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28.2.2013: Sanitäter aus Leer begleiten Bundeswehreinsatz in Mali

BERLIN. Heute hat der Bundestag zwei Bundeswehr-Mandate beschlossen. Neben der Zustimmung für den bereits laufenden Lufttransport mit deutschen Transall-Maschinen wurde die Bundeswehr mandatiert, mit bewaffneten Soldatinnen und Soldaten an der EU Trainingsmission Mali (EUTM Mali) teil zu nehmen. Damit soll der Aufbau politisch kontrollierter malischer Streitkräfte unterstützt werden. Die Personalobergrenze für beide Mandate liegt bei 330 Personen, die Einsatzdauer ist bis Februar 2014 befristet.
„Es ist auch vorgesehen, Sanitätspersonal in das Einsatzgebiet zu entsenden,“, informierte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann nach der Entscheidung. „Die meisten Sanitäterinnen und Sanitäter werden aus Leer kommen.“ Bei Auslandseinsätzen hätten Soldatinnen und Soldaten Anspruch auf die bestmögliche Anspruch medizinische Versorgung. Diese werden durch das Kommando Schnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst „Ostfriesland“ garantiert.
Der Sanitätsdienst der Bundeswehr wird in Mali zusammen mit Sanitätern aus Österreich und Ungarn die EU Ausbildungsmission in Mali begleiten. „Dazu wird ein Luftlanderettungszentrum nach Koulikoro verlegt werden. 40 deutsche und 9 multinationale Sanitäter werden dort für die notfallmedizinische, chirurgische und fachärztliche Versorgung in dem westafrikanischen Land verantwortlich sein.
Der größte Teil des deutschen Sanitätsdienstes wird aus dem Kommando SES Ostfriesland in Leer stammen. „Deshalb wird auch die Einsatzvorbereitung in Leer stattfinden. Mein wichtigster Wunsch für die Soldatinnen und Soldaten: kommen Sie gesund zurück.“

27.2.2013: Zukünftig besseres Instrument im Kampf gegen Überfischung

OSTFRIESLAND. Es waren zähe Verhandlungen. Aber die EU-Fischereiminister haben sich nun in der Nacht auf ein „Rückwurf-Verbot“ geeinigt. Eines der Kernprobleme der europäischen Fischerei sind die hohen Rückwürfe von unbeabsichtigten Beifängen. In manchen Fischereien belaufen sich diese auf über 50 Prozent der Fänge. Damit wird das Problem der Überfischung verschärft. Mit dem „Rückwurf-Verbot“ soll verhindert werden, dass jährlich Tausende Tonnen Beifang zurück ins Meer geworfen werden.
„Diese Verschwendung wertvoller Meeres-Ressourcen ist unverantwortlich. Es ist gut, dass damit europaweit Schluss gemacht wird“, betonte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann nach Bekanntwerden der Entscheidung. Die Christdemokratin hatte für ihre Fraktion im vergangenen Sommer einen Antrag auf den Weg gebracht, der die Bundesregierung auffordert, sich auf EU-Ebene für die Einführung von Rückwurfverboten und Anlandegeboten einzusetzen. Nun soll die Reform zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Es wurde ein genauer Zeitplan für Anlande-Verpflichtungen beschlossen. Damit werden Rückwürfe von unbeabsichtigt gefangenen Fischen schrittweise in allen EU-Mitgliedstaaten faktisch verboten. Gitta Connemann sieht darin auch einen Vorteil für die heimischen Fischbetriebe wie in Ditzum oder Greetsiel. „Die Fischer in Ostfriesland wirtschaften bereits heute bestandserhaltend. Wenn jetzt alle diesem Vorbild folgen müssen, kann der Raubbau auf See beendet werden“.
Insgesamt sei der Kompromiss allerdings weniger ehrgeizig ausgefallen als Deutschland es sich gewünscht habe, räumte die Christdemokratin ein. Dies gelte insbesondere für die beschlossenen Bagatellgrenzen beim Rückwurfverbot. So soll insbesondere Flotten in Ländern wie Spanien mehr Zeit für die Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen zu geben. Auf der anderen Seite sei es Deutschland gelungen, Forderungen anderer Mitgliedstaaten abzuwehren, bestimmte Fischarten vom Rückwurfverbot gänzlich auszunehmen, zusätzliche Beifangquoten und höhere Bagatellgrenzen zu gewähren.

22.2.2013: Arbeitsmarktentwicklung positiv

Liebe Freunde,

Arbeit ist der Schlüssel zu einem gesicherten Leben. Wer keine Arbeit hat, dem gehen Perspektiven verloren. Auch die Gemeinschaft verliert mit jedem Arbeitslosen. Von Anfang an war es daher Ziel der christlich-liberalen Koalition, den Arbeitsmarkt weiter zu stabilisieren und die Arbeitslosigkeit abzubauen. Rot-Grün hat einst rund fünf Millionen Arbeitslose hinterlassen. Heute ist Deutschland nicht nur die wettbewerbsfähigste Volkswirtschaft Europas, es ist auch das einzige Land in der Europäischen Union, das heute deutlich weniger Arbeitslose hat als vor dem Krisenjahr 2009.

Im Jahresschnitt 2012 waren weniger als drei Millionen Menschen arbeitslos. Das ist immer noch zu viel. Aber es ist im Ergebnis viel besser als das, was einst Rot und Grün bewerkstelligt haben. Erfreulich ist, dass auch in diesem Jahr neue Arbeitsplätze entstehen werden. Der Industrie- und Handelskammertag rechnete jüngst mit der Schaffung von 150.000 neuen Stellen. Allein in den Bereichen Gesundheit, Gastgewerbe und Tourismus sollen der Prognose zufolge 65.000 neue Jobs entstehen. IT-Unternehmen, Versicherungen und Beratungen wollten 55.000 zusätzliche Mitarbeiter beschäftigen.

Das deutsche Jobwunder, wie es im Ausland gesehen wird, bleibt damit weiter bestehen. Vor allem sollten wir stolz darauf sein, dass unsere Jugendarbeitslosigkeit so niedrig ist. In Europa hören wir von Raten zwischen 20 bis 50 Prozent.

Wir müssen dafür sorgen, dass Deutschland auch in den nächsten Jahren auf diesem Weg bleibt. Das ist eine Herausforderung. Der rot-grüne Koalitionsvertrag in Niedersachsen ist ein weiterer Beweis dafür, dass SPD und Grüne genau diesen Pfad verlassen wollen. Das Motto von Rot-Grün ist: Steuern hoch, mehr Bürokratie und weniger Leistungsgerechtigkeit. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Plan der neuen Landesregierung, das Sitzenbleiben abzuschaffen. Ich glaube nicht, dass dies dem einzelnen Schüler oder gar der Gemeinschaft nutzt. Denn der Einzelne und auch die Gesellschaft werden nur dann erfolgreich sein, wenn sie wissen, dass man sich auch anstrengen muss.

Es grüßt Sie herzlich
Ihre
Gitta Connemann

Berlin, den 22. Februar 2013

Kurzberichte aus dem Plenum

Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission European Training Mission Mali (EUTM MLI) auf Grundlage des Ersuchens der Regierung Mali sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071(2012) und 2085(2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der In¬ternationalen Unterstützungsmission in Mali unter afrikanischer Führung (AFISMA) auf Grundlage der Resolution 2085(2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Mit den Anträgen reagierte die Bundesregierung auf die verschärfte humanitäre Situation in Mali, die in Folge der im Januar 2012 aus¬gebrochenen Kämpfe zwischen Regierungseinheiten und Tuareg-Rebellen entstanden ist. Aus den betroffenen Gebieten sind bereits 350.000 Menschen geflohen. Die afrikanischen Nachbarn, UNO und die EU sind sich einig, die gefährdete Sicherheit Westafrikas zu wahren. Als Beitrag zur Stabilisierung und Sicherung des Landes beteiligt sich die Bundeswehr mit bis zu 150 Sol¬daten am Lufttransport und an der Luftbetankung. Dies geschieht im Rahmen der am 20. Dezember 2012 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen be¬schlossenen internationale Unterstützungsmission. Weiterhin wird die mili¬tärische Ausbildungsmission EUTM mit bis zu 180 Soldaten unterstützt. Ihr Einsatzgebiet wird die Planung und fachliche Aufsicht der Missionen sowie die Ausbildung der malischen Streitkräfte sein.
Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, zu den Ergebnissen des Europäischen Rates am 7./8. Februar 2013 in Brüssel. Unsere Bundeskanzlerin erläuterte die Vorschläge zum Haushaltsrahmen der Europäischen Union für die kommenden sieben Jahre und die sich darin widerspiegelnden Schwerpunktsetzungen.

Verbraucherpolitischer Bericht 2012. Die große öffentliche Unruhe, die durch die Entdeckung von nicht deklariertem Pferdefleisch in Fertiggerichten hervorgerufen wurde, belegt die Entrüstung, mit der die Menschen in Deutschland auf Gesetzesverstöße im Verbraucherrecht reagieren. Der Bericht der Bundesregierung zeigte auf, wie mit konkreten gesetzgeberischen Maßnahmen zum Schutz des mündigen Bürgers als Verbraucher beigetragen werden konnte. Diese gesetzgeberische Arbeit stellt die Grundlage für einen wirkungsvollen Verbraucherschutz dar.

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds. Das AIFM-Umsetzungsgesetz ging in die erste Lesung. Es werden Aufsicht und Regulierung für alternative Investmentfonds, z. B. Hedge Fonds, Immobilienfonds und Private Equity Fonds, sowie ihre Manager, fortentwickelt und an geänderte EU-Vorgaben angepasst. Beispielsweise benötigen die Manager solcher Fonds künftig eine Zulassung und un-terliegen der laufenden Aufsicht. So wird der graue Kapitalmarkt weiter verengt. Manager von Hedgefonds und PrivateEquity-Fonds sollen künftig einer Zu¬lassungspflicht unterliegen und fortlaufend beaufsichtigt werden. Das sieht ein Gesetz vor, das der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat. Dem Gesetz zufolge müssen diese Manager über besondere Sachkenntnis und Erfahrungen verfügen sowie nachweislich zuverlässig sein. Daneben werden ihnen umfangreiche Berichtspflichten gegenüber der Fi¬nanzaufsicht auferlegt.

Zur Verbesserung des Anlegerschutzes werden zusätzliche Anforderungen an Investmentfonds gestellt, die sich speziell an Kleinanleger richten. Für geschlossene Fonds sind ebenfalls Anlagebeschränkungen vor gesehen. So wird auch von geschlossenen Fonds grundsätzlich gefordert, dass sie zur Begrenzung des Risikos in mehrere Vermögensanlagen investieren. Auch soll der Hedgefonds-Vertrieb an Kleinanleger verboten werden, um diese besser vor Risiken zu schützen. Als Reaktion auf die Erfahrungen mit offenen Immobilienfonds, bei denen es in der Vergangenheit vermehrt zu Schließungen und Abwicklungen gekommen ist, enthält das Gesetz Regelungen zur Stabilisierung dieses Fondstyps. Danach sollen auch Kleinanleger ihre Anteile höchstens einmal pro Jahr zurückgeben können. Für Kleinanleger, die bereits Anteile halten, sollen dafür die bisher geltenden Rückgabemöglichkeiten weiter bestehen. Das heißt, sie können auch weiterhin ihre Anteile zurückgeben, wenn die Summe der Rückgaben 30.000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt. Mit dem Gesetz wird eine entsprechende europäische Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und ein neues Kapitalanlagegesetzbuch ge¬schaffen. Es unterwirft sämtliche Arten von Investmentfonds und ihre Verwalter einer Finanzaufsicht. Das Gesetz ist ein weiterer Baustein zur Regulierung der Finanzmärkte.

Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Wir legten einen gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, FDP und Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes zur zweiten und dritten Lesung vor. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) war eine Änderung des Bundeswahlgesetzes notwendig geworden, um dauerhaft das sog. negative Stimmgewicht vermeiden zu können. Wir halten dazu am bewährten System der personalisierten Verhältniswahl fest, führen dazu aber ein Verfahren ein, das für Überhangmandate einen Ausgleich vorsieht. Alle Direktmandate sind künftig durch Zweitstimmen unterlegt, so dass im Ergebnis keine Überhangmandate mehr anfallen. Damit kann künftig auch auf eine gesonderte Regelung zum Ausscheiden bei Überhangkonstellationen verzichtet werden.
Mit einer Reform des Wahlrechts hat der Deutsche Bundestag bisweilen auftretende verzerrende Effekte be¬seitigt. Am Donnerstag verabschiedete das Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf, der gemeinsam von den Fraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht worden war. Mit der No¬velle reagiert der Bundestag auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und nimmt Änderungen bei der Sitzverteilung im Bundestag vor.

Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil vom vergangenen Jahr ver¬langt, den Effekt des „negativen Stimmgewichts“ zu vermeiden. Danach kann ein Zuwachs an Zweitstimmen unter bestimmten Umständen zu einem Verlust an Mandaten bei derselben Partei führen. Ferner wiesen die Richter darauf hin, dass Überhangmandate ab einer bestimmten Größenordnung zu erheblichen Pro¬porzstörungen führen können. Zur Vermeidung des negativen Stimmgewichts werden die 598 Sitze im Deutschen Bundestag nach der Neuregelung zuerst auf die Bundesländer verteilt. Die Größe dieser „Ländersitzkontingente“ bemisst sich nach dem Anteil eines Bundeslandes an der gesamtdeutschen Wohnbevöl¬kerung. Anschließend werden diese Sitzkontingente nach Zweitstimmen¬anteil an die Parteien im jeweiligen Land verteilt. Auch nach dem neuen Wahlrecht können Parteien Überhangmandate erzielen. Allerdings werden Über-hangmandate künftig im weiteren Verlauf der Sitzverteilung durch zusätzliche Mandate an die anderen Parteien voll ausgeglichen. Ziel des Ausgleiches ist es, dass am Ende der ursprüngliche Proporz nach Zweitstimmen wieder hergestellt ist. Damit ist sichergestellt, dass die Bundestagswahl auch bei einer steigenden Anzahl von Überhangmandaten ihren Charakter als Verhältniswahl behält.

Nationaler Bildungsbericht 2012 – Bildung in Deutschland und Stellungnahme der Bundesregierung. Wir weisen am Beispiel der kulturellen Bildung nach, dass sich die Politik der christlich-liberalen Koalition an den Bedürfnissen der Menschen in Deutschland orientiert und gerade im Bereich der Bildungs- und Forschungspolitik hervorragende Ergebnisse aufzuweisen hat.
Mehr Berücksichtigung von Qualität bei der Vergabe von Dienstleistungen. Mit unserem Koalitionsantrag unterstützen wir die Bundesregierung darin, das Vergaberecht für die Beschaffung insbesondere sozialer Dienstleistungen sachgerechter auszugestalten. Bieterbezogene Kriterien sollen in die Zuschlagsentscheidung einfließen können, so zum Beispiel Qualifi¬kation und Fachkenntnisse der Ausführungskräfte. Die Bundesregierung soll sich auch auf europäischer Ebene für eine gleichlautende Regelung bei der anstehenden Reform der Vergaberichtlinien einsetzen.
Innovation stärken und Lust auf Technik wecken. Wir stellen fest, dass es uns in Deutschland mittlerweile oft an der Offenheit und einer positiven Grundeinstellung für technische Innovationen mangelt, die zuweilen vorschnell und ohne abwägende Diskussion abgelehnt werden. Dabei ist die Aufgeschlossenheit für neue Technologien eine wichtige Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes. Wir wollen daher noch stärker als bisher dafür sorgen, dass neben den Risiken auch die Chancen des technologischen Wandels betrachtet werden. Bei diesem Dialog mit den Bürgern sind Politik, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und viele Andere gleichermaßen gefragt.

Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege. Wir legten einen Gesetzesentwurf vor, der mehr Menschen für eine Ausbildung zur Fachkraft in der Altenpflege gewinnen soll. Auf der einen Seite verbessern wir die Möglichkeiten zur Ausbildungsverkürzung bei entsprechenden Vorkenntnissen, die durch berufliche Weiterbildungen bestehen. Daneben führen wir die dreijährige Vollfinanzierung von nicht verkürzbaren Weiterbildungen befristet wieder ein. Die entstehenden Kosten sind überschaubar und eine gute Investition in die Behebung des Fachkräftemangels in der Altenpflege. Aufgrund der Dringlichkeit kommt es in dieser Woche auch zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzes, mit dem wir in der gemeinsam mit den Ländern und Wohlfahrtsverbänden erarbeiteten „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ dazu beitragen, dem Fachkräftemangel in der Altenpflege zu begegnen.
Die Altenpflege gehört zu den Berufs¬zweigen mit dem größten Mangel an Fachkräften: Derzeit bewerben sich auf 100 offene Stellen nur noch 35 Altenpflegerinnen und Altenpfleger. Fachkräfte werden dringend gebraucht. Am Donnerstag verabschiedete der Bundestag daher mit den Stimmen aller Fraktionen ein Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege.
Mit dem Gesetz wird die Qualifizierung von Fachkräften auf zweierlei Weise gefördert: Zum einen werden im Rahmen von beruflichen Weiterbildungen die bereits bestehenden Möglichkeiten zur Ausbildungsverkürzung ausgebaut. Wer Vorkenntnisse im Pflegebereich mitbringt, kann die Ausbildung von drei auf zwei Jahre verkürzen. Die hohen Qualitätsanforderungen an die Ausbildung blei¬ben dabei sehr wohl gewahrt. Zum anderen können sich lebens- und berufserfahrene Menschen umschulen lassen. Wenn die Umschulung zwischen Anfang April 2013 und Ende März 2016 beginnt, finanziert die Bundesagentur für Arbeit sie wieder vollständig. Neben den Weiterbil¬dungskosten trägt die Bundesagentur auch das Arbeitslosengeld bezie-hungsweise die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Bereich der Grundsicherung.
Mit dem Gesetz setzt die christlich-li¬berale Koalition zwei Maßnahmen der „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ um. Um deutlich zu machen, dass die Altenpflege ein stark wachsender Dienstleistungssek¬tor mit hervorragenden beruflichen Perspektiven ist, hatten sich rund 30 Partner aus Bund, Ländern und Verbänden zusammengefunden und die Initiative auf den Weg gebracht. Mit ihr sollen die Ausbildungszahlen in der Altenpflege bis zum Jahr 2015 stu-fenweise um mehr als 30 Prozent ge¬steigert werden.

Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation. In zweiter und dritter Lesung setzten wir im Seearbeitsübereinkommens eine Charta der Arbeitnehmerrechte für weltweit 1,2 Millionen Seeleute auf 65.000 Handelsschiffen in deutsches Recht um. Die Charta ist eine Zusammenfassung zahlreicher seearbeitsrechtlicher Einzelübereinkommen und empfehlungen. Sie setzt weltweit verbindliche Min¬deststandards und trägt so zum fairen Welthandel bei.

Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlagenberatungsgesetz). In erster Lesung haben wir einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der honorarbasierten Anlage¬beratung beraten. Damit schaffen wir eine sinnvolle Alternative zur üblichen provisionsbasierten Beratung. Honorar-Anlageberatung soll nur derjenige durch¬führen dürfen, der einen ausreichenden Marktüberblick hat und sich nur durch das Honorar entgelten lässt. Provisionsbasierte Anlageberatung, die nach wie vor von vielen Anlegern nachgefragt wird, wird weiter möglich sein.
Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschrei¬bung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz). Wir modernisierten die Gesetzeslage in zweiter und dritter Lesung, um auf die veränderten Verhältnisse etwa durch die Reform des Personenstandrechts zu reagieren. So wird in zukünftigen Erhebungen nun auch der Bestand eingetragener Lebenspartnerschaften erfasst. Ebenfalls werden Erhebungs- und Hilfsmerkmale konkret festgelegt.

Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Die Erfahrungen bei der Anwendung des „Bildungs- und Teilhabe¬pakets“ zeigen Verwaltungsvereinfachungen und Rechtsänderungen an, die in zweiter und dritter Lesung zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Änderungen bezwecken im Detail eine Verbesserung und Vereinfachung der Inanspruchnahme, der Abrechnung und der Verwaltung von Leistungen.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschafts¬aufgaben und Finanzhilfen. Bund und Länder müssen bis Ende des Jahres prüfen, in welcher Höhe die Zahlungen des Bundes für den Zeitraum 2014 bis Ende 2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder „noch angemessen und erforder¬lich“ sind. Die im Zuge der Beratungen zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags vorgesehene Einigung ist weiterhin nicht erfolgt. Um die Planungssicherheit für anstehende Investitionen zu erhöhen, sollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Leistungen des Bundes für das Jahr 2014 auf Höhe der bisher jährlich geleisteten Beträge fortgeschrieben werden. Hierüber haben wir in erster Lesung beraten.

Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz). Der zur ersten Lesung vorgelegte Gesetzentwurf hat wichtige Maßnahmen aus dem Jahressteuergesetz 2013 aufgegriffen, das vom Bundesrat abgelehnt wurde. Die für Länder, Bürger und Unternehmen unverzichtbaren Bestandteile legen wir erneut vor.
Gesetz zum Wrackbeseitigungseinkommen. Wir berieten in erster Lesung ein Vertragsgesetz, mit dem der Beitritt Deutschlands zum Wrackbeseitigungsübereinkommen ermöglicht wird. Das Übereinkommen regelt erstmals die Beseitigung von Wracks, insbesondere aber die Modalitäten, mit denen der eingetragene Eigentümer zur Übernahme von Kosten verpflichtet werden kann. Die Regelung ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit des internationalen Seeverkehrs und zum Schutz der Meeresumwelt.

Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft weiter erhöhen – Initiative der Bundesregierung verstetigen und ausbauen. Der Beitrag der Kultur- und Kreativwirtschaft zur Bruttowertschöpfung in Deutschland ist bedeutend. Für das Jahr 2011 etwa wird er auf 62,7 Mrd. € veranschlagt. In 244.000 Unternehmen arbeiten knapp eine Million Erwerbstätige. Der Antrag der christlich-liberalen Koalition würdigt diese Bedeutung und benennt Stellen, an denen Kultur- und Kreativwirtschaft besser unterstützt werden kön¬nen. Auch weiterhin werden wir uns in der Initiative „Kultur- und Kreativwirtschaft“ besonders für die Belange dieses Wirtschaftszweiges einsetzen.

Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren. Das in zweiter und dritter Lesung verabschiedete Gesetz soll zu einer Verfahrensbeschleunigung und einer Erhöhung der Wirtschaftlichkeit gerichtlicher Verfahren beitragen. Mit der Bereitstellung der Videokonferenztechnik bzw. der Anordnung ihrer Verwendung durch die Justizverwaltung wird den Verfahrensbeteiligten in geeigneten Fällen die Gelegenheit geboten, an gerichtlichen Verfahren teilnehmen zu können, ohne extra anreisen zu müssen. Vorgesehen sind auch Regelungen zur Vernehmung von Zeugen, Sachver¬ständigen und Angeklagten unter Verzicht auf ihre persönliche Anwesenheit.

Erstes Gesetz zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes. Wir befassten uns in erster Lesung mit einem Entwurf zur Umsetzung europäi¬scher Vorgaben zum Holzhandel in deutsches Recht. Ziel des Gesetzes ist ins¬besondere die Verhinderung der Einfuhr von illegal geschlagenem Holz.

Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkasse, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze. In erster Lesung legten wir eine zusammenfassende und vereinfachende Neu¬regelung der bundesunmittelbaren Unfallkassen vor. Bestimmungen zur Prüfpflicht der Deutschen Rentenversicherung hinsichtlich der Künstler¬sozialabgabe und zur Prüfkompetenz im Bereich der Schwarzarbeit sind Teil des Pakets. Der Entwurf enthält darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung.

Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften. Der Gesetzesentwurf dient dem Abbau bundes¬rechtlicher Hindernisse, die die elektronische Kommunikation mit der Ver¬waltung behindern. In erster Lesung haben wir über technologische Normen beraten, die eine Verfahrenssicherheit in der Kommunikation sicherstellen, so etwa eine qualifizierte elektronische Signatur und Identifizierung. Der Gesetzesentwurf schafft die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Verwaltung das E-Government-Angebot ausbauen kann.
Originäre Kinderfilme aus Deutschland stärker fördern. Wir legten in erster Lesung eine Unionsinitiative zur Stärkung des Kinderfilms in Deutschland vor, die in enger Zusammenarbeit mit der Zielgruppe entstanden ist. Über die Verbesserung der Produktionsförderung schließen wir eine bedeutende Lücke zugunsten einer Verbesserung der Qualität des deutschen Kinderfilms, insbesondere hinsichtlich der Erhöhung des Anteils von ambitionierten Filmen mit Originalstoffen.

Daten und Fakten

Soziale Gerechtigkeit ist vor allem Chancengerechtigkeit. Dies ist das zentrale Ergebnis einer Untersuchung, die das Institut für Demoskopie Allensbach (IfD Allensbach) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) durchgeführt hat. 70% der Befragten empfinden eine wachsende Gerechtigkeitslücke. Um diese zu schließen, halten es 90% für ausschlag-gebend, allen Kindern gleiche Bildungschancen zu geben. Dazu gehört neben einer besseren frühkindlichen Förderung (56%) auch eine stärkere Vereinbarkeit von Familie und Beruf (71%). Aspekte der Einkommensspreizung und Vermögensverteilung treten in den Hintergrund zugunsten von Familien¬förderung, Kinderbetreuung, Schulpolitik, Ausbildungsförderung und Hoch¬schulpolitik: Nur für 21% der Befragten hat Verteilungsgerechtigkeit Vorrang, wohingegen fast dreimal so vielen (57%) Chancengerechtigkeit am wichtigsten ist. (Quelle: Studie „Was ist gerecht?“ des Instituts für Demoskopie Allensbach) Reallöhne steigen 2012 zum dritten Mal in Folge.

Die preisbereinigten Bruttomonatsverdienste in Deutschland sind im vergangenen Jahr durch¬schnittlich um 0,6% gestiegen. Nach einem Anstieg um 1,0% im Jahr 2011 und um 1,5% im Jahr 2010 ist dies somit der dritte Anstieg in Folge. Im Einzelnen: Die Nominallöhne lagen im Jahr 2012 um 2,6% über ihrem Vorjahreswert. Im selben Zeitraum erhöhten sich die Verbraucherpreise um 2,0%. Dabei zeigte sich auch, dass die Reallöhne innerhalb des Jahres 2012 von Quartal zu Quartal stetig anstiegen. War im ersten Quartal 2012 der Anstieg der Nominallöhne und der Reallöhne nahezu identisch, sodass die Reallöhne unverändert blieben, stiegen die Nominallöhne in den Folgequartalen jeweils stärker als die Verbraucherpreise. Dadurch beschleunigte sich folglich das Wachstum der Reallöhne – im vierten Quartal 2012 betrug es 1,2%. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Neue Rekordwerte bei Ein- und Ausfuhren. Sowohl bei den Einfuhren als auch bei Ausfuhren verzeichnete Deutschland im vergangenen Jahr Rekord¬werte. Insgesamt wurden Waren im Wert von 1.097,4 Milliarden Euro ausge¬führt und Waren im Wert von 909,2 Milliarden Euro eingeführt. Damit lagen die deutschen Ausfuhren im Jahr 2012 um 3,4% und die Einfuhren um 0,7% höher als im bisherigen Rekordjahr 2011. Während der Überschuss im Jahr 2011 noch 158,7 Milliarden Euro betragen hatte, wurde im Jahr 2012 ein Überschuss von 188,1 Milliarden Euro verbucht.
Nach vorläufigen Berechnungen der Deutschen Bundesbank schloss die Leistungsbilanz im Jahr 2012 zusammen mit den Salden für Dienstleistungen (-6,7 Milliarden Euro), Erwerbs- und Vermögenseinkommen (+51,8 Milliarden Euro), laufende Übertragungen (-37,1 Milliarden Euro) sowie Ergänzungen zum Außenhandel (-29,2 Milliarden Euro) mit einem Überschuss von 166,9 Milliarden Euro ab. Im Jahr 2011 hatte die Leistungsbilanz noch einen Saldo von 147,2 Milliarden Euro ausgewiesen. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Auf dem nachfolgenden Link können Sie meine Reden von dieser Woche einsehen:

https://gitta-connemann.de/category/reden/

Mittwoch, 20. Februar 2013: Amazon – Missbrauch von Leiharbeit
Donnerstag, 21. Februar 2013: Werkverträge
Freitag, 22. Februar 2013: Verbraucherpolitischer Bericht 2012
130222 Bundestag-Aktuell 03-13

22.2.2013: Connemann/Holzenkamp fordern: Küstenkanal ins Transeuropäische Verkehrsnetz

BERLIN. Derzeit werden auf europäischer Ebene Pläne für ein Transeuropäisches Netz (TEN) vorbereitet. Wegen der Einbeziehung des Küstenkanals in die Transeuropäischen Netze trafen sich jetzt die CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann und Franz-Josef Holzenkamp mit Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer.
„Es war behauptet worden, dass das Bundesverkehrsministerium die Aufnahme des Küstenkanals in die Transeuropäischen Netze nicht unterstützt. Deshalb haben wir Herrn Minister Ramsauer deutlich gemacht, welche große Rolle der Küstenkanal für die Entwicklung der Region Weser-Ems spielt. Der Schienenverkehr ist hier nur eingeschränkt möglich. Und der Küstenkanal stellt eine bereits verfügbare Infrastruktur für den kombinierten Verkehr dar“, sagten die Abgeordneten Connemann und Holzenkamp.
„Minister Ramsauer hat die wohlwollende Prüfung bezüglich der Aufnahme des Küstenkanals in die TEN-Liste zugesichert“, so fassten die Abgeordneten Connemann und Holzenkamp das Ergebnis zusammen.
Die EU-Kommission hatte in ihren ursprünglichen Verordnungsvorschlägen zu den TEN-Leitlinien vorgesehen, den Küstenkanal aufgrund seiner verkehrsgeografischen Lage als Transportkorridor auf der europäischen Ost-West-Achse in die TEN-Liste aufzunehmen. Der Europäische Rat strich aber im März 2012 unter anderem den Küstenkanal aus den TEN-Kernnetz Plänen. Im Dezember 2012 stimmte der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments jedoch – auch aufgrund der Intervention der Abgeordneten aus dem Weser-Ems-Raum – für den Kommissionsvorschlag.
Gegenwärtig läuft das sogenannte Trilogverfahren in dem sich das Europäische Parlament, die Kommission und der Rat einigen müssen.

Gespräch (v.l.): Gitta Connemann, Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer und Franz-Josef Holzenkamp.
Im Gespräch (v.l.): Gitta Connemann, Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer und Franz-Josef Holzenkamp.

20.2.2013: Jede Sprache erzählt ihre eigene Geschichte

OSTFRIESLAND. Sie gehört zu Ostfriesland wie der Tee oder die Küste: die plattdeutsche Sprache. „Unsere eigene Sprache dient nicht nur der Verständigung. Sie ist auch Teil unserer Kultur und Heimat. Jede Sprache erzählt ihre eigene Geschichte“, teilte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann anlässlich des morgigen „Tag der Muttersprache“ mit.
Derzeit gibt es mehr als 6.000 Sprachen auf der Welt. Vom Aussterben bedroht sind aber Regional- und Minderheitensprachen. Dazu zählt auch die plattdeutsche Sprache. Um dies zu verhindern, wird in immer mehr Kindertagesstätten plattdeutsch gesprochen.
Alleine in Ostfriesland sind 70 von insgesamt rund 230 Kitas vom Plattdüütskbüro der Ostfriesischen Landschaft betreuten Netzwerk „Zweisprachigkeit im Kindergarten“ angeschlossen. Zudem sind bisher acht Schulen in Ostfriesland für ihr Engagement im Spracherwerb ausgezeichnet worden. „Plattdeutsch ist weiter im Kommen“, lobt die Christdemokratin die Arbeit des Plattdütskbüros der Ostfriesischen Landschaft und des Vereins Ostfreeske Taal.
Eine Unterstützung könnte diese Arbeit nun durch die UNESCO-Konvention zum immateriellen Kulturerbe erfahren. Noch in diesem Jahr wird der Beitritt Deutschlands offiziell erfolgen. „Damit eröffnen wir eine weitere Möglichkeit, die Sprachvielfalt zu bewahren und bedrohte Regional- und Minderheitensprachen zu schützen“, sagte Gitta Connemann.

8.2.2013: Neue Wege beim Klimaschutz gehen

OSTFRIESLAND/ EMSLAND. Der „Energiesparmeister-Wettbewerb“ für Schulen ist in die fünfte Runde gestartet: ob Energiespardetektive, klimafreundliches Catering oder schuleigene Mitfahrzentrale – die effizientesten, kreativsten und innovativsten Projekte gewinnen. In den letzten Jahren konnte noch keine Schule aus Ostfriesland oder dem Emsland den Titel holen. „Das könnte sich doch schon bald ändern“, wirbt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann für die Teilnahme an dem Schulwettbewerb. Alle Schulformen können sich daran beteiligen. Anmeldeschluss ist Mitte März.
„Wer das Klima effektiv schützen will, muss neue Wege gehen“, sagt Gitta Connemann. Was bei diesem Wettbewerb zählt: die Projekte sollten die Energie- und CO2-Bilanz verbessern oder andere Menschen zum Energiesparen motivieren. Mitmachen lohnt sich: Den Gewinnern winken Preise im Gesamtwert von über 50.000 Euro.
Zum fünfjährigen Bestehen sind auch die Spielregeln komplett auf den Kopf gestellt worden. Erstmals zeichnet die vom Bundesumweltministerium geförderte Kampagne „Klima sucht Schutz“ das beste Schulprojekt in jedem Bundesland aus. Eine Expertenjury wählt die besten Schulprojekte aus. Bei der finalen Abstimmung auf der Internetseite treten die 16 Siegerschulen noch einmal gegeneinander an. Die Internetnutzer entscheiden, welche der 16 Energiesparmeister-Schulen der Bundessieger wird und den Titel „Energiesparmeister Gold“ nach Hause holt und ein zusätzliches Preisgeld gewinnt. Die Preisverleihung, zu der alle Finalisten eingeladen werden, findet Ende Mai auf der Leitmesse für Jugendkultur „YOU“ in Berlin statt.
Weitere Informationen zum Wettbewerb „Energiesparmeister“ sind auf der Internetseite www.energiesparmeister.de zu finden.

4.2.2013: Erst die Arbeit, dann der Wahlkampf

Liebe Freunde,

Niedersachsen hat gewählt und verliert eine erfolgreiche Regierung und einen beliebten Ministerprä-sidenten. Im Bundesrat werden wir auf die bislang konstruktive Mitwirkung Niedersachsens an der Gesetzgebung des Bundes verzichten müssen. Sicher, das Regieren im Bund wird dadurch nicht ein-facher. Wir aber setzen auf Vernunft. Unser oberstes Gebot ist es, Fortschritte für die Menschen in unserem Land zu erreichen.
So arbeiten wir weiter daran, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit voran zu bringen. Die Opposition kann daran mitwirken oder bereits jetzt vollends in den Wahlkampfmodus verfallen. Bedenklich stimmt, dass SPD und Grüne seit der Niedersachsen-Wahl viel von einer „eigenen Gestaltungsmehrheit“ im Bundesrat fabulieren.
Fakt ist: Eine Mehrheit gegen die von der Union regierten und mitregierten Länder gibt es nur mit den Stimmen der Linken aus Brandenburg. In dem Falle wären alle Schwüre des SPD-Vorsitzenden oder seines Kanzlerkandidaten hinfällig, dass die Linke auf Bundesebene kein Politikpartner sei.
Viel Hoffnung auf konstruktive Politik besteht allerdings nicht, denn schon bisher haben sich die rot-grün regierten Länder im Bundesrat kaum dafür eingesetzt, den Menschen zu nützen. Oft haben sie sogar das Gegenteil bewirkt.
So hätte von unserer Förderung der Gebäudesanierung neben dem Handwerk vor allem die Umwelt profitiert – die selbsternannte Umweltpartei war dagegen. Die Ablehnung von Steuer-Korrekturen an der kalten Progression war ungerecht und einer alten Arbeiterpartei unwürdig. Und wer ständig neue und höhere Steuern fordert, sollte zunächst einmal daran mitarbeiten, dass bis zu 10 Milliarden Euro deutschen Geldes aus der Schweiz zurück in die Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden geholt werden können.
Ich bin gespannt, ob SPD und Grüne in den kommenden Monaten die Kraft für konstruktive Politik aufbringen, oder ob sie mit der Linken gemeinsame Bundesrats-Sache machen. Wir jedenfalls werden weiter unbeirrt für das Wohl des Landes und seiner Menschen arbeiten.
Am 27. Januar 1945 befreiten Einheiten der Roten Armee das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Dieses Lager steht wie kein anderes für das Menschheitsverbrechen des Holocaust, für das Deutschland unlöschbar die Verantwortung trägt. Das durch Adolf Hitler errichtete Regime hat Millionen Menschen entrechtet, verfolgt, gequält und ermordet. Symbolhaft für diesen Terror steht das Konzentrationslager Auschwitz.
Den Tag der Befreiung dieses Lagers begehen wir seit 1996 als Gedenktag für die Opfer des nationalsozialistischen Rassenwahns und Völkermordes. Bundespräsident Herzog hat den 27. Januar zum Gedenktag erhoben, um „eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken“. Die Gedenkstunde im Plenarsaal des Deutschen Bundestages, die bundesweite Trauerbeflaggung am Tag selbst und vielfältige Veranstaltungen in unserem Land kommen diesem Auftrag nach.
Gastrednerin der diesjährigen Gedenkveranstaltung ist die deutsch-israelische Schriftstellerin Inge Deutschkron. Sie wurde im August 1922 in Finsterwalde (Brandenburg) geboren und wuchs in Berlin auf. Ihre Familie und sie selbst wurden seit 1933 als Juden und aus politischen Gründen benachteiligt und verfolgt. Krieg und Völkermord überlebte sie in Verstecken in Berlin. Nach dem Krieg führte sie ihr Weg über das Studium in England 1956 nach Bonn. Ab 1958 war sie Deutschland-Korrespondentin der israelischen Zeitung Ma’ariv. Von 1972 bis 1987 arbeitete sie als Journalistin in Tel Aviv.
Inge Deutschkron engagiert sich stark für Menschenrechte und Demokratie und steht für die Erinne-rung an den Holocaust. Vielen Menschen in Deutschland ist sie als Autorin bekannt, eines ihrer be-kanntesten Bücher heißt „Ich trug den gelben Stern“. Die vielfach für ihren Einsatz Geehrte ist seit 2001 wieder Berlinerin.

Es grüßt Sie herzlich
Ihre
Gitta Connemann

Kurzberichte aus dem Plenum

Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvor-sorge-Verbesserungsgesetz). In zweiter und dritter Lesung beschlossen wir zehn Jahre nach Ein-führung der sog. Riester-Rente und sieben Jahre nach Einführung der Basisrente ca. 20 Einzelmaß-nahmen, mit denen wir diese neuen Möglichkeiten zur Altersvorsorge aufgrund der damit gesammelten Erfahrungen anpassen. Ziel ist die Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge bei gleichzeitiger Verbesserung des Verbraucherschutzes. Wir wollen mehr Transparenz und Vergleichbarkeit der ge-förderten Altersvorsorgeprodukte, wozu wir die Einführung eines verpflichtenden Produktinformations-blattes planen.
Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts. Wir haben einen Gesetzesentwurf in die erste Lesung gebracht, der sich mit der Anpassung des Kostenrechts insbesondere für Notare und die freiwillige Gerichtsbarkeit befasst. Unser Ziel ist die Vereinfachung, die bessere Nachvollziehbarkeit und die Verbesserung der Leistungsgerechtigkeit. Im Zuge dieser Veränderungen sollen auch Gebüh-ren, Honorare und Aufwandsentschädigungen, sowie Vergütungen und Gebühren, die sich mit der Tätigkeit der Justiz verbinden, der Preisentwicklung angepasst werden.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internatio-nalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance For-ce, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolution 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 2069 (2012) vom 9. Oktober 2012 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. In dieser Woche haben wir das Afghanistanmandat verlängern. Deutschland beteiligt sich bereits seit Dezember 2001 an der ISAF (International Security Assistance Force). Unsere Beteiligung ist ein entscheidender Beitrag für das Ziel der internationalen Staatengemeinschaft, Afghanistan eine Zukunft in Frieden und Freiheit zu ermöglichen. Das Land darf nicht wieder in die Zeit der Taliban-Herrschaft zurückfallen, in der die Menschenrechte massiv verletzt wurden und das Land am Hindukusch Operationsbasis des internationalen Terrorismus war. Die Mandatsverlängerung ist auch deswegen wichtig, weil nach dem Willen der NATO im Jahr 2014 die Sicherheitsverantwortung vollständig in die Hände der afghanischen Sicherheitskräfte übergeben werden soll. Zudem zeigt der ISAF-Einsatz Erfolge: Laut Fortschrittsbericht der Bundesregierung hat sich die Sicherheitslage in Afghanistan verbessert – auch durch die hervorragende Arbeit der Bundeswehr im Regionalkomman-do Nord. Um diesen positiven Trend nicht abreißen zu lassen, ist eine Mandatsverlängerung zwingend geboten. Deutschland leistet damit einen bedeutenden Beitrag für die Zukunft Afghanistans und zur Verbesserung der internationalen Sicherheit und zeigt sich erneut als besonders zuverlässiger NATO-Bündnispartner.

Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klini-sche Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz). Wir haben wegweisende Struk-turverbesserung bei der Krebsfrüherkennung und der Qualität und Effizienz in der onkologischen Ver-sorgung verbessert. Mit der Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und dem flächendeckenden Ausbau von klinischen Krebsregistern werden zwei zentrale Bereiche des nationalen Krebsplans auf-gegriffen.
Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern. Wir haben eine grundlegende Reform bei den Voraussetzungen für die Übertragung der gemeinsamen Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern geschaffen. Insbesondere der Zugang des Kindsvaters zur elterlichen Sorge wird mit dem Ziel eines gerechten Ausgleichs der Interessen beider Elternteile geregelt.
Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Wir haben eine Regelung für zusätzliche Bundesmittel zur Finanzierung von Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren verabschiedet. Der Bundesrat hatte unser erstes Gesetz mit diesem Ziel abgelehnt. Um Familien und Gemeinden zu unterstützen, bieten wir die zu-sätzlichen 580,5 Millionen Euro gleichwohl erneut an. Damit können weitere 30.000 Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden. Auch an den zusätzlichen laufenden Kosten für diese Plätze beteiligt sich der Bund. Teil des Gesetzes ist schließlich die Festlegung eines Vertei-lungsschlüssels sowie eines Monitoring-Verfahrens, damit wir sehen, ob und wie die Mittel von den Ländern verwendet werden.
Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags. Auch dieses Gesetz hatte der Bun-desrat abgelehnt, obwohl die Länder den Fiskalvertrag ratifiziert haben und mit dem Bund Vereinba-rungen zur innerstaatlichen Umsetzung der Regeln des Fiskalpaktes getroffen hatten. Wir haben das Gesetz erneut zur zweiten und dritten Lesung gebracht.

Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. In erster Lesung haben wir im Licht der Erfahrungen bei der Anwendung des „Bildungs- und Teilhabepakets“ einige Maßnahmen zur Vereinfachung auf Verwaltungsebene beraten, um die Inanspruchnahme zu erleichtern.
Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz. Wir haben eine verbesserte Förderung des Ehren-amts beschlossen. Die Übungsleiterpauschale wird um weitere 300 auf 2.400 Euro und die Ehren-amtspauschale um 220 auf nunmehr 720 Euro steigen. Überdies soll die Umsatzgrenze für die Einstu-fung sportlicher Veranstaltungen eines Sportvereins als Zweckbetrieb um 10.000 auf 45.000 Euro an-steigen. Die Steuermindereinnahmen betragen insgesamt 110 Millionen Euro jährlich für den Gesamt-staat. Das ist vertretbar. Denn das ehrenamtliche Engagement ist ein Grundpfeiler der Gesellschaft, wird immer anspruchsvoller und verdient ein Signal der Anerkennung und Unterstützung.
Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters. Ein Auskunftsrecht über die persönlichen Verhältnisse des Kindes räumt die bisherige Rechtslage grundsätzlich allein den rechtlichen Eltern, nicht aber dem nur leiblichen Vater ein. Nach dem in erster Lesung beratenen Ge-setzentwurf ist vorgesehen, dass auch leibliche Väter bei berechtigtem Interesse ein Recht auf Aus-kunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes erhalten, soweit dies dem Kindeswohl nicht wi-derspricht. Diese Regelung berücksichtigt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege. Wir haben eine Initiative zur Überwindung des Fachkräftemangels in der Altenpflege in erster Lesung beraten. Der Gesetzesentwurf greift den intensiven Austausch zwischen Bund, Ländern und Wohlfahrtsverbänden auf und stellt geeignete Maßnahmen vor, mit der lebens- und berufserfahrene Menschen für die Aus-bildung zu Altenpflegern gewonnen werden können.

Leistungspotenziale von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben ausschöpfen. Unser An-trag betont das klare Ziel, Menschen mit Behinderungen verstärkt einen Zugang zum ersten Arbeits-markt zu eröffnen. Viele Arbeitgeber, sowohl große Konzerne als auch zahlreiche kleine und mittlere Betriebe, profitieren bereits von der hohen Motivation und der guten Ausbildung von Menschen mit Behinderungen. Angesichts der hohen Nachfrage von Fachkräften wollen wir Behinderten Beschäfti-gungspotenziale jenseits des geförderten Beschäftigungssektors eröffnen. Wir setzen mit unserem Antrag daher das Signal, dass Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt gebraucht werden und dass eine Beschäftigung hier das klare Integrationsziel bleibt.

Daten und Fakten

Frankreich wichtigster Außenhandelspartner für Deutschland. Nicht nur in politischer Hinsicht ist Frankreich ein enger Verbündeter, sondern auch in wirtschaftlicher: 50 Jahre nach der Unterzeichnung des Élyséevertrags ist Frankreich auch 2012 erneut Deutschlands wichtigster Handelspartner. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes wurden zwischen Januar und November 2012 Waren im Wert von 97,5 Milliarden Euro nach Frankreich exportiert. Deutschland importierte Waren im Wert von 60,2 Milliarden Euro. Bereits seit 1961 ist Frankreich ohne Unterbrechung das wichtigste Exportland für deutsche Waren. Wichtigstes Lieferland war Frankreich für Deutschland zuvor bereits zwischen 1968 und 1972 sowie von 1987 bis 2007. Hinsichtlich des Umsatzes des gesamten Außenhandels (Ausfuhren + Einfuhren) ist Frankreich seit 1975 ununterbrochen der wichtigste Handelspartner für Deutschland. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Mehr Bedürftige erhielten Hilfe zur Pflege in 2011. Rund 423.000 Menschen erhielten im Jahr 2011 Hilfe zur Pflege als Sozialhilfeleistung (nach Kapitel 7, SGB XII „Sozialhilfe“). Das ist eine Steigerung der Empfängerzahlen um 2,9% im Vergleich zum Vorjahr. Die Träger der Sozialhilfe gaben mit rund 3,1 Milliarden Euro etwa 4,6% mehr als im Vorjahr für diese Leistungen aus. Die Hilfe zur Pflege greift dann, wenn Bedürftige Pflegeleistungen nicht selbst zahlen können und sie nicht aus der Pflegeversi-cherung erhalten. 2011 waren in Deutschland pro 1.000 Einwohner durchschnittlich 7 Frauen und 4 Männer auf die Hilfe zur Pflege angewiesen. Insgesamt waren also mit 66% zwei Drittel der Hilfeemp-fänger Frauen. Diese waren mit 79 Jahren im Durchschnitt deutlich älter als die männlichen Leis-tungsbezieher mit 68 Jahren. Dabei nahmen rund drei Viertel (72%) der Leistungsbezieher die Hilfe zur Pflege ausschließlich in Einrichtungen in Anspruch, da sie meist auf vollstationäre Pflege angewiesen waren, während 27% die Hilfe ausschließlich außerhalb von Einrichtungen bezogen. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Frauenanteil in Spitzenpositionen steigt. Der Frauenanteil in Aufsichtsräten und Vorständen großer deutscher Unternehmen ist leicht gestiegen. Dies gibt das neueste Managerinnen-Barometer des ge-werkschaftsnahen Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) vor. Vorstandspositionen in den 200 umsatzträchtigsten deutschen Unternehmen waren Ende 2012 demnach zu einem Anteil von 4% mit Frauen besetzt. Dies ist ein Anstieg von einem Prozentpunkt im Vergleich zum Vorjahr. Mit einer Steigerung des Frauenanteils in Spitzenpositionen von 3,7% auf 7,8% war die Entwicklung bei den DAX-30-Unternehmen dynamischer. Weiterhin zeigt das Barometer, dass Frauen grundsätzlich stärker in Aufsichts- und Verwaltungsräten vertreten sind als in Vorständen. 12,9% der Aufsichtsgremien der Top-200-Unternehmen waren im vergangenen Jahr weiblich besetzt, bei den Dax-30-Unternehmen lag der Anteil sogar bei 19,4%. Anteilig mehr Frauen in den Aufsichtsräten als im Vorstand sind auch im Finanzsektor zu finden: 17,8% der Aufsichtsräte bei Banken und Sparkassen waren zum Jahresende 2012 Frauen, bei den Versicherungen waren es 15,3%. (Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung – DIW)
130201 Bundestag-Aktuell 02-13

2.2.2013: Wo heißt die Möhre Karotte?

BERLIN. Wie arbeitet ein Mähdrescher? Wo heißt die Möhre Karotte? Und was bedeutet eigentlich der Zahlencode auf dem Hühnerei? Auf diese und andere Fragen gibt das Buch „Entdecke das Land“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Antworten. Die neue „Landfibel“ informiert über interessante Themen rund um die Landwirtschaft. Darin wird auch erklärt, wie vielfältig heute die Aufgaben eines Landwirts sind. Dazu gehört nicht mehr nur Viehzucht oder Pflanzenanbau, berichtet jetzt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann.
Die neue Landfibel zeigt, wie auf landwirtschaftlichen Betrieben heute mit Hilfe modernster Technik produziert und gewirtschaftet wird. „Das ist wichtig. Denn immer mehr Menschen fehlt der direkte Bezug zur Produktion von Lebensmitteln. Bauernhöfe kennen viele nur noch aus dem Fernsehen“, sagte Gitta Connemann. Deshalb seien Projekte wie die Landfibel besonders wichtig.
Das Lesen von Büchern könne jedoch nie das eigene Erleben ersetzen. Deshalb ermuntert die CDU-Politikerin alle Bürgerinnen und Bürger, sich selbst ein Bild von der Landwirtschaft zu machen: „Viele Landwirte sind bereit, ihre Höfe zu zeigen. Sprechen Sie mit Ihnen über ihre Arbeit. Denn unsere Landwirtschaft braucht sich nicht verstecken. Wir haben eine vielseitige und moderne Landwirtschaft mit höchsten Standards. Unsere Höfe und Betriebe sind das beste Aushängeschild dafür.“
Die neue „Landfibel“ kann im Internet unter www.bmelv.de/landfibel kostenlos heruntergeladen oder ebenfalls kostenfrei auf www.bmelv.de/publikationen als Broschüre bestellt werden.

Wirbt für die neue Landfibel "Entdecke das Land“: Gitta Connemann
Wirbt für die neue Landfibel „Entdecke das Land“: Gitta Connemann

1.2.2013: „Die Chemie hat gleich gestimmt“

OSTRHAUDERFEHN. „Verkäuferin ist mein Traumberuf“, sagt Ulrike Brandt und lächelt. Die 21-jährige Auszubildende arbeitet seit wenigen Monaten im Lebensmittelmarkt „Graefe“ in Ostrhauderfehn. Der Weg zum Traumberuf war nicht leicht. Denn als alleinerziehende Mutter ist es schwierig, eine Ausbildungsstelle in Teilzeit zu finden. Ein Knackpunkt war die Finanzierung. Die junge Mutter wandte sich deshalb an die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Sie vermittelte – mit Erfolg.
Die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung gibt es schon länger. Aber sie wird bislang wenig praktiziert. Zu wenig, meint Gitta Connemann. Sie sieht darin eine Chance für Jugendliche und Betriebe. „Dies könnte auch ein Baustein beim Thema Fachkräftemangel sein. Betriebe sollten auf die Bedürfnisse der Bewerberinnen und Bewerber eingehen.“, sagte Gitta Connemann. Vorbildlich sei hier der Lebensmittelmarkt „Graefe“ in Ostrhauderfehn.
„Wir helfen gerne jungen Müttern“, sagt Karla Graefe, die selbst Enkelkinder hat. Sie hat bereits zwei jungen Frauen die Chance einer Teilzeitausbildung gegeben. „Ich habe diesen Schritt nie bereut“. Auch Bürgermeister Günter Harders freut sich über das Engagement. „Ich bin froh, dass es diesen familiären Betrieb gibt. Denn nur solche Unternehmen können auf die besonderen Anforderungen von Bewerberinnen und Bewerber reagieren.“
Bevor Ulrike Brandt ihre Ausbildung beginnen konnte, musste sie ein zweiwöchiges Praktikum absolvieren. „Die Chemie hat gleich gestimmt“, erinnert sich Karla Graefe. Seit Anfang September arbeitet Ulrike Brandt in dem Familienbetrieb in der Kirchstraße 224. Sie sortiert Ware ein, räumt auf und berät Kunden. Die nächste Station ihrer Ausbildung steht auch schon fest: es ist die Fleischabteilung. „Mir macht die Arbeit hier richtig viel Spaß“, sagt Ulrike Brandt.
Doch vor dem Start ihrer Ausbildung musste noch die Finanzierungsfrage geklärt werden. Denn eine so genannte berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme war Ende August ausgelaufen. Die Kosten für eine neue Maßnahme – eine Ausbildung in Teilzeit – hätte vom Zentrum für Arbeit nicht finanziert werden können. In diesem Fall vermittelte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann zwischen den zuständigen Behörden. Nach einigen Gesprächen stand fest: die Kosten für die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (kooperatives Modell – BaE) werden nun von der Agentur für Arbeit übernommen.
Ulrike Brandt blickt jetzt wieder zuversichtlich in ihre berufliche Zukunft. „Meine Tochter ist ein Wirbelwind und mein ganzer Stolz“, sagt sie. Die dreijährige Tochter besucht vormittags die Kinderkrippe. Nachmittags übernehmen ihre Eltern die Betreuung. Davon zeigte sich auch Gitta Connemann beeindruckt. „Die Eltern sind bereit, Ulrike auf ihrem beruflichen Weg zu begleiten und zu unterstützen. So sollte Familie sein.“

Hintergrundinformationen:
Bei der Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (kooperatives Modell – BaE) handelt es sich um eine sozialpädagogische begleitete Berufsausbildung. Die praktische Ausbildung findet in den Kooperationsbetrieben statt. Neben dem Berufsschulunterricht wird zum Beispiel Ulrike Brandt regelmäßig bei der Aufarbeitung der fachtheoretischen Lerninhalte vom Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft am Standort Leer unterstützt. Die BaE richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.

Im Gespräch: Karla Graefe, Ulrike Brandt, Günter harders und Gitta Connemann
Im Gespräch: Karla Graefe, Ulrike Brandt, Günter Harders und Gitta Connemann

30.1.2013: Katholischer Kindergarten Lorup erhält Bundesgeld

Im Jahre 2011 wurde das Bundesprogramm „Offensive Frühe Chancen – Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ ins Leben gerufen. Speziell ausgebildete Sprachförderkräfte helfen Kindern, unsere Sprache zu lernen. Vom Nachrückverfahren der zweiten Förderwelle profitiert jetzt auch einmal mehr unsere Region: „Der Kath. Kindergarten Lorup hat jetzt eine Förderzusage des Bundes erhalten“, freut sich die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann.
Die Kita erhält pro Jahr einen Betrag von 25.000 Euro für die Einstellung einer qualifizierten Fachkraft. Der Förderzeitraum läuft vom 1. April 2012 bis zum 31. Dezember 2014. „Wer kaum spricht, ist ausgegrenzt. Deshalb ist es wichtig, die Sprachkompetenz der Kinder zu stärken. Davon profitieren nicht nur Kinder mit Migrationshintergrund, sondern alle Kinder mit Förderbedarf“, erläutert Connemann den Ansatz des Bundesprogramms.
Frühkindliche Förderung sei der Schlüssel zu einer besseren Integration. In den ersten Lebensjahren werde der Grundstein für die spätere Entwicklung in Schule und Ausbildung gelegt. „Jedes Kind verdient diese Chance.“