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22.7.2013: „Vorschnelle Urteile helfen niemandem“

PAPENBURG.“Verantwortungsvolle Politik sollte gerade in kritischen Situationen an der Seite von Arbeitnehmern und Betrieben stehen. Ich rate allen, zur Sachlichkeit zurückzukehren“, erklärte jetzt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. „Es ist erschreckend, wie schnell hier eine Vorverurteilung eines anerkannten Familienunternehmens erfolgt. Ich finde es fragwürdig, wenn sich Politiker bei Schiffstaufen mitfeiern lassen, aber bei Problemen abkehren.“
Sollten sich die im Raume stehenden Vorwürfe gegen den oder die Werkvertragspartner bestätigen, müssen die Vertragsbeziehungen sofort beendet werden, und das wird die Werft auch auf der Stelle tun, davon bin ich überzeugt.“

Damit stärkt die Christdemokratin den Schiffsbauern in Papenburg den Rücken. „Alle Fakten müssen jetzt so schnell wie möglich geklärt werden. Denn solche Katastrophen dürfen sich nicht wiederholen. Das sind wir den beiden Opfern und ihren Familien, denen mein ganzes Mitgefühl gilt, jetzt schuldig. Jeder Missbrauch ist inakzeptabel. Es muss alles dafür getan werden, solchen zu verhindern“, fordert Connemann.

Der Werft müsse aber auch die Zeit gegeben werden, alle Sachverhalte aufzuklären. „Wenn die Fakten auf dem Tisch liegen, müssen wir auswerten, wo welcher Handlungsbedarf besteht.“ Sollte es eine gesetzliche Lücke bei Werkverträgen geben, müsse diese geschlossen werden. In der Zeitarbeit sei bereits reagiert worden. Der Bund habe dort im letzten Jahr einen gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Dieser müsse aber auch umgesetzt werden. „Die besten Gesetze helfen nicht, wenn diese nicht beachtet werden. Dann helfen nur noch verstärkte Kontrollen“, so die Bundestagsabgeordnete.

Connemann warnt davor, Werkverträge und Zeitarbeit grundsätzlich zu verdammen. Gerade die Werft und ihre Zulieferer, die international wettbewerbsfähig bleiben müssten, könnten – genau wie unzählige andere Branchen auch – auf diese Instrumentarien auch in Zukunft nicht verzichten. Im Gegensatz zu manchem anderen Unternehmen habe die Meyer Werft die Stammbelegschaft in den letzten Jahren kontinuierlich auf- und nicht abgebaut und für positive Beschäftigungseffekte in der Region gesorgt. Das Unternehmen stehe in einem harten, weltweiten Wettbewerb und könne auf Werkverträge nicht verzichten.

„Wir müssen lernen, wie dabei eine gerechte Bezahlung und menschenwürdige Behandlung sichergestellt werden kann. Ein Einsatzbetrieb muss auf gute Arbeitsbedingungen achten – und zwar für alle.“ Die Unterbringung der Arbeitnehmer sowie ihre gesellschaftliche und soziale Teilhabe sei dabei ein ebenso wichtiges Thema. „Wir müssen aus der Situation lernen und gemeinsam nach Lösungen suchen.“

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Ende der Pressemitteilung

Stellungnahme gegenüber dem General Anzeiger
19. Juli 2013

1. Frage GA: Müssen schärfere Kontrollen in Sachen Einhaltung von Arbeits- und Wohnbedingungen eingeführt werden?

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen: Ja. Aber dafür müssen zuerst die Fakten geklärt werden. Vorverurteilungen helfen niemandem. Es schockiert mich, wie schnell hier der Stab über ein angesehenes Familienunternehmen wie die Meyer Werft gebrochen wird. Die Politiker, die gestern noch gerne auf ein Foto wollten, sagen sich heute los – und zwar, ohne alle Fakten zu kennen. Das ist populistisch. Ich werde mich erst informieren und dann urteilen.

2. Frage GA: Muss vielleicht generell über solche sozialen Standards nachgedacht werden?

Es gibt diese Standards bereits. So gibt es seit dem letzten Jahr für Zeitarbeitnehmer einen Mindestlohn. Sie haben gegenüber ihrem Arbeitgeber dieselben Rechte wie jeder andere Arbeitnehmer auch – von Urlaub bis zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Im Einsatzbetrieb haben sie das Recht auf Zugang zu allen sozialen Einrichtungen. Aber die besten Gesetze helfen natürlich nichts, wenn diese nicht eingehalten und Missbräuche nicht angezeigt werden.

3. Frage GA: Stehen nicht auch die Unternehmen, die Aufträge an Sub-Unternehmen vergeben, in der Pflicht?

Ich wünschte mir, dass Unternehmen auch ihre Subunternehmer vertraglich binden, die gesetzlichen Standards einzuhalten. Da ist die Sozialcharta, die jetzt von einem Runden Tisch in Sögel erarbeitet wurde, beispielhaft. Danach müssen die Subunternehmer der Firma Weidemark sicherstellen, dass der vereinbarte Lohn auch bei den Arbeitnehmern ankommt. Und es werden nur Mietverträge mit Vermietern geschlossen, die einen gewissen Standard nachweisen. Meines Wissens wird die Meyer Werft jetzt eine solche Cahrta verhandeln.

4. Frage GA: Welche politischen Akteure sind jetzt gefordert?

Dazu müssen wir wissen, ob und welche Rechtslücken es gibt. Und dazu brauchen wir erst einmal die Fakten.

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Stellungnahme gegenüber der Emszeitung
22. Juli 2013

1. Frage Emszeitung: Braucht die regionale Wirtschaft Arbeiter aus Osteuropa?

Bereits heute gilt (EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit): jeder Europäer darf in jedem Mitgliedstaat arbeiten – Deutsche in Finnland, Engländer in Spanien, Polen in Deutschland. Für Rumänen gilt dies ab 1.1.2014. Rechtlich ist also jeder Betrieb frei, seine Arbeitnehmer auszusuchen. Natürlich würde ich mir wünschen, dass unsere Betriebe zuerst Arbeitslosen aus Deutschen eine Chance geben würden. Denn wir haben immer noch qualifizierte Fachkräfte, die z.B. ihres Alters wegen nicht mehr eingestellt werden. Das macht mich wütend. Aber es gibt auch Branchen mit echtem Fachkräftemangel. Handwerksbetriebe im Emsland können Ausbildungs- und Arbeitsplätze nicht mehr besetzen und brauchen Unterstützung aus anderen Ländern – nicht nur aus Osteuropa.

2. Frage Emszeitung: Wie können diese Arbeiter besser vor Ausbeutung geschützt werden?

Jeder Arbeitnehmer – ob Rumäne, Spanier oder Deutscher – muss vor Missbrauch geschützt werden. Viele Gesetze gibt es bereits dafür, wie das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstätten-Verordnung, das Entgeltfortzahlungsgesetz, etc.. Wir haben einen Mindestlohn für die Zeitarbeit eingeführt. Schon heute gibt es Branchenmindestlöhne für Bauarbeiter, bei den Dachdeckern und Gebäudereinigern, im Elektrohandwerk, für Pflegehilfskräfte, Wachleute und, und, und. Es muss aber auch sichergestellt sein, dass der Lohn die Arbeiter erreicht. Sonst helfen die besten Gesetze nichts. Hier müssen Unternehmen ihre Subunternehmer besser kontrollieren. In Sögel wurde mit der Sozialcharta ein Anfang gemacht. Danach müssen die Subunternehmer der Firma Weidemark sicherstellen, dass der vereinbarte Lohn auch bei den Arbeitnehmern ankommt. Und es werden nur Mietverträge mit Vermietern geschlossen, die einen gewissen Standard nachweisen. Es muss für Unternehmen die Regel werden, diese sozialer Verantwortung zu übernehmen.

3. Frage Emszeitung: Wie stehen Sie zu einem Mindestlohn für die Beschäftigten in der regionalen Wirtschaft?

Menschen müssen für ihre Arbeit gerecht bezahlt. Alles andere ist unanständig. Da die Branchen sich unterscheiden, setzen wir auf tarifliche Mindestlöhne.

Denn die Tarifpartner kennen die Betriebe und die Regionen besser als die Politik. Dort, wo es weiße Flecken gibt, wollen wir eine verbindliche Lohnuntergrenze einführen. Darüber soll nicht die Politik sondern eine unabhängige Kommission entscheiden. Auf regionale und branchenbezogene Besonderheiten kann dabei Rücksicht genommen werden.

Die FDP ließ sich bislang davon nicht überzeugen. Aber damit kann Lohndrückerei ein Ende gesetzt werden. Und zugleich wird die große Mehrheit rechtschaffender Arbeitgeber gerade im Mittelstand vor ruinöser, wettbewerbsverzerrender Lohnkonkurrenz geschützt.

18.7.2013: „Anreize schaffen, statt Verbote“

OLDERSUM. Bei Erdbeerkuchen und Ostfriesentee fühlte sich der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz, Peter Bleser MdB sichtlich wohl. „Das bekommen Sie in keinem Unternehmen. Selbstgebackener Kuchen. In der Landwirtschaft ist eben die Herzlichkeit zu Hause.“, schwärmte der Rheinländer. Zusammen mit seiner Ausschusskollegin im Bundestag, Gitta Connemann, besuchte er den Milchviehbetrieb von Elke und Lambert Tergast. Schnell wurde denn auch den anwesenden Mitgliedern des Landwirtschaftlichen Hauptvereins für Ostfriesland klar: hier spricht ein Fachmann. Peter Bleser hatte nämlich selbst lange einen eigenen Bauernhof, der nun von seinem Sohn bewirtschaftet wird.

Auf dem Hof von Familie Tergast ging es aber nicht nur um Kuchen. Themen wie Flächenverbrauch, Düngeverordnung, erneuerbare Energien, Baurecht, Umweltschutz und Greening brachten die Landwirte auf den Tisch. So plädierte der Vorsitzende des Zweigvereins Niederrheiderland Klaus Borde für eine stärkere Einbindung der Kommunen vor Ort bei der Vergabe von Naturschutzmitteln: „Wir haben viele Projektideen. Es wäre gut, wenn der Landkreis mehr finanziellen Spielraum hätte.“ Woran viele Vorhaben scheitern, weiß auch Peter Bleser. „Es müssen Anreize geschaffen werden, mehr Verbote sind der falsche Weg.“, so der Staatssekretär.

Kritisch wurde auch über die Zukunft der kleineren Familienbetriebe in der Landwirtschaft gesprochen. Gerade in Ostfriesland gibt es noch immer eine große Zahl von Höfen im Milchviehbereich, die in der Regel ohne die Hilfe von Mitarbeitern bewirtschaftet werden. Auch hier sieht der Staatssekretär keinen Grund zur Beunruhigung: „Milch ist eine sichere Sache. Zudem sind Familienbetriebe immer effizienter als Großbetriebe.“ Gitta Connemann ergänzt: „Wir können glücklich sein, dass wir solche Betriebe in der Region haben. Sie prägen Landschaft, Kultur und Tourismus. Hier will niemand Agrarfabriken mit tausenden von Kühen.“
Am Ende des Besuches blieb es nicht nur bei warmen Worten und Fachsimpeleien unter Landwirten. CDU-Mann Bleser sicherte den Landwirten des Landwirtschaftlichen Hauptvereins um Vorsitzenden Justus Ackermann seine Hilfe bei den Problemen der Düngeverordnung und dem Baurecht zu. „Diese Gesetze drängen die Landwirte in Ostfriesland langsam aber sicher aus dem Wettbewerb.“, so Ackermann.
„Du musst unsere spezielle Situation bedenken. Ostfriesland nimmt in vielerlei Hinsicht eine Sonderstellung ein.“, fügte Connemann hinzu. Dem schlossen sich die Landwirte an. Viele Gesetze seien ja durchaus sinnvoll. Nur eben in Ostfriesland nicht in die Praxis umzusetzen.

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Peter Bleser im Stall der Familie Tergast

11.7.2013: „Standort Leer ist ein Unikat“

LEER. Es war definitiv der letzte Besuch des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Kossendey in der Leeraner Evenburg-Kaserne. Mit Ende der Legislaturperiode zieht er sich aus der Bundespolitik zurück. Um so wichtiger war es ihm der Einladung der Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann zu folgen und noch ein letztes Mal das Kommando Schnelle Einsatzkräfte zu besuchen, welches ihm besonders am Herzen lag. „Hier in Leer ist ein Unikat in der Sanitätslandschaft entstanden. Das Kommando stellt die bestmögliche Versorgung der Soldaten sicher.“, betonte Kossendey.
Der Staatssekretär war aber nicht nur nach Ostfriesland gekommen, um auf das Geschaffte der letzten Jahre zu schauen. Der Blick ging auch in die Zukunft. Denn obwohl in den vergangenen fünf Jahren rund sechs Millionen Euro in die Infrastruktur des Standortes investiert wurden, sollen in den nächsten Jahren noch einmal weitere elf Millionen an Investitionen folgen. „Die Infrastruktur muss den neuen Aufgaben des Standortes angepasst werden.“, so Kossendey. Geplant sind die Neubauten eines Ausbildungssimulationszentrums, einer Lagerhalle und einer Sporthalle. Außerdem steht noch die Sanierung eines Unterkunftgebäudes auf dem Plan. Wenn es nach dem Kommandeur Dr. Ralf Hoffmann geht, darf es auch noch mehr sein. Doch darüber muss erst noch entschieden werden.
Entschieden werden muss auch über den Bedarf weiterer Krippen- und Kindertagesstättenplätze. Besonders im Focus stehen hier diejenigen, die über die normalen Öffnungszeiten hinaus Kinderbetreuung anbieten. Sollte sich ein erhöhter Bedarf herausstellen, würde der Bund bei der Finanzierung helfen, versicherte Thomas Kossendey.
Auch Landrat Bernhard Bramlage will in dieser Frage eng mit dem Kommando zusammenarbeiten. „„Ich begrüße, dass die Bundeswehr Angebote zur Kinderbetreuung unterstützt, die auf die besonderen dienstlichen Belange der Soldaten ausgerichtet sind. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Familienförderung.“, erklärt der Landrat des Landkreises Leer.
Ein Grund für den hohen Bedarf, ist auch die große Zahl der weiblichen Soldaten im Sanitätswesen der Streitkräfte. Allgemein machen die Soldatinnen im Sanitätsdienst mittlerweile knapp die Hälfte aus. In Leer ist immerhin schon jeder vierte Soldat eine Frau.
Diese Zahlen gefielen besonders Gitta Connemann: „Die Geschichte der Frauen in der Bundeswehr ist eine Erfolgsgeschichte. Heute sind weibliche Soldaten aus der Truppe nicht mehr wegzudenken. Das gilt allgemein und für den Sanitätsbereich im Speziellen.“
Abschließen dankte Kommandeur Dr. Ralf Hoffmann dem Staatssekretär für die Unterstützung des Kommandos und stellte zufrieden fest: „Dem Kommando geht es gut. Unsere Auslastung ist hoch.“

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Kommandeur Dr. Ralf Hoffmann erklärt seinen Gästen, was am Standort passieren soll

8.7.2013: „Dieses Gesetz ist ein großer Fortschritt“

BERLIN. Infektionskrankheiten sind weltweit die häufigste Todesursache. Auch in Deutschland nimmt die Zahl der Todesfälle durch Infektionen zu. Über 43.000 Personen starben allein 2011 an den Folgen einer Infektion, fast die Hälfte davon an den Folgen einer Lungenentzündung.

„Die Behandlung von bakteriellen Infektionskrankheiten wird zunehmend schwieriger. Denn es gibt immer mehr Erreger, die gegen Antibiotika resistent sind.“, berichtet die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Dies bedeute für die Patientinnen und Patienten oft längere Behandlungen und zusätzliche Belastungen, da die Infektionen nur langsam oder gar nicht heilten. Auch für die Tiergesundheit seien Infektionskrankheiten zunehmend bedrohlich. Deshalb soll dem Auftreten und der Verbreitung von Resistenzen im veterinärmedizinischen Bereich entgegengetreten werden. Dazu hatte der Bundestag eine Änderung des Arzneimittelgesetzes beschlossen. Nun hat am Freitag auch der Bundesrat zugestimmt. Damit kann das Gesetz Anfang 2014 in Kraft treten. „Dies ist ein großer Fortschritt für die Gesundheit unserer Verbraucher“, teilte Gitta Connemann jetzt mit.

Die Novelle des Arzneimittelgesetzes war über Monate von Bund und Ländern gemeinsam erarbeitet worden. „Alle Seiten wissen: Der Einsatz von Antibiotika muss dringend gesenkt werden. Das gilt für die Tierhaltung wie für die Humanmedizin. Mit der Novelle kann die Menge der eingesetzten Antibiotika innerhalb weniger Jahre deutlich reduziert werden“, erläuterte die Christdemokratin. Die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder werden dazu deutlich mehr Kontrollbefugnisse erhalten. Die Länder haben künftig Zugriff zu einer bundesweiten Datenbank. „So wird Transparenz über den Einsatz von Antibiotika in Mastbetrieben geschaffen.“ Für die Berechnung der Häufigkeit des Antibiotikaeinsatzes sind Angaben des Tierhalters erforderlich. Die Regelungen des Gesetzes sind so gestaltet, dass Doppelmeldungen unterbleiben und der Tierhalter auch Dritte mit den Meldungen beauftragen kann. Der Verwaltungsaufwand für Tierhalter wird damit so gering wie möglich gehalten.
Weitere Informationen über die AMG-Novelle und die Antibiotika-Resistenzstrategie DART sind im Internet unter www.bmelv.de/antibiotikaresistenz zu finden.

5.7.2013: „Angela Merkel kommt“

LEER. Seit Beginn der Sommerferien zieht es, wie in jedem Jahr, wieder unzählige Urlauber nach Borkum. Kein Wunder. Die Insel im Weltnaturerbe Wattenmeer hat schließlich auch viel zu bieten. Von einer einzigartigen Natur, über endlose Sandstrände bis hin zu urostfriesischen Traditionen. „Angela Merkel kommt zu uns!“, erklärten jetzt voller Freude die Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann und der Leeraner CDU-Kreisvorsitzende Patrick Engel. Beide Christdemokraten sind stolz, dass ihre Vorsitzende gerade das ostfriesische Eiland als Station für Ihre Sommertour gewählt hat.

Die Bundeskanzlerin wird am Freitag, den 19. Juli von 14 bis 15 Uhr auf der Nordseeinsel sein. Geplant ist eine Veranstaltung auf der oberen Strandpromenade. „Angela Merkel hat Deutschland in stürmischen Zeiten, auf einem sicheren Kurs gehalten. Deutschland geht es so gut, wie nie zuvor. Das gelang ihr, weil sie einen Kompass hat. Und damit verstehen wir Norddeutschen auch zu arbeiten.“ so Gitta Connemann. Das endgültige Programm für die Veranstaltung steht im Detail noch nicht fest. Sicher ist aber, dass schon ab 13 Uhr ein Vorprogamm starten wird. Neben der Rede von Frau Dr. Merkel werden auch David McAllister und Gitta Connemann auf der Bühne sprechen. Genauere Informationen werden im Laufe der kommenden Woche bekannt gegeben. „Es ist nicht nur eine Ehre für uns, dass unsere Parteivorsitzende uns besucht, sondern auch Anerkennung für die erfolgreiche Arbeit unserer Borkumer CDU und unserer Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann.“, so Engel abschließend.

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Gitta Connemann in Berlin mit Kanzlerin Angela Merkel

3.7.2013: „Geburtstagsbesuch bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen“

AURICH. Hohen Besuch zum Geburtstag erhielt die neue Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV-BMVBS). Diese nahm am Montag ihre Arbeit an ihrem Sitz in Aurich auf. Dazu gratulierte persönlich die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann mit einem besonderen Gast. Der Präsident des Bundesamtes für Güterverkehr Andreas Marquardt ist mit seinem Amt selbst „Kunde“ der neuen Bundesoberbehörde in Aurich.

Seit dem 1. Juli werden in der BAV für alle angeschlossenen 64 Behörden, mit immerhin 26.000 Mitarbeitern aus dem Ressort des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, gebündelte Leistungen angeboten. Dazu gehören die Gewinnung von Personal, die Festsetzung von Pensionen, die Abrechnung von Gehältern und Beihilfe, die Bearbeitung von Dienstunfällen, die Bewertung von Dienstposten bis hin zur internen Revision. Später sollen Angebote wie die Betreuung von Auszubildenden, Personalmarketing, Untersuchungen bei Disziplinarfällen und vieles mehr hinzukommen – übrigens auch für andere Ministerien.

Später. Denn zur Zeit befindet sich die neue Bundesanstalt noch im Aufbau. „Wir starten mit 20 Mitarbeiterrinnen und Mitarbeitern aus der früheren Wasser- und Schifffahrtsdirektion. Mitte August wird die Startaufstellung um etwa 120 Personen in Aurich und an den anderen Standorten der neuen Bundesanstalt vergrößert.“, berichtet Klaus Frerichs den beiden Bundesgästen. Der ehemalige Präsident der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest ist nun Leiter der BAV. Die Aufbauarbeit wird bis Ende des Jahres im Mittelpunkt stehen..“Bis die BAV ihre Aufgaben im vollen Umfang wahrnehmen kann, wird es noch einige Zeit dauern. Aber es gibt viel Raum, um die Behörde positiv auszugestalten.“ so der Leiter der neuen Bundesanstalt.

Doch nicht nur personell, sondern auch räumlich werden die BAV und die Außenstelle Nordwest der Generaldirektion Wasserstrassen und Schifffahrt eng zusammen arbeiten. Untergebracht ist die BAV nämlich im Gebäude der ehemaligen Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest im Zentrum Aurichs, am Schloßplatz.
Für die Beschäftigten der GDWS ist es ein Glücksfall, dass der Hauptsitz der neuen Behörde nach Aurich geholt wurde. Dafür hatten sich besonders die CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann und Hans-Werner Kammer stark gemacht.
Die Beschäftigten können nun nach und nach entscheiden, ob sie in die BAV wechseln möchten oder noch in der Außenstelle der Generaldirektion bleiben wollen… „Ich freue mich, dass wir den Mitarbeitern mit der neuen Bundesanstalt eine langfristige Perspektive in Aurich bieten können. Viele leben in Ostfriesland und wollen hier bleiben.“ sagte Gitta Connemann am Montag während ihres Besuches der neuen Behörde.
Zuversichtlich und beeindruckt zeigte sich auch Andreas Marquardt, Präsident des Bundesamtes für Güterverkehr: „Die Planung und ihre Umsetzung waren sehr professionell. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit.“ Er war aus Köln nach Aurich gereist, um am ersten Arbeitstag dabei zu sein.

Neben dem Hauptstandort Aurich wird es in Hannover, Kiel, Koblenz, Magdeburg und Münster Außenstellen der Bundesanstalt geben. Dass die Leitung aber von Ostfriesland aus erfolgt, wird als Erfolg gewertet. „Nach langer Diskussion war die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für unsere Region ein Erfolg. Die Wasser- und Schifffahrtsämter in Emden, Wilhelmshaven und Meppen sind gestärkt worden. Und der Standort hat jetzt eine Bundesanstalt. Der Einsatz hat sich gelohnt.“ erklärten Gitta Connemann und der CDU-Bundestagskandidat Heiko Schmelzle.

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„Geburtstagsbesuch bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen“. Gitta Connemann mit Andreas Marquardt, Heiko Schmelzle und Klaus Frerichs

3.7.2013: Vor dem Wahlkampf – die Bilanz

Liebe Freunde,

der Bundestag hat seine regulären Beratungen für diese Wahlperiode abgeschlossen. Nun steht der Wahlkampf bevor. Ich weiß, mit Eigenlob ist es immer so eine Sache. Aber wir können auch einmal mit Stolz sagen, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner und der Bundesregierung unser Land in den vergangenen vier Jahren vorangebracht hat. Noch nie war die Arbeitslosigkeit so niedrig. Noch nie waren die Aussichten vor allem für die jüngere Generation so gut. Deutschland ist in Europa das Land, auf das alle anderen schauen. Das ist auch das Verdienst der Bundeskanzlerin.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in den vergangenen vier Jahren auf vielen Gebieten eigene Akzente gesetzt. Als ein Beispiel will ich hier die Beteiligung des Parlaments in Europaangelegenheiten nennen. Der Bundestag hat heute hier mehr Mitspracherechte als noch vor vier Jahren. Das ist auch richtig, weil der Bundestag den Willen des Volkes unmittelbar repräsentiert.
CDU und CSU haben nun ihr Wahlprogramm vorgelegt. Es schafft die Voraussetzung dafür, dass Deutschland weiter auf dem Erfolgsweg bleiben kann. Es ist ein Programm von Maß und Mitte.
Steuererhöhungen, Euro-Bonds sowie immer neue Vorschriften und Bevormundungen – wie von Rot-Rot-Grün vorgeschlagen – würden unserem Land schaden. Die Menschen und die Unternehmen brauchen in diesen Zeiten vor allem eines: Verlässlichkeit. Die Welt wandelt sich rasant. Unsere Arbeitnehmer und Unternehmer müssen sich ständig neuen Anforderungen stellen. Da muss es auch Bereiche geben, wo sie wissen können: Hier bleibt zunächst einmal alles auf einem vernünftigen Weg.
Das bedeutet nicht, dass wir nicht an der einen oder anderen Stelle Korrekturen machen müssen. So müssen wir mehr Geld in die Infrastruktur investieren. Wir müssen unser Bildungs- und Forschungsniveau verbessern. Und wir können dann auch die eine oder andere Ungerechtigkeit beseitigen – Stichwort: Mütterrente. Dabei versprechen wir unter dem Strich keine Utopien, sondern nur das, was finanzierbar ist.
Ich bin mir sicher: Die Menschen werden diese Botschaft verstehen.

Schnell und direkt, unbürokratisch und nachhaltig – so hilft die Bundesregierung den Opfern der Flutkata-strophe im Süden und Osten Deutschlands. In ihrer Regierungserklärung zum zweiten „Jahrhunderthoch-wasser“ in nur elf Jahren zeigte sich Kanzlerin Merkel am Dienstag zuversichtlich, dass Deutschland die Herausforderungen bewältigen kann. Sie dankte den Einsatzkräften von Bundeswehr, Technischem Hilfs-werk, Bundespolizei und Feuerwehr sowie den zahlreichen Freiwilligen. Wir setzten einen Fluthilfefonds im Umfang von acht Milliarden Euro ein, den Bund und Länder gemeinsam befüllen.
Der Bund übernimmt davon einen Anteil von 4,75 Milliarden Euro, die Länder die restlichen 3,25 Milliarden Euro. Der Anteil des Bundes ist deshalb leicht höher, weil er die Reparatur von beschädigten Schienennetzen, Bundesstraßen, Autobahnen und Wasserwegen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro allein trägt. Der Rest wird zwischen beiden Seiten aufgeteilt.

Der Bund streckt die acht Milliarden Euro über einen Nachtragshaushalt für 2013 komplett vor. Dadurch erhöht sich die Nettokreditaufnahme in diesem Jahr von 17,1 Milliarden Euro auf 25,1 Milliarden Euro, liegt aber immer noch unterhalb der durch die Schuldenbremse vorgeschriebenen Grenze. Die Länder haben 20 Jahre Zeit, dem Bund ihren Anteil zurückzuzahlen. Mit dem Beschluss des Bundestages und des Bundesrates zur Einrichtung des Fonds kann die Auszahlung der Hilfsgelder beginnen. Das Geld soll Privathaushalten, Unternehmen sowie betroffenen Städten und Gemeinden zugute kommen. Betrieben, die wegen der Flut Arbeitsausfälle hinnehmen mussten, werden die Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend ab 1. Juni 2013 für drei Monate erstattet.

Es grüßt Sie herzlich
Ihre
Gitta Connemann

Berlin, den 3. Juli 2013

Die Woche im Plenum

Gesetz zur Suche uns Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und Änderung anderer Gesetze. Der Kompromiss zwischen Bund und Ländern, Parteien und Fraktionen über das weitere Vorgehen bei der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle steht. Der Bundestag verabschiedete am Freitag das entsprechende Standortauswahlgesetz. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass der seit Jahrzehnten bestehende Konflikt um ein atomares Endlager im gesamtgesellschaftlichen Konsens gelöst werden kann.

Mit dem Gesetz werden die einzelnen Verfahrensschritte für die ergebnisoffene Suche und Auswahl eines Standortes festgelegt, an dem hoch radioaktive Abfälle sicher gelagert werden können. An dem Suchverfahren wird die Öffentlichkeit in allen Phasen umfassend beteiligt; der Dialog mit den Betroffenen wird geführt.
Bevor das Auswahlverfahren beginnt, werden Grundsatzfragen geklärt – zum Beispiel welche Mindestanforderungen an den Standort gestellt werden und welche Ausschlusskriterien gelten sollen. Hierfür wird eine pluralistisch zusammengesetzte Kommission eingerichtet. Wesentliche Schritte während des Standortauswahlverfahrens wie die Festlegung der Entscheidungsgrundlagen sowie die Entscheidungen über die über- und die untertägigen Untersuchungen möglicher Standorte werden durch Gesetze getroffen. Das Verfahren endet mit der abschließenden gesetzlichen Entscheidung für einen bestimmten Standort.

Vertrauen in Organtransplantationen stärken. Der Bundestag zieht die Konsequenzen aus den Manipulationen und Betrugsfällen bei Organtransplantationen, die im vergangenen Jahr bekannt geworden waren. In einem gemeinsamen Antrag, der am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet wurde, fordern alle Bundestagsfraktionen eine Reihe von Sofortmaßnahmen, um das verloren gegangene Vertrauen der Menschen in das System der Organspende wiederherzustellen.

Als Reaktion auf die Unregelmäßigkeiten vor allem in Lebertransplantationszentren wurde bereits beschlossen, dass in Zukunft Manipulationen an den Wartelisten für Patienten strafrechtlich verfolgt werden. Darüber hinaus müssen die Richtlinien der Bundesärztekammer, die die Grundlage für die Organtransplantation bilden, künftig vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden. Hiermit soll möglicher Willkür vorgebeugt werden.
Um in Zukunft deutlich bessere Informationen über Umfang und Art der Organverpflanzungen in Deutschland zu erhalten, soll ein Transplantationsregister geschaffen werden. Denn nur mit der nötigen Datentransparenz wird es möglich sein, die Abläufe von der Spende über die Zuteilung bis zur Verpflanzung des Organs zu verbessern.

Bereits im Sommer 2012 wurde mit den Stimmen aller Fraktionen des Bundestages beschlossen, dass Bürger und Bürgerinnen über das Thema Organspende besser aufgeklärt werden. Parallel dazu wurden Strukturverbesserungen in der Transplantationsmedizin auf den Weg gebracht. Ziel dieser Maßnahmen war es, die Spendenbereitschaft in Deutschland zu fördern und den 12.000 Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, eine Transplantation in Aussicht zu stellen.

Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken. Aufdringliche Werbeanrufe, überzogene Abmahnrechnungen oder dubiose Inkassomethoden – solche unlauteren Geschäftspraktiken sind eine erhebliche Belastung für betroffene Verbraucher und Kleinunternehmer. Die christlich-liberale Koalition geht gegen diese Auswüchse nun mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vor, das der Bundestag am Donnerstag verabschiedete.

Bei unerlaubter Telefonwerbung wird die Obergrenze für Bußgelder von 50.000 auf 300.000 Euro versechsfacht.
Vermeintliche Gewinnspiele, mit denen oftmals langfristige Verpflichtungen für den Verbraucher einhergehen, können künftig nicht mehr rechtswirksam am Telefon verabredet werden, sondern müssen vom Unternehmer in Textform vorgelegt werden.

Im Bereich von urheberrechtlichen Abmahnungen werden die Anwaltsgebühren, die einem Verbraucher in Rechnung gestellt werden dürfen, auf der Grundlage eines festen Streitwerts gedeckelt. Damit soll Geschäftsmodellen von Anwälten, die auf überzogenen Abmahnungen beruhen, der Boden entzogen werden. Bei Klagen gegen einen Verbraucher wegen einer Urheberrechtsverletzung darf sich der Kläger künftig nicht mehr den Gerichtsort aussuchen. Ist eine Abmahnung unberechtigt, kann der Betroffene außerdem verlangen, dass seine eigenen Kosten für die Rechtsverteidigung vom Abmahnenden ersetzt werden.

Inkassounternehmen werden in Zukunft strenger von den Behörden kontrolliert und können mit höheren Bußgeldern belegt werden. Zusätzlich wird die Transparenz für den Verbraucher erhöht: Aus jeder Rechnung muss klar hervorgehen, für wen das Inkassounternehmen arbeitet, auf welcher Grundlage der Rechnungsbetrag
beruht und wie sich die Inkassokosten berechnen. Ebenso wird in Zukunft festgelegt, welche Gebühren und Auslagen einem Verbraucher für den Einzug der Forderung höchstens in Rechnung gestellt werden dürfen.

Kampf der Verstümmelung weiblicher Genitalien. Die Verstümmelung weiblicher Genitalien wird künftig härter bestraft. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein Gesetz der christlich-liberalen Koalition, mit dem ein eigener Tatbestand im Strafgesetzbuch verankert wird. Diese Art der Genitalverstümmelung wird somit künftig als Verbrechen eingestuft, bei dem der Täter eine erhöhte Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu 15 Jahren zu erwarten hat. Opferverbände hatten schon lange eine solche Regelung gefordert, um den Schutz gefährdeter Mädchen und Frauen zu verbessern.

Die Verstümmelung der weiblichen Genitalien ist eine schwerwiegende und durch nichts zu rechtfertigende Menschenrechtsverletzung. Davon betroffen sind zwar hauptsächlich Mädchen und Frauen in bestimmten Regionen Afrikas, Asiens und Südamerikas. Nach Schätzungen leben aber auch in Deutschland knapp 24.000 Betroffene sowie etwa 6.000 Mädchen und Frauen, die von Genitalverstümmelung bedroht sind.

Der Gesetzgeber ist hier in der Pflicht, diese gefährdeten Mädchen und Frauen mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu schützen. Dabei spielt das Strafrecht zweifellos eine besondere Rolle. Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist zwar schon nach geltendem Recht als gefährliche Körperverletzung strafbar. Mit der Regelung in einem eigenen Tatbestand im Strafgesetzbuch macht die Koalition jetzt deutlich, dass es hier um ein erhebliches
Unrecht geht, bei dem der Staat auch ein gesteigertes Interesse an der Strafverfolgung hat.

Das Gesetz stärkt außerdem die Rechte der Opfer einer Genitalverstümmelung im Strafverfahren. Sie können sich dem Prozess als Nebenklägerin anschließen und haben frühzeitig einen Anspruch auf Bestellung eines anwaltlichen Beistands.

Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zu den Ergebnissen des G8-Gipfels und zum Europäi-schen Rat am 27./28. Juni 2013 in Brüssel. Die G8-Staaten haben sich in Bezug auf den syrischen Bürgerkrieg und die Vermeidung der Steuerhinterziehung auf den Rahmen einer gemeinsamen Haltung einigen können. Auch fanden vielversprechende Gespräche hinsichtlich der Einrichtung einer transatlantischen Freihandelszone statt. In der Regierungserklärung erläutert die Bundeskanzlerin zudem die Schwerpunkte des bevorstehenden EU-Rates.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) vom 11. August 2006 und folgender Resolu-tionen, zuletzt 2004 (2011) vom 30. August 2011 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Wir stimmten der Entscheidung der Bundesregierung zu, die deutsche Beteiligung an dem durch die Vereinten Nationen mandatierten Einsatz um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Mission kommt angesichts der gewachsenen Unsicherheit in der Region weiter eine wichtige Rolle zu. Die Bundeswehr ermöglicht mit ihrem Beitrag den Erfolg der wichtigen Stabilisierungsmission und wirkt so deeskalierend.

Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission in Mali (MINUSMA) auf Grundlage der Resolution 2100 (2013) des Sicherheitsra-tes der Vereinten Nationen vom 25. April 2013. Wir haben der deutschen Beteiligung an der durch die Vereinten Nationen beschlossenen Stabilisierungsmission zugestimmt. Deutschland wird mit bis zu 150 Soldaten ins-besondere zur Logistik der Mission beitragen und so seiner Verantwortung auch im Rahmen der VN gerecht werden.

Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesver-fassungsgerichtes vom 7. Mai 2013. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass aufgrund des all-gemeinen Gleichheitssatzes im Grundgesetz das Steuersplitting auf Lebenspartner ausgeweitet werden soll. Wir setzen dieses Urteil nun um, indem wir die Beratungen im Bundestag mit der zweiten und dritten Lesung abge-schlossen haben. Nach Zustimmung auch des Bundesrates kann das Gesetz so noch vor der Sommerpause endgültig verabschiedet werden.

Gesetz zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel. Wir bekräftigten unser Ziel der besseren weltweiten Kontrolle des Waffenhandels in zweiter und dritter Lesung. Mit der Ratifizierung des von den Gremien der Vereinten Nationen ausgehandelten Vertrags, an dessen Entstehung die Bundesregierung intensiv beteiligt war, nehmen wir einen wichtigen Schritt hin zur erstmaligen Festlegung international verbindlicher Regeln zum Transfer von Rüstungsgütern. Das Abkommen, das von mindestens 50 Staaten der Weltgemeinschaft ratifiziert werden muss, um in Kraft zu treten, kann in Zukunft dazu dienen, bewaffneten Konflikten vorzubeugen, den Schutz der Menschenrechte durchzusetzen aber auch Terrorismus und Kriminalität einzudämmen.

Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrecht-licher Vorschriften (VorstKoG / Aktienrechtsnovelle 2012). Im Vordergrund dieses Gesetzes, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten, stehen die Neuregelungen der Managervergütung. Künftig sind die Ver-gütungssysteme der Vorstandsmitglieder ein festes und verbindliches Element der jährlichen Hauptversamm-lung. Somit kommt den Eigentümern die Aufgabe zu, die Höchstgrenzen dieser Gehälter festzulegen. Der Auf-sichtsrat behält das Vorschlagsrecht dafür. Durch die neue Regelung wird die Rechenschaftspflicht gegenüber den Aktionären verschärft. Weitere Inhalte dieses Gesetzes sind verschiedene, eher technische Punkte im Ak-tienrecht.

Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und zur Überwachung von Prostitutionsstätten. Mit der zweiten und dritten Lesung dieses Gesetzes setzen wir zum einen die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämp-fung des Menschenhandels und zum anderen den Schutz seiner Opfer um. Die Erweiterung und Verschärfung der Strafvorschriften zum Menschenhandel ist ein wichtiger Schritt. Zudem schaffen wir im nationalen Recht die gesetzliche Grundlage, dass Prostitutionsstätten zukünftig überwacht werden können. So beugen wir kriminellen Begleiterscheinungen wie Menschenhandel, Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung vor. Die Prostituti-onsstätten werden in den Katalog der überwachungsbedürftigen Gewerbe nach § 38 Abs. 1 der Gewerbeord-nung aufgenommen, was eine Zuverlässigkeitsprüfung des Betreibers nach sich zieht. Mit dieser Novelle be-kommen die Behörden endlich die gewerberechtlichen Kontrollmöglichkeiten, wie sie bereits für andere Betriebe bestehen. Darüber hinaus kann der Betrieb des Prostitutionsbetriebs von Auflagen abhängig gemacht werden.

Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen. Wir setzen das bilaterale Abkommen mit den USA zur Bekämpfung der grenz-überschreiten-den Steuerhinterziehung durch Ausbau des automatischen Informationsaustausches mit zweiter und dritter Lesung in Kraft. Das Abkommen knüpft an das sogenannte FATCA-Gesetz der USA an („Foreign Account Tax Compliance Act“) und soll zu einem europa- und weltweiten Standard ausgebaut werden.

Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung be-schlossen, soll vor allem das Ordnungsgeldverfahren zur Durchsetzung von Offenlegungspflichten im Bilanz-recht modernisiert werden. Vor allem entlasten wir kleine und kleinste Kapitalgesellschaf-ten. Diese sehen sich bisher teilweise Ordnungsgeldern gegenüber, die eine Existenzbedrohung darstellen. Daher wollen wir die Ord-nungsgelder zukünftig nach der Größe der Unternehmen staffeln.

Bericht der Bundesregierung zum Stand der Aufarbeitung der SED-Diktatur. Der vorliegende Bericht stellt eine beispielslose Bestandsaufnahme aller Maßnahmen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur dar und verweist auf die enormen Erfolge dieser Aufarbeitung. Zahlreiche Museen und Gedenkstätten sind entstanden. Wichtiger noch: Die Opfer des menschenverachtenden Systems wurden rehabilitiert und entschädigt, die Täter rechtlich verfolgt. Besonders erfreulich ist die umfangreiche Forschung zum Regime der DDR, deren Ergebnisse der darauf aufbauenden politischen Bildungsarbeit sehr zugute kommen. Insgesamt fördert der Bund die geschichtliche Aufarbeitung des SED-Unrechtsstaates mit deutlich über 100 Millionen Euro pro Jahr. Gleichzeitig gibt es, gerade mit Blick auf den Kenntnisstand der jungen Generation, noch viel zu tun, um die Erinnerung an Unrecht und Leid aufrecht zu halten. Dafür steht unsere Fraktion wie keine andere. Wir fordern daher die konsequente Fortführung der engagierten Arbeit der befassten Stellen. Hier kommt insbesondere der sog. „Jahn-Behörde“ eine zentrale Rolle zu.

Fortschrittsbericht 2012 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Der Bericht der Bundesregierung ist mitt-lerweile durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung bewertet und kommentiert worden. Während der Einsatz für ein besseres Nachhaltigkeitsmanagement begrüßt wird, sieht der Beirat auch Verbes-serungsmöglichkeiten, etwa in einer besseren Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Ausdrücklich begrüßt werden die Arbeitsschwerpunkte der Bundesregierung, etwa bezüglich eines nachhaltigen Wirtschaftens oder im Bereich der Klima- und Energiepolitik. Wir fordern die Bundesregierung daher dazu auf, sich weiter – wie durch den Beirat empfohlen – für Nachhaltigkeit einzusetzen. Die Nachhaltigkeitsziele sollten langfristig, zumindest bis 2030, fortgeschrieben werden.

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz). Ab August können Eltern endlich Betreuungsgeld bekommen. Mit der zweiten und dritten Lesung des Betreuungsgeldergänzungsgesetzes haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass jene Eltern, die das Elterngeld in einen Altersvorsorgevertrag einzahlen oder für das Bildungsparen einsetzen, einen Bonus in Höhe von 15 Euro monatlich bekommen. Elterngeld in einen Altersvorsorgevertrag einzahlen oder für das Bildungsparen ein-setzen, einen Bonus in Höhe von 15 Euro monatlich bekommen.

Syrische Flüchtlinge schützen. Wir haben als christlich-liberale Koalition im Konsens mit den Fraktionen von SPD und Grünen einen gemeinsamen Antrag für den verbesserten Schutz syrischer Flüchtlinge vorgelegt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei einer Verstärkung ihrer Hilfsleistungen vor Ort auch eine Zahl besonders schutzbedürftiger und mit Deutschland verbundener Flüchtlinge nach Deutschland aufzunehmen. Mit der Auf-nahme dieser 5.000 Menschen wollen wir Not lindern und es in Deutschland lebenden Syrern er-möglichen, ihren Verwandten in Zeiten der Not beizustehen. Gleichzeitig unterstreichen wir, dass ein Ende der Gewalt in Syrien dringend erreicht werden muss.

Jahresbericht 2012 des Wehrbeauftragten (54. Bericht). Der auf der Grundlage von 4.300 Eingaben von Soldaten der Bundeswehr erstellte Bericht unseres Wehrbeauftragten benennt Punkte, an denen die Einsatz- und Dienstbedingungen unserer Soldaten noch verbessert werden können. Der Bericht ist geprägt durch die Auswirkungen der Neuausrichtung der Streitkräfte sowie der Auslandseinsätze der Bundeswehr. Wenngleich festzustellen ist, dass die Zahl der Eingaben rückläufig ist und der Wehrbeauftragte eine Reihe von positiven Entwicklungen feststellt, so nehmen wir die geschilderten Probleme und Hinweise auf Mängel ernst. Insbeson-dere mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Dienst sind Verbesserungen geboten.

Für eine humane Arbeitswelt – Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz stärken. Mit unserem Antrag weisen wir auf die Verantwortung aller Beteiligten hin, sich dem zunehmenden Problem der Gewährleistung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz anzunehmen. Wir begrüßen die zahlreichen Initiativen der Bundesre-gierung in diesem Bereich, sind aber gleichzeitig der Ansicht, dass den Faktoren, die zu vermehrtem psychi-schem Stress führen, nur schwer mit bürokratischen Mitteln beizukommen ist. Weniger Stress kann nicht einfach verordnet werden – es kommt vielmehr auf gezielte Maßnahmen für den einzelnen Arbeitnehmer und den ein-zelnen Betrieb an.

Deutschland in der globalen Wissensgesellschaft klar positionieren – Internationalisierung von Wissen-schaft und Forschung weiter vorantreiben. Die Umsetzung der Internationalisierungsstrategie der Bundesre-gierung war ein sehr zielführender Kompass für die Aktivitäten der einzelnen Ressorts mit diesem Zweck. Auch und gerade die wirtschaftliche Stärke Deutschlands sowie die starke Förderung von Forschung und Technologie haben die Attraktivität unseres Landes für kluge Köpfe gesteigert. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, auch in Zukunft keine Lücke zwischen Nach-frage und Förderangebot entstehen zu lassen und daher diesen Weg weiter mit Nachdruck zu verfolgen.

Gesetz zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelung über die Be-kanntmachung zum Ausstellungsschutz. Wir modernisieren das Geschmacksmustergesetz. Wir führen den neuen Begriff des eingetragenen Designs ein und präzisieren Schutzwürdigkeit sachgerecht. Die Überarbeitung des Strafmaßes dient der Stärkung des Markenrechts. Eine dreimonatige Freiheitsstrafe ist nun als Mindeststra-fe für den Straftatbestand der gewerbsmäßig begangenen Kennzeichenverletzung festlegt. Auch die banden-mäßige Begehung dieser Straftat wird ausdrücklich im Markengesetz berücksichtigt.

Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechts-schutzes. In zweiter und dritter Lesung haben wir ein Verbot der Patentierung von Pflanzen, Tieren und biologi-schen Verfahren zu deren Gewinnung präzisiert. Zu den nicht patentierbaren Tieren und Pflanzen gehören auch deren Samen, Eizellen und Embryonen. Die Novelle dient darüber hinaus der weiteren Entbürokratisierung und verstärkten Nutzerorientierung, etwa durch eine nutzerfreundliche Optimierung der Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt für Patentsachen. Kosten und Aufwand bei der Patentanmeldung sollen in diesem Zusammenhang reduziert werden. Wir sind zuversichtlich, mit der Straffung und Vereinfachung des Verfahrens der Patentanmeldung die Rechte der Erfinder besser zu schützen und Innovationen zu fördern.

Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsge-setzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUKNOG). Mit der zweiten und dritten Lesung haben wir die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland vorangebracht. Die Reduzierung und Neuorganisation der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen wird mit diesem Gesetz formal abgeschlossen und zukunftsfest ausgestaltet. Durch Fusionen errichten wir im Konsens mit der Selbstverwal-tung die Unfallversicherung Bund und Bahn sowie die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft-Post-Logistik-Telekommunikation. Außer-dem mildern wir in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung mit diesem Gesetz die hohen Beitragsbelastungen für bestimmte Landwirtfamilien.

Deutsche Sprache fördern und sichern. Nach dem Bericht der Enquete- Kommission „Kultur in Deutschland“ ist die deutsche Sprache das prägende Element deutscher Identität. In Europa sprechen etwa 100 Millionen Menschen Deutsch als Muttersprache – ein Spitzenplatz. Gerade für die Integration ist der Spracherwerb eine wesentliche Voraussetzung. Wir setzen uns daher für die verstärkte Förderung des Deutschen ein und schlagen hierfür geeignete Mittel für die nationale und internationale Ebene vor.

Deutschland drittgrößtes Aufnahmeland für Flüchtlinge. Die Zahl der in Deutschland lebenden Flüchtlinge betrug Ende 2012 nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) 589.700, das sind 17.000 mehr als ein Jahr zuvor. Damit ist Deutschland das weltweit drittgrößte Zufluchtsland nach Pakistan und dem Iran und verzeichnet nach den USA den zweitgrößten absoluten Anstieg der Flüchtlingszahlen (USA: + 25.000 Flüchtlinge im Jahr 2012). Die meisten neuen Flüchtlinge kommen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan nach Deutschland. Auch auf die Einwohnerzahl gerechnet beherbergt Deutschland im Vergleich zu anderen entwickelten Ländern viele Flüchtlinge: Auf 1.000 Einwohner kommen 7 Flüchtlinge. Auf dem europäischen Kon-tinent weisen nur Malta (20 pro 1.000 Einwohner), Montenegro (18), Schweden (10) und Norwegen (9) höhere Kennziffern auf. Laut UNHCR befinden sich weltweit ca. 35,8 Millionen Menschen auf der Flucht oder in flucht-ähnlichen Situationen. Das sind 400.000 mehr als noch Ende 2011. (Quelle: UNHCR)
Ein Euro ist in Deutschland mehr wert als bei den Nachbarn. Verbraucher in Deutschland bekommen für ihren Euro mehr als die Menschen in den meisten Nachbarländern. Lediglich in Polen und Tschechien sind die Lebens-haltungskosten niedriger, wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden berichtete. Insgesamt lag das Preisniveau in Deutschland im vergangenen Jahr um 1,8 % über dem Durchschnitt der 27 Länder der Europäischen Union. Am teuersten innerhalb der EU ist es in Dänemark: Hier liegen die Lebenshaltungskosten 41,9 % über dem Durchschnitt aller 27 Mitgliedstaaten. An zweiter und dritter Stelle stehen die anderen skandinavischen Länder Schweden (+ 28,4 %) und Finnland (+ 24,0 %). Innerhalb der EU am billigsten ist es in Bulgarien: Hier müssen die Verbraucher für den Erwerb eines repräsentativen Warenkorbs nicht einmal halb so viel zahlen wie im Durchschnitt aller Mitgliedstaaten (– 51,1 %). (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Bildungs- und Forschungsausgaben im Jahr 2011 gestiegen. Im Jahr 2011 wurden in Deutschland nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes insgesamt 245,1 Mrd. € für Bildung, Forschung und Wissenschaft ausgegeben. Das waren 4,5 % mehr als im Jahr 2010. Begünstigt wurde diese Entwicklung durch das Zukunftsinvestitionsgesetz, den Kinderbetreuungsausbau, den Hochschulpakt, die Exzellenzinitiative und andere Sonderprogramme. In Relation zum Bruttoinlandsprodukt 2011 wurden 9,5 % für Bildung, Forschung und Wissenschaft verwendet, im Jahr zuvor waren es 9,4 %. Der mit 137 Mrd. € größte Anteil der Ausgaben entfiel auf die Erstausbildung in Kindergärten, Schulen und Hochschulen, sowie auf die duale Ausbildung. Private Haushalte wandten 20,1 Mrd. € für Bildung auf, während 20,9 Mrd. € in die Bereiche Weiterbildung, Jugendar-beit, Krippen und Horte flossen. Für Forschung und Entwicklung wurden von Unternehmen und au ßeruniversitären Forschungseinrichtungen 62,1 Mrd. € aufgewendet. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

130702 Bundestag-Aktuell 11-13

28.6.2013: „Fit in den Urlaub“

EMSLAND/ OSTRFRIESLAND. Autofahrten in die Ferien sind schön, aber oft auch anstrengend: das soll sich mit der Aktion „Fit in den Urlaub“ ab sofort ändern. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der ADAC, die Autobahn „Tank & Rast“ und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) wollen an rund 390 Tankstellen mit einem kompakten Fitnessprogramm, ausgewogenen Ernährungsangeboten und umfassenden Informationen zu noch mehr Sicherheit im Straßenverkehr beitragen. „Urlaub ist doch die schönste Zeit des Jahres. Und alle Reisenden sollen ja auch sicher den Urlaubsort erreichen“, teilte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann jetzt mit.
Das „Fit in den Urlaub“-Aktionsprogramm besteht aus Fitnessübungen, die bei einem Stopp an einer Raststätte problemlos ohne Geräte absolviert werden können und den Kreislauf ankurbeln, erläuterte Gitta Connemann. Zudem bieten die teilnehmenden „Tank & Rast-Restaurants“ frische und leichte Verpflegungsangebote für Urlauber an. Die in den teilnehmenden Raststätten erhältliche Broschüre „Fit in den Urlaub“ enthält ausführliche Fitnessübungen, Ernährungstipps für unterwegs und eine Gewinnspielkarte. Alle in den Raststätten abgestempelten Gewinnspielkarten nehmen damit an einem großen Gewinnspiel teil, das in der November-Ausgabe des Magazins „ADAC Motorwelt“ (erscheint Ende Oktober 2013) aufgelöst wird.
Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.bmelv.de zu finden.

27.6.2013: „Wir sind sehr erleichtert“

WEENER. Nicole Leemhuis konnte ihren Augen kaum trauen: mehrere tausend Euro sollte sie als Ehefrau eines nebenberuflichen Landwirts in die Alterssicherung der Landwirte nachzahlen. Im Juni 2010 hatte sie einen Nebenerwerbslandwirten geheiratet. Durch ihre Heirat war sie automatisch Pflichtmitglied in der Alterskasse geworden – obwohl sie bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert ist. Dies wurde ihr aber erst im Juli 2012 mitgeteilt. Eine rückwirkende Befreiung war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, da die Frist versäumt war. „Davon wusste ich aber nichts“, erzählt Nicole Leemhuis.
Schweren Herzens zahlte die junge Mutter die Forderung von fast 6000 Euro, um Mahnungen zu vermeiden. Sie wollte sich aber damit nicht abfinden und wandte sich mit dem Problem an die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Die Christdemokratin ist sowohl im Ausschuss für Arbeit und Soziales als auch im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für die Landwirtschaftliche Sozialversicherung zuständig. Sie machte sich bei den Ministerien und den Ausschussmitgliedern für eine Änderung stark. Mit Erfolg. Denn das Ergebnis lautet: diese Lücke im Gesetz wurde heute geschlossen.
„Ich war schockiert, als ich das Schreiben gelesen habe“, erinnert sich Nicole Leemhuis. Und sie war kein Einzelfall. Laut einer Schätzung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sind rund 2.000 Ehegatten von Landwirtinnen und Landwirten betroffen. So hatten sich neben Nicole Leemhuis auch Betroffene aus den Landkreisen Emsland und Leer an Gitta Connemann gewandt. Mit der Gesetzesänderung steht jetzt für diese nach langem Bangen endlich fest: sie werden ihre mehrere tausend Euro komplett zurückbekommen. „Wir sind sehr erleichtert“, sagte Nicole Leemhuis.
Zum Hintergrund: nach einer Rüge des Bundesrechnungshofes war 2010 die Rechtslage geändert worden. Seitdem ist eine rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht nur noch innerhalb einer Frist von drei Monaten ab der Eheschließung möglich. Wird der Befreiungsantrag später gestellt, erfolgt die Befreiung erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, erläuterte Gitta Connemann. Betroffene wie Nicole Leemhuis hätten aber zum Teil schuldlos erst Jahre nach der Heirat von der Versicherungspflicht erfahren. Seit 2013 erfolge ein automatischer Datenabgleich. Dadurch erfährt der Bundesträger, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), auch ohne eine Meldung der Eheleute von der Eheschließung und kann die Versicherungspflicht zeitnah feststellen. Betroffen waren deshalb nur die Ehegatten, die zwischen 2010 und 2012 geheiratet hätten. Diese Lücke wurde heute im Rahmen des Bundesunfallkassen-Neuordnungsgesetzes geschlossen.

Gitta Connemann im Gespräch mit Nicole Leemhuis
Gitta Connemann im Gespräch mit Nicole Leemhuis

24.6.2013: Wasserprivatisierung ist vom Tisch

ESMLAND/ OSTFRIESLAND. Das ist eine gute Entscheidung für Kommunen und Bürger in Ostfriesland und dem Emsland: die EU-Kommission hat angekündigt, die Wasserversorgung nun doch nicht zu privatisieren. Bislang sollte den Kommunen die Wasserversorgung aus den Händen genommen werden. Die entsprechenden Pläne in der sog. EU-Konzessionsrichtlinie sind aber jetzt gestoppt worden. „Wasser ist keine Ware. Es ist Lebensgrundlage und gehört nicht in private Hände“, bekräftigt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Sie hatte sich in den in den vergangenen Monaten gemeinsam mit ihrer Fraktion gegen eine Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung stark gemacht.
„Wir haben in Deutschland eine herausragend gute Wasserversorgung. Die Qualität ist erstklassig, die Preise sind niedrig.“ Denn Kommunen und Wasser- und Bodenverbände sorgten sich um das Allgemeinwohl. „Wenn zukünftig der Kommerz regiert hätte, wären diese bewährten Versorgungsstrukturen zerschlagen worden“
Der Kompromissvorschlag sieht vor, dass es keine Ausschreibungspflicht geben soll, wenn eine Kommune Dienstleistungen der kommunalen Daseinsvorsorge wie eben die Trinkwasserversorgung in Eigenregie erbringt. Dies gilt auch für teilprivatisierte Stadtwerke, wenn die Kommune dort weiterhin die Mehrheit hält, erläuterte Gitta Connemann. In der letzten Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments hat nun der zuständige EU-Kommissar Barnier zugestimmt, dass bei der Ausschreibungspflicht eines Mehrsparten-Stadtwerks die Wasserversorgung getrennt behandelt werden kann. Dadurch muss die Wasserversorgung nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen die Stadtwerke weniger als 80 Prozent der Wasserdienstleistungen für die eigene Kommune erbringen.
„Jetzt müssen den Ankündigungen schnell Taten folgen, um Planungssicherheit zu schaffen“, betonte Gitta Connemann.

Die Wasserprivatisierung ist vom Tisch: „Wir haben in Deutschland eine herausragend gute Wasserversorgung. Die Qualität ist erstklassig, die Preise sind niedrig", sagt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann.
Die Wasserprivatisierung ist vom Tisch: „Wir haben in Deutschland eine herausragend gute Wasserversorgung. Die Qualität ist erstklassig, die Preise sind niedrig“, sagt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann.