche Erziehungs­recht sind nur in eng begrenzten Aus­nahmefällen gerechtfertigt, nämlich dann, wenn das Kindeswohl gefähr­det ist. Die Beschneidung ist einer der weltweit am meisten vorgenomme­nen medizinischen Eingriffe. Sie gefährdet das Kindeswohl nach heuti­gem Wissensstand in der Regel nicht, wenn bestimmte Voraussetzungen greifen. Diese definiert das Gesetz für die Zukunft. Eine der Voraussetzungen ist, dass in der Regel nur Ärzte den Eingriff vornehmen dürfen. Darüber hinaus dürfen auch Personen, die von Religi­onsgemeinschaften dafür vorgesehen werden, beispielsweise jüdische Mo­halim, in den ersten sechs Lebensmo­naten einen Jungen beschneiden. Sie müssen jedoch speziell ausgebildet und für den Eingriff so befähigt sein wie ein Arzt. Mit dem Gesetzentwurf liegt eine ethisch überzeugende und verfas­sungskonforme Antwort auf die Fra­gen vor, die das Urteil des Landge­richts Köln aufgeworfen hat.

 

Kurzberichte aus dem Plenum

Haushaltsgesetz 2013. Die parlamentarische Woche stand ganz im Zeichen der abschließenden Beratungen über den Bundeshaushalt 2013.

Bereits am Dienstag begann die Debatte im Plenum. Neben den Haushalten der drei Verfassungsorgane Bundespräsidialamt, Bundestag und Bundesrat ging es um die Etats der Ministerien der Finanzen, des Innern, der Justiz, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie für Gesundheit.

Der Mittwoch stand traditionell im Zeichen der Generaldebatte, die sich um den Etat des Bundeskanzleramts dreht. Am Nachmittag wurden die Haushalte des Auswärtigen Amtes, des Verteidigungsministeriums, des Bundes­ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz debattiert und beschlos­sen.

Am Donnerstag ging es um Wirtschaft und Technologie, Arbeit und Sozia­les sowie am Nachmittag um Familie, Frauen, Senioren und Jugend sowie Bil­dung und Forschung.

Freitag dann fand die Debatte um den Einzelplan Verkehr, Bau und Stadt­entwicklung statt. Am Ende folgte die Schlussrunde sowie die abschließende Abstimmung in 3. Lesung.

Wir haben in den parlamentarischen Bera­tungen nicht nur die Nettokreditaufnahme gegenüber dem Regierungs­entwurfs deutlich eingedämmt, sondern auch eine Reihe kleinerer, aber wichtiger Akzente gesetzt. Dazu gehört:

–  die Erhöhung der Ausgaben für Kultur um rund 100 Millionen Euro u. a. für das Denkmalschutzprogramm, den Deutschen Filmförderfonds und die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung;

–  die Bereitstellung von 30 Millionen Euro zusätzlich für das Auswärtige Amt zur Sicherung der Auslandsbauten und Botschaftsangehörigen in Kri­sen­ländern;

–  eine Million Euro zusätzlich für das Innenministerium zur Dopingbekämp­fung durch die Nationale Anti Doping Agentur (NADA);

–  die Aufstockung der Mittel für die Ortsverbände des Technischen Hilfs­werks um zwei Millionen Euro auf insgesamt 27 Millionen Euro;

–  eine Ausstattung der Stiftung Datenschutz, um mit allen Beteiligten inno­vative und zukunftsfähige Datenschutzkonzepte zu entwickeln;

–  die personelle Verstärkung der Markttransparenzstelle zur Überwachung des Kraftstoffmarktes und des Großhandels mit Strom und Gas;

–  die Erhöhung des Finanzbeitrags für die Seeschifffahrt um rund 29 Millio­nen Euro auf fast 58 Millionen Euro, um den maritimen Standort Deutsch­land mit Lohnnebenkostenzuschüssen zu stärken;

–  das erforderliche Personal für die Organspende-Kampagne des Bundes­gesundheitsministeriums und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung;

–  die personelle Unterstützung der Arbeit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung.

Zweites Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaus­haltsplan für das Haushaltsjahr 2012. Im Zusammenhang der Beratungen über den Bundeshaushalt 2013 beschlossen wir auch den zweiten Nachtrags­haushalt für das laufenden Jahr und schaffen so die Grundlage für die Bereit­stellung des deutschen Anteils an der Kapitalerhöhung der Europäi­schen Investitionsbank (1,6 Milliarden Euro) sowie für die nochmalige Aufstockung der Bundes-Unterstützung für den Kita-Ausbau (580,5 Millionen Euro für die För­derung von 30.000 zusätzlichen Plätzen). Weiter werden mit Verpflich­tungs­ermächtigungen in der Höhe von 312 Millionen Euro für die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) die haushaltsrechtlichen Grundlagen dafür ge­schaffen, dass der Bund mit den Ländern Berlin und Brandenburg ggf. noch in diesem Jahr Beschlüsse zur Deckung des notwendigen Kapitalbedarfs der FBB (Darlehen oder Eigenkapital) fassen und in den kommenden Jahren ab­decken könnte. Dank geringerer Zinsausgaben in Höhe von 2,2 Milliarden Euro bleibt die Neuverschuldung in diesem Jahr weiterhin unverändert bei 32,1 Milliar­den Euro.

Haushaltsbegleitgesetz 2013. Mit der zweiten und dritten Lesung haben wir zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen in den Bereichen der ge­setzlichen Renten- und Krankenversicherung beschlossen sowie bei der Arbeitsförderung. Der Bundeszuschuss an die Rentenkasse fällt um 1 Milliarde Euro ge­ringer aus. Dank der hervorragenden Situation in den Kassen der gesetzlichen Kran­kenversicherungen hat die Koalition beim Steuerzuschuss zum Gesundheits­fonds weitere 500 Millionen Euro, insgesamt also 2,5 Milliarden Euro, zu­gunsten des Neuverschuldungsabbaus einsparen können. Der Steuerzuschuss zum Gesundheitsfonds beträgt damit im kommenden Jahr 11,5 Milliarden Euro. Durch eine Entflechtung der Haushalte von Bund und Bundesagentur für Arbeit kann der Bundeshaushalt um weitere 2,15 Milliarden Euro entlastet werden, ohne dass eine Veränderung des Beitrags zur Arbeitslosenversiche­rung erfor­derlich ist.

Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags. Wir haben in dieser Woche die Beratungen des Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags abgeschlossen. Deutschland setzt damit in der Europäischen Union das positive Signal, auf allen Staatsebenen geschlossen hinter dem neuen Ver­tragswerk zur Stabilisierung der Währungsunion zu stehen. Mit der Schulden­bremse und dem Stabilitätsrat waren in Deutschland wesentliche Vorgaben des Fiskalvertrags bereits erfüllt. Hinzu kommen jetzt die Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit von 0,5% des BIP, ihre Überwachung durch den Stabilitätsrat einschließlich eines unabhängigen Bei­rats sowie die innerstaatliche Aufteilung etwaiger Sanktionszahlungen. Die Defizitgrenze von 0,5% des BIP entspringt dem verschärften Stabilitäts- und Wachstumspakt und schließt Länder, Kommunen und Sozialversicherungen mit ein. Die Regelung der Schuldenbremse, die dem Bund maximal 0,35% und den Ländern künftig keine Neuverschuldung mehr erlaubt, bleibt davon un­berührt.

Drittes Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisie­rung des Finanzmarktes (Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz). Wir haben in dieser Woche ebenfalls eine Verlängerung des Finanzmarkt­stabilisierungsfonds (SoFFin) für neue Anträge bis zum 31. Dezember 2014 beschlossen. Das wirkt bleibender Verunsicherung auf den Finanzmärkten entgegen und ermöglicht eine Verzahnung mit dem bankfinanzierten Restrukturierungs­fonds, um so die Empfänger von Stabilisierungshilfen an den Kosten beteili­gen zu können.

Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes. In erster Lesung legten wir eine Regelung zur Ermögli­chung der Beschneidung des männlichen Kindes vor. Mit einer Klarstellung im Recht der elterlichen Sorge unterstreichen wir, dass die Personensorge der Eltern auch das Recht umfasst, in eine medizinisch nicht angezeigte Be­schnei­dung ihres nicht einsichts- und urteilfähigen Sohnes einzuwilligen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst er­folgt und das Kindeswohl nicht gefährdet. Wir bestätigen damit knapp und präzise den heute schon in Deutschland und dem Rest der Welt geltenden Tatbestand, dass Eltern in die medizinisch nicht induzierte Be­schneidung ihres Kindes einwilligen können. Der Entwurf regelt darüber hin­aus die kon­kreten Voraussetzungen für die Durchführung von Beschneidun­gen auch mit Blick auf die jüdische Beschneidungspraxis.

Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme. In erster Lesung legten wir einen Entwurf zur Regelung der Behandlung von Menschen vor, denen krankheitsbedingt die Einsicht in die Be­handlungsnotwendigkeit fehlt und die derzeit häufig medi­zinisch nicht aus­reichend versorgt werden. Deshalb regeln wir mit dem Gesetz die betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung mit einer hinreichend be­stimmten Rechtsgrundlage für eine Einwilligung des rechtlichen Betreuers in eine ärzt­liche Behandlung des Betreuten.

Daten und Fakten

Arbeitgeber bescheinigen ehemaligen Hartz IV-Empfängern deutliches Potenzial. Eine erstmals durchgeführte repräsentative Studie über die Erfah­rungen von Arbeitgebern mit ehemaligen Hartz IV-Empfängern beleuchtet die Zufriedenheit der Arbeitgeber mit den ehemaligen Arbeitssuchenden. Dem­nach sind 67% der Arbeitgeber aus den Branchen Pflege, Handwerk und Gast­ronomie zufrieden mit ihren neuen Mitarbeitern – jeder vierte Arbeitgeber (25%) ist sogar sehr zufrieden. Wie das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit weiter ermittelte, sind Hartz IV-Empfän­ger dem Urteil der Arbeitgeber zufolge mehrheitlich pünktlich, teamfähig, flexibel, zuverlässig, motiviert und auch qualifiziert. Dabei sind 81% der Ar­beitgeber mit der Pünktlichkeit zufrieden, 76% mit deren Teamfähigkeit und 69% mit der Flexibilität der ehemaligen Hartz IV-Empfänger. Auch mit der Zu­verlässigkeit sind 68% der Arbeitgeber zufrieden, 64% sind es bei der Moti­va­tion. Lediglich die Qualifikation wird zurückhaltender beurteilt, dennoch ist mit 53% jeder zweite Arbeitgeber zufrieden oder sehr zufrieden. Dabei unter­scheidet sich die Leistung ehemaliger Hartz IV-Empfänger nicht nennenswert von der Leistung anderer Mitarbeiter, mit 55% sieht die Mehrheit der Arbeit­geber „kaum Unterschiede“. Demzufolge würden 75% der Befragten aufgrund ihrer Erfahrungen wieder einen ehemaligen Hartz IV-Empfänger einstellen. 53% jener Arbeitgeber, in deren Branchen es laut eigenem Urteil einen Ar­beitskräftemangel gibt, sind außerdem überzeugt, dass man dem Mangel an Arbeitskräften mit der Einstellung von Hartz IV-Empfängern erfolgreich ent­gegenwirken kann. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Erneut weniger Empfänger sozialer Mindestsicherung in 2011. Die Zahl von Empfängern sozialer Mindestsicherungsleistungen ist in Deutschland im vergangenen Jahr erneut zurückgegangen. Zum Jahresende erhielten rund 7,3 Millionen Menschen und damit 8,9% der Bevölkerung Transferleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Wie das Statistische Bundesamt (StatBA) mitteilt, ist dies der niedrigste Wert seit der erstmaligen Berechnung im Jahr 2006. Dabei sank die Inanspruchnahme von Leistungen der sozialen Mindest­sicherung gegenüber 2006 in allen Ländern, wobei der Rückgang in Mecklen­burg-Vorpommern am stärksten war. Hier erhielten 2006 noch 17,8% der Be­völkerung soziale Mindestsicherung, während es 2011 nur noch 13,7% waren. Mit 18,9% war die Quote zum Jahresende 2011 in Berlin am höchsten, in Bay­ern war sie mit 4,3% am niedrigsten. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Zahl der Schulanfänger rückläufig. Zu Beginn des laufenden Schuljahres 2012/13 wurden nach vorläufigen Daten in Deutschland 691.800 Kinder eingeschult. Das waren 2,7 Prozent weniger als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, ist die Zahl der Einschulungen im Vergleich zum Vorjahr lediglich in Berlin (+ 2,9 Prozent), Brandenburg (+ 0,9 Prozent) und Bayern (+ 0,7 Prozent) gestiegen. In allen übrigen Bundesländern ist die Zahl der Schulanfänger gesunken. Den deutlichsten Rückgang gab es in Nordrhein-Westfalen (– 6,4 Prozent). Der überwiegende Teil der Schulanfänger begann die Schulausbildung in Grundschulen (95,2 Prozent). Lediglich 3,3 Prozent der ABC-Schützen wurden in Förderschulen, 0,6 Prozent in integrierten Gesamtschulen und 0,8 Prozent in freien Waldorfschulen eingeschult. Von allen neu eingeschulten Kindern waren 48,5 Prozent Mädchen. Während ihr Anteil in den Förderschulen nur bei 33,1 Prozent lag, war er in den Grundschulen mit 49,1 Prozent am höchsten.

Weniger Förderschüler. Bundesweit begannen in den Förderschulen im Vergleich zum Vorjahr 5,5 Prozent weniger Kinder ihre Schullaufbahn. Dies ist eine Folge der zunehmenden Anstrengungen der Bundesländer zur Inklusion behinderter Kinder. Die geringsten Anteile an Kindern, die in Förderschulen eingeschult wurden, gab es in Bremen (0,3 Prozent) und Schleswig-Holstein (1,0 Prozent), die höchsten in Baden-Württemberg (4,6 Prozent) und Bayern (4,4 Prozent).

Campingtourismus im Aufwärtstrend. Während der ersten neun Monate des Jahres 2012 stieg die Zahl der Übernachtungen auf deutschen Campingplätzen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um sechs Prozent auf 24,3 Millionen. Dies teilte das Statistische Bundesamt anlässlich der internationalen Ausstellung „Touristik & Caravaning“ in Leipzig mit. Die Zahl der Campinggäste aus dem Ausland stieg um sieben Prozent auf 3,9 Millionen. Die Übernachtungen deutscher Campinggäste verzeichneten ein Plus von fünf Prozent (20,4 Millionen).

121123 Bundestag-Aktuell 18-12

24.11.2012: Kochideen für die kreative Resteküche

OSTFRIESLAND/ EMSLAND. Ab sofort können mit einer neuen kostenlosen App Lebensmittel vor der Mülltonne gerettet werden: 50 Spitzenköche und Prominente haben dafür dem Bundesverbraucherministerium ihre besten Ideen und Tipps zur Verfügung gestellt. Denn aus übriggebliebenen Lebensmitteln lassen sich viele leckere Restegerichte zubereiten. „Dieses App ist ein praktischer Helfer für die Küche und den nächsten Einkauf. Wer Reste vermeiden will, sollte vor allem die richtige Lagerung der Lebensmittel beachten und seine Einkäufe gut planen“, sagte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Sie selbst hat das kostenlose Angebot bereits ausprobiert.

Knapp elf Millionen Tonnen Lebensmittel landen jährlich im Müll. Im Schnitt wirft jeder Bundesbürger pro Jahr 81,6 Kilogramm weg. 65 Prozent dieser Lebensmittelabfälle wären völlig oder zumindest teilweise vermeidbar. „Wir leben in einer Überfluss- und Wegwerfgesellschaft. Es ist Zeit für einen Bewusstseinswandel – und für mehr Wertschätzung für unsere Lebensmittel“, betonte die Christdemokratin.

Neben kreativen Ideen für Rezepte gibt die App aber auch zahlreiche Tipps zum Umgang mit Lebensmitteln. Das reicht vom cleveren Einkauf bis zur richtigen Aufbewahrung. Wer den Besuch im Supermarkt mit der App plant, bringt mit einem interaktiven Einkaufszettel Übersicht in den nächsten Einkauf und erhält gleichzeitig Hilfe bei den benötigten Mengen für die gewünschte Personenzahl. „Ein gut geplanter Einkauf ist die beste Vorsorge, um Reste zu vermeiden“, betonte Connemann.

Die App ist kostenlos. Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.zugutfuerdietonne.de/app zu finden.

Hat die neue App auch schon ausprobiert: Gitta Connemann.

20.11.12: Mehr Geld als geplant für das Technische Hilfswerk

Die Ortsverbände des Technischen Hilfswerkes (THW) in Ostfriesland und dem Emsland können auch im kommenden Jahr mit einer stabilen Finanzausstattung für das Jahr 2013 rechnen. Denn der Deutsche Bundestag hat heute die Erhöhung des Haushaltstitels für die Ortsverbände auf insgesamt 27 Millionen Euro beschlossen. Der Entwurf des Finanzministeriums sah noch einen Betrag von nur 25 Millionen Euro vor. „Von diesem Geld profitieren auch die Ortsverbände Leer, Aurich,  Emden sowie Papenburg/Aschendorf“, berichtet jetzt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Die Leeraner Christdemokratin ist selbst Mitglied der THW-Helfervereinigung. Sie ist überzeugt: „In den Ortsverbänden wird hervorragende Arbeit geleistet. Und das alles ehrenamtlich.“ Mit der Erhöhung der Mittel für das THW werde ein deutliches Zeichen für die Anerkennung dieser Arbeit gesetzt.

Mit den Mitteln werden die Ortsverbände bei Aufgaben wie Nachwuchswerbung, Jugendarbeit, Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit zur Attraktivitätssteigerung des THW unterstützt. „Und bisher unterrepräsentierte Gruppen wie Frauen und Menschen mit Migrationshintergund sollen stärker eingebunden werden.“

In den Ortsverbänden in Leer, Aurich und Emden stehen aktuell insgesamt 169 Helferinnen und Helfer als Einsatzkräfte zur Verfügung. Im Ortsverband Papenburg/Aschendorf sind es 74. „Sie sind im Katastrophenfall immer zur Stelle“, sagte Gitta Connemann. Doch das Technische Hilfswerk steht vor großen Herausforderungen. Bislang war der Nachwuchs als Ausfluss der Wehrpflicht gesichert. Denn junge Männer konnten sich ersatzweise zum Dienst beim THW verpflichten. Durch das Aussetzen der Wehrpflicht im Jahr 2010 wurde der gesicherte, automatische Zugang zum THW gestoppt. „Damit ist ein wichtiges Instrument der Nachwuchsgewinnung weggefallen“. Deshalb habe das THW einen umfangreichen Maßnahmenkatalog ausgearbeitet, der die Leistungsfähigkeit und den Fortbestand der Einsatzorganisation absichern soll. Dies will der Bund unterstützen. Auch Gitta Connemann, für die das THW „eine Herzensangelegenheit“ ist.

Die Struktur des THW ist weltweit einmalig: Organisatorisch gehört das THW als Bundesanstalt zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. 99 Prozent der THW-Angehörigen arbeiten ehrenamtlich. In 668 Ortsverbänden engagieren sich bundesweit mehr als 80.000 Helferinnen und Helfer in ihrer Freizeit, um Menschen in Not kompetent und engagiert Hilfe zu leisten. Das Motto lautet deshalb auch: Faszination Helfen.

Mehr Geld als geplant für das Technische Hilfswerk. Darüber freuen sich (v.l) Ewald Nagel (stellv. THW-Landessprecher) Albrecht Broemme (Präsident THW), Gitta Connemann (CDU-Bundestagsabgeordnete), Wolfgang Lindmüller (Landessprecher Niedersachsen) und Ingo Henke (THW-Jugend).

16.11.2012: „Wir setzen mit diesem Kunstereignis ein Zeichen“

OSTFRIESLAND. Das Projekt „Ostfriesland-Haggadah“ der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) wird mit bis zu 26.000 Euro gefördert. Dies teilte jetzt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Bernd Neumann der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann mit. Connemann, selbst Mitglied der DIG Ostfriesland, hatte den Kontakt zum Bund initiiert. „Glaube und Gewissen sind frei. Luthers Forderung nach einer gewaltlosen Auseinandersetzung der Religionen blieb aber viel zu häufig ungehört. Niemand weiß dies besser als die jüdischen Familien in Deutschland, die wegen ihres Glaubens getötet wurden. Die Vergangenheit darf nicht vergessen werden. Aber wir brauchen auch den Blick in die Zukunft.“ Und hier setzt die Ostfriesland-Haggadah an.

Die in Ostfriesland lebenden Künstler Ricardo Fuhrmann und Daniel Jelin werden mit  Darstellungen die Geschichte der Befreiung des Menschen aus Knechtschaft und Sklaverei erzählen. Geplant ist auch eine Gesamtinstallation mit Videosequenzen, Klang- und Lichtelementen. „Das Projekt wird große symbolische Strahlkraft für ein sich positives wandelndes Verhältnis zwischen Juden und Christen haben“, sagten die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann und der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Ostfriesland, Wolfgang Freitag, in einem gemeinsamen Pressegespräch in Aurich.

Seit Jahrhunderten sei die Erzählung vom Auszug des Volkes Israel aus Ägypten ins Gelobte Land die am häufigsten erzählte Geschichte und die am häufigsten illustrierte Schilderung im Judentum. „Eine Legende von universeller Bedeutung über die Befreiung des Menschen aus Sklaverei“, sagte Wolfgang Freitag. Die Künstler reihen sich mit ihrem Werk in die lange und reiche Tradition der Haggadah-Darstellungen ein. „Eine Ostfriesland-Haggadah hat es noch nie gegeben“, freut sich der DIG-Vorsitzende. „Wir setzen damit ein Zeichen. Dieses Kunstereignis wird weit über Ostfrieslands Grenzen hinaus wirken“, ist sich Gitta Connemann sicher.

Die Kunstausstellung soll im nächsten Jahr in Norden eröffnet werden. Anschließend wird sie auch in Leer,  Aurich und Jever zu sehen sein.

Am 31. Oktober 1517 schlug Martin Luther 95 Thesen gegen den Missbrauch an die Tür der Wittenberger Schlosskirche. Dieser Tag gilt als Beginn der Reformation. Am 31. Oktober 2017 jährt sich der Thesenanschlag zum 500. Mal. Bis dahin läuft die 2008 gestartete Lutherdekade. In zehn Themenjahren wird neu ergründet, was Reformation bedeutet – damals wie heute. Der Bund hat dafür das Förderprogramm „Reformationsjubiläum 2017″ aufgelegt. Im Mittelpunkt des kommenden Jahres steht das Thema „Reformation und Toleranz“.

Große Freude über die Förderung vom Bund
Große Freude über die Förderung vom Bund

09.11.2012: Fit für die Zukunft

Liebe Freunde,

derzeit erreichen uns viele erfreuli­che Zahlen. Im Jahr 2011 sank die Zahl der Empfänger staatlicher Sozialleistungen auf den niedrigsten Stand seit 2006. Immer weniger Menschen sind auf Hartz IV oder auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Aufgrund der guten Konjunktur erhalten die deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich höhere Gehälter. Um durchschnittlich 3,2 Prozent stiegen die tariflichen Monatsverdienste von Juli 2011 bis Juli 2012. Gleichzeitig sank auch die Ein­kommensungleichheit signifikant – seit 2005 in Ostdeutschland um neun Prozent, im Westen um vier. Auch in der Euro-Schuldenkrise ist der Arbeitsmarkt stabil. Im Oktober lag die Arbeitslosenquote auf weiterhin niedrigem Niveau von 6,5 Prozent. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist weiterhin auf Rekordniveau. Wir haben europaweit die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit. Im Vergleich zu anderen Staaten in der Europäischen Union und auch im internationalen Vergleich sind dies sehr gute Ergebnisse, die die strukturelle Stärke unseres Arbeitsmarktes und der deutschen Wirtschaft insgesamt belegen.

Darauf dürfen und werden wir uns aber nicht ausruhen. Bei allen positiven Nachrichten: Die Finanzkrise hat die Weltmärkte geschwächt. Viele Staaten, auch außerhalb der EU, leiden weiterhin unter Konjunktureinbrüchen, wachsender Arbeitslosigkeit und hoher Verschuldung. Das kann unsere exportorientierte Wirtschaft in Deutschland treffen. Die konjunkturellen Erwartungen für 2013 gehen zurück. Die „Wirtschaftsweisen“ fordern daher weitere Reformen, vor allem der Europäischen Uni­on. Und sie fordern den konsequenten Abbau von Schulden. Beides haben wir in der christlich- liberalen Koalition fest im Blick. Bereits im kommenden Jahr – und damit drei Jahre früher als geplant – werden wir die Schuldenbremse des Grundgesetzes einhalten. Wir gehen sogar noch weiter: Bereits 2014 streben wir einen strukturell ausgeglichenen Haushalt an. So hat es der Koalitionsausschuss am vergangenen Sonntag beschlossen. Wir dürfen und werden in unseren Sparanstrengungen nicht nachlassen. Dies kann im Zweifel auch schmerzhafte Einschnitte bedeuten. Aber wir wissen: Nur wenn wir konsequent unsere Schulden abbauen, erlangen wir die notwendige Handlungsfähigkeit zurück, um unsere Gesellschaft zu ge­stalten. Das gilt für uns genauso wie für unsere Partner in Europa.

Der Bund entlastet Städte und Gemeinden in Milliardenhöhe. Wir beschlossen am Donnerstag, dass der Bund die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bis 2014 in mehreren Schritten übernimmt. Damit hält unsere Koalition ihr Versprechen, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken und ihnen mehr Gestaltungsfreiheit zu geben. Die Union unterstreicht erneut ihre besondere Rolle als die Kommunalpartei. Allein für den Zeitraum von 2013 bis 2016 entlastet der Bund die Kommunen mit der Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um voraussichtlich 20 Milliarden Euro. Doch die Entlastung für die Kommunen wirkt nicht nur kurz- und mittelfristig, sondern vor allem langfristig. Denn wegen der zunehmenden Alterung der Gesellschaft werden die Ausgaben in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung langfristig ansteigen.

Unsere Koalition nimmt die Energie- und Kraftstoffpreise unter die Lupe. Der Bundestag beschloss am Donnerstag die Einrichtung einer Markttransparenzstelle. Diese erhält zum einen die Befugnis, die aktuellen Verkaufspreise für Ben­zin und Diesel zu erheben und auszu­werten. Zum anderen soll sie die Preisbildung auf den Großmärkten für Strom und Gas beobachten. Ziel ist es, über die Markttransparenzstelle den Wettbewerb und die Verbraucherinteressen zu stärken. Online-Informationsdienste über Kraftstoffpreise sollen auf die von der Markttransparenzstelle gesammelten Daten zurückgreifen und den Konsu­menten einen aktuellen Überblick ge­ben können – z.B. über Apps für Smartphones. Autofahrer können dann gezielt die billigste Tankstelle in ihrer Umgebung anfahren. Eine sichere und preiswerte Strom- und Gasversorgung ist Grundvoraussetzung für den Erfolg der Energiewende. Die Markttransparenzstelle erhält die notwendigen Instrumente, um Daten zu erheben, Verstöße gegen den Wettbewerb zu ermitteln und entsprechend zu ahnden. Sanktioniert werden Verstöße gegen die Verbote des Insiderhandels und der Marktmanipulation sowie gegen die Verpflich­tung zur sofortigen Veröffentlichung und gegen die Meldepflichten.

Der Bundestag hat die Bundeswehr-Einsätze im Rahmen der UN-Missionen für Darfur und Südsudan bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Für jede Mission können bis zu 50 Bundeswehr-Soldaten eingesetzt werden. In der Region Darfur im Westen des Sudans überwacht die UNAMID den Waffenstillstand zwischen Regierungstruppen und Aufständischen. Durch Patrouillen leistet die UNAMID einen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung. Eine dauerhafte Lösung des Darfur-Konflikts zeichnet sich nicht ab. Die Bundeswehr will weiterhin zehn Soldaten im Hauptquartier der Mission einsetzen. Die UNMISS überwacht die prekäre Sicherheitslage im Südsudan. In dem seit 16 Monaten unabhängigen Land muss der Sicherheitssektor komplett neu aufgebaut werden. Derzeit sind 16 Bundeswehrsoldaten daran beteiligt. Die Sicherheitslage im Südsudan ist fragil. Das Land leidet unter einer tiefen Wirtschaftskrise.

Mit besten Grüßen

Ihre

Gitta Connemann

Kurzberichte aus dem Plenum

Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung). Wir setzten in zweiter und dritter Lesung die letzten offenen Punkte des Hartz-IV-Regelsatzkompromisses aus dem Vermittlungsverfahren Anfang 2011 um und sichern so die milliardenschweren Entlastungen der Kommunen durch den Bund gesetzlich ab.

Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes und Gesetz zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes. In dieser Woche haben wir die Einführung eines Betreuungsgeldes ab dem 1.8.2013 beschlossen. Das Betreuungsgeld beträgt bis zum 31. Juli 2014 zunächst 100 Euro/Monat. Ab dem 1. August 2014 beträgt es 150 Euro/Monat. Außerdem bringen wir in 1. Lesung die am Sonntag vom Koalitionsausschuss beschlossene Ergänzung auf den Weg, mit der bei Verwendung des Betreuungsgeldes für zusätzliche private Altersvorsorge oder für ein Bildungssparen ein Bonus von 15 Euro im Monat gezahlt wird.

Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen / Abschaffung der Praxisgebühr. In 2./3. Lesung haben wir beschlossen, dass Pfleger sich gemeinsam mit dem Schwerbehinderten in eine stationäre Reha oder Vorsorge aufnehmen lassen können. Bisher war das nur bei stationärer Aufnahme ins Krankenhaus möglich. Dieses Gesetz wird ergänzt, um die am Sonntag vom Koalitionsausschuss beschlossene Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 rechtzeitig beschließen zu können.

Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas. Zur Sicherstellung transparenter und wettbewerbskonformer Preisbildungen bei Strom und Gas vollzieht das in zweiter und dritter Lesung beschlossene Gesetz die Angleichung deutschen Rechts an den europäischen Rahmen. Gleichzeitig richten wir Monitoringstellen ein, die die reibungslose Durchführung der Energiewende, aber auch eine bessere Transparenz der Preisveränderungen im Tankstellensektor gewährleisten werden. Diese zentrale Marktbeobachtung soll die Aufdeckung und Sanktionierung von Kartellrechtsverstößen erleichtern.

Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung. In zweiter und dritter Lesung haben wir die Hinweise des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen, die eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung erzwingen. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, den Unterschied der Sicherheitsverwahrung zum Strafvollzug deutlicher sichtbar zu machen, da die zu verwahrenden Personen, von denen weiterhin eine Gefährdung ausgeht, ihre Strafe schon verbüßt haben. Das Gesetz regelt daher unter anderem, die Sicherungsverwahrung in vom Strafvollzug eindeutig getrennten geeigneten Einrichtungen vorzunehmen und eine begleitende, intensive therapeutische Betreuung der Untergebrachten zu gewährleisten.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID). In namentlicher Abstimmung haben wir über die Mission im Sudan entschieden. Die Lage in Darfur bleibt angespannt. Immer wieder aufflammende Kämpfe zwischen Regierungstruppen, Rebellen und Milizen sowie eine hohe Bedrohung durch bewaffnete Banditen belasten die weiterhin prekäre humanitäre Lage der Zivilbevölkerung. UNAMID hat einen Unterstützungsplan für die Umsetzung des Friedensabkommens von Doha erarbeitet. Die Umsetzung geht, wenn auch langsam, voran. Mit einer nachhaltigen Verbesserung der Sicherheitslage in Darfur ist indes nur dann zu rechnen, wenn eine umfassende politische Lösung für den Darfur-Konflikt gefunden wird. Deutschland engagiert sich vor diesem Hintergrund weiterhin für eine friedliche und nachhaltige Lösung des Darfur-Konflikts.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS). Ebenfalls in namentlicher Abstimmung entschieden wir über die Fortsetzung der Mission in dem seit mehr als einem Jahr unabhängigen Südsudan, dessen Situation von einer tiefen wirtschaftlichen Krise, humanitärer Not sowie einer fragilen Sicherheitslage geprägt ist. Aufbau und politische Stabilisierung der internen Situation bedürfen intensiver Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft. Kernaufgaben der Mission sind daher die Unterstützung der Regierung bei der Friedenskonsolidierung und dadurch längerfristig des Staatsaufbaus und der wirtschaftlichen Entwicklung. Darüber hinaus leistet UNMISS Unterstützung bei der Gewährleistung von Sicherheit, Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit und Stärkung des Sicherheits- und Justizsektors.

Gesetz zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes. In zweiter und dritter Lesung haben wir die Ergänzung des Geldwäschegesetzes beschlossen, die aufgrund der Veränderung der Gesetzgebung der Länder, die eine Legalisierung von Glücksspielen im Internet vorgenommen haben, notwendig geworden ist. Ziel ist die Vermeidung der Geldwäsche über neue Formen des Glücksspiels, daher schaffen wir spezifische neue Sorgfaltspflichten für deren Veranstalter. Auch Kredit- und Zahlungsinstituten, die in diesem Zusammenhang eingebunden sind, entstehen entsprechende Pflichten. Wir entsprechen hiermit europarechtlichen Vorgaben.

Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes. Seit dem Jahr 1999 kennt das Energie- und Stromsteuergesetz Steuerbegünstigungen für produzierende Unternehmen. In zweiter und dritter Lesung sicherten wir die gesetzliche Grundlage für eine Nachfolgeregelung dieses sog. Spitzenausgleiches, und sicherten so die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Betriebe. Die Neuregelung sieht Verpflichtungen für die Begünstigten vor – diese müssen etwa Managementsysteme nachweisen, über die sie ihre Umweltbilanz verbessern. Voraussetzung ist ebenfalls, dass die begünstigten Wirtschaftszweige insgesamt einen Beitrag zur Energieeinsparung erbringen. Die zu erreichenden Effizienzziele werden gesetzlich vorgegeben und durch externe Experten überprüft.

Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz). Wir haben in dieser Woche beschlossen, dass Privatkunden die ihnen geläufige Kontonummer und Bankleitzahl über Februar 2014 hinaus übergangsweise zwei Jahre länger verwenden dürfen. Ab dem 1. Februar 2016 ist dann ausschließlich die internationale Kontokennung IBAN zu verwenden. Auch das in Deutschland übliche Elektronische Lastschriftverfahren darf aufgrund einer Sonderregelung bis zum 1. Februar 2016 weitergeführt werden.

Gesetz zur Änderung des Flaggenrechtsgesetzes und der Schiffsregisterordnung. In zweiter und dritter Lesung verpflichteten wir ausflaggende Reeder aus Deutschland dazu, ausgeflaggte Schiffe weiterhin als Ausbildungsplätze anzubieten. Ausnahmsweise kann diese Verpflichtung durch die Zahlung einer zweckgebundenen Ablösesumme aufgehoben werden. Weiterhin kommt es zu einer Anpassung des deutschen Flaggenrechts an den europäischen Rahmen.

Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Antibiotika in der Tierhaltung). Ziel der in erster Lesung vorgestellten Novelle ist die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung, die über eine Reihe von Maßnahmen, wie etwa der Einrichtung einer Datenbank zur Kontrolle der Therapiehäufigkeit erreicht werden soll.

Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften. Über das in zweiter und dritter Lesung beschlossene Gesetz gleichen wir deutsches Recht an die europäischen Vorgaben an. Mit der Veränderung wird die Möglichkeit einer umweltrechtlichen Verbandsklage wie durch den EuGH gefordert eingeführt. In Deutschland wird die nun einzuführende Verbandsklage mit einer Klagebegründungsfrist ergänzt, um sicher zu stellen, dass das Instrument der Verbandsklage in der Praxis nicht zu sachlich nicht gerechtfertigten Verzögerungen missbraucht wird.

Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess. Durch das in zweiter und dritter Lesung beschlossene Gesetz müssen gerichtliche und sonstige justizielle Entscheidungen im Zivilprozess künftig mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden. Ebenfalls geregelt werden einige andere, mit der Rechtsbehelfsbelehrung nicht zusammenhängende Punkte geregelt, wie etwa eine Entfristung des im Finanzmarktstabilisierungsgesetz befristet eingeführten Überschuldungsbegriffs für Unternehmungen.

Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr. In erster Lesung befassten wir uns mit einem Gesetzesentwurf zur Erleichterung der Abwicklung der steigenden Anzahl von strittigen Sachverhalten zwischen Luftfahrtunternehmen und Fluggästen. Angesichts der Ähnlichkeit der in der Regel einfach zu beurteilenden Streitfälle setzt die gesetzliche Regelung zur Beschleunigung der Streitbeilegung auf eine Stärkung von privatrechtlich organisierten Schlichtungsstellen, ohne den Beteiligten den gerichtlichen Weg grundsätzlich zu versagen.

Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen. Im Zentrum des in erster Lesung zu beratenden Gesetzes steht die Umsetzung des EU-Milchpaktes, der sich mit der Stärkung der Erzeugerseite insbesondere gegenüber den Molkereien befasst.

Gesetz zur Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes. Nach einem Urteil des EuGH dürfen personenbezogene Daten von Unionsbürgern nur unter bestimmten Voraussetzungen in einem Register wie dem Ausländerzentralregister gespeichert und genutzt werden. Die Grundsätze dieses Urteils zu den Voraussetzungen der Speicherung, der Erhebung sowie der Auswertung statistischer Daten und der Datennutzung zur Kriminalitätsbekämpfung setzten wir nunmehr um.

Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung – Grundsatz der deutschen Entwicklungspolitik. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen leben von den weltweit mehr als 600 Millionen Menschen mit Behinderungen fast 70 Prozent in den Entwicklungsländern. Der Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP fordert die Bundesregierung daher dazu auf, diese Tatsache in der Weiterentwicklung der dem Leitbild der Inklusion folgenden deutschen Entwicklungszusammenarbeit noch stärker zu berücksichtigen und die Vertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen in die Planung und Umsetzung von Maßnahmen einzubeziehen.

Daten und Fakten

Weniger Einkommensungleichheit. Seit der Ablösung der rot-grünen Regierung 2005 hat sich die Einkommensungleichheit in Deutschland deutlich reduziert. Dies bestätigt eine aktuelle Studie des gewerkschaftsnahen DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung). Die Markteinkommen der Personen in privaten Haushalten, deren Hauptkomponente Erwerbseinkommen sind, stiegen seit 2005 um 4%. Auch die verfügbaren Haushaltseinkommen stiegen nach 2005 stetig, während sie zwischen der Jahrtausendwende und noch 2005 stagniert hatten, teilweise sogar zurückgegangen waren. Die Entwicklung der Einkommen von 2009 auf 2010 offenbart dabei deutliche Unterschiede zwischen den Einkommensgruppen: Die unteren 40 Prozent der Bevölkerung konnten ihr verfügbares Einkommen real um etwa zwei Prozent und damit überdurchschnittlich steigern, während die Einkommen der restlichen Bevölkerung stabil blieben. Die Einkommensungleichheit nahm im Zuge der konjunkturellen Verbesserungen in Deutschland dementsprechend ab. In Ostdeutschland sank der Gini-Koeffizient, der ein Standardmaß zur Messung von Einkommensungleichheit ist, um 9% und im Westen Deutschlands um 3%. In beiden Landesteilen ist außerdem die Ungleichheit bei den Markteinkommen auf den Stand vom Beginn des vergangenen Jahrzehnts zurückgegangen. (Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung – DIW)

Löhne steigen so stark wie seit 2008 nicht mehr. Die deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten aufgrund der guten Konjunktur deutlich höhere Löhne und Gehälter. Um durchschnittlich 3,2% stiegen die tariflichen Monatsverdienste von Juli 2011 bis Juli 2012. Der Anstieg der Tarifverdienste beschleunigte sich im Laufe dieses Jahres: Betrug er zu Beginn des ersten Quartals im Januar noch 2,0%, waren es zu Beginn des zweiten Quartals 2,2%. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, ist der Anstieg um 3,2% im Juli 2012 auf die Tarifabschlüsse in der Metallindustrie und in der Chemischen Industrie zurückzuführen. Im Jahresvergleich stiegen die Tarifverdienste in unterschiedlichen Berufsgruppen deutlich. Angestellte im Bereich Erziehung und Unterricht, also überwiegend Angestellte kommunaler Kinderkrippen und Kindergärten, verdienen nun durchschnittlich 4,0% mehr. Auch in der öffentlichen Verwaltung (+3,6%) sowie im verarbeitenden Gewerbe (+3,9%) stiegen die tariflichen Monatsverdienste. Im Gesundheits- und Sozialwesen lagen die Tarifverdienste um 2,9% höher als im Vorjahr, im Gastgewerbe um 2,6%. Mit jeweils 2,3% stiegen die Tarife im Baugewerbe, im Handel und bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie im Bereich Information und Kommunikation (+2,2%) spürbar, wenn auch unterdurchschnittlich. Die Senkung des Rentenversicherungsbeitrags zum 1.1.2013 lässt die verfügbaren Einkommen weiter steigen. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Arbeitslosigkeit in Deutschland weiterhin auf stabil geringem Stand. Die Arbeitslosigkeit in Deutschland ist im Oktober erneut leicht gesunken. Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) mitteilte, waren in diesem Monat 2,753 Millionen Arbeitslose registriert. Das seien 35.000 weniger gewesen als im September. Allerdings: Gegenüber dem letzten Oktober ist es zu einem leichten Anstieg der Arbeitslosenzahlen gekommen ist (knapp 16.000 Arbeitslose mehr). Dennoch bezeichnete BA-Chef Frank-Jürgen Wiese den Arbeitsmarkt als „robust und in einer guten Verfassung“. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Weniger Hilfeempfänger. Niedrigster Wert seit 2006. Im Jahr 2011 ging in Deutschland der Anteil der Empfänger von Grundsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung erneut zurück. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, erhielten zum Jahresende 2011 rund 7,3 Millionen Menschen und damit 8,9 Prozent der Bevölkerung Transferleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Das ist der niedrigste Wert seit der erstmali­gen Berechnung im Jahr 2006. Die Inanspruchnahme von Leistungen der sozialen Mindestsicherung sank gegenüber 2006 in allen Bundesländern: Am stärksten war der Rückgang in Mecklenburg-Vorpommern – von 17,8 Prozent 2006 auf 13,7 Prozent 2011. Wie in den Vorjahren war die Quote zum Jahresende 2011 in Berlin am höchsten (18,9 Prozent) und in Bayern am niedrigsten (4,3 Prozent).

Stärkster Rückgang bei Hartz IV. Die Transferleistungen sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Siche­rung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV genannt), Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (beides als Sozialhilfe bezeichnet), Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Die Empfängerzahlen der einzelnen Sozialleistungen entwickelten sich in den vergangenen Jahren unterschiedlich. So ging die Anzahl der Hartz-IV-Empfänger – der größten Empfängergruppe – zum Jahresende im oben genannten Zeitraum um 16,0 Prozent auf rund 6,1 Millionen Personen zurück. Die Inanspruchnahme der Sozialhilfe stieg im gleichen Zeitraum um 24,7 Prozent auf über 952.000 Personen an.

121109 Bundestag-Aktuell 17-12

05.11.2012: Ausbildungswerkstatt: „Wichtige Hürde genommen“

RHEIDERLAND. Die Ausbildungswerkstatt der Bundeswehr soll in der Region erhalten bleiben. Offen ist weiterhin die Frage, an welchem Standort die Einrichtung künftig angesiedelt werden soll. Darüber hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Thomas Kossendey am Wochenende die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann informiert. „Wir haben jetzt eine wichtige Hürde genommen. Das ist eine tolle Nachricht für die zwölf Ausbilderinnen und Ausbilder. Es bleiben alle 138 Ausbildungsplätze erhalten“, freute sich die Christdemokratin. Bisher war die Ausbildung junger Menschen in Weener nur bis 2014 gesichert.

Bekanntlich standen in den letzten Monaten alle 32 Ausbildungswerkstätten in Deutschland auf dem Prüfstand. Dazu wurden vor Ort in jeder Ausbildungswerkstatt Daten erhoben und ausgewertet. Für Weener wurden dabei auch Minuspunkte festgestellt. Dazu zählte beispielsweise der schlechte bauliche Zustand der Werkstätten sowie die niedrige Übernahmequote. Doch auf der Plusseite standen zwei wichtige Argumente für die Ausbildung im Rheiderland. „Nur in Weener werden Informatiker und Elektroniker ausgebildet. Das Angebot und die Qualität der Ausbildung werden anerkannt“, betonte Connemann.

Der Dreh- und Angelpunkt der Gespräche in den letzten Monaten war auch die Frage: welcher Beitrag kann vor Ort für den Erhalt der Ausbildungswerkstatt geleistet werden? Denn die Einrichtung der Bundeswehr ist sanierungsbedürftig. Die Kosten werden auf rund fünf Millionen Euro geschätzt. Auf Initiative von Gitta Connemann hatte ein Runder Tisch dazu ein Konzept erarbeitet. Eine Möglichkeit war auch eine Umsiedlung der Ausbildungswerkstatt zeitweise oder dauerhaft in bestehende Werkstätten im Landkreis Leer, heißt es in der Vorlage, die von allen Mitgliedern des Runden Tisches unterzeichnet wurde.  „Das Ob steht fest. Jetzt geht es noch um das Wo und Wie“, sagte Gitta Connemann. Folgende Alternativen liegen nun auf dem Tisch: der Neubau durch die Bundeswehr selbst sowie der zeitweise oder dauerhafte Umzug in Werkstätten nach Westoverledingen. Ebenfalls seien zwei Investoren für einen Neubau am Standort Weener im Gespräch. Und es sei zu klären, wie die Übernahmequote erhöht werden kann.

„Das ist ein guter Tag für unsere Heimat. Die personellen Voraussetzungen sind bestens“, sagte Gitta Connemann. Die Einrichtung sei ein Aushängeschild bei der Nachwuchswerbung für die Bundeswehr. „Unser Einsatz hat sich gelohnt“.

30.10.2012: „Vorurteile weiter abbauen“

HANNOVER/ PAPENBURG/ LEER. Die beiden Ostfriesen Reinhold Robbe und Gitta Connemann sind am Wochenende auf der Hauptversammlung der Deutsch-Israelischen Gesellschaft erneut in den Vorstand gewählt worden. Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Reinhold Robbe wurde zum Präsidenten, die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann zur Vize-Präsidentin gewählt. Neben den Vorstandswahlen stand eine Hannoveraner Erklärung zur aktuellen Lage in Israel und im Nahen Osten im Mittelpunkt der Versammlung.

Für Robbe und Connemann hat ihre ehrenamtliche Tätigkeit für die DIG eine besondere Bedeutung. „Nicht nur die Politiker, sondern unsere ganze Gesellschaft hat eine Verantwortung für die Menschen in Israel“, betonte Reinhold Robbe.

Die Deutsch-Israelische Gesellschaft leistet für Gitta Connemann einen wichtigen Beitrag für die Verständigung zwischen Deutschland und Israel. „Ich erlebe häufig Unverständnis für die Situation in dem jeweils anderen Staat, die aus Unkenntnis resultiert. Die DIG klärt durch Informationsangebote und Austauschprogramme auf. Auch in unserer Region gibt es einen regen Jugendaustausch. Es gibt keinen besseren Weg, Vorurteile abzubauen“, sagte die Christdemokratin.

Die Deutsch-Israelische Gesellschaft wurde 1967 gegründet. Ziel ist es, die kulturelle und geographische Distanz zwischen Deutschland und Israel zu überbrücken.

 

29.10.2012: Für mehr Parlamentskontrolle im Euro-Raum

Liebe Freunde,

man kann es nicht oft genug sagen: ein Glück, dass in der gegenwärtigen Lage in Europa Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble die Ver­handlungen für unser Land führen. Beim jüngsten EU-Gip­fel hat sich dies wieder einmal bestätigt. Trotz des Drucks vieler Länder wird die europäische Bankenaufsicht nun auf vernünftige Weise und in vernünftigem Tempo eingeführt. Die neue Kontrollinstanz muss zunächst wirksam arbeiten. Erst dann können marode Banken Geld aus den Töpfen des Rettungsschirms ESM erhalten – ohne den Umweg über ih­ren Staat. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Das hat die Kanzlerin immer gesagt – und so kommt es nun auch. Die neue europäische Bankenaufsicht ist der erste Schritt zu verbesserten Kontrollen im Euro-Raum insge­samt. Weitere werden folgen müssen, um das Vertrauen in die Stabilität unserer Währung endgültig wiederherzustel­len. Dazu kann auch gehören, den europäischen Wäh­rungskommissar mit mehr Rechten auszustatten, wie es unser Finanzminister vorgeschlagen hat.

Vor einem solchen Schritt muss aber zwingend die Frage der parlamentarischen Kontrolle der Brüsseler Exekutive bei Entscheidungen für den Euro-Raum geklärt werden. Was die Überwachung der nationalen Haushalte angeht, so muss die Exekutive stärker werden – keine Frage. Doch ist völlig ungeklärt, wer wiederum sie dabei kontrolliert. Das Europäische Parlament besitzt dazu nicht die Legitimation. Es ist die Vertretung der Bürger aller EU-Staaten, nicht aber die der Euro-Länder. Deshalb muss in Brüssel zwingend eine Institution geschaffen werden, die die Bürger aus eben diesen Ländern repräsentiert. Wir brauchen hier mehr De­mokratie.

Wolfgang Schäuble hat die Idee geäußert, dass dazu aus dem Europa-Parlament ein entsprechender Ausschuss mit Vertretern der Euro-Staaten gebildet werden könnte. Mögli­cherweise reicht dies für die Zukunft aber nicht aus. Groß­britannien zum Beispiel wird auf absehbare Zeit nicht Mit­glied des Euro-Raums werden. Europa wird daher voraus­sichtlich keine große Währungsunion werden, die sich ohne weiteres der EU-Institutionen bedienen können wird. Wir müssen daher über eigenständige Institutionen für den Euro-Raum nachdenken. Eines muss dabei klar bleiben: Solange Entscheidungen aus Brüssel den Haushalt der Mitgliedstaaten betreffen, müssen die nationalen Parlamente auch das letzte Wort be­halten.

Mit der Verabschiedung des Beitrags­satzgesetzes 2013 haben wir in dieser Sitzungswoche eine wichtige Ent­scheidung getroffen, die bei einer Vielzahl von Bürgern zu einer Entlas­tung führen wird. Zentrales Element ist die Absenkung des Rentenbeitrags­satzes von 19,6 auf 18,9 Prozent des Bruttolohns ab dem 1. Januar 2013. Davon profitieren nicht nur die Bei­tragszahler, sondern auch diejenigen, die heute schon eine Rente erhalten. Das Gesetz schafft damit ein echtes Stück Generationengerechtigkeit. Es ist in Deutschland gesetzlich ge­regelt, dass die Rentenbeiträge sinken müssen, wenn die Rücklagen in der Rentenkasse 1,5 Monatsausgaben überschreiten. Dieser Punkt wurde zuletzt deutlich überschritten: Auf­grund der guten wirtschaftlichen Ent­wicklung betragen die Rücklagen in der Rentenkasse derzeit 27 Milliarden Euro. Dass wir heute in der Position sind, die Beitragssätze bei der Renten­versicherung senken zu können, ist ein Erfolg unserer soliden Arbeits­markt- und Sozialpolitik. Die Renten­kasse ist aber keine Sparkasse. Für uns ist es wichtig, dass die Menschen in Deutschland von der positiven Wirt­schaftslage profitieren. Mit der nun beschlossenen Senkung der Renten­beiträge bleibt den Bürgern mehr Net­to vom Brutto. Sie können so am Auf­schwung teilhaben.

Es sind jedoch nicht nur die Bei­tragszahler, die vom Aufschwung pro­fitieren. Auch die etwa 20 Millionen Rentner in Deutschland profitieren von der Senkung des Beitragssatzes. Denn die Rentenformel hat den Ef­fekt, dass sich Senkungen des Renten­beitrages positiv auf die Rentenan­passung auswirken. Zum 1. Juli 2013 dürfte dieser Extra-Zuschlag 0,4 Pro­zent betragen, weil der Rentenbeitrag 2012 bereits von 19,9 auf 19,6 Prozent abgesenkt worden ist. Zum 1. Juli 2014 dürften es weitere 0,9 Prozent sein, die die Rentner mehr erhalten als es allein aus der positiven Ent­wicklung bei Lohn und Beschäftigung möglich wäre. Die Senkung des Ren­tenbeitragssatzes entlastet damit Jung und Alt. Neben Beitragszahlern und Rentnern profitieren auch die Unter­nehmen, weil die Lohnnebenkosten sinken. So können wiederum neue Arbeitsplätze entstehen. Diese Entwicklungen zeigen deutlich, dass unsere Anstrengungen in der Wirtschafts- und Sozialpolitik erfolg­reich sind. Die positive Entwicklung schützt uns aber nicht davor, weiter intensiv daran zu arbeiten, die gesetz­liche Rente am Leben zu erhalten. In den nächsten Tagen müssen wir in­tensiv nach Lösungen suchen, damit die Rentenbeiträge für die Jungen auch in Zukunft bezahlbar bleiben und die Älteren die Gewissheit haben, dass ihre Renten sicher sind.

Alle Fraktionen des Deutschen Bun­destages mit Ausnahme der Linken ha­ben sich in dieser Woche auf ein neues Wahlrecht verständigt. Das vereinbarte Modell sieht eine Zuteilung der Bun­destagssitze auf die Länder nach Bevöl­kerungsstärke vor. Überhangmandate werden voll ausgeglichen. So soll künf­tig auch das sogenannte negative Stimmgewicht vermieden werden. Da­rüber hinaus wird sichergestellt, dass Bundesländer und Regionen auch in Zukunft angemessen im Parlament vertreten sind. Die Neuregelung hatte das Bundesverfassungsgericht in sei­nem Urteil vom Juli verlangt. Mit der fraktionsübergreifenden Einigung steht die von den Parlamen­tarischen Geschäftsführern und Fach­politikern erarbeitete Reform des Wahlrechts auf einem breiten parla­mentarischen Fundament. Das zu­ständige Bundesinnenministerium wurde beauftragt, einen entsprechen­den Gesetzentwurf auszufertigen. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfah­rens Anfang 2013 ist damit wahr­scheinlich. Sollten künftig für eine oder meh­rere Fraktionen Überhangmandate anfallen, also mehr Direkt- als Listen­mandate in einem Bundesland, erhal­ten die anderen Fraktionen proportio­nal zu ihrer Größe zusätzliche Sitze. Dadurch entspricht die Sitzverteilung im Bundestag am Ende wieder dem Zweitstimmenergebnis bei der Wahl. Der Parteienproporz wird auf diese Weise wieder hergestellt. Mit der neuen Regelung kommt es nun zu einer zusätzlichen Vergröße­rung des Bundestages, wenn Über­hangmandate anfallen. In der laufen­den Legislaturperiode hätte der Bun­destag Berechnungen des Bundesinnenministeriums zufolge nach dem neuen Modell 671 statt der 622 Mitglieder gehabt, die es Anfang 2009 tatsächlich waren. Für die 24 Überhangmandate hätte es 49 Aus­gleichsmandate gegeben. Den Prog­nosen zufolge hätte der nächste Bun­destag 648 Mitglieder. Trotz der absehbaren Vergrößerung bleibt der Bundestag auch künftig im Vergleich zu anderen europäischen Demokratien ein kleines Parlament. Gemessen an der Bevölkerungszahl hat Deutschland weniger Volksvertre­ter als Frankreich, Italien, Schweden oder Großbritannien. In seiner Entscheidung zum Wahl­recht von 2009 hatte das Bundesver­fassungsgericht die Abschaffung des negativen Stimmgewichts gefordert, 2012 zusätzlich den Ausgleich von Überhangmandaten. Unter negativem Stimmgewicht bezeichnet man einen Effekt, bei dem sich Wählerstimmen gegen den Wählerwillen auswirken. In diesem Fall würden mehr Stimmen für eine Partei bewirken, dass diese weniger Abgeordnetenmandate be­kommt. Weniger Stimmen für diese Partei würde ihr mehr Sitze einbrin­gen. Die Richter hatten in ihrem Urteil vom Juli dazu aufgefordert, ein neues Wahlrecht mit einer breiten parla­mentarischen Mehrheit zu verab­schieden.

Das Ehrenamt zu fördern ist ein Her­zensanliegen der CDU/CSU-Fraktion. Bürgerschaftliches Engagement ist ei­ner der Grundpfeiler unserer Gesell­schaft. Millionen Deutsche setzen sich in Kirchen, Sportvereinen, sozialen Einrichtungen, Parteien oder Initiati­ven ein. Viele Bereiche des öffentli­chen und sozialen Lebens wären ohne die ehrenamtlich Tätigen nicht denk­bar. Wer besondere Verantwortung übernimmt, fördert das Gemeinwesen. Dies verdient Anerkennung und Un­terstützung von Seiten der Politik. Ziel der Union ist es daher, die Anrei­ze für das bürgerschaftliche Engage­ment zu stärken und bürokratische Hindernisse abzubauen. Daher hat eine Arbeitsgruppe der Finanz-, Sport- und Rechtspolitiker der Koalitions­fraktionen ein entspre­chendes Gesetz auf den Weg gebracht, welches am Mittwoch im Bundeska­binett beschlossen wurde. Es umfasst Maßnahmen aus unterschiedlichen Bereichen, die ehrenamtlich tätige Bürger berühren: vom Steuerrecht bis hin zum Zivilrecht. Ein wichtiger Punkt ist die Anhe­bung der steuerlichen Pauschalen: Übungsleiter wie etwa Sporttrainer oder Erzieher können künftig statt 2.100 bis zu 2.400 Euro jährlich steu­er- und sozialversicherungsfrei erhal­ten. Aber auch andere ehrenamtlich Tätige wie Kassierer oder Platzwarte werden durch eine erhöhte Ehrenamtspauschale von 720 statt bisher 500 Euro begünstigt. Auch für die vie­len Vereine und Stiftungen, in denen sich Ehrenamtliche organisieren, sieht der Gesetzentwurf deutliche Verbesserungen vor. So wird die Frist, innerhalb derer steuerbegünstigte Körperschaften ihre Mittel verwen­den müssen, um ein Jahr auf zwei Jahre verlängert. Die Rücklagenbildung wird künftig deutlich flexibler gestal­tet. Kleine Vereine werden durch die Erhöhung der Umsatzgrenze für sportliche Veranstaltungen auf 45.000 Euro gefördert. Vereine erhalten au­ßerdem zukünftig eine verbindliche Bescheinigung, ob ihre Satzung die Voraussetzungen für die Anerken­nung als gemeinnützig erfüllt.

Viele Ehrenamtliche bewegt die Frage, inwieweit sie für etwaige Fehler und Schäden in Ausübung ihrer Tätigkeit einzustehen haben. Der Entwurf sieht hier eine Beschränkung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmit­gliedern vor und mindert damit die möglichen Risiken für die Engagierten. Auch in Zukunft kommt Deutsch­land nicht ohne motivierte Ehrenamt­liche aus. Die Gesetzesinitiative soll ein klares Signal an die engagierten Bürger sein, dass ihre Arbeit von der Politik gewürdigt wird. Das Gesetzes­paket wird sowohl von der Bundesre­gierung wie auch von den Regierungs­fraktionen eingebracht werden und nach der Verabschiedung im nächsten Frühjahr rückwirkend ab 1. Januar 2013 gelten.

Die Gesetzesinitiative zur Stärkung des Ehrenamtes soll ab 1. Januar 2013 gelten und folgende Elemente enthalten:

Die Übungsleiterpauschale wird von 2.100 Euro auf 2.400 Euro und die Ehren-amtspauschale von 500 Euro auf 720 Euro erhöht.

  • Die Umsatzgrenze von Veranstaltungen eines Sportvereins wird von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben. Bei kleineren Veranstaltungen entfällt die Pflicht, die Ausgaben detailliert dem steuerpflichtigen bzw. dem steuerfreien Bereich zuzu­ordnen.
  • Es wird eine rechtsverbindliche Bescheinigung darüber ausgestellt, ob die Ver­einssatzung die Voraussetzungen für die Anerkennung als gemeinnützig erfüllt.
  • Die Mittelverwendungsfrist wird um ein weiteres Jahr ausgedehnt, um eine flexi­blere Mittelverwendung zu ermöglich.
  • Die Zuführung der ideellen Mittel in eine freie Rücklage und die Einführung einer Wiederbeschaffungsrücklage wird erleichtert.
  • Die Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Mitgliedern von Vereinsorganen wird beschränkt.

Mit besten Grüßen

Ihre Gitta Connemann

121026 Bundestag-Aktuell 16-12

27.10.2012: „Greening“ darf nicht Flächenstilllegung bedeuten

Die Vorschläge der EU-Kommission zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der Europäischen Union sorgen derzeit für Diskussion. In der Kritik stehen die so genannten „Greening-Maßnahmen“. Nach den Brüsseler Vorstellungen sollen sieben Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen zusätzlich aus der Produktion genommen werden.

„Davon wären alle Höfe in Ostfriesland und dem Emsland betroffen. Denn der Wettbewerb um die ohnehin knappe Fläche würde sich noch weiter verschärfen. Die Vorschläge der EU-Kommission müssen deshalb dringend und deutlich nachgebessert werden“, kritisierte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Sie ist Mitglied im Ausschuss des Deutchen Bundestages für „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“. Dort wurden jetzt die EU-Vorschläge in einer öffentlichen Anhörung diskutiert.

Die vorgeschlagene Herausnahme von Flächen aus der produktiven landwirtschaftlichen Nutzung stieß bei den Sachverständigen durchgängig auf Ablehnung. Die Nachfrage nach Lebensmitteln steige. Eine Flächenstilllegung sei mit dem Ziel der Ernährungssicherung nicht vereinbar und verantwortungslos. Mehrere Sachverständige zweifelten auch die Effizienz der Maßnahmen an. Der Grund: Maßnahmen, die einheitlich für ganz Europa gelten, würden den vielen geografischen und klimatischen Besonderheiten der europäischen Regionen nicht gerecht werden. „Deshalb sollten zusätzliche regionalspezifische Umweltmaßnahmen in der zweiten Säule der GAP, also der Förderung des ländlichen Raumes, verankert werden.“, betonte die Christdemokratin.

Künftig sollte deshalb weiterhin die Gesamtsituation der Landwirtschaft berücksichtigt werden. „Auch bei der Weiterentwicklung der GAP müssen die Wettbewerbsfähigkeit und die Vielfalt der deutschen Landwirtschaft in Zukunft erhalten bleiben. Denn nur eine Landwirtschaft, die dem Wettbewerb gewachsen ist, kann auch die Kosten der hohen zusätzlichen Tierschutz-, Umwelt- und Sozialstandards in der EU schultern“, sagte Gitta Connemann.