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5.3.2013: „Au-Pair-Beschäftigung wird attraktiver“

BERLIN. Das Bundeskabinett hat jetzt eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts verabschiedet, die auch Auswirkungen auf das Au-Pair-Recht hat. „Mit der Verordnung wird die Au-Pair-Beschäftigung attraktiver gestaltet“, berichtet die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Denn die Höchstaltersgrenze für Au-Pairs wird von 25 auf 27 Jahre angehoben. Die neue Altersgrenze bewegt sich im Rahmen des Europäischen Übereinkommens über die Au-Pair-Beschäftigung, wonach Au-Pair-Beschäftigte nicht älter als 30 Jahre sein dürfen.
Neu sei laut Connemann auch, dass die deutsche Sprache nicht mehr wie bisher als Muttersprache gesprochen werden muss. Es sei künftig lediglich erforderlich, dass Deutsch als Familiensprache gesprochen wird.
Es wird auch klargestellt, dass die Zustimmung ohne Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit erteilt wird. Die Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.

4.3.2013: Risiken des Finanzhandels mindern

Liebe Freunde,

die Finanzkrise der Jahre 2008 und 2009 darf sich nicht wiederholen. Deren Folgen sind immer noch spürbar, auch wenn sich Deutschland längst vom Einbruch des Wachs¬tums erholt hat. So sinnvoll die Ausgaben für die Konjunkturprogram¬me auch waren, diese haben natürlich das Staatsdefizit erhöht. Die Finanzkrise war auch der Keim für die Euro-Staatsschuldenkrise, die uns bis heute beinahe täglich beschäftigt.

In dieser Woche hat nun der Bundestag ein weiteres wichtiges Gesetz verabschiedet, das die Risiken des Finanzhandels beschränken wird. Konkret geht es um die Regulierung des Hochfrequenzhandels. Schon längst wird an den Börsen der Handel zu einem Großteil nicht mehr von Maklern, sondern über Computer abgewickelt. „Sie kaufen und verkaufen in Millisekunden, handeln selbstständig nach den Algorithmen, mit denen man sie gefüttert hat. Ein Mensch kommt da nicht mehr mit“, hieß es dazu kürzlich in einer Wirtschaftzeitung.

Diese Art des Handels hat in der Vergangenheit zum Teil heftige Kursschwankungen hervorgerufen, die sich leicht zu größeren Krisen hätten ausweiten können. Mit dem Ge¬setz werden nun einige Vorkehrungen getroffen, die diesem Handel in Zukunft erstmals so etwas wie Leitplanken geben sollen. Es reiht sich ein in eine Vielzahl von Maßnah¬men, mit der die christlich-liberale Koalition Konsequen¬zen aus der Finanzmarktkrise zieht. So haben wir unter anderem bereits ein Verbot der Leerverkäufe, eine Stärkung der Finanzaufsicht und die Einführung einer Bankenabga¬be durchgesetzt. Ich weiß, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hier weitere Regulierungen vorantreibt. Ihre Durchschlagkraft hängt aber immer davon ab, dass möglichst viele Partner in Europa und in der Welt mitziehen. Die Regulierung der Finanzmärkte muss weitergehen.

In der vergangenen Woche hatten wir in Europa zwei wichtige Wahlen. Auf Zypern gab es einen Machtwechsel. Der konservative Politiker Nikos Anastasiades wird neuer Präsi¬dent. Diese Entscheidung bietet der Troika aus EU-Kom¬mission, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internatio¬nalem Währungsfonds (IWF) nun die Chance, vernünftige Gespräche über die von Nikosia beantragten Mittel beim europäischen Rettungsfonds zu führen. An unseren Forderungen hat sich nichts geändert. Zypern muss vor allem energisch gegen die Geldwäsche vorgehen.

Schwieriger ist nach der Wahl die Lage in Italien, wo sich noch keine handlungsfähige Regierung abzeichnet. Aus eigenem Interesse sollte aber Italien auf seinem Reformkurs bleiben. Dank der Anstrengungen der alten Regierung von Mario Monti hat das Land seine Lage stabilisiert. Das sollte nicht aufs Spiel gesetzt werden.

Es grüßt Sie herzlich
Ihre
Gitta Connemann

Berlin, den 01. März 2013

Kurzberichte aus dem Plenum

Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel. In dieser Woche haben wir in zweiter und dritter Lesung weitere Regulierungen für einen gefährlichen Bereich des Finanzmarktes beschlossen. Der Hochfrequenzhandel erfolgt über computergesteuerte Handelsprogramme, die in Sekundenbruchteilen Kauf- und Verkaufssignale auslösen. Wir führen strenge Anforderungen für die Nutzung dieses Instruments ein, regeln und minimieren dadurch besondere Risiken wie Systemüberlastungen und Überreaktionen bei Kursentwicklungen und schließen Lücken in der Aufsicht der Hochfrequenzhändler. Ein weiteres Mal ist Deutschland europäischer Vorreiter in der Finanzmarktregulierung.
Siebentes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes. In dieser Woche beschlossen wir die Einführung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage. In der Debatte zur zweiten und dritten Lesung haben wir die Einzelheiten der von vielen erwarteten Regelung dargelegt.
Entgeltgleichheit für Frauen und Männer verwirklichen – Familienfreundliche Unternehmen als Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter. Die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP haben als ursachengerechte Strategie zur Verminderung der Entgeltungleichheit von Frauen und Männern Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorgeschlagen.
Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Mali sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012) und 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Wir stimmten der Entsendung von bis zu 180 Bundeswehrangehörigen zur EU-geführten Ausbildungsmission für die malischen Streitkräfte zu.
Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Internationalen Unterstützungsmission in Mali unter afrikanischer Führung (AFISMA) auf Grundlage der Resolution 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Im Rahmen der internationalen Unterstützungsmission für die malischen Streitkräfte stimmten wir auch einer Beteiligung der Bundeswehr im Logistikbereich zu.
Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes. Die LINKE muss ihren Vertreter im Parlamentarischen Kontrollgremium nach dem Austritt ihres Abgeordneten Wolfgang Neskovic ersetzen und schlug dem Plenum zur Wahl den Abgeordneten Steffen Bockhahn vor.
Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II. Wir beschlossen die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II in zweiter und dritter Lesung. Das Gesetz beschleunigt das Verfahren, was angesichts des schlechten Zustands des Bergwerks geboten ist. Geregelt werden auch Kriterien zum Abbruch der Rückholung, wenn Grundsätze des Strahlenschutzes nicht eingehalten werden können oder die bergtechnische Sicherheit nicht gewährleistet ist.
Im maroden Atommülllager Asse lie¬gen rund 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen. Weil das Grubengebäude instabil ist und Wasser in die Kammern zu dringen droht, soll die Schachtanlage in Nie¬dersachsen so bald wie möglich geschlossen werden. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag fraktions¬übergreifend ein Gesetz, wonach die Abfälle, die zwischen 1967 und 1978 in der Asse eingelagert worden waren, beschleunigt zurückgeholt werden sollen. Die Sicherheit der Bergleute und der Bevölkerung vor Ort wird je¬derzeit gewährleistet.
Mit dem Gesetz wird die Rückholung der Abfälle aus dem ehemaligen Salzbergwerk im Landkreis Wolfen¬büttel zur Vorzugsoption gegenüber anderen Optionen wie Verfüllung und Umlagerung. Das Gesetz sieht dafür Verfahrensregeln und bürokratische Erleichterungen vor. Unter anderem soll für die Rückholung kein Planfest¬stellungsverfahren nötig sein. Im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben sollen Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften möglich sein, soweit der Strahlenschutz generell gewährleistet ist. Für mögliche Störfälle wird Vorsorge getroffen, so dass Men¬schen und Umwelt keinerlei schädlicher Strahlung ausgesetzt werden.
Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften. Neben verwaltungstechnischen Notwendigkeiten ist ein Schwerpunkt dieses Gesetzes die Einführung einer Sonderregelung für Elektrofahrzeuge im Rahmen der sogenannten Dienstwagenbesteuerung, mit der wir Elektromobilität stärker fördern. Hierfür schafften wir in zweiter und dritter Lesung die Grundlage.
Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Antibiotika in der Tierhaltung). Die in zweiter und dritter Lesung verabschiedete Novelle dient der Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung. Eingeführt wird etwa die einzelbetriebliche Erfassung der Therapiehäufigkeit mit Antibiotika über eine Datenbank. Der daraus ermittelte durchschnittliche Therapieindex wird Überschreitungen erkennen lassen und so zur Reduzierung des Einsatzes insgesamt beitragen. Umwidmungen von Antibiotika, die für die Humanmedizin wichtig sind, werden eingeschränkt.
Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz – TierGesG). Wir beschlossen in zweiter und dritter Lesung eine Neustrukturierung des Tierseuchenrechts, wodurch eine bessere EU-weite Abstimmung in der Tierseuchenbekämpfung erreicht wird. Angesichts des stetig zunehmenden inner- und außergemeinschaftlichen Handels mit Tieren und Tierprodukten ist dies ein sinnvoller und notwendiger Schritt.
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften. Die umfassend überarbeitete Ausbildungsordnung steht in zweiter und dritter Lesung zur Abstimmung an. Es handelt sich um eine grundlegende Reform: So wird die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre angehoben. Der Ausbildungsgang soll den Auszubildenden darüber hinaus bei der Abschätzung kritischer Einsatzsituationen und der Entscheidung unterstützen, in welchen Situationen ein Eingreifen auf der Grundlage der sog. Notfallkompetenz gerechtfertigt ist. Die Gesamtverantwortung für die Organisation und Koordination des Unterrichts wird den Schulen übertragen. Auszubildende erhalten zukünftig erstmalig eine Ausbildungsvergütung.
Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes. Nachdem die gesetzliche Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes mit Datum vom 30. Juni 2011 ausgesetzt wurde, fehlt eine einheitliche Rechtsgrundlage für den freiwilligen Dienst in den Streitkräften. Wir haben daher in zweiter und dritter Lesung die bisher im Wehrpflichtgesetz enthaltenen Regelungen zum freiwilligen Wehrdienst inhaltsgleich in das Soldatengesetz übernommen und schafften so ein einheitliches Dienstrecht für unsere Soldaten.
Gesetz zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren. Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschlossen haben, führt bisher über verschiedene Fachgesetze verteilte Sonderregelungen zur Verfahrensbeschleunigung im Sinne der Rechtsvereinheitlichung zusammen. Daneben wird unter andere das neue Instrument der „frühen Öffentlichkeitsbeteiligung“ eingeführt. Es soll dazu beitragen, Großvorhaben besser vorzubereiten und Konflikte frühzeitig zu bereinigen oder zu vermeiden. Das Instrument greift bereits vor dem eigentlichen Verwaltungsvorhaben und steht einem möglichst großen Personenkreis offen, um einen Dialog zu ermöglichen. Mit den geplanten Regelungen sollen Großvorhaben zugleich zügiger und mit größerer Akzeptanz der Bevölkerung umgesetzt werden können. Das Gesetz erlaubt den Vorhabenträgern die Entscheidung für eine frühzeitige Einholung der Bürgermeinung ohne sie dazu zu verpflichten.
Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes. Wir legten ein Gesetz zur Entscheidung in zweiter und dritter Lesung vor, das das bisher nicht einheitliche Gebührenrecht des Bundes in einer umfassenden Strukturreform bereinigt, vereinheitlicht und modernisiert. Schwerpunkte der Reform sind die Zusammenfassung der allgemeinen Regelungen im neuen Bundesgebührengesetz sowie eine Gebührenbemessung am Kostendeckungsprinzip. So wird die Gebührenkalkulation auf eine sichere Grundlage gestellt. Der Bund regelt schließlich nur solche Aspekte, bei denen ein Bedürfnis für eine bundeseinheitliche Handhabe besteht – alle anderen öffentlichen Leistungen der Länder sind durch Landesrecht zu regeln.
Drittes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften. Das in zweiter und dritter Lesung verabschiedete Gesetz regelt in Umsetzung des Dioxin-Aktionsplans des BMELV eine Versicherungspflicht für Futtermittelunternehmen. Vorgesehen ist, dass sich von verunreinigten Futtermitteln geschädigten Kunden direkt an die Haftpflichtversicherer der Futtermittelhersteller wenden können. Weiterhin sieht das Gesetz Verpflichtungen zur Zusammenarbeit von und zum Informationsaustausch zwischen Bundes- und Länderbehörden im Fall von Lebensmittelkrisen vor.
Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz). In zweiter und dritter Lesung entschieden wir über die Vereinfachung und Beschleunigung der Beantragung von Unterhaltsleistungen. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Gleichzeitig wird die Regelung eingeführt, dass die zuständige Stelle dem alleinerziehenden Elternteil relevante Informationen über den Unterhaltsschuldner zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche weitergeben muss.
Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften. Wir regelten in zweiter und dritter Lesung die Umstände, unter denen ein Jagdrevierinhaber einen Antrag zur Herausnahme seines Grundstückes aus der revierübergreifenden Bejagung stellen kann. Eine genaue Darlegung seiner ethischen Skrupel ist dazu unumgänglich. Wir stellen so sicher, dass die Bejagung als elementarer Bestandteil der Hege und damit des Natur- und Artenschutzes in der Regel weiterhin revierübergreifend erfolgen kann.
Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (hier: Änderung der Geheimschutzordnung). Durch eine Änderung der Geschäftsordnung stellten wir in Reaktion auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sicher, dass die parlamentarische Arbeit und die berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Bundes abgewogen werden. Bei der Beantwortung von Anfragen wird die Bundesregierung künftig die Gründe für die Geheimhaltung von Informationen darlegen. Verschlusssachen werden weiterhin bei entsprechender Berechtigung in der Geheimregistratur eingesehen werden können. Verschlusssachen können davon abweichend von Mitgliedern von Untersuchungsausschüssen sowie von regelmäßig geheim tagenden Gremien zur Einsichtnahme in den Büroräumen ausgegeben werden, sofern diese mit VS-Verwahrgelassen ausgestattet sind.
Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren. Der in erster Lesung vorgelegte Entwurf sieht eine Regelung zur Sicherstellung einer rechtzeitigen Zuleitung relevanter Texte an den Verbraucher durch das Notariat beim Immobilienerwerb vor.
Gesetz zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes. Wir legten einen Entwurf zu einer wirkungsgleichen Übertragung der bestehenden Regelungen für Tarifbeschäftigte auf den Beamtenbereich in erster Lesung vor.
Siebentes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes. Gegenstand der in erster Lesung vorgelegten Novelle mit der ausnahmeweise begrenzten Laufzeit von zweieinhalb Jahren ist insbesondere die Förderung der Barrierefreiheit von Filmen und Kinosälen. Weiterhin aufgegriffen sind Anstrengungen zur Digitalisierung des filmischen Erbes sowie eine stärkere Förderung des Kinderfilms, der nach Originalstoffen gedreht wird.

Daten und Fakten

Anzahl der Wohngeld-Haushalte sinkt um 10%. Rund 770.000 Haushalte in Deutschland bezogen am Jahresende 2011 Wohngeld. Das waren 1,9% der privaten Haushalte. Im Jahr 2010 bezogen noch 2,1% der Haushalte Wohngeld. Dabei wurde das Wohngeld nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes in den neuen Ländern (ohne Berlin) 2011 fast doppelt so häufig in Anspruch genommen wie im früheren Bundesgebiet. 1,3% aller ostdeutschen und 1,7% aller westdeutschen Privathaushalte bezogen am Jahresende 2011 diesen öffentlichen Zuschuss. Die Zahlen über die Wohngeldbezüge im Jahr 2011 zeigen zudem, dass Einpersonenhaushalte am häufigsten Wohngeld empfingen: 56% aller Empfängerhaushalte waren Einpersonenhaushalte, 13% Zweipersonenhaushalte und 8% Dreipersonenhaushalte. 23% der Empfängerhaushalte machten Haushalte mit vier oder mehr Personen aus. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag 2011 bei 114 Euro im Monat.
(Quelle: Statistisches Bundesamt)

Sozialer Aufstieg durch Arbeit und Bildung vermeidet Armut. Im März wird das Kabinett den 4. Armuts- und Reichtumsbericht beschließen. Die zur Vorbereitung herangezogenen Daten zeigen schon jetzt: Deutschland ist bei der Armutsbekämpfung gut vorangekommen. Der größte Erfolg im Kampf gegen die Armut entsteht dadurch, dass Ar¬beits¬plätze geschaffen werden, auf die Arbeitslose vermittelt werden: Die Arbeits¬losigkeit konnte auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung gesenkt werden. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen hat seit 2007 um über 40% abge¬nommen (von 1,73 Millionen auf 1,03 Millionen in 2011). Chancen für Erwachsene auf Arbeit zu schaffen, heißt zugleich Chancen für die Kinder auf Bildung und sozialen Aufstieg zu schaffen: Dies lässt sich daran ermessen, dass die Zahl der bedürftigen Kinder unter 15 Jahren, die Unter¬stützung durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende benötigen, rückläufig ist: 2001 waren es 236.000 Kin¬der weniger als im Jahr 2007. Bildung ist der Schlüssel für Beschäftigung und existenzsichernde Löhne: Auch hier gibt es Fortschritte: So stieg der Anteil von Schülern mit Haupt¬schulabschluss von 92,3% (2007) auf 93,5% (2010). Die Arbeitslosigkeit Jugendlicher hat sich halbiert. Deutschland hat dank des dualen Ausbildungs¬systems die niedrigste Jugendarbeitslosenquote in der Europäischen Union. Im August 2012 betrug sie hierzulande rund 6,1%, während sie in einigen europäischen Ländern um 50% beträgt. Außerdem positiv: Die materielle Absicherung im Alter zeigt eine stabile Ent¬wicklung: Seit 2007 haben deutlich über 97% der über 65-jährigen existenz¬sichernde Alterseinkünfte. Die Ungleichheit der Einkommen nimmt seit dem Jahr 2005 ab. Die aktuellen Tariflohnsteigerungen setzen diesen Trend fort. (Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Statistisches Bundesamt, Statistisches Amt der Europäischen Union, Bertelsmann-Stiftung, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung)

Deutlich mehr Bildungsaufsteiger als -absteiger in Deutschland. Deutschland zählt deutlich mehr Bildungsaufsteiger als Bildungsabsteiger, wie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt. Die Studie basiert auf den Daten des Nationalen Bildungspanels (National Educational Panel Study/NEPS), die Studie fokussiert sich dabei aber auf die 35- bis 44-Jährigen, da diese die jüngste Gruppe bilden, in der die meisten den Bildungsweg abgeschlossen haben. Rund ein Drittel der Befragten dieser Altersklasse besitzt laut der IW-Studie einen höheren Bildungsabschluss als ihr Vater, während knapp ein Fünftel einen niedrigeren Bildungsabschluss besitzt. Vergleicht man den Abschluss der Befragten mit dem ihrer Mütter, so sind vier von zehn der 35- bis 44-Jährigen Bildungsaufsteiger und nur jeder elfte ein Absteiger. Weiterhin sehen die IW-Forscher Aufwärtsmobilität durch die Tatsache erwiesen, dass der Anteil der Gymnasiasten, deren Vater über keinen beruflichen Abschluss verfügt, allein zwischen 2000 und 2009 von 17% auf 22% gestiegen ist. Vor allem das soziale Umfeld ist für den Bildungsaufstieg junger Menschen wichtig. Laut IW spielt das Einkommen der Eltern eine nur geringe Rolle, bedeutender ist vielmehr, wie das Einkommen erzielt wird: Kinder von Sozialhilfeempfängern gehen seltener auf ein Gymnasium als Kinder von Erwerbstätigen, auch wenn diese nur ein geringes Einkommen haben. (Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW))

Privathaushalte kommen besser mit Einkommen zurecht. Den privaten Haushalten fällt es nach eigener Auskunft heute wesentlich leichter, mit ihrem monatlichen Einkommen zurechtzukommen, als dies noch 2005 der Fall war. Während 2005 noch 51,7% der Haushalte angaben, schlecht mit den Einkommen aller Haushaltsmitglieder zurechtzukommen, ist dieser Anteil im Jahr 2010 auf 22,9% abgesunken. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2007und 2012)

Gemeinsam für den Artenschutz. Das Ausmaß der Wilderei hat in den letzten Jahren in erschreckender Weise zugenommenen. Insbesondere Elefanten und Nashörner werden rücksichtslos gejagt. In einem Fachgespräch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erörterten wir mit Diplomaten und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, wie man Wilderei wirksam bekämpfen kann. Allein im Jahre 2012 wurden 30.000 Elefanten abgeschlachtet, also etwa fünf Prozent des gesamten Bestandes. Ähnliche Zahlen gibt es für die illegale Jagd von Nashörnern. Das illegale Geschäft mit Elfenbein und dem Horn von Nashörnern hat inzwischen ein jährliches Volumen von sechs bis sieben Milliarden Euro. Dieses Geschäft hat Wildererbanden und die internationale organisierte Kriminalität zusammengebracht. Angetrieben wird dies von der starken Nachfrage nach Horn und Elfenbein in Asien. Wilderern kann nur dann das Handwerk gelegt werden, wenn die Nachfrage in den Zielländern eingedämmt und die Nationalparks in den Herkunftsländern effektiver geschützt würden. Für eine konsequente Bekämpfung der internationalen Kriminalität muss insbesondere der Zoll sorgen. Der deutsche Zoll überwacht nicht nur die Importe ins Inland, sondern berät auch die Herkunftsländer und hilft dort mit Spürhunden aus. Bei der bevorstehenden Artenschutzkonferenz CITES in Bangkok wird sich Deutschland für eine Stärkung dieser Maßnahmen einsetzen.

Frankreich wichtigster Handelspartner. Im vergangenen Jahr tauschten Deutschland und Frankreich Waren im Wert von 169,2 Milliarden Euro aus. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, war das Nachbarland Frankreich damit wie in den vergangenen rund 40 Jahren auch 2012 wieder Deutschlands wichtigster Handelspartner. Auf den Rängen zwei und drei folgten die Niederlande mit einem Warenverkehr in Höhe von 157,6 Milliarden Euro und die Volksrepublik China mit einem Außenhandelsumsatz von 143,9 Milliarden Euro. Frankreich war im Jahr 2012 wichtigstes Abnehmerland deutscher Waren. Von Deutschland wurden Güter im Wert von 104,5 Milliarden Euro an das Nachbarland ausgeführt. Auf Platz zwei der wichtigsten deutschen Exportländer lagen die Vereinigten Staaten (86,8 Milliarden Euro), auf Platz drei folgte Großbritannien (72,2 Milliarden Euro). Nach Deutschland importiert wurden 2012 die meisten Waren aus den Niederlanden (86,6 Milliarden Euro). Auf Rang zwei der wichtigsten deutschen Lieferländer lag die Volksrepublik China (77,3 Milliarden Euro), gefolgt von Frankreich (64,8 Milliarden Euro). Den höchsten Ausfuhrüberschuss gab es im Jahr 2012 im Warenhandel mit Frankreich (39,7 Milliarden Euro). Auch in die Vereinigten Staaten (Saldo von plus 36,3 Milliarden Euro) und nach Großbritannien (plus 28,6 Milliarden Euro) exportierte Deutschland mehr Waren als es aus diesen Ländern importierte. Fleischproduktion nimmt ab. Die Fleischproduktion in Deutschland war im vergangenen Jahr erstmals seit 1997 rückläufig: 2012 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 8,0 Millionen Tonnen Fleisch erzeugt, das waren 1,9 Prozent weniger als im Jahr 2011 (minus 159.500 Tonnen). Im Jahr 1997hatte die erzeugte Schlachtmenge 4,9 Millionen Tonnen betragen. Bis zum Jahr 2011 war sie um fast 67 Prozent auf rund 8,2 Millionen Tonnen gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilte, ging die verminderte Produktion 2012 vor allem auf die rückläufige Schweinefleischproduktion zurück. An der Fleischerzeugung hatte Schweinefleisch mit 67,8 Prozent den höchsten Anteil, gefolgt von Geflügel (17,7 Prozent) und Rindfleisch (14,1 Prozent). Der Anteil an Schaf-, Ziegen- und Pferdefleisch betrug zusammen nur 0,3 Prozent.
130301 Bundestag-Aktuell 04-13

1.3.2013: Personalwohnungen auf Borkum werden nicht verkauft

BORKUM. Nun ist es amtlich. Die Entscheidung ist gefallen: die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) wird keine ihrer 79 Personalwohnungen auf Borkum verkaufen. „Ende gut, alles gut. Unsere gemeinsame Überzeugungsarbeit hat sich wirklich gelohnt“, teilte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann jetzt mit. Sie hatte sich gemeinsam mit der Stadt Borkum in den vergangenen zwölf Monaten bei der DRV Bund als Eigentümerin der Wohnungen für den Erhalt der Wohnungen auf Borkum eingesetzt.
Gestern erhielt die Christdemokratin die offizielle Nachricht von dem Mitglied des Direktoriums der DRV Bund Dr. Axel Reimann: der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat entschieden, alle Personalwohneinheiten im Verwaltungsvermögen zu belassen. „Damit konnte für sämtliche 79 Wohneinheiten der DRV Bund am Standort Borkum eine einheitliche, die besondere Inselsituation berücksichtigende Regelung getroffen werden“, heißt es in dem Schreiben an Gitta Connemann.
Erleichtert über die positive Entscheidung zeigte sich auch Bürgermeister Georg Lübben: „Das ist eine tolle Nachricht für den Erhalt der Klinik und die Insel Borkum insgesamt. Denn die Klinik ist nicht nur ein großer Arbeitgeber, sondern auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Ich bedanke mich herzlich für den tatkräftigen Einsatz von Frau Connemann. Und freue mich, dass unsere gemeinsame Initiative, die auch Dr. Monika Harms miteinschließt, Erfolg hat.“
In den letzten Monaten hatten Pläne der DRV Bund für einen Verkauf der Personalwohnungen für große Sorgen auf der Nordseeinsel gesorgt. Auslöser dafür war der Bundesrechnungshof. Dieser hatte die DRV Bund beauftragt, sich von ihrem Wohnungseigentum in ganz Deutschland zu trennen, darunter auch von den 79 Wohneinheiten auf Borkum. Die Klinik Borkum-Riff ist eine von 27 Einrichtungen in Deutschland und mit mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine der größten Arbeitgeberinnen auf Borkum. Der Bundesrechnungshof hatte in Frage gestellt, dass Personalwohnungen bei der Borkumer Klinik benötigt würden.
Gitta Connemann hatte nach Bekanntwerden der Pläne den Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund Dr. Herbert Rische sowie das zuständige Mitglied des Direktoriums Dr. Axel Reimann nach Borkum eingeladen. Bei dem Spitzentreffen mit der Klinikleitung, dem Personalrat, der Stadt Borkum und der örtlichen CDU unter Leitung von Dr. Monika Harms im Februar letzten Jahres konnten diese sich ein eigenes Bild vor Ort machen. Die Vertreter der DRV Bund wurden von ihren Gesprächspartnern darauf hingewiesen, dass die Situation auf dem Festland mit der auf der Insel nicht zu vergleichen sei. Auf Borkum seien kaum noch Mietwohnungen zu bezahlbaren Preisen zu bekommen.
„Für eine Klinik im Ruhrgebiet gelten ganz andere Voraussetzungen als auf einer Insel. Wenn irgendwo auf Borkum eine Wohnung zur Verfügung steht, wird sie zum Ferienquartier umgewandelt. Damit wird eine deutlich bessere Rendite erzielt“, sagte Gitta Connemann. Besonders beim Anwerben von Fachpersonal für die Klinik sei es von großer Bedeutung, dass weiterhin akzeptabler und bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist. Dies zeige auch die Lage auf den benachbarten Nordseeinseln. Dort sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezwungen, mangels Mietwohnungen täglich zwischen Festland und Insel zu pendeln.
Derzeit unterhält die Deutsche Rentenversicherung Bund 79 Wohneinheiten auf Borkum. Dazu zählen unter anderem 22 Wohnungen, 46 Apartments, zehn Reihenhäuser sowie ein Einfamilienhaus. Diese Wohnungen werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DRV Bund eigenbelegt. „Die Zukunft der Klinik steht und fällt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Es ist deshalb gut, Personalwohnungen nicht als Kostenfaktor sondern als Investition in die Zukunft zu betrachten“, betonte Connemann.

Im Gespräch (v.l.): der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dr. Herbert Rische, die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann sowie das Mitglied des Direktoriums der DRV Bund, Dr. Axel Reimann.    Fotonachweis: „Heike Stingl – Borkum Aktuell“
Im Gespräch (v.l.): der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dr. Herbert Rische, die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann sowie das Mitglied des Direktoriums der DRV Bund, Dr. Axel Reimann.
Fotonachweis: „Heike Stingl – Borkum Aktuell“

28.2.2013: Sanitäter aus Leer begleiten Bundeswehreinsatz in Mali

BERLIN. Heute hat der Bundestag zwei Bundeswehr-Mandate beschlossen. Neben der Zustimmung für den bereits laufenden Lufttransport mit deutschen Transall-Maschinen wurde die Bundeswehr mandatiert, mit bewaffneten Soldatinnen und Soldaten an der EU Trainingsmission Mali (EUTM Mali) teil zu nehmen. Damit soll der Aufbau politisch kontrollierter malischer Streitkräfte unterstützt werden. Die Personalobergrenze für beide Mandate liegt bei 330 Personen, die Einsatzdauer ist bis Februar 2014 befristet.
„Es ist auch vorgesehen, Sanitätspersonal in das Einsatzgebiet zu entsenden,“, informierte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann nach der Entscheidung. „Die meisten Sanitäterinnen und Sanitäter werden aus Leer kommen.“ Bei Auslandseinsätzen hätten Soldatinnen und Soldaten Anspruch auf die bestmögliche Anspruch medizinische Versorgung. Diese werden durch das Kommando Schnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst „Ostfriesland“ garantiert.
Der Sanitätsdienst der Bundeswehr wird in Mali zusammen mit Sanitätern aus Österreich und Ungarn die EU Ausbildungsmission in Mali begleiten. „Dazu wird ein Luftlanderettungszentrum nach Koulikoro verlegt werden. 40 deutsche und 9 multinationale Sanitäter werden dort für die notfallmedizinische, chirurgische und fachärztliche Versorgung in dem westafrikanischen Land verantwortlich sein.
Der größte Teil des deutschen Sanitätsdienstes wird aus dem Kommando SES Ostfriesland in Leer stammen. „Deshalb wird auch die Einsatzvorbereitung in Leer stattfinden. Mein wichtigster Wunsch für die Soldatinnen und Soldaten: kommen Sie gesund zurück.“

27.2.2013: Zukünftig besseres Instrument im Kampf gegen Überfischung

OSTFRIESLAND. Es waren zähe Verhandlungen. Aber die EU-Fischereiminister haben sich nun in der Nacht auf ein „Rückwurf-Verbot“ geeinigt. Eines der Kernprobleme der europäischen Fischerei sind die hohen Rückwürfe von unbeabsichtigten Beifängen. In manchen Fischereien belaufen sich diese auf über 50 Prozent der Fänge. Damit wird das Problem der Überfischung verschärft. Mit dem „Rückwurf-Verbot“ soll verhindert werden, dass jährlich Tausende Tonnen Beifang zurück ins Meer geworfen werden.
„Diese Verschwendung wertvoller Meeres-Ressourcen ist unverantwortlich. Es ist gut, dass damit europaweit Schluss gemacht wird“, betonte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann nach Bekanntwerden der Entscheidung. Die Christdemokratin hatte für ihre Fraktion im vergangenen Sommer einen Antrag auf den Weg gebracht, der die Bundesregierung auffordert, sich auf EU-Ebene für die Einführung von Rückwurfverboten und Anlandegeboten einzusetzen. Nun soll die Reform zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Es wurde ein genauer Zeitplan für Anlande-Verpflichtungen beschlossen. Damit werden Rückwürfe von unbeabsichtigt gefangenen Fischen schrittweise in allen EU-Mitgliedstaaten faktisch verboten. Gitta Connemann sieht darin auch einen Vorteil für die heimischen Fischbetriebe wie in Ditzum oder Greetsiel. „Die Fischer in Ostfriesland wirtschaften bereits heute bestandserhaltend. Wenn jetzt alle diesem Vorbild folgen müssen, kann der Raubbau auf See beendet werden“.
Insgesamt sei der Kompromiss allerdings weniger ehrgeizig ausgefallen als Deutschland es sich gewünscht habe, räumte die Christdemokratin ein. Dies gelte insbesondere für die beschlossenen Bagatellgrenzen beim Rückwurfverbot. So soll insbesondere Flotten in Ländern wie Spanien mehr Zeit für die Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen zu geben. Auf der anderen Seite sei es Deutschland gelungen, Forderungen anderer Mitgliedstaaten abzuwehren, bestimmte Fischarten vom Rückwurfverbot gänzlich auszunehmen, zusätzliche Beifangquoten und höhere Bagatellgrenzen zu gewähren.

22.2.2013: Arbeitsmarktentwicklung positiv

Liebe Freunde,

Arbeit ist der Schlüssel zu einem gesicherten Leben. Wer keine Arbeit hat, dem gehen Perspektiven verloren. Auch die Gemeinschaft verliert mit jedem Arbeitslosen. Von Anfang an war es daher Ziel der christlich-liberalen Koalition, den Arbeitsmarkt weiter zu stabilisieren und die Arbeitslosigkeit abzubauen. Rot-Grün hat einst rund fünf Millionen Arbeitslose hinterlassen. Heute ist Deutschland nicht nur die wettbewerbsfähigste Volkswirtschaft Europas, es ist auch das einzige Land in der Europäischen Union, das heute deutlich weniger Arbeitslose hat als vor dem Krisenjahr 2009.

Im Jahresschnitt 2012 waren weniger als drei Millionen Menschen arbeitslos. Das ist immer noch zu viel. Aber es ist im Ergebnis viel besser als das, was einst Rot und Grün bewerkstelligt haben. Erfreulich ist, dass auch in diesem Jahr neue Arbeitsplätze entstehen werden. Der Industrie- und Handelskammertag rechnete jüngst mit der Schaffung von 150.000 neuen Stellen. Allein in den Bereichen Gesundheit, Gastgewerbe und Tourismus sollen der Prognose zufolge 65.000 neue Jobs entstehen. IT-Unternehmen, Versicherungen und Beratungen wollten 55.000 zusätzliche Mitarbeiter beschäftigen.

Das deutsche Jobwunder, wie es im Ausland gesehen wird, bleibt damit weiter bestehen. Vor allem sollten wir stolz darauf sein, dass unsere Jugendarbeitslosigkeit so niedrig ist. In Europa hören wir von Raten zwischen 20 bis 50 Prozent.

Wir müssen dafür sorgen, dass Deutschland auch in den nächsten Jahren auf diesem Weg bleibt. Das ist eine Herausforderung. Der rot-grüne Koalitionsvertrag in Niedersachsen ist ein weiterer Beweis dafür, dass SPD und Grüne genau diesen Pfad verlassen wollen. Das Motto von Rot-Grün ist: Steuern hoch, mehr Bürokratie und weniger Leistungsgerechtigkeit. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Plan der neuen Landesregierung, das Sitzenbleiben abzuschaffen. Ich glaube nicht, dass dies dem einzelnen Schüler oder gar der Gemeinschaft nutzt. Denn der Einzelne und auch die Gesellschaft werden nur dann erfolgreich sein, wenn sie wissen, dass man sich auch anstrengen muss.

Es grüßt Sie herzlich
Ihre
Gitta Connemann

Berlin, den 22. Februar 2013

Kurzberichte aus dem Plenum

Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission European Training Mission Mali (EUTM MLI) auf Grundlage des Ersuchens der Regierung Mali sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071(2012) und 2085(2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der In¬ternationalen Unterstützungsmission in Mali unter afrikanischer Führung (AFISMA) auf Grundlage der Resolution 2085(2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Mit den Anträgen reagierte die Bundesregierung auf die verschärfte humanitäre Situation in Mali, die in Folge der im Januar 2012 aus¬gebrochenen Kämpfe zwischen Regierungseinheiten und Tuareg-Rebellen entstanden ist. Aus den betroffenen Gebieten sind bereits 350.000 Menschen geflohen. Die afrikanischen Nachbarn, UNO und die EU sind sich einig, die gefährdete Sicherheit Westafrikas zu wahren. Als Beitrag zur Stabilisierung und Sicherung des Landes beteiligt sich die Bundeswehr mit bis zu 150 Sol¬daten am Lufttransport und an der Luftbetankung. Dies geschieht im Rahmen der am 20. Dezember 2012 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen be¬schlossenen internationale Unterstützungsmission. Weiterhin wird die mili¬tärische Ausbildungsmission EUTM mit bis zu 180 Soldaten unterstützt. Ihr Einsatzgebiet wird die Planung und fachliche Aufsicht der Missionen sowie die Ausbildung der malischen Streitkräfte sein.
Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, zu den Ergebnissen des Europäischen Rates am 7./8. Februar 2013 in Brüssel. Unsere Bundeskanzlerin erläuterte die Vorschläge zum Haushaltsrahmen der Europäischen Union für die kommenden sieben Jahre und die sich darin widerspiegelnden Schwerpunktsetzungen.

Verbraucherpolitischer Bericht 2012. Die große öffentliche Unruhe, die durch die Entdeckung von nicht deklariertem Pferdefleisch in Fertiggerichten hervorgerufen wurde, belegt die Entrüstung, mit der die Menschen in Deutschland auf Gesetzesverstöße im Verbraucherrecht reagieren. Der Bericht der Bundesregierung zeigte auf, wie mit konkreten gesetzgeberischen Maßnahmen zum Schutz des mündigen Bürgers als Verbraucher beigetragen werden konnte. Diese gesetzgeberische Arbeit stellt die Grundlage für einen wirkungsvollen Verbraucherschutz dar.

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds. Das AIFM-Umsetzungsgesetz ging in die erste Lesung. Es werden Aufsicht und Regulierung für alternative Investmentfonds, z. B. Hedge Fonds, Immobilienfonds und Private Equity Fonds, sowie ihre Manager, fortentwickelt und an geänderte EU-Vorgaben angepasst. Beispielsweise benötigen die Manager solcher Fonds künftig eine Zulassung und un-terliegen der laufenden Aufsicht. So wird der graue Kapitalmarkt weiter verengt. Manager von Hedgefonds und PrivateEquity-Fonds sollen künftig einer Zu¬lassungspflicht unterliegen und fortlaufend beaufsichtigt werden. Das sieht ein Gesetz vor, das der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat. Dem Gesetz zufolge müssen diese Manager über besondere Sachkenntnis und Erfahrungen verfügen sowie nachweislich zuverlässig sein. Daneben werden ihnen umfangreiche Berichtspflichten gegenüber der Fi¬nanzaufsicht auferlegt.

Zur Verbesserung des Anlegerschutzes werden zusätzliche Anforderungen an Investmentfonds gestellt, die sich speziell an Kleinanleger richten. Für geschlossene Fonds sind ebenfalls Anlagebeschränkungen vor gesehen. So wird auch von geschlossenen Fonds grundsätzlich gefordert, dass sie zur Begrenzung des Risikos in mehrere Vermögensanlagen investieren. Auch soll der Hedgefonds-Vertrieb an Kleinanleger verboten werden, um diese besser vor Risiken zu schützen. Als Reaktion auf die Erfahrungen mit offenen Immobilienfonds, bei denen es in der Vergangenheit vermehrt zu Schließungen und Abwicklungen gekommen ist, enthält das Gesetz Regelungen zur Stabilisierung dieses Fondstyps. Danach sollen auch Kleinanleger ihre Anteile höchstens einmal pro Jahr zurückgeben können. Für Kleinanleger, die bereits Anteile halten, sollen dafür die bisher geltenden Rückgabemöglichkeiten weiter bestehen. Das heißt, sie können auch weiterhin ihre Anteile zurückgeben, wenn die Summe der Rückgaben 30.000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt. Mit dem Gesetz wird eine entsprechende europäische Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und ein neues Kapitalanlagegesetzbuch ge¬schaffen. Es unterwirft sämtliche Arten von Investmentfonds und ihre Verwalter einer Finanzaufsicht. Das Gesetz ist ein weiterer Baustein zur Regulierung der Finanzmärkte.

Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Wir legten einen gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, FDP und Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes zur zweiten und dritten Lesung vor. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) war eine Änderung des Bundeswahlgesetzes notwendig geworden, um dauerhaft das sog. negative Stimmgewicht vermeiden zu können. Wir halten dazu am bewährten System der personalisierten Verhältniswahl fest, führen dazu aber ein Verfahren ein, das für Überhangmandate einen Ausgleich vorsieht. Alle Direktmandate sind künftig durch Zweitstimmen unterlegt, so dass im Ergebnis keine Überhangmandate mehr anfallen. Damit kann künftig auch auf eine gesonderte Regelung zum Ausscheiden bei Überhangkonstellationen verzichtet werden.
Mit einer Reform des Wahlrechts hat der Deutsche Bundestag bisweilen auftretende verzerrende Effekte be¬seitigt. Am Donnerstag verabschiedete das Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf, der gemeinsam von den Fraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht worden war. Mit der No¬velle reagiert der Bundestag auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und nimmt Änderungen bei der Sitzverteilung im Bundestag vor.

Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil vom vergangenen Jahr ver¬langt, den Effekt des „negativen Stimmgewichts“ zu vermeiden. Danach kann ein Zuwachs an Zweitstimmen unter bestimmten Umständen zu einem Verlust an Mandaten bei derselben Partei führen. Ferner wiesen die Richter darauf hin, dass Überhangmandate ab einer bestimmten Größenordnung zu erheblichen Pro¬porzstörungen führen können. Zur Vermeidung des negativen Stimmgewichts werden die 598 Sitze im Deutschen Bundestag nach der Neuregelung zuerst auf die Bundesländer verteilt. Die Größe dieser „Ländersitzkontingente“ bemisst sich nach dem Anteil eines Bundeslandes an der gesamtdeutschen Wohnbevöl¬kerung. Anschließend werden diese Sitzkontingente nach Zweitstimmen¬anteil an die Parteien im jeweiligen Land verteilt. Auch nach dem neuen Wahlrecht können Parteien Überhangmandate erzielen. Allerdings werden Über-hangmandate künftig im weiteren Verlauf der Sitzverteilung durch zusätzliche Mandate an die anderen Parteien voll ausgeglichen. Ziel des Ausgleiches ist es, dass am Ende der ursprüngliche Proporz nach Zweitstimmen wieder hergestellt ist. Damit ist sichergestellt, dass die Bundestagswahl auch bei einer steigenden Anzahl von Überhangmandaten ihren Charakter als Verhältniswahl behält.

Nationaler Bildungsbericht 2012 – Bildung in Deutschland und Stellungnahme der Bundesregierung. Wir weisen am Beispiel der kulturellen Bildung nach, dass sich die Politik der christlich-liberalen Koalition an den Bedürfnissen der Menschen in Deutschland orientiert und gerade im Bereich der Bildungs- und Forschungspolitik hervorragende Ergebnisse aufzuweisen hat.
Mehr Berücksichtigung von Qualität bei der Vergabe von Dienstleistungen. Mit unserem Koalitionsantrag unterstützen wir die Bundesregierung darin, das Vergaberecht für die Beschaffung insbesondere sozialer Dienstleistungen sachgerechter auszugestalten. Bieterbezogene Kriterien sollen in die Zuschlagsentscheidung einfließen können, so zum Beispiel Qualifi¬kation und Fachkenntnisse der Ausführungskräfte. Die Bundesregierung soll sich auch auf europäischer Ebene für eine gleichlautende Regelung bei der anstehenden Reform der Vergaberichtlinien einsetzen.
Innovation stärken und Lust auf Technik wecken. Wir stellen fest, dass es uns in Deutschland mittlerweile oft an der Offenheit und einer positiven Grundeinstellung für technische Innovationen mangelt, die zuweilen vorschnell und ohne abwägende Diskussion abgelehnt werden. Dabei ist die Aufgeschlossenheit für neue Technologien eine wichtige Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes. Wir wollen daher noch stärker als bisher dafür sorgen, dass neben den Risiken auch die Chancen des technologischen Wandels betrachtet werden. Bei diesem Dialog mit den Bürgern sind Politik, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und viele Andere gleichermaßen gefragt.

Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege. Wir legten einen Gesetzesentwurf vor, der mehr Menschen für eine Ausbildung zur Fachkraft in der Altenpflege gewinnen soll. Auf der einen Seite verbessern wir die Möglichkeiten zur Ausbildungsverkürzung bei entsprechenden Vorkenntnissen, die durch berufliche Weiterbildungen bestehen. Daneben führen wir die dreijährige Vollfinanzierung von nicht verkürzbaren Weiterbildungen befristet wieder ein. Die entstehenden Kosten sind überschaubar und eine gute Investition in die Behebung des Fachkräftemangels in der Altenpflege. Aufgrund der Dringlichkeit kommt es in dieser Woche auch zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzes, mit dem wir in der gemeinsam mit den Ländern und Wohlfahrtsverbänden erarbeiteten „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ dazu beitragen, dem Fachkräftemangel in der Altenpflege zu begegnen.
Die Altenpflege gehört zu den Berufs¬zweigen mit dem größten Mangel an Fachkräften: Derzeit bewerben sich auf 100 offene Stellen nur noch 35 Altenpflegerinnen und Altenpfleger. Fachkräfte werden dringend gebraucht. Am Donnerstag verabschiedete der Bundestag daher mit den Stimmen aller Fraktionen ein Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege.
Mit dem Gesetz wird die Qualifizierung von Fachkräften auf zweierlei Weise gefördert: Zum einen werden im Rahmen von beruflichen Weiterbildungen die bereits bestehenden Möglichkeiten zur Ausbildungsverkürzung ausgebaut. Wer Vorkenntnisse im Pflegebereich mitbringt, kann die Ausbildung von drei auf zwei Jahre verkürzen. Die hohen Qualitätsanforderungen an die Ausbildung blei¬ben dabei sehr wohl gewahrt. Zum anderen können sich lebens- und berufserfahrene Menschen umschulen lassen. Wenn die Umschulung zwischen Anfang April 2013 und Ende März 2016 beginnt, finanziert die Bundesagentur für Arbeit sie wieder vollständig. Neben den Weiterbil¬dungskosten trägt die Bundesagentur auch das Arbeitslosengeld bezie-hungsweise die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Bereich der Grundsicherung.
Mit dem Gesetz setzt die christlich-li¬berale Koalition zwei Maßnahmen der „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ um. Um deutlich zu machen, dass die Altenpflege ein stark wachsender Dienstleistungssek¬tor mit hervorragenden beruflichen Perspektiven ist, hatten sich rund 30 Partner aus Bund, Ländern und Verbänden zusammengefunden und die Initiative auf den Weg gebracht. Mit ihr sollen die Ausbildungszahlen in der Altenpflege bis zum Jahr 2015 stu-fenweise um mehr als 30 Prozent ge¬steigert werden.

Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation. In zweiter und dritter Lesung setzten wir im Seearbeitsübereinkommens eine Charta der Arbeitnehmerrechte für weltweit 1,2 Millionen Seeleute auf 65.000 Handelsschiffen in deutsches Recht um. Die Charta ist eine Zusammenfassung zahlreicher seearbeitsrechtlicher Einzelübereinkommen und empfehlungen. Sie setzt weltweit verbindliche Min¬deststandards und trägt so zum fairen Welthandel bei.

Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlagenberatungsgesetz). In erster Lesung haben wir einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der honorarbasierten Anlage¬beratung beraten. Damit schaffen wir eine sinnvolle Alternative zur üblichen provisionsbasierten Beratung. Honorar-Anlageberatung soll nur derjenige durch¬führen dürfen, der einen ausreichenden Marktüberblick hat und sich nur durch das Honorar entgelten lässt. Provisionsbasierte Anlageberatung, die nach wie vor von vielen Anlegern nachgefragt wird, wird weiter möglich sein.
Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschrei¬bung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz). Wir modernisierten die Gesetzeslage in zweiter und dritter Lesung, um auf die veränderten Verhältnisse etwa durch die Reform des Personenstandrechts zu reagieren. So wird in zukünftigen Erhebungen nun auch der Bestand eingetragener Lebenspartnerschaften erfasst. Ebenfalls werden Erhebungs- und Hilfsmerkmale konkret festgelegt.

Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Die Erfahrungen bei der Anwendung des „Bildungs- und Teilhabe¬pakets“ zeigen Verwaltungsvereinfachungen und Rechtsänderungen an, die in zweiter und dritter Lesung zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Änderungen bezwecken im Detail eine Verbesserung und Vereinfachung der Inanspruchnahme, der Abrechnung und der Verwaltung von Leistungen.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschafts¬aufgaben und Finanzhilfen. Bund und Länder müssen bis Ende des Jahres prüfen, in welcher Höhe die Zahlungen des Bundes für den Zeitraum 2014 bis Ende 2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder „noch angemessen und erforder¬lich“ sind. Die im Zuge der Beratungen zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags vorgesehene Einigung ist weiterhin nicht erfolgt. Um die Planungssicherheit für anstehende Investitionen zu erhöhen, sollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Leistungen des Bundes für das Jahr 2014 auf Höhe der bisher jährlich geleisteten Beträge fortgeschrieben werden. Hierüber haben wir in erster Lesung beraten.

Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz). Der zur ersten Lesung vorgelegte Gesetzentwurf hat wichtige Maßnahmen aus dem Jahressteuergesetz 2013 aufgegriffen, das vom Bundesrat abgelehnt wurde. Die für Länder, Bürger und Unternehmen unverzichtbaren Bestandteile legen wir erneut vor.
Gesetz zum Wrackbeseitigungseinkommen. Wir berieten in erster Lesung ein Vertragsgesetz, mit dem der Beitritt Deutschlands zum Wrackbeseitigungsübereinkommen ermöglicht wird. Das Übereinkommen regelt erstmals die Beseitigung von Wracks, insbesondere aber die Modalitäten, mit denen der eingetragene Eigentümer zur Übernahme von Kosten verpflichtet werden kann. Die Regelung ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit des internationalen Seeverkehrs und zum Schutz der Meeresumwelt.

Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft weiter erhöhen – Initiative der Bundesregierung verstetigen und ausbauen. Der Beitrag der Kultur- und Kreativwirtschaft zur Bruttowertschöpfung in Deutschland ist bedeutend. Für das Jahr 2011 etwa wird er auf 62,7 Mrd. € veranschlagt. In 244.000 Unternehmen arbeiten knapp eine Million Erwerbstätige. Der Antrag der christlich-liberalen Koalition würdigt diese Bedeutung und benennt Stellen, an denen Kultur- und Kreativwirtschaft besser unterstützt werden kön¬nen. Auch weiterhin werden wir uns in der Initiative „Kultur- und Kreativwirtschaft“ besonders für die Belange dieses Wirtschaftszweiges einsetzen.

Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren. Das in zweiter und dritter Lesung verabschiedete Gesetz soll zu einer Verfahrensbeschleunigung und einer Erhöhung der Wirtschaftlichkeit gerichtlicher Verfahren beitragen. Mit der Bereitstellung der Videokonferenztechnik bzw. der Anordnung ihrer Verwendung durch die Justizverwaltung wird den Verfahrensbeteiligten in geeigneten Fällen die Gelegenheit geboten, an gerichtlichen Verfahren teilnehmen zu können, ohne extra anreisen zu müssen. Vorgesehen sind auch Regelungen zur Vernehmung von Zeugen, Sachver¬ständigen und Angeklagten unter Verzicht auf ihre persönliche Anwesenheit.

Erstes Gesetz zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes. Wir befassten uns in erster Lesung mit einem Entwurf zur Umsetzung europäi¬scher Vorgaben zum Holzhandel in deutsches Recht. Ziel des Gesetzes ist ins¬besondere die Verhinderung der Einfuhr von illegal geschlagenem Holz.

Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkasse, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze. In erster Lesung legten wir eine zusammenfassende und vereinfachende Neu¬regelung der bundesunmittelbaren Unfallkassen vor. Bestimmungen zur Prüfpflicht der Deutschen Rentenversicherung hinsichtlich der Künstler¬sozialabgabe und zur Prüfkompetenz im Bereich der Schwarzarbeit sind Teil des Pakets. Der Entwurf enthält darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung.

Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften. Der Gesetzesentwurf dient dem Abbau bundes¬rechtlicher Hindernisse, die die elektronische Kommunikation mit der Ver¬waltung behindern. In erster Lesung haben wir über technologische Normen beraten, die eine Verfahrenssicherheit in der Kommunikation sicherstellen, so etwa eine qualifizierte elektronische Signatur und Identifizierung. Der Gesetzesentwurf schafft die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Verwaltung das E-Government-Angebot ausbauen kann.
Originäre Kinderfilme aus Deutschland stärker fördern. Wir legten in erster Lesung eine Unionsinitiative zur Stärkung des Kinderfilms in Deutschland vor, die in enger Zusammenarbeit mit der Zielgruppe entstanden ist. Über die Verbesserung der Produktionsförderung schließen wir eine bedeutende Lücke zugunsten einer Verbesserung der Qualität des deutschen Kinderfilms, insbesondere hinsichtlich der Erhöhung des Anteils von ambitionierten Filmen mit Originalstoffen.

Daten und Fakten

Soziale Gerechtigkeit ist vor allem Chancengerechtigkeit. Dies ist das zentrale Ergebnis einer Untersuchung, die das Institut für Demoskopie Allensbach (IfD Allensbach) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) durchgeführt hat. 70% der Befragten empfinden eine wachsende Gerechtigkeitslücke. Um diese zu schließen, halten es 90% für ausschlag-gebend, allen Kindern gleiche Bildungschancen zu geben. Dazu gehört neben einer besseren frühkindlichen Förderung (56%) auch eine stärkere Vereinbarkeit von Familie und Beruf (71%). Aspekte der Einkommensspreizung und Vermögensverteilung treten in den Hintergrund zugunsten von Familien¬förderung, Kinderbetreuung, Schulpolitik, Ausbildungsförderung und Hoch¬schulpolitik: Nur für 21% der Befragten hat Verteilungsgerechtigkeit Vorrang, wohingegen fast dreimal so vielen (57%) Chancengerechtigkeit am wichtigsten ist. (Quelle: Studie „Was ist gerecht?“ des Instituts für Demoskopie Allensbach) Reallöhne steigen 2012 zum dritten Mal in Folge.

Die preisbereinigten Bruttomonatsverdienste in Deutschland sind im vergangenen Jahr durch¬schnittlich um 0,6% gestiegen. Nach einem Anstieg um 1,0% im Jahr 2011 und um 1,5% im Jahr 2010 ist dies somit der dritte Anstieg in Folge. Im Einzelnen: Die Nominallöhne lagen im Jahr 2012 um 2,6% über ihrem Vorjahreswert. Im selben Zeitraum erhöhten sich die Verbraucherpreise um 2,0%. Dabei zeigte sich auch, dass die Reallöhne innerhalb des Jahres 2012 von Quartal zu Quartal stetig anstiegen. War im ersten Quartal 2012 der Anstieg der Nominallöhne und der Reallöhne nahezu identisch, sodass die Reallöhne unverändert blieben, stiegen die Nominallöhne in den Folgequartalen jeweils stärker als die Verbraucherpreise. Dadurch beschleunigte sich folglich das Wachstum der Reallöhne – im vierten Quartal 2012 betrug es 1,2%. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Neue Rekordwerte bei Ein- und Ausfuhren. Sowohl bei den Einfuhren als auch bei Ausfuhren verzeichnete Deutschland im vergangenen Jahr Rekord¬werte. Insgesamt wurden Waren im Wert von 1.097,4 Milliarden Euro ausge¬führt und Waren im Wert von 909,2 Milliarden Euro eingeführt. Damit lagen die deutschen Ausfuhren im Jahr 2012 um 3,4% und die Einfuhren um 0,7% höher als im bisherigen Rekordjahr 2011. Während der Überschuss im Jahr 2011 noch 158,7 Milliarden Euro betragen hatte, wurde im Jahr 2012 ein Überschuss von 188,1 Milliarden Euro verbucht.
Nach vorläufigen Berechnungen der Deutschen Bundesbank schloss die Leistungsbilanz im Jahr 2012 zusammen mit den Salden für Dienstleistungen (-6,7 Milliarden Euro), Erwerbs- und Vermögenseinkommen (+51,8 Milliarden Euro), laufende Übertragungen (-37,1 Milliarden Euro) sowie Ergänzungen zum Außenhandel (-29,2 Milliarden Euro) mit einem Überschuss von 166,9 Milliarden Euro ab. Im Jahr 2011 hatte die Leistungsbilanz noch einen Saldo von 147,2 Milliarden Euro ausgewiesen. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Auf dem nachfolgenden Link können Sie meine Reden von dieser Woche einsehen:

https://gitta-connemann.de/category/reden/

Mittwoch, 20. Februar 2013: Amazon – Missbrauch von Leiharbeit
Donnerstag, 21. Februar 2013: Werkverträge
Freitag, 22. Februar 2013: Verbraucherpolitischer Bericht 2012
130222 Bundestag-Aktuell 03-13

22.2.2013: Connemann/Holzenkamp fordern: Küstenkanal ins Transeuropäische Verkehrsnetz

BERLIN. Derzeit werden auf europäischer Ebene Pläne für ein Transeuropäisches Netz (TEN) vorbereitet. Wegen der Einbeziehung des Küstenkanals in die Transeuropäischen Netze trafen sich jetzt die CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann und Franz-Josef Holzenkamp mit Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer.
„Es war behauptet worden, dass das Bundesverkehrsministerium die Aufnahme des Küstenkanals in die Transeuropäischen Netze nicht unterstützt. Deshalb haben wir Herrn Minister Ramsauer deutlich gemacht, welche große Rolle der Küstenkanal für die Entwicklung der Region Weser-Ems spielt. Der Schienenverkehr ist hier nur eingeschränkt möglich. Und der Küstenkanal stellt eine bereits verfügbare Infrastruktur für den kombinierten Verkehr dar“, sagten die Abgeordneten Connemann und Holzenkamp.
„Minister Ramsauer hat die wohlwollende Prüfung bezüglich der Aufnahme des Küstenkanals in die TEN-Liste zugesichert“, so fassten die Abgeordneten Connemann und Holzenkamp das Ergebnis zusammen.
Die EU-Kommission hatte in ihren ursprünglichen Verordnungsvorschlägen zu den TEN-Leitlinien vorgesehen, den Küstenkanal aufgrund seiner verkehrsgeografischen Lage als Transportkorridor auf der europäischen Ost-West-Achse in die TEN-Liste aufzunehmen. Der Europäische Rat strich aber im März 2012 unter anderem den Küstenkanal aus den TEN-Kernnetz Plänen. Im Dezember 2012 stimmte der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments jedoch – auch aufgrund der Intervention der Abgeordneten aus dem Weser-Ems-Raum – für den Kommissionsvorschlag.
Gegenwärtig läuft das sogenannte Trilogverfahren in dem sich das Europäische Parlament, die Kommission und der Rat einigen müssen.

Gespräch (v.l.): Gitta Connemann, Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer und Franz-Josef Holzenkamp.
Im Gespräch (v.l.): Gitta Connemann, Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer und Franz-Josef Holzenkamp.

20.2.2013: Jede Sprache erzählt ihre eigene Geschichte

OSTFRIESLAND. Sie gehört zu Ostfriesland wie der Tee oder die Küste: die plattdeutsche Sprache. „Unsere eigene Sprache dient nicht nur der Verständigung. Sie ist auch Teil unserer Kultur und Heimat. Jede Sprache erzählt ihre eigene Geschichte“, teilte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann anlässlich des morgigen „Tag der Muttersprache“ mit.
Derzeit gibt es mehr als 6.000 Sprachen auf der Welt. Vom Aussterben bedroht sind aber Regional- und Minderheitensprachen. Dazu zählt auch die plattdeutsche Sprache. Um dies zu verhindern, wird in immer mehr Kindertagesstätten plattdeutsch gesprochen.
Alleine in Ostfriesland sind 70 von insgesamt rund 230 Kitas vom Plattdüütskbüro der Ostfriesischen Landschaft betreuten Netzwerk „Zweisprachigkeit im Kindergarten“ angeschlossen. Zudem sind bisher acht Schulen in Ostfriesland für ihr Engagement im Spracherwerb ausgezeichnet worden. „Plattdeutsch ist weiter im Kommen“, lobt die Christdemokratin die Arbeit des Plattdütskbüros der Ostfriesischen Landschaft und des Vereins Ostfreeske Taal.
Eine Unterstützung könnte diese Arbeit nun durch die UNESCO-Konvention zum immateriellen Kulturerbe erfahren. Noch in diesem Jahr wird der Beitritt Deutschlands offiziell erfolgen. „Damit eröffnen wir eine weitere Möglichkeit, die Sprachvielfalt zu bewahren und bedrohte Regional- und Minderheitensprachen zu schützen“, sagte Gitta Connemann.

8.2.2013: Neue Wege beim Klimaschutz gehen

OSTFRIESLAND/ EMSLAND. Der „Energiesparmeister-Wettbewerb“ für Schulen ist in die fünfte Runde gestartet: ob Energiespardetektive, klimafreundliches Catering oder schuleigene Mitfahrzentrale – die effizientesten, kreativsten und innovativsten Projekte gewinnen. In den letzten Jahren konnte noch keine Schule aus Ostfriesland oder dem Emsland den Titel holen. „Das könnte sich doch schon bald ändern“, wirbt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann für die Teilnahme an dem Schulwettbewerb. Alle Schulformen können sich daran beteiligen. Anmeldeschluss ist Mitte März.
„Wer das Klima effektiv schützen will, muss neue Wege gehen“, sagt Gitta Connemann. Was bei diesem Wettbewerb zählt: die Projekte sollten die Energie- und CO2-Bilanz verbessern oder andere Menschen zum Energiesparen motivieren. Mitmachen lohnt sich: Den Gewinnern winken Preise im Gesamtwert von über 50.000 Euro.
Zum fünfjährigen Bestehen sind auch die Spielregeln komplett auf den Kopf gestellt worden. Erstmals zeichnet die vom Bundesumweltministerium geförderte Kampagne „Klima sucht Schutz“ das beste Schulprojekt in jedem Bundesland aus. Eine Expertenjury wählt die besten Schulprojekte aus. Bei der finalen Abstimmung auf der Internetseite treten die 16 Siegerschulen noch einmal gegeneinander an. Die Internetnutzer entscheiden, welche der 16 Energiesparmeister-Schulen der Bundessieger wird und den Titel „Energiesparmeister Gold“ nach Hause holt und ein zusätzliches Preisgeld gewinnt. Die Preisverleihung, zu der alle Finalisten eingeladen werden, findet Ende Mai auf der Leitmesse für Jugendkultur „YOU“ in Berlin statt.
Weitere Informationen zum Wettbewerb „Energiesparmeister“ sind auf der Internetseite www.energiesparmeister.de zu finden.

4.2.2013: Erst die Arbeit, dann der Wahlkampf

Liebe Freunde,

Niedersachsen hat gewählt und verliert eine erfolgreiche Regierung und einen beliebten Ministerprä-sidenten. Im Bundesrat werden wir auf die bislang konstruktive Mitwirkung Niedersachsens an der Gesetzgebung des Bundes verzichten müssen. Sicher, das Regieren im Bund wird dadurch nicht ein-facher. Wir aber setzen auf Vernunft. Unser oberstes Gebot ist es, Fortschritte für die Menschen in unserem Land zu erreichen.
So arbeiten wir weiter daran, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit voran zu bringen. Die Opposition kann daran mitwirken oder bereits jetzt vollends in den Wahlkampfmodus verfallen. Bedenklich stimmt, dass SPD und Grüne seit der Niedersachsen-Wahl viel von einer „eigenen Gestaltungsmehrheit“ im Bundesrat fabulieren.
Fakt ist: Eine Mehrheit gegen die von der Union regierten und mitregierten Länder gibt es nur mit den Stimmen der Linken aus Brandenburg. In dem Falle wären alle Schwüre des SPD-Vorsitzenden oder seines Kanzlerkandidaten hinfällig, dass die Linke auf Bundesebene kein Politikpartner sei.
Viel Hoffnung auf konstruktive Politik besteht allerdings nicht, denn schon bisher haben sich die rot-grün regierten Länder im Bundesrat kaum dafür eingesetzt, den Menschen zu nützen. Oft haben sie sogar das Gegenteil bewirkt.
So hätte von unserer Förderung der Gebäudesanierung neben dem Handwerk vor allem die Umwelt profitiert – die selbsternannte Umweltpartei war dagegen. Die Ablehnung von Steuer-Korrekturen an der kalten Progression war ungerecht und einer alten Arbeiterpartei unwürdig. Und wer ständig neue und höhere Steuern fordert, sollte zunächst einmal daran mitarbeiten, dass bis zu 10 Milliarden Euro deutschen Geldes aus der Schweiz zurück in die Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden geholt werden können.
Ich bin gespannt, ob SPD und Grüne in den kommenden Monaten die Kraft für konstruktive Politik aufbringen, oder ob sie mit der Linken gemeinsame Bundesrats-Sache machen. Wir jedenfalls werden weiter unbeirrt für das Wohl des Landes und seiner Menschen arbeiten.
Am 27. Januar 1945 befreiten Einheiten der Roten Armee das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Dieses Lager steht wie kein anderes für das Menschheitsverbrechen des Holocaust, für das Deutschland unlöschbar die Verantwortung trägt. Das durch Adolf Hitler errichtete Regime hat Millionen Menschen entrechtet, verfolgt, gequält und ermordet. Symbolhaft für diesen Terror steht das Konzentrationslager Auschwitz.
Den Tag der Befreiung dieses Lagers begehen wir seit 1996 als Gedenktag für die Opfer des nationalsozialistischen Rassenwahns und Völkermordes. Bundespräsident Herzog hat den 27. Januar zum Gedenktag erhoben, um „eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken“. Die Gedenkstunde im Plenarsaal des Deutschen Bundestages, die bundesweite Trauerbeflaggung am Tag selbst und vielfältige Veranstaltungen in unserem Land kommen diesem Auftrag nach.
Gastrednerin der diesjährigen Gedenkveranstaltung ist die deutsch-israelische Schriftstellerin Inge Deutschkron. Sie wurde im August 1922 in Finsterwalde (Brandenburg) geboren und wuchs in Berlin auf. Ihre Familie und sie selbst wurden seit 1933 als Juden und aus politischen Gründen benachteiligt und verfolgt. Krieg und Völkermord überlebte sie in Verstecken in Berlin. Nach dem Krieg führte sie ihr Weg über das Studium in England 1956 nach Bonn. Ab 1958 war sie Deutschland-Korrespondentin der israelischen Zeitung Ma’ariv. Von 1972 bis 1987 arbeitete sie als Journalistin in Tel Aviv.
Inge Deutschkron engagiert sich stark für Menschenrechte und Demokratie und steht für die Erinne-rung an den Holocaust. Vielen Menschen in Deutschland ist sie als Autorin bekannt, eines ihrer be-kanntesten Bücher heißt „Ich trug den gelben Stern“. Die vielfach für ihren Einsatz Geehrte ist seit 2001 wieder Berlinerin.

Es grüßt Sie herzlich
Ihre
Gitta Connemann

Kurzberichte aus dem Plenum

Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvor-sorge-Verbesserungsgesetz). In zweiter und dritter Lesung beschlossen wir zehn Jahre nach Ein-führung der sog. Riester-Rente und sieben Jahre nach Einführung der Basisrente ca. 20 Einzelmaß-nahmen, mit denen wir diese neuen Möglichkeiten zur Altersvorsorge aufgrund der damit gesammelten Erfahrungen anpassen. Ziel ist die Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge bei gleichzeitiger Verbesserung des Verbraucherschutzes. Wir wollen mehr Transparenz und Vergleichbarkeit der ge-förderten Altersvorsorgeprodukte, wozu wir die Einführung eines verpflichtenden Produktinformations-blattes planen.
Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts. Wir haben einen Gesetzesentwurf in die erste Lesung gebracht, der sich mit der Anpassung des Kostenrechts insbesondere für Notare und die freiwillige Gerichtsbarkeit befasst. Unser Ziel ist die Vereinfachung, die bessere Nachvollziehbarkeit und die Verbesserung der Leistungsgerechtigkeit. Im Zuge dieser Veränderungen sollen auch Gebüh-ren, Honorare und Aufwandsentschädigungen, sowie Vergütungen und Gebühren, die sich mit der Tätigkeit der Justiz verbinden, der Preisentwicklung angepasst werden.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internatio-nalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance For-ce, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolution 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 2069 (2012) vom 9. Oktober 2012 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. In dieser Woche haben wir das Afghanistanmandat verlängern. Deutschland beteiligt sich bereits seit Dezember 2001 an der ISAF (International Security Assistance Force). Unsere Beteiligung ist ein entscheidender Beitrag für das Ziel der internationalen Staatengemeinschaft, Afghanistan eine Zukunft in Frieden und Freiheit zu ermöglichen. Das Land darf nicht wieder in die Zeit der Taliban-Herrschaft zurückfallen, in der die Menschenrechte massiv verletzt wurden und das Land am Hindukusch Operationsbasis des internationalen Terrorismus war. Die Mandatsverlängerung ist auch deswegen wichtig, weil nach dem Willen der NATO im Jahr 2014 die Sicherheitsverantwortung vollständig in die Hände der afghanischen Sicherheitskräfte übergeben werden soll. Zudem zeigt der ISAF-Einsatz Erfolge: Laut Fortschrittsbericht der Bundesregierung hat sich die Sicherheitslage in Afghanistan verbessert – auch durch die hervorragende Arbeit der Bundeswehr im Regionalkomman-do Nord. Um diesen positiven Trend nicht abreißen zu lassen, ist eine Mandatsverlängerung zwingend geboten. Deutschland leistet damit einen bedeutenden Beitrag für die Zukunft Afghanistans und zur Verbesserung der internationalen Sicherheit und zeigt sich erneut als besonders zuverlässiger NATO-Bündnispartner.

Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klini-sche Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz). Wir haben wegweisende Struk-turverbesserung bei der Krebsfrüherkennung und der Qualität und Effizienz in der onkologischen Ver-sorgung verbessert. Mit der Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und dem flächendeckenden Ausbau von klinischen Krebsregistern werden zwei zentrale Bereiche des nationalen Krebsplans auf-gegriffen.
Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern. Wir haben eine grundlegende Reform bei den Voraussetzungen für die Übertragung der gemeinsamen Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern geschaffen. Insbesondere der Zugang des Kindsvaters zur elterlichen Sorge wird mit dem Ziel eines gerechten Ausgleichs der Interessen beider Elternteile geregelt.
Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Wir haben eine Regelung für zusätzliche Bundesmittel zur Finanzierung von Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren verabschiedet. Der Bundesrat hatte unser erstes Gesetz mit diesem Ziel abgelehnt. Um Familien und Gemeinden zu unterstützen, bieten wir die zu-sätzlichen 580,5 Millionen Euro gleichwohl erneut an. Damit können weitere 30.000 Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden. Auch an den zusätzlichen laufenden Kosten für diese Plätze beteiligt sich der Bund. Teil des Gesetzes ist schließlich die Festlegung eines Vertei-lungsschlüssels sowie eines Monitoring-Verfahrens, damit wir sehen, ob und wie die Mittel von den Ländern verwendet werden.
Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags. Auch dieses Gesetz hatte der Bun-desrat abgelehnt, obwohl die Länder den Fiskalvertrag ratifiziert haben und mit dem Bund Vereinba-rungen zur innerstaatlichen Umsetzung der Regeln des Fiskalpaktes getroffen hatten. Wir haben das Gesetz erneut zur zweiten und dritten Lesung gebracht.

Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. In erster Lesung haben wir im Licht der Erfahrungen bei der Anwendung des „Bildungs- und Teilhabepakets“ einige Maßnahmen zur Vereinfachung auf Verwaltungsebene beraten, um die Inanspruchnahme zu erleichtern.
Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz. Wir haben eine verbesserte Förderung des Ehren-amts beschlossen. Die Übungsleiterpauschale wird um weitere 300 auf 2.400 Euro und die Ehren-amtspauschale um 220 auf nunmehr 720 Euro steigen. Überdies soll die Umsatzgrenze für die Einstu-fung sportlicher Veranstaltungen eines Sportvereins als Zweckbetrieb um 10.000 auf 45.000 Euro an-steigen. Die Steuermindereinnahmen betragen insgesamt 110 Millionen Euro jährlich für den Gesamt-staat. Das ist vertretbar. Denn das ehrenamtliche Engagement ist ein Grundpfeiler der Gesellschaft, wird immer anspruchsvoller und verdient ein Signal der Anerkennung und Unterstützung.
Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters. Ein Auskunftsrecht über die persönlichen Verhältnisse des Kindes räumt die bisherige Rechtslage grundsätzlich allein den rechtlichen Eltern, nicht aber dem nur leiblichen Vater ein. Nach dem in erster Lesung beratenen Ge-setzentwurf ist vorgesehen, dass auch leibliche Väter bei berechtigtem Interesse ein Recht auf Aus-kunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes erhalten, soweit dies dem Kindeswohl nicht wi-derspricht. Diese Regelung berücksichtigt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege. Wir haben eine Initiative zur Überwindung des Fachkräftemangels in der Altenpflege in erster Lesung beraten. Der Gesetzesentwurf greift den intensiven Austausch zwischen Bund, Ländern und Wohlfahrtsverbänden auf und stellt geeignete Maßnahmen vor, mit der lebens- und berufserfahrene Menschen für die Aus-bildung zu Altenpflegern gewonnen werden können.

Leistungspotenziale von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben ausschöpfen. Unser An-trag betont das klare Ziel, Menschen mit Behinderungen verstärkt einen Zugang zum ersten Arbeits-markt zu eröffnen. Viele Arbeitgeber, sowohl große Konzerne als auch zahlreiche kleine und mittlere Betriebe, profitieren bereits von der hohen Motivation und der guten Ausbildung von Menschen mit Behinderungen. Angesichts der hohen Nachfrage von Fachkräften wollen wir Behinderten Beschäfti-gungspotenziale jenseits des geförderten Beschäftigungssektors eröffnen. Wir setzen mit unserem Antrag daher das Signal, dass Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt gebraucht werden und dass eine Beschäftigung hier das klare Integrationsziel bleibt.

Daten und Fakten

Frankreich wichtigster Außenhandelspartner für Deutschland. Nicht nur in politischer Hinsicht ist Frankreich ein enger Verbündeter, sondern auch in wirtschaftlicher: 50 Jahre nach der Unterzeichnung des Élyséevertrags ist Frankreich auch 2012 erneut Deutschlands wichtigster Handelspartner. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes wurden zwischen Januar und November 2012 Waren im Wert von 97,5 Milliarden Euro nach Frankreich exportiert. Deutschland importierte Waren im Wert von 60,2 Milliarden Euro. Bereits seit 1961 ist Frankreich ohne Unterbrechung das wichtigste Exportland für deutsche Waren. Wichtigstes Lieferland war Frankreich für Deutschland zuvor bereits zwischen 1968 und 1972 sowie von 1987 bis 2007. Hinsichtlich des Umsatzes des gesamten Außenhandels (Ausfuhren + Einfuhren) ist Frankreich seit 1975 ununterbrochen der wichtigste Handelspartner für Deutschland. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Mehr Bedürftige erhielten Hilfe zur Pflege in 2011. Rund 423.000 Menschen erhielten im Jahr 2011 Hilfe zur Pflege als Sozialhilfeleistung (nach Kapitel 7, SGB XII „Sozialhilfe“). Das ist eine Steigerung der Empfängerzahlen um 2,9% im Vergleich zum Vorjahr. Die Träger der Sozialhilfe gaben mit rund 3,1 Milliarden Euro etwa 4,6% mehr als im Vorjahr für diese Leistungen aus. Die Hilfe zur Pflege greift dann, wenn Bedürftige Pflegeleistungen nicht selbst zahlen können und sie nicht aus der Pflegeversi-cherung erhalten. 2011 waren in Deutschland pro 1.000 Einwohner durchschnittlich 7 Frauen und 4 Männer auf die Hilfe zur Pflege angewiesen. Insgesamt waren also mit 66% zwei Drittel der Hilfeemp-fänger Frauen. Diese waren mit 79 Jahren im Durchschnitt deutlich älter als die männlichen Leis-tungsbezieher mit 68 Jahren. Dabei nahmen rund drei Viertel (72%) der Leistungsbezieher die Hilfe zur Pflege ausschließlich in Einrichtungen in Anspruch, da sie meist auf vollstationäre Pflege angewiesen waren, während 27% die Hilfe ausschließlich außerhalb von Einrichtungen bezogen. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Frauenanteil in Spitzenpositionen steigt. Der Frauenanteil in Aufsichtsräten und Vorständen großer deutscher Unternehmen ist leicht gestiegen. Dies gibt das neueste Managerinnen-Barometer des ge-werkschaftsnahen Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) vor. Vorstandspositionen in den 200 umsatzträchtigsten deutschen Unternehmen waren Ende 2012 demnach zu einem Anteil von 4% mit Frauen besetzt. Dies ist ein Anstieg von einem Prozentpunkt im Vergleich zum Vorjahr. Mit einer Steigerung des Frauenanteils in Spitzenpositionen von 3,7% auf 7,8% war die Entwicklung bei den DAX-30-Unternehmen dynamischer. Weiterhin zeigt das Barometer, dass Frauen grundsätzlich stärker in Aufsichts- und Verwaltungsräten vertreten sind als in Vorständen. 12,9% der Aufsichtsgremien der Top-200-Unternehmen waren im vergangenen Jahr weiblich besetzt, bei den Dax-30-Unternehmen lag der Anteil sogar bei 19,4%. Anteilig mehr Frauen in den Aufsichtsräten als im Vorstand sind auch im Finanzsektor zu finden: 17,8% der Aufsichtsräte bei Banken und Sparkassen waren zum Jahresende 2012 Frauen, bei den Versicherungen waren es 15,3%. (Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung – DIW)
130201 Bundestag-Aktuell 02-13