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31.12.2012: Starthilfe für Nachwuchsmusiker

EMSLAND/ OSTFRIESLAND. Eine gute Starthilfe für Bands auch aus Ostfriesland und dem Emsland bietet die „Initiative Musik“ des Bundes. Alleine im letzten Jahr wurden Künstlerprojekte mit mehr als 1,5 Millionen Euro gefördert. Und 2013 wird der musikalische Nachwuchs wieder mit mehreren Förderprogrammen unterstützt werden. Anmeldeschluss für die nächste Runde ist der 22. Januar 2013.
Die Initiative Musik wurde von Kultur- und Haushaltspolitikern des Bundes im Jahr 2008 ins Leben gerufen. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann gehörte dazu. „Bis dahin gab es so gut wie keine Förderung von Pop, Rock und Jazz. Jetzt haben wir einen Leuchtturm, der wegweisend für Nachwuchsbands sein kann.“ Das beste Beispiel ist für Gitta Connemann die Band „Enno Bunger“, die ebenfalls von der Initiative Musik profitierte. Inzwischen ist Enno Bunger aus Leer mit seinen Musikern weit über die Grenzen Ostfrieslands hinweg bekannt.
Seit 2008 wurden von der Bundesinitiative bereits 450 Musikprojekte gefördert. Auch die Band „Sonic Avenue“ aus Leer könnte vielleicht einmal dazu gehören. Vor drei Jahren wurde die Band durch ein „Casting“ vom heutigen Band-Coach Holger Lorenz ins Leben gerufen. Die Kreismusikschule Leer unterstützt die Musiker seitdem mit Probemöglichkeiten und Instrumenten. „Das ist keine Selbstverständlichkeit. Oft fängt man ja bei Null an“, wissen die beiden Bandmitglieder Bianca Kusche und Joshua Niedermayer aus Erfahrung. Heutzutage sei es schwierig, als junge Band gefördert zu werden.
Und an dieser Stelle versucht die „Initiative Musik“ Nachwuchsmusiker aus den Bereichen Rock, Pop und Jazz zu unterstützen. Bisher wurden in den letzten fünf Jahren mehr als 7,5 Millionen Euro für Projekte bewilligt. „Das ist eine gute Investition in die Zukunft. Damit wird auch der Musikstandort Deutschland gestärkt“, betonte Gitta Connemann. „Wir werden uns die Förderprogramme der „Initiative Musik“ sicherlich genauer anschauen“, sind sich auch die beiden Bandmitglieder Joshua Niedermayer und Bianca Kusche einig.
Das nächste Mal ist die Band aus Leer bei einer Benefiz-Gala am 4. Februar um 19.30 Uhr in der Realschule in Moormerland zu hören. „Sonic Avenue“ spielen Stücke von bekannten Künstlern nach. Die Nachwuchsband hat bereits eine Demo-CD aufgenommen. Die Bandmitglieder sind: Bianca Kusche und Petra Möhlmeyer (beide Gesang), Anna- Sophia Franco (Keyboard und Gesang), Steffen Roos und Hauke Boekhoff (beide Gitarre), Hendrik Vogelsang (Bass), Joshua Niedermayer (Schlagzeug) sowie Holger Lorenz (Coach, Gitarren- und Basslehrer). Lorenz ist verantwortlich für den Rock/Pop- Bereich an der Kreismusikschule Leer.
Interessantes über die Band findet sich auch im Internet unter www.sonic-avenue.net.
Weitere Informationen zur Förderung junger Bands gibt es unter www.initiative-musik.de.

Initiative Musik
Die Band Sonic Avenue bei der Probe

 

25.12.2012: Ledabrücke soll dreispurig gebaut werden

Die grundsätzlichen planerischen Details für den Neubau der Ledabrücke an der B72 in Leer stehen jetzt fest: die Brücke soll dreispurig gebaut werden. Auch der Bau von Rad- und Fußwegen wurde beschlossen. Das ist das Ergebnis eines Gesprächs zwischen dem zuständigen Bundesverkehrsministerium und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, über das jetzt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann informierte. „Jetzt stehen die Planungsgrundsätze fest. Damit ist ein wichtiger Schritt nach vorne getan“, zeigte sich die Christdemokratin zufrieden.
Nun fehlt nur noch die Entscheidung über die Bauwerkkonstruktion selbst. Zur Diskussion stehen eine Schrägseilbrück oder eine Stabbogenbrücke. „Eine Entscheidung darüber soll im Frühjahr fallen“, teilte Gitta Connemann weiter mit.

Anfang August hatte sich der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Enak Ferlemann (CDU), auf Einladung von Gitta Connemann von der Notwendigkeit eines Neubaus der Ledabrücke überzeugt. Denn in den letzten Jahrzehnten hatte sich der Zustand des Brückenbauwerks gravierend verschlechtert. Täglich sind mehr als 20.000 Fahrzeuge auf dem Bauwerk von 1930 unterwegs. Wegen zahlreicher Bauwerksschäden wurde Ende 2010 sogar eine Nachberechnung der gesamten Brücke durchgeführt. Das Ergebnis: Nur noch Fahrzeuge unter 25 Tonnen dürfen das marode Bauwerk überqueren. „Sie haben meine volle Rückendeckung für einen Neubau. Baubeginn könnte bereits 2015 sein“, stellte Ferlemann damals vor Ort in Aussicht.

Mit der Festlegung der Planungsgrundsätze ist jetzt ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem Brückenneubau getan worden. „Mit dem dreispurigen Ausbau der Ledabrücke kann die Situation für den Berufsverkehr morgens und abends deutlich entschärft werden. Die kilometerlangen Staus vor dem Knotenpunkt gehören dann hoffentlich der Vergangenheit an“, sagte Gitta Connemann. Für die Richtung aus Papenburg / Westoverledingen sind zwei Fahrspuren auf der Brücke vorgesehen.

Eine Entscheidung steht allerdings noch aus: die grundsätzliche Frage der künftigen Bauwerkkonstruktion. Denn die konstruktive Ausgestaltung des Brückenbauwerkes als Schrägseilbrücke oder Stabbogenbrücke hat unterschiedliche Auswirkungen. Deshalb werden beide Varianten zur Zeit auch mit Blick auf die entstehenden Kosten überprüft. Angesichts der Dringlichkeit der Maßnahme dürfe es an der Bereitstellung von finanziellen Mitteln durch den Bund jedoch nicht scheitern, so Gitta Connemann. Die Kosten für den Neubau westlich der Ledabrücke werden auf rund 13 Millionen Euro geschätzt.

Ledabruecke
Erwin Fritscher (l.) von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
informierte bereits Anfang August die CDU-Politiker Ulf Thiele, Enak Ferlemann, Gitta Connemann und Dieter Baumann über den aktuellen Sachstand an der Ledabrücke.

 

 

20.12.2012: „Davon profitieren auch Familien“

Das Bundesfamilienministerium und die KfW-Bankengruppe starten ab 2013 zwei neue Förderprogramme für den Ausbau von Kindertagesstätten. „Wir stocken die Bundesmittel für den Kita-Ausbau noch einmal auf. Damit helfen wir Kommunen und Trägern. Denn diese können den Ausbau vor Ort jetzt noch weiter vorantreiben“, berichtete die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Der Druck ist da. Eltern von unter dreijährigen Kindern haben ab August 2013 gegen Länder und Kommunen einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz.
In den Jahren 2013 bis 2015 werden KfW-Kredite im Umfang von insgesamt 350 Millionen Euro für Kommunen und andere Träger von Kindertagesstätten zur Verfügung stehen. Die Förderung ist Teil des Zehn-Punkte-Plans der Bundesregierung „Kindertagesbetreuung 2013″. Das Bundesfamilienministerium unterstützt das Vorhaben mit einer Zinsverbilligung.
Zu den förderfähigen Investitionen gehören Neubau-, Umbau-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen und Ausstattungsinvestitionen. „Auch der Erwerb von Grundstücken und Immobilien zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist förderfähig“, erläuterte Gitta Connemann. „Damit helfen wir auch den Familien. Denn für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist zwar schon viel getan worden. Aber es fehlen immer noch Plätze vor Ort.“
Im Förderprogramm „IKK – Kita-Ausbau“ erhalten Kommunen direkt bei der KfW Kredite. Für kommunale und gemeinnützige Unternehmen, natürliche Personen und andere Investoren, die als Träger der öffentlichen oder freien Jugendhilfe beziehungsweise als Tagespflegepersonen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege betraut sind, steht das Förderprogramm „IKU – Kita-Ausbau“ über die Hausbank der Antragsteller zur Verfügung. Die Zinsen in beiden Programmen werden kurz vor Programmstart festgelegt.
Weitere Informationen zu den neuen Förderprogrammen sind auch im Internet unter www.kfw.de/inlandsfoerderung zu finden.

14.12.2012: Grund zum Optimismus für 2013

Liebe Freunde,

Deutschland kann auf ein gutes Jahr zurückblicken. Und es hat Grund zum Optimismus für 2013. Nach der Überwin­dung der Finanzkrise von 2008 und 2009 ist es gelungen, auch der Euro-Staatsschuldenkrise zu trotzen. Das Wirt­schaftswachstum hat sich aufgrund der nachlassenden Nachfrage aus dem Ausland zuletzt zwar verlangsamt. Aber unser Land hat auch im zurückliegenden Jahr immer noch weniger Arbeitslose als vor dem Krisenjahr 2009. Rund 42 Millionen Deutsche haben eine Beschäftigung. Die Löhne sind gestiegen. Die Staatsfinanzen gesunden. Die Si­tuation der Sozialversicherungen ist hervorragend.

Auch die Aussichten für das kommende Jahr sind positiv. Die Konjunkturaussichten verbessern sich, wie jüngste Prognosen zeigen. Der Arbeitsmarkt ist robust. Die Politik muss diese Entwicklung fördern, wo immer sie kann. So werden wir im nächsten Jahr aller Voraussicht nach die Schuldenbremse einhalten. 2013 geht es gerade für uns um mehr als nur um Wahlkampf.

Nur wenn Deutschland so gesund bleibt, wird es auch in Zukunft in der Welt bestehen. Der SPD-Parteitag hat es wieder einmal bewiesen: Die Sozialdemokraten denken nur an Umverteilen, nicht aber daran, wie unser Land die Grundlagen erhalten kann, um den Wohlstand überhaupt zu erwirtschaften. Die Sozialdemokraten und ihr Wende­hals-Kandidat machen nur leere Versprechungen, sagen aber nicht, woher das Geld für ihre Umsetzung kommen soll. Das ist genau die Politik, die viele Staaten in Europa in die Probleme gebracht hat, die wir jetzt zu lösen haben. SPD und Grüne haben aus der Krise nichts gelernt.

Europa wird uns auch im kommenden Jahr beschäftigen – das steht fest. Auch hier hat sich vieles zum Besseren ent­wickelt. Aber viele Sorgen bleiben. Grundsätzlich geht es jetzt darum, das Haus Europa wettbewerbsfähiger zu ma­chen. Dazu gehören die Sanierung der Staatsfinanzen und mehr Kontrollen. Aber die EU-Mitgliedsländer müssen vor allem innovativer werden. Darum muss sich Brüssel küm­mern, anstatt immer nur daran zu denken, möglichst alle Länder zur Lösung der Probleme einzelner in Haftung zu nehmen. Zum Glück haben wir aber die Bundeskanzlerin, die Europa noch immer auf den richtigen Kurs gebracht hat.

Mut und Zuversicht sollten uns auch im kommenden Jahr auszeichnen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein ge­segnetes Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 2013.

Es grüßt Sie herzlich

Ihre Gitta Connemann

Berlin, den 14. Dezember 2012

Kurzberichte aus dem Plenum

Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 13./14. Dezember 2012 in Brüssel. Bundeskanzlerin Angela Merkel be­richtete darüber, wie Deutschland im Verbund mit seinen europäischen Part­nern die weitere Vertiefung und Absicherung der Wirtschafts- und Wäh­rungsunion gestaltet. In der anschließenden Debatte haben wir dar­gelegt, welche Schwerpunkte aus unserer Sicht dabei zu beachten sind.

Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes. Wir haben in zweiter und dritter Lesung die ge­setzliche Grundlage beschlossen. Damit bleibt auch zukünftig die Beschneidung von Jungen in Deutschland grund­sätzlich erlaubt. Das Gesetz ist eine Reaktion auf das Urteil des Landgerichts Köln vom Mai, das die religiös begründete Beschnei­dung als rechtswidrige Körperverlet­zung gewertet hatte. Das Urteil hatte Juden und Muslime in Deutschland tief verunsichert. Im elterlichen Sorgerecht wird nun klargestellt, was bisher schon gilt: El­tern können in eine Beschneidung ih­res Sohnes unter bestimmten Voraus­setzungen einwilligen. Dazu gehört, dass sie umfassend über die Risiken und Folgen einer Beschneidung auf­geklärt werden und dass der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt. Grundsätzlich dürfen nur Ärz­te den Eingriff vornehmen. Ausnah­men sind Personen, die von Religi­onsgemeinschaften dafür vorgesehen und speziell ausgebildet sind, bei­spielsweise jüdische Mohalim. Sie dürfen einen Jungen nur in den ersten sechs Lebensmonaten beschneiden. Zu den Regeln der ärztlichen Kunst gehört auch eine möglichst effektive Schmerzbehandlung. Die Eltern sind außerdem verpflichtet, den Willen des Sohnes in ihre Entscheidung ein­zubeziehen – und zwar umso mehr, je älter das Kind ist. Eine Beschneidung ist dann nicht erlaubt, wenn sie das Wohl des Kindes gefährden würde. Mit dem Kölner Landgericht hatte erstmals ein deutsches Gericht die ri­tuelle Beschneidung, die für Muslime und Juden von essenzieller religiöser Bedeutung ist, in Frage gestellt. In Deutschland war die Beschneidung bisher stets erlaubt. Nach dem Urteil fürchteten Juden und Muslime um die Zukunft ihres religiösen Lebens in Deutschland.

Ausführungsgesetz zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Ausführungs­gesetz). Der inzweiter und dritter Lesung verabschiedete Ge­setzentwurf flankiert die EU-Regulierung für den Handel mit außerbörslich gehan­delten Derivaten. Wir schaffen so einen europaweit gültigen rechtlichen Rahmen, der den außerbörslichen Handel von Derivaten zukünftig der Fi­nanzaufsicht unterstellt – ein weiterer Baustein unserer aktiven Finanz­markt­regulierungspolitik.

Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der in­tegrierten Luftverteidigung der NATO (NATINADS) auf Ersuchen der Tür­kei auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nord­atlantikrates vom 04. Dezember 2012 hierzu. Wir haben mit einem Bundeswehrmandat beschlossen, dass sich Deutschland mit Ab­wehrbatterien vom Typ „Patriot“ am Schutz des NATO-Partners Türkei vor Raketen aus Syrien beteiligen wird. Der Bundestag stimmte in dieser Woche einem ent­sprechenden Bundeswehr-Mandat zu. Mit dieser Entscheidung sendet das atlantische Bündnis unzweideuti­ge Signale an das Assad-Regime in Sy­rien, den Konflikt nicht über die Lan­desgrenzen hinauszutragen. Auf Bitten der Türkei hatte die NATO am 4. Dezember beschlossen, „Patriot“-Abwehrraketen an die Gren­ze zu Syrien zu verlegen. Das vom Bundestag mit großer Mehrheit verab­schiedete Mandat sieht vor, bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten mit zu ent­senden. Die relativ hohe Zahl ist durch den zusätzlichen Einsatz in „AWACS“-Radarflugzeugen der NATO zu erklären, die zum Luftlagebild bei­tragen. Der Einsatz ist rein defensiv. Er erfolgt ausschließlich auf türkischem Gebiet und somit innerhalb der Grenzen des Bündnisses. Es geht nicht um die Ein­richtung oder Absicherung einer Flugverbotszone in Syrien oder gar um ein Eingreifen in den dortigen Bürgerkrieg. Beides wird in dem von der Bundesregierung vorgelegten Mandat eindeutig ausgeschlossen. Ein UN-Mandat ist daher nicht not­wendig.

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstüt­zung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrages sowie der Reso­lutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen [Operation Active Endeavour, OAE]. Der Sicherheitsrat der Verein­ten Nationen hat am 9. Oktober 2012 bekräftigt, dass der internationale Ter­rorismus weiterhin eine Gefahr für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit darstellt und daher bekämpft werden muss. Wir stimmten der Beschluss­empfehlung der Bundesregierung zu, die den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Reaktion auf diese Gefahr vor­sieht.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen  Sicherheitsunterstützungstruppe in Afgha­nistan (Inter­national Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grund­lage der Resolution 1386 (2001) und folgender Resoluti­onen, zuletzt Resolution 2069 (2012) vom 9. Oktober 2012 des Sicher­heitsrates der Vereinten Nationen. Wir entsprachen dem Antrag der Bun­desregierung und verlängern den Einsatzzeitraum des bis zu 4.400 Soldaten umfassenden deutschen Kontingents im Rahmen des Einsatzes der NATO in Afghanistan bis zum 28. Februar 2014. So tragen wir auch in den kommenden 15 Monaten zu sicheren Rahmenbedingungen für die Befrie­dung des Landes bei und unterstützen so die Sicherung des Wiederaufbaus oder die Vorbe­reitung der afghanischen Streitkräfte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit.

Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II. Im Versuchsbergwerk Asse II in Nie­dersachsen liegen insgesamt 125.787 Fässer mit schwach- und mittelradio­aktiven Abfällen, die zwischen 1967 und 1978 dort eingelagert wurden. Die Situation vor Ort ist wegen der mangelnden Standfestigkeit des Gru­bengebäudes und der Gefahr von Wasserzufluss in die Kammern, in de­nen die Abfälle lagern, sehr problema­tisch. Daher muss die Rückholung der Abfälle und die Schließung des Berg­werks unbedingt beschleunigt wer­den. Der Bundestag beriet am Don­nerstag in erster Lesung einen ge­meinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen. Mit dem Gesetz wird die Rückholung der Abfälle aus dem ehemaligen Salz­bergwerk im Landkreis Wolfenbüttel zur Vorzugsoption gegenüber ande­ren Optionen wie Verfüllung und Um­lagerung. Ziel ist die Beschleunigung der Arbeiten zur Stilllegung des Schachts. Die Sicherheit der Bergleute und der Bevölkerung vor Ort wird je­derzeit gewährleistet. Im einzelnen sieht der Gesetzent­wurf Verfahrenserleichterungen vor, damit die Schachtanlage Asse II be­schleunigt stillgelegt werden kann. Unter anderem wird klargestellt, dass für die Rückholung der radioaktiven Abfälle ein Planfeststellungsverfah­ren nicht erforderlich ist. Im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben sol­len Ausnahmen von Strahlenschutz­vorschriften möglich sein, soweit der Strahlenschutz generell gewährleistet ist. Für mögliche Störfälle wird Vor­sorge getroffen, dass Menschen und Umwelt keinerlei schädlicher Strah­lung ausgesetzt werden.

Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungs­unternehmen auf Seeschiffen. Mit dem Beschluss dieses Gesetzentwurfs reagierten wir auf zunehmende Piraterie, der in der Regel auf hoher See nicht mit einem raschen Eingreifen hoheitlicher Kräfte begegnet werden kann. Da­her regeln wir ein Zulassungsverfahren für Sicherheitsdienstleister, die auf maritime Einsätze spezialisiert sind. So leisten wir einen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Sicherheit auf Hochseeschiffen.

Drittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Der Schenkelbrand bei Pferden und die Ferkelkastration bleiben bis Ende 2018 ohne Betäubung erlaubt. Beide Regelungen sind Teil des neuen Tier­schutzgesetzes, das der Deutsche Bundestag in dieser Woche beschloss. Bei der Novelle setzt die christlich-li­berale Koalition auf einen in der Pra­xis anwendbaren Tierschutz; ideolo­gisch gefärbte Verbote lehnt sie ab. Der Schenkelbrand bei Pferden – wie die Ferkelkastration eine emotional diskutierte Frage – muss ab 2019 un­ter lokaler Betäubung erfolgen. Diese kann aber vom Tierhalter durchge­führt werden. Der Schenkelbrand soll erhalten bleiben, weil er zum einen eine klare Kennzeichnung ermög­licht. Zum anderen stellt er ein wich­tiges Kulturgut und Markenzeichen für die deutsche Pferdezucht dar. Die betäubungslose Ferkelkastrati­on, die ebenfalls bis Ende 2018 er­laubt bleibt, ist notwendig, um den unangenehmen Geruch von Eber­fleisch zu verhindern. Derzeit gibt es für Landwirte keine praktikablen Al­ternativmethoden. Dies bestätigen auch die mit diesem Thema befassten Wissenschaftler. Deswegen sollen die Erkenntnisse der aktuell laufenden Forschungsprojekte abgewartet wer­den, bevor die betäubungslose Ferkel­kastration verboten wird. Die Novelle setzt darüber hinaus die EU-Tierversuchsrichtlinie in deut­sches Recht um und greift verschiede­ne nationale Tierschutzfragen auf. So wird beispielsweise das Verbot der Qualzucht rechtssicher gestaltet. Die Haltung bestimmter wild lebender Arten im Zirkus kann künftig einge­schränkt werden, sofern ein tierge­rechter Transport dieser Tiere nicht möglich ist. Darüber hinaus werden die Nutztierhalter verpflichtet, die Haltungsbedingungen nach be­stimmten Tierschutzindikatoren zu bewerten. Außerdem hat die Bundes­regierung die Anregung des Bundes­rates aufgegriffen und das Verbot se­xueller Handlungen an Tieren ver­schärft. Abschließend bleibt festzuhalten: Deutschland ist weltweit, aber auch in der EU, Vorreiter im Tierschutz. Die Tierhaltung in Deutschland erfüllt be­reits heute höchste Tierschutzstan­dards. Das Erreichte werden wir auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnis­se permanent weiter entwickeln.

Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts. In zweiter und dritter Lesung haben wir eine grundlegende Reform des Seehandelsrechts beschlossen. Zu den we­sentlichen Elementen der Reform zählt die Neufassung des Seefrachtrechts, das künftig klar zwischen verschiedenen Vertragstypen unterscheidet. Erst­mals eingeführt wird eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung elektro­nischer Beförderungsdokumente. Von besonderer Bedeutung ist auch die Neuregelung des Personenbeförderungsrechts. Die Bestimmungen werden an die einschlägige EU-Verordnung über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See angepasst. Die Haftung des Beförderers insbesondere für Personenschäden wird deutlich verschärft.

Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften. Wir haben in erster Lesung eine umfassend überarbeitete Ausbildungsordnung vorgelegt, die sich wesentlich von den bisherigen Regelungen unterscheidet. So wird die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre angehoben. Es soll den Auszubildenden darüber hinaus erleichtert werden abzuschätzen, in welchen Situationen ein Eingreifen auf der Grundlage der sog. Notfallkompetenz gerechtfertigt ist. Die Gesamt­verantwortung für die Organisation und Koordination des Unterrichts wird den Schulen übertragen. Auszubildende erhalten zukünftig eine Ausbildungs­vergütung.

Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten. Die Verord­nung regelt, unter welchen Umständen Unternehmen mit sehr hohem Ener­gieverbrauch für ihre Bereitschaft vergütet werden, innerhalb kürzester Zeit zur Vermeidung eines weiträumigen Netzausfalles (sog. Black-out) vom Netz genommen zu werden. Je nach Vorlaufzeit ist eine Kombination aus einem Leistungspreis pro Megawatt und Jahr und einem Preis für die tatsächlich in Anspruch genommene Arbeit vorgesehen. Die Kosten werden durch eine ge­deckelte Umlage auf die Verbraucher umgelegt, die nach Angaben des BMWi rechnerisch maximal jährlich vier Euro pro Haushalt umfassen kann.

Daten und Fakten

Die Rente ist stabiler denn je. Laut Rentenversicherungsbericht ist die Ren­tenkasse zum Jahresende 2012 mit 29,4 Mrd. Euro äußert gut gefüllt. Dies entspricht 1,69 Monatsausgaben. Zum Jahresende 2011 hatte die Nachhaltig­keitsrücklage mit 24,1 Mrd. Euro noch 5,3 Mrd. Euro weniger betragen (1,42 Monatsausgaben). Trotz der Beitragssenkung zum Jahresbeginn 2012 haben sich die Einnahmen der Rentenversicherung besser entwickelt als erwartet. Grund für den Zuwachs in der Rentenkasse ist vor allem die positive wirt­schaftliche Entwicklung und verbunden damit die deutlich gestiegenen Bei­tragseinnahmen. Der Beitragssatz sinkt entsprechend den gesetzlichen Regeln zum 1. Januar 2013 von 19,6 auf 18,9%. Dadurch werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber je­weils um 3,2 Mrd. Euro entlastet. Dies ist der niedrigste Beitrag seit 1996, der voraussichtlich bis 2018 stabil bleiben kann. Gleichzeitig können die Rent­nerinnen und Rentner im Westen Deutschlands bis 2016 nach derzeitigen Schätzungen mit einem Plus von 8,5%, im Osten sogar mit einem Plus von 11,55% rechnen. (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Hochschulstandort Deutschland ist beliebt. Die Zahl der Studierenden in Deutschland nimmt immer weiter zu. Im Jahr 2001 gab es 1,9 Millionen Studentinnen und Studenten an deutschen Hochschulen. Innerhalb von zehn Jahren erhöhte sich ihre Zahl um 27 Prozent auf 2,4 Millionen im Jahr 2011. Zum Wintersemester 2012/2013 hat sich die Zahl der Studierenden nach vor­läufigen Berechnungen sogar auf 2,5 Millionen erhöht. Im Jahr 2011 hatte auch die Zahl der Studienanfänger mit 518.700 Personen einen Rekordwert erreicht. Dies war eine Steigerung um 50 Prozent gegenüber 2001. Im Studienjahr 2012 sank die Zahl der Erstsemester nach vorläufigen Ergebnissen zwar auf 492.700, dies war jedoch noch immer der zweithöchste gemessene Wert. Rund 337.100 Menschen waren 2011 als wissenschaftliches und künstleri­sches Personal an deutschen Hochschulen und Hochschulkliniken beschäf­tigt, 50 Prozent mehr als noch im Jahr 2001. Dabei ist vor allem die Zahl der nebenberuflich Beschäftigten wie der Lehrbeauftragten und wissenschaft­lichen Hilfskräfte mit 85 Prozent auf 119.600 Personen deutlich gestiegen. Auch die Zahl der hauptberuflich Beschäftigten ist seit 2001 deutlich gestiegen. Vor allem die Zahl wissenschaftlicher und künstlerischer Mitarbeiter verzeichnet mit 60 Prozent einen enormen Anstieg auf 162.100. Außerdem gab es 2011 mit insgesamt 42.900 Professoren 14 Prozent mehr als noch 2001. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Nachhaltigkeitsfaktor wirkt positiv auf Rentenniveau. Als im Jahr 2004 der Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt wurde, rechneten die Experten mit einer Absenkung des Netto-Rentenniveaus vor Steuern von damals 51% auf 43% im Jahr 2030. Wenn in den Vorausberechnungen der Rentenversicherung dieses Mindestziel als gefährdet angesehen wird, muss der Gesetzgeber aktiv werden (§ 154 SGB VI). Für uns ist ein Rentenniveau von 43% keine Zielgröße, sondern eine Auffanglinie: Das Rentenniveau wird in mindestens dieser Höhe garantiert. Seit 2005 konnten die Annahmen für das künftige Rentenniveau ständig nach oben angepasst werden, denn der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt positiv: Weil die Zahl der beitragszahlenden Arbeitnehmer schneller steigt als die Zahl der Rentner, puffert der Nachhaltigkeitsfaktor sogar die Rentenniveauabsenkung ab. Der positive Effekt des Nachhaltigkeitsfaktors betrug in den Jahren 2007 und 2008 jeweils 0,2 Prozentpunkte, im Jahr 2009 dann 0,3 Prozentpunkte und im aktuellen Jahr sogar 2,1 Prozentpunkte. Ging man im Jahr 2005 davon aus, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2018 auf 46,3% sinkt, sieht die Prognose im aktuellen Rentenversicherungsbericht das Rentenniveau im Jahr 2018 bei 48,1% – das sind fast zwei Prozentpunkte mehr, als bei der Verabschiedung der Rentenreform erwartet wurde. Die beschriebene Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors zeigt politische Hand­lungsmöglichkeiten auf: Eine steigende Erwerbstätigkeit kompensiert den Rückgang der Bevölkerung zumindest teilweise. Also kann die stärkere Er­werbsbeteiligung von Frauen und Älteren oder der Zuzug von gut Qualifizier­ten aus dem Ausland das Rentenniveau über den Nachhaltigkeitsfaktor erhöhen. (Quelle: Rentenversicherungsbericht 2012)

Bildungsausgaben auf Rekordhöhe – Mehr Geld auch für Forschung und Wissenschaft. Bund, Länder und Gemeinden geben in diesem Jahr nach vorläufigen Zahlen 110,3 Milliarden Euro für Bildung aus – 4,7 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Zu diesem Ergebnis kommt das Statistische Bundesamt im Bildungsfinanzbericht 2012, der im Auftrag des Bundesbildungsministeriums und der Kultusministerkonferenz erstellt wurde. Endgültige Angaben zu den öffentlichen Bildungsausgaben liegen derzeit bis zum Jahr 2009 vor. Demnach beliefen sich im Jahr 2009 die öffentlichen Bildungsausgaben auf 100 Milliarden Euro. Davon stellten der Bund 6,2 Milliarden Euro, die Länder 71,9 Milliarden Euro und die Gemeinden 21,8 Milliarden Euro bereit. Im Jahr 2009 stieg das Budget für Bildung, Forschung und Wissenschaft auf insgesamt 224,8 Milliarden Euro, 10,6 Milliarden Euro mehr als 2008. In Relation zum Bruttoinlandspro­dukt entsprach dies einem Anteil von etwa 9,5 Prozent. Nach vorläufigen Berechnungen erhöhten sich die Aus­gaben im Jahr 2010 um weitere 9,7 Milliarden Euro, auf 234,5 Milliarden Euro. Dies entsprach ebenfalls 9,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Von den Gesamtausgaben des Bud­gets für Bildung, Forschung und Wissenschaft entfielen im Jahr 2009 insgesamt 164,6 Milliarden Euro auf den Bildungsbereich, einschließlich der Ausgaben für Forschung und Ent­wicklung an Hochschulen in Höhe von 11,8 Milliarden Euro. Weitere 55,2 Milliarden Euro wurden für For­schung und Entwicklung in Unter­nehmen und außeruniversitären For­schungseinrichtungen ausgegeben sowie 5,1 Milliarden Euro für Muse­en, Bibliotheken, Fachinformations­zentren und die außeruniversitäre Wissenschaftsinfrastruktur. Der Bildungsfinanzbericht ermöglicht auch einen Vergleich der Bil­dungsausgaben Deutschlands mit an­deren Staaten. Nach dem internatio­nal vergleichbaren Teil des Bildungsbudgets entfielen in Deutschland im Jahr 2009 beispiels­weise 126,4 Milliarden Euro auf die Ausgaben für Kindergärten, Schulen, Hochschulen und die Berufsbildung. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt entsprach dies einem Anteil von 5,3 Prozent. Damit lag Deutschland bei den Ausgaben für diese Bildungsein­richtungen deutlich unter dem OECD-Durchschnitt von 6,2 Prozent.

121214 Bundestag-Aktuell 20-12

14.12.2012: „Das wäre ein idealer Standort“

BORKUM. Erste Gespräche haben bereits stattgefunden: Die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Borkum haben Interesse an einer zivilen Nutzung des Außenlandeplatzes der Bundeswehr angemeldet. Das städtische Unternehmen möchte ein neues Angebot für die Wartung von Offshore-Anlagen schaffen. Ein Helikopter-Unternehmen nutzt bereits den Borkumer Flugplatz, um von dort aus Arbeiter zur Offshore-Anlage Riffgat zu fliegen.

„Im Einzelfall ist eine Mitbenutzung durch Dritte im Rahmen freier Kapazitäten möglich“. Das hatte der Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Thomas Kossendey, der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann Ende September mitgeteilt. Die Christdemokratin hatte daraufhin den Kontakt zwischen den Wirtschaftsbetrieben und der zuständigen Wehrbereichsverwaltung vermittelt. Gemeinsam mit Bürgermeister Georg Lübben und Axel Held von den Wirtschaftsbetrieben besuchte die Christdemokratin nun den Stützpunkt auf Borkum.

Erst vor wenigen Monaten wurde bekannt: der Hubschrauberlandeplatz und der Dienstposten der Bundeswehr bleiben weiterhin auf Borkum erhalten. Nicht nur für Rettungsflüge hat der Landeplatz der Bundeswehr eine große Bedeutung, sondern auch für die Anbindung von Borkum an das Festland. „Bei starker Vereisung ist dieser die einzige und verlässliche Verbindung“, betonte Gitta Connemann. Der Erhalt des Hubschrauberlandeplatzes sei ein großer Gewinn für die Insel, zeigte sich auch Bürgermeister Georg Lübben erleichtert.

Für eine Mitbenutzung des Außenlandeplatzes der Bundeswehr hat Axel Held von den Wirtschaftsbetrieben bereits eine Idee: Windanlagenkomponenten werden an den Häfen in der Region Weser-Ems verladen. Und davon könnte auch Borkum profitieren. „Für die notwendigen Wartungsarbeiten der Offshore-Windanlagen wäre unsere Insel ein idealer Standort. Der Bedarf ist sicherlich da“, sind sich Bürgermeister Georg Lübben und Axel Held sicher. Zudem seien die Unterbringungsmöglichkeiten ein weiterer Standortvorteil für Borkum. Ebenso die Nähe des Außenlandeplatzes zum Hafen, der bereits von den Stadtbetrieben unterhalten wird.

Bei einer möglichen Mitbenutzung bliebe die vorhandene Infrastruktur allerdings in der Hand der Bundeswehr. So müssten die Wirtschaftsbetriebe zum Beispiel eine eigene Tankanlage sicherstellen. Aber soweit ist es  noch nicht: zunächst werde in den nächsten Wochen geprüft, ob das Vorhaben umgesetzt werden kann. Die Wirtschaftsbetriebe haben dafür eine externe Beraterfirma eingeschaltet.

Beim Rundgang auf dem Bundeswehr-Gelände zeigte Oberbootsmann Stefan Kantel den Besuchern auch den Seenotrettungshubschrauber „Sea King MK41″, der 1973 in Dienst gestellt wurde. Zur Zeit deckt der Marineflieger ein Gebiet von Dänemark bis Polen ab. Insgesamt können bis zu 20 Menschen im Notfall damit transportiert werden. Die Besatzung besteht aus zwei Piloten, einem Navigator sowie einem Bordmechaniker. Die „Sea King MK41″ hat 8000 Flugstunden auf dem Buckel. Und hat auf Borkum bereits einen Spitznamen erhalten: „Anneliese“.

Besichtigten die „Sea King MK41“: Bürgermeister Georg Lübben, CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann, Leiter der Stadtwerke Borkum Axel Held sowie Oberbootsmann Stefan Kantel.

 

 

 

11.12.2012: Raus aus dem Irrgarten „Demografie“

BERLIN. Von der Kita bis zum Mehrgenerationenhaus, von der Ausbildung bis zur Rente, von Migration bis Pluralität: der demografische Wandel erfasst nahezu alle Lebens- und Politikbereiche. Wie willst du alt werden? Wie soll das Deutschland von morgen aussehen? Mit genau diesen Fragen wird sich der nächste Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag beschäftigen. „Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden sich mit dem demografischen Wandel unserer Gesellschaft auseinandersetzen. Und sie sollen die Antworten der Politik auf diese Herausforderungen aus Sicht der jungen Generation hinterfragen“. Darauf weist jetzt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann hin.

Während des Jugendmedienworkshops im Deutschen Bundestag haben Teilnehmer die Möglichkeit vom 17. bis 23. März 2013 mit Experten, Parlamentariern und Journalisten zu diskutieren. Dafür hospitieren sie einen Tag lang bei einer Haupstadtredaktion, um das aktuelle politisch-parlamentarische und gesellschaftliche Geschehen kritisch zu hinterfragen und darüber auch mit einem eigenen Artikel im Veranstaltungsmagazin „politikorange“ zu berichten. „Die Teilnehmer werden hinter die Kulissen der Berliner Mediendemokratie blicken. Das wird eine spannende Woche, die man sich auf keinen Fall entgehen lassen sollte“, sagte Gitta Connemann.

Dafür sollten sich Interessenten ab dem 15. Dezember für den diesjährigen Jugendmedienworkshop anmelden. Bewerben können sich Jugendliche im Alter zwischen 16 und 20 Jahren mit einem journalistischen Beitrag zum Thema des Workshops. Eingereicht werden können Artikel, Video-/Audiobeiträge oder Fotoarbeiten. Das Teilnehmerkontingent ist allerdings begrenzt. „Ich würde mich freuen, wenn sich auch Jugendliche aus Ostfriesland und dem Emsland bewerben würden“, so die Christdemokratin.

Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.bundestag.jugendpresse.de zu finden. Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2013

10.12.2012: Ein Anruf genügt

EMSLAND/ OSTFRIESLAND. Mit dem Projekt „Verbraucherlotse“ bietet das Verbraucherministerium eine neue zentrale Anlaufstelle für Verbraucherfragen. Unter der Rufnummer 0228 / 24 25 26 27 können Verbraucher sich bei vielfältigsten Fragen ab sofort einen kompetenten Rat einholen. „Ein Anruf genügt, und Verbraucher erhalten rasch die gewünschte Information oder werden ohne Umwege an die richtigen Stellen gelotst“, teilte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann jetzt mit. Dabei grenzt sich der Lotse klar von bestehenden Angeboten ab, da – anders als zum Beispiel bei den dafür zuständigen Stellen der Verbraucherzentralen – ausdrücklich keine Rechtsberatung erfolgt.

Verbraucherpolitik reicht heute in fast jeden Lebensbereich hinein: von der Lebensmittelkennzeichnung bis hin zu wirtschaftlichen Fragen im Alltag. Ein Beispiel gefällig? Wie war das noch mit der Entschädigung, wenn die Bahn verspätet ist oder der Flug ausfällt? Wie verhält es sich mit den Umtausch- und Gewährleistungsrechten, wenn ein Weihnachtsgeschenk nicht passt oder nach kurzem Gebrauch defekt ist? Was besagen die Ziffern auf einem Ei, was die E-Nummern in der Zutatenliste? Und an wen kann ich mich wenden, wenn ich im Internet ungewollt in eine Kostenfalle getappt bin? Bei diesen Fragen hilft der „Verbraucherlotse“ weiter.

„Das neue Angebot wird sich rasch zu einer wichtigen Orientierungshilfe bei allen Verbraucherfragen entwickeln“, ist sich Gitta Connemann sicher. Mit dem Start des Projektes wird zudem die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung eines Verbrauchertelefons konsequent umgesetzt. Dabei geht das Verbraucherministerium deutlich darüber hinaus. Denn der neue Verbraucherlotse ist nicht nur per Telefon (Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr) erreichbar, sondern auch per E-Mail, Brief und Fax. Die Bundesanstalt betreibt den Verbraucherlotsen im Auftrag des Bundesministeriums.

Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.verbraucherlotse.de zu finden.

05.12.2012: „Vor Ort wirklich etwas bewegen“

EMSLAND. Damit hatte Ingrid Cloppenburg nicht gerechnet: sie ist Teil der neuen CDU-Mitgliederkampagne 2013 „Deutschland braucht Sie“. Insgesamt zwölf CDU-Mitglieder werben bundesweit mit ihren unterschiedlichen Geschichten für eine Mitgliedschaft in der Union. Die Kampagne wurde jetzt auf dem Bundesparteitag in Hannover der Öffentlichkeit vorgestellt.

„Ich kann es noch gar nicht fassen“, sagte Ingrid Cloppenburg, die bei der Samtgemeinde in Sögel arbeitet. Eine Jury hatte sie aus 150 Vorschlägen ausgewählt. „Sie hat bewiesen, dass der Weg das Ziel sein kann. Sie plante in ihrer Heimat den „Hümmlinger Pilgerweg“. Heute führt er über 90 Kilometer Länge durch drei Samtgemeinden im Emsland. Die Mutter zweier Kinder folgt einem klaren Kompass“, lautete die Begründung der Jury. Seit 2008 ist Ingrid Cloppenburg Mitglied in der CDU. Und warum? „Weil ich dort vor Ort wirklich etwas bewegen kann“, so die überzeugte Christdemokratin.

Und dass Ingrid Cloppenburg ihren Worten Taten folgen lässt, bestätigt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. „Sie ist eine wirkliche Wegbereiterin. Ohne Ingrid Cloppenburg gäbe es auch keine Jugendredaktion, in der sich heute 16 Mädchen und Jungen als Reporter einbringen. Wir brauchen Menschen wie sie, die sich einmischen.“

Auch der CDU-Kreisvorsitzende Günter Wigbers ist von der neuen Kampagne begeistert. „Ingrid Cloppenburg und die anderen elf Gesichter stehen für unsere Bandbreite. Sie ergreifen im besten Sinne des Wortes Partei. Sie beziehen Position und treten für ihre Überzeugung ein.“

Bundesparteitag 2012 in Hannover
Sind von der neuen CDU-Mitgliederkampagne überzeugt (v.l.): Günter Wigbers, Gitta Connemann und Ingrid Cloppenburg.

 

30.11.2012: Positive Bilanz nach drei Jahren

Liebe Freunde,

die CDU kann auf ihrem Parteitag in Hannover in der nächsten Woche selbstbewusst eine positive Bilanz nach drei Jahren christlich-liberaler Koalition ziehen. Gemein­sam mit der Bundeskanzlerin können wir mit einigem Stolz sagen: Deutschland geht es gut. Unser Land ist wie kein zweites in Europa wettbewerbsfähig. Die Arbeitslosig­keit ist auf dem tiefsten Stand seit der Wiedervereinigung. Doch ebenso müssen wir den Bürgern deutlich machen: Wir können nicht damit rechnen, dass dieser Zustand ohne weitere Anstrengung einfach so erhalten bleibt. Schwellen­länder wie China, Indien, Indonesien oder auch Brasilien werden in den nächsten Dekaden aufsteigen. Deutschland wird unter den Wirtschaftsnationen auf Rang zehn zurück­fallen. Dieser Entwicklung müssen wir uns stellen. Als Union wer­den wir es uns nicht leisten, die Wirklichkeit schönzure­den oder gar auszublenden – so wie dies SPD und Grüne derzeit aus rein wahltaktischen Gründen tun. Die Frage der Zukunftsfähigkeit muss immer Dreh- und Angelpunkt un­serer Entscheidungen sein. Wenn wir Vorsorge für die Zukunft treffen, müssen wir zunächst die Haushalte in Ordnung bringen. Diesen ersten Schritt haben wir gemacht. Wir müssen aber noch stärker auf Zukunftsinvestitionen setzen. Denn wir benötigen leis­tungsfähige Flughäfen, intakte Autobahnen, Wasserstra­ßen und Bahnlinien sowie ein schnelles Internet überall im Lande. Wir müssen unseren Wissens- und Innovationsvor­sprung erhalten – durch Investitionen in Bildung. Hier sind auch die Länder gefordert. Bezeichnend ist und bleibt da­bei, dass dort, wo die Union in Regierungsverantwortung ist, die Schüler die besten Ergebnisse bringen. Eine solche zukunftsorientierte Politik dient dem Gemein­wohl und ist im besten Sinne des Wortes bürgerlich. Bürger sind immer bereit, für die nächsten Generationen Verantwor­tung zu übernehmen. Darauf kann die Union setzen.

Es war keine einfache, aber es war die richtige Entscheidung, die wir in dieser Woche getroffen haben, als wir einer wei­teren Unterstützung Griechenlands zuge­stimmt haben. Griechenland kann sich noch immer nicht aus eigener Kraft an den internationalen Finanzmärkten refi­nanzieren. Mit der Fortsetzung des Pro­gramms setzen wir daher erneut ein kla­res Zeichen der europäischen Solidarität. Griechenland erhält ab Mitte Dezem­ber in mehreren Schritten Hilfen von insgesamt 43,7 Milliarden Euro aus dem im Februar beschlossenen zweiten Ret­tungspaket. Davon sind zunächst 10,6 Milliarden unmittelbar für die Finanzie­rung des griechischen Haushalts und 23,8 Milliarden zur Absicherung und Entschuldung des Bankensektors. Damit bleiben wir in der Logik der bisherigen Rettungsmaßnahmen. Grie­chenland erhält Hilfe in Form von Kredi­ten. Deren Gewährung bleibt an strenge Reformbedingungen und den konse­quenten Schuldenabbau geknüpft. Die Kontrolle dieser Maßnahmen wird verbessert. Das ist ein wichtiger Punkt. Die für das Jahr 2013 vorgesehe­nen 9,3 Milliarden Euro werden nur aus­gezahlt, wenn Athen beschlossene Pro­jekte konkret in Angriff nimmt. So muss Griechenland nächstes Jahr beispiels­weise die Umsetzung einer Steuerreform nachweisen, bevor es weiteres Geld er­hält. Der Abbau von Schulden wird dadurch forciert, dass ein speziell für den Schuldendienst ge­schaffenes Konto eingerichtet wird. Die Zahlung unterliegt strenger Kontrolle.

Wir dürfen nicht vergessen, un­ter welch´ schwierigen Bedin­gungen Griechenland die für seine Zukunft existentiellen Re­formen durchführt. Das Land befindet sich das fünfte Jahr in Folge in einer Rezession. Es lei­det unter einer enormen Zinslast und den allgemein schlechten konjunkturel­len Bedingungen. Zudem haben die zweifachen Parlamentswahlen im Früh­jahr notwendige Reformen verzögert. Dennoch kann die griechische Regie­rung inzwischen bemerkenswerte Fort­schritte vorweisen, vor allem in der Steu­erverwaltung und im Gesundheitsbe­reich. Kein Land in der EU hat in den vergangenen 30 Jahren so viel gespart und so viele Ausgaben gekürzt wie Grie­chenland seit Beginn der Krise. Dies er­kennen wir an, wenn wir die Hilfen er­weitern und Griechenland mehr Zeit für weitere Sparmaßnahmen geben. Auch die Lohnstückkosten zeigen: Die griechische Wirtschaft ist heute im internationalen Vergleich wettbewerbs­fähiger als noch vor fünf Jahren. Der viel­fach geforderte Schuldenschnitt bei den öffentlichen Gläubigern käme schlicht zum falschen Zeitpunkt. Für uns alle in Europa bleibt die Be­wältigung der Staatsschuldenkrise eine große Herausforderung. Wir haben uns für einen Weg entschieden, der mit den geringsten ökonomischen und politi­schen Risiken verbunden ist. Auf diesem Weg haben wir bereits viel erreicht, das zeigen die Fortschritte in Griechenland und in Europa insgesamt. Gehen wir die­sen Weg der Reformen und des Zusam­menhalts besonnen und geduldig wei­ter! Dann werden wir viel erreichen – für uns, für die Europäische Union und da­mit für unsere Zukunft.

Die demografische Ent­wicklung führt zwangsläufig dazu, dass sich die Bevölkerung auf dem Land aus­dünnt. Die Attraktivität der Städte und das Angebot an Arbeitsplätzen dort tun das Ihre dazu, die Menschen wegzulo­cken. In Zeiten einer schrump­fenden Bevölkerung droht eine Abwärtsspirale. Es ist deshalb zentral, das wirtschaftliche Potenzial auf dem Land zu aktivieren. Mit ihrem Antrag bringt die Koalition ein 105 Einzelmaßnahmen umfassen­des Aktionsbündel in den Bun­destag ein, um das Landleben wieder zukunftsfest zu machen. So können wir den demografischen Wandel recht­zeitig gestalten. Der Ausbau der Breitbandversorgung ist ein zentraler Aspekt des Antrages. Bereits zehn Prozent mehr Breitbandausbau schafft 1,5 Prozent mehr Wirtschaftswachstum. Deshalb sind die Ausbauziele der Bundesre­gierung, bis 2014 für 75 Prozent und bis 2018 für 100 Prozent der Haus­halte Breitbandanschlüsse mit Über­tragungsraten von mindestens 50 Megabit/Sekunde verfügbar zu haben, so wichtig. Mit einem uneinge­schränkten Zugang zu Kabelverzwei­gern und Schaltverteilern wollen wir für mehr Wettbewerb im Markt sor­gen. Außerdem setzen wir uns für ein gemeinsames Infrastrukturförderpro­gramm Breitbandausbau für die Kom­munen ein. Und wir müssen vor allem der Jugend eine berufliche Perspektive auf dem Land bieten. Deshalb fordern wir, dass der Mopedführerschein mit 15 in Modellversuchen getestet wird. Zudem wollen wir mit der anstehen­den Novelle des Personenförderungs­gesetzes sicherstellen, dass es weiter­hin einen flächendeckenden öffentlichen Nahverkehr auf dem Lande gibt. Eine alternde Gesellschaft ist auf eine gute medizinische Versorgung angewie­sen. Die Koalition geht bereits gegen den Ärztemangel auf dem Lande vor, etwa mit der Verbesserung der Vergütungsstruktur für Landärzte. Doch dies kann nur der erste Schritt sein. Wir prüfen, ob wir nicht stärker den Aufbau von medizinischen Ver­sorgungszentren fördern müssen. Auch die Telemedizin bietet Möglich­keiten, wenn Spezialisten nicht vor Ort sind.

Mit besten Grüßen

Ihre Gitta Connemann

Berlin, den 30. November 2012

Kurzberichte aus dem Plenum

Finanzhilfen für Griechenland. Nach einer Regierungserklärung zu den Vorschlägen der Eurogruppe debattieren und entscheiden wir über Änderungen am Griechenland II-Programm.

Zukunft für Ländliche Räume – Regionale Vielfalt sichern und ausbauen. Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP fasst die Empfehlungen der Koalitionsarbeitsgruppe „Ländliche Räume – Regionale Vielfalt“ zusammen und zeigt konkreten Handlungsbedarf auf. Er zeigt, dass wir Politik für die Mehrheit im und auf dem Lande machen.

Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften. In abschließender Lesung der EnWG-Novelle regeln wir bisher unklare Haftungsfragen bei Verzögerung oder Störung der Anbindung eines Offshore-Windparks an das Stromübertragungsnetz. Überdies ergreifen wir Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit.

Hochfrequenzhandelsgesetz. In erster Lesung befassen wir uns mit den besonderen Risiken des algorithmischen Hochfrequenzhandels. Wir wollen gezielte Regulierungen vornehmen, ohne diese Form des automatisierten Handels, die auch außerhalb des Finanzsektors weit verbreitet ist, pauschal zu verbieten.

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten. Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf überführen wir die Rechte von Patienten aus dem Richterrecht erstmals in eine eindeutige und transparente gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Sozialgesetzbuch. Die systematische Änderung schafft Rechtssicherheit einerseits für die Patienten, die nun etwa bei Behandlungsfehlern eine klare Grundlage für die Wahrnehmung ihrer Rechte erhalten. Andererseits erhalten auch Ärzte sowie die Angehörigen weiterer Gesundheitsberufe Rechtssicherheit im Versorgungsprozess.

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA [Operation Active Endeavour, OAE]. In dieser Woche wollen wir die weitere Verlängerung dieses Mandates im Mittelmeer bis zum 31. Dezember 2013 auf den Weg bringen. Die Operation entfaltet weiterhin neben der Verbesserung des Lagebildes durch ihre Abschreckung eine präventive Wirkung.

Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf ändern wir die Anwendung des sogenannten „Schienenbonus“ für Schienenwege, deren Planfeststellungsverfahren nach Inkrafttreten der nächsten Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und des dazu gehörigen Bedarfsplans eröffnet werden. Um mehr Investitionen in Lärmschutzmaßnahmen zu erreichen, ist ein System lärmabhängiger Trassenpreise vorgesehen, das europaweit zur Geltung kommen soll. Das Schienennetz wird auf diese Weise verstärkt unter dem Gesichtspunkt von mehr Lärmschutz, auch unter Verwendung innovativer Technologien, verbessert werden.

20 Jahre Zeichnung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Am 5. November 2012 jährt sich die Zeichnung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zum zwanzigsten Mal. Dieses Ereignis bietet Anlass für einen Antrag, der die Regional- oder Minderheitensprachen als gefährdetes europäisches Kulturerbe in den Blick nimmt. In der Debatte ergreifen traditionell Redner auf Niederdeutsch/Plattdeutsch und Sorbisch das Wort. Aber auch Nordfriesisch, Dänisch und Romanes werden zu hören sein. Für Menschen, die in Regional- und Minderheitensprachen zu Hause sind, ist diese Debatte im Plenum des Bundestages insofern ein besonderer Höhepunkt.

Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte. Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf wollen wir Gründern nach einem Fehlstart eine zweite Chance eröffnen und hierzu die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs auf drei Jahre halbieren. Neben diesem zentralen Element sieht der Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen vor, durch die das Restschuldbefreiungs- und das Verbraucherinsolvenzverfahren flexibler, effektiver und weniger aufwändig gestaltet werden soll.

Siebentes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes. In erster Lesung beraten wir die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage. In Umsetzung des Koalitionsvertrages wird Presseverlagen damit das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Auf diesem Wege werden Presseverlage im Online-Bereich mit anderen sog. Werkmittlern gleichgestellt. Nicht erfasst werden andere Nutzer, wie Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer.

Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts. Dieser in erster Lesung zur Beratung anstehende Gesetzentwurf sieht u. a. eine Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme vor. Ebenso wichtig: Künftig sind angemessen große Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten zulässig. Zudem wird das sog. Maß der baulichen Nutzung flexibilisiert. Auch enthält das Gesetz Regelungen zu Intensivtierhaltungsanlagen.

Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Mit dem in zweiter und dritter Lesung anstehenden Gesetzentwurf wird die Geltung der nach bisheriger Rechtslage zum 31. Dezember 2012 auslaufenden Vorschrift des §52a UrhG um zwei Jahre bis Ende 2014 verlängert. Die Regelung gestattet es, urheberrechtlich geschützte Werke zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen und weiteren Einrichtungen ins Intranet einzustellen. Den Urhebern steht dafür eine angemessene Vergütung zu. Die kommenden beiden Jahre sollen dazu genutzt werden, über den Inhalt einer unbefristeten Regelung entscheiden zu können.

Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf wird die gewerbsmäßig begangene Suizidhilfe unter Strafe gestellt. Damit wollen wir verhindern, dass eine solche kommerzielle Hilfe zum Suizid als eine normale Dienstleistung angesehen wird und sich Menschen zur Selbsttötung verleiten lassen, die dies ohne ein solches Angebot nicht getan hätten. Um den Schutz des Lebens am Lebensende zu gewährleisten, wollen wir „Geschäften mit dem Tod“ sichtbar und nachhaltig die Grundlage entziehen und damit der organisierten Suizidbeihilfe entgegenwirken.

Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und –registergesetz). Der in erster Lesung zur Beratung anstehende Gesetzentwurf enthält wegweisende strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Krebsfrüherkennung und der Qualität und Effizienz in der onkologischen Versorgung. Mit der Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und dem flächendeckenden Ausbau von klinischen Krebsregistern werden zwei zentrale Bereiche des nationalen Krebsplans aufgegriffen.

Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen. Im Zentrum des in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetzes steht die Umsetzung des EU-Milchpaktes, der sich mit der Stärkung der Erzeugerseite insbesondere gegenüber den Molkereien befasst.

Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG). Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetzesentwurf streben wir Erleichterungen in der Veröffentlichung des Jahresabschlusses für Kleinstkapitalgesellschaften mit einem Umsatz von maximal 700.000 Euro, einer Bilanzsumme von max. 350.000 Euro bzw. maximal zehn Arbeitnehmern an. Wir leisten so einen Beitrag zum Bürokratieabbau.

Tagespflegepersonen stärken – Qualifikation steigern. Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen heben wir die Bedeutung der Tagespflegepersonen für den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Deutschland hervor und fordern die Stärkung der Tagespflege, damit ein bedarfsgerechtes und den Elternwünschen entsprechendes Angebot in der Kindertagespflege gewährleistet wird. Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen dazu gebracht werden, ihre Tagespflegepersonen mit einem regional angemessenen Betreuungssatz zu vergüten.

Weltwärts wird Gemeinschaftswerk. Der Antrag der Koalitionsfraktionen beschäftigt sich mit dem entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“, der sich an junge Menschen im Alter von 18 bis 28 Jahren richtet, die sich in Entwicklungsländern engagieren und internationale Lernerfahrungen machen wollen. Das Programm umfasst etwa 6.500 anerkannte Einsatzplätze und ca. 200 Entsendeorganisationen. Gegenwärtig sind knapp 3.000 Einsatzplätze besetzt. Der Antrag macht konkrete Vorschläge für Qualitätsverbesserungen dieses populären Programms.

Barrierefreies Filmangebot umfassend ausweiten – Mehr Angebote für Hör- und Sehbehinderte. Obwohl in Deutschland rund 11,7 Prozent der Bürger mit einer Behinderung leben, werden nur wenige barrierefrei ausgestattete Filme produziert. Bestehende Fördermöglichkeiten werden kaum genutzt. Mit diesem Antrag der Koalitionsfraktionen fordern wir die Bundesregierung auf, die Wirksamkeit und Defizite der bestehenden Fördermöglichkeiten für eine barrierefreie Ausstattung zu untersuchen und ggf. Konsequenzen in der 2012 zu erarbeitenden FFG-Novelle zu ziehen.

Daten und Fakten

Deutschlandstipendium erweist sich als Erfolg. Die deutschen Hochschulen haben in diesem Jahr mit 10.977 doppelt so viele Stipendien vergeben wie noch in 2011 (5.375). Folglich ist jedes vierte öffentlich geförderte Stipendium ein Deutschlandstipendium. Damit hat sich dieses Förderinstrument erfolgreich an den Hochschulen etabliert. An der Vergabe beteiligen sich 263 von 388 Hochschulen. Unabhängig vom Einkommen der Eltern erhalten besonders begabte und engagierte Studierende ein Stipendium von 300 Euro im Monat. Es wird zur einen Hälfte von privaten Förderern und zur anderen vom Bund finanziert. Auf diese Weise wurden bereits 30 Millionen Euro an privaten Mitteln für die Ausbildung zukünftiger Führungspersönlichkeiten generiert. Das Deutschlandstipendium setzt damit wichtige Anreize zur Förderung der Stipendienkultur in Deutschland. 104 der beteiligten Hochschulen haben in diesem Jahr die Höchstförderquote von einem Prozent der Studierendenschaft ausgeschöpft. 40% der 263 teilnehmenden Hochschulen nehmen zudem die Möglichkeit in Anspruch, die nicht genutzten Mittel anderer Hochschulen einzusetzen. Im Verhältnis zur Zahl der Studierenden ist das Saarland auch 2012 wieder Spitzenreiter bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums. Nordrhein-Westfalen ist mit 3.165 Stipendien absolut gesehen das Land mit den meisten Deutschlandstipendiaten. (Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Sozialhilfeausgaben in 2011 leicht gestiegen. 22,7 Milliarden Euro netto wurden 2011 für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch („Sozialhilfe“) ausgegeben. Dies entspricht einem Anstieg um 4,5% gegenüber dem Vorjahr. Pro Einwohner wurden rechnerisch 278 Euro netto aufgewendet. Dabei waren die Pro-Kopf-Ausgaben im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) mit 288 Euro deutlich höher als in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) mit 238 Euro. Die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben hatten allerdings die Stadtstaaten. Bremen gab 462 Euro pro Kopf aus, Hamburg 437 Euro und Berlin 418 Euro. Von den westlichen Flächenländern gab Baden-Württemberg mit 204 Euro je Einwohner am wenigsten für die Sozialhilfe aus, Nordrhein-Westfalen mit 327 Euro pro Kopf am meisten. In den ostdeutschen Flächenstaaten waren die Ausgaben insgesamt geringer: Sachsen hatte mit 143 Euro je Einwohner die niedrigsten Ausgaben, Mecklenburg-Vorpommern mit 233 Euro pro Kopf die höchsten. Mit 57% entfiel 2011 der größte Teil der Nettoausgaben für Sozialhilfe auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. 19% der Sozialhilfeausgaben wurden für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eingesetzt. 14% entfielen auf die Hilfe zur Pflege. 5% wurden für die Hilfe zum Lebensunterhalt, weitere 5% für sonstige Ausgaben wie Hilfe zur Gesundheit aufgewendet. Diese Anteile haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Ifo-Geschäftsklimaindex hellt sich auf. Der wichtigste Frühindikator für die deutsche Konjunkturentwicklung ist nach sechs Rückgängen in Folge erstmals wieder gestiegen. Maßgeblich ist eine leichte Zunahme der Zufriedenheit mit der gegenwärtigen Geschäftslage sowie deutlich weniger Pessimismus hinsichtlich der zukünftigen Geschäftsentwicklung. Ermutigende Signale kommen vor allem von den Exporterwartungen, die sich nach drei Monaten wieder in den positiven Bereich gedreht haben, der sprunghaft verbesserten Geschäftslage im Großhandel, dem aufgehellten Geschäftsklima im Einzelhandel und einer spürbar verbesserten Geschäftssituation bei den Bauunternehmern. (Quelle: ifo-Institut, München)

Ältere fühlen sich zehn Jahre jünger – Hohe Zufriedenheit laut Umfrage. Die 65- bis 85-Jährigen in Deutsch­land fühlen sich im Durchschnitt zehn Jahre jünger, als es ihrem tat­sächlichen Lebensalter entspricht. Sie führen mehrheitlich ein sehr aktives, zufriedenes und abwechslungsrei­ches Leben. Dieses selbstbestimmte Leben wollen sie möglichst lebens­lang beibehalten. Die Mehrheit von ihnen stellt deshalb den Erhalt der Ge­sundheit in den Mittelpunkt.. Das sind zentrale Ergebnisse einer Altersstudie, die das Institut für De­moskopie Allensbach im Auftrag der Generali Deutschland durchgeführt hat. Weitere Erkenntnisse über die Äl­teren in Deutschland: Die materielle Lebenssituation wird als gut empfun­den und ist de facto deutlich besser als die der Älteren vor 20 oder 30 Jah­ren. Die überwiegende Mehrheit der 65- bis 85-Jährigen verfügt der Umfra­ge zufolge über enge familiäre Bin­dungen sowie einen stabilen Freun­des- und Bekanntenkreis. Die Mehr­zahl der Älteren hat zu den Kindern ein gutes Verhältnis und steht ihnen mit Rat und Tat sowie finanziell zur Seite. Auch außerhalb der Familie sind Älte­re laut Studie aktiv: Aktuell engagie­ren sich 45 Prozent im gesellschaftli­chen Bereich und können sich vor­stellen, ihr Engagement im Durchschnitt um bis zu sechs Stun­den in der Woche auszudehnen (aktu­ell vier Stunden). Für die repräsentati­ve Studie wurden jeweils rund 2.000 Personen der Altersgruppen 65 bis 74 sowie 75 bis 85 mündlich befragt.

Im einzelnen ergab die Umfrage, dass 58 Prozent der 65- bis 85-Jähri­gen sich nicht als alte Menschen be­zeichnen würden. Bei den 65- bis 74-Jährigen sagen das sogar 67 Pro­zent. Jede zweite Frau im Alter von 65 bis 74 Jahren nutzt heute regelmäßig einen Lippenstift, vor rund 30 Jahren war es nur rund jede vierte. Die neue Generation der Älteren führt heute überwiegend ein sehr aktives Leben, in dem Familie, Hobbys, aber auch eh­renamtliches Engagement eine große Rolle spielen.

121130 Bundestag-Aktuell 19-12

30.11.2012: Eine Firma auf Expansionskurs

RHAUDERFEHN. „Das ist ein riesiger Schritt für unsere Firma“, sagt Wilko Tombrink von „Ulpts – Manufaktur für Betonwerkstein“. Für ein Schloss in Norwegen soll das Rhauderfehner Familienunternehmen nicht nur eine 120 Meter lange Balustrade aus Hochleistungsbeton liefern, sondern auch zahlreiche Fensterumrahmungen anfertigen. Das Auftragsvolumen liegt bei mehr als 150.000 Euro. Im Frühjahr 2013 soll es losgehen. Und es gibt eine Option für einen weiteren Großauftrag in Russland. Davon berichtete Geschäftsführer Wilko Tombrink bei einem Besuch der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann. Begleitet wurde diese von dem Langholter Ortsbürgermeister Bernhard Robbers, dem Schatzmeister im CDU-Gemeindeverband Friedrich Hafer und Ortsbürgermeister von Klostermoor Folkmar Watzema.

Der Zuschlag für den Auftrag in Norwegen ist ein Meilenstein für das Rhauderfehner Unternehmen. Auch die Ausmaße der außergewöhnlichen Villa sind bemerkenswert: die Wohnfläche beträgt mehr als 2000 Quadratmeter, das Grundstück ist rund 6,5 Hektar groß. „Alleine für die Balustraden werden wir 36 Tonnen Beton verarbeiten“, erläutert Wilko Tombrink.

Angefangen hat die Erfolgsgeschichte des Unternehmens „Ulpts“ vor 42 Jahren in einer kleinen Garage. Damals hatte Firmengründer Wilhelm Ulpts (Großvater von Wilko Tombrink) noch in mühevoller Handarbeit den bekannten RHAUDER-Zaun gefertigt. Zusammen mit seinem Vater Wilhelm führt Wilko Tombrink heute als Geschäftsführer das Familienunternehmen in der dritten Generation. Vor zwei Jahren hat der Betonstein- und Terrazzoherstellermeister das komplette Vertriebssystem umgestellt. Der Privatverkauf wurde komplett eingestellt. Heute arbeitet der Rhauderfehner Unternehmer mit rund 500 Baustofffachhandlungen zusammen. Die Produktpalette reicht von Fassadenteilen, Säulen, Balustraden, Accessoires, Pflanzgefäßen bis zum RHAUDER-Zaun.

Gitta Connemann erkundigte sich auch nach den Erfahrungen mit Fördermitteln für die energetische Gebäudesanierung. In den letzten sechs Jahren hatte der Bund deutschlandweit insgesamt 7,8 Milliarden für energieeffizientes Bauen und Sanieren zur Verfügung gestellt. „Damit tun wir etwas fürs Klima, den Geldbeutel von Mietern und Hauseigentümern und das örtliche Handwerk.“ Davon hat auch die Firma „Ulpts“ in Rhauderfehn profitiert. „Immer mehr Bauherrn nutzen diese Programme. Die Nachfrage hat deutlich zugenommen“, weiß  Wilko Tombrink aus Erfahrung. Für den Vollwärmeschutz stellt Ulpts Fensterbänke und Fensterumrahmungen her.

Besonders gefragt ist der genannte „Hochleistungsbeton“. Denn er lässt sich problemlos reinigen und hat die vierfache Festigkeit des „normalen“ Betons. Wilko Tombrink: „Damit haben wir bereits vor zwölf Jahren Pionierarbeit geleistet. Heute produzieren wir ihn serienmäßig“. Darüber freut sich auch Gitta Connemann:  „Das Handwerk in unserer Region hat zu Recht einen hervorragenden Ruf. Denn Können und Ideenreichtum gehen Hand in Hand. Auch deshalb ist „Made in Germany“ wieder weltweit groß in Mode.“

Die energetische Gebäudesanierung ist ein zentraler Bestandteil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung. Seit dem Programmstart 2006 hat der Bund bis Ende 2011 im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms insgesamt rund 7,8 Milliarden Euro Fördermittel für das energieeffiziente Bauen und Sanieren von Wohnraum sowie zur Sanierung der lokalen und sozialen Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2012 bis 2014 stehen jährlich 1,5 Milliarden Euro Fördermittel aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ bereit. Damit finanziert die bundeseigene KfW-Bankengruppe zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur sowie energieeffiziente Wohnungsneubauten.

Schauten Ulpts-Mitarbeiter Michael Krumminga (l.) über die Schulter: Wilko Tombrink, Flokmar Watzema, Gitta Connemann und Bernhard Robbers.