Liebe Freunde,
heute haben wir den Bundeshaushalt für 2013 verabschiedet. Dieser ist aus mehreren Gründen bemerkenswert. In den parlamentarischen Beratungen ist es gelungen, die Neuverschuldung gegenüber dem schon sehr ambitionierten Regierungsentwurf nochmals um 1,7 Milliarden Euro auf 17,1 Milliarden Euro zu senken. Die nach der Schuldenbremse maximal zulässige Neuverschuldung von 41,4 Milliarden Euro wird um über 24 Milliarden Euro und damit deutlich unterschritten. Unsere christlich-liberale Koalition wird somit drei Jahre früher als erforderlich die verfassungsrechtliche Grenze für das strukturelle Defizit von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) einhalten. Das ist echte Zukunftsvorsorge.
Die Koalition spart, ohne das Wachstum abzuschneiden. Die Vorhaltungen der Opposition sind scheinheilig: Sie fordert zwar noch mehr Sparanstrengungen. Echte Einsparvorschläge hat sie im Parlament aber nicht vorgelegt.
Das alles ist schon ärgerlich genug. Hinzu kommt aber, dass SPD und Grüne aus rein wahltaktischen Gründen Nein dazu sagen, dem Staat eine riesige Geldquelle zu eröffnen. Wenn sie tatsächlich das Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat scheitern lassen, würden dem Staat dauerhaft Milliardeneinnahmen verloren gehen. Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund. Man kann ja noch so sehr einen harten Kurs gegen Steuerhinterzieher fordern. Wenn am Ende der Staat, dem die Steuern zustehen, leer ausgeht, ist dies einfach nur dummes Imponiergehabe.
Hinzu kommt, dass Rot-Grün mit Blick auf den Wahlkampf immer neue Ausgaben- und Umverteilungsprogramme formuliert. Erst verabschiedet die SPD ein Rentenkonzept, das 30 Milliarden Euro kosten würde. Jetzt haben die Grünen nachgezogen: Sie wollen die Arbeitslosenhilfe nach Hartz IV massiv erhöhen. Auch mit ihnen sollen die Renten steigen, als gäbe es nur das Heute und nicht das Morgen. Schon 2030 soll es eine einhundertprozentige Versorgung mit erneuerbaren Energien geben.
Das alles wird die Bürger und die Unternehmen massiv belasten – von den Steuererhöhungsplänen ganz abgesehen. Das ist kein Konzept, aus dem Deutschland Kraft für die Zukunft schöpfen kann.
Trotz der krisenhaften Entwicklung in der Euro-Zone zeigt sich der deutsche Arbeitsmarkt robust. Ein Höchststand an Beschäftigung, ein enormes Job-Wachstum sowie eine Arbeitslosenquote auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung tragen zu einer spürbaren Konsolidierung des Gesamthaushaltes bei. Der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird 2013 daher um sieben Milliarden Euro geringer ausfallen als in diesem Jahr. Mit 119,2 Milliarden Euro bleibt er aber größter Posten im Haushalt. Der Bundestag verabschiedete den Haushalt 2013 am Freitag.
Einen Betrag von 31,7 Milliarden Euro sieht der Etat für die Arbeitsförderung vor. Dies sind über acht Milliarden Euro weniger als noch für das laufende Jahr vorgesehen war. Dies ist eine unmittelbare Folge der guten Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik der christlich-liberalen Koalition, die dazu führt, dass die Arbeitslosigkeit sinkt. Zudem hat die Koalition die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik gestrafft und effizienter gestaltet. Ziel war die schnellere Integration der Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Die Mittel zur Eingliederung wurden konzentriert auf Fort- und Weiterbildung. Auch das hat dazu beigetragen, dass die Arbeitslosigkeit bislang stetig gesunken ist. 42 Millionen Erwerbstätige sind der höchste Wert, der in Deutschland je gemessen wurde.
Die Arbeitslosigkeit bei den Jugendlichen ist im Vergleich zu 2009 um über 16 Prozent gesunken, bei den unter 25-Jährigen um über 28 Prozent. Damit hat Deutschland inzwischen die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit in Europa. Auch bei den Alleinerziehenden ist die Arbeitslosigkeit um über zehn Prozent im Vergleich zu 2009 gesunken. Die Koalition spart nicht an den Menschen: Pro Kopf stehen für die Integration von Langzeitarbeitslosen mit 1.860 Euro im nächsten Jahr weit mehr Mittel zur Verfügung als im Jahr 2006 mit 1.526 Euro. Dieser Betrag liegt immer noch zehn Euro über dem Betrag von 2008, dem Jahr der Wirtschafts- und Finanzkrise. Die Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik bleiben also im wesentlichen konstant.
Wie erfolgreich diese Politik ist, zeigt die Entwicklung der Zahl der Langzeitarbeitslosen, also der Menschen, die länger als ein Jahr ohne Beschäftigung sind. Die Langzeitarbeitslosigkeit ist seit 2007 um fast 40 Prozent gesunken. Zum ersten Mal sinkt auch die Sockelarbeitslosigkeit, die in den letzten Jahrzehnten selbst nach einem konjunkturellen Aufschwung immer gestiegen ist.
Erfreulich ist auch die Entwicklung der Finanzlage in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dank der guten wirtschaftlichen Entwicklung sind die Beitragseinnahmen gestiegen. Dadurch ist die Nachhaltigkeitsrücklage so angewachsen, dass der Beitragssatz – gemäß der gesetzlichen Vorgaben – ab 2013 von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent sinkt. Das entlastet Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die einen wollen weniger Geld ausgeben, die anderen mehr. Auf einem Sondergipfel in dieser Woche rangen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union um eine Einigung auf den Finanzrahmen für die Jahre 2014 bis 2020. In Zahlen ausgedrückt: Es ging um rund eine Billion Euro, zu denen Deutschland rund 20 Prozent beiträgt. Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte, Deutschland als Nettozahler habe ein Interesse daran, dass die Zahlungen an Brüssel nicht zu sehr steigen. Die christlich-liberale Koalition will unter der Billion bleiben.
Angesichts der Schuldenkrise in Europa muss der neue siebenjährige Finanzrahmen nach Auffassung der Unionsfraktion die Notwendigkeit widerspiegeln, dass nicht nur die Mitgliedstaaten ihre Ausgaben begrenzen, sondern auch die Gemeinschaft als solche. Nur mit solider Haushaltsführung kann die europäische Währung letztendlich stabilisiert werden. Dies erzwingt bei den Ausgaben eine Konzentration auf das Wesentliche.
Uns geht es darum, dass nicht mehr Mittel eingesetzt, sondern dass die verfügbaren Mittel besser eingesetzt werden. Ein effizienterer Einsatz der Mittel bedeutet Investitionen vor allem in Zukunftsbereiche, die zu einer höheren Wettbewerbsfähigkeit der Union und zu mehr wirtschaftlichem Wachstum führen.
Die bisherigen Vorschläge der Europäischen Kommission, der zypriotischen Ratspräsidentschaft und des Europäischen Parlaments wurden diesem Anspruch nicht gerecht. Sie lagen oberhalb der Grenze von einer Billion.
Die Beschneidung von Jungen soll auch künftig in Deutschland grundsätzlich erlaubt sein. Der Bundestag debattierte am Donnerstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dies klarstellt. Der Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf das Urteil des Landgerichts Köln vom Mai, das die religiös begründete Beschneidung als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hatte. Das Urteil hatte Juden und Muslime in Deutschland tief verunsichert.. Nach dem Gesetzentwurf wird im elterlichen Sorgerecht klargestellt, was bisher schon gilt: Eltern können in eine Beschneidung ihres Sohnes unter bestimmten Voraussetzungen einwilligen, auch wenn der Eingriff nicht medizinisch notwendig ist. Voraussetzung ist, dass die Eltern umfassend über die Risiken und Folgen einer Beschneidung aufgeklärt werden und dass der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt. Dazu gehört auch eine möglichst effektive Schmerzbehandlung. Die Eltern sind außerdem verpflichtet, den Willen des Sohnes in ihre Entscheidung einzubeziehen – und zwar umso mehr, je älter das Kind ist. Eine Beschneidung ist dann nicht erlaubt, wenn sie das Wohl des Kindes gefährden würde.
Mit dem Kölner Landgericht hatte erstmals ein deutsches Gericht die rituelle Beschneidung, die für Muslime und Juden von essenzieller religiöser Bedeutung ist, in Frage gestellt. In Deutschland war die Beschneidung bisher stets erlaubt. Nach dem Urteil fürchteten Juden und Muslime um die Zukunft ihres religiösen Lebens in Deutschland. Deshalb hatte sich der Bundestag schon am 19. Juli mit großer Mehrheit für eine gesetzliche Regelung ausgesprochen, die in verfassungskonformer Weise die Beschneidung von Jungen auch weiterhin zulässt. Mit dem Gesetzentwurf hatten sich der Zentralrat der Juden und muslimische Verbände zufrieden gezeigt, weil er für Rechtssicherheit sorge.
Der Gesetzentwurf berücksichtigt, dass nach dem Grundgesetz die Erziehung von Kindern in erster Linie in der Verantwortung ihrer Eltern liegt. Eingriffe in das elterliche Erziehungsrecht sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen gerechtfertigt, nämlich dann, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Die Beschneidung ist einer der weltweit am meisten vorgenommenen medizinischen Eingriffe. Sie gefährdet das Kindeswohl nach heutigem Wissensstand in der Regel nicht, wenn bestimmte Voraussetzungen greifen. Diese definiert das Gesetz für die Zukunft. Eine der Voraussetzungen ist, dass in der Regel nur Ärzte den Eingriff vornehmen dürfen. Darüber hinaus dürfen auch Personen, die von Religionsgemeinschaften dafür vorgesehen werden, beispielsweise jüdische Mohalim, in den ersten sechs Lebensmonaten einen Jungen beschneiden. Sie müssen jedoch speziell ausgebildet und für den Eingriff so befähigt sein wie ein Arzt. Mit dem Gesetzentwurf liegt eine ethisch überzeugende und verfassungskonforme Antwort auf die Fragen vor, die das Urteil des Landgerichts Köln aufgeworfen hat.
Kurzberichte aus dem Plenum
Haushaltsgesetz 2013. Die parlamentarische Woche stand ganz im Zeichen der abschließenden Beratungen über den Bundeshaushalt 2013.
Bereits am Dienstag begann die Debatte im Plenum. Neben den Haushalten der drei Verfassungsorgane Bundespräsidialamt, Bundestag und Bundesrat ging es um die Etats der Ministerien der Finanzen, des Innern, der Justiz, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie für Gesundheit.
Der Mittwoch stand traditionell im Zeichen der Generaldebatte, die sich um den Etat des Bundeskanzleramts dreht. Am Nachmittag wurden die Haushalte des Auswärtigen Amtes, des Verteidigungsministeriums, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz debattiert und beschlossen.
Am Donnerstag ging es um Wirtschaft und Technologie, Arbeit und Soziales sowie am Nachmittag um Familie, Frauen, Senioren und Jugend sowie Bildung und Forschung.
Freitag dann fand die Debatte um den Einzelplan Verkehr, Bau und Stadtentwicklung statt. Am Ende folgte die Schlussrunde sowie die abschließende Abstimmung in 3. Lesung.
Wir haben in den parlamentarischen Beratungen nicht nur die Nettokreditaufnahme gegenüber dem Regierungsentwurfs deutlich eingedämmt, sondern auch eine Reihe kleinerer, aber wichtiger Akzente gesetzt. Dazu gehört:
– die Erhöhung der Ausgaben für Kultur um rund 100 Millionen Euro u. a. für das Denkmalschutzprogramm, den Deutschen Filmförderfonds und die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung;
– die Bereitstellung von 30 Millionen Euro zusätzlich für das Auswärtige Amt zur Sicherung der Auslandsbauten und Botschaftsangehörigen in Krisenländern;
– eine Million Euro zusätzlich für das Innenministerium zur Dopingbekämpfung durch die Nationale Anti Doping Agentur (NADA);
– die Aufstockung der Mittel für die Ortsverbände des Technischen Hilfswerks um zwei Millionen Euro auf insgesamt 27 Millionen Euro;
– eine Ausstattung der Stiftung Datenschutz, um mit allen Beteiligten innovative und zukunftsfähige Datenschutzkonzepte zu entwickeln;
– die personelle Verstärkung der Markttransparenzstelle zur Überwachung des Kraftstoffmarktes und des Großhandels mit Strom und Gas;
– die Erhöhung des Finanzbeitrags für die Seeschifffahrt um rund 29 Millionen Euro auf fast 58 Millionen Euro, um den maritimen Standort Deutschland mit Lohnnebenkostenzuschüssen zu stärken;
– das erforderliche Personal für die Organspende-Kampagne des Bundesgesundheitsministeriums und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung;
– die personelle Unterstützung der Arbeit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung.
Zweites Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012. Im Zusammenhang der Beratungen über den Bundeshaushalt 2013 beschlossen wir auch den zweiten Nachtragshaushalt für das laufenden Jahr und schaffen so die Grundlage für die Bereitstellung des deutschen Anteils an der Kapitalerhöhung der Europäischen Investitionsbank (1,6 Milliarden Euro) sowie für die nochmalige Aufstockung der Bundes-Unterstützung für den Kita-Ausbau (580,5 Millionen Euro für die Förderung von 30.000 zusätzlichen Plätzen). Weiter werden mit Verpflichtungsermächtigungen in der Höhe von 312 Millionen Euro für die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) die haushaltsrechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass der Bund mit den Ländern Berlin und Brandenburg ggf. noch in diesem Jahr Beschlüsse zur Deckung des notwendigen Kapitalbedarfs der FBB (Darlehen oder Eigenkapital) fassen und in den kommenden Jahren abdecken könnte. Dank geringerer Zinsausgaben in Höhe von 2,2 Milliarden Euro bleibt die Neuverschuldung in diesem Jahr weiterhin unverändert bei 32,1 Milliarden Euro.
Haushaltsbegleitgesetz 2013. Mit der zweiten und dritten Lesung haben wir zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen in den Bereichen der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung beschlossen sowie bei der Arbeitsförderung. Der Bundeszuschuss an die Rentenkasse fällt um 1 Milliarde Euro geringer aus. Dank der hervorragenden Situation in den Kassen der gesetzlichen Krankenversicherungen hat die Koalition beim Steuerzuschuss zum Gesundheitsfonds weitere 500 Millionen Euro, insgesamt also 2,5 Milliarden Euro, zugunsten des Neuverschuldungsabbaus einsparen können. Der Steuerzuschuss zum Gesundheitsfonds beträgt damit im kommenden Jahr 11,5 Milliarden Euro. Durch eine Entflechtung der Haushalte von Bund und Bundesagentur für Arbeit kann der Bundeshaushalt um weitere 2,15 Milliarden Euro entlastet werden, ohne dass eine Veränderung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung erforderlich ist.
Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags. Wir haben in dieser Woche die Beratungen des Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags abgeschlossen. Deutschland setzt damit in der Europäischen Union das positive Signal, auf allen Staatsebenen geschlossen hinter dem neuen Vertragswerk zur Stabilisierung der Währungsunion zu stehen. Mit der Schuldenbremse und dem Stabilitätsrat waren in Deutschland wesentliche Vorgaben des Fiskalvertrags bereits erfüllt. Hinzu kommen jetzt die Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit von 0,5% des BIP, ihre Überwachung durch den Stabilitätsrat einschließlich eines unabhängigen Beirats sowie die innerstaatliche Aufteilung etwaiger Sanktionszahlungen. Die Defizitgrenze von 0,5% des BIP entspringt dem verschärften Stabilitäts- und Wachstumspakt und schließt Länder, Kommunen und Sozialversicherungen mit ein. Die Regelung der Schuldenbremse, die dem Bund maximal 0,35% und den Ländern künftig keine Neuverschuldung mehr erlaubt, bleibt davon unberührt.
Drittes Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz). Wir haben in dieser Woche ebenfalls eine Verlängerung des Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) für neue Anträge bis zum 31. Dezember 2014 beschlossen. Das wirkt bleibender Verunsicherung auf den Finanzmärkten entgegen und ermöglicht eine Verzahnung mit dem bankfinanzierten Restrukturierungsfonds, um so die Empfänger von Stabilisierungshilfen an den Kosten beteiligen zu können.
Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes. In erster Lesung legten wir eine Regelung zur Ermöglichung der Beschneidung des männlichen Kindes vor. Mit einer Klarstellung im Recht der elterlichen Sorge unterstreichen wir, dass die Personensorge der Eltern auch das Recht umfasst, in eine medizinisch nicht angezeigte Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilfähigen Sohnes einzuwilligen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt und das Kindeswohl nicht gefährdet. Wir bestätigen damit knapp und präzise den heute schon in Deutschland und dem Rest der Welt geltenden Tatbestand, dass Eltern in die medizinisch nicht induzierte Beschneidung ihres Kindes einwilligen können. Der Entwurf regelt darüber hinaus die konkreten Voraussetzungen für die Durchführung von Beschneidungen auch mit Blick auf die jüdische Beschneidungspraxis.
Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme. In erster Lesung legten wir einen Entwurf zur Regelung der Behandlung von Menschen vor, denen krankheitsbedingt die Einsicht in die Behandlungsnotwendigkeit fehlt und die derzeit häufig medizinisch nicht ausreichend versorgt werden. Deshalb regeln wir mit dem Gesetz die betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung mit einer hinreichend bestimmten Rechtsgrundlage für eine Einwilligung des rechtlichen Betreuers in eine ärztliche Behandlung des Betreuten.
Daten und Fakten
Arbeitgeber bescheinigen ehemaligen Hartz IV-Empfängern deutliches Potenzial. Eine erstmals durchgeführte repräsentative Studie über die Erfahrungen von Arbeitgebern mit ehemaligen Hartz IV-Empfängern beleuchtet die Zufriedenheit der Arbeitgeber mit den ehemaligen Arbeitssuchenden. Demnach sind 67% der Arbeitgeber aus den Branchen Pflege, Handwerk und Gastronomie zufrieden mit ihren neuen Mitarbeitern – jeder vierte Arbeitgeber (25%) ist sogar sehr zufrieden. Wie das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit weiter ermittelte, sind Hartz IV-Empfänger dem Urteil der Arbeitgeber zufolge mehrheitlich pünktlich, teamfähig, flexibel, zuverlässig, motiviert und auch qualifiziert. Dabei sind 81% der Arbeitgeber mit der Pünktlichkeit zufrieden, 76% mit deren Teamfähigkeit und 69% mit der Flexibilität der ehemaligen Hartz IV-Empfänger. Auch mit der Zuverlässigkeit sind 68% der Arbeitgeber zufrieden, 64% sind es bei der Motivation. Lediglich die Qualifikation wird zurückhaltender beurteilt, dennoch ist mit 53% jeder zweite Arbeitgeber zufrieden oder sehr zufrieden. Dabei unterscheidet sich die Leistung ehemaliger Hartz IV-Empfänger nicht nennenswert von der Leistung anderer Mitarbeiter, mit 55% sieht die Mehrheit der Arbeitgeber „kaum Unterschiede“. Demzufolge würden 75% der Befragten aufgrund ihrer Erfahrungen wieder einen ehemaligen Hartz IV-Empfänger einstellen. 53% jener Arbeitgeber, in deren Branchen es laut eigenem Urteil einen Arbeitskräftemangel gibt, sind außerdem überzeugt, dass man dem Mangel an Arbeitskräften mit der Einstellung von Hartz IV-Empfängern erfolgreich entgegenwirken kann. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
Erneut weniger Empfänger sozialer Mindestsicherung in 2011. Die Zahl von Empfängern sozialer Mindestsicherungsleistungen ist in Deutschland im vergangenen Jahr erneut zurückgegangen. Zum Jahresende erhielten rund 7,3 Millionen Menschen und damit 8,9% der Bevölkerung Transferleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Wie das Statistische Bundesamt (StatBA) mitteilt, ist dies der niedrigste Wert seit der erstmaligen Berechnung im Jahr 2006. Dabei sank die Inanspruchnahme von Leistungen der sozialen Mindestsicherung gegenüber 2006 in allen Ländern, wobei der Rückgang in Mecklenburg-Vorpommern am stärksten war. Hier erhielten 2006 noch 17,8% der Bevölkerung soziale Mindestsicherung, während es 2011 nur noch 13,7% waren. Mit 18,9% war die Quote zum Jahresende 2011 in Berlin am höchsten, in Bayern war sie mit 4,3% am niedrigsten. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Zahl der Schulanfänger rückläufig. Zu Beginn des laufenden Schuljahres 2012/13 wurden nach vorläufigen Daten in Deutschland 691.800 Kinder eingeschult. Das waren 2,7 Prozent weniger als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, ist die Zahl der Einschulungen im Vergleich zum Vorjahr lediglich in Berlin (+ 2,9 Prozent), Brandenburg (+ 0,9 Prozent) und Bayern (+ 0,7 Prozent) gestiegen. In allen übrigen Bundesländern ist die Zahl der Schulanfänger gesunken. Den deutlichsten Rückgang gab es in Nordrhein-Westfalen (– 6,4 Prozent). Der überwiegende Teil der Schulanfänger begann die Schulausbildung in Grundschulen (95,2 Prozent). Lediglich 3,3 Prozent der ABC-Schützen wurden in Förderschulen, 0,6 Prozent in integrierten Gesamtschulen und 0,8 Prozent in freien Waldorfschulen eingeschult. Von allen neu eingeschulten Kindern waren 48,5 Prozent Mädchen. Während ihr Anteil in den Förderschulen nur bei 33,1 Prozent lag, war er in den Grundschulen mit 49,1 Prozent am höchsten.
Weniger Förderschüler. Bundesweit begannen in den Förderschulen im Vergleich zum Vorjahr 5,5 Prozent weniger Kinder ihre Schullaufbahn. Dies ist eine Folge der zunehmenden Anstrengungen der Bundesländer zur Inklusion behinderter Kinder. Die geringsten Anteile an Kindern, die in Förderschulen eingeschult wurden, gab es in Bremen (0,3 Prozent) und Schleswig-Holstein (1,0 Prozent), die höchsten in Baden-Württemberg (4,6 Prozent) und Bayern (4,4 Prozent).
Campingtourismus im Aufwärtstrend. Während der ersten neun Monate des Jahres 2012 stieg die Zahl der Übernachtungen auf deutschen Campingplätzen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um sechs Prozent auf 24,3 Millionen. Dies teilte das Statistische Bundesamt anlässlich der internationalen Ausstellung „Touristik & Caravaning“ in Leipzig mit. Die Zahl der Campinggäste aus dem Ausland stieg um sieben Prozent auf 3,9 Millionen. Die Übernachtungen deutscher Campinggäste verzeichneten ein Plus von fünf Prozent (20,4 Millionen).
121123 Bundestag-Aktuell 18-12