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21.6.2013: Kühe mussten Stauden weichen

VÖLLENERFEHN. „Damals war hier nur eine große Wiese. Wir haben die Kühe nach Hause geschickt und langsam angefangen“, erinnert sich Gerhard Mühring an die Anfänge im Jahr 1982. Heute liefert die Staudengärtnerei an der Hauptstraße in Völlenerfehn seine Produkte europaweit: Schweden, Norwegen und Irland. Besonders im Kommen ist Russland. „Dort ist das westliche Sortiment von Stauden besonders gefragt.“, berichtet Gerhard Mühring im Gespräch mit der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann sowie mit den beiden Ratsherren Dennis Hilmer und Johann Baumann während einer Betriebsbesichtigung.
„Ein Garten ohne Stauden ist wie ein Gesicht ohne Lächeln“, sagt Gerhard Mühring. Das spiegelt sich auch im Schaugarten des Betriebes wieder. Hier finden Kunden mehr als 1000 Pflanzen. Im Angebot hat Mühring 3500 verschiedene Gattungen, Arten und Sorten von Stauden. Er selbst ist auch noch nach 30 Jahren Berufserfahrung immer noch auf der Suche nach neuen Pflanzen. „Besonders auf Reisen halte ich Ausschau.“, berichtet der 59-Jährige.
Insgesamt beschäftigt der Diplom-Ingenieur 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darunter ist auch seine Tochter. Sie entwickelt eigene Züchtungen für den Betrieb. Ein Beispiel ist die „Golderdbeere“. Das riesige Sortiment hat sich herumgesprochen: aus dem ganzen Nordwesten der Republik fahren Privatkunden deshalb nach Westoverledingen. Das kann Gitta Connemann gut nachvollziehen. „Hier wird eine einzigartige Vielfalt geboten. Da werden alle Staudenwünsche wahr.“, sagte die Christdemokratin.

Gerhard Mühring, Gitta Connemann, Johann Baumann und Dennis Hillmer.
Im Gespräch: Gerhard Mühring, Gitta Connemann, Johann Baumann und Dennis Hillmer.

20.6.2013: Der Zeit auf der Spur

LEER. Zeit – was ist das eigentlich? Sie ist allgegenwärtig und dennoch kann man sie weder hören oder sehen, noch riechen oder schmecken. Mit dieser
Frage haben sich die Kinder des AWO-Sprachheilkindergartens beschäftigt. Gemeinsam mit der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann gingen sie auf
Spurensuche: der „Forscher-Nachwuchs“ baute eine Wasser- und Sanduhr. Vor drei Jahren wurde der AWO-Sprachheilkindergarten mit einer Urkunde und
Plakette der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ ausgezeichnet.
Seitdem führen die Fachkräfte regelmäßig Experimente mit den Kleinen durch, um sie spielerisch an die Naturwissenschaften heranzuführen. „Die Experimente
kommen gut an“, die Fachkräfte Elke Lüdemann und Erna van der Kuij sind mit der Resonanz sehr zufrieden. Im Sprachheilkindergarten Leer werden seit über 30 Jahren Kinder mit komplexen Sprachstörungen behandelt. Das Einzugsgebiet umfasst die Stadt Leer sowie den gesamten Landkreis. Insgesamt stehen 32 Plätze zur Verfügung. „Wir tragen Sorge dafür, dass sich die Kinder bei uns wohl fühlen, denn wir haben viel Zeit füreinander“, sagte Elke Lüdemann.
Die Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ engagiert sich seit 2006 mit einer bundesweiten Initiative für die Bildung von Kindern im Kita- und
Grundschulalter in den Bereichen Naturwissenschaften, Mathematik und Technik. Unter dem Motto „Deutschland sammelt Zeit für kleine Forscherinnen
und Forscher“ wird damit gleichzeitig gefordert, Kindern im Alltag mehr Zeit und Raum zum Erforschen und Entdecken zu geben. „Kinder brauchen Zeit für
das Entdecken. Nur so können sie ihre Neugier, ihre Interessen und ihre Talente frei entfalten. Jeder Moment zählt.“, betonte Gitta Connemann.

Gitta Connemann besuchte den AWO-Sprachheilkindergarten in Leer
Gitta Connemann besuchte den AWO-Sprachheilkindergarten in Leer

18.6.2013: Finanzspritze für Krankenhäuser

OSTFRIESLAND/EMSLAND. Das sind gute Nachrichten für die Krankenhäuser im Emsland und in Ostfriesland: der Bundestag hat Soforthilfen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro beschlossen. Damit sollen insbesondere die stark gestiegenen Personalkosten der Kliniken ausgeglichen werden. „Schon ab dem 1. August 2013 werden die Hilfsgelder ausgezahlt“, teilte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann jetzt mit. Für jede ab diesem Zeitpunkt abgerechnete Behandlung erhalten die Krankenhäuser zusätzlich ein Prozent des Rechnungsbetrages. Im Jahr 2014 bekommen sie dann 0,8 Prozent als Zuschlag auf den Rechnungsbetrag.
„Und wir fördern Maßnahmen zur Verbesserung der Krankenhaushygiene mit insgesamt 55 Millionen Euro in diesem und nächstem Jahr“, sagte die Christdemokratin. Das Geld kann unbürokratisch fließen. Damit kommt es Ärzten, Pflegekräften und vor allem Patienten schnell zu Gute. Die Krankenhäuser können jetzt für dieses und das kommende Jahr auf einer soliden Finanzbasis planen. Connemann: „Eine gute medizinische Versorgung sollte uns allen am Herzen liegen.“

Hintergrund:
Die kollektive Haftung wird abgeschafft. Derzeit gilt: Krankenhäuser, die Patienten über eine bestimmte Zahl hinaus versorgen, müssen einen finanziellen Abschlag akzeptieren. Das bisherige Vergütungssystem sieht vor, dass dadurch auch für andere Kliniken des gleichen Bundeslandes die Vergütungen sinken. Diese Regelung wird für 2013 und 2014 außer Kraft gesetzt. Im Vorgriff auf zukünftige Verhandlungsrunden werden die Tariflohnsteigerungen in 2013 teilweise ausgeglichen.
Außerdem wird es ein Hygiene-Förderprogramm geben. Mit diesem Programm werden Krankenhäuser unterstützt, notwendiges Hygienepersonal einzustellen sowie Ärzte und Pflegekräfte auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene weiterzubilden. Die jährlichen Mehrausgaben für das Hygiene- Förderprogramm verteilen sich bis zum Jahr 2016 wie folgt: 2013: rund 17 Millionen Euro, 2014: rund 40 Millionen Euro, 2015: rund 56 Millionen Euro und 2016: rund 57 Millionen Euro.

„Eine gute medizinische Versorgung sollte uns allen am Herzen liegen", sagte Gitta Connemann.
„Eine gute medizinische Versorgung sollte uns allen am Herzen liegen“, sagte Gitta Connemann.

14.6.2013: „Hier wird zu schnell gefahren“

LAMMERTSFEHN. Eltern an der Friesenstraße sorgen sich um die Sicherheit ihrer Kinder: denn viele Autofahrer würden immer wieder die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h auf Höhe des Gemeindehauses überschreiten. „Hier muss mehr passieren“, stellte Gitta Connemann nach einem Treffen mit den Betroffenen in Lammertsfehn fest. Deshalb hat die Ausschuss-Vorsitzende für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr dieses Thema auch auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung am Montag in Uplengen setzen lassen.
„Es wird zu schnell gefahren. Deshalb ist es schon häufiger zu gefährlichen Situationen gekommen“, betonte CDU-Gemeinderatsmitglied Gerrit Gathen vor Ort. Der Grund: Viele Kinder müssten auf dem Weg zur Grundschule die Friesenstraße überqueren. Anwohner hatten bereits Unterschriften gesammelt, um auf diese Gefahr aufmerksam zu machen. Gitta Connemann reagierte und brachte das Thema Anfang des Jahres in den Ausschuss. Der Landkreis reagierte und führte eine ganztägige Geschwindigkeitskontrolle durch. Das Ergebnis: es wurde eine tägliche „Verkehrsmenge“ von 1.037 Fahrzeugen festgestellt. Teilweise wurden Autos mit Geschwindigkeiten von bis zu 90 km/h erwischt.
Trotzdem werden Forderungen nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h von der Kreisverwaltung zurückgewiesen. Bei einem durchschnittlichen Fahrzeugabstand von über zwei Minuten blieben ausreichende Lücken, um die Straße überqueren zu können, so der Landkreis in einer Stellungnahme. Es sollte zudem regelmäßige Radarmessungen geben. Damit wollen sich die Anwohner aber nicht zufrieden geben. Ein Hinweisschild auf einen Schulweg könnte doch auch schon helfen, sagte Anwohnerin Susanne Zimmermann.
„Radarkontrollen allein werden nicht reichen. Denn die Autofahrer wissen sehr schnell, wann und wo geblitzt wird.“, glaubt Gitta Connemann nach dem Treffen. Sie plädiert für die Erarbeitung eines Konzeptes, um die Situation an der Friesenstraße entschärfen zu können. Die Diskussion wird am Montag in der Ausschusssitzung fortgesetzt. „Wir werden nicht locker lassen. Die Sicherheit der Kinder muss gewährleistet werden“, betonte auch CDU-Kreistagsmitglied Gerhard Bruns.

„Hier wird zu schnell gefahren“. Anwohner kritisieren Verkehrssituation an der Friesenstraße in Lammertsfehn
„Hier wird zu schnell gefahren“. Anwohner kritisieren Verkehrssituation an der Friesenstraße in Lammertsfehn

14.6.2013: EU soll Handelsverbot verteidigen

BERLIN. Das ist ein starkes Signal: in einem gemeinsamen Antrag haben die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gestern Abend das Einfuhr- und Handelsverbot für Robbenprodukte bekräftigt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auch zukünftig an einer EU-Verordnung festzuhalten, die seit 2009 gilt. Der Grund: Gegen diese EU-Regelung haben Kanada und Norwegen bei der World Trade Organisation (WTO) Klage erhoben. Sie sehen in dem Verbot einen Verstoß gegen den freien Welthandel.
„Das Handelsverbot darf nicht gelockert werden. Die Folge wäre eine bedrohliche Zunahme der Robbenjagd“, teilte die CDU-Bundestagsabgeordnete und fischereipolitische Sprecherin ihrer Fraktion Gitta Connemann jetzt mit.
Mit einer Entscheidung der WTO über die Klage von Kanada und Norwegen ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Mit einer Rücknahme der EU-Verordnung rechnet Gitta Connemann aber nicht. Denn das geltende Recht habe sich als wirksam erwiesen: „Die Tötung von Robben ging endlich zurück.“ Früher seien ca. 350.000 jährlich getötet worden, heute noch ca. 40.000 bis 70.000 jährlich, erläuterte die Christdemokratin.
Der Bundestag hatte sich bereits 2006 mit Zustimmung aller Fraktionen aus Gründen des Tier- und Artenschutzes für ein gemeinschaftsweit gültiges Einfuhr- und Handelsverbot bei Produkten aller Robbenarten ausgesprochen. Diese EU-Verordnung wurde im Jahre 2010 mit dem Gesetz zur Änderung des Katzen- und Hundefell-Einfuhr- Verbotsgesetzes und zur Änderung des Seefischereigesetzes in deutsches Recht umgesetzt.

11.6.2013: Häusliche Pflege gezielt planen

EMSLAND/ OSTFRIESLAND. Der Startschuss für den neuen „Online-Pflegeplaner“ ist gefallen: Das Angebot hilft ab sofort Pflegebedürftigen und Angehörigen, die häusliche Pflege gezielt zu planen. Wie ist mein persönlicher Pflegebedarf, welche Formen der Unterstützungsleistungen gibt es, mit welchen Kosten ist zu rechnen? Die Betroffenen stehen in einer oftmals belastenden Pflegesituation vor vielen Fragen.
„Mit dem Pflegeplaner können Sie sich ab sofort unabhängig und verständlich informieren“, teilte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann jetzt mit. Mit Hilfe des neuen Internet-Portals sollen Verbraucherinnen und Verbraucher einen individuellen Pflegeplan erstellen können, aus dem hervorgeht, zu welchem Zeitpunkt welche Leistungen eines Pflegedienstes benötigt werden. Dazu beantworten die Nutzerinnen und Nutzer online Fragen in den Bereichen Grundpflege, Mobilität, Ernährung und Hauswirtschaft, berichtet Gitta Connemann.
Auf Grundlage der Antworten wird dann eine Vorauswahl an ambulanten Pflegeleistungen präsentiert, die die Nutzerinnen und Nutzer mit Hilfe eines Wochenplans ihrem individuellen Bedarf anpassen können. Dabei werden auch entstehende Kosten transparent gemacht. Zusätzlich können Betroffene durch die Angabe ihrer Pflegestufen erfahren, wie hoch die Gesamtkosten und der von ihnen zu zahlende Eigenanteil ausfallen würden.
Rund 2,5 Millionen Menschen in Deutschland sind nach Informationen des Statistischen Bundesamtes pflegedürftig. 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden demnach zu Hause versorgt, davon fast ein Drittel mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes.
Der neue Service ist ein gemeinsames Projekt der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat die Entwicklung des Pflegeplaners unterstützt und gefördert. Ein weiterer Projektpartner sind die Innungskrankenkassen (IKK). Weitere Informationen sind im Internet unter www.weisse-liste.de/pflegeplaner zu finden.

7.6.2013: Flutkatastrophe ist eine nationale Tragödie

Liebe Freunde,

Große Teile Deutschlands sind wieder von einer entsetzlichen Hochwasserkatastrophe heimgesucht worden. Erneut ist von einer Jahrhundertflut die Rede. Vielerorts haben Tausende von Menschen ihre Häuser verlassen müssen. Ihr Hab und Gut ist oft schwer beschädigt oder gar zerstört. Geschäftsleute stehen buchstäblich vor den Trümmern ihrer Existenz. Die Schäden gehen vermutlich in die Milliardenhöhe, obwohl die Helfer bis zur Erschöpfung versucht haben, das Schlimmste zu verhindern, und dabei Vorbildliches geleistet haben. Die Solidarität der Menschen untereinander ist beeindruckend.

Die Flutkatastrophe ist eine nationale Tragödie. Deshalb sind auch die Linderung der Not und der Wiederaufbau eine nationale Aufgabe. Der Bund und die betroffenen Länder müssen diese gemeinsam bewältigen. Die Bundeskanzlerin hat den Geschädigten in allen Hochwassergebieten 100 Millionen Euro als Soforthilfe zugesagt. Wir in der Bundestagsfraktion unterstützen dies voll und ganz. Wir hoffen, dass sich die Situation bald entspannt. In der kommenden Sitzungswoche werden wir uns dann im Bundestag sicher mit der ersten Bilanz der Verwüstungen beschäftigen, sofern dies zu diesem Zeitpunkt überhaupt schon möglich ist.

In den Medienberichten hat mich ein Randaspekt nachdenklich gestimmt. An verschiedenen Stellen wurde erwähnt, dass in der Stadt Grimma, die bereits 2002 von der Flut schwer beschädigt wurde, verschiedene Bürgerinitiativen den Bau eines effektiven Hochwasserschutzes verhindert oder zumindest verzögert haben. Trifft dies zu, wäre dies leider symptomatisch für ein grundlegendes Problem in unserem Land. Eigeninteressen werden mittlerweile vielfach über die Interessen der Allgemeinheit gestellt.

Natürlich ist es jeder zu verstehen, der sich dagegen wehrt, dass zum Beispiel durch den Bau einer Staumauer sein Eigentum verschandelt wird. Aber Eigentum verpflichtet auch, wie unser Grundgesetz sagt. Es ist zum Wohle der Allgemeinheit zu nutzen. Das Bestehen auf dem Eigentumsrecht darf nicht dazu führen, dass am Ende die Allgemeinheit – wie im Fall Grimma – geschädigt wird. Zwischen Eigeninteresse und Gemeinwohl muss ein Ausgleich geschaffen werden. Davon geht unsere Verfassung aus – und von nichts anderem. Das Eigeninteresse geht nicht automatisch vor.

Es grüßt Sie herzlich
Ihre
Gitta Connemann

Berlin, den 7. Juni 2013

Die Woche im Plenum

Lage der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland Die kommunalfreundliche Politik des Bundes ist ein milliardenschwerer Segen für die Städte und Gemeinden in unserem Land. Das ist das Fazit der Antwort auf unsere Große Anfrage zur Lage der Kommunen. Wir haben in den vergangenen vier Jahren eine einmalige und bisher nicht dagewesene Leistungsbilanz erarbeitet, die sich positiv durch alle Politikbereiche zieht. Ganz im Sinne der Subsidiarität misst die Bundesregierung der kommunalen Selbstverwaltung ein großes Gewicht bei. Grundvoraussetzung dafür sind solide Finanzen. Daher war die deutliche finanzielle Entlastung der Kommunen der christlich-liberalen Koalition so wichtig.
Deswegen übernimmt der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter in der Höhe von ca. 4,5 Milliarden Euro. Den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren fördert die Bundesregierung mit 5,5 Milliarden Euro und leistet den Ländern damit eine unschätzbare Hilfe. Hinzu kommt, dass künftig die kommunalen Spitzenverbände noch besser in bundespolitische Entscheidungen eingebunden werden. Schließlich sorgt auch die positive wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes für einen Finanzierungsüberschuss der Kommunen, die im vergangenen Jahr erstmals seit 2008 wieder mehr eingenommen als ausgegeben haben, und zwar bundesweit 1,797 Milliarden Euro.
Der Bund steht zu seiner Verantwortung für die Kommunen. Wenn diese trotz der umfangreichen Zuschüsse und Lastenübernahmen durch den Bund weiterhin Probleme bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz oder den Kommunalfinanzen haben, liegt dies an Versäumnissen der Länder. Wir fordern, dass unsere Hilfen uneingeschränkt bei den Kommunen ankommen. Es ist alarmierend zu sehen, dass immer mehr Kommunen Verwaltungsklagen gegen ihre Landesregierungen einlegen müssen, weil sie sich unfair behandelt sehen.
Bericht der Bundesregierung zur Lage der Freien Berufe. Von den freien Berufen hängt vieles in Deutschland ab – nicht zuletzt ein erheblicher Teil der deutschen Wirtschaftsleistung. Die rd. 370 Milliarden Euro, die von Ärzten, Rechtsanwälten, Journalisten, Autoren, Schauspielern oder auch Tagesmüttern erwirtschaftet werden, machen mehr als zehn Prozent des Bruttoinlandsproduktes aus. 2012 gab es in Deutschland 1,2 Millionen selbstständige Freiberufler mit mehr als 3 Millionen Beschäftigten. Die christlich-liberale Koalition ist dieser mittelständischen Berufsgruppe verpflichtet und trägt mit Bürokratieabbau und durch Änderungen im Berufsrecht zu einer Verbesserung ihrer Lage bei. Obwohl wir in der vergehenden Wahlperiode einiges erreicht haben, bleibt noch Handlungsbedarf, etwa im Urheberrecht oder in Bezug auf eine Harmonisierung der Regelungen in Europa.

Kurzberichte aus dem Plenum
Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität – Wege zum nachhaltigen Wirtschaften und gesellschaftlichen Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft“. Um ein breites Verständnis von Wohlstand und Lebensqualität abzubilden, hat sich die Kommission  auf einen Indikatorensatz nach ökonomischen, sozialen und ökologischen Kriterien verständigt. Diese Messwerte sollen unter Einbindung des Statistischen Bundesamtes transparent, prägnant und leicht verständlich etabliert werden.
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten. In erster Lesung haben wir den Gesetzentwurf zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer debattiert. Die Strafvorschriften zum Menschenhandel werden erweitert und verschärft. Auch sollen Prostitutionsstätten zukünftig überwacht werden können, um kriminellen Begleiterscheinungen wie Menschenhandel, Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung vorzubeugen. Dafür werden die Prostitutionsstätten in den Katalog der überwachungsbedürftigen Gewerbe nach § 38 Abs. 1 der Gewerbeordnung aufgenommen. Dieses führt dazu, dass Betreiber einer Prostitutionsstätte zukünftig auf ihre Zuverlässigkeit hin zu überprüfen sind. Die Behörde erhält zur Überwachung gewerberechtliche Kontrollmöglichkeiten wie sie bereits im Hinblick auf andere Gewerbe bestehen. Darüber hinaus kann der Betrieb des Gewerbes von Auflagen abhängig gemacht werden.
Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz – ANSG). Die Sicherstellung der Arzneimittel-Notversorgung in der Fläche haben wir in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Für den Apothekennotdienst werden zusätzlich rund 120 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Die mit dem Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen sind geeignet, die Arzneimittelversorgung durch Apotheken im Rahmen des Notdienstes gerechter zu vergüten. Desweiteren setzten wir die EU-Richtlinie zur Pharmakovigilanz um, verbessern die Grundlagen der Bekämpfung von Doping im Sport und entwickeln die Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung nach dem AMNOG weiter.
Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes. Gegenstand der Novelle ist insbesondere die Förderung der Barrierefreiheit von Filmen und Kinosälen. Weiterhin aufgegriffen sind Anstrengungen zur Digitalisierung des filmischen Erbes sowie eine stärkere Förderung des Kinderfilms, der nach Originalstoffen gedreht wird.
Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung durch kontinuierliche Impulse des Bundes konsequent weiter vorantreiben. Die christlich-liberale Koalition steht für ein ideologiefreies, pragmatisches Handeln zugunsten der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Die Zahl der Professorinnen hat sich seit dem Jahr 2000 verdoppelt, dennoch besteht in Wissenschaft und Forschung ein Nachholbedarf, was die konsequente und nachhaltige Erhöhung des Frauenanteils angeht. Schließlich liegt dieser noch immer erst bei etwa 20%. Wenngleich die Geschwindigkeit der Umsetzung noch steigerungsfähig erscheint, trägt das neue Kaskadenmodell schon jetzt wirkungsvoll zu einer Verbesserung bei. Wir stellen fest, dass die Anreizprogramme sich bewährt haben. Sie sollen nun durch weitere gezielte Förderaktivitäten und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen ergänzt werden.
Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt. Wir haben nach intensiver Beratung die Neuregelung zur vertraulichen Geburt zur Entscheidung in zweiter und dritter Lesung vorgelegt. Schwangere in Not können ihr Kind künftig unter ärztlicher Betreuung auf die Welt bringen, ohne dabei ihre Daten offenlegen zu müssen. Diese werden zwar erfasst, bleiben jedoch bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes unter Verschluss. Danach hat das Kind ein Recht auf Auskunft, das nur im Einzelfall durch den Beschluss eines Familiengerichts dauerhaft hinter den Schutzanspruch der Mutter zurückgestellt werden kann. Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung wird auf diese Weise bei größtmöglichem Respekt vor dem Schutzbedürfnis der Mutter gewahrt.
Gesetz zur Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes. Angesichts der Strukturreform der Bundeswehr ergibt sich ein Anpassungsbedarf für das Gleichstellungsgesetz. So bestand etwa für die Wahl einer militärischen Gleichstellungsbeauftragten in einer zivilen Dienststelle keine Rechtsgrundlage. Daher passen wir die Vorschriften des Gesetzes in zweiter und dritter Lesung an. Hierbei sind die besonderen Bedingungen der laufenden Bundeswehr-Strukturreform zu beachten.
Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie haben wir die Gelegenheit zur Klärung der Nutzungsmöglichkeiten von sogenannten vergriffenen bzw. verwaisten Werken genutzt. Der in erster Lesung vorgelegte Entwurf zielt darauf ab, deren Digitalisierung zu erreichen – so können auch solche Werke, deren Rechteinhaber nicht mehr zu ermitteln sind, im Zusammenhang mit der umfassenden Digitalisierung des deutschen Kulturgutes erfasst und bewahrt werden. Schließlich sieht der Entwurf erstmals auch Bestimmungen für ein Zweitverwertungsrecht für die Urheber wissenschaftlicher Beiträge vor, sofern diese aus einer öffentlich geförderten Forschungstätigkeit entstammen.
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999. Dem Antrag der Bundesregierung auf eine Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der VN-Mission zur dauerhaften Befriedung des Kosovo habe ich zugestimmt. Die deutsche Beteiligung soll bei unveränderter Zielsetzung mit bis zu 1.850 Soldaten fortgeführt werden können. Wenngleich die Lage in der Republik Kosovo mittlerweile grundsätzlich ruhig und stabil ist, sehen wir noch immer ein hohes Eskalationspotenzial. Daher ist der Beitrag der Bundeswehr wesentlich für Frieden, Ruhe und Sicherheit vor Ort, so dass zivile und Polizeikräfte erfolgreich für eine freiheitliche Rechtsordnung arbeiten können.
Gesetz zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel. Ziel des Vertrages über den Waffenhandel ist es, den internationalen Handel mit konventionellen Rüstungsgütern durch die Schaffung von rechtlich bindenden, weltweit einheitlichen Mindeststandards, insbesondere für Exporte, zum Zwecke der Stärkung von Frieden und Sicherheit zu regulieren. Das ist ein Meilenstein in unserem weltweiten Bemühen um Rüstungskontrolle und Sicherheit. Mit der ersten Lesung bringen wir als eines der ersten Länder die Umsetzung des Vertrages auf den Weg.
Ringen vor dem Ausschluss aus dem olympischen Programm bewahren. In Deutschland hat der Ringsport eine stolze Tradition. Wir treten dafür ein, dass die Sportart weiterhin Teil des olympischen Programms bleibt. Der eingebrachte Antrag richtet sich ausdrücklich nicht gegen andere, sich bewerbende Sportarten und respektiert die ‚Autonomie des Sports‘. Wir wollen zusammen mit der Bundesregierung u.a. bei der Erarbeitung möglicher Lösungsansätze beratend helfen.
Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen. Unser Antrag zielt darauf ab, eine wirtschaftliche Monopolbildung zu verhindern und die wettbewerbliche Entwicklung neuer Software zu fördern.
Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013. Der erstmals als unabhängiger wissenschaftlicher Bericht erstellte Report stellt eine positive Entwicklung fest. So hat der Bund wichtige Akzente für die wissenschaftliche Nachwuchsförderung gesetzt. Der Anteil von Ausländern an den Promotionen in Deutschland hat sich zwischen 2000 und 2010 nahezu verdoppelt, darüber hinaus gelingt der überwiegenden Mehrheit der Promovierten ein zügiger Berufseintritt. Als zentraler Arbeitsbereich wird die Befristungspraxis von hauptberuflich an Universitäten arbeitenden Beschäftigten genannt. Die Entwicklung von planbaren, verlässlichen Karrierestrukturen mit familienfreundlicheren Rahmenbedingungen im Wissenschaftssystem steht noch aus. Festzuhalten ist, dass dort, wo der Bund eine alleinige Verantwortung besitzt, die Bedingungen grundsätzlich besser sind – so etwa in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Der Gesetzentwurf ist ein Ergebnis der im November vom Bundestag beschlossenen Stärkung von Wissenschafts- und Forschungsfreiheit. Sie soll nun auch in der besseren Ermöglichung der Aufarbeitung der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts Umsetzung finden. So wollen wir etwa eine Nutzung der im Gericht als Zwischenarchiv aufbewahrten Akten nach Ablauf von 30 Jahren ermöglichen. Für Entscheidungsvorschläge, also richterliche Voten, gilt eine Sonderregelung. Hier wird eine Einsichtnahme erst nach Ablauf von 60 Jahren nach Abschluss des Verfahrens vorgesehen, um dem hohen Rang des gerichtlichen Beratungsgeheimnisses Rechnung zu tragen.
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (StrÄndG). In erster Lesung haben wir uns mit der Schaffung eines eigenständigen Straftatbestandes der Verstümmelung weiblicher Genitalien befasst. Wir wollen, dass diese Taten künftig mit einer Mindeststrafe von einem Jahr belegt werden. Die Höchststrafe soll bei 15 Jahren liegen. Opfer sollen als Nebenkläger auftreten können und schon im Ermittlungsverfahren anwaltlichen Beistand beantragen können.

Daten und Fakten
Arbeitslosenzahl erneut unter 3 Millionen.
In Deutschland ist die Arbeitslosigkeit erneut un­ter die 3-Millionen-Marke gesunken. Sie ist jetzt auf dem niedrigsten Stand seit zwei Jahr­zehn­ten. Allein seit 2009 verringerte sich die jahres­durch­schnitt­liche Zahl der Arbeitslosen um rund 500.000. Die Zahl der Erwerbstätigen ist im April auf den Rekordstand von 41,69 Mil­lio­nen gestiegen. Die sozialversicherungspflichtige Be­schäf­ti­gung ist mit 29,09 Millionen trotz Kri­se höher als vor zehn Jahren (rund 27 Mil­lionen). Und viele Unternehmen suchen weiterhin nach Arbeits­kräf­ten. Es gibt 950.000 offene Stellen. Die Tendenz auf dem Arbeitsmarkt bleibt positiv.
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit / Statistisches Bundesamt)

Väterbeteiligung bei Elterngeld auf Höchststand.
Der Anteil der Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen, hat einen neuen Höchststand erreicht. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, haben Väter von 181.000 der insgesamt rund 663.000 im Jahr 2011 geborenen Kinder Elterngeld bezogen. Dies entspricht einer Väterbeteiligung von 27,3%. Damit ist die Väterbeteiligung gegenüber dem Vorjahr noch einmal deutlich um zwei Prozentpunkte angestiegen. Mütter bezogen in durchschnittlich 95% der Fälle Elterngeld.
Die höchste Väterbeteiligung gab es wie schon in den letzten Jahren in Bayern (35,8%) und Sachsen (35,6%). Sie war dort somit mehr als doppelt so hoch wie im Saarland, das mit 17,5% nach wie vor das Schlusslicht bildet. Veränderungen bei der Dauer der Inanspruchnahme gab es hingegen kaum. Nach wie vor bezogen etwas mehr als drei von vier Vätern (77%) Elterngeld für maximal zwei Monate. Nur knapp 7% der Väter nimmt die Leistung für zwölf Monate in Anspruch. Mütter bezogen weiter in neun von zehn Fällen das Elterngeld für zwölf Monate. Deutliche regionale Unterschiede gab es bei der Höhe des bezogenen Elterngeldes. So betrug der durchschnittliche Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, in den meisten süddeutschen und westdeutschen Kreisen über 1.200 € Euro. Die Kreise, in denen der Anspruch niedriger als 1.000 € war, liegen hingegen fast ausnahmslos in den ostdeutschen Ländern. Bei den Müttern zeigt sich ein ähnliches Bild: Auch hier lag der Elterngeldanspruch insbesondere in den west- und süddeutschen Kreisen deutlich über dem in den ostdeutschen Landkreisen und kreisfreien Städten.
(Quelle: Statistisches Bundesamt)

Deutsches Rentensystem ist stabil.
In einem Interview mit „positionen“, der Zeitschrift des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), lobt der Wirtschaftswissenschaftler Axel Börsch-Supan, Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München, die Stabilität des deutschen Rentensystems. Gleichzeitig spricht er sich für eine flexiblere Handhabung des Renteneintritts aus. Die Reformen der 1990er und 2000er Jahre hätten dazu beigetragen, dass man der Verrentung der sogenannten „Babyboomer“ gelassen entgegensehen könne. Private und betriebliche Altersvorsorge würden das gesetzliche Rentensystem in den nächsten Jahren stützen. Von Altersarmut bedroht seien in Deutschland statistisch gesehen nur wenige Menschen, nämlich ca. 3 % der über 65-jährigen. Um dennoch Altersarmut entgegenzuwirken, müsse man schon vor dem Rentenalter ansetzen: Überhaupt Arbeit zu haben, verringere das Risiko von Altersarmut. Daher plädiert Börsch-Supan gegen eine Abschaffung des Niedriglohnsektors, weil sie zu höherer Arbeitslosigkeit führen würde. Der Renteneintritt müsse flexibler gestaltet werden, um dem Älterwerden als individuellem Prozess gerecht zu werden. Niemand solle gezwungen werden, seine Arbeit in einem bestimmten Alter aufzugeben.
(Quelle: „positionen“, Zeitschrift des GDV)
130607 Bundestag-Aktuell 09-13

7.6.2013: „Organspende geht uns alle an“

OSTFRIESLAND. Diese Entwicklung ist besorgniserregend: die Zahl der Organspender sinkt drastisch – immer weniger Menschen wollen nach ihrem Tod Organe spenden. Mehrere Transplantations-Skandale hatten in der Vergangenheit das Vertrauen in der Bevölkerung erschüttert. Das soll sich mit der neuen Kampagne „Das trägt man heute: den Organspendeausweis“ ändern. Auch die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann unterstützt diese Aktion. „Organspende geht uns alle an“, sagt die Christdemokratin, die selbst einen Organspendeausweis besitzt.
Die Zahlen sind alarmierend: rund 12.000 Menschen warten auf ein Spenderorgan. Alle acht Stunden stirbt ein Mensch, den ein fremdes Organ hätte retten können. Deshalb schreiben auch die Krankenkassen ihre Versicherten an, um sie zu einer Entscheidung zu bewegen: entweder Ja oder Nein. Zur Antwort ist allerdings Niemand verpflichtet. Doch jeder Organspender kann nach seinem Tod bis zu sieben schwerkranken Menschen ein neues Leben schenken. Und ein Organspendeausweis nimmt den eigenen Angehörigen diese schwierige Entscheidung ab. „Jeder kann nach einem Unfall oder Krankheit in die Situation geraten, auf ein neues Organ angewiesen zu sein“, betonte Gitta Connemann.
Grundsätzlich gibt es laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine große Mehrheit in der Bevölkerung, die eine positive Einstellung zum Thema „Organspende“ haben. Menschen seien auch bereit eine persönliche Entscheidung zu treffen, allerdings nur wenn sie gut informiert sind. Und genau an dieser Stelle knüpft die neue Kampagne „Das trägt man heute: den Organspendeausweis“ an. Bürgerinnen und Bürger können kostenfrei Informationsmaterial bestellen. „Setzen Sie sich mit dem Thema Organspende auseinander. Dann könnte zukünftig hoffentlich noch mehr Menschen geholfen werden“, wirbt Gitta Connemann für die neue Kampagne.
Ein Überblick über das gesamte Angebot ist auch auf der Internetseite www.organspende-info.de zu finden.

Gitta Connemann und Ulf Thiele sprachen mit der Jungen Union Leer über die neue Kampagne „Das trägt man heute: den Organspendeausweis"
Gitta Connemann und Ulf Thiele sprachen mit der Jungen Union Leer über die neue Kampagne „Das trägt man heute: den Organspendeausweis“

7.6.2013: Bundestagsabgeordneter für vier Tage

BERLIN/ EMSLAND. „Das waren vier einzigartige und beeindruckende Tage“, sagt Julian Book aus Esterwegen. Er nahm auf Einladung der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann am Planspiel „Jugend und Parlament 2013“ des Deutschen Bundestages teil. Gemeinsam mit 311 weiteren Jugendlichen zwischen 16 und 20 Jahren blickte er hinter die Mauern des Bundestages und der Gesetzgebung. Dazu erhielt er einen neuen Namen, eine neue Biografie und eine fiktive Parteizugehörigkeit. Aus dem 17-jährigen Schüler des Kreisgymnasiums in Papenburg wurde der 36-jährige Rechtsanwalt Lars Johanson aus Berlin.
Julian Book alias Lars Johanson erarbeitete und beschloss vier Gesetze. Es ging um Themen wie Anonymisierte Bewerbung, Pflegefreistellung, PKW-Maut und Wahlpflicht. Neben Vorstandswahlen, Fraktionssitzungen und Ausschussverhandlungen stand auch ein Besuch bei Gitta Connemann auf dem Programm. Hier blickte er der Abgeordneten über die Schulter.
Höhepunkt der viertägigen Veranstaltung, die vom 1. bis zum 4. Juni in den Gebäuden des Deutschen Bundestages stattfand, war die Plenarsitzung am Dienstagnachmittag. Im Reichstag wurden die erarbeiteten Gesetzesvorschläge in einer hitzigen Debatte diskutiert und schließlich verabschiedet.
„Die Aufgaben im Deutschen Bundestag sind unglaublich komplex und vielseitig. Die Möglichkeit, in der Rolle eines fiktiven Abgeordneten zusammen mit mehr als 300 anderen Jugendlichen aus ganz Deutschland die Arbeit unserer Bundestagsabgeordneten hautnah zu erleben, war wohl einmalig. Eine tolle Erfahrung!“, reflektierte der 17-Jährige nach dem Ende des Programms.

Julian Book im Gespräch mit Gitta Connemann
Julian Book im Gespräch mit Gitta Connemann

5.6.2013: Wahrzeichen wird gefördert

PAPENBURG. Auch in diesem Jahr stellt der Bund Mittel für ein Denkmalschutz-Sonderprogramm (IV) zur Verfügung. Damit sollen sanierungsbedürftige Baudenkmäler in Deutschland vor dem Verfall gerettet werden. Das Wahrzeichen des Stadtteils Obenende, die katholische St. Michael Kirche, wird nun in das Programm aufgenommen. „Der Bund wird nun 100.000 Euro für die Dach- und Fassadensanierung bereitstellen.“, freut sich die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Der Haushaltsausschuss hatte jetzt auf Vorschlag des Staatsministers für Kultur und Medien Bernd Neumann MdB den Antrag der Kirchengemeinde bewilligt.
Darüber informierte Neumann jetzt die Christdemokratin. Connemann hatte sich nach einer Besichtigung der Kirche bei ihm für eine Förderung stark gemacht. „St. Michael ist der bunte und frohe Mittelpunkt im Obenende. Als Baudenkmal gehört sie zu den bedeutendsten Kirchen des Bistums Osnabrück“, begründet Gitta Connemann die Förderzusage. Die Kirche war 1910 im Stil einer neuromanischen dreischiffigen Basilika erbaut worden und bietet 1.250 Menschen Platz.
Neben der Erneuerung des Daches und der Außenfassade sind auch Sanierungsarbeiten am Turm und am Hauptportal sowie der Bau einer barrierefreien Stufenanlage vorgesehen. Doch besonders sanierungsbedürftig sei die Dachfläche der Kirche. „Die Naturschiefereindeckung ist stark aufgewittert, so dass es bereits durchregnet“, hatte sich Gitta Connemann bei ihrem Besuch selbst vom Zustand des Bauwerks überzeugt.
„Mit Hilfe des Zuschusses aus Berlin sind wir ein gutes Stück weiter. Weitere Aktionen in der Gemeinde sind in Planung. So soll es zur Braderie Ende Juli eine Cafeteria auf dem Gelände am Alten Turm geben“, freute sich Pfarrer Heiner Lohe über die Förderzusage.
Bislang wurde die Außenfassade der Kirche seit 1962 viermal renoviert. Die Wandmalereien konnten bei der letzten Innenrenovierung im Jahr 1991 wieder in Stand gesetzt werden. 2010 wurde die Sakristei renoviert.
Auch die anstehenden Sanierungsabreiten der Kirche stellt für die Pfarrei eine erhebliche Herausforderung dar. Die veranschlagte Investitionssumme von gut 1,3 Millionen Euro trägt zur einer Hälfte das Bistum Osnabrück, die andere Hälfte hat die Pfarrgemeinde St. Michael selbst aufzubringen. Viele Aktionen in der Gemeinde sind angelaufen, gut 30.000 Euro sind schon zusammengenkommen, berichtet Pfarrer Heiner Lohe.