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5.4.2013: Zuhause eine neue Kultur entdecken

Im August/September 2013 kommen rund 250 Austauschschülerinnen und -schüler aus den USA für ein Schuljahr nach Deutschland. Sie sind Stipendiaten des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP), einem Förderprogramm für transatlantischen Schüleraustausch, das vom Deutschen Bundestag und dem Kongress der USA getragen wird.
Alle Austauschschüler werden von jeweils einem Bundestagsabgeordneten als Paten betreut. Auch die Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann engagiert sich als Patin im PPP. Sie weist darauf hin, dass die Austauschorganisation Youth For Understanding (YFU) zurzeit für 50 PPP-Stipendiaten Gastfamilien sucht: „Es ist sicherlich eine Bereicherung, ein Jahr mit einem Jugendlichen aus einem anderen Land zu verbringen. Deshalb wäre es schön, wenn sich viele Familien für die Aufnahme eines Austauschschülers zur Verfügung stellen würden.“, so Connemann.
Während ihres Austauschjahres besuchen die jungen US-Amerikaner eine Schule in der Nähe ihrer Gastfamilie. Durch den Schulbesuch und das Leben in der Gastfamilie lernen sie Deutschland ganz persönlich kennen. Grundsätzlich sind alle gastfreundlichen Familien und Paare geeignet, Gastfamilie zu werden. „Gastfamilien müssen den Austauschschülern keinen besonderen Luxus bieten, sondern sollten sie einfach wie ein neues Familienmitglied in den Alltag integrieren“, erklärt Connemann.
Seit 1983 vermittelt das PPP Jugendlichen in Deutschland und den USA die Bedeutung freundschaftlicher Zusammenarbeit, die auf gemeinsamen politischen und kulturellen Wertvorstellungen beruht. Mit Vollstipendien ermöglicht das PPP den US-amerikanischen Teilnehmern ein Austauschjahr in Deutschland, während im Gegenzug etwa 300 Jugendliche aus Deutschland als „junge Botschafter“ in die USA reisen.
Das Programm wird unter anderem von der Austauschorganisation Youth for Understanding durchgeführt. Der gemeinnützige Verein betreut neben den 50 amerikanischen Stipendiaten auch rund 500 weitere Austauschschüler aus aller Welt, die im Sommer für ein Jahr nach Deutschland kommen.
Familien und Paare, die Interesse haben, einen Austauschschüler bei sich aufzunehmen, können sich bei YFU melden unter Telefon 040 227002-0 oder per E-Mail an info@yfu.de. Weitere Informationen im Internet: www.bundestag.de/ppp und www.yfu.de

2.4.2013: Politik selbst in die Hand nehmen

BERLIN. Das Planspiel „Jugend und Parlament“ geht in die nächste Runde: Mehr als 300 Jugendliche aus ganz Deutschland werden sich daran vom 01. bis 04. Juni 2013 in Berlin im Bundestag beteiligen. Teilnehmen können auch Interessierte aus Ostfriesland und dem Emsland. Denn die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann hat in diesem Jahr einen Teilnehmerplatz für das Bundestagsprojekt erhalten. Jugendliche aus dem Wahlkreis können sich ab sofort bei ihr bewerben. „Ich freue mich schon auf meine neue Kollegin oder Kollegen – jedenfalls für ein paar Tage“, teilte die Patin jetzt mit.
Worum geht es bei „Jugend und Parlament“ überhaupt? Jugendliche im Alter von 16 bis 20 Jahren können im Rahmen des Planspiels den Weg der Gesetzgebung im Deutschen Bundestag durchspielen und so einen ganz praktischen Einblick in das parlamentarische Alltagsgeschehen erhalten. Dazu übernehmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Rollen fiktiver Abgeordneter. Mit neuem Namen, neuer Biographie und neuer politischer Gesinnung ausgestattet werden sie vier fiktive Gesetzesentwürfe durch das Gesetzgebungsverfahren bringen.
Um den Teilnehmern das Hineinversetzen in ihre neuen Rollen zu erleichtern, erhalten sie Rollenprofile zugelost. Diese beschreiben die zu spielenden Personen und verdeutlichen deren politischen Prioritäten. „Die Jugendlichen üben, ihre eigenen Interessen durchzusetzen, zugleich aber die Interessen anderer zu berücksichtigen. Sie werden merken, was es bedeutet, innerhalb der verschiedenen Gremien um eine gemeinsame Linie ringen zu müssen“, sagte die Abgeordnete Gitta Connemann.
Ziel des Planspieles ist es nicht, ein repräsentatives Meinungsbild der Jugend zu erhalten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vertreten Meinungen, die nicht notwendigerweise ihrer eigenen politischen Überzeugung entsprechen. Das Planspiel soll die Verfahrensweise des Deutschen Bundestages vermitteln, nicht politische Inhalte, erläuterte Gitta Connemann.
Die Kosten für Anreise und Verpflegung übernimmt der Deutsche Bundestag. Bewerbungen können ab sofort per Mail an gitta.connemann@bundestag.de gerichtet werden.

23.3.2013: Mehr Strom sparen

BERLIN. Strom sparen – nur wie? Um junge Menschen noch besser über die vielen Möglichkeiten des Stromsparens zu informieren, hat das Bundesumweltministerium jetzt eine neue Schulkampagne ins Leben gerufen. Unter dem Motto „Schulen zeigen Flagge – wir unterstützen die Energiewende!“ soll Kindern und Jugendlichen Wissen über Energieeffizienz und Stromsparen vermittelt werden. „Macht mit! Schulen sind wichtige Botschafter und Partner.“, weist die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann auf die Aktion jetzt hin. „Die Energiewende ist eine Herkulesaufgabe. Sie lässt sich nur gemeinsam bewältigen“, sagte die Christdemokratin.
Mit dem Projekt unterstützt das Bundesumweltministerium Schulen bei der Umsetzung einer eigenen Stromspar-Aktion. Zur Unterstützung wird ein Energiewendepaket mit didaktischen Materialien zur inhaltlichen Vorbereitung eines Projekts im Unterricht angeboten. Dazu zählen zum Beispiel Bildungsmaterialien, Broschüren, Poster und Flyer.
In der Wahl der Projektidee ist jede Schule völlig frei. Es gibt nur eine Bedingung: es muss mit dem Thema Energie- und Stromsparen zu tun haben. Von einer Projektwoche „Schulen sparen Strom“ bis hin zur Energieberatung durch Schülerinnen und Schüler in der Fußgängerzone oder einem Energiespar-Theaterstück ist alles denkbar.
Teilnehmen können Lehrkräfte mit ihren Schülerinnen und Schülern aller Klassenstufen und aller Schulformen. Anmeldeschluss ist der 22. April 2013. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums unter www.bmu.de zu finden.

21.3.2013: „Kernige Dörfer“ werden gesucht

BERLIN. Sinkende Einwohnerzahlen oder neue Baugebiete führen oft zu Leerständen in Dörfern des Emslandes und Ostfrieslands. Mit dem bundesweiten Wettbewerb „Kerniges Dorf!“ sollen jetzt Ideen, Strategien oder Pläne zur Innenentwicklung ausgezeichnet werden, die den gesamten Ort im Blick haben. Die Gewinner dienen als Vorbild für andere Dörfer in der Region. „Ziel ist es, den Ortskern als Herz des Dorfes wieder mit Leben zu erfüllen“, weist die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann auf den Wettbewerb des Bundeslandwirtschaftsministerium hin. Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2013.
Leerstehende und baufällige Gebäude im Ortskern beeinträchtigen oft das Erscheinungsbild vieler Ortschaften und verstärken die Zersiedelung der Dörfer. Neubau- oder Gewerbegebiete können das Problem nicht lösen. Denn durch Neubauten am Ortsrand gehen oft wertvolle Flächen verloren, während in den Ortskernen nicht nur Grundstücke und Gebäude, sondern oftmals auch das Dorfleben brach liegen. „Innenentwicklung ist eine Daueraufgabe“, betonte Gitta Connemann. Der Schlüssel könne dabei in vielen Maßnahmen liegen – egal ob in der Umnutzung bestehender Gebäude oder im geordneten Rückbau alter Substanz und der zeitgemäßen Gestaltung der so gewonnenen Freiflächen. „Langfristig kann Innenentwicklung nur mit den Bewohnern eines Ortes funktionieren“, sagte die Christdemokratin.
Am Wettbewerb können sich Dörfer mit bis zu 5000 Einwohnern beteiligen. Als „Dorf“ gelten Gemeinden oder Gemeindeteile, die vor 1967 eigenständig waren. Orte mit interkommunalen Strategien, die sich im Verbund bewerben, sollten ebenfalls nicht mehr als 5 000 Einwohner haben. Die Bewerbungen werden in fünf Kategorien nach Ortsgröße und Bevölkerungsentwicklung eingeteilt. In jeder Kategorie wird ein Gewinner ermittelt. Die Kandidaten werden im Herbst 2013 von einer Fachjury besucht. Erst dann fällt die endgültige Entscheidung.
Weitere Informationen zum Wettbewerb sind auch unter der Rufnummer 0551 – 4970923 oder per E-Mail unter claudia.busch@asg-goe.de erhältlich.

19.3.2013: Hilfe zu jeder Zeit

BERLIN. Eine wichtige Hilfe im Kampf gegen Gewalt wurde jetzt ins Leben gerufen. Das neue Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent und sicher beraten zu lassen. Ob Gewalt in Ehe und Partnerschaft, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung oder Zwangsprostitution – dort finden Betroffene Hilfen. Beraterinnen stehen den hilfesuchenden Frauen vertraulich zur Seite und leiten sie auf Wunsch an die passende Einrichtung vor Ort weiter. Bisher fehlte so ein Angebot. „Das Hilfetelefon schließt diese Lücke“, teilte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann jetzt mit.
Deutschland hat bereits ein weitreichendes Hilfesystem für Betroffene aufgebaut. In Frauenhäusern und Beratungsstellen werden sie aufgenommen und beraten. „Allerdings finden viele Opfer erst spät den Weg in diese Einrichtungen, weil die Hemmschwelle oft zu groß ist. Manchmal zu spät“, sagte Gitta Connemann. Insbesondere Frauen mit Behinderungen könnten nicht alle bestehenden Einrichtungen nutzen. Nicht überall sind Gebärdendolmetscher vor Ort. Oder bauliche Hürden verhindern den Zugang für Rollstuhlfahrerinnen.
Gewalt gegen Frauen ist keine Ausnahme. „Die Dunkelziffer ist hoch. Denn viele Übergriffe ereignen sich oft innerhalb der Familie. Frauen mit Behinderungen sind doppelt so häufig von sexueller oder körperlicher Gewalt betroffen wie Frauen ohne Behinderungen“, sagte Gitta Connemann. Auch Familienangehörige, Freunde und Bekannte von Betroffenen können sich an dem Hilfetelefon informieren oder beraten lassen.

Hintergrund:
Der Bundestag hatte am 1. Dezember 2011 einstimmig den Gesetzentwurf zur Einrichtung des Frauenhilfetelefons beschlossen. Das bundesweite Hilfetelefon wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln eingerichtet. Dort sind qualifizierte Beraterinnen eingestellt sowie eine Datenbank als Grundlage für die Weitervermittlung zu Beratungsstellen und Frauenhäusern aufgebaut worden.

Weist auf das neue Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ hin: CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann.
Weist auf das neue Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ hin: CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann.

15.3.2013: Der Mittelstand muss gestärkt werden

Liebe Freunde,

die Zahlen zeigen, wer vor allem für die gute Wirtschaftslage Deutschlands verantwortlich ist. Nach Schätzungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau hat allein der Mittelstand zwischen 2005 und 2010 rund 1,8 Millionen Erwerbstätige neu eingestellt. Auch für 2013 rechnet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag mit rund 150.000 neuen Arbeitsplätzen gerade im Mittelstand. Der Mittelstand ist darüber hinaus nicht nur Motor der Beschäftigung, sondern auch Motor der Innovation. Wenn das Qualitätssiegel „Made in Germany“ weltweit einen so guten Klang hat, ist das ein Verdienst der kleineren und mittleren Betriebe in unserem Land.

Nach Erhebungen der EU bringt über die Hälfte der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland jedes Jahr eine echte Produkt- oder Prozessinnovation auf den Markt. Im EU-Durchschnitt sind es nur 34 Prozent. Daher ist es nur folgerichtig, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrer Sitzung in dieser Woche einen Antrag verabschiedet hat, der die Leistungen des Mittelstands würdigt. Der Antrag listet aber auch die jüngsten Maßnahmen der christlich-liberalen Koalition auf, die zur Stützung der kleineren und mittleren Betriebe beigetragen haben. In dieser Legislaturperiode haben wir uns vor allem darauf konzentriert, dem Mittelstand die notwendigen Fachkräfte zu sichern. Zu den Maßnahmen zählen außerdem zahlreiche Bemühungen zur Qualifizierung der inländischen Arbeitnehmer. Auch der Zuzug ausländischer Fachkräfte wurde erleichtert. Deutschland entwickelt mehr und mehr Anziehungskraft für junge gut ausgebildete Arbeitnehmer aus den südlichen EU-Ländern.

Hier müssen wir weitermachen. Wichtig wäre aber auch, beim Bürokratieabbau voranzukommen. Insofern war es sehr bedauerlich, dass die rot-rot-grüne Mehrheit im Bundesrat die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen verhindert hat, die vorschreiben, wie lange Dokumente in einem Betrieb nicht vernichtet werden dürfen. Diese Blockade ist bezeichnend für die mittelstandsfeindliche Politik von Rot-Rot-Grün. Das SPD-Wahlprogramm sieht unter anderem eine Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 49 Prozent vor. Das würde den Mittelstand massiv treffen und seine Investitionsbereitschaft schmälern. Aber auch die Arbeitnehmer hätten das Nachsehen, da sich die Steuertarife zu ihren Lasten verändern würden. Die Bedenken gegen diese Belastungen, die unsere Wirtschaft ins Herz treffen würden, tut die SPD nur als „Unfug“ ab. Der Zukunft unseres Landes schadet Rot-Rot-Grün damit. Wir müssen aber unsere Wettbewerbsfähigkeit erhalten, damit es allen im Land weiterhin gut geht.

Das Verhältnis vom Durchschnittsgehalt in einem Unternehmen zu den Gehältern von Vorständen und Managern hat sich grundlegend geändert. Im Schnitt ist das Gehalt der Vorstände der 30 größten deutschen Unternehmen in den letzten 25 Jahren um 713 Prozent gestiegen. 1997 betrug es das 19-Fache des Durchschnittsgehalts, vor zwei Jahren bereits das 54-Fache. Vor diesen Unwuchten werden wir als größte Bundestagsfraktion die Augen nicht verschließen. Zum Maßhalten hatte die Deutschen bereits Ludwig Erhard, der Vater der sozialen Marktwirtschaft, aufgefordert. Diese Forderung stellt sich in Zeiten der Finanz- und Staatsschuldenkrise neu. Wir müssen Nutzen und Lasten gerecht verteilen. Für Maßlosigkeit und Exzesse lassen Freiheit und soziale Gerechtigkeit keinen Raum. Wir planen deshalb eine Änderung des Aktienrechts. Vorstandsgehälter sollen künftig von den Eigentümern eines börsennotierten Unternehmens, den Aktionären in der Hauptversammlung, beschlossen werden. Anders als bisher sollen sie das letzte Wort haben. Es geht dabei um grundlegende Entscheidungen für das Unternehmen. Und die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen, dass es nicht genügt, wenn Aufsichtsräte hier die Entscheidungshoheit haben. Wenn im kleinen Kreis Unternehmens- und Gewerkschaftsvertreter entscheiden, mangelt es häufig an Nachvollziehbarkeit und Transparenz.

Denkbar ist, dass die Hauptversammlung künftig auf Vorschlag des paritätisch besetzten Aufsichtsrats ein Letztentscheidungsrecht über die Managervergütung erhält. Diese unternehmerische Entscheidung schafft Transparenz, stärkt aber auch die Wirtschaftlichkeit und dient dem sozialen Frieden im Unternehmen. Eine Deckelung von Gehältern wollen wir mit Blick auf die Vertragsfreiheit und die Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft jedoch nicht. Sehr erfreulich ist, dass auch die Europäische Union Regelungen zu mehr Transparenz von Managergehältern und einer Stärkung der Eigentümer in diesem Bereich plant. Deutschland wird dieses Thema mit einer baldigen nationalen Regelung voranbringen und so auch hier eine Vorreiterrolle einnehmen – ähnlich wie wir es beim Verbot von Leerverkäufen oder jüngst beim Hochfrequenzhandel getan haben.

Der argentinische Jesuitenpater Jorge Mario Bergoglio ist neuer Papst. Der vom Konklave zum Nachfolger von Benedikt XVI. gewählte Papst Franziskus wird am kommenden Dienstag feierlich in sein Amt eingeführt. Ich wünsche Papst Franziskus für seine Aufgabe viel Erfolg und Gottes Segen.

Es grüßt Sie herzlich
Ihre
Gitta Connemann

Berlin, den 15. März 2013

Kurzberichte aus dem Plenum

Regierungserklärung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Philipp Rösler „Eine starke Energieinfrastruktur für Deutschland“. Die Regierungserklärung erläuterte unseren Weg hin zu einer bezahlbaren und sicheren Energie in ganz Deutschland.
Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze. Der Entwurf des Gesetzes, den wir in erster Lesung beraten haben, sieht vielfältige Maßnahmen vor, die bedarfsgerecht zum raschen Ausbau der Energienetze beitragen werden.
Drittes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes. Aufbauend auf die Ergebnisse einer Forschungsstudie legten wir in erster Lesung einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Leistungen an Conterganopfer im Umfang von 120 Millionen Euro vor. Contergan-Oper sollen erheblich höhere Renten erhalten. Der Bundestag debattierte am Donnertag in erster Lesung einen Gesetzentwurf, demzufol¬ge die nach dem Schweregrad der Behinderung gestaffelten Monatsrenten von derzeit höchstens 1.152 Euro auf maximal 6.912 Euro angehoben werden. Damit können Contergan-Geschädigte einen Großteil ihrer zusätzlichen Bedürfnisse – etwa der behindertengerechte Umbau eines Pkw oder Hilfe im Alltag – ohne aufwändige Einzelfallprüfung decken. Für die Anhebung der Renten stellt der Bund 90 Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem werden den Betroffenen für ganz spezifische Bedürfnisse Bundesmittel in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro jährlich in einem Fonds bereitgestellt: Auf Antrag und mit entsprechenden Nachweisen werden Rehabilitationsleistungen, Heil- und Hilfsmittel sowie zahnärztliche und kieferchirurgische Behandlungen bezahlt, soweit diese nicht von anderen Kostenträgern übernommen werden. Die Leistungen werden von der Conterganstiftung ausgezahlt – nach Richtlinien, die das Bundesfamilienministerium erlässt. Diese Verbesserungen sind erforderlich, da die Folge- und Spätschäden bei contergangeschädigten Menschen beträchtlich sind. Die Verluste von Fähigkeiten und Fertigkeiten haben sich in den letzten Jahren stark beschleunigt. Eine Ende vergangenen Jahres vorgelegte Studie über Probleme und Versorgungsdefizite von contergangeschädigten Menschen zeigt auf, dass der körperliche Allgemeinzustand eines etwa 50-jährigen Betroffenen dem eines 70- bis 80-Jährigen in der Gesamtbevölkerung entspricht. Aufgrund ihrer vielfältigen Behinderungen leiden Contergan-Opfer unter schweren körperlichen Abnutzungserscheinungen.
Finanzstabilität sichern: Regulierung systemrelevanter Finanzinstitute und des internationalen Schattenbanksystems. Mit dem Beschluss dieses Koalitionsantrags fordern wir die Bundesregierung auf, sich bei der Europäischen Union und den G20 weiterhin intensiv für die internationale Regulierung systemischer Risiken einzusetzen. Mit unseren nationalen Regelungen wie dem Restrukturierungsgesetz von 2011 oder dem aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Risikoabschirmung gehen wir voran, um die internationalen Verhandlungen aktiv und konstruktiv mitzugestalten.
Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen. Wir haben das sogenannte Trennbankengesetz als weiteres zentrales Projekt der Finanzmarktregulierung in erster Lesung eingebracht. Banken müssen künftig Pläne aufstellen, wie sie sich im Falle einer finanziellen Schieflage sanieren oder gar abwickeln können. Dieses sogenannte Bankentestament sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. Außerdem soll eine besondere Einheit in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingerichtet werden, die für systemrelevante Banken Abwicklungspläne erstellen kann. Daneben enthält der Gesetzentwurf Regelungen für eine verbesserte Abschirmung von Risiken aus spekulativen Geschäften vom Kundengeschäft. Der Gesetzentwurf folgt dabei weitgehend den Erkenntnissen und Empfehlungen der europäischen Liikanen-Gruppe. Er setzt auch die Vereinbarung mit Frankreich um, in Europa beim Aufbau eines Trennbankensystems mit nationalen Regelungen voranzugehen. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus strafrechtliche Vorschriften vor. Bei groben Pflichtverletzungen, die zur Schieflage einer Bank oder Versicherung führen können, drohen Bankvorständen künftig auch Haftstrafen. Der Gesetzentwurf ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Regulierung der Finanzmärkte. Deutschland nimmt damit erneut eine Vorreiterrolle in Europa ein. Beschlossen wurde im Rahmen der Debatte auch ein Antrag zur Regulierung des Schattenbankensystems. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, die internationalen Aktivitäten zur Regulierung des Schattenbankensystems weiter voranzutreiben und sich für verbindliche Standards einzusetzen. Damit machen die Koalitionsfraktionen deutlich, dass diese Risiken nicht unterschätzt werden dürfen.
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs. Wir haben mit einer Entscheidung in zweiter und dritter Lesung erheblich zur Verbesserung der Opferrechte beigetragen. Opfer von Missbrauch und Gewalt werden künftig im Strafverfahren noch besser vor Belastungen geschützt. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz. Es greift dabei die Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ auf. Im Wesentlichen geht es darum, die Mitwirkung der oft traumatisierten Missbrauchsopfer am Strafverfahren so schonend wie möglich zu gestalten. So werden den Opfern künftig mehrfache Vernehmungen erspart. Dafür kann die richterliche Videovernehmung im Ermittlungsverfahren stärker eingesetzt werden. Wenn ein bei der Tat minderjähriges Opfer trotzdem in der Hauptverhandlung aussagen muss, müssen die Gerichte grundsätzlich immer die Öffentlichkeit ausschließen. Damit sich die Betroffenen besser über diese und andere Rechte informieren können, sollen sie außerdem häufiger Anspruch auf kostenlose anwaltliche Beratung und Unterstützung haben. Neben vielen anderen Neuerungen wird zudem der Beginn der Verjährung von Sexualstraftaten vom 18. auf das 21. Lebensjahr des Opfers verschoben – aus Sicht der Union ein Schritt in die richtige Richtung. Doch hätte sie sich eine deutlichere Ausdehnung der strafrechtlichen Verjährung gewünscht. Denn zahlreiche Opfer von sexueller Gewalt sind psychisch stark belastet. Sie können oft erst nach vielen Jahren über das Geschehene sprechen und damit auch gegen den Täter vorgehen. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wird deshalb von bisher drei auf jetzt dreißig Jahre verlängert. Damit verschafft das Gesetz gerade minderjährigen Opfern die Zeit, die sie brauchen, um vor den Zivilgerichten die Anerkennung des erlittenen Unrechts
Unterstützung für die Opfer von Halabja fortsetzen. Zum 25. Mal jährt sich der Giftgasangriff auf Befehl des irakischen Diktators Saddam Hussein auf die nordirakische Stadt Halabja, bei dem am 16. März 1988 bis zu 5.000 Menschen ums Leben kamen. Dieses schreckliche Verbrechen nahmen wir zum Anlass, die Bundesregierung aufzufordern, weiterhin Hilfe für die Betroffenen und ihre Hinterbliebenen zu leisten. Zudem unterstützen wir die Bundesregierung bei ihrem Einsatz für die weltweite Ächtung von Chemiewaffen.
Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes. Wir legten ein Gesetz zur Entscheidung in zweiter und dritter Lesung vor, das das bisher nicht einheitliche Gebührenrecht des Bundes in einer umfassenden Strukturreform bereinigt, vereinheitlicht und modernisiert. Schwerpunkte der Reform sind die Zusammenfassung der allgemeinen Regelungen im neuen Bundesgebührengesetz sowie eine Gebührenbemessung am Kostendeckungsprinzip. Der Bund regelt solche Aspekte, bei denen ein Bedürfnis für eine bundeseinheitliche Handhabe besteht – alle anderen öffentlichen Leistungen der Länder sind durch Landesrecht zu regeln.
Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Hier: Änderung der Verhaltensregeln. Wir ändern die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, um Angaben zu den Nebeneinkünften der Abgeordneten besser nachvollziehbar zu gestalten. Diese Angaben sollen nun in zehn Stufen Einkünfte von 1.000 bis über 250.000 Euro ausweisen. Die neue Regelung tritt mit Beginn der nächsten Wahlperiode in Kraft.
Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes. Wir schafften in erster Lesung grundsätzliche Ermächtigungsgrundlagen für die Energieeinsparungsverordnung und setzen neue Energiestandards für Neubauten.
Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren. Wir sorgen für einen Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder. Zukünftig wird der Anwendungsbereich für Hochfrequenzanlagen wie etwa Mobilfunkanlagen auch auf öffentliche und privat betriebene Funkanlagen ausgedehnt. Für Niederfrequenzanlagen wie Hochspannungsleitungen enthält die Verordnung ein Grenzwert- und Vorsorgekonzept. Wir sorgen mit den nun eingeführten klaren Regeln auch und gerade mit Blick auf den bevorstehenden Ausbau der Hoch- und Höchstspannungsleitungen für einen vorsorgenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung.
Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze. Mit den in erster Lesung vorgelegten Änderungen stoßen wir die Reform des Verkehrszentralregisters an und gestalten dieses einfacher, transparenter und verhältnismäßiger. Wir tragen unter anderem Sorge dafür, dass Eintragungen auf verkehrssicherheitsrelevante Verstöße beschränkt werden. Mit einem neuen Bewertungssystem und den neuen, dem Stand des Wissens entsprechenden Fahreignungsseminaren verbessern wir die Verkehrssicherheit.
Daten und Fakten
Interesse an Stasi-Akten auch 2012 ungebrochen. Insgesamt 88.231 Anträge auf persönliche Akteneinsicht gingen im Jahr 2012 beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) ein. Im Vergleich zum Jahr 2011 (80.611 Anträge) zeigt diese Zahl das gestiegene Interesse an einem Zugang zu den Unterlagen einer Geheimpolizei. Im Bereich der Akteneinsicht für Forschung und Medien wurden 1.430 Anträge gestellt. Seit 1992 wurden somit 2.918.325 Anträge auf persönliche Einsicht und 27.730 Anträge auf Akteneinsicht für Forschung und Medien gestellt. (Quelle: BStU)
Deutschland erfüllt Klimaschutzziele. Obwohl 2011 acht Atomkraftwerke vom Netz gingen, sind die Treibhausgasemissionen in Deutschland im gleichen Jahr gesunken. Gegenüber dem Vorjahr 2010 nahmen die Emissionen um 2,9% ab. Dies entspricht 27 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten. Der Nationale Inventarbericht des Umweltbundesamtes weist aus, dass die größten Minderungen bei den Feuerungsanlagen zur Raumwärmeerzeugung erfolgten, wobei vor allem die Emissionen der privaten Haushalte sanken. Zwar verflacht der Minderungstrend in den letzten Jahren – für 2012 wird im Vergleich zum Vorjahr nach vorläufigen Berechnungen wieder ein leichter Anstieg der Treibhausgasemissionen prognostiziert – dennoch konnten die Emissionen gegenüber 1990 um fast 27% gemindert werden. Damit hat Deutschland sein Klimaschutzziel mehr als erfüllt: Mit der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls hatte Deutschland sich verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 um 21% unter das Niveau von 1990 zu senken. (Quelle: Umweltbundesamt)
Akademisches Austauschprogramm ERASMUS schreibt Rekordzahlen. Mehr als 33.000 Studierende aus Deutschland haben im Hochschuljahr 2011/2012 mit dem ERASMUS-Programm der Europäischen Union einen Teil ihres Studiums oder ein Praktikum im europäischen Ausland absolviert. Dies entspricht einem Anstieg von über 3.000 Studierenden im Vergleich zum Vorjahr 2011. Zudem beteiligten sich fast 4.000 deutsche Wissenschaftler sowie Hochschulangehörige im letzten Jahr an dem akademischen Austauschprogramm der Europäischen Union. Umgekehrt kamen im gleichen Jahr über 30.000 Personen von ausländischen Partnereinrichtungen mit ERASMUS an deutsche Hochschulen. Von dieser Internationalisierung der Universitäten profitieren auch die Studierenden, denen aus verschiedenen Gründen keine Auslandserfahrung möglich ist. (Quelle: Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD))
130315 Bundestag-Aktuell 05-13

15.3.2013: Das ist eine gute Lösung

BORKUM. Künftig können Menschen mit schweren Elektro-Rollstühlen, mit Rollatoren oder Eltern mit großen Kinderwagen wieder problemlos die Sparkasse auf Borkum erreichen. Das Geldinstitut hat dafür einen neuen Klingelknopf am Seiteneingang am Georg-Schütte-Platz angebracht. Von dort aus können Betroffene die Filiale ebenerdig betreten. In der Vergangenheit hatten immer wieder wild abgestellte Fahrräder den Zugang zur festen Rampe an der Franz-Habich-Straße versperrt. Ein Insulaner hatte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann auf das Problem angesprochen. „Zu Recht. Denn es kann nicht sein, dass gerade Behinderte ausgeschlossen werden. Barrierefreiheit muss mehr als ein Schlagwort sein.“ Die Christdemokratin holte deshalb die Stadtverwaltung und die Sparkasse LeerWittmund mit Erfolg an einen Tisch.
„Wir konnten das Problem gemeinsam aus der Welt schaffen“, berichtet Gitta Connemann. Zufrieden ist auch Bürgermeister Georg Lübben. „Wir freuen uns, dass die Sparkasse auf Initiative von Gitta Connemann einen Eingang für extra breite Rollstühle geschaffen hat“.
„Viele Urlauber stellen vor unserer Sparkasse in der Franz-Habich-Straße ihre Räder ab“, weiß der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse LeerWittmund, Heinz Feldmann aus der Vergangenheit. „Hierdurch ist dann der Rampenzugang oftmals versperrt und der Zugang zur Sparkasse speziell für Rollstuhlfahrer erschwert – oder über die Rampe nicht mehr möglich“, bedauerte er. Deshalb hat die Sparkasse mit einem neuen Zugang auf die Situation reagiert. Zusätzlich wird das Geldinstitut Blumenkübel spenden. Diese sollen vor der Rampe an der Franz-Habich-Straße zwischen den Sitzgelegenheiten aufgestellt werden und somit auch das „Wildparken“ von Fahrrädern verhindern. Damit dieser Eingang künftig nicht wieder von Fahrrädern versperrt wird, soll an dieser Stelle von der Stadt eine gut sichtbare Markierung auf der Straße aufgetragen werden, so Bürgermeister Georg Lübben. Zudem plant die Stadtverwaltung künftig Kontrollen durchzuführen.
Vorstandsvorsitzender Heinz Feldmann bedankte sich auch für die Unterstützung der Stadtverwaltung, zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten am Park in der Bahnhofstraße zu schaffen. Dies würde auch zu einer Entschärfung der Verkehrssituation beitragen. „Die geplante zusätzliche Stellfläche am Park liegt äußerst zentral und ist für alle eine sehr gute Lösung“.

Machten sich vor Ort ein Bild von der Situation (v.l.): Carsten Düpree (Zweigstellenleiter der Sparkasse Borkum), Heinz Feldmann (Vorstandsvorsitzender Sparkasse LeerWittmund), Gitta Connemann (CDU-Bundestagsabgeordnete), Georg Lübben (Bürgermeister) und Gerhard Begemann (Ratsherr).
Machten sich vor Ort ein Bild von der Situation (v.l.): Carsten Düpree (Zweigstellenleiter der Sparkasse Borkum), Heinz Feldmann (Vorstandsvorsitzender Sparkasse LeerWittmund), Gitta Connemann (CDU-Bundestagsabgeordnete), Georg Lübben (Bürgermeister) und Gerhard Begemann (Ratsherr).

14.3.2013: Nach israelischem Vorbild

BERLIN. Das gab es noch bei keiner Bundestagswahl: Zum Wahlsonntag am 22. September 2013 wird eine neue „App“ für Smartphones angeboten. Dort wird Bürgerinnen und Bürgern rund um die Wahlnacht ein informatives und aktuelles mobiles Internetangebot zur Verfügung gestellt. Vorbild für den neuen Service in Deutschland ist eine so genannte „Election Day App“ aus Israel. „Damit müssen die Wählerinnen und Wähler nichts mehr verpassen“. Auf dieses Angebot wies die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann jetzt hin. Der Bundeswahlleiter bereitet zurzeit die inhaltliche Umsetzung der „App“ vor.

Freut sich auf die neue "App" zur Bundestagswahl: Gitta Connemann.
Freut sich auf die neue „App“ zur Bundestagswahl: Gitta Connemann.

9.3.2013: „Land der Entdeckungen 2013“ erreicht Abgeordnete

BERLIN. Post aus Ostfriesland gab es jetzt für alle 620 Abgeordnete des Deutschen Bundestages: die druckfrische Kulturbroschüre der Ostfriesischen Landschaft zur Veranstaltungsreihe „Land der Entdeckungen 2013“.
Die Initiative hatte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann übernommen. In der Broschüre wird dargestellt, was 105 Partner an 55 Standorten kulturell veranstalten werden. Der Themenschwerpunkt liegt dabei auf den Gebieten der Geschichte und der Archäologie. So soll den Besuchern beispielsweise die landschaftlichen Besonderheiten rund um das Moor und das Meer näher gebracht werden.
„‘Fische an Land – Filzkunst in Ostfriesland entdecken‘, ‘Konzert zum Tee‘ oder ‘Das Land der Friesen – Geschichte des Küstenraums auf historischen Landkarten entdeckt‘. Es gibt unterschiedlichste Angebote. Ostfriesland hat viel zu bieten und ist immer eine Reise wert“, so Connemann in ihrem Schreiben an die Kolleginnen und Kollegen.
Connemann: „Kommen Sie vorbei! Sie sind herzlich eingeladen.“

Wirbt für die Veranstaltungsreihe „Land der Entdeckungen 2013“: Gitta Connemann
Wirbt für die Veranstaltungsreihe „Land der Entdeckungen 2013“: Gitta Connemann

8.3.2013: Gute Chancen für Lehrlinge

JHERINGSFEHN. Für ihn ist es sein Traumberuf: Lucas Janßen absolviert beim Zweiradfachgeschäft Erlenborn ein zweiwöchiges Praktikum. Der 14-Jährige möchte nach seinem Schulabschluss unbedingt eine Ausbildung zum Zweiradmechaniker (Schwerpunkt „Fahrradtechnik“) machen. Seine Chancen dafür stehen gut. Denn durch den Boom bei den so genannten „Pedelecs“ herrscht in der Region seit rund zwei Jahren ein Fachkräftemangel. Davon berichtete Theodor Erlenborn, Obermeister der Zweiradmechaniker-Innung für Ostfriesland, nun der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann und Vertretern des CDU-Gemeindeverbandes Moormerland.
Besonders im Bereich der Elektrofahrräder hat es in den letzten Jahren einen großen Aufwind gegeben. Davon hat auch das Familienunternehmen aus Jheringsfehn profitiert. „Durch die Pedelecs hat das Radfahren eine Wiedergeburt erlebt“, berichtet Theodor Erlenborn. Insgesamt beschäftigt er mit seiner Frau Rositta fünf Mitarbeiter. Dazu kommen jährlich mehrere Praktikanten wie Lucas Janßen. „Mir macht die Arbeit richtig Spaß“, schwärmt dieser.
Davon konnte sich auch Gitta Connemann in der Werkstatt des Betriebes überzeugen. Die CDU-Politikerin hat bereits selbst ein „Pedelec“ ausprobiert. „Elektrofahrräder sind eine großartige Alternative zum Auto. Sie sind günstig und klimaschonend. Und Radfahrer mit gesundheitlichen Problemen bekommen wieder eine Chance, sich aufs Rad zu setzen.“
Dabei gibt es Elektroräder schon seit vielen Jahren, berichtet Theodor Erlenborn. Bereits 1986 hatte er ein Modell auf der hiesigen Gewerbeschau präsentiert. Damals lag die Reichweite allerdings nur bei 20 Kilometern. Das hat sich deutlich geändert – die Reichweite liegt heute bei bis zu 200 Kilometern.
Davon könnte auch der Fahrradtourismus in Ostfriesland weiter profitieren. Inzwischen gibt es an vielen Orten Ladestationen für die Räder. „Ostfriesland ist ein Paradies für Radfahrer und Radfahrerinnen“, sagt Gitta Connemann. Seit gut einem Jahr gibt es auch ein Radrouten-Netzwerk in Moormerland – und das auf einer Strecke von insgesamt 500 Kilometern. Das Knotenpunktsystem hat sich bereits in den Niederlanden und Belgien bewährt. Neben einheimischen Radfahrern nutzen auch immer mehr Touristen dieses Angebot. „Radfahren liegt voll im Trend“, sind sich Gitta Connemann und Theodor Erlenborn einig.

Im Gespräch: Theodor Erlenborn und Gitta Connemann
Im Gespräch: Theodor Erlenborn und Gitta Connemann